ERWEITERUNG des KINDERGARTENS MAGDALENSBERG

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1 GELADENER I ANONYMER I EINSTUFIGER BAUKÜNSTLERISCHER WETTBEWERB im UNTERSCHWELLENBEREICH PROJEKT ERWEITERUNG des KINDERGARTENS MAGDALENSBERG GEMEINDE MAGDALENSBERG

2 2 Gliederung TEIL A ALLGEMEINER TEIL - WETTBEWERBSBEDINGUNGEN TEIL B BESONDERER TEIL - AUFGABENSTELLUNG TEIL C BEILAGENTEIL - BEARBEITUNGSUNTERLAGEN

3 3 TEIL A ALLGEMEINER TEIL - Wettbewerbsbedingungen A 1. AUSLOBER / WETTBEWERBSBETREUUNG A 1.1. Auslober: Gemeinde Magdalensberg, vertreten durch Bgm. Andreas Scherwitzl Deinsdorf 10, 9064 Magdalensberg A 1.2. Wettbewerbsbetreuer/ Verfahrensorganisator: Abteilung 3 Gemeinden, Amt der Kärntner Landesregierung Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt A 2. GEGENSTAND DES WETTBEWERBES:? Erlangung von Vorentwürfen für die Erweiterung des Kindergartens in der Gemeinde Magdalensberg. A.3. ART DES WETTBEWERBES:? Geladener, anonymer, einstufiger, baukünstlerischer Wettbewerb im Unterschwellenbereich A.4. RECHTSGRUNDLAGEN und VERFAHRENSREGELN A.4.1. A.4.2. A.4.3. A.4.4. A.4.5. Bundesvergabegesetz - BVergG in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung. Schriftliche Fragebeantwortung. Protokoll des Hearings. Ausschreibungstext samt Beilagen. Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. A.4.6. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind.

4 4 A.5. TERMINE Terminübersicht: Ausgabe der Unterlagen: Woche Örtliche Begehung/Hearing: Woche Fragebeantwortung bis: Woche Abgabe Pläne:.1. Woche (2010) Vorprüfung:...2. Woche (2010) Preisgericht:...3. Woche (2010) A.5.1. Ausgabe der Unterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen werden ab Montag dem 16. November 2009 per Fax oder übermittelt. A.5.2. Örtliche Begehung/Hearing: Die örtliche Begehung findet am 19. November 2009 um Uhr statt. Der Treffpunkt ist das Gemeindeamt Magdalensberg in Deinsdorf. A.5.3. Fragebeantwortung: Die Fragebeantwortung wird allen Empfängern der Wettbewerbsunterlagen per übermittelt. A.5.4. Abgabe der Unterlagen (Pläne und Schriftstücke): Die fertigen Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am 9. Jänner 2010 im Gemeindeamt der Gemeinde Magdalensberg während der Amtsstunden, unter Wahrung der Anonymität einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. A.5.5. Vorprüfung: Für die Tätigkeit der Vorprüfer und die Sitzung des Preisgerichtes ist der Zeitraum vom 12. Jänner 2010 bis 21. Jänner 2010 in Aussicht genommen. A.5.6. Tagung des Preisgerichtes: Die Tagung des Preisgerichtes ist am 21. Jänner 2010 um Uhr in der Gemeinde Magdalensberg vorgesehen. A.5.7. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Die Wettbewerbsergebnisse werden den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt. A.5.8. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes mindestens zwei Wochen ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen eingeschriebenen Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern, der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlußbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt.

5 5 A.6. A.6.1. WETTBEWERBSTEILNEHMER Einladungen: Folgende befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Teilnehmer wurden vom Auslober zum Wettbewerb geladen: Arch. DI Martin Weiss Babenbergerstraße 42, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Arch. DI Helmut Dominikus Spittalgasse 12, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Gasparin & Meier Architekten 10. Oktoberstraße 18a, 9500 Villach A.6.2. Mehrfachteilnahme: Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. A.6.3. Varianten: Grundsätzlich sind Varianten tunlichst zu vermeiden. A.6.4. Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. A.6.5. Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen: Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden. A.6.6. Ausschließungsgründe gem. 8 WOA: 1. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: a) Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie:? deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte o- der Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene).? deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werde);

6 6 c) Personen die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; d) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, Welche auf die Urheberschaft schließen lässt. 2. Ausschließungsgründe gem. Abs.1 die erst während des Wettbewerbes entstehen sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. 3. Ausschließungsgründe gem. Abs. 1 werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende Mitarbeiter beziehen. A.7. A.7.1. FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG: Kennzeichnung der Unterlagen: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift Erweiterung Kindergarten Magdalensberg zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Erweiterung Kindergarten Magdalensberg zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. A.7.2. Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen. A.7.3. Verfasserbrief: Der Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die -Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. A.8. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG A.8.1. Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung je Teilnehmer beträgt 2.500, -- (exkl. MwSt.)

7 7 A.9. PREISGERICHT und VORPRÜFUNG Zusammensetzung des Preisgerichtes: A.9.1. Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Fachpreisrichter: Arch. in DI in Eva Rubin DI Hartwig Wetschko DI Dietmar Müller Arch. DI Harald Weber DI Guido Mosser DI Erich Lanner Sachpreisrichter: Bgm. Andreas Scherwitzl Vzbgm. Albert Klemen GV Christine Korak GV Joachim Lueder GR Helmut Stultschnig Vzbgm. in Herta Dobernig GR Alexander Lueder GR Josef Waschnig A.9.2. Berater des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt): Kindergartenleiterin Johanna Sturm LKI in Iris Raunig (Abteilung 6) Ing. Franz Messner (Abteilung 7) A.9.3. Vorprüfer: Ing. Mainhard Taumberger A.9.4. Geheimhaltungspflicht: Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet. A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG/BEAUFTRAGUNG Der Auftraggeber beabsichtigt den Verfasser des vom Preisgericht erstgereihten Projektes im Anschluss an den Wettbewerb mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß BVergG in der geltenden Fassung zu beauftragen. A.11. EIGENTUMS- und URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober/Auftraggeber über.

8 8 Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen. TEIL B BESONDERER TEIL - Aufgabenstellung B.1. AUFGABENSTELLUNG/ZIELSETZUNG Gegenstand des geladenen Architekturwettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für die Erweiterung des Kindergartens der Gemeinde Magdalensberg. Der bestehende zweigruppige Kindergarten ist auf dem Grundstück 264/12 KG St. Thomas situiert und wurden in den Jahren 1992 bis 1993 realisiert. Der Entwurf für den L-förmig angeordneten Kindergarten stammt von Arch. in DI Heidelore Rinofner aus Villach. Durch den Zukauf eines nördlichen Grundstücksstreifens hat die Gemeinde Magdalensberg die räumlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Kindergartens geschaffen. Ziel der Zubaumaßnahme ist die Umwandlung des derzeit zweigruppigen in einen dreigruppigen Kindergarten, wodurch auch die Errichtung eines zusätzlichen Bewegungsraumes notwendig wird. Die Möglichkeit der räumlichen Zusammenlegung von Gruppen- und Bewegungsraum ist zu untersuchen, da der Auslober für die Abhaltung von Kindergartenfesten und gleichartigen Veranstaltungen einen entsprechenden Rahmen zur Verfügung stellen will. Durch die Etablierung eines tauglichen Raumteilungssystems könnte dieser multifunktionale Raum geschaffen werden. Die Eignung der dritten Gruppe muss auch für eine Familiengruppe, d.h. auch für Kinder unter drei Jahren gegeben sein. Das Aufschließungssystem ist so zu wählen, dass die Räumlichkeiten für die dritte Gruppe vom Bestand über einen geschlossenen Zugang erreicht werden können. Insgesamt ist auf eine behindertengerechte Erschließung besonderes Augenmerk zu legen. Betreffend die Erfüllung des Raumprogrammes besteht die grundsätzliche Möglichkeit einer wirtschaftlich vertretbaren Umnutzung bestehender Räume, wobei gleichzeitig eine Verlagerung dadurch wegfallender Raumfunktionen im Neubauteil Berücksichtigung finden müssten. Die Materialwahl und das Konstruktionssystem werden freigestellt. Auf hohe Wirtschaftlichkeit in Erhaltung und Betrieb ist zu achten. Die verkehrstechnische Aufschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Timenitzer Landesstraße. Die Erweiterung der PKW-Abstellplätze (max. 6) sollte im Anschluss an den bestehenden Parkplatz angeboten werden. Im Bereich der nordwestlich gelegenen Wiesen- und Ackerflächen sind schon kleinräumige Überflutungen vorgekommen. Entsprechende bauliche und topographische Vorkehrungen sind zu berücksichtigen. Der Auslober erwartet sich eine intensive Auseinandersetzung mit der gestellten Bauaufgabe und als Zielsetzung eine wirtschaftliche Lösung mit hoher architektonischer Qualität in zeitgemäßer Formensprache. B.2. PLANUNGSRICHTLINIEN Städtebauliche Vorgaben: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Magdalensberg sind die gegenständlichen Grundstücke als Bauland Dorfgebiet festgelegt.

9 9 Im Textbebauungsplan der Gemeinde Magdalensberg gelten nachstehende Vorgaben: Die bauliche Ausnutzung, ausgedrückt durch die Geschoßflächenzahl GFZ, beträgt 0,5! Die Abstandsflächenregelung ist aus dem beiliegenden allgemeinen Textbebauungsplan zu entnehmen. Baurechtliche Vorgaben: Einhaltung der Bestimmungen der Kärntner Bauordnung und der Kärntner Bauvorschriften. B.3. RAUM- und FUNKTIONSPROGRAMM Das Raum- und Funktionsprogramm ist aus der Anlage Raum- und Funktionsprogramm zu entnehmen. B.4. GROBKOSTENSCHÄTZUNG Auf Basis der Nettonutzflächen des vorgegebenen Raumprogrammes und einem Kostenkennwert von 1.800, -- pro m 2 NFL ergeben sich Bauwerkskosten von netto , --. Die Bauwerkskosten umfassen die Kostenbereiche 2 bis 4 lt. ÖNORM B B.5. ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN? Lageplan M 1:500 mit der städtebaulichen und topographischen Lösung? Geschoßgrundrisse M 1:200 mit Raumbezeichnung und Flächenangabe? Schnitte M 1:200 mit Angabe der wesentlichen Höhen? Ansichten M 1:200? 2 Schaubilder (Bilder darüber hinaus werden von der Vorprüfung abgeklebt)? Projektbeschreibung a) konzeptionelle Idee b) Konstruktion c) Materialität, Textur? Formblatt 1/Verfasserbrief? Formblatt 2/Statistik mit nachvollziehbarer Berechnung B.6. BEURTEILUNGSKRITERIEN Die Beurteilung der Wettbewerbsprojekte durch das Preisgericht wird an Hand der nachfolgend angeführten Beurteilungskriterien vorgenommen: A. Städtebauliche Lösung B. Baukünstlerische Lösung C. Funktionale Lösung D. Ökologische, Ökonomische Lösung

10 10 TEIL C BEILAGEN Zur Verfügung gestellte Projektunterlagen? Ausschreibungstext? Lage- und Höhenplan? Bestandspläne zweigruppiger Kindergarten? Lageplan mit Darstellung der Kanaltrasse? Allgemeiner Textbebauungsplan der Gemeinde Magdalensberg Anhang A. Raum- und Funktionsprogramm B. Formblatt 1/Verfasserbrief C. Formblatt 2/Statistik

11 11 ANHANG.B. FORMBLATT 1 I Verfasserbrief Projekt: Erweiterung Kindergarten Magdalensberg Kennzahl: Der Projektverfasser bekundet mit seiner Unterschrift:? Urheber des Wettbewerbsprojektes zu sein,? die Verfahrensbedingungen anzuerkennen,? teilnahmeberechtigt im Sinne der Wettbewerbsbedingungen zu sein. Projektverfasser:... Datum und Unterschrift Adresse:... (Langstempel)... Telefon + Fax Bankverbindung des Bevollmächtigten: Geldinstitut:... Bankleitzahl:... Kontonummer: Mitarbeiter: Der Projektverfasser ist mit der Nennung seines Namens auch dann einverstanden, wenn das Projekt nicht prämiert wurde.

12 12 ANHANG.C. FORMBLATT 2 I Statistik Projekt: Erweiterung Kindergarten Magdalensberg Kennzahl: OBJEKTDATEN Überbaute Grundfläche Neu Brutto-Rauminhalt Neu Netto-Nutzfläche Neu Berechnung nach ÖNORM B 1800! Die nachvollziehbare Berechnung ist unbedingt beizulegen! SONSTIGE DATEN Lichte RH Gruppenraum Lichte RH Bewegungsraum

13 13 ANHANG A. RAUM- und FUNKTIONSPROGRAMM Die Erfüllung des gesamten Raumprogrammes Raumprogramm Bestand und Raumprogramm Neu ist auch durch Umnutzungen bzw. wirtschaftliche Eingriffe in die Grundrisslösung des Bestandes vorstellbar. Der damit verbundene Wegfall von Raumfunktionen im Bestand ist im Neubauteil entsprechend zu berücksichtigen! Erweiterung Kindergarten Magdalensberg m² NF 1 Gruppenraum 70 1 Bewegungsraum 80 Für Kindergartenfeste und Kleinveranstaltungen kombinierbar 1 Waschraum 20 3 Kinder-WC-Sitze, 4 Waschbecken, Handtuchleisten (12 bis 15 cm), Brausewaschtisch und Wickelkommode 1 Garderobe 0,3 m pro Kind, max. Kinderanzahl 25 1 Therapieraum 15 Eignung auch für kindergartenfremde Aktivitäten, Eltern-Kind Beratung, Logopädie etc. 1 Personalraum 14 Internetanschluss 1 Abstellraum 5 1 Putzmittelraum 5 1 Küche Variante Bestand: Ergänzung um einen Lagerraum mit mindestens 5 m 2 im räumlichen Kontext Variante Küche Neu: Küche 25 m 2 Lager 7 m 2 1 Außenanlage 1500 Mindestens 1500 m 2, davon 20% befestigte Fläche, 1 Sandplatz pro Gruppe und 1 Wasserspielplatz für alle Gruppen

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