Ausschreibung des Wettbewerbs Neues Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016
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- Bernhard Kranz
- vor 8 Jahren
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1 Ausschreibung des Wettbewerbs Neues Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016 Die Gemeinde Biberbach schreibt einen Wettbewerb zur Erstellung eines neuen Logos für das Jubiläumsjahr 900 Jahre Biberbach 2016 öffentlich aus. Ein neues Logo soll mit dazu beitragen, dass die Gemeinde Biberbach ein unverwechselbares Werbelogo bekommt und dieses Logo die Gemeinde sowie die Vereine Biberbachs durchs Festjahr führt. Wettbewerbsinhalte: Das Logo soll einen erkennbaren Bezug zur Gemeinde Biberbach und dem 900 jährigen-jubiläum der Gemeinde Biberbach im Jahr 2016 haben. Das Logo soll klar und wiedererkennbar sein. Es soll als Sympathieträger ein unverwechselbares Markenzeichen für das Jubiläumsjahr 2016 sein. Der Bezug auf bestehende Wahrzeichen wie Gemeindewappen, Gründungsurkunde, Kirchturm, Mostbirne wäre wünschenswert. Gestalterische und technische Anforderungen: Das Logo soll für die verschiedenen Anforderungsbereiche Werbemittel und Werbeprodukte geeignet sein (Geschäftspapier, Printwerbung, Online, Plakate, Beflaggung, usw.). Zugelassen sind Werke aller grafischen Techniken inklusive der neuen Medien: Zeichnung, Aquarell, Druckgrafik, Fotokopie, Computergrafik und CD-ROM in Form von Prints. Bildträger ist ausschließlich Papier. Grundsätzlich sollte das Logo als Bild-Text-Logo sowohl im Farb- als auch im Schwarz-Weiß-Druck einsetzbar sein. Einzureichen ist der Logoentwurf auf Papier (max. Größe DIN A3) oder als elektronische Datei (per E- Mail (max. Größe 5 MB) oder auf CD/DVD/USB). Bei elektronischen Dateien werden Vektorgrafiken oder vergleichbare Dateiformate bevorzugt. Es ist darauf zu achten, dass die Entwürfe keine Namenszeichnung enthalten. Bitte den Namen auf der Rückseite des Entwurfs oder in der Dateibezeichnung angeben. Rechtliche Anforderungen: Der Wettbewerb Neues Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016 findet vom bis statt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die folgenden Regeln als verbindlich an und stimmt den vertraglichen Regelungen zu: 1. Teilnehmer am Wettbewerb können alle natürlichen und juristischen Personen, Schulen (Volksschule Biberbach, Neue Mittelschule Seitenstetten-Biberbach, Stiftsgymnasium Seitenstetten und andere Schulen aus der Umgebung), Künstler, Grafiker usw. aus Biberbach sowie dem restlichen Bezirk Amstetten oder des Landes NÖ sein. Abgaben von Gruppenarbeiten sind möglich. Für minderjährige Teilnehmer ist die vorherige schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 2. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und unentgeltlich. 3. Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags gehen alle ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstige Schutzrechte des Gewinnerbeitrags in vollem Umfang an die Gemeinde Biberbach über. Die Vergütung hierfür ist im Gewinnerpreisgeld enthalten und berechtigt
2 die Gemeinde Biberbach, die Rechte im In- und Ausland in jeglicher Form zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen und wiederzugeben. 4. Der Teilnehmer versichert, alleiniger Urheber des Wettbewerbsbeitrags zu sein. Rechte Dritter am Wettbewerbsbeitrag bestehen nicht. Sollten Dritte dennoch Ansprüche aus dem Wettbewerbsbeitrag geltend machen, stellt der Teilnehmer die Gemeinde Biberbach von diesen Ansprüchen frei. 5. Alle Wettbewerbsteilnehmer erklären sich mit der honorarfreien Veröffentlichung ihrer Entwürfe (unter Nennung des Erstellers) durch die Gemeinde Biberbach einverstanden. Entwürfe mit beleidigendem oder ehrabschneidendem Inhalt werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. 6. Die Gemeinde Biberbach behält sich vor, den Gewinnerbeitrag redaktionell und zum Zwecke der technischen Umsetzung grafisch zu bearbeiten bzw. anzupassen. Sie wird den Gewinner vor wesentlichen Änderungen des Wettbewerbsbeitrags in einem zumutbaren Umfang anhören und dabei seine Anregungen insofern berücksichtigen, dass keine konstruktiven, wirtschaftlichen oder funktionellen Bedenken diesen Anregungen entgegenstehen. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Preisgeld: Es wird ein Preisgeld wie folgt ausgeschrieben: 1 Preis - 500,-- 2 Preis - 200,-- 3 Preis - 100,-- Jury: Die Jury begleitet den Wettbewerb und setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Herr Bürgermeister Dipl. Ing. Karl Latschenberger Herr Vizebürgermeister/Obmann Kulturausschuss Maximilian Soxberger Mitglieder des Kulturausschuss der Gemeinde Biberbach Einreichungsfrist und Einreichungsort: Die Frist zur Einreichung der Entwurfsunterlagen ist Montag, 24. November Die Entwurfsunterlagen sind in der Gemeinde Biberbach, Im Ort 279, 3353 Biberbach abzugeben oder per an gemeinde@biberbach.gv.at einzusenden. Entscheidung und Preisverleihung: Die Entscheidung über das Siegerlogo trifft der Gemeinderat der Gemeinde Biberbach unter Berücksichtigung der fachlichen Begleitung durch die Jury. Die Entscheidung findet im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung Anfang Dezember 2014 statt. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Gemeindeweihnachtsfeier am Sonntag, 21. Dezember 2014 statt. Benachrichtigung: Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Die eingereichten Entwürfe werden nicht zurückgeschickt, können jedoch nach Bekanntgabe des Gewinners am Gemeindeamt Biberbach abgeholt werden. Eine Begründung der Ablehnung von Entwürfen erfolgt nicht.
3 Teilnahmeerklärung Vorname: Name: Anschrift: Telefon: Geburtsdatum: Ich erkläre mich mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb Neues Logo 900 Jahre Biberbach 2016 einverstanden. Wettbewerbsinhalte: Das Logo soll einen erkennbaren Bezug zur Gemeinde Biberbach und dem 900 jährigen-jubiläum der Gemeinde Biberbach im Jahr 2016 haben. Das Logo soll klar und wiedererkennbar sein. Es soll als Sympathieträger ein unverwechselbares Markenzeichen für das Jubiläumsjahr 2016 sein. Der Bezug auf bestehende Wahrzeichen wie Gemeindewappen, Gründungsurkunde, Kirchturm, Mostbirne wäre wünschenswert. Gestalterische und technische Anforderungen: Das Logo soll für die verschiedenen Anforderungsbereiche Werbemittel und Werbeprodukte geeignet sein (Geschäftspapier, Printwerbung, Online, Plakate, Beflaggung, usw.). Zugelassen sind Werke aller grafischen Techniken inklusive der neuen Medien: Zeichnung, Aquarell, Druckgrafik, Fotokopie, Computergrafik und CD-ROM in Form von Prints. Bildträger ist ausschließlich Papier. Grundsätzlich sollte das Logo als Bild-Text-Logo sowohl im Farb- als auch im Schwarz-Weiß-Druck einsetzbar sein. Einzureichen ist der Logoentwurf auf Papier (max. Größe DIN A3) oder als elektronische Datei (per E- Mail (max. Größe 5 MB) oder auf CD/DVD/USB). Bei elektronischen Dateien werden Vektorgrafiken oder vergleichbare Dateiformate bevorzugt. Es ist darauf zu achten, dass die Entwürfe keine Namenszeichnung enthalten. Bitte den Namen auf der Rückseite des Entwurfs oder in der Dateibezeichnung angeben. Rechtliche Anforderungen: Der Wettbewerb Neues Logo 900 Jahre Gemeinde Biberbach 2016 findet vom bis statt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die folgenden Regeln als verbindlich an und stimmt den vertraglichen Regelungen zu: 1. Teilnehmer am Wettbewerb können alle natürlichen und juristischen Personen, Schulen (Volksschule Biberbach, Neue Mittelschule Seitenstetten-Biberbach, Stiftsgymnasium Seitenstetten und andere Schulen aus der Umgebung), Künstler, Grafiker usw. aus Biberbach sowie dem restlichen Bezirk Amstetten oder des Landes NÖ sein. Abgaben von Gruppenarbeiten sind möglich. Für
4 minderjährige Teilnehmer ist die vorherige schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 2. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und unentgeltlich. 3. Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags gehen alle ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstige Schutzrechte des Gewinnerbeitrags in vollem Umfang an die Gemeinde Biberbach über. Die Vergütung hierfür ist im Gewinnerpreisgeld enthalten und berechtigt die Gemeinde Biberbach, die Rechte im In- und Ausland in jeglicher Form zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen und wiederzugeben. 4. Der Teilnehmer versichert, alleiniger Urheber des Wettbewerbsbeitrags zu sein. Rechte Dritter am Wettbewerbsbeitrag bestehen nicht. Sollten Dritte dennoch Ansprüche aus dem Wettbewerbsbeitrag geltend machen, stellt der Teilnehmer die Gemeinde Biberbach von diesen Ansprüchen frei. 5. Alle Wettbewerbsteilnehmer erklären sich mit der honorarfreien Veröffentlichung ihrer Entwürfe (unter Nennung des Erstellers) durch die Gemeinde Biberbach einverstanden. Entwürfe mit beleidigendem oder ehrabschneidendem Inhalt werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. 6. Die Gemeinde Biberbach behält sich vor, den Gewinnerbeitrag redaktionell und zum Zwecke der technischen Umsetzung grafisch zu bearbeiten bzw. anzupassen. Sie wird den Gewinner vor wesentlichen Änderungen des Wettbewerbsbeitrags in einem zumutbaren Umfang anhören und dabei seine Anregungen insofern berücksichtigen, dass keine konstruktiven, wirtschaftlichen oder funktionellen Bedenken diesen Anregungen entgegenstehen. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Preisgeld: Es wird ein Preisgeld wie folgt ausgeschrieben: 1 Preis - 500,-- 2 Preis - 200,-- 3 Preis - 100,-- Jury: Die Jury begleitet den Wettbewerb und setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Herr Bürgermeister Dipl. Ing. Karl Latschenberger Herr Vizebürgermeister/Obmann Kulturausschuss Maximilian Soxberger Mitglieder des Kulturausschuss der Gemeinde Biberbach Einreichungsfrist und Einreichungsort: Die Frist zur Einreichung der Entwurfsunterlagen ist Montag, 24. November Die Entwurfsunterlagen sind in der Gemeinde Biberbach, Im Ort 279, 3353 Biberbach abzugeben oder per an gemeinde@biberbach.gv.at einzusenden.
5 Entscheidung und Preisverleihung: Die Entscheidung über das Siegerlogo trifft der Gemeinderat der Gemeinde Biberbach unter Berücksichtigung der fachlichen Begleitung durch die Jury. Die Entscheidung findet im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung Anfang Dezember 2014 statt. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Gemeindeweihnachtsfeier am Sonntag, 21. Dezember 2014 statt. Benachrichtigung: Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Die eingereichten Entwürfe werden nicht zurückgeschickt, können jedoch nach Bekanntgabe des Gewinners am Gemeindeamt Biberbach abgeholt wer-den. Eine Begründung der Ablehnung von Entwürfen erfolgt nicht. Ich bin mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift (gesetzlicher Vertreter) Veranstalter: Gemeinde Biberbach Im Ort 279, 3353 Biberbach Bei weiteren Fragen: Vize Bgm. Maximilian Soxberger 0664/ Obmann Kultur, Familie und Jugend Die Ausschreibung steht auch im Internet unter zum Download zur Verfügung. Bitte die Teilnahmeerklärung unterschreiben und zusammen mit den Entwurfsunterlagen einreichen.
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