ARCHI TEKTUR WETT BEWERB

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1 ARCHI TEKTUR WETT BEWERB AUSLOBUNGSTEXT geladener anonymer einstufiger Realisierungswettbewerb im Unterschwellenbereich zur Erlangung baukünstlerischer Vorentwürfe für das Blaulichtzentrum Gemeinde Ischgl Amt der Tiroler Landesregierung DORFERNEUERUNG tirol

2 Blaulichtzentrum Ischgl 1 INHALTSVERZEICHNIS Teil A Allgemeiner Teil 2 A.1 Ausloberin, Auftraggeberin 2 A.2 Verfahrensorganisation 2 A.3 Rechnungsadresse 2 A.4 Gegenstand des Wettbewerbes 2 A.5 Art des Wettbewerbes 2 A.6 Teilnahmeberechtigung 2 A.7 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 3 A.8 Termine 4 A.9 Formale Bedingung und Kennzeichnung 5 A.10 Zusammensetzung des Preisgerichts 6 A.11 Organisation, Abwicklung und Vorprüfung 7 A.12 Preise / Aufwandsentschädigung 7 A.13 Absichtserklärung der Ausloberin, Beauftragung 8 Teil B Besonderer Teil 9 B.1 Allgemeines 9 B.2 Planungsvorgaben 10 B.3 Planungsgebiet und städtebauliche Grundlagen 10 Teil C Aufgabenstellung 12 C.1 Schwerpunkte und Ziele 13 C.2 Erläuterungen zum Raumprogramm 13 C.3 Raum- und Funktionsprogramm 14 C.4 Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen 15 C.5 Beurteilungskriterien 17 Teil D Beilagen 17 D.1. Pläne 17 D.2 Bilder 17 D.3 Stellungnahmen 17 D.4 Formblätter 17 D.5 Umgebungsmodell M 1:500 17

3 Blaulichtzentrum Ischgl 2 Teil A Allgemeiner Teil A.1 Ausloberin, Auftraggeberin Gemeinde Ischgl Vertreten durch Herrn Bürgermeister Werner Kurz Eggerweg 4, A-6561 Ischgl T +43 (0) E gemeinde@ischgl.tirol.gv.at A.2 Verfahrensorganisation Amt der Tiroler Landesregierung Geschäftsstelle für Dorferneuerung Heiliggeiststraße 7-9, Landhaus 2, A-6020 Innsbruck Ulrich Kapferer T +43 (0) F +43 (0) E ulrich.kapferer@tirol.gv.at A.3 Rechnungsadresse Die Rechnungen für die Preisgelder und Honorare sind bei der Ausloberin im Original einzureichen. A.4 Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen für den Neubau des Blaulichtzentrums in Ischgl, das die freiwillige Feuerwehr, die Bergrettung, die Rotkreuzstelle und den Pflegeverein aufnehmen wird. A.5 Art des Wettbewerbes Geladener, anonymer, einstufiger baukünstlerischer Wettbewerb im USB A.6 Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden geladen: Architekt DI Daniel Fügenschuh, A-6020 Innsbruck (Kammernennung) office@fuegenschuh.at Ing. Gerhard Poller A-6551 Pians planung@gerhardpoller.at Architekturbüro Ladner A-6500 Landeck office@bau-tirol.at Spiss & Partner GmbH, Ing. Spiss Thomas A-6500 Landeck info@spiss-partner.at

4 Blaulichtzentrum Ischgl 3 Mag. arch. Petter Paul A-6561 Ischgl office@architektur-petter.at ventira architekten CH-9444 Diepoldsau team@ventira.net parc architekten A-6020 Innsbruck architekten@parc.cc JÄGER ARCHITEKTUR ZT GmbH A-6020 Innsbruck office@ihrarchitekt.com Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin über eine Befugnis verfügen. Sie sind spätestens beim Hearing bekannt zu geben. Zum Zeitpunkt des Verhandlungsverfahrens muss die Befugnis aufrecht sein. Die Unterlagen werden nur an eine Teilnehmerin der ARGE übermittelt. Arbeitsgemeinschaften zwischen geladenen Teilnehmern oder eine Teilnehmerinnen sind nicht zulässig. A.6.1 A.6.2 Ausschreibungsunterlagen / Umgebungsmodell Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern seitens der Geschäftsstelle für Dorferneuerung ausgegeben. Von der Ausloberin wird ein Umgebungsmodell in Auftrag gegeben, und den Wettbewerbsteilnehmerinnen zur Verfügung gestellt. Die Wettbewerbsunterlagen (Ausschreibungstext und Planunterlagen) werden entweder in digitaler Form per , auf Datenträger, oder im Downloadbereich der Homepage der Dorferneuerung zur Verfügung gestellt. Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe Als Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer/innen gelten: Ausschließungsgründe gemäß 68 des BVergG Ausschließungsgründe gemäß 2 der WSA Als Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gelten: Ausscheidungsgründe gemäß 17 der WSA 2010 Die Jury behält sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht vor, Projekte, die von den Vorgaben der Ausschreibung abweichen, mit einfacher Stimmenmehrheit in der Wertung zu belassen. A.7 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen im Sinn der Ausschreibung: das Protokoll des Hearings der Inhalt der Ausschreibung samt Beilagen Subsidiär gelten: das Bundesvergabegesetz BVergG in der zum Verfahrenszeitraum g. F. die WSA 2010 in der zum Verfahrenszeitraum gültigen Fassung

5 Blaulichtzentrum Ischgl 4 Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Der oder die Teilnehmerin nimmt sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer oder Teilnehmerin ist bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. A.7.1 Kooperation mit der Kammer Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 (Wettbewerbsstandard Architektur) geprüft. Mit dem Schreiben vom , Registriernummer 23/14 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin bekundet, und einen Preisrichter und Teilnehmer nominiert. A.8 Termine Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 11-Juni-2014 Örtliche Begehung und Hearing (Planungsareal) 01-Juli-2014, 13:00 Uhr Schriftliche Fragen zum Hearing bis 07-Juli-2014 Aussendung des Protokolls zum Hearing bis 09-Juli-2014 Abgabe der Pläne bis 16-Sept-2014, 12:00 Uhr Abgabe des Modells bis 24-Sept-2014, 12:00 Uhr Sitzung des Preisgerichts voraussichtlich 02-Okt-2014, 09:30 Uhr Die Ausstellung der Arbeiten wird noch bekannt gegeben. A.8.1 A.8.2 Fragebeantwortung, Hearing und örtliche Begehung Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich (Post, Fax, ) bis zum unter Pkt. A.8 genannten Zeitpunkt zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für die teilnehmenden Büros und das Preisgericht finden ein Hearing sowie eine örtliche Begehung statt. Im Zuge des Informationsgesprächs können mündliche Fragen gestellt werden. Sämtliche Fragen werden schriftlich mit dem Hearingprotokoll beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen teilnehmenden Büros, der Ausloberin und den Mitgliedern des Preisgerichtes per zugesendet. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle sind bis spätestens zu den unter Pkt. A.8 jeweils genannten Terminen beim: Amt der Tiroler Landesregierung Geschäftsstelle für Dorferneuerung Heiliggeiststraße 7-9, Landhaus 2 (4. Stock, Zi Sekretariat) A-6020 Innsbruck gegen Erhalt einer Empfangsbestätigung entsprechend verpackt (siehe Pkt. A.9) abzugeben.

6 Blaulichtzentrum Ischgl 5 Achtung! Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein, die geladenen Büros haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen. Als Absender ist die: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, A-6020 Innsbruck anzugeben. A.8.3 A.8.4 A.8.5 Sitzung des Preisgerichts Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung durch das Preisgericht. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt im Beisein des Preisgerichtes durch Öffnen der Verfasserkuverts. Entsprechen die zur Beurteilung vorgelegten Projekte in wesentlichen Punkten nicht der Ausschreibung, so kann die Jury bei Einstimmigkeit die Sitzung unterbrechen und einzelne Projekte überarbeiten lassen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden per davon benachrichtigt. Die TeilnehmerInnen deren Projekte zu überarbeiten sind, werden vom Justiziariat des Landes Tirol unter Bekanntgabe der zu bearbeitenden Punkte dazu eingeladen. Die Anonymität bleibt im vollen Umfang aufrecht. Die Jurysitzung wir nach einem angemessenen Überarbeitungszeitraum fortgesetzt. Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung Das endgültige Wettbewerbsergebnis wird allen teilnehmenden Büros unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gemacht. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen teilnehmenden Büros, Preisrichterinnen und der Länderkammer nach Ende des Auslobungsverfahrens innerhalb von 8 Tagen zugesandt. Der Ort und der Zeitpunkt der Ausstellung werden im Protokoll des Preisgerichts festgehalten. Erst nach Ende des Auslobungsverfahrens sind die Preisrichter/innen berechtigt über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird. Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet Die Wettbewerbsteilnehmer/innen sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Es wird ersucht, folgende Regeln einzuhalten: Eine Publikationsdatei (im PDF-Format) des eingereichten Plan auf CD oder USB-Stick mit eindeutiger Dateibenennung der Pläne: Kennzahl_plan01.pdf A.9 Formale Bedingung und Kennzeichnung A.9.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen Jeder eingereichte Wettbewerbsbeitrag ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl besteht aus sechs Ziffern (Schrifthöhe max. 10 mm). Diese Kennzahl ist auf jedem Plan rechts oben anzubringen. Bei Konvoluten ist die Kennzahl auf dem Deckblatt nur einmal anzugeben. Alle Einzelstücke der Arbeiten haben folgende Aufschrift zu enthalten:

7 Blaulichtzentrum Ischgl 6 WETTBEWERB Blaulichtzentrum Ischgl Der Wettbewerbsarbeit sind beizulegen: Ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen. Der Verfasserbrief Der Wettbewerbsbeitrag (das gilt sowohl für Pläne als auch für ein ev. gefordertes Modell) ist verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit folgender Bezeichnung zu versehen: WETTBEWERB Blaulichtzentrum Ischgl Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten muss anonym erfolgen, Wettbewerbsbeiträge deren Anonymität nicht in allen Bereichen beachtet ist, werden ausgeschieden. A.9.2 Verfasserbrief Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt und folgenden Inhalt aufweist: Formblatt 1 I Verfasserbrief Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt anzugeben. A.10 Zusammensetzung des Preisgerichts A.10.1 Preisgericht (F) Fachpreisrichter/in Sachpreisrichter/in (F) (F) (F) (F) (F) (F) Architekt Mag. arch. Bruno Spagolla, Nominierung Arch + Ing Kammer Vertretung: Architekt DI Wolfgang Ritsch HR DI Nikolaus Juen, Dorferneuerung Tirol Vertretung: DI Diana Ortner, Dorferneuerung DI Martin Schönherr, Sachgebiet Raumordnung Vertretung: DI Martin Joas, Sachgebiet Raumordnung Werner Kurz, Bgm. Vertretung: Helmut Wolf. GV Emil Zangerl, Bgm. Stv. Vertretung: Erich Wechner, GV Herbert Jehle, Kdt. Vertretung: Harald Mark

8 Blaulichtzentrum Ischgl 7 Werner Kleinhans, Kdt. Stv. Vertretung: Christian Schmid Hubert Walser, Obm. Rettung Vertretung: Sabine Zangerl, Rettung Rudolf Walser, Obm. Bergrettung Vertretung: Günther Walser, Bergrettung A.10.2 A.10.3 Beratende (ohne Stimmrecht) HR DI Hubert Agerer, WLV Helmuth Walser, Nachbar Herbert Aloys, Pfarrkirchenratsobmann Stv. Arbeitsweise des Preisgerichts Die Arbeitsweise des Preisgerichtes erfolgt in Übereinstimmung mit der WSA Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 3/4 der genannten PreisrichterInnen anwesend sind. Mindestens 1/3 des beschlussfähigen Preisgerichts müssen FachpreisrichterInnen sein. Das Preisgericht wird die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten nach den angegebenen Auswahlkriterien vornehmen. Das Preisgericht hat das Recht Änderungen oder Ergänzungen zu den Beurteilungskriterien aufzunehmen. Die ErsatzpreisrichterInnen können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit der HauptpreisrichterInnen, jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung.) Die Beratenden des Preisgerichtes werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimmberechtigt, anwesend sein. A.11 Organisation, Abwicklung und Vorprüfung A.11.1 A.11.2 Organisation und Abwicklung Die Organisation und Abwicklung des Verfahrens wird durch die Geschäftsstelle für Dorferneuerung durchgeführt. Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle für Dorferneuerung. Die Arbeiten werden ausschließlich hinsichtlich ihrer, in der Ausschreibung festgehaltenen Kriterien geprüft. A.12 Preise / Aufwandsentschädigung Die Aufwandsentschädigung pro Teilnehmerin beträgt 4.200,- (excl. MwSt.) Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung beträgt ,- (excl. 20% MwSt.) In begründeten Ausnahmefällen behält sich die Jury eine andere Aufteilung der Preisgelder vor. Die Vergütung wird - unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmer/innen und deren Mitarbeiter/innen - nur an die Teilnahmeberechtigte ausbezahlt.

9 Blaulichtzentrum Ischgl 8 A.13 Absichtserklärung der Ausloberin, Beauftragung Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes (Phase 2), im Falle der Realisierung des Projektes die VerfasserIn des mit dem 1. Platz (Sieger) in der Reihung der Wettbewerbsbeiträge ausgezeichneten Projektes bzw. des von der Jury zur Ausführung empfohlenen Projektes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Die Honorierung der Architektinnenleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingungen auf der Basis der Honorarordnung für Architekten Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese Beauftragung erfolgt im Verhandlungsverfahren nach Bundesvergabegesetz (BVergG 2006 in der gültigen Fassung). Die WettbewerbsteilnehmerIn hat keinen Anspruch auf Beauftragung von Leistungen der Sonderfachleute (z.b. Haustechnik, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der Örtlichen Bauaufsicht nach 4 (Örtliche Bauaufsicht) des Besonderen Teils der Honorarordnung für Architekten (HOA 2004). Von der Ausloberin aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des, im Wettbewerb eingereichten Projekts sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Festlegung führt zum Verlust des Rechtsanspruchs auf eine Beauftragung. Das ausbezahlte Preisgeld (Aufwandsentschädigung) wird, sofern sich das Ausführungsprojekt nicht wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheidet, vom Honorar für die weiteren Planungsleistungen abgezogen. A.13.1 Urheberrechte Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf die Auftraggeberin über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten. Die Auftraggeberin hat das Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten Wettbewerbsarbeiten unter Verpflichtung der Namensnennung des Verfassers. Die Wettbewerbsunterlagen prämierter Projekte sind von der Rückgabe an den Verfasser ausgeschlossen. Die Wettbewerbsunterlagen nicht prämierter Projekte können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Ausstellung im Wettbewerbsbüro abgeholt werden. Nicht abgeholte Unterlagen werden vernichtet.

10 Blaulichtzentrum Ischgl 9 Teil B Besonderer Teil - Grundlagen B.1 Allgemeines B.1.1 Geografie und Geschichte Ischgl liegt auf 1377 m ü. A. zwischen der Silvretta und der Verwallgruppe Einwohner zählt die Gemeinde Ischgl, 400 davon sind in dem kleinen Ort Mathon beheimatet. Vor rund 1000 Jahren wurde das einstige Bergbauerndorf (Yscla, rätoromanisch für Insel ) von Rätoromanen aus dem Engadin und im 13. Jahrhundert von den Walsern besiedelt. Eine befahrbare Verbindung ins Tiroler Oberinntal existierte nicht, so dass Ischgl wirtschaftlich eher mit dem Engadin und Vorarlberg verbunden war und auch Handel mit dem Vintschgau, Schwaben und Bayern trieb. Im 17. Jhdt. löste sich das Engadin von Tirol somit wurde auch der Handel weniger. Nachdem sich Mitte des 18. Jahrhunderts der Jamtaler Ferner soweit vergrößert hatte, dass der Weg nicht einmal mehr mit Saumpferden passierbar war, kam der Handel zum Erliegen. Im 19. Jahrhundert begann eine starke Abwanderung. Viele Bewohner verließen die Region, und Kinder wurden als Arbeitskräfte in die Fremde geschickt (Schwabenkinder). Am Ende des 19. Jahrhunderts tat sich jedoch mit dem Tourismus eine neue Einnahmequelle auf. Das einstige Bild eines Bergbauerndorfes ging in den letzten Jahrzehnten zugunsten einer Hotelsiedlung völlig verloren. B.1.2 Lage Das Blaulichtzentrum befindet sich im Dorfzentrum von Ischgl ganz in der Nähe des Gemeindehauses. Im Jahr 1981 geplant für drei Einsatzwägen der Feuerwehr und einer Garage für die Bergrettung wurde das Gebäude im Jahr 1991 durch einen Anbau für Umkleiden, die Florianstation und dem Aufenthaltsbereich für die Feuerwehrleute im OG erweitert. Dadurch wurde Platz für eine zusätzliche Abstellfläche eines Fahrzeuges für die Feuerwehr geschaffen kam dann die Erweiterung für die Ortsstelle des Roten Kreuzes.

11 Blaulichtzentrum Ischgl 10 B.1.3 B.1.4 B.1.5 B.1.6 Vorhaben Das bestehende Einsatzzentrum aus dem Jahr 1981 mit den Zubauten entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Das räumliche Angebot für einen optimierten Einsatz im Ernstfall kann nicht mehr gerecht werden. Dies ist auch bedingt durch die beengte Lage des Grundstückes, das in voller Länge durch das Gebäude besetzt ist. Um die erforderlichen Räume der Feuerwehr und Teile des Roten Kreuzes auf dem Areal unterzubringen, wurde das Grundstück durch einen Tausch mit dem Nachbargrundstück der Diözese in seiner Tiefe und Länge vergrößert. Die Bergrettung und das Rote Kreuz werden zukünftig ihre Flächen im zweiten Untergeschoss bekommen. Die Zufahrt hierfür erfolgt über die neue Zentrumsgarage die sich im Bau befindet. Auszug Stellungnahme DI Georg Pfenniger (Statik) Voraussichtliche Vorgabe für eine künftige Planung:: Horizontale Gesamtlast aus Lawine auf die nordseitige Wand: 15 kn/m2; Vertikale Last aus Normalschnee It. Norm und aus Lawinenrest auf die Dachdecke über OG: =gesamt 10 kn/m2. Zusammenfassend kann man feststellen, dass Abbruch und Neubau samt Untergeschoß mittelfristig für die verschiedenen für die Sicherheit tätigen Vereine in Ischgl eher zielführend sind [...] Die gesamte gutachtliche Stellungnahme ist als Beilage C01 zur Verfügung gestellt. Zentrumsgarage Auf dem steil abfallenden Hang zur Bundesstraße hin wird die neue Zentrumsgarage der Ischgler Bergbahnen errichtet. Die Garage wird mehr als 500 Stellplätze aufnehmen und es wird eine neue Anbindung des Zentrums an die Bundesstraße mit Kreisverkehr geben. Die Pläne der Zentrumsgarage mit der Einfahrt (Anbindung an das Blaulichtzentrum) wird als Beilage A03 zur Verfügung gestellt. Zeitrahmen Baubeginn für das Blaulichtzentrums ist mit Frühjahr 2015 geplant. B.2 Planungsvorgaben Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften in der jeweils geltenden Fassung. B.2.1 B.2.2 B.2.3 Fluchtwegsituation und Brandschutz Das geplante Gebäude muss den einschlägigen Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften im Hinblick auf Brandschutz entsprechen. Die geforderten Fluchtwegbreiten, Fluchtwegslängen sind einzuhalten. Insbesondere wird auf die OIB- Richtlinie 2 und die TRVB (Technische Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz) verwiesen. Baurichtlinie Feuerwehrhäuser Für die Errichtung von Feuerwehrhäusern ist die ÖBFV-RL FH-01 (Baurichtlinie - Errichtung von Feuerwehrhäusern) anzuwenden (Beilage E01). Parken Abstellplätze für die Autos der Feuerwehrleute im Einsatz sind um Umkreis des Blaulichtzentrums genügend vorhanden.

12 Blaulichtzentrum Ischgl 11 B.3 Planungsgebiet und städtebauliche Grundlagen B.3.1 Wettbewerbsareal Das Planungsareal umfasst den rot strichliert umrandeten Bereich mit einem Flächenausmaß von m² mit der Einschränkung des grünen Bereichs für die Zufahrt zum Grundstück 227. B.3.2 Bebauungsbestimmungen / Abstände Das zu bebauende Areal ist als Sonderfläche Feuerwehr gewidmet, es gibt keinen rechtsgültigen Bebauungsplan. Zum Grundstück 227 ist die geschlossene Bauweise anzuwenden. Ein Teil des Zufahrtsweges (grüner Bereich) befindet sich auf dem Wettbewerbsareal. Es kann bis zum Weg angebaut werden. Die Zufahrt zu den östlichen Grundstücken über das Planungsareal muss gewährleistet bleiben. Aus Rücksicht zum Nachbarn (Gst. 235/8) sollte bis zur hellblau strichlierten Linie das Niveau der Terrasse von 1375,49 m baulich nicht überschritten werden. Auch sollten großflächige Öffnungen zur Terrasse hin vermieden werden. B.3.3 Unterirdische Zu- und Ausfahrt Mit dem Bau der Zentrumsgarage wird zusätzlich eine unterirdische Zufahrt für die Rettung, Bergrettung und den fünf Tiefgaragenplätze für die Diözese errichtet. Die Zufahrt befindet sich auf Höhe 1362,25 m und ist 7,14 m unter der bestehenden Feuerwehrhalle bzw. 5,96 m unter der Rettungsgarage. Die Pläne der Zentrumsgarage mit den erforderlichen Grundrissen und Schnitten sind Teil der Beilage A03.

13 Blaulichtzentrum Ischgl 12 B.3.4 Naturgefahr Madleinlawine (rote Zone) Nach einer Begehung am wurde von der WLV (HR DI Hubert Angerer) und einer weiteren Abklärung mit DI Weber (ebenfalls WLV) folgende maximalen baulichen Grenzen festgesetzt. Diese wurden nach einem weiteren Gespräch vom erweitert, da sich mit dem Projekt Zentrumsgarage Ischgl eine positive Auswirkung bezüglich der Madleinlawine ergeben wird. Folgende bauliche Festlegungen in der roten Zone wurden getroffen: A. Ein eingeschossiger Aufbau auf die Feuerwehrhalle bis zur Mitte Garage für Aufenthaltsräume mit beschränkter Nutzung ist möglich. B. Ein weiterer Aufbau Richtung Nordwest bis zur Garage der Rettung für Nichtaufenthaltsräume (Erschließung, Lager usw.) ist möglich. C. Ein Aufbau an das Deckenniveau der Feuerwehrgarage ist möglich. D. Eine Abstufung soll beibehalten bleiben (Schutzfunktion).

14 Blaulichtzentrum Ischgl 13 Teil C Aufgabenstellung C.1 Schwerpunkte und Ziele Die Konfigurierung und Beziehung der Räume zueinander sind Voraussetzung um einen optimalen Ablauf während und nach einem Einsatz zu gewährleisten. C.2 Räumliche Anforderungen C.2.1 C.2.2 C.2.3 C.2.4 C.2.5 C.2.6 C.2.7 Vorplatz Die in der Baurichtlinie des Bundesfeuerwehrverbandes vorgesehene Vorplatztiefe von 10m vor den Ausfahrtstoren muss wegen der geringen Tiefe des Bauplatzes nicht eingehalten werden. Orientieren sollte man sich an den bestehenden Ausfahrten. Feuerwehrhalle Die Feuerwehrhalle muss im Bereich der Abstellplätze der Fahrzeuge eine lichte Raumhöhe von mind m aufweisen. Hinter den Fahrzeugen ist eine Manipulationsfläche einzuplanen. Die Entwässerung ist in der Hallenmitte zu bevorzugen. Achse Fahrzeugstand zu Wand 2.50 m; Achse Fahrzeugstand zu Fahrzeugstand 4.50 m; Sektionaltore: - lichte Breite 3.50 m, lichte Höhe 3.80 m Nachrichtenraum (Florianstation) Der Nachrichtenraum wird von den drei Blaulichteinheiten genutzt; Es muss eine Sichtverbindung auf den Vorplatz und in die Fahrzeughalle gegeben sein. Zum Bereitschaftsraum muss es eine direkte Verbindung geben (keine Tür) wo die Einsatzbefehle vom Nachrichtenraum gegeben werden. Umkleiden Für den Umkleideraum ist ein gesonderter Zugang (Schmutzschleuse) und Abgang in die Fahrzeughalle vorzusehen. Der Zu- und Abgang ist bodengleich zu führen. Schmutzschleuse / Grobreinigung Die Schmutzschleuse ist zwischen der Fahrzeughalle und den Umkleiden anzuordnen. Schlauchwaschrinne Die Schlauchwaschrinne ist direkt im Anschluss an den Übungs- und Schlauchturm anzuordnen und soll sich im Untergeschoss befinden. Übungs- und Schlauchturm Die Schläuche werden in halber Länge (11,00 m) zur Trocknung aufgehängt. Die Mindestraumhöhe des Turmes ergibt sich aus der halben Schlauchlänge + der Aufhängevorrichtung mit Lüftung. Für den Entwurf ist eine lichte Raumhöhe von 12,00 13,00 m anzunehmen.

15 Blaulichtzentrum Ischgl 14 C.2.8 C.2.9 C.2.10 C.2.11 Vertikale Erschließung Alle Geschosse der Blaulichteinheiten sind mit einem Lasten- und Personenaufzug, sowie einer Treppe zu verbinden. Stellflächen Rettung und Bergrettung Die Fahrzeuge des Roten Kreuz und der Bergrettung werden rücklings eingeparkt um im Einsatz so wenig wie möglich Zeit zu verlieren. Um dies zu gewährleisten, ist genügend Manipulationsfläche einzuplanen. Restflächen In den beiden Untergeschossen des Blaulichtzentrums werden nach Abarbeitung des Raumprogramms Flächen übrig bleiben, die bis zur maximalen Ausdehnung des Grundstückes unterkellert werden sollen und als Lagerflächen der Gemeinde genutzt werden. Stellplätze Diözese Die für die Diözese vorgesehen 5 Stellplätze sind auf Eigengrund vorzusehen (Gst. 227). Planlich ist nur die Zufahrt darzustellen. C.3 Raum- und Funktionsprogramm C.3.1 Feuerwehr Raumbezeichnung m² Anmerkung 5 Normstellflächen á 46 m² 230 T=10,00m, lichte RH= mind. 4,00m 1 Normstellfläche 72 T=15,00m, lichte RH= mind. 4,00m 1 Nachrichtenraum 15 Sichtverbindung mit Vorplatz und Fahrzeughalle / direkte Verbindung mit Bereitschaftsraum 1 Bereitschaftsraum 25 direkte Verbindung mit Nachrichtenraum / in unmittelbare Nähe zu den Umkleiden 1 Kommandoraum 30 wenn möglich eine direkte Verbindung mit dem Nachrichtenraum 1 Umkleideraum Spinde, davon 5 Spinde für Damen mit Sichtschutz 1 Schmutzschleuse 10 zwischen Fahrzeughalle und Umkleide 1 Waschraum/DU - Damen 8 Waschbereich / 1 Dusche 1 Waschraum/DU - Herren 8 Waschbereich / 1 Dusche 1 WC - D 4 1 WC-Kabine / Waschtisch 1 WC - H 5 1 WC-Kabine / 1 Pissoir / Waschtisch 1 Putzraum 6 diese farblich gekennzeichneten Räume müssen sich auf Einsatzebene befinden! 1 Personen / Lastenaufzug 9 Schacht 3,10 x 3,10 m / Kabine 2700 x 1800 mm 1 Übungs- und Schlauchturm 9 1 Schlauchwaschrinne 20 auf Ebene UG mit innenliegender Übungstreppe und Abseilvorrichtung / lichte Höhe 12-13m mindestens 10 x 2m als Vertiefung im Boden, direkt am Schlauchturm

16 Blaulichtzentrum Ischgl 15 1 Atemschutzpflegeraum 12 im UG 1 Lagerraum 150 im UG: KAT-Lager, Werkstatt usw. 1 Bekleidungslager 20 im UG 1 Archiv 12 im UG 1 Notstromaggregat 10 im UG: mit mechanischer Lüftungsanlage 1 Haustechnik 50 1 Büro 12 im EG oder OG Summe Feuerwehr 817 C.3.2 Gemeinsam genutzte Räume FW, Rettung, Bergrettung Raumbezeichnung m² Anmerkung 1 Schulungsraum mit kleiner Küche/Theke 80 mit eingebauter Schrankwand für Lehrmittel 1 Lager - Schulungsraum 12 Getränke, direkte Verbindung mit Teeküche 1 Sanitäranlage D/H 15 2 WC-Sitz Damen, 2 WC-Sitz-H + 2 Pissoir 1 Putzraum 5 Summe Gemeinsame Räume 112 C.3.3 Rotkreuzstelle (Untergeschoss 2) Raumbezeichnung m² Anmerkung 2 Normstellflächen RTW 72 L=9m, B= 8m / Rettungstransportwagen (RTW) nebeneinander situieren 2 Abstellflächen für KAT Hänger 48 L=6m, B= 8m 1 Lager 50 KAT + Medizin + Kleinteile 1 Lager Pflegeverein 30 1 Reinigungs- / Pflegeraum 15 für Gerätschaften der Rettung und Bergrettung Obergeschoss 5 Einzelzimmer á 8 m² 40 mit WC / DU 1 Büro 12 1 Aufenthaltsraum Personen, mit Terrasse (Balkon) Summe Rotes Kreuz 287 C.3.4 Bergrettung (Untergeschoss 2) Raumbezeichnung m² Anmerkung 1 Stellplatz + Anhänger 36 L= 9m, B=4m 1 Lager 50 hinter oder neben dem Stellplatz Summe Bergrettung 86

17 Blaulichtzentrum Ischgl 16 C.4 Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen Das Planformat für die Präsentation der Arbeiten wird mit maximal 1 Blatt im Hochformat A0 (841 x 1189mm) festgelegt C.4.1 Präsentationsplan und Vorprüfexemplar mit: Lageplan M 1:500 - genordet mit Außenanlagen und der Verkehrserschließung Geschoßgrundrisse 1:200 - genordet Schnitte / Ansichten M 1:200 Als Bezugshöhe ± 0,00 = 000,00 m ist das Niveau der Feuerwehrhalle anzunehmen Fassadenschnitt M 1:50 optional zwei Schaubilder - keine Vogelperspektiven, darüber hinaus werden abgeklebt Projektbeschreibung auf einen der Pläne zur Idee, Konstruktion und Materialität C.4.2 Formulare Formblatt 1 I Verfasserbrief Formblatt 2 I Statistik als Deckblatt, und den ausgefüllten Objekt- und Sonstigen Daten, sowie die graphisch aufbereitete nachvollziehbarer Berechnung der Bruttorauminhalte lt. ÖNORM B 1800 Bereich a. C.4.3 Modell Baumassenmodell M 1:500 in Farbe Weiß C.4.4 Übersichtsliste abzugebender Unterlagen Analog Digital 1 Blatt - Präsentationspläne A0 Hochformat Papier *.PDF 1 Blatt - Vorprüfexemplar A0 Hochformat Papier Formblatt 1 - Verfasserbrief A4 Hochformat Papier Formblatt 2 - Statistik A4 Hochformat Papier *.PDF Modell M 1:500 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen A4 Hochformat Papier CD oder USB-Stick Pläne und Statistik *.PDF

18 Blaulichtzentrum Ischgl 17 C.5 Beurteilungskriterien Für die Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgereicht nach folgenden Kriterien bewertet: C.5.1 C.5.2 C.5.3 C.5.4 Städtebauliche Lösung - Lage und Dimensionierung sowie Gestalt(ung) der Außenräume - Bezug zur Umgebung Funktionale Lösung - Äußere und innere Erschließung - Zuordnung der Funktionsbereiche - Funktionalität der Gesamtlösung Baukünstlerische Lösung - Entwurfsidee, Baukünstlerischer Ansatz sowie Gesamtstruktur - Architektonische Qualität im Außen- und Innenraum Ökonomische, ökologische Lösung - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und Betrieb - Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien und Energieeffizienz Teil D D.1. Beilagen Pläne A01 Lageplan DKM *.DWG / *.PDF A02 Lage- und Höhenplan mit Schichten *.DWG / *.PDF A03 Pläne Zentrumsgarage *.DWG / *.PDF D.2 Bilder B01 Fotos Planungsareal *.PDF B02 Flächenwidmung *.PDF D.3 Stellungnahmen C01 Gutachtliche Stellungnahme *.PDF D.4 Formblätter D01 Formblatt 1 I Verfasserbrief *.DOC D02 Formblatt 2 I Statistik *.DOC D.5 Richtlinien E01 Richtlinie Errichtung von Feuerwehrhäusern *.PDF D.6 Umgebungsmodell M 1:500 Für den Wettbewerb wurde ein Modell 1:500 hergestellt, das den teilnehmenden Büros per Postweg zugesandt wird.

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