STADT WIEN, MAGISTRATSABTEILUNG 19

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1 AUSLOBERIN: STADT WIEN, MAGISTRATSABTEILUNG 19 ARCHITEKTUR UND STADTGESTALTUNG ANONYMER, NICHT OFFENER EINSTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB IM OBERSCHWELLENBEREICH MIT ANSCHLIESSENDEM VERHANDLUNGSVERFAHREN Zur Vergabe von Planungsleistungen für die NEUGESTALTUNG WAGRAMER STRASSE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER ERGEBNISSE DES BÜRGERINNEN- BETEILIGUNGSVERFAHRENS Bewerbungsunterlagen VERFAHRENSORGANISATION: EMRICH CONSULTING ZT-GmbH WIEN,

2 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Wettbewerbsbestimmungen 3 A.1. Ausloberin... 3 A Ausloberin... 3 A Auftraggeberin... 3 A.2. Verfahrensorganisation und Vorprüfung... 3 A.3. Verfahrensgegenstand... 3 A.4. Verfahrensart... 3 A.5. Teilnahmeberechtigung... 3 A Ausschließungsgründe... 4 A Eignungsnachweise... 4 A.6. Verfahrensbestimmungen... 6 A Als Grundlagen des Wettbewerbs gelten... 6 A Kooperationsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland:... 6 A Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung... 6 A Vergabekontrollbehörde... 6 A Verfahrenssprache... 6 A.7. Preisgericht... 6 A Zusammensetzung des Preisgerichtes... 6 A Aufgaben, Verpflichtungen und Vorgangsweisen des Preisgerichts... 7 A.8. Verfahren TeilnehmerInnenauswahl... 7 A Einzureichende Unterlagen... 7 A Teilnahmefrist... 7 A Formale Bestimmungen der Einreichung... 7 A Referenznachweise... 8 A Auswahlkriterien... 8 A Schriftliche Anfragen... 8 A Fragebeantwortung... 8 A Prüfung der Teilnahmeanträge... 8 A Sitzung des Preisgerichts zur Auswahl der TeilnehmerInnen... 9 A Aufwandsentschädigung Teilnahmeantrag / Bewerbungsunterlagen... 9 A.9. Auftragsgegenstand... 9 A Leistungsumfang A Verwendungs- und Verwertungsrechte A.10. Ausblick Wettbewerbsstufe A Tagung des Preisgerichtes: A Preisgeldaufteilung A.11. Termine A Terminübersicht... 12

3 B. Informationen zum Planungsgegenstand 12 B.1. Projektbeschreibung und Ausgangslage B.2. Wettbewerbsgebiet B.3. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens Seite 2

4 TEIL A. A.1. ALLGEMEINE WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN AUSLOBERIN A Ausloberin A Auftraggeberin und Verrechnungsadresse für Aufwandsentschädigungen und Preisgelder: Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 19 Architektur und Stadtgestaltung 1120 Wien, Niederhofstrasse 23 Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 19 Architektur und Stadtgestaltung 1120 Wien, Niederhofstrasse 23 A.2. VERFAHRENSORGANISATION UND VORPRÜFUNG EMRICH CONSULTING ZT-GmbH 1040 Wien, Schaumburgergasse 11/5 Ansprechpartner: DI Hans Emrich, MSc DI Martina Reisenbichler DI Sandra Herschkowitz Tel.: Fax: wettbewerb@emrich.at A.3. A.4. A.5. VERFAHRENSGEGENSTAND Gegenstand des nicht offenen Realisierungswettbewerbs ist die Vergabe von Planungsleistungen (Vorentwurf, Entwurf, Ausführungsplanung, Künstlerische Oberleitung, Technische Oberleitung) betreffend der Oberflächengestaltung im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Wagramer Straße, die im Bereich zwischen Donaustadtstraße/Siebeckstraße und Steigenteschgasse neu organisiert werden soll sowie die Gestaltung des Czernetzplatzes und der Siebeckstraße im Bereich des Donauzentrums. Nicht Gegenstand der Ausführungsplanung und damit auch nicht Verfahrensgegenstand ist die technische Straßenraumgestaltung selbst einschließlich der Einbauten- und Entwässerungsplanung. Für das Verkehrsprojekt ist in weiterer Folge eine Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplaner der MA 28 (Schimetta Consult) erforderlich. VERFAHRENSART Der Wettbewerb wird als nicht offener, EU-weiter, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb nach den Bestimmungen des Österreichischen Bundesvergabegesetzes 2006 idgf (BVergG 2006) für den Oberschwellenbereich durchgeführt. Die Anonymität gegenüber dem Preisgericht wird bis zur endgültigen Entscheidung des Preisgerichtes beibehalten. Auf Basis der eingereichten Teilnahmeanträge / Bewerbungsunterlagen werden die 7 am besten geeigneten BewerberInnen ausgewählt und zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert. Das anschließende Wettbewerbsverfahren ist anonym. Innerhalb der Wettbewerbsstufe wird von einem Preisgericht aus den 7 BewerberInnen ein/eine GewinnerIn ermittelt. TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie TeilnehmerInnengemeinschaften (z.b. Arbeits- oder Bewerbergemeinschaften), die über eine entsprechende Befugnis oder Gewerbeberechtigung zur Erbringung der wettbewerbsgegenständlichen Leistungen (z. B. einschlägige Ziviltechnikerbefugnis) verfügen bzw. gemäß den Rechtsvorschriften einer Vertragspartei des EWR-Abkommens, in deren Gebiet sie ansässig Seite 3

5 sind, zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt sind, auf die kein Ausschlussgrund nach dem Bundesvergabegesetz 2006 und kein Ausschließungsgrund nach A.5.1 zutrifft. TeilnehmerInnengemeinschaften müssen die Teilnahmeberechtigung insgesamt erfüllen. Jedes Mitglied der TeilnehmerInnengemeinschaften muss die Teilnahmeberechtigung für den ihm zukommenden Teil nachweisen. TeilnehmerInnen oder Gemeinschaften von TeilnehmerInnen sind nur zur Einreichung einer einzigen Wettbewerbsarbeit berechtigt. Eine Mehrfachteilnahme auch von MitarbeiterInnen zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen die Verfasserin bzw. der Verfasser beteiligt ist. Varianten von Wettbewerbsarbeiten sind nicht zugelassen. A Ausschließungsgründe Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: Personen oder Unternehmen, die an Vorarbeiten zum Projekt (z.b. Erstellung von Vorprojekten, Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen) unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre die VorprüferInnen, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnengesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z. B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt. Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der TeilnehmerInnen seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammern stellt keinen Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar. Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen der Teilnahmeberechtigten beziehen. A Eignungsnachweise Der Nachweis der Eignung ist im Anschluss an die Preisgerichtssitzung von allen für die Wettbewerbsstufe ausgewählten BewerberInnen in einer Frist von 7 Tagen ab Aufforderung zu erbringen. Ein(e) UnternehmerIn kann den Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemäß 70 Abs. 5 BVergG 2006 auch durch den Nachweis der Eintragung in einem einschlägigen, allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten (z.b. ANKÖ) führen, sofern diesem die vom Auftraggeber geforderten Unterlagen vorliegen und vom Auftraggeber selbst unmittelbar abrufbar sind. A Nachweis der Befugnis Nachweis der entsprechenden Befugnis oder Gewerbeberechtigung zur Ausübung der wettbewerbsgegenständlichen Leistung. Seite 4

6 Falls diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine Urkunde bzw. Bescheinigung gem. Anhang VII BVergG 2006 über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes des Unternehmers oder eine Urkunde über die erforderliche Mitgliedschaft zu einer zuständigen Organisation. Falls auch diese Nachweise nicht zu erbringen sind, eine eidesstattliche Erklärung (in deutscher Sprache). Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist auch mit ruhender Befugnis zulässig. Mit der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages erklärt die Unternehmerin / der Unternehmer, vor Einleitung des anschließenden Verhandlungsverfahrens die aufrechte Befugnis nachzuweisen. WettbewerbsteilnehmerInnen, die in einem EWR-Staat (außer Österreich) bzw. in der Schweiz ansässig sind, haben folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. das Register, in dem sie eingetragen sind, sowie die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register, 2. Namen und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates 3. die Berufskammern oder vergleichbare Organisationen, denen der Wettbewerbsteilnehmer angehört, 4. die Berufsbezeichnung oder ihren Befähigungsnachweis, 5. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und 6. Einzelheiten zu ihrem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht. A Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister, dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus der hervorgeht, dass die Ausschlussgründe des 68 Abs. 1 nicht vorliegen. Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder Vorlage der letztgültigen Rückstandsbescheinigung gemäß 229a Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961 oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers/der Unternehmerin. Werden diese Dokumente im Herkunftslandes des Unternehmers/der Unternehmerin nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle in 68 Abs. 1 Z 1 bis 4 und 6 vorgesehenen Fälle erwähnt, ist eine eidesstattliche Erklärung oder eine Bescheinigung über eine abgegebene Erklärung vor einer dafür zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder der qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmers/der Unternehmerin vorzulegen. Die Ausloberin wird zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit von Unternehmern oder Unternehmerinnen, deren Wettbewerbsbeiträge für eine Prämierung vorgesehen sind, weitere Informationen wie eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesminister für Finanzen gemäß 28b AuslBG und gegebenenfalls über andere nachweislich festgestellte schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß 68 (1) Z 5 bzw. 229 (1) Z 5 BVergG 2006) einholen. A Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Bestätigung einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung über mind. EUR ,- (exkl. Mwst.). Über eine allfällige Erhöhung für das gegenständliche Projekt wird erforderlichenfalls im Verhandlungsverfahren entschieden. A Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Es sind Referenzen gemäß A. 8.4 als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Abzugeben ist eine Bestätigung der Referenznachweise unter Verwendung des Formblattes c). Wenn der Leistungsempfänger ein öffentlicher Auftraggeber war, wird eine von diesem ausgestellte oder beglaubigte Bestätigung gefordert; wenn der Leistungsempfänger ein privater Auftraggeber war, eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Bestätigung oder, falls eine derartige Bestätigung nicht erhältlich ist, eine einfache schriftliche Erklärung des Wettbewerbsteilnehmers. Form cm, Seite 5

7 A.6. VERFAHRENSBESTIMMUNGEN A Als Grundlagen des Wettbewerbs gelten Form ober die schriftliche Anfragebeantwortung die Auslobungsunterlagen in der vorliegenden Fassung samt den angeführten Beilagen Bundesvergabegesetz Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Die Unterlagen dieses Wettbewerbes basieren auf den Grundlagen für die Durchführung von Wettbewerben auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus ( broschueren/pdf/wettbewerbsleitfadenwerkstattbericht91.pdf und dem Teil B WOA 2010 des Wettbewerbsstandards Architektur. A Kooperationsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland den Auslober beraten und die Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer/innen überprüft. Daher hat die Kammer für diesen Wettbewerb mit Schreiben vom und mit der Verfahrensnummer W/N/B 7/2014 ihre Kooperation mit dem Auslober erklärt und ihre Preisrichter/innen nominiert. A Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jeder/jede TeilnehmerIn sämtliche in den Wettbewerbsunterlagen enthaltenen Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fachund Ermessensfragen endgültig sind. A Vergabekontrollbehörde Bei Streitigkeiten unterwerfen sich die Parteien der österreichischen Gerichtsbarkeit. Als Gerichtsstand wird das Wiener Landesverwaltungsgericht als sachlich zuständiges Gericht vereinbart. A Verfahrenssprache Die Verfahrens- und Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Alle im Zuge der Verfahrens- und Projektabwicklung eingereichten Unterlagen sind durch die VerfahrensteilnehmerInnen in deutscher Sprache zu verfassen. A.7. PREISGERICHT A Zusammensetzung des Preisgerichtes FachpreisrichterInnen: VertreterInnen der Kammer für Architektur und Ingenieurkonsulenten: Arch. DI Dieter Wallmann (Kammer ArchIng) (Ersatz: Arch. Mag.arch. Jacqueline Kiskan-Kaufmann, Kammer ArchIng) Landschaftsplaner DI Markus Beitl (Kammer ArchIng) (Ersatz: DI Jakob Fina, Kammer ArchIng) Zielgebietskoordinator: DI Andreas Trisko (Magistratsabteilung 18 Stadtentwicklung und Stadtplanung) (Ersatz: DI Andrea Eggenbauer, Magistratsabteilung 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung) Magistratsabteilung 19 Architektur und Stadtgestaltung: SR DI Franz Kobermaier (Ersatz: OStBR Dipl.-Ing. Richard Kronberger) Seite 6

8 Magistratsabteilung 28 Straßenverwaltung und Straßenbau: DI Bernhard Engleder (Ersatz: SR DI Elisabeth Alexander, MA28) SachpreisrichterInnen: Bezirksvorsteher Wien 22., Norbert Scheed (Ersatz: BR Karl Gasta) Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung: DI Beatrix Rauscher (Ersatz: Mag. Barbara Hetzmannseder) In der konstituierenden Sitzung des Preisgerichtes am wurde Arch. DI Dieter Wallmann zum Vorsitzenden, DI Markus Beitl zum (zur) stellvertretenden Vorsitzenden und OStBR DI Richard Kronberger. zum Schriftführer gewählt. In der Wettbewerbsstufe können ExpertInnen ohne Stimmrecht und mit beratender Funktion sowie die Vorprüfer an dessen Sitzungen teilnehmen. A Aufgaben, Verpflichtungen und Vorgangsweisen des Preisgerichts Siehe Teil B WOA 2010 des Wettbewerbsstandards Architektur. A.8. VERFAHREN TEILNEHMERINNENAUSWAHL A Einzureichende Unterlagen A Teilnahmefrist Der Teilnahmeantrag / die Bewerbungsunterlagen sind in Papierform sowie in einer elektronischen Version (CD oder DVD, Pdf-Format) in einem verschlossenen Kuvert gemäß Punkt A. 8.3 einzureichen. Folgende Unterlagen sind für die TeilnehmerInnenauswahl vorzulegen: VerfasserInnenkuvert: o Rechtsgültig unterfertigter Teilnahmeantrag (unter Verwendung des Formblattes a)) o Im Fall der Bildung von Arbeitsgemeinschaften: Verpflichtungserklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (unter Verwendung des Formblattes b)) o Ausgefülltes Formblatt c) Referenzbescheinigung (nicht Inhalt des VerfasserInnenkuverts) Beilagenverzeichnis Referenznachweise in anonymisierter Form, Portfolios A3 / Querformat (max. 3 Blätter A3) CD-ROM mit Projekt-Portfolios in digitaler Form im Format *.pdf Die rechtsgültig unterfertigten Teilnahmeanträge / Bewerbungsunterlagen einschließlich aller einzureichenden Beilagen müssen in einem fest verschlossenen Umschlag bis spätestens , 12.00h bei der Verfahrensorganisation (siehe Pkt. A 2) einlangen. Per Botendienst, Post oder auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge / Bewerbungsunterlagen müssen bis dahin eingelangt sein. Das Datum des Poststempels gilt nicht als Einlangungszeitpunkt. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen der Teilnahmeanträge / Bewerbungsunterlagen bei der Verfahrensorganisation liegt bei den VerfahrensteilnehmerInnen. A Formale Bestimmungen der Einreichung Die Teilnahmeanträge / Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich in gedruckter Form und auf einem elektronischen Datenträger (CD/DVD) im Format *.pdf, in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden, der ausschließlich mit folgenden Angaben zu versehen ist: Name und Adresse des Empfängers (entsprechend den Angaben unter Pkt. A 2) Seite 7

9 Bewerbung für die Neugestaltung der Wagramer Straße Keine Hinweise auf die Identität der Verfasserin / des Verfassers! In diesem Umschlag muss sich ein undurchsichtiges, verschlossenes VerfasserInnenkuvert befinden, das mit einer 6-stelligen Kennzahl versehen ist. Dies muss die Unterlagen gemäß Kapitel A. 8.1 enthalten. Weiters sind die Portfolioblätter mit der 6-stelligen Kennzahl am rechten oberen Blattrand zu versehen. Sie dürfen keine Hinweise auf die Identität des Verfassers / der Verfasserin aufweisen. A Referenznachweise Es sind Referenznachweise zu zwei Referenzprojekten in anonymisierter Form (vgl. Kapitel A. 8.4A. A. 8.3) zu mit der ggst. Aufgabenstellung inhaltlich verwandten urbanen Oberflächengestaltungen (Fußgängerzone, Platzfläche, Straßenraumgestaltung mit Grünanteil o.ä.) vorzulegen. Es kann sich dabei auch um Wettbewerbsbeiträge handeln. Bescheinigung der Referenzprojekte: Abzugeben ist eine Bescheinigung der Referenznachweise unter Verwendung des Formblattes c). Wenn der Leistungsempfänger ein öffentlicher Auftraggeber war, wird eine von diesem ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung gefordert; wenn der Leistungsempfänger ein privater Auftraggeber war, eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache schriftliche Erklärung des Wettbewerbsteilnehmers. Die Referenzprojekte sind durch Projektportfolios im Umfang von je max. 3 Blättern A3 (Querformat) zu belegen. Wurde das Referenzprojekt als Arbeitsgemeinschaft abgewickelt, wird das Referenzprojekt nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil der BewerberIn oder des Mitglieds der BewerberInnengemeinschaft einen wesentlichen Beitrag des Gesamtleistungsumfanges betrug. A Auswahlkriterien Die Auswahl der zur 2. Verfahrensstufe einzuladenden TeilnehmerInnen erfolgt anhand der zwei eingereichten Referenzprojekte (zur Anonymisierung siehe oben). Bewertet wird die Erfahrung der BewerberInnen mit der Planung inhaltlich vergleichbarer urbaner Oberflächengestaltungen sowie ihr Umgang mit o Räumlich-funktionalen Bezügen o CI-gebender Gestaltungssprache o Und Nutzungs- und Alltagsgerechtigkeit. o Umgang mit Grünelementen Die Auswahlkriterien sind gleichgewichtet. A Schriftliche Anfragen Fragen zur Wettbewerbsauslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können ausnahmslos schriftlich bis spätestens zum unter Pkt. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.a.11 angegebenen Termin an die Verfahrensorganisation per unter der Adresse wettbewerb@emrich.at gestellt werden. Von dieser werden die Fragen in anonymisierter Form der Ausloberin und dem Preisgericht zur Beantwortung übermittelt. A Fragebeantwortung Die Fragebeantwortung kann ab dem unter Pkt. A.11. angegebenen Termin über die Internetadresse abgerufen werden. Die Fragebeantwortung erfolgt in anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf die FragestellerInnen zulässt. A Prüfung der Teilnahmeanträge Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt durch das Wettbewerbsbüro. Über die Prüfung der Teilnahmeanträge wird eine Niederschrift verfasst, in welcher alle für die Beurteilung der Teilnahmeanträge wesentlichen Umstände festgehalten werden. Auf Verlangen wird den TeilnehmerInnen am Bewerbungsverfahren Einsichtnahme in den sie betreffenden Teil der Niederschrift gewährt. Seite 8

10 A Sitzung des Preisgerichts zur Auswahl der TeilnehmerInnen Die Sitzung des Preisgerichts zur Auswahl der zum Wettbewerbsverfahren einzuladenden TeilnehmerInnen findet voraussichtlich am statt. Die Auswahl der einzuladenden TeilnehmerInnen aus dem Kreis der befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmern erfolgt durch den Auslober auf Basis der Empfehlungen des Preisgerichts anhand der unter Pkt. A.8.5. angeführten Auswahlkriterien. Für den Fall, dass bei einem oder mehreren der ausgewählten TeilnehmerInnen die Teilnahmeberechtigung nicht gegeben ist, werden 2 NachrückerInnen bestimmt. A Aufwandsentschädigung Teilnahmeantrag / Bewerbungsunterlagen Für die Teilnahme an der 1. Verfahrensstufe des ggst. Wettbewerbs ist keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung vorgesehen. A.9. AUFTRAGSGEGENSTAND Auftragsgegenstand ist die Oberflächengestaltung im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Wagramer Straße zwischen Donaustadtstraße/Siebeckstraße und Steigenteschgasse sowie die Gestaltung des Czernetzplatzes und der Siebeckstraße im Bereich des Donauzentrums. Die bestehenden Gleisanlagen im Wettbewerbsgebiet werden aufgrund einer geänderten Organisation des Öffentlichen Verkehrs entfernt. Die dadurch gewonnenen Straßenflächen sollen neuen Nutzungen zugeführt werden und vor allem für mehr Grün, FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Aufenthalt genutzt, neu organisiert und gestalterisch aufgewertet werden. Die Gesamtfläche des Wettbewerbsgebietes von m² gliedert sich in folgende Gestaltungsbereiche (vorläufige Abgrenzung): Bereich Fläche Farbdarstellung Bereich Siebeckstraße: violett nördlicher Bereich der Siebeckstraße zwischen m² Wagramer Straße und Dr. Adolf- Schärf-Platz Bereich Donauzentrum: orange nördlicher Bereich der Wagramer Straße im Bereich Donauzentrum zwischen m² Donaustadtstraße/Siebeckstraße und Czernetzplatz Bereich Czernetzplatz m² grün Bereich Lenkgasse; nördlicher und südlicher Bereich der Wagramer Straße im Bereich der Lenkgasse zwischen Czernetzplatz/Wintzingerodestraße und Steigenteschgasse m² Die Verkehrsorganisation des fließenden Verkehrs (Fahrspuren, Abbiegespuren, Busführung etc.) ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich. Die Fahrbahn ist nicht Gegenstand des Wettbewerbes. blau Seite 9

11 Abbildung 1: Planungsraum, Quelle: MA28 A Leistungsumfang Die Planungsleistungen umfassen die Oberflächengestaltung, Grünflächen, Beleuchtung und Möblierung der Planungsflächen. Der Umfang der Bearbeitung beginnt ab Oberkante Rohplanum bzw. Rohbauoberkante von darunterliegenden Tiefbauten. Künstlerisch gestaltete Objekte, wie z.b. Brunnen, Bildhauerarbeiten, Denkmäler, Pergolen und ähnliches sind in den Teilleistungen 1 bis 4 nicht enthalten. Die Planungen inkl. aller technischen Parameter (Anschlüsse, technisches Equipment, Betriebskosten, Instandhaltung, etc.), die Detaildarstellung im jeweils erforderlichen Maßstab und Leistungen von den hinzugezogenen Sonderfachleuten, sowie für allenfalls sonstige erforderliche Nachweise, behördliche Bewilligungen für diese Objekte sind gesondert zu erfassen. Arbeitsschritte: Vorentwurf Entwurf Ausführungsplanung Künstlerische Oberleitung Technische Oberleitung A Verwendungs- und Verwertungsrechte Die TeilnehmerInnen beurkunden mit dem beiliegenden Verfasserblatt ihre Urheberschaft für das vorgelegte Projekt. Mit der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages geht sofern nicht anders vereinbart das sachliche Eigentumsrecht an den Projektunterlagen (Plänen und sonstigen Ausarbeitungen) der prämierten Wettbewerbsbeiträge an die Ausloberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) einschließlich der Verwertungsrechte verbleibt bei dem/der jeweiligen ProjektverfasserIn. Gemäß Punkt 6.6. der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen - WD 313 ( werden im Wege der Auftragserfüllung alle Werknutzungsrechte an den vom beauftragten Planer erbrachten Leistungen an die Stadt Wien übergehen. Die AusloberInnen besitzen das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen WettbewerbsteilnehmerInnen für ihre Arbeiten zu, wobei Ausloberin oder Auslober stets zu nennen ist. Seite 10

12 A.10. AUSBLICK WETTBEWERBSSTUFE Nach Prüfung der Teilnahmeanträge / Bewerbungsunterlagen durch das Preisgericht werden die 7 bestgereihten TeilnehmerInnen unter Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen zur 2. Verfahrensstufe zur Abgabe der Wettbewerbsarbeit aufgefordert. Dem Wettbewerbsbeitrag sind voraussichtlich folgende Unterlagen beizulegen: Lageplan mit Darlegung des Funktions- und Nutzungskonzeptes mit Bezug zum Umfeld M 1:1000 Übersichts-Lageplan mit Gestaltungsvorschlag M 1:500 Schnitte und Ansichten: ein Schnitt bzw. eine Ansicht im Bereich Wagramer Straße und ein Schnitt bzw. eine Ansicht durch den Czernetzplatz mindestens im Maßstab M 1:200 Detaildarstellungen nach freier Wahl mindestens im Maßstab 1:200 Wesentliche Ansichten und Schnitte mindestens im Maßstab M 1:500 Darstellungen nach freier Wahl zur Veranschaulichung der Entwurfsgrundsätze, wie Schemata, Skizzen, Schaubilder, Fotomontagen, axonometrische Darstellungen, Möblierungsdetails u.ä. Projektkurzbeschreibung und Erläuterungen in das Plakat integriert Aussage zu Kostenadäquanz (Errichtung, Unterhalt) A Tagung des Preisgerichtes: Bei der Tagung des Preisgerichtes werden die Projekte gereiht, und für die Prämierung ausgewählt. Das Preisgericht ist verpflichtet, klare und umfassende Empfehlungen an die Ausloberin bzw. den Auslober für das anschließende Verhandlungsverfahren zu geben. Ex-aequo-Ränge für Preise und NachrückerInnen sind grundsätzlich nicht zulässig. Für den Fall, dass auf prämierte Projekte Ausschließungsgründe gemäß Pkt. A.5.1. zutreffen, nennt das Preisgericht 2 NachrückerInnen, die entsprechend zu reihen sind. A Preisgeldaufteilung Als Gesamtsumme für Preisgeld und Aufwandsentschädigungen im Wettbewerb stehen insgesamt ,- zuzüglich 20 % Ust. zur Verfügung. Folgende Preisgelder und Aufwandsentschädigungen sind bei der Auswahl von 7 BewerberInnen für die Wettbewerbsstufe vorgesehen: 1. Preis zuzüglich 20% Ust. 2. Preis zuzüglich 20% Ust. 3. Preis zuzüglich 20% Ust. Aufwandsentschädigung übrige BewerberInnen (pro BewerberIn) zuzüglich 20% Ust. Im Falle der Auswahl von weniger als 7 BewerberInnen für die Wettbewerbsstufe kommt es zu einer Neuaufteilung der Preisgelder. Die Ausschüttung der Preisgelder erfolgt grundsätzlich nur bei vollständiger Erfüllung der Aufgabenstellung und Einhaltung der Teilnahmekriterien. Wettbewerbsarbeiten, die hervorragende Lösungsansätze zeigen, aber einzelne Auswahlkriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können nicht mit Preisen, wohl aber mit Anerkennungspreisen bedacht werden. Die Preisgelder beinhalten einen Kostenersatz für die Herstellung aller von den TeilnehmerInnen für das gegenständliche Wettbewerbsverfahren angefertigten Ausarbeitungen sowie aller sonstiger Spesen, die die TeilnehmerInnen für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren aufwenden. Seite 11

13 In zu begründenden Ausnahmefällen bleibt es dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der ausgesetzten Preise, Anerkennungspreise und Aufwandsentschädigungen vorzunehmen. Im nachfolgenden Verhandlungsverfahren werden keine Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet. A.11. TERMINE A Terminübersicht Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Versand zur Bekanntmachungng Bekanntmachung Download bzw. Versand der Auslobungsunterlagen Schriftliche Anfragen bis , 12:00 Uhr Fragebeantwortung bis Abgabe der Teilnahmeanträge inkl. Beilagen: , 12:00 Uhr Sitzung des Preisgerichtes BewerberInnenauswahl Voraussichtliche Termine der Wettbewerbsstufe Verständigung der TeilnehmerInnen für die Wettbewerbsstufe und Ausgabe der ergänzenden Unterlagen Schriftliche Anfragen bis , 12:00 Uhr Fragebeantwortung bis Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: , 12:00 Uhr Vorprüfung: Sitzung des Preisgerichts Wettbewerbsstufe : Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis: Verhandlungsverfahren: ab Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Seite 12

14 TEIL B. INFORMATIONEN ZUM PLANUNGSGEGENSTAND B.1. PROJEKTBESCHREIBUNG UND AUSGANGSLAGE Die Neugestaltung der Wagramer Straße zwischen Donaustadtstraße/Siebeckstraße und Steigenteschgasse ist Teil des Zielgebietes der Stadtentwicklung Zentrum Kagran. Kagran soll als Herz der Donaustadt zu einem lebendigen, modernen Zentrum für den 22. Bezirk werden, das neben öffentlichen Einrichtungen auch vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, zahlreiche Arbeitsplätze und attraktive, öffentliche Räume beherbergen soll. Der aktuelle Anlass zur Neugestaltung der Wagramer Straße war, dass die Straßenbahnlinie 26 ab Herbst 2013 verlängert wurde. Die Linie 26 fährt somit nicht mehr in der Wagramer Straße. Die Verlängerung erfolgt zwischen der Donaufelder Straße - Kagraner Platz (U1- Station) und der neu errichteten U2-Station Hausfeldstraße. Sie verknüpft damit alle hochrangigen radialen Hauptachsen des öffentlichen Verkehrs in den Bezirken Floridsdorf und Donaustadt. Die bestehenden Gleisanlagen in der Wagramer Straße werden in Folge nicht mehr benötigt und daher entfernt. Dies bietet die Möglichkeit, die dadurch gewonnenen Flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Eine Neustrukturierung bzw. Neugestaltung des Straßenraums ist vorgesehen. B.2. WETTBEWERBSGEBIET Planungsraum - siehe Auftragsgegenstand Lage im Stadtgebiet Planungsgebiet ist die Wagramer Straße zwischen Donaustadtstraße und Steigenteschgasse sowie der Czernetzplatz und Teile der Siebeckstraße im 22. Wiener Gemeindebezirk. Die Wagramer Straße liegt im Bezirksteil Kagran und verbindet Donaustadt (22. Wiener Gemeindebezirk) mit Leopodstadt (2. Wiener Gemeindebezirk) im Südwesten und Floridsdorf (21. Wiener Gemeindebezirk) sowie Aderklaa in Niederösterreich (Bezirk Gänserndorf) im Nordosten. Die Wagramer Straße (B8) sowie die Siebeckstraße (B3) zählen zur Kategorie Hauptstraße B (hochrangige ehemalige Bundesstraße). Seite 13

15 Abbildung 2: Lage des Wettbewerbsgebietes im Bezirk Donaustadt, Grundlage: Map24 Seite 14

16 Abbildung 3: Planungsgebiet mit Darstellung der Gleisanlagen. Quelle: ViennaGIS Seite 15

17 Abbildung 4: Luftbild des Planungsgebietes. Quelle: ViennaGIS B.3. ERGEBNISSE DES BETEILIGUNGSVERFAHRENS Im Rahmen des Zielgebietsmanagements Zentrum Kagran und in Zusammenarbeit mit der Bezirksvorstehung Donaustadt wurden BürgerInnen und ExpertInnen seit 2011 hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Zentrum Kagran beteiligt. Besonders die Neugestaltung der Wagramer Straße hin zu einem hochwertigen Lebens- und Aufenthaltsraum sahen viele BürgerInnen als ein wichtiges Projekt in Kagran. Im Public Roundup zur Neugestaltung der Wagramer Straße wurden die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsprozesse, Studien und Leitbilder zusammengeführt, beim Forum für BürgerInnen und ExpertInnen zur Wagramer Straße NEU im November 2013 einer breiten Öffentlichkeit präsentiert sowie Anregungen und Ergänzungen von BürgerInnen, Stakeholdern und ExpertInnen zur Neugestaltung der Wagramer Straße eingeholt. Der Prozessverlauf und dessen Ergebnisse sind den Ausschreibungsunterlagen als (Zusatz)Information beigelegt. Seite 16

18 TEIL C. BEWERBERUNTERLAGEN Nachfolgende Formblätter sind von den Bewerbern unbedingt zu verwenden! a) Teilnahmeantrag b) Formblatt Bewerbergemeinschaft Die Formvorlagen können über folgende Internetseite als MS-Word Dokumente bezogen werden: Seite 17

19 Formblatt a) Teilnahmeantrag Teilnahmeantrag Wettbewerb Neugestaltung Wagramer Straße Anonymer, nicht offener einstufiger Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich gemäß BVerG 2006 mit anschließendem Verhandlungsverfahren Bewerber Name: Anschrift: Ansprechperson Name: Tel.: Fax: (ACHTUNG dies muss eine Faxnummer sein an die rechtsverbindliche Zusendungen erfolgen können) <Ort> und <Datum>

20 Formblatt b) Verpflichtungserklärung im Fall einer BewerberInnengemeinschaft ERKLÄRUNG im Falle einer Bewerbergemeinschaft Wir, die Mitglieder der Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft verpflichten uns, zur Durchführung der Neugestaltung Wagramer Straße eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Wir, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ermächtigen unser Mitglied Name:. Firma:. Adresse:.. Tel.Nr.. . uns nach außen hin zu vertreten, namens der genannten Bewerbergemeinschaft und aller Mitglieder derselben wie immer geartete verbindliche Erklärungen abzugeben. Für alle wie immer gearteten Verpflichtungen aus dem Teilnahmeantrag haften sämtliche nachstehende Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber zur ungeteilten Hand. Allfällige Vorbehalte: Zum Zeichen meines (unseres) Einverständnisses zeichne(n) ich (wir) rechtsgültig wie folgt: < Ort, Datum > < Rechtsgültige Fertigung & Stampiglie > Seite 2

21 Formblatt c) Bescheinigung Bestätigung der Referenzprojekte Bescheinigung Bestätigung Referenzprojekt Formatie +Textkörp VOM AUFTRAGNEHMER AUSZUFÜLLEN: Name des Bewerbers, der Bewerberin Projekttitel Beschreibung des Leistungsinhaltes mit Bezug auf das Wettbewerbsvorhaben Leistungsumfang Zeitdauer Wert der Leistungserfüllung in Euro Bei ARGE: Angabe des Anteils an Leistungserbringung in % Auftraggeber / Referenzgeber: Name Anschrift Telefonnummer -Adresse Ansprechpartner beim Auftraggeber Name

22 VOM REFERENZGEBER AUSZUFÜLLEN: Bestätigung der Richtigkeit der Angaben auf Seite 1 durch den Auftraggeber Eidesstattliche Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin. Firmenstempel und Unterschrift des AG Name des (der) Unterfertigenden in Blockbuchstaben. Firmenstempel und Unterschrift Name des (der) Unterfertigenden in Blockbuchstaben

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

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