GELADENER EINSTUFIGER ARCHITEKTURWETTBEWERB MIT ANSCHLIESSENDEM VERHANDLUNGSVERFAHREN FÜR DIE VERGABE VON PLANERLEISTUNGEN

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1 GELADENER EINSTUFIGER ARCHITEKTURWETTBEWERB MIT ANSCHLIESSENDEM VERHANDLUNGSVERFAHREN FÜR DIE VERGABE VON PLANERLEISTUNGEN ZUR ERLANGUNG VON BAUKÜNSTLERISCHEN VORENTWURFKONZEPTEN FÜR DIE GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 1/24

2 Inhaltsverzeichnis A Allgemeiner Teil - Wettbewerbsbedingungen... 4 A.1 Auslober/Auftraggeber und Ansprechstelle im Wettbewerb... 4 A.1.1 Auslober/Auftraggeber... 4 A.1.2 Ansprechstelle im Wettbewerb... 4 A.2 Gegenstand des Wettbewerbes... 4 A.3 Art des Verfahrens... 4 A.3.1 Teilnahmeberechtigung... 5 A.3.2 Ausschließungsgründe... 6 A.4 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln... 7 A.5 Wettbewerbssprache... 8 A.6 Termine... 8 A.6.1 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts... 8 A.6.2 Ausgabe der Unterlagen... 9 A.6.3 Fragebeantwortung, Hearing und örtliche Begehung... 9 A.6.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten... 9 A.6.5 Vorprüfung A.6.6 Sitzung des Preisgerichtes A.6.7 Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse A.6.8 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten A.6.9 Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet A.7 Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen A.7.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen A.7.2 Verfasserbrief A.8 Zusammensetzung des Preisgerichtes A.8.1 Hauptpreisrichter A.8.2 Ersatzpreisrichter A.8.3 Berater des Preisgerichtes ohne Stimmrecht A.9 Organisation, Verfahrensabwicklung und Vorprüfung A.10 Gewinner, Vergütung A.11 Absichtserklärung des Auslobers/Auftraggeber A.11.1 Vergabe von Leistungen A.11.2 Eigentum und Urheberrechte A.11.3 Einverständniserklärung B Besonderer Teil - Aufgabenstellung GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 2/24

3 B.1 Aufgabenstellung/Zielsetzung B.1.1 Bauplatz, Situationsbeschreibung B.1.2 Problemstellung B.1.3 Zielsetzung B.2 Planungsrichtlinien B.2.1 Städtebauliche Vorgaben B.2.2 Vorschriften, Richtlinien, Normen B.3 Technische Rahmenbedingungen und Anforderungen B.3.1 Bautechnische Anforderungen B.3.2 Haustechnische Erfordernisse B.4 Raum- und Funktionsprogramm B.4.1 Gesamtprogramm B.4.2 Raumgruppen und deren Funktionen B.4.3 Raum- und Funktionsprogramm im Detail B.5 Allgemeine Anforderungen B.5.1 Kostenrahmenfestlegung lt. ÖNORM B B.5.2 Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb B.5.3 Flexibilität B.6 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen B.6.1 Planunterlagen B.6.2 Beilagen B.7 Beurteilungskriterien B.7.1 Baukünstlerische Kriterien B.7.2 Funktionelle Kriterien B.7.3 Ökonomische und ökologische Kriterien C Beilagen - Wettbewerbsunterlagen Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.b. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 3/24

4 A Allgemeiner Teil - Wettbewerbsbedingungen A.1 Auslober/Auftraggeber und Ansprechstelle im Wettbewerb A.1.1 Auslober/Auftraggeber Stadtgemeinde Spittal an der Drau Burgplatz 5, 9800 Spittal an der Drau Ansprechpartner: Bürgermeister Gerhard Köfer Burgplatz 5, 9800 Spittal an der Drau A.1.2 Ansprechstelle im Wettbewerb Bundesimmobiliengesellschaft mbh, Objektmanagementteam Kärnten/Osttirol Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Ansprechpartner: Dipl.-HTL-Ing. Herwig Kircher Telefon: DI Judith Bruckner-Moritsch Telefon: A.2 Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) für die Generalsanierung der Sporthalle Spittal an der Drau. Es werden detaillierte Ausarbeitungen und Vorschläge zur gegenständlichen Bauaufgabe, sowohl in baukünstlerischer als auch in funktionaler/ökonomischer Hinsicht, erwartet. Die Funktionalität eines Vorschlages muss in den im Wettbewerb verlangten Ausarbeitungen gem. Pkt. B.6 so dargestellt werden, dass sie eindeutig ablesbar ist. A.3 Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladenes, einstufiges Verfahren zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Planerleistungen gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) durchgeführt, wobei die Anonymität der Teilnehmer über die Dauer des Verfahrens bis zum Abschluss der Jurysitzung erhalten bleibt. GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 4/24

5 A.3.1 Teilnahmeberechtigung Die im Folgenden angeführten Teilnehmer werden zur Teilnahme am gegenständlichen Verfahren eingeladen: 1 Architekt DI Edgar Egger Wartburgweg 12, 9020 Klagenfurt 2 Architekt DI Josef Guetz Lobisserplatz 8, 9470 St. Paul 3 Architekt DI Bernd Guggenberger Kirchweg 29, 9552 Steindorf 4 Architekt DI Werner Kircher Wulfengasse4, 9020 Klagenfurt 5 Architekt DI Peter Kompolschek Pestalozzistraße 11, 9500 Villach 6 Architekt DI Egbert Laggner Aichholzstraße 34, 9751 Sachsenburg 7 Architekturbüro Müller & Hohenwarter GesnbR Ankershofenstraße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee 8 Architekt DI Edwin Pinteritsch Oberdorfer Straße 9, 9800 Spittal a. d. Drau 9 WdC Weratschnig, de Cillia & Partner Architekt DI Dieter Weratschnig Europastraße 8, 9524 Villach/Magdalen Bei Teilnahme- und Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Varianten sind nicht zugelassen und werden bereits im Zuge der Vorprüfung ausgeschieden. Das Hauptprojekt ist vom Ausschluss jedoch nicht betroffen. Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 5/24

6 Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden. A.3.2 Ausschließungsgründe Eine Wettbewerbsarbeit muss vom Preisgericht - Bei Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß 2 WOA Bei verspäteter Einreichung der Wettbewerbsarbeit - Bei Verletzung der Anonymität und kann - bei Fehlen zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen - bei Nichteinhaltung von Vorgaben in den Wettbewerbsunterlagen, soweit diese als einzuhalten bezeichnet sind, über Beschluss des Preisgerichts von der Beurteilung ausgeschlossen werden. Weiteres können einzelne Unterlagen zur Wettbewerbsarbeit, die nicht gefordert sind und nicht den Vorgaben zur Art der Darstellung entsprechen, über Beschluss des Preisgerichtes und begründet ausgeschieden werden. Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gem. 2 WOA 2010: 1) Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der Teilnehmer seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammern stellt keinen Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar. 2) Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen: a) Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre; b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den Wettbewerbsteilnehmern nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird; c) die Vorprüfer, Preis- und Ersatzpreisrichter sowie: deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 6/24

7 Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z. B. Angestellte bei Universitätsprofessoren, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als Preisrichtern zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt. 3) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2, die erst während des Architekturwettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. 4) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2 werden für Teilnehmer auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkende Mitarbeiter der Teilnahmeberechtigten beziehen. A.4 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen im Sinne der Ausschreibung: 1) Die schriftliche Fragebeantwortung 2) Das Protokoll des Hearings 3) Der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen Subsidiär gelten: 1) die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2006 i.d.g.f. 2) der Wettbewerbsstandard Architektur - WSA ) die Bestimmungen des ABGB 860 ff Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Juryentscheidung auch zur Geheim- GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 7/24

8 haltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. Für alle Teilnehmer gelten die gleichen Bedingungen. A.5 Wettbewerbssprache In allen Phasen des Verfahrens gilt Deutsch als Wettbewerbssprache als vereinbart. A.6 Termine Die konstituierende Sitzung des Preisgerichts findet am Beginn der Jurysitzung statt. Aussendung der Ausschreibungsunterlagen ab: Di, Hearing und örtliche Begehung: Di, , Treffpunkt 10:00h Schriftliche Fragen an die BIG bis spätestens: Fr, Schriftliche Fragenbeantwortung bis: Do, Abgabe Wettbewerbsarbeiten bis: Ort: Di, , bis 16:00 Uhr Bundesimmobiliengesellschaft mbh., Objektmanagementteam Kärnten/Osttirol Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Vorprüfung: Mi, Di, Ort: Bundesimmobiliengesellschaft mbh, Objektmanagementteam Kärnten/Osttirol Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Sitzung des Preisgerichts (Jurysitzung): Ort: Do, , 10:00 Uhr Bundesimmobiliengesellschaft mbh, Objektmanagementteam Kärnten/Osttirol Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Mo, Do, Ort: Gemeindeamt Spittal an der Drau Burgplatz 5, 9800 Spittal an der Drau A.6.1 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte:.zum Vorsitzenden GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 8/24

9 .zum stellvertretenden Vorsitzenden.zum Schriftführer A.6.2 Ausgabe der Unterlagen Die Unterlagen werden in Form einer CD zur Verfügung gestellt. A.6.3 Fragebeantwortung, Hearing und örtliche Begehung Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind ausnahmslos schriftlich (Post, Fax, ) bis spätestens zum unter Punkt A.6 genannten Zeitpunkt einlangend zulässig. Sie sind zu richten an: Bundesimmobiliengesellschaft mbh, Objektmanagementteam Kärnten/Osttirol Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt Fax: +43/ (0) Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für die Teilnehmer und das Preisgericht finden zum unter Punkt A.6 genannten Zeitpunkt ein Hearing, sowie eine örtliche Begehung vor Ort statt. Im Zuge des Informationsgesprächs können mündliche Fragen gestellt werden. Treffpunkt: Sporthalle Spittal an der Drau, Vorplatz Haupteingang Gartenstraße, 9800 Spittal an der Drau. Sämtliche Fragen werden bis zum unter Punkt A.6 genannten Zeitpunkt schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen Teilnehmern, dem Auftraggeber und den Mitgliedern des Preisgerichtes per oder Telefax bekannt gegeben. A.6.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die fertigen Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens bis zu den unter Punkt A.6 jeweils genannten Terminen bei der Bundesimmobiliengesellschaft mbh, Objektmanagementteam Kärnten/Osttirol, Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt unter Wahrung der Anonymität (verpackt gemäß WSA) und gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung einlangen. Als Absender ist die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Karlsgasse 9, 1040 Wien anzugeben. Per Botendienst, Post o. ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten (Ausarbeitung und Unterlagen) müssen spätestens bis zu den unter Punkt A.6 jeweils genannten Terminen bei der Bundesimmobiliengesellschaft mbh Objektmanagementteam Kärnten/Osttirol, Herrengasse 9, 9020 Klagenfurt eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 9/24

10 A.6.5 Vorprüfung Die Vorprüfung wird zum unter Punkt A.6 genannten Zeitpunkt von der Bundesimmobiliengesellschaft mbh durchgeführt und hierüber ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst. Die Wettbewerbsarbeiten werden von den Vorprüfern ausschließlich nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: - Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen - Vollständigkeit der geforderten Leistungen - Vergleichbare Kennwerte A.6.6 Sitzung des Preisgerichtes Das Preisgericht wird zum unter Punkt A.6 genannten Zeitpunkt zur Beurteilung der Projektezusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung und Reihung der Projekte durch das Preisgericht. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts. Die Beratungen des Preisgerichtes sind geheim. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.b. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet. A.6.7 Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse Die Wettbewerbsergebnisse werden unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt. A.6.8 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zum unter Punkt A.6 genannten Zeitraum im Gemeindeamt Spittal an der Drau ausgestellt. GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 10/24

11 Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Die Unterlagen der prämierten Projekte verbleiben beim Auslober, die übrigen Wettbewerbsarbeiten können von den Verfassern innerhalb von zehn Tagen nach Ende der Ausstellung im Gemeindeamt Spittal a der Drau abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet). A.6.9 Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet Die Wettbewerbsteilnehmern sind damit einverstanden, dass die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen, die Namen der Teilnehmer und Juroren sowie die Stellungnahme der Kammer der Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten ab Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die Wettbewerbsteilnehmer im Internet-Wettbewerbsportal der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten veröffentlicht werden. Weiteres sind die Wettbewerbsteilnehmer damit einverstanden, an der Internetpublikation Ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen der baik ( durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; - für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, ) im jpg-format; - Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB); - inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z. B. Kennziffer.pdf ; - Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesonderte pdf-dokumente. A.7 Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen A.7.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind wie folgt zu kennzeichnen: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer maximalen Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt (Plan A1) und auf jedem Schriftstück (in Form einer gebundenen A3 bzw. A4 Mappe) rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift Generalsanierung der Sporthalle Spittal an der Drau zu enthalten. GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 11/24

12 Der Wettbewerbsarbeit, bestehend aus den Plantafeln lt. B.6.1 und dem Erläuterungsbericht lt. B.6.2, ist beizulegen: Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen die Zusammenfassung der Projektbeschreibung lt. B.6.2 in loser Form Verfasserbrief lt. A.7.2 (siehe Beilage B) CD Rom (alle eingereichten Unterlagen in digitaler Form im *.pdf Format)) Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Generalsanierung der Sporthalle Spittal an der Drau zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Wird die Wettbewerbsarbeit per Post, Paket oder Botendienst versendet, ist als Absender die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Karlsgasse 9, 1040 Wien anzuführen. A.7.2 Verfasserbrief Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt und folgenden Inhalt aufweist: Verfasserbrief gemäß Beilage B Identitätsnachweis, mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter (siehe beiliegendes Formblatt), sowie Bescheinigung der Befugnis. Bei Teilnahme- und Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat außerdem die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die -Adresse, sowie die Kontonummer des Teilnehmers (Vertretungsbefugten) zu enthalten. A.8 Zusammensetzung des Preisgerichtes (F) Fachpreisrichter, (S) Sachpreisrichter A.8.1 Hauptpreisrichter Fachpreisrichter GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 12/24

13 1 Architekt DI Gerhard Sailer, i. A. der Länderkammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten 2 Architekt DI Reinhold Wetschko, i. A. der Länderkammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten 3 Architekt Dr. Peter Nigst, i. A. der Stadtgemeinde Spittal Drau Sachpreisrichter 1 Dr. Wolfgang Souczek, BM für Unterricht, Kunst und Kultur 1 Dr. Peter Wieser, Landesschulrat für Kärnten A.8.2 Ersatzpreisrichter Fachpreisrichter 1 Architekt DI Heinz Lang, i. A. der Länderkammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten 2 Architekt DI Ernst Roth, i. A. der Länderkammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten 3 Architektin Mag. Eva Rubin, i. A. der Stadtgemeinde Spittal Drau Sachpreisrichter 1 Mag. Renate Macher-Meyenburg, Landesschulrat für Kärnten 2 MMag. Siegfried Torta, Landesschulrat für Kärnten A.8.3 Berater des Preisgerichtes ohne Stimmrecht 1 Bürgermeister Gerhard Köfer, Stadtgemeinde Spittal an der Drau GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 13/24

14 Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auftraggeber Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes bei Anwesenheit des Hauptpreisrichters auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben, jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung. Die Berater des Preisgerichtes werden bei der Sitzung des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimmberechtigt, anwesend ein. A.9 Organisation, Verfahrensabwicklung und Vorprüfung Organisation: Bundesimmobiliengesellschaft mbh OM Team Kärnten/Osttirol 9020 Klagenfurt, Herrengasse 9 Abwicklung: Dipl.-Ing. Judith Bruckner-Moritsch, Telefon: Vorprüfung: Dipl.-Ing. Judith Bruckner-Moritsch, Telefon: A.10 Gewinner, Vergütung Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten wird je Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 3.500,- (exkl. USt.) zuerkannt. Die Vergütung wird nur dann ausbezahlt, wenn die geforderte Leistung erbracht wurde. Die Vergütungen werden in diesem Fall zur Gänze ausbezahlt. Die Rechnungslegung erfolgt an die Adresse des Auslobers/Auftraggebers. Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. In jedem Fall sind ein 1. Rang und zwei Nachrücker zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober/Auftraggeber Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Projektverfasser (Verfasserbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht führt zu diesem Zwecke eine Reihung der Nachrücker (2 Projekte) durch. GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 14/24

15 A.11 Absichtserklärung des Auslobers/Auftraggeber A.11.1 Vergabe von Leistungen Der Auslober/Auftraggeber beabsichtigt bei Realisierung des Projektes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß 30 (2) Z 6 Bundesvergabegesetz über eine Planerbeauftragung zu führen. Thema der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams (insbesondere Fachplaner), die geplante Projektabwicklung und das Honorar sein. Diese Verhandlung wird durch Vertreter der Stadtgemeinde Spittal an der Drau, des Landesschulrates für Kärnten und der Bundesimmobiliengesellschaft mbh durchgeführt. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der Auftrag auch als Generalplanerleistung vergeben werden kann. Für die nachfolgenden Verhandlungen gilt der beiliegende Vertrag als informative Grundlage. Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen: Architektenleistungen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detailzeichnungen, Kostenberechnungsgrundlagen, künstlerische Oberleitung der Bauausführung, technisch-geschäftliche Oberleitung, Bestandspläne, Orientierungspläne, Brandschutzpläne, Raumbuch Statisch konstruktive Bearbeitung: Statisch konstruktiver Vorentwurf, Konstruktionsentwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung, technisch-geschäftliche Oberleitung, Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen. Haustechnikleistungen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Details, Führungsplanung, Ausschreibungsunterlagen, Schlussabnahme ohne Leistungsmessung, Leistungsmessung, Leitung und Koordinierung Bauphysikalische Grundleistungen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Detailplanung, Mitwirkung bei der technisch-geschäftlichen Oberleitung Gestaltung der Außenanlagen und Außenanlagenplanung Projektleitung und Planungskoordination gemäß BauKG Technisch-geschäftliche Oberleitung Sonstige Generalplanerleistungen Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen einzelne dieser Leistungen gesondert zu vergeben. Für die Subplaner gelten nachstehende Kriterien: GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 15/24

16 Statiker, Bauphysiker Elektro - Stark- und Schwachstrom, HLS, BauKG Ziviltechniker mit aufrechter Befugnis Verfügbarkeit - Bürostandort Kärnten Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche geringfügige Änderungen im Zuge der Auftragserteilung zu verlangen. Der Auftraggeber kann weitere Änderungen im Zuge der Bearbeitung nach der Auftragserteilung verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen, architektonischen Qualitäten erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. A.11.2 Eigentum und Urheberrechte Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung an den Auslober/Auftraggeber über. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Plänen, Skizzen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen. Der Auftraggeber hat das Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten Wettbewerbsarbeiten unter Verpflichtung der Namensnennung des Verfassers. Die Wettbewerbsunterlagen prämierter Projekte sind von der Rückgabe an den Verfasser ausgeschlossen. Die Wettbewerbsunterlagen nicht prämierter Projekte können innerhalb von zehn Tagen nach Ende der Ausstellung im Gemeindeamt Spittal an der Drau abgeholt werden. Nicht abgeholte Unterlagen werden vernichtet. A.11.3 Einverständniserklärung Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Wettbewerb im Beauftragungsfall zur verbindlichen Nennung eines Planer-Teams. Die Nennung und Beibringung der erforderlichen Nachweise hat im Verhandlungsverfahren zu erfolgen. GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 16/24

17 B Besonderer Teil - Aufgabenstellung B.1 Aufgabenstellung/Zielsetzung B.1.1 Bauplatz, Situationsbeschreibung Die bestehende Sporthalle der Stadt Spittal an der Drau, Errichtungsjahr 1991, soll den neuen Anforderungen sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes, als auch der inneren Struktur und den aktuellen Richtlinien im Hinblick auf den Brandschutz, die Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, den Schallschutzes und der Energieeinsparung inkl. Wärmeschutz angepasst werden. Die Materialen sind dem Lebenszyklus der Nutzung entsprechend zu erneuern. Die thermische Hülle und die technischen Einrichtungen haben die einschlägigen Normen hinsichtlich der Erlangung von Förderungen für Wärmeschutzmaßnahmen und dergleichen zu erfüllen. B.1.2 Problemstellung Die Sporthalle wird während der Schulzeit durch die angrenzenden Schulen genutzt. Weiteres wird die Stadt Spittal an der Drau die Halle in ihrer gesamten Größe an den Abenden, Wochenenden und in den Ferien den Sportverbänden zur Verfügung stellen. Die Halle entspricht in der Größe und dem Zuschnitt der Nebenräume annähernd einer Ball-Spielhalle (lt. ÖNORM BM 2608:2012). In Zukunft soll die Nutzung durch drei Schülergruppen gleichzeitig ermöglicht werden. Dementsprechend ist die innere Struktur zu organisieren. B.1.3 Zielsetzung Termine: Planungsbeginn: nach Abschluss des Wettbewerbes. Baubeginn: Juni 2013 Fertigstellung: Dezember 2013 Nutzung: ab Jänner Baukosten: Euro netto (ohne Einrichtung) Qualität: ist dem Kostenrahmen anzupassen B.2 Planungsrichtlinien B.2.1 Städtebauliche Vorgaben GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 17/24

18 Die städtebaulichen Vorgaben sind durch das Bestandsobjekt vordefiniert. Städtebauliche Anpassungen sind demzufolge nicht notwendig. B.2.2 Vorschriften, Richtlinien, Normen Als Grundlage für die Planung und Ausführung gelten alle einschlägigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften (z. B. Kärntner Bauordnung und Bauvorschriften), sowie alle anhängigen Gesetze und Verordnungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung), einschließlich der technischen Normen und fachtechnischen Richtlinien (ÖNORMEN [z. B. B 2608:2012, Sporthallen Richtlinien für Planung und Bau usw.], TRVB-, OIB- und ÖISS [Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau]-Richtlinien). Weiteres ist auf die Einhaltung des Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, des Arbeitnehmerschutzgesetz und Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Nutzung durch beeinträchtigte Personen als Sportler und Zuschauer/Besucher) zu achten. B.3 Technische Rahmenbedingungen und Anforderungen B.3.1 Bautechnische Anforderungen Da es sich beim gegenständlichen Wettbewerb um eine Hüllen- und Innenraumsanierung handelt, wird hier auf die Konstruktion und das Tragsystem nicht weiter eingegangen. Bei der Hüllensanierung ist größter Wert auf die wärmeschutzrelevanten Aspekte zu legen. Anzumerken ist, dass das Flachdach der Halle 2009 ohne Erhöhung des Dämmwertes erneuert wurde. Im Zuge der Innenraumsanierung ist eine Überarbeitung in allen Bereichen notwendig. Die Anforderungen der beiden Nutzungsgruppen (Schüler/Sportvereine) erfordern eine räumliche Neuorganisation. Bei der Ausarbeitung ist im Besonderen auf die Umsetzung der aktuellen Bestimmungen hinsichtlich des Brandschutzes, der Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, des Schallschutzes zu achten. B.3.2 Haustechnische Erfordernisse Die haustechnischen Anlagen sind dem heutigen Standard der Nutzung entsprechend zu erneuern. Die Lüftungsanlagen sind mit Wärmerückgewinnung auszustatten, die Steuerung ist auf die jeweiligen Bereiche abzustimmen. Die Warmwasseraufbereitung ist so zu regeln, dass in der schulfreien Zeit eine Nutzung der Halle für Vereine gewährleistet ist. Für die der Gemeinde zugeordneten Bereiche, wie z.b. der Kantine, ist eine gesonderte Zählung der Energieverbraucher vorzusehen. B.4 Raum- und Funktionsprogramm B.4.1 Gesamtprogramm GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 18/24

19 Das Raumprogramm muss beiden Nutzergruppen Schulen und Sportvereine (Gemeinde) Rechnung tragen. Die Halle wird niemals von beiden Nutzern gleichzeitig genutzt: währende der Schulzeiten durch die Schulgruppen; am Abend, an Feiertagen und in den Ferien durch die Sportvereine. B.4.2 Raumgruppen und deren Funktionen Sektor I (lt. Bestandsplänen) - Garderoben und Sanitäreinheiten: liegen im Südwesten der Spielhalle mit extra Zugängen für beide Nutzergruppen. Deren Anzahl Größe sind entsprechen dem Standard für eine Ball-Spielhalle lt. ÖNORM B 2608:2012 zu bemessen. Jede Garderobe muss extra zugänglich sein und über einen Zugang zur Halle (z. B. über Verteilergang) verfügen. Die Waschräume stehen in direkter Verbindung zu den Garderoben, so auch die WC-Einheiten. Auf die Möglichkeit der Geschlechtertrennung ist zu achten. Für beeinträchtigte Menschen ist eine kombinierte Sanitär- und Umkleideeinheit vorzusehen, deren Zugänglichkeit im Untergeschoß gewährleistet werden muss. Die Turnlehrergarderoben verfügen über eigene Sanitäreinrichtungen und werden seitens der Sportvereine von Schiedsrichtern und Trainern genutzt. Eine Verbindungtür zu den Schüler/Sportlergarderoben ist einzuplanen. Die Verkehrsflächen in diesem Sektor sind den Anforderungen entsprechend anzupassen. Weitere Details siehe Beilage A Raum- und Funktionsprogramm Sektor II (lt. Bestandsplänen) - Ball-Spielhalle inkl. Nebenräume Die Halle entspricht annähernd den Ausmaßen einer Ball-Spielhalle. Die Teilung erfolgt lt. ÖNORM B 2608:2012 in zwei Teilhallen (1/3 bzw. 2/3), die beide von den Garderobenbereichen extra erschlossen werden und auch einen eigenen Zugang zum Geräteraum haben. Aufgrund der Anforderungen seitens der Schulen ist die 2/3-Halle bereits jetzt in zwei Teile teilbar, sodass für den Schulbetrieb die Nutzung durch drei Gruppen erfolgen kann. Für diese 3. Teilhalle ist ein extra Zugang vom Sanitärbereich einzuplanen. Der Geräteraum ist lt. Norm zu groß. Er wird jedoch von beiden Nutzergruppen verwendet, deshalb sollten die Ausmaße in etwa bestehen bleiben. Der Kraftraum wird ausschließlich seitens der Schule genutzt und soll erweitert werden. Die Technikräume und Verkehrsflächen in diesem Sektor sind den Anforderungen entsprechend anzupassen. Bei der Planung der Ball-Spielhalle sind neben der ÖNORM B 2608:201 folgende Nutzerwünsche zu berücksichtigen: - Vorwiegende Ballspielarten sind Fußball, Handball, Basketball, Volleyball und Badmington. Die Bodenmarkierungen sind entsprechend der Norm zu planen. Handball: mobile Tore sollen in Wandnischen gelagert werden Basketball: vier Übungsbasketballanlagen in 2/3-Halle (80cm), zentriert angebracht / eine Anlage in 1/3-Halle (165cm) / eine große Anlage zur Decke elektrisch hochklappbar in 2/3-Halle GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 19/24

20 Volleyball: Markierungen und Bodenhülsen für die Netze in den Teilhallen, Hauptfeld über die ganze Halle Badmington: Bodenhülsen für Felder in der Mittelhalle und in der 1/3-Halle - Fest eingebaute Geräte für den Turnunterricht gemäß Bestand: 2/3-Halle: 2x3 Kletterstangen, 1x Klettertaue, 3 Paar Ringe hochziehbar, Gitterleitern, Sprossenwände: 2x zweifeldrig schwenkbar, 6x einfeldrig. 1/3-Halle: 2x3 Kletterstangen, 2x Turnleitern, 1x Klettertaue, 1x Gitterleiteranlage, 3 Paar Ringe hochziehbar, Sprossenwände: 2x zweifeldrig schwenkbar, 6x einfeldrig Anbringen von Spielschienen an den Teilhallen Bodenhülsen für Reckanlage in allen drei Hallen - Einhängehacken für Slackline in der Wand einer Teilhalle (Statik) - Ballfangnetze an den Stirnseiten - Prallwände aus Holz - Schwingboden aus Holz - Beschallungsanlage - Anzeigetafel für Wettkämpfe (z. B. LCD-Monitor) Weitere Details siehe Beilage A Raum- und Funktionsprogramm Sektor III (lt. Bestandsplänen) - Haupteingangsbereich mit Halle inkl. Buffet und Zuschauertribünen (Sektor II) inkl. Nebenräumen Dieser Bereich wird ausschließliche durch die Gemeinde genutzt. In der Halle befindet sich neben einer Kassa ein Buffet mit zugeordnetem Lager. Es werden Getränke, kalte Speisen und warme Snacks ausgegeben. In der Organisation und Struktur der Kantine soll es keine Änderungen geben, die bestehenden Räumlichkeiten sollen mit Berücksichtigung der Regeln der Technik Instand gesetzt werden. Die anschließende Sanitärgruppe ist nach den Anforderungen der geltenden Verordnungen und Richtlinien zu planen. Die bestehende Tribüne ist auf 268 Plätze ausgelegt. Diese ist nach den geltenden Verordnungen und Richtlinien zu sanieren. Die Technikräume und Verkehrsflächen in diesem Sektor sind den Anforderungen entsprechend anzupassen. Weitere Details siehe Beilage A Raum- und Funktionsprogramm GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 20/24

21 B.4.3 Raum- und Funktionsprogramm im Detail Siehe Beilage A B.5 Allgemeine Anforderungen B.5.1 Kostenrahmenfestlegung lt. ÖNORM B Der Kostenrahmen beträgt bei vorliegendem Raumprogramm: BAUKOSTEN NETTO = Euro ,. (inkl. Aufschließung, BW Rohbau, BW Technik, BW Ausbau, Außenanlagen; OHNE Einrichtung und Honorare) Die Kosten gelten als Kostenobergrenze. Die Einhaltung des Kostenlimits ist durch entsprechende Berechnung aus Basis der Wettbewerbsarbeit nachzuweisen. B.5.2 Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb Sowohl in baulicher als auch technischer Hinsicht ist die Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb maßgebend. Es muss auf die Wartungsfreundlichkeit, die Lebensdauer und den Energieverbrauch der eingesetzten Systeme und Materialien geachtet werden. Im Hinblick auf den Energieverbrauch verweisen wir auf die OIB-Richtlinie 6:2012. B.5.3 Flexibilität Durch den Bestand ist die räumliche Zonierung in Tribünen Spielhalle Sanitärbereiche bereits vorgegeben. Der Entwurf der Erschließung und der funktionellem, räumlichen Strukturen ist für die flexible Nutzung durch beide Gruppen mit teils unterschiedlichen Anforderungen maßgebend. B.6 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Basis sind die Unterlagen der Wettbewerbsausschreibung samt Beilagen und das vorliegende Raumund Funktionsprogramm. B.6.1 Planunterlagen Sämtliche Pläne sind auf weißem Papier, kaschiert auf Karton (3mm stark), abzugeben. Die Plandarstellung ist in Graustufen auszuführen, nur der Abbruch und neue Bauteile dürfen färbig (gelb und rot) dargestellt werden. Auf färbigen oder gestalteten Hintergrund ist zu verzichten. Das Planformat GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 21/24

22 wird auf maximal zwei DIN A1 Hochformat-Blätter festgelegt. Darüber hinausgehende Planunterlagen werden nicht zur Beurteilung herangezogen. Die Plantafeln sollen folgende Darstellungen enthalten: Geschoßgrundrisse M 1:200: Grundrisse aller Geschoße Raumbezeichnungen und flächen, sowie Gebäudehauptmaße sind in den Geschoßgrundrissen einzutragen. Schnitte M 1:200: Mindestens ein Systemschnitt und die skizzenhafte Darstellung und Erläuterung der Fassade bzw. des Fassadensystems. Die Schnitte sind mit Gebäude-, Geschoß- und Raumhöhen, sowie geländebezogenen Höhenkoten zu versehen. Ansichten M 1:200: Entwurfsrelevante Ansichten Detail m 1:50 Ein bis zwei Fassadenschnitte B.6.2 Beilagen Ein Erläuterungsbericht in Form einer gebundenen A3 oder A4 Mappe ist beizulegen (2-fach) mit: Entwurfsbeschreibung: In einer stichwortartigen Beschreibung sollen konzeptionelle und technische Gesichtspunkte erläutert werden. Die dem Entwurf zugrundeliegende Entwurfsidee ist festzuhalten. Abweichungen vom geforderten Raum- und Funktionsprogramm sind mit Angabe der betroffenen Räume bzw. Bereiche zu erläutern und zu begründen. Dieser Bericht hat auch eine Beschreibung des baulichen Ausstattungsstandards (Fassaden, Dach, Innenoberflächen etc.) zu enthalten. Grundlegende Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Erzielung geringer Betriebs- und Wartungskosten sind gesondert hervorzuheben, sowie auch die Vorschläge zur Erlangung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung, sowohl für aktive Sportler, als auch Besucher. Weiteres ist das haustechnische Konzept zu beschreiben. Zusätzlich ist eine kopierfähige Zusammenfassung (max. zwei Seiten A4 bzw. eine Seite A3) mit folgenden Gruppierungen und Inhalten zu erstellen: - Baukünstlerische Aspekte - Funktionelle Aspekte - Ökonomische und ökologische Aspekte Aufstellung der geschoßbezogenen Flächen und Bruttorauminhalte Die im Projekt erzielten Flächen und Rauminhalte, sowie die Flächen des Raum- und Funktionsprogramms sind in nachvollziehbarer und überprüfbarer Form anzugeben (Berechnungsgrundlagen laut ÖNORM B 1800:2011). Prüfpläne: Als Ergänzung zur Nachvollziehbarkeit der Flächenberechnungen GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 22/24

23 Kostenschätzung: Nachvollziehbare Kostenschätzung der Baukosten nach ÖNORM B :2009 unter Berücksichtigung der Kostengruppen Aufschließung, Bauwerk Rohbau, Bauwerk Technik, Bauwerk Ausbau und Außenanlagen (OHNE Einrichtung und Honorare) Statistische Vergleichswerte: Die Werte der Quantität (Flächen- und Bruttorauminhaltberechnung) bzw. Qualität (Kostenschätzung) sind in das beiliegende Statistische Blatt (Beilage C) einzutragen Weiteres ist den Unterlagen der Verfasserbrief (Beilage B) laut. A.7.2 beizulegen. B.7 Beurteilungskriterien Für eine Überprüfung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die Bewertung und Reihung durch das Preisgericht erfolgt anhand der nachfolgend angeführten Beurteilungskriterien: B.7.1 Baukünstlerische Kriterien Bewertung mit 50% Gesamterscheinungsbild Qualität der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualität architektonische Durchbildung B.7.2 Funktionelle Kriterien Bewertung mit 25% Funktionelle Gesamtlösung Flexibilität hinsichtlich der Nutzbarkeit durch beide Nutzergruppen (Schüler, Vereine) Interne Erschließung B.7.3 Ökonomische und ökologische Kriterien Bewertung mit 25% Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und Betrieb Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes (baulich und technisch) GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 23/24

24 C Beilagen - Wettbewerbsunterlagen Ausschreibungstext Wettbewerbstext (digital, *.pdf-format) Beilage A - Raum- und Funktionsprogramm (digital, *.pdf-format) Beilage B - Verfasserbrief (digital, *.pdf-format) Beilage C - Statistisches Blatt (digital, *.pdf-format) Beilage D - Mustervertrag Generalplaner Katasterpläne (digital, *.dwg-format) Pläne Bestand (digital, *.pdf-format) Fotos Bestand (digital, *.jpg-format) Vorerhebung durch WdC Weratschnig, de Cillia & Partner GENERALSANIERUNG DER SPORTHALLE SPITTAL AN DER DRAU 24/24

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