Geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb

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1 Geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für Neubau eines Kindergartens in Kranebitten Innsbruck Stand:

2 INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINER TEIL AUSLOBER, WETTBEWERBSBÜRO GEGENSTAND DES WETTBEWERBES ART DES VERFAHRENS TEILNAHMEBERECHTIGUNG, AUSSCHLIEßUNGS- AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN TERMINE FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG VERGÜTUNG PREISGERICHT, BERATER OHNE STIMMRECHT, VORPRÜFUNG ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUFTRAGGEBERS EIGENTUMS- URHEBER- UND VERWERTUNGSRECHT B. BESONDERER TEIL AUFGABENSTELLUNG STÄDTEBAULICHE RANDBEDINGUNGEN DER STADT INNSBRUCK PLANUNGSRICHTLINIEN UND PLANUNGSHINWEISE VERZEICHNIS DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN UNTERLAGEN ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN BEURTEILUNGSKRITERIEN: Allgemeiner Hinweis Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden! undarchitektur 2/18

3 A. ALLGEMEINER TEIL 1. Auslober, Wettbewerbsbüro 1.1 Auslober: IIG - Innsbruck Immobilien GmbH & Co KG Roßaugasse 4, 6020 Innsbruck info@iig.at 1.2 Wettbewerbsbüro: undarchitektur di thomas klima Herzog-Friedrich-Straße 5, 6020 Innsbruck Telefon + Fax office@undarchitektur.at Bürozeiten: MO DO 08:00 12:00 und 14:00 17:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr 2. Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen für den Neubau Kindergarten Kranebitten in Innsbruck. 3. Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG i.d.g.f.) für die allfällige Vergabe des Planungsauftrags Architektur durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten. 4. Teilnahmeberechtigung, Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe 4.1 Teilnehmer: Zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen sind die nachstehend angeführten Architekten: 1 Manfred Gsottbauer, Innsbruck 2 ARGE Helga Flotzinger & Clemens Bortolotti, Innsbruck 3 Raimund Rainer, Innsbruck 4 Michael Schwärzler & Ingrid Schwärzler, Innsbruck undarchitektur 3/18

4 5 Phillip Stoll, Innsbruck 6 ma.lo Eva Lopez / Markus Malin, Innsbruck 7 Hörler Architekten, Basel 8 Atelier Rainer Marion / Eckard Amann, Feldkirch 9 Architekt DI Bruno Schwamberger, Innsbruck von der Kammer nominiert 10 Architekt Helmut Reitter, Innsbruck von der Kammer nominiert 4.2 Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten: Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit einem nicht zugeladenen Büro sind zur Freigabe dem Auslober und der Kammer bis zum bekannt zu geben. Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Varianten, das sind Abwandlungen ein- und derselben Grundidee, sind nicht zulässig. 4.3 Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen: Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind vom Auslober bei Veröffentlichungen anzuführen. 4.4 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe: Als Ausschließungsgründe gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß 2 der WSA Als Ausscheidungsgründe gelten die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß 17 der WSA Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 5.1 Rechtsgrundlagen: Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: - das Bundesvergabegesetz BVerG 2006 i.d.g.f. - die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings undarchitektur 4/18

5 - der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen - der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) in Grundzügen Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Grundlage ist die vorliegende Ausschreibung, die schriftliche Fragebeantwortung und der Wettbewerbs Standard Architektur (WSA 2010) in Ihren Grundzügen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erfüllung sämtlicher in der WSA definierten Regelungen. Von der WSA explizit abweichende Regelungen sind insbesondere betreffend 8 (18) und Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbes verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. 5.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom hat die Kammer ihre Kooperation mit dem Auslober durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 6/13 bekundet und ihre Preisrichter nominiert. 6. Termine Ausgabe der Unterlagen Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro bis Konstituierende Sitzung, 09:00 Uhr Hearing, 11:00 Uhr Örtliche Begehung im Anschluss an das Hearing Zusendung des Protokolls über das Hearing bis Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne) , 12:00 Uhr Abgabe des Modells , 12:00 Uhr Abgabeort: undarchitektur Architekt DI Thomas Klima, Herzog-Friedrich-Straße 5, 6020 Innsbruck Bürozeiten: MO DO 08:00 12:00 und 14:00 17:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr Beurteilungssitzung des Preisgerichts - voraussichtlich Ausstellung im Anschluss undarchitektur 5/18

6 6.1 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen werden am durch das Wettbewerbsbüro an die Teilnehmer übermittelt. 6.2 Konstituierende Sitzung: Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgt vor der örtlichen Begehung am Die Freigabe der gegenständlichen Wettbewerbsausschreibung durch die Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. Die Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters sowie des Schriftführers wird im Protokoll des Hearings bekanntgegeben. 6.3 Hearing und Fragebeantwortung, Örtliche Begehung: Am Donnerstag findet für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Hearing mit vorrausgehenden Besichtigungs- und Begehungstermin vor Ort statt. Treffpunkt: 11:00 Uhr an der Anna-Denglstraße 1, Klammstraße oberhalb des Kranebitterboden- Wegs. Anschließend findet das Hearing im Mehrzweckraum des Kindergartens / Schülerhorts Hötting West Franz-Baumann Weg 10, 6020 IBK statt. Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum einlangend zulässig. Fragen die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragenbeantwortung ein. Alle Rückfragen sind ausnahmslos per an das Wettbewerbsbüro undarchitektur (office@undarchitektur.at ) zu richten. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes bis per Mail übermittelt. 6.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle: Die Wettbewerbsarbeiten sind bis spätestens zum Dienstag , 12:00 Uhr (Pläne) bzw :00 Uhr (Modell) im Büro des Verfahrensbetreuers undarchitektur, Herzog- Friedrich-Straße 5, 6020 Innsbruck eingegangen sein. Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zu den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen. undarchitektur 6/18

7 6.5 Vorprüfung: Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durch das Wettbewerbsbüro durchgeführt. Es wird ein schriftlicher Bericht ausschließlich für das Preisgericht verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. 6.6 Beurteilungssitzung des Preisgerichts: Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte zum voraussichtlichen Termin, Dienstag , zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserkuverts. Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen. 6.7 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung: Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis übermittelt. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes ca. 1 Woche beim Auslober ausgestellt. Details dazu werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. 6.8 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet: Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: undarchitektur 7/18

8 - Je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CDROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; - Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, ) im jpg-format; - Dateigrößen möglichst klein (< 2MB); - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.b. Kennziffer.pdf ; - Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesonderte pdf-dokumente. 6.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die gesamten Unterlagen der prämierten Wettbewerbsarbeiten sind von der Rückgabe an die Verfasser ausgeschlossen. Die Verfasser der nicht prämierten Wettbewerbsbeiträge können diese bis spätestens 2 Wochen nach Ende der öffentlichen Ausstellung im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt. 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 7.1 Pläne und Schriftstücke: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben folgende Aufschrift zu enthalten Wettbewerb Kindergarten Kranebitten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat. 7.2 Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. 7.3 Verfasserbrief: Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt und folgenden Inhalt aufweist: Verfasserbrief (Beilage C08) als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter und beigezogenen Fachleute, enthält. Ein Wettbewerbsplan, verkleinert auf A4, ist dem Verfasserbrief beizulegen. undarchitektur 8/18

9 8. Vergütung Der Auslober hat für diesen Wettbewerb eine Gesamtsumme von Netto ,- als Vergütung vorgesehen. 1.Rang = Gewinner 5.000,- 2.Rang 4.000,- 3.Rang 3.500,- Alle anderen Teilnehmer erhalten eine Vergütung von Netto 2.500,- je Teilnehmer. Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge und Anerkennungen erfolgen. Es ist aber die Gesamtsumme von Netto ,- in jedem Fall zu vergeben. Die Vergütung wird unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern, ARGE- Partnern und deren Mitarbeitern nur an den (bei ARGE an einen) Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. 9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung 9.1 Preisgericht: Fachpreisrichter (F) und Sachpreisrichter (S) Architektin Dipl.Ing. Maria Flöckner (F) Architekt, von der Kammer nominiert Ersatz: Architektin Dipl.Ing. Renate Benedikter-Fuchs Architekt Dipl.Ing. Andreas Marth (F) Architekt, von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Kurt Rumplmayr Dipl.Ing. Hans-Peter Sailer (F), Stadtplanung Ersatz: Dipl.Ing. Ingrid Gritznig Stadtrat Ernst Pechlaner (S) / Vertreter der Stadt Innsbruck Ersatz: VBGM Christoph Kaufmann Mag. Brigitte Berchtold, Kinderbetreuungseinrichtungen, Stadt Innsbruck Ersatz: Dr. Martina Zabernig, Kinderbetreuungseinrichtungen, Stadt Innsbruck Ing. Dr. Franz Danler (S), Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG Ersatz: Dipl.Ing. Robert Kircher Bmst. Markus Schöpf (S), Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG Ersatz: Dipl.Ing. Georg Preyer 9.2 Berater ohne Stimmrecht: Barbara Raithmayr ( Kindergarteninspektorin des Landes Tirol) undarchitektur 9/18

10 9.3 Vorprüfung: undarchitektur Architekt DI Thomas Klima und dessen Erfüllungsgehilfen 10. Absichtserklärung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist der Auslober. Der Auslober beabsichtigt, den Verfasser des Siegerprojektes nach Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen unter noch zu vereinbarenden Bedingungen zu beauftragen und Verhandlungen gemäß Bundesvergabegesetz 30 (2) Z6 zu führen. Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams (insbesondere Fachplaner), die geplante Projektabwicklung und das Honorar (Basis HOA 2002, Abschnitt A 3) sein. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind die Berechnungsgrundlagen für die geforderte Kostenschätzung gem. ÖNORM B1801 vorzulegen. Die Übertragung folgender Leistungen ist vorgesehen, wobei auch einzelne dieser Leistungen gesondert bzw. nur zum Teil vergeben werden können. Architektur: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung, technische Oberleitung, Brandschutzpläne, Gestaltung der Außenanlagen und Landschaftsplanung. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. Die Vergütung gem. Pkt. 8 wird vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der Empfehlung des Preisgerichts. Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. 11. Eigentums- Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung (Aufwandsentschädigung) auf den Auslober über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht), sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben beim Verfasser. Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist. undarchitektur 10/18

11 B. BESONDERER TEIL 12. Aufgabenstellung 12.1 Allgemeines: Der Auslober beabsichtigt im Stadtteil Kranebitten einen 2-gruppigen Kindergarten mit eventueller Erweiterungsmöglichkeit um eine 3. Gruppe am Standort Spielplatz Kranebitten in Innsbruck, auf der GP 2496, KG Hötting zu errichten. Der Auslober kann sich speziell für diese Bauaufgabe eine Gebäudekonstruktion in Holzbauweise vorstellen und wird Aspekte der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit einfließen lassen. Seitens der Stadtplanung Innsbruck sind die stadt-, grün- und verkehrsplanerischen Zielsetzungen und Randbedingungen für den Architekturwettbewerb formuliert (siehe Pkt. 13), welche vom Bauausschuss am zustimmend zur Kenntnis genommen wurden. Weiter wurde vom Bauausschuss die Wohlmeinung für eine allfällige Änderung des Bebauungsplans auf Basis eines aus diesem Wettbewerb hervorgegangenen, qualitätsvollen Projekts in Verbindung mit dessen vertraglicher Absicherung geäußert Wettbewerbsareal: Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Parzellen GP 2496, KG Hötting mit einem Flächenausmaß von m² laut Grundbuch und befindet sich im Eigentum des Stadt Innsbruck. Die in späterer Folge zu teilende Grundfläche für den Wettbewerb soll so sparsam wie möglich gewählt werden und sollte möglichst lt. städtebaulicher Stellungnahme max m² nicht überschreiten Zeitrahmen: Beginn der Planungsarbeiten Juli 2013 Einreichplanung September 2013 Ausführungsplanung / Detailplanung November 2013 Baubeginn Juni 2014 Fertigstellung Juli 2015 Einrichtung / Inbetriebnahme August 2015 Die Umsetzung dieses Zeitrahmens wird vom Auslober angestrebt, wobei eine allfällige Änderung des Bebauungsplans noch nicht berücksichtigt ist. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen. undarchitektur 11/18

12 12.4 Kostenrahmen: Für die Kosten des Bauwerks (KB 2, 3, 4 und 6 gemäß ÖNORM B1801-1) gelten folgende Kennzahlen als Obergrenze: Nutzfläche lt. RuF - Progr. / NF 2.610,- / m² Bruttogrundfläche / BGF 1.610,- / m² Umbauter Raum / BRI: 385,- / m³ Diese sind in der Beilage C09 anzugeben. Der vorgegebene Kostenrahmen ist einzuhalten. Im Falle einer Kostenüberschreitung des Wettbewerbssiegers sind Umplanungen vorzunehmen, um den Kostenrahmen einhalten Bauteilschätzung zu können. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind die Berechnungsgrundlagen für die geforderte Kostenschätzung gem. ÖNORM B 1801 vorzulegen. undarchitektur 12/18

13 13. Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck 13.1 Rechtliche Situation: undarchitektur 13/18

14 13.2 Bestandssituation: 13.3 Stellungnahme Stadtplanung: undarchitektur 14/18

15 14. Planungsrichtlinien und Planungshinweise 14.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen: Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesonders die OIB-Richtlinien) ( das ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (AschG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN, insbesondere die ÖNORM B1600 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung. Nachfolgende Rechtsgrundlagen sind besonders zu beachten: Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (LGBl. 48/2010) 14.2 Öffentliche Netze, Leitungsauskünfte: Der Beilage C03 zu entnehmen sind die Bestandsleitungen Kanal, Wasser, Strom und Gas Erläuterungen zum Raumprogramm : Siehe auch Beilage C05 (Raum- und Funktionsprogramm des Auslobers (RuF- Programm). Das RuF- Programm ist möglichst exakt einzuhalten. Die dritte Gruppe im RuF- Programm, als spätere Erweiterungsmöglichkeit, ist im Entwurf einzuplanen und darzustellen, doch wird sie derzeit nicht errichtet. Der Eingangsbereich ist nach Ermessen des Teilnehmers zu dimensionieren, muss aber ausreichend groß bemessen sein um etlichen Personen Aufenthalt bieten zu können. undarchitektur 15/18

16 Eine der WC-Gruppen für Kinder sollte so angeordnet werden, dass sie auch vom Garten aus leicht zugänglich ist, um so die Aufsichtspflicht der Kindergartenpädagoginnen leicht wahrnehmen zu können. Mit dem Begriff Regenerationsbereich (im Raum Nr. 18 Aufwärmküche) ist die Essenregenerierung von zugelieferten Speisen mit einem speziellen Gerät zu verstehen. Die Gesamten Haustechnikräume sind je nach Gebäudeausstattung bzw. Energieeffizienz zu bemessen. Ob dafür ein Untergeschoß notwendigerweise zu errichten ist, stellt des Auslober ausdrücklich in Frage Ökonomie und Ökologie: Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt. Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit Energie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegung zur Lüftung, Wärmerückgewinnung, etc.). Jedenfalls muss ein wirksamer Schutz vor sommerlicher Überhitzung (ohne technische Kühlung Betriebskosten!) gegeben sein. Der Leitfaden der IIG zur Energieeffizienz im Architekturwettbewerb dient der Information der Teilnehmer und dient als Grundlage zur Beurteilung für den Auslober. Dazu empfiehlt der Auslober unbedingt eine kontrollierte Komfortlüftung mit einer Wärmerückgewinnung von mind. 75% einzuplanen. 15. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbes verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Dem Wettbewerbsteilnehmer werden lediglich Nutzungsrechte im Rahmen der oben genannten Wettbewerbsaufgabe eingeräumt. Jede Nutzung und Weitergabe der Originaldaten und deren Folgeprodukte durch den Wettbewerbsteilnehmer, dessen Bedienstete, Mitarbeiter sowie durch alle Personen, die seitens des Auftragnehmers das Zugriffsrecht auf die EDV-Anlage haben, ist daher grundsätzlich verboten. C01 C02 C03 C04 C05 C06 C07 C08 C09 Lage- und Höhenplan, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Schutzzone Leitungspläne Auskünfte für: Kanal, Wasser, Strom und Gas Leitfaden zu Energieeffizienz im Architekturwettbewerb der IIG Raum und Funktionsprogramm Fotos Wettbewerbsareal Datenblatt Kennwerte BGF, BRI, (HWB, A-Klasse zu erreichen) Verfasserbrief Kostenrahmen / Kostenblatt Den Teilnehmern wird eine Modelleinsatzplatte zur Verfügung gestellt, welche beim Hearing übergeben wird. undarchitektur 16/18

17 16. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen 16.1 Darstellungsmittel: Es wird erwartet, dass in einfacher, verständlicher Darstellung die Aufgabe präsentiert wird, so dass die konzeptionellen, funktionellen, konstruktiven und gestalterischen Aspekte des Projekts nachvollziehbar sind Format der einzureichenden Unterlagen: Sämtliche Pläne sind auf Papier ungefaltet und nicht aufkaschiert abzugeben (Rolle). Das Planformat wird mit max. 1 Blatt 800 x 1200 mm Hochformat festgelegt Einzureichende Unterlagen: Grundriss Erdgeschoß mit Lageplan M 1:200, genordet darin enthalten Außenanlagen- / Grünflächenplan, Verkehrskonzept / Bezugshöhe ± 0.00 = absolute Höhe Sämtliche Grundrisse M 1: mit Raumbezeichnungen / m²-angaben in raumbezogener Darstellung - mit Angabe von Höhenkoten des FFB Schnitte M1:200 - die Schnittführung muss so gewählt sein, dass alle Höhen nachvollziehbar sind - mit Angabe der Geschoßhöhen und Wandhöhen mittels Höhenkoten Ansichten M1:200 1 Schaubild (max. 2 Schaubilder, Bilder darüber hinaus werden abgeklebt) in einfacher Ausführungsart. Fassadenschnitt M1:50 - Schnittführung muss so gewählt sein, dass der Wand-, Fußboden- und Dachaufbau, samt Materialien und Bauteilstärken und vorgeschlagenen Dämmstandards abgelesen werden können. Erläuternde Darstellungen / Bau- und Feuerpolizeiliche Maßnahmen Skizzen zum Statischen System, Bauweise, Materialien, / Fluchtwegs Konzept, Technische Maßnahmen, Barrierefreiheit, Erläuterungsbericht max. 2 A4 Seiten mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur Materialisierung, zum statischen Konzept, zum haustechnischen Konzept sowie zum Energiekonzept. Modell M1:500 Farbe weiß matt Berechnungen Nachvollziehbare Berechnung der Brutto-Grundfläche (BGF) und des Brutto- Rauminhaltes (BRI) für die Erweiterung gem. ÖNORM B1800. (Beilage C07) Der HWB für ein Nichtwohngebäude mit dem Zielwert A-Klasse. Das beiliegende Kostenblatt (C09) dient zur Information der Teilnehmer und muss nicht, kann aber ausgefüllt werden. undarchitektur 17/18

18 Handmappe A3 (ein Exemplar) Verkleinerung der eingereichten Planunterlagen auf das Format DIN A3, samt Projektbericht Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen 1 CD mit den eingereichten Unterlagen in digitaler Form (*.PDF/*.DWG). Der Inhalt auf der CD darf keine Informationen auf die Identität des Verfassers erhalten! 16.4 Prüfbarkeit der Unterlagen: Zur Prüfung der Projekte ist zwingend eine Datei im dwg (dxf)-format max. Version ACAD 2004 auf CD abzugeben. Zwei Layer sind für die Prüfung zu reservieren, hier hat der Teilnehmer verpflichtend die Polygone der jeweiligen Prüfkategorie einzutragen. Auf einem Prüflayer (Layer_BGF) sind die Polygonlinien der BGF darzustellen. Am zweiten Layer (Layer_NF) sind die Nutzflächen, ebenso die Verkehrsflächen (netto) nachzuweisen. Die m²-angaben und die Raumbezeichnung sind auf den Plänen und in der Prüfdatei ebenfalls anzugeben. Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen. Ebenso sind sämtliche Schnitte und höhenrelevante Ansichten, Geländeverschneidungen, etc. darzustellen. Anhand der Datei hat der Teilnehmer die Kubatur und die Flächen einfach überprüfbar nachzuweisen! 17. Beurteilungskriterien: Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich gewichteten Kriterien bewertet: 17.1 Städtebauliche Kriterien: - Gesamthafte Qualität Grün- und Freiraumgelände bzw. Gelände und Bebauung - Freiraumqualität 17.2 Architektonisch Baukünstlerische Kriterien: - Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum 17.3 Funktionale Kriterien: - Äußere Erschließung, innere Erschließung - Erfüllung des Funktionsprogramms - Erfüllung Pädagogischer Anforderungen undarchitektur 18/18

19 17.4 Ökonomische und Ökologische Kriterien: - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb - Wirtschaftlichkeit des statisch-konstruktiven Systems - Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen - Energieeffizienz und Effektivität - Nachhaltigkeitskriterien undarchitektur 19/18

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