Architekturwettbewerb Sanierung und Erweiterung der Volksschule Nenzing

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1 Architekturwettbewerb Sanierung und Erweiterung der Volksschule Nenzing Geladener Wettbewerb gemäß Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006 idgf zur Erlangung von Vorentwürfen für die Sanierung und Erweiterung der Volksschule Nenzing Am Standort Landstraße 13, 6710 Nenzing Bregenz, am

2 Inhaltsverzeichnis A Allgemeiner Teil 4 A.1 Auftraggeber und Wettbewerbsbüro 4 A.1.1 Auslober / Auftraggeber 4 A.1.2 Wettbewerbsbüro 4 A.2 Gegenstand des Realisierungswettbewerbes 4 A.3 Art des Verfahrens 4 A.3.1 Verfahrensablauf 4 A.3.2 Teilnahmeberechtigte Büros 5 A.3.3 Arbeitsgemeinschaften 5 A.3.4 Mitarbeiter 5 A.3.5 Trennung von Planung und Ausführung 5 A.3.6 Sonderfachleute 5 A.3.7 Mehrfachteilnahme 5 A.3.8 Varianten 6 A.4 Ausschreibungsunterlagen 6 A.4.1 Ausschreibungsunterlagen allgem. Teil 6 A.4.2 Modelleinsatzplatte 6 A.4.3 Ausschließungsgründe 6 A.5 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 6 A.5.1 Prüfungsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten 6 A.5.2 Wettbewerbssprache 7 A.6 Termine 7 A.7 Fragebeantwortung, Informationsgespräch und Örtliche Begehung 7 A.8 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle 7 A.9 Sitzung des Preisgerichtes 7 A.10 Wettbewerbsergebnisse und öffentliche Ausstellung der Arbeiten 7 A.11 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet 7 A.12 Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen 8 A.12.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen 8 A.12.2 Verfasserbrief 8 A.13 Zusammensetzung des Preisgerichtes 8 A.14 Arbeitsweise des Preisgerichtes 9 A.15 Vorprüfung 9 A.16 Preisgelder 9 A.17 Absichtserklärung der Ausloberin 10 A.17.1 Vergabe von Leistungen 10 A.18 Urheberrechte 10 A.19 Eigentum an den Wettbewerbsunterlagen 10 A.20 Verfügbarkeit des Auftragnehmers 10 Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 2 von 18

3 B Besonderer Teil 11 B.1 Aufgabenstellung 11 B.1.1 Übersicht Planungsgebiet 11 B.2 Planungsrichtlinien 11 B.2.1 Bebauungsbestimmungen, Grenzabstände und Baugrenzen am Grundstück 11 B.2.2 Vorschriften, Richtlinien, Normen 11 B.2.3 Energetische Aspekte, Gebäudetechnik 12 B.2.4 Brandschutz, Fluchtwege und Feuerwehrzufahrt 12 B.2.5 Geologie, Baugrund 12 B.2.6 Denkmalschutz 12 B.2.7 Vorgaben Statik, Tragwerksplanung 12 B.2.8 Barrierefreiheit 12 B.2.9 Kostenrahmen 13 B.3 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen 13 B.3.1 Basis für die zu erbringenden Leistungen 13 B.3.2 Geforderte Unterlagen 14 B.4 Ausführungsart der Leistungen 14 B.5 Beurteilungskriterien 14 B.5.1 Baukünstlerische Kriterien 14 B.5.2 Funktionale Kriterien 14 B.5.3 Ökonomische, ökologische Kriterien 14 C Aufgabenstellung 15 C.1 Gegenstand des Realisierungswettbewerbes 15 C.2 Geschichte des Wettbewerbsgebietes 15 C.3 Pädagogische Überlegungen zur Wettbewerbsaufgabe 15 C.4 Projektstudie 15 C.5 Projektstudie Umgestaltung Kirchplatz 15 C.6 Raum- und Funktionsprogramm 16 C.6.1 Generelle Überlegungen zum Raum- und Funktionsprogramm 17 C.6.2 Außenanlagen 17 D Beilagen D.1 Pläne und sonstige Unterlagen 18 D.2 Modell 18 Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 3 von 18

4 A Allgemeiner Teil Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden. A.1 Auftraggeber und Wettbewerbsbüro A.1.1 Auslober / Auftraggeber Marktgemeinde Nenzing Landstraße 1, 6710 Nenzing Bürgermeister Florian Kasseroler Vertreten durch Edwin Gaßner Hochbau T +43 (0) 5525/ F +43 (0) 5525/ M +43 (0) 664/ edwin.gassner@nenzing.at A.1.2 Wettbewerbsbüro und Ansprechstelle im Wettbewerb: Architekten Wimmer-Armellini A-6900 Bregenz Reichsstraße 5 Telefon: Fax: architekten@wimmer-armellini.at A.2 Gegenstand des Realisierungswettbewerbes Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die Umsetzung des Projektes Sanierung und Erweiterung der Volksschule Nenzing am Standort Landstraße 13 mit anschließendem Verhandlungsverfahren. A.3 Art des Verfahrens Das Verfahren wird als geladener Wettbewerb, gemäß Bundesvergabeverfahren 2006 BGBl. I Nr. 17/2006 idgf im Unterschwellenbereich ausgeschrieben und durchgeführt. Die Wettbewerbsbeiträge werden von einem Preisgericht bewertet und gereiht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß 26 Abs. 3 BVergG mit dem Gewinner des Wettbewerbes für die Übertragung der Architektenleistung. Berufungsbehörde ist der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg. A.3.1 Verfahrensablauf Teil des Verfahrens ist die Durchführung einer Eignungsprüfung mit Eignungserklärung. In weiterer Folge werden die Teilnehmer zum Wettbewerb Sanierung und Erweiterung der Volksschule Nenzing von der Ausloberin eingeladen. Es bestand kein Rechtsanspruch auf eine Einladung zum Wettbewerb. Von der Ausloberin werden Vermessungsunterlagen und Planunterlagen (Orthofoto, Digitale Katastermappe, VOGIS-Unterlagen, Infrastrukturpläne etc.) in digitaler und bearbeitbarer Form beigestellt. Der Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet sich mit der Teilnahme am Wettbewerb diese Daten ausschließlich für den Wettbewerb zu verwenden, diese in keiner Form an Außenstehende weiterzugeben und die Daten unmittelbar nach Abgabe des Wettbewerbsbeitrages zu löschen. Für die Richtigkeit der übermittelten Planunterlagen übernimmt die Ausloberin keine rechtsverbindliche Haftung. Im weiteren Verlauf wird durch die Ausloberin ein Architektenhearing durchgeführt. Die im Rahmen des Hearings gestellten Fragen werden von der Ausloberin binnen einer Woche beantwortet und an alle Wettbewerbsteilnehmer übermittelt. Nach termingerechter Abgabe aller in der Auslobung geforderten Planungsunterlagen sowie nach einer Vorprüfung erfolgt die abschließende Sitzung der Beurteilungskommission. Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 4 von 18

5 A.3.2 Teilnahmeberechtigte Büros Folgende 17 Büros wurden von der Ausloberin zum Wettbewerb geladen und haben den Nachweis der Eignungskriterien gemäß Bundesvergabegesetz 2006 per Bietererklärung erfüllt: Achammer Architektur ZT GmbH, Nenzing ao-architekten ZT GmbH, Innsbruck ARGE Phillip Berktold und Helena Weber, Dornbirn architektur.terminal Hackl und Klammer, Röthis Zottele-Mallin Architekten ZT GmbH, Bludenz Bechter-Zaffignani Architekten ZT GmbH, Bregenz Ludescher-Lutz Architekten, Bregenz firm Feldkircher und Moosbrugger ZT Gmbh, Lustenau Mitiska.Wäger Architekten ZT OEG, Bludenz Atelier Ender Architektur, Nüziders DI Architekt Hans Hohenfellner, Feldkirch ARGE Stemmer-Schmölz, Götzis Dorner / Matt Architekten, Bregenz (von der Kammer nominiert ) Stöckler Gruber Architekten GesnbR, Lochau (von der Kammer nominiert ) Architekt Jochen Specht, Dornbirn (von der Kammer nominiert ) Architektin Eveline Drexel, Hohenems (von der Kammer nominiert ) Architekt Christoph Gilhaus, Bregenz (von der Kammer nominiert ) A.3.3 Arbeitsgemeinschaften: Angabe von Unternehmer- bzw Arbeitsgemeinschaften als Zusammenschluss von befugten Unternehmern zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb waren im Zuge des Eignungserklärungsverfahrens abzugeben. Darüber hinaus ist ein Zusammenschluss der geladenen Teilnehmer untereinander unzulässig. A.3.4 Mitarbeiter Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. A.3.5 Trennung von Planung und Ausführung Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und die Anerkennung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. A.3.6 Sonderfachleute Die Beiziehung von Sonderfachleuten (z.b. Tragwerksplaner, Geotechniker, Vermessungstechniker, BauKG etc.) für die Bearbeitung des Wettbewerbsbeitrages liegt im Ermessen des Wettbewerbsteilnehmers. Falls der Wettbewerbsteilnehmer solche Sonderfachleute einsetzt, resultiert der Ausloberin daraus keine Verpflichtung diese Sonderfachplaner zu beauftragen. Die Sonderfachleute werden durch die Ausloberin separat beauftragt. A.3.7 Mehrfachteilnahme Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 5 von 18

6 A.3.8 Varianten: Varianten sind nicht zugelassen. A.4 Ausschreibungsunterlagen A.4.1 Ausschreibungsunterlagen Die allgemeinen Teile (A, B, C) der Ausschreibungsunterlagen sowie Beilagen D.1 Pläne und sonstige Unterlagen werden den Teilnehmern per durch das Wettbewerbsbüro entsprechend Terminplan lt Pkt A.6 übermittelt. A.4.2 Modelleinsatzplatte Die Modelleinsatzplatte (das Geländemodell) wird bei der örtlichen Begehung ausgegeben oder auf Wunsch und auf Kosten des Empfängers übermittelt. A.4.3 Ausschließungsgründe Eine Wettbewerbsarbeit muss vom Preisgericht - bei Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß 2 der WOA 2010, wobei in Abänderung zu 2b) kein Ausscheiden eines mit Vorarbeiten befassten Teilnehmers erfolgt, sondern die entsprechenden Vorarbeiten der Wettbewerbsausschreibung beiliegen - bei verspäteter Einreichung der Wettbewerbsarbeit oder des Modells - bei Verletzung der Anonymität (gilt auch bei Verletzung der Anonymität durch Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleuten, die am Zustandekommen der Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben) und kann - bei Fehlen zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen - bei Nichteinhaltung von Vorgaben in den Wettbewerbsunterlagen, soweit diese als einzuhalten bezeichnet sind, über Beschluss des Preisgerichtes von der Beurteilung ausgeschlossen werden. Weiters können einzelne Unterlagen zur Wettbewerbsarbeit, die nicht gefordert sind und nicht in den Vorgaben zur Art der Darstellung entsprechen, über Beschluss des Preisgerichtes und begründet ausgeschieden werden. A.5 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen im Sinn der Ausschreibung: 1) die schriftliche Fragebeantwortung 2) das Protokoll des Informationsgespräches 3) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen. Subsidiär gelten: - die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2006 i. d. g. F. ( - die Wettbewerbsordnung Architektur WSA 2010 i. d. g. F - die Bestimmungen des ABGB 860 ff. Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Mit seiner Registrierung nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. A.5.1 Prüfungsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom hat die Kammer ihre Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 6 von 18

7 Kooperation mit dem Auftraggeber durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 4/18 bekundet. A.5.2 Wettbewerbssprache In allen Phasen des Verfahrens gilt Deutsch als Wettbewerbssprache als vereinbart. A.6 Termine Versand Wettbewerbsteilnahme / Eignungserklärung Mo Eingangsfrist Wettbewerbsteilnahme / Eignungserklärung Mo Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen Teil A,B,C,D Mo Eingangsfrist für schriftl. Fragen Do :00 konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Fr :00 Informationsgespräch und Örtliche Begehung mit den Teilnehmern Fr :00 Beantwortung der Fragen bis: Fr Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (außer Modell) bis spätestens Mo :00 Abgabe des Modells bis spätestens Mo :00 Sitzung des Preisgerichts Fr A.7 Fragebeantwortung, Informationsgespräch und Örtliche Begehung Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich ( ) bis zum unter Pkt. A.6 genannten Zeitpunkt (einlangend beim Wettbewerbsbüro) zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für die Teilnehmer und das Preisgericht findet ein Informationsgespräch sowie eine örtliche Begehung statt. Im Zuge des Informationsgesprächs können mündliche Fragen gestellt werden. Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen Teilnehmern, dem Auftraggeber und den Mitgliedern des Preisgerichtes per bekannt gegeben. A.8 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle (Ausführung generell weiß matt) sind bis spätestens zu den unter Pkt. A.6 genannten Terminen im Wettbewerbsbüro gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung entsprechend verpackt (siehe Pkt. A.12) abzugeben. Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersandte Wettbewerbsarbeiten (Ausarbeitungen, Unterlagen) und Modelle müssen spätestens bis zu den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. A.9 Sitzung des Preisgerichtes Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung und Reihung der Projekte durch das Preisgericht. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts und die Überprüfung des Nachweises der Befugnis. A.10 Wettbewerbsergebnisse und öffentliche Ausstellung der Arbeiten Die Wettbewerbsergebnisse werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens in den Medien bekannt gegeben. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung: wird gesondert bekannt gegeben A.11 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 7 von 18

8 ersucht: je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB) inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.b. Kennziffer.pdf" Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-dokumente. A.12 Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen A.12.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen Alle Einzelstücke (Pläne, Schriftstücke, Modell) sind wie folgt zu kennzeichnen: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben ferner die Aufschrift Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing" zu enthalten. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. Die Wettbewerbsarbeit ist doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden. Die äußere Verpackung ist nur mit der Bezeichnung Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing " zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Wird die Wettbewerbsarbeit per Post, Paket- oder Botendienst versendet, ist als Absender die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Rennweg1, 6020 Innsbruck" anzuführen. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen. A.12.2 Verfasserbrief Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief" trägt und folgenden Inhalt aufweist: Der Verfasserbrief gemäß beiliegender Vorlage ist zu verwenden. Der Verfasserbrief hat die Telefonnummer und die -Adresse, sowie die Kontonummer des Teilnehmers (des Vertretungsbefugten) zu enthalten. Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. ein aussagekräftiger Ausschnitt des Lageplanes M1:500 ist auf Format DinA4 dem Verfasserbrief beizulegen A.13 Zusammensetzung des Preisgerichtes A.13.1 Fachpreisrichter, Architekt DI Helmut Reitter Innsbruck - von der Kammer nominiert Architekt DI Gerhard Gruber Bregenz - von der Kammer nominiert Architektin DI Daniela Amann Innsbruck Architekt DI Bernado Bader Dornbirn A.13.2 Sachpreisrichter Florian Kasseroler, Bürgermeister der Gemeinde Nenzing Herbert Greußing, Vizebürgermeister und Bauausschussobmann der Gemeinde Nenzing Johann Beck, Mitglied der Steuerungsgruppe Sanierung und Erweiterung der VS Nenzing Elfriede Ribbers, Mitglied der Steuerungsgruppe Sanierung und Erweiterung der VS Nenzing A.13.3 Fachpreisrichter Ersatz Architekt DI Ralf Eck, Innsbruck (Ersatz für Helmut Reitter) Architekt Reinhold Locher, Bregenz (Ersatz für Gerhard Gruber und für Bernado Bader) Architektin Ursula Klingan, Innsbruck (Ersatz für Daniela Amann) Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 8 von 18

9 A.13.4 Sachpreisrichter Ersatz Kornelia Spiß, Gemeindevorstand Joachim Ganahl, Gemeindevorstand Johannes Maier, Gemeindevorstand Christoph Seeberger, Gemeindevertreter A.13.5 Berater des Preisgerichtes (ohne Stimmrecht): Dipl.Ing. Mag. Barbara Keiler, Bundesdenkmalamt Abteilung für Vorarlberg Michael Fattor Direktor der Volksschule Nenzing Edwin Gaßner, Hochbauamt der Gemeinde Nenzing Architekt Dipl.Ing. Peter Wimmer, Vorprüfung und Verfahrensbetreuung A.14 Arbeitsweise des Preisgerichtes Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge und Anerkennungen erfolgen. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auftraggeber Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Die Ersatzpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit der Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung. Die Berater des Preisgerichtes können bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimmberechtigt, anwesend sein. A.14.1 Nachrücker Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Projektverfasser (Verfasserbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht führt zu diesem Zwecke eine Reihung durch. A.15 Vorprüfung Architekten Wimmer-Armellini 6900 Bregenz Reichsstraße 5 Telefon: architekten@wimmer-armellini.at Architekt DI Peter Wimmer A.16 Preisgelder 1. Rang EURO ,- 2. Rang EURO ,- 3. Rang EURO 9.000,- Anerkennungspreis EURO 3.500,- Anerkennungspreis EURO 3.500,- Anerkennungspreis EURO 3.500,- Die Preisgelder werden zur Gänze ausbezahlt. Im Falle einer Beauftragung wird das Preisgeld nicht vom vereinbarten Honorar abgezogen. Nach Angabe des Preisgerichtes kann eine andere Aufteilung der Preisgelder vorgenommen werden. Die Gesamtsumme von ,- wird jedenfalls ausgeschüttet. Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 9 von 18

10 A.17 Absichtserklärung der Ausloberin A.17.1 Vergabe von Leistungen Die Auftraggeberin beabsichtigt den Verfasser des vom Preisgericht erstgereihten Projektes im Anschluss an den Wettbewerb und nach Zustimmung der zuständigen Gemeindegremien mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß 26 Abs. 3 BVergG 2006 idgf zu beauftragen. Sollte eine Einigung mit dem Verfasser des erstgereihten Projektes nicht zustande kommen, wird mit dem Nächstgereihten verhandelt. Verhandlungsziel ist der Abschluss eines Vertrages, welcher die für den betreffenden Wettbewerb notwendigen Planungsleistungen zum Gegenstand hat. Das betreffende Vergabeverfahren und auch das daraus resultierende Vertragsverhältnis bilden keinen Bestandteil dieses Wettbewerbes. Bei Beauftragung wird die als Preis empfangene Summe nicht auf das Planungshonorar angerechnet. Die Honorierung der Planungsleistungen folgt sinngemäß dem von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegebenen jeweiligen Leistungsbilder für Architekten gemäß HOA-A, Stand oder LM.VM. Die Ausloberin behält sich vor, die Leistungsbilder - Kostenermittlungsgrundlage und geschäftliche Oberleitung gesondert zu vergeben. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderlichen Änderungen im Zuge der Realisierung vom beauftragten Projektverfassern auf Basis der Leistungsbeschreibung zu verlangen, wobei die Honorierung gemäß HOA-A, Stand oder LM.VM erfolgt. A.18 Urheberrechte Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum sowie das Werknutzungsrecht an den eingereichten Projekten. Der Auftraggeber hat das Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten Wettbewerbsarbeiten unter Verpflichtung der Namensnennung des Verfassers. Die Wettbewerbsunterlagen prämierter Projekte sind von der Rückgabe an den Verfasser ausgeschlossen. Die Wettbewerbsunterlagen nicht prämierter Projekte können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Ausstellung beim Auslober abgeholt werden. Nicht abgeholte Unterlagen werden vernichtet. A.19 Eigentum an den Wettbewerbsunterlagen Die gesamten Wettbewerbsunterlagen insbesondere die Unterlagen gemäß Punkt D der Ausschreibung bleiben im Besitz der Ausloberin und dürfen von den Wettbewerbsteilnehmern nur zu Zwecken der Wettbewerbsteilnahme und als Grundlage für die Wettbewerbsarbeit sowie für die allfällige Teilnahme am Verhandlungsverfahren verwendet werden. Diese Wettbewerbsunterlagen sind urheberrechtlich uneingeschränkt geschützt. A.20 Verfügbarkeit des Auftragnehmers Der nach dem Wettbewerb ermittelte Auftragnehmer ist verpflichtet, soweit notwendig seine Leistungen in Nenzing zu erbringen. Insbesondere hat er ab Beginn der Planungsarbeiten nachweislich sicherzustellen, dass seine Mitwirkung bei den vor Ort erforderlichen Planer-, Nutzer und Baubesprechungen usw. kurzfristig gewährleistet ist. Eine solche kurzfristige Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Anreisezeit seiner Fachkräfte nach Aufforderung durch Vertreter des Auftraggebers höchstens einen halben Arbeitstag beträgt. Der Auftragnehmer kann diesem Erfordernis beispielsweise mit einem geeigneten und informierten Subunternehmer entsprechen. Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 10 von 18

11 B Besonderer Teil B.1 Aufgabenstellung Aufgabenstellung des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die Umsetzung des Projektes Sanierung und Erweiterung der Volksschule Nenzing am Standort Landstraße 13. Die Räumlichkeiten des bestehenden Schulbaues sind an das neue pädagogische Konzept (siehe Beilage D 02) anzupassen, barrierefrei zu adaptieren und um die erforderlichen Räume für die Nachmittagsbetreuung zu erweitern. B.1.1 Übersicht Planungsgebiet Das Planungsgebiet beinhaltet die rot markierte Fläche lt Beilage, auf den Flächen und Teilflächen der GstkNr 311, 242, 243, 245/2, 244/1 und 244/2 der KG Nenzing B.2 Planungsrichtlinien B.2.1 Bebauungsbestimmungen, Grenzabstände und Baugrenzen am Grundstück Die gesetzlich erforderlichen Mindestabstände des zu optional zu planenden Erweiterungsbaues müssen eingehalten werden gegenüber Gstk.1149 und 32, sowie GstkNr 240 und GstkNr 241. Die Nachbargrundstücke 245/1 und das Gebäude.315 sind in Gemeindebesitz mit der derzeitigen Nutzung Arztpraxis und Büro. Gegenüber diesen Grundstücken und Bauwerken können die gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände unterschritten werden. B.2.2 Vorschriften, Richtlinien, Normen Als Grundlagen für Planung und Ausführung dieses Bauvorhabens gelten alle einschlägigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, wie z.b.: die einschlägige Bauordnung letzten Standes sowie alle anhängigen Gesetze und Verordnungen, einschließlich der technischen Normen und fachtechnischen Richtlinien. Weiters sind z.b.: das Arbeitnehmerschutzgesetz, samt jeweils zugehöriger Verordnungen, das Behindertengleichstellungsgesetz und die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) zu beachten. Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 11 von 18

12 B.2.3 Energetische Aspekte, Gebäudetechnik, Kommunalgebäudeausweis Die in der OIB Richtlinie 6 in der dzt gültigen Fassung gesetzten Mindestanforderungen sind für den Erweiterungsbau einzuhalten. Da das Bestandsgebäude unter Denkmalschutz steht, sind für diesen Bereich im Genehmigungsverfahren entsprechende Ausnahmen und Anpassungen zu erwarten. Ein kritischer, dem Stand der Technik entsprechender und der besonderen Aufgabe angemessener Umgang mit der Thematik ist erwünscht. Die Wärmeversorgung im Bestand erfolgt mit gemeindeeigener Fernwärme. Die Ausloberin beabsichtigt dieses Bauvorhaben nach den Richtlinien des Kommunalgebäudeausweis KGA umzusetzen. Die Einhaltung der dafür erforderlichen Kriterien ist bei der Planung zu berücksichtigen. Siehe: link Kommunalgebaeudeausweis B.2.4 Brandschutz, Fluchtwege, Feuerwehrzufahrt Für die Fluchtwege und Brandabschnitte gelten die Bestimmungen der OIB Richtlinie 2. Die gesetzlich erforderlichen Fluchtwegslängen von max.40m Gehwegslänge sind einzuhalten. Die Fluchtwege haben entweder direkt in das Freie oder in einen gesicherten anderen Brandabschnitt zu führen. Allenfalls davon abweichende Planungen sind durch geeignete Alternativmaßnahmen projektspezifisch zu begründen und nachzuweisen. B.2.5 Geologie, Baugrund Aus Erfahrungswerten vergleichbarer Bauvorhaben in der Nachbarschaft kann von einem gut tragfähigen, kiesigen Untergrund ausgegangen werden. B.2.6 Denkmalschutz Die Volksschule wurde nach einem Entwurf von Willy Braun in den Jahren errichtet und steht auf Liste der denkmalgeschützten Objekte in Nenzing. link denkmalgeschützte Objekte Nenzing Die Schule entspricht dem Archetypus einer Gangschule aus dieser Zeit und wurde 1953 östlich des runden Turmes um 2 Klassenräume pro Geschoß erweitert. In den nordseitigen Gangzonen sind die Fensterbänder zur Unterbringung der ursprünglich darunter befindlichen Garderobenbänke, mit einer entsprechend hohen Brüstung ausgebildet. Die erforderlichen Adaptierungsarbeiten am Bestand zur Umsetzung des Raumprogrammes sowie der Barrierefreiheit dürfen den Charakter des Gebäudes in seiner Grundstruktur, seiner Fassade, seiner Materialität und seinen charakteristischen Bauteilen (Fenstern) nicht irreversibel verändern oder unkenntlich machen. Vielmehr wird ein respektvoller Umgang mit dem Vorhandenen und eine klare zeitliche Ablesbarkeit der erforderlichen, neuen Interventionen erwartet. Grundsätzlich wird vom BDA beim Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden auf die Standards der Baudenkmalpflege verwiesen. link standards der baudenkmalpflege B.2.7 Vorgaben Statik, Tragwerksplanung Eine Aufstockung oder Überbauung des straßenseitigen Bestandsbaukörpers kann aus Sicht des Denkmalschutzes ausgeschlossen werden und wurde seitens der Ausloberin in statischer Hinsicht nicht untersucht. Ein Ausbau des bestehenden und dzt ungenutzten Dachstuhles ist in der bestehenden Kontur unter Berücksichtigung und Nachweis von Brandschutz, Fluchtwege, barrierefreiheit udgl möglich. Dazu liegt folgende Stellungnahme eines Statikers vor: Grundsätzlich kann der Dachboden ausgebaut werden. Falls die Zugbänder in der Höhe ungünstig sind, können diese durch Flachstahl oder ähnlichem ersetzt werden. Die Zugbänder sind aber zwingend notwendig. Statisch wurde weder den Dachstuhl noch die Decke über dem Obergeschoss gerechnet. Wir gehen aber davon aus, dass ein Ausbau möglich ist. B.2.8 Barrierefreiheit: Öffentliche Einrichtungen sind grundsätzlich barrierefrei zu errichten. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (siehe OIB RL 4 und Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz - BGStG). Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 12 von 18

13 Im Wettbewerbsprojekt müssen die oben angeführten Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit derart dargestellt sein, so dass dem Preisgericht die Beurteilung der behördlichen Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich der dafür wesentlichen Rahmenbedingungen wie Anordnung von Stiegenhäusern, Brandabschnitten, behindertengerechten Aufzügen, Fluchtweglängen etc. möglich ist. B.2.9 Kostenrahmen Seitens der Ausloberin wurde ein Kostenrahmen von ,11 ermittelt. Diese Kosten sind Nettobaukosten lt. ÖNORM B , Kostenbereiche 1-6 ohne KB 5. Dieser Kostenrahmen gilt als Obergrenze bei der Verwirklichung der Bauabsicht und muss als solcher bei der Ausarbeitung eines Wettbewerbsprojektes berücksichtigt werden. B.3 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen B.3.1 Basis für die zu erbringenden Leistungen Basis sind die Unterlagen der Wettbewerbsausschreibung samt Beilagen sowie das vorliegende Raumund Funktionsprogramm. B.3.2 Geforderte Unterlagen B Lageplan genordet M 1:500 Bebauungsvorschlag mit Darstellung der Erschließung, Erweiterung und Anbindung an den Bestand. Nachweis der Bauhöhen und Abstände. Erschließung, Freiflächen, Schulhof, Spielflächen, Parkplätze für PKW und Fahrräder müssen dargestellt werden. Darstellung der fußläufigen Erschließung sowie der Gebäudezugänge. Darstellung des gesamten Wettbewerbsgeländes im Umfang Beilage D 01 Übersichtsplan B Geschoßgrundrisse M 1:200 Es sind sämtliche Geschoßgrundrisse darzustellen. Raumbezeichnungen und -flächen, sowie Gebäudehauptmaße sind in den Geschoßgrundrissen einzutragen. Die Zuordnung nach Flächenarten mit m 2 -Angaben ist gefordert. Die Räume sind entsprechend dem Raum- / Funktionsprogramm mit Raumnummer und Raumbezeichnung zu kennzeichnen. Gedämmte Außenwände und statisch relevante Bauteile wie Stützen, Säulen udgl sind in realistischer Dimension darzustellen. Darstellung des EG inkl Außenanlagen (horizontale Anordnung, Landstraße ist unten) B Schnitte M 1:200 mindestens ein Schnitt pro Gebäudeteil (Bestand und Erweiterung). Die Schnitte sind mit Gebäude-, Geschoß- und Raumhöhen sowie geländebezogenen Höhenkoten zu versehen. Gedämmte Decken (Flachdächer) und Dächer im Erweiterungsbereich sind einheitlich mit 50cm Deckenstärke darzustellen. B Ansichten M 1:200 Alle entwurfsrelevanten Ansichten B Schaubilder Schaubilder (Renderings, photorealistische Darstellungen und Perspektiven) sind nicht zugelassen und werden von der Vorprüfung überklebt. B Baumassenmodell M 1: 500 Zur Verdeutlichung des Entwurfes ist ein Baumassenmodell (Ausführung generell weiß matt) in das Umgebungsmodell lt. Beilage D.2 einzubauen. Sollte das Modell in einer anderen Ausführung als mit Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 13 von 18

14 weiß matter Oberfläche abgegeben werden, wird das Modell auf Veranlassung der Vorprüfung RAL 9010 überlackiert. B Projektbeschreibung Eine kopierfähige Zusammenfassung (max. 2 DIN A4 Seiten) mit folgender Gruppierung und Inhalten: A) Bautechnische Aspekte, statisches Konzept, Oberflächen und Materialien B) Baukünstlerische Aspekte C) Funktionale Aspekte D) Ökologische Aspekte, Energieeffizienz: Erläuterungsbericht des Fassaden-, Beschattung, Gebäudetechnik- und Energiekonzepts. E) Wirtschaftlichkeit, schriftliche Stellungnahme zum Kostenrahmen B Statistische Vergleichswerte Die im Projekt erzielten Flächen und Rauminhalte, sowie die Flächen des Raum- und Funktionsprogramms sind in nachvollziehbarer und überprüfbarer Form anzugeben. Berechnungsgrundlage ÖNORM B Die Werte sind auf dem beiliegenden statistischen Blatt Beilage D 07 einzutragen. B Verfasserblatt Das beiliegende Verfasserblatt ist unterfertigt, zusammen mit dem Nachweis der aufrechten Befugnis, in einem verschlossenen Briefumschlag, der außen nur die sechsstellige Kennzahl trägt, den Unterlagen beizulegen. B.4 Ausführungsart der Leistungen - Eine Auflistung sämtlicher abgegebener Unterlagen ist beizulegen. - Präsentationspläne: auf Papier ungefaltet und nicht aufkaschiert (in Rolle) - Abmessungen der Pläne: Format A0 Hochformat (H/B 1189/841mm), max. 2 Blätter, - Lageplan genordet, Farbige Gestaltung ist erlaubt. - Prüfpläne M 1:200, 1 Parie bemaßt, gefaltet auf DinA4 - eine Version der Pläne und Beilagen ist in Form einer Mappe (A3, 1-fach) beizulegen - Projektbeschreibung (max. 2 DIN A4 Seiten - 1-fach ungebunden) - 1 CD mit den gesamten Unterlagen, für Veröffentlichung in digitaler Form (*.pdf Format) Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht zur Beurteilung herangezogen. B.5 Beurteilungskriterien Für eine Überprüfung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die Bewertung und Reihung durch das Preisgericht erfolgt anhand der nachfolgend angeführten Beurteilungskriterien. B.5.1 Baukünstlerische Kriterien Baukünstlerischer Ansatz, Entwurfsidee, Gesamtstruktur und Konzept des statisch-konstruktiven Systems, Architektonische Qualität im Außen- und Innenraum B.5.2 Funktionale Kriterien Äußere Erschließung, Innere Erschließung, Funktionalität der Gesamtlösung B.5.3 Ökonomische, ökologische Kriterien Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz der Gesamtlösung in der Herstellung und im Betrieb des Gebäudes Wirtschaftlichkeit des statisch-konstruktiven Systems Einhaltbarkeit des Kostenrahmens Wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen von Errichtung über Betrieb bis Abbruch. Möglichst geringe Reinigungs-, Wartungs -, und Rückbaukosten über den gesamten Lebenszyklus Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 14 von 18

15 C Aufgabenstellung C.1 Gegenstand des Realisierungswettbewerbes Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die Umsetzung des Projektes Sanierung und Erweiterung der Volksschule Nenzing am Standort Landstraße 13. Die Räumlichkeiten des bestehenden Schulbaues sind an das neue pädagogische Konzept (siehe Beilage D 02) anzupassen, barrierefrei zu adaptieren und um die erforderlichen Räume für die Nachmittagsbetreuung zu erweitern. C.2 Geschichte des Wettbewerbsgebietes Siehe Pkt B.2.6 Denkmalschutz C.3 Pädagogische Überlegungen zur Wettbewerbsaufgabe Leitgedanke der Schule: Die Schule vom Kind her denken Remo H. Largo, Kinderarzt + Fachautor link volksschule-nenzing schulprofil-leitlinien Dem Projekt liegt ein pädagogisches Raumfunktionsbuch der Verfasserin LernLandSchaft Karin Doberer vom zugrunde, siehe Beilage D 02. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gestalterische und architektonische Ausformulierungen betreffenden Aussagen, sowie die Raumzuweisungen in diesem pädagogisches Raumfunktionsbuch nur als beispielhaft zu verstehen und projektsabhängig anzuwenden und zu entwickeln sind. C.4 Projektstudie Erweiterung VS Nenzing Auf Basis des oa pädagogisches Raumfunktionsbuches wurde im Auftrag der Gemeinde eine Vorstudie für die Erweiterung und Sanierung der Volksschule Nenzing durch das Büro AAZT GmbH erstellt. siehe Beilage D 03. Weil die Verfasser dieser Projektstudie auch am Wettbewerb teilnehmen, wird diese Studie allen Teilnehmern zu Kenntnis gebracht. (Siehe 2 der WOA 2010, wobei in Abänderung zu 2b) kein Ausscheiden eines mit Vorarbeiten befassten Teilnehmers erfolgt, sondern die entsprechenden Vorarbeiten der Wettbewerbsausschreibung beiliegen) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Studie ausschließlich zur Überprüfung des Raumfunktionsbuches und der daraus resultierenden Kostenschätzung diente und sich daraus keine wie auch immer gearteten präjudizierenden Meinungen der Jury in Punkto Städtebaulichkeit, Funktionalität, Denkmalschutz, Gestaltung udgl ableiten lassen. C.5 Projektstudie Umgestaltung Kirchplatz In Teilbereichen des gegenständlichen Planungsgebietes wurden im Auftrag der Gemeinde Nenzing eine Projektstudie für die Umgestaltung des Kirchplatz durch das Büro AAZT GmbH erstellt. siehe Beilage D 04. Weil die Verfasser dieser Projektstudie am Wettbewerb teilnehmen, wird auch diese Studie allen Teilnehmern zu Kenntnis gebracht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Planungen außerhalb des Planungsgebietes lt Beilage D01 nicht Gegenstand dieses Wettbewerbes sind, diese Studie zur Info an die Wettbewerbsteilnehmer über parallel laufende Planungen dient und sich daraus keine wie auch immer gearteten präjudizierenden Meinungen der Jury in Punkto Städtebaulichkeit, Funktionalität, Denkmalschutz, Gestaltung udgl ableiten lassen. Die in dieser Projektstudie dargestellten Autoabstellplätze sind nicht zwingend an der verzeichneten Stelle nachzuweisen. Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 15 von 18

16 C.6 Raum und Funktionsprogramm Sport / Bewegung Anzahl Nettoraumfl. NRF [m²] Summe [m²] Bemerkungen dieser Bereich genügt im Bestand Vorraum 1 29,80 29,8 den Anforderungen und sollte in Geräteraum 1 35,40 35,4 Lage und Größe nicht verändert werden WC D+H 1 6,80 6,8 Umkleide Schüler 1 10,75 10,8 Waschraum Schüler 1 9,25 9,3 Waschraum Schüler 1 9,30 9,3 Umkleide Schüler 1 11,30 11,3 Umkleide Lehrer 1 6,20 6,2 Gang 1 21,75 21,8 Turnsaal 1 147,60 147,6 Externer Zugang für Abend - / Vereinsnutzung Unterricht: Lernrevier 1-2: Marktplatz ,0 80,0 Funktionsecken, Arbeitspl., Lernmaterial, Lehrerstützpunkt ,0 15,0 Drucker, Verbrauchsmaterial, Lehrmittel Klasse 1a 1 60,0 60,0 Klasse 1b 1 60,0 60,0 Klasse 2a 1 60,0 60,0 Klasse 2b 1 60,0 60,0 Klasse ,0 60,0 jahrgangsübergreifend 1-2 Lernrevier 3-4: Marktplatz ,0 80,0 Funktionsecken, Arbeitspl., Lernmaterial, Lehrerstützpunkt 1 15,0 15,0 Drucker, Verbrauchsmaterial, Lehrmittel Klasse 3a 1 60,0 60,0 Klasse 3b 1 60,0 60,0 Klasse 4a 1 60,0 60,0 Klasse 4b 1 60,0 60,0 Klasse 1 60,0 60,0 jahrgangsübergreifend 3-4 Förderunterricht 2 30,0 60,0 Kreativ-Cluster in räumlicher Verbindung zu Nami-betrg. Werkraum 1 60,0 60,0 Lager Werkraum 1 20,0 20,0 Musik 1 60,0 60,0 Leseförderung / Schulbibliothek 2 30,0 60,0 Nachmittagsbetreuung Nachmittagsbetreuung ,0 110,0 Rh ca 3,6m, ca.12/9m, als Bewegungsr.g. Nachmittagsbetreuung ,0 110,0 Küche 1 30,0 30,0 Aufwärmküche Nebenraum 1 20,0 20,0 Verwaltung Direktion 1 40,0 40,0 Lehrer Sozialraum 1 40,0 40,0 mit Teeküche, Postfächer WC Lehrer D 1 10,0 10,0 WC Lehrer H 1 10,0 10,0 Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 16 von 18

17 Archiv 1 20,0 20,0 Nebenräume WC Buben 2 20,0 40,0 WC Mädchen 2 20,0 40,0 WC barrierefrei 2 5,0 10,0 Technikraum 1 32,0 32,0 Bestand Lagerraum 2 20,0 40,0 Schulwart 1 20,0 20,0 Werkstatt Garderobe 1 80,0 80,0 im Bestand als Zentralgarderobe, Anordnung bei Lernrevieren möglich Putzraum 2 10,0 20,0 Erschließungsflächen ca 20% ca 400,0 Lift 4 3,0 12,0 Summe NRF 2.422,2 m 2 C.6.1 generelle Anmerkungen zum Raum- und Funktionsprogramm Die Räumlichkeiten des bestehenden Schulbaues sind an das neue pädagogische Konzept (siehe Beilage D 02) anzupassen, barrierefrei zu adaptieren und um die erforderlichen Räume für die Nachmittagsbetreuung zu erweitern. Im Raumbestand sind 2.230m 2 Nettoraumfläche nachgewiesen. Unter Einrechnung von 20% Erschließungsfläche endet das Raum- und Funktionsprogramm mit einer Summe von m 2. Das ergibt einen Fehlbetrag von ca 192m 2 Nettoraumfläche. Der bestehende Turnhallenbereich Sport und Bewegung genügt im Bestand und sollte in Lage und Größe nicht verändert werden. Im Bestand ist im UG eine Zentralgarderobe angeordnet. Im Projekt können auch dezentrale Garderoben im Bereich der Lernreviere geplant werden. Laut dem pädagogischen Raumfunktionsbuch Beilage D 02 werden die Unterrichtsräume in zwei altersabhängige Lernreviere geteilt. Jedem dieser Lernreviere ist eine zentrale Raumgruppe Marktplatz zugeordnet. Dieser Marktplatz beinhaltet die Funktionsbereiche Funktionsecken und Stauraum für Lernmittel und sollte in unmittelbarer Nähe und Sichtverbindung zu einem Lehrerstützpunkt sein. Unter Berücksichtigung der pädagogischen Inhalte des Raumfunktionsbuches kann dieser Marktplatz auch projektsabhängig geteilt werden. Die Gesamtfläche ist prüffähig nachzuweisen. Die Nachmittagsbetreuung sollte eine Raumgruppe mit zwei Betreuungsräumen a 110m2 mit einer Aufwärmküche und einem Nebenraum (Stuhllager oä) sein und in unmittelbarer räumlicher Verbindung zum Kreativcluster (Werkraum, Musik, Bibliothek) liegen. Eine gegenseitige Ergänzung dieser Raumund Funktionsgruppen sollte somit möglich sein. Ein Nachmittagsbetreuungsraum sollte mit der ca- Abmessung von 9/12m und der Raumhöhe von 3,6m auch als Bewegungsraum dienen. C.6.2 Außenanlagen Die Freianlagenplanung für den Schulhof ist Gegenstand dieses Wettbewerbes. Wie im Bestand sollte auch in Zukunft der Schulhof als Pausenaufenthaltsbereich, für Bewegungsspiele und für schulische Veranstaltungen im Freien dienen. Im Planungsgebiet sind 7 Parkplätze, 20 überdachte Fahrradabstellplätze sowie Zufahrt für Anlieferung, Feuerwehr udgl prüffahig nachzuweisen. Die straßenseitigen Freiflächen in Richtung Kirche sind unter Bedachtnahme auf übergeordnete Freiflächenplanungen der Gemeinde im Bereich Kirchplatz entwicklungsfähig darzustellen. Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 17 von 18

18 D Beilagen D.1 Pläne und sonstige Unterlagen Die Teilnehmer erhalten folgende Unterlagen: im Format Ausschreibungsunterlagen Teil A, B, C pdf D-01 Übersicht Planungsgebiet pdf D-02 pädagogisches Raumfunktionsbuch pdf D-03 Vorstudie für die Erweiterung und Sanierung der VS Nenzing pdf D-04 Vorstudie für die Umgestaltung Kirchplatz pdf D-05 Bestandspläne VS Nenzing dwg / pdf Lageplan 1:500 dwg / pdf Ansicht NW, Ansicht NO 1:200 dwg / pdf Ansicht SO, Ansicht SW 1:200 dwg / pdf Schnitt 1_1, Schnitt 2_2 1:200 dwg / pdf Schnitt 3_3, Schnitt C_C 1:200 dwg / pdf Schnitt A_A, Schnitt B_B 1:200 dwg / pdf Dachdraufsicht 1:200 dwg / pdf UG 2 1:200 dwg / pdf UG 1:200 dwg / pdf EG 1:200 dwg / pdf OG 1:200 dwg / pdf DG 1:200 dwg / pdf D-06 Lage- und Höhenplan, Vermesser dwg / pdf (dieser Plan war zum Publikationstermin der Unterlagen noch nicht fertig und wird umgehend nachgereicht) D-07 Raum-Funktionsprogramm, Formular statistische Vergleichswerte xls / pdf D-08 Raumbestand pdf D-09 Verfasserblatt doc / pdf D.2 Modell Das Geländemodell wird bei der örtlichen Begehung vor Ort ausgegeben. Ausschreibungsunterlagen Teil ABC Wettbewerb Sanierung und Erweiterung VS Nenzing Seite 18 von 18

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