HAUS FÜR SENIOREN BAD ZELL
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- Klemens Thomas
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1 GELADENER, EINSTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB ZUR ERLANGUNG VON BAUKÜNSTLERISCHEN VORENTWURFSKONZEPTEN MIT ANSCHLIESSENDEM VERHANDLUNGSVERFAHREN FUER DAS PROJEKT HAUS FÜR SENIOREN BAD ZELL WICHTIGE TERMINE: SCHRIFTLICHE FRAGEN BIS MITTWOCH, KOLLOQUIUM FREITAG, , 10:00 UHR ABGABE DER PLÄNE MITTWOCH, , 12:00 UHR ABGABE DES MODELLS MONTAG, , 12:00 UHR 1
2 INHALTSVERZEICHNIS LINZ,17. JÄNNER 2013 A. ALLGEMEINER TEIL.. 4 A.1 AUFTRAGGEBER UND VORPRÜFUNG. 4 A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBS. 4 A.3 ART DES VERFAHRENS 4 A.3.1 Teilnahmeberechtigung. 5 A.3.2 Ausschließungsgründe. 5 A.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN 5 A.5 TERMINE 6 A.5.1 Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes 7 A.5.2 Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen. 7 A.5.3 Örtliche Begehung, Rückfragen.. 7 A.5.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 7 A.5.5 Vorprüfung.. 8 A.5.6 Tagung des Preisgerichtes.. 8 A.5.7 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung 8 A.6 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG 8 A.6.1 Pläne, Schriftstücke, Modell.. 8 A.6.2 Verfasserbrief. 9 A.7 PREISGERICHT. 9 A.7.1 Preisrichter 9 A.7.2 Ersatzpreisrichter. 9 A.7.3 Beratende Mitglieder A.7.4 Aufgabe des Preisgerichts.. 10 A.8 VERGÜTUNG A.9 ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUFTRAGGEBERS A.9.1 Vergabe von Leistungen. 10 A.9.2 Urheberrechte 11 B. BESONDERER TEIL B.1 ZIELSETZUNG. 12 B.1.1 Einzuhaltende Richtlinien. 12 2
3 B.1.2 Kostenrahmen 12 B.1.3 Terminrahmen 12 B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN. 12 B.2.1 Bebauungsbestimmungen. 12 B.2.2 Vorschriften, Richtlinien, Normen, empfohlene Literatur B.3 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN 13 B.3.1 Geforderte Unterlagen 13 B.3.2 Größe der Pläne und Art der Darstellung.. 15 B.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN 15 B.4.1 Städtebauliche Kriterien B.4.3 Funktionale Kriterien. 16 B.4.4 Ökonomische und ökologische Kriterien.. 16 B.5 RAUMHÖHEN UND DECKENSTÄRKEN B.6 MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS PROJEKT.. 16 C. AUFGABENSTELLUNG.. 17 C.1 PRÄAMBEL C.2 WETTBEWERBSAREAL C.3 ERSCHLIESSUNG. 17 C.4 PLANUNGSAUFGABE. 18 C.5 HAUSTECHNIK. 19 C.6 RAUMPROGRAMM 19 C.7 FUNKTIONSPROGRAMM D. BEILAGEN D.1 LAGE DES PLANUNGSGEBIETES IM ORTSGEBIET VON BAD ZELL (PDF) D.2 ABGRENZUNG DES PLANUNGSGEBIETES (DWG+PDF) D.3 VERMESSUNGSURKUNDE UND LAGEPLAN (PDF) D.4 SCHWARZPLAN (DWG+PDF) D.5 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN DER GEMEINDE BAD ZELL (3 JPEG) D.6 GEOTECHNISCHER UNTERSUCHUNGSBERICHT (2 PDF) D.7 LAGE- UND HÖHENPLAN (DWG) D.8 FORMULAR VERFASSERBRIEF (DOC) D.9 RAUMPROGRAMM / ZUSAMMENSTELLUNG (XLS) D.10 RAUMPROGRAMM / DETAILLISTE (DOC) D.11 INTERNE GRUNDLAGEN DES DIAKONIEWERKES (PDF) D.12 ANMERKUNGEN ZUM FUNKTIONSPROGRAMM (PDF) 3
4 A. ALLGEMEINER TEIL A.1. A.1.1 AUFTRAGGEBER UND VORPRÜFUNG AUFTRAGGEBER Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen Martin-Boos-Strasse 4, 4210 Gallneukirchen Vertreten durch: WAG Wohnungsanlagen Ges.m.b.H. Mörikeweg 6, 4025 Linz Tel.: 070/ A.1.2 VORBEREITUNG, VORPRÜFUNG Architekturbüro Pitschmann Arch. Dipl.-Ing. Ernst Pitschmann Museumstraße 20 A Pettenbach A.2. GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Das Evangelische Diakoniewerk Gallneukirchen beabsichtigt die Errichtung eines Haus für Senioren in Bad Zell in Baubetreuung durch die WAG Linz. Nach Fertigstellung des Objektes übernimmt das Evangelische Diakoniewerk die Betriebsführung. Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erarbeitung von Vorentwurfskonzepten für den Neubau dieses Haus für Senioren bestehend aus vier Hausgemeinschaften mit 48 pflegegerechten Plätzen, einer Tagesbetreuung und aus Wohnungen mit speziellem Service entsprechend den beiliegenden Raum- und Funktionsprogrammen. Hingewiesen wird dabei auf die Besonderheit der Hausgemeinschaften und ihren Unterschied zu den üblichen Altenheimen. A.3. ART DES VERFAHRENS Der Wettbewerb wird als ein geladenes, einstufiges Verfahren zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Architektenleistungen durchgeführt, wobei die Anonymität der Teilnehmer über die gesamte Dauer des Verfahrens bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung erhalten bleibt. 4
5 A.3.1 TEILNAHMEBERECHTIGUNG Die im Folgenden angeführten Teilnehmer werden zum gegenständlichen Verfahren eingeladen: Arch. DI Christoph Karl + Mag. Arch. Andreas Bremhorst, Wien Arch. Luger und Maul, Wels Architektin Anne Mautner Markhof, St. Florian Mag. art. arch. Norbert Haderer, Linz Ing. (grad.) Arch. Gertrud Fiala, D- Würzburg Arch. DI Jörg Stögmüller, Linz Arch. DI Dr. Roland Heyszl, Graz (HGB) Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen der Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden vom Auftraggeber bei der Veröffentlichung angeführt. Die Teilnahmeberechtigung der eingeladenen Teilnehmer wurde vor Einladung durch den Auftraggeber geprüft. A.3.2 AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß 8 der WOA, Ausgabe Weitere Ausschließungsgründe sind: verspätete Abgabe des Wettbewerbsprojektes und/oder des Modells (siehe Teil B); Verletzung der Anonymität. A.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Rechts- und Verfahrensgrundlage sind diese Verfahrensbedingungen als Vereinbarung im Sinn der Ausschreibung. Diese sind: die schriftliche Fragebeantwortung; der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen; die Wettbewerbsordnung Architektur WOA Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Das Verfahren unterliegt nicht dem Bundesvergabegesetz. Mit der Teilnahme an diesem Verfahren nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis 5
6 zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. Gerichtsstand ist Linz. Vorprüfung: In der Vorprüfung wird im Zuge der Prüfung der Kostenplausibilität im Besonderen auf die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens geachtet und sind Abweichungen vom Vorprüfer besonders hervorzuheben. Ein Verbleib des Projektes im Verfahren ist abhängig davon, ob durch geringfügige Korrekturen, die das Projekt in seiner Art nicht wesentlich verändern, eine Einhaltung der Mindestanforderungen (Raumprogramm, Kostenrahmen) erreicht werden kann. Darüber hat das Preisgericht zu ent-scheiden. Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg die Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom hat die Kammer ihre Kooperation mit dem Auftraggeber bestätigt. A.5 TERMINE Ausgabe der Unterlagen 4. Kalenderwoche 2013 Schriftliche Fragen ausschließlich per an Auftraggeberin WAG bis spätestens Mittwoch, , 17:00 Uhr Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Kolloquium mit den Teilnehmern Freitag, , 9:00 Uhr Freitag, , 10:00 Uhr Schriftliche Fragebeantwortung bis 6. Kalenderwoche 2013 Abgabe Pläne und schriftliche Unterlagen Abgabe Modell Abgabeort: Die Pläne und Modelle können zu folgenden Zeiten abgegeben werden: Vorprüfung: Mittwoch, , 12:00 Uhr Montag, , 12:00 Uhr WAG Wohnungsanlagen Ges.m.b.H. Mörikeweg 6, 4025 Linz Montag Freitag: 8:00 12:00 Uhr unmittelbar nach der Abgabe Preisgericht: Mitte April 2013 Ausstellung: Termin und Ort werden nach der Preisgerichtsentscheidung bekannt gegeben 6
7 A.5.1 KONSTITUIERENDE SITZUNG Die konstituierende Sitzung erfolgt am Tag des Kolloquiums um 9:00 Uhr. Treffpunkt Hotel Waldheimat, Oberndorf 23, 4210 Gallneukirchen, im Foyer im Erdgeschoß. A.5.2 AUSGABE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Die Ausschreibungsunterlagen werden den geladenen Teilnehmern auf CD- ROM (Formate: dwg, pdf, jpeg, doc, xls) postalisch übermittelt. A.5.3 ÖRTLICHE BEGEHUNG, KOLLOQUIUM, RÜCKFRAGEN Anfragen zur Wettbewerbsausschreibung sind bis spätestens Mittwoch, , ausschließlich per an die Auftraggeberin WAG Wohnungsanlagen Ges.m.b.H zu richten. Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht einlangen, gemeinsam mit den Fragen, die während des Kolloquiums gestellt werden, schriftlich beantwortet. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. Am Freitag, , findet um 10:00 Uhr ein Kolloquium statt. Treffpunkt ist das Haus Abendfrieden des Diakoniewerks, Jägerzeile 1, 4210 Gallneukirchen. Parkmöglichkeiten am Treffpunkt vorhanden. Da eine gemeinsame Besichtigung des Wettbewerbsareals in Bad Zell nicht vorgesehen ist, wird den Teilnehmern empfohlen, das Planungsgebiet selbständig zu besichtigen. Über das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, welches allen Teilnehmern per E- Mail zugesandt wird. A.5.4 ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN Die Wettbewerbsarbeiten (Pläne, sonstige geforderte Unterlagen, ausgenommen Modell) sind spätestens Mittwoch, , 12:00 Uhr bei der WAG Wohnungsanlagen Ges.m.b.H., Mörikeweg 6, 4025 Linz, Zimmer 012 Erdgeschoss bei Frau Weixlbaumer gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung entsprechend verpackt abzugeben. Das Modell ist spätestens bis Montag, , 12:00 Uhr an der oben angeführten Adresse abzugeben. Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens bis zum oben angeführten Termin an der angegebenen Adresse eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt ausschließlich der Teilnehmer. Auch wenn ein verspätetes Einlangen von Unterlagen durch Verschulden des Transporteurs von diesem bestätigt wird, ist es 7
8 dem Preisgericht nicht möglich, den Wettbewerbsbeitrag zur Bewertung zuzulassen. A.5.5 VORPRÜFUNG Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt und hierüber ein schriftlicher Vorprüfungsbericht für das Preisgericht verfasst. A.5.6 TAGUNG DES PREISGERICHTES Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte voraussichtlich Mitte April 2013 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung und Reihung der Projekte durch das Preisgericht. Hernach wird im Beisein des Preisgerichtes die Anonymität durch das Öffnen der Verfasserkuverts aufgehoben. A.5.7 WETTBEWERBSERGEBNIS UND ÖFFENTLICHE AUSSTELLUNG DER ARBEITEN Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden bei dieser Ausstellung angegeben. Zeitpunkt und Ort der Ausstellung werden allen zugelassenen Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, den Ersatzpreisrichtern sowie der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Die Wettbewerbsarbeiten können innerhalb einer Woche nach Beendigung der Ausstellung bei der WAG Wohnungsanlagen Ges.m.b.H., Mörikeweg 6, 4025 Linz, abgeholt werden. Davon ausgeschlossen ist das Projekt des Gewinners. A.6 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG DER UNTERLAGEN A.6.1 PLÄNE, SCHRIFTSTÜCKE, MODELL Alle Einzelstücke (Pläne, Schriftstücke, Modell) sind wie folgt zu kennzeichnen: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von ca. 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Weiters haben alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten die Aufschrift Wettbewerb Haus für Senioren Bad Zell zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten (Pläne, sonstige Unterlagen und das Modell) sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Wettbewerb Haus für Senioren Bad Zell zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. 8
9 Wird die Wettbewerbsarbeit per Post, Paket- oder Botendienst versendet, ist als Absender die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Kaarstraße 2, 4040 Linz anzuführen. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. A.6.2 VERFASSERBRIEF (BEILAGE D.8) Dem Wettbewerbsbeitrag ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt und folgenden Inhalt aufweist (Verfasserbrief gemäß Vorlage): Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers bzw. der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft unter Anführung der Mitarbeiter (siehe beiliegendes Formblatt); bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen; der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die -Adresse und die Bankverbindung (Kontonummer) des Teilnehmers bzw. Vertretungsbefug-ten zu enthalten. A.7 PREISGERICHT A.7.1 PREISRICHTER(IN) Sachpreisrichter: Diakoniewerk: Diakoniewerk: Sozialhilfeverband: Land OÖ: Fachpreisrichter: Ingenieurkammer: Ingenieurkammer: Land OÖ: WAG: Mag. Christa Schrauf Dr. Heinz Thaler BH Mag. Alois Hochedlinger ORgR Mag. Michael Wall Arch. DI Klaus Leitner Arch. DI Andreas Heidl DI Hashim Ademi DI Ronald Weißenböck A.7.2 ERSATZPREISRICHTER(IN) Sachpreisrichter: Diakoniewerk: Diakoniewerk: Sozialhilfeverband: Land OÖ: Fachpreisrichter: Ingenieurkammer: Mag. Dr. Johann Stroblmair DI Leopold Schneider BM Prof. Mag. Hubert Tischler Lukas Wenzl MBA Arch. DI Heinz Christian Plöderl 9
10 A.7.3 Ingenieurkammer: Land OÖ: WAG: BERATENDE MITGLIEDER Diakoniewerk: Diakoniewerk: Diakoniewerk: Diakoniewerk: WAG: WAG: Sozialhilfeverband: Arch. DI Gernot Hertl OBauR DI Elke Handstanger DI Barbara Heilinger Mag. Dr. Daniela Palk Mag. (FH) Susanne Kunze Karl Standhartinger Mag. Josef Scharinger DI Karl-Peter Winkler Mag. Wolfgang Schön OAR Josef Ehrenmüller Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen auch bei Anwesenheit der Mitglieder der Kommission teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht. A.7.4 AUFGABE DES PREISGERICHTS Es ist vorgesehen, dass das Preisgericht aus den eingegangenen Wettbewerbsbeiträgen einen ersten, zweiten und dritten Preisträger auswählt. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auftraggeber Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. A.8 VERGÜTUNG Der Auftraggeber hat für jeden der sieben geladenen Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung von 7.000,-- (excl. Umsatzsteuer) vorgesehen. Die Gesamtentschädigung beträgt somit (excl. Umsatzsteuer): ,--. Unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Wettbewerbsbeiträge bzw. der zu honorierenden Teilnehmer ist aber stets die ganze Gesamtentschädigung auszubezahlen. Die Aufwandsentschädigung wird nur dann ausbezahlt, wenn die geforderten Leistungen erbracht werden. Die Aufwandsentschädigungen werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Wird der Preisträger lt. Absichtserklärung mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt, erfolgt die Anrechnung der Aufwandsentschädigung auf das Honorar. A.9 ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUFTRAGGEBERS A.9.1 VERGABE VON LEISTUNGEN 10
11 Der Auslober bekundet den Willen, bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe den 1. Preisträger in Anlehnung an den Mustervertrag des Landes Oberösterreich mit den weiteren Planungsleistungen nach HOA2004 zu beauftragen. Der Auslober wird mit dem an die erste Stelle gereihte/n Gewinner/in ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages durchführen. Weiters legt der Auslober auf die Teilnahme des Architekten bei den Baubesprechungen wert; die Honorierung für diese Aufwendungen ist Teil des Verhandlungsverfahrens. Sollte dieses Verhandlungsgespräch ergebnislos bleiben, wird der/die an die zweite Stelle Gereihte zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Sollten diese ebenfalls ergebnislos bleiben, werden mit dem/der Drittgereihten Verhandlungsgespräche geführt. Hierbei behält sich der Auslober das Recht vor, allfällige, aus sachlichen und wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen durch den/die Entwurfsverfasser/in zu verlangen. Die Empfehlungen des Preisgerichtes werden vom Auslober bei der weiteren Vorgangsweise in seine Überlegungen miteinbezogen. EDV-gestützte Planung wird vorausgesetzt. Schnittstellengerechte Übergabe der vereinbarten Planungsleistungen gilt als vereinbart. A.9.2 URHEBERRECHTE Das sachliche Eigentumsrecht an der Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Unterlagen und das Werknutzungsrecht bis zur Einreichung, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Der Auslober hat das Recht der Veröffentlichung unter Verpflichtung der Namensnennung des Verfassers. 11
12 B. BESONDERER TEIL B.1. B.1.1 ZIELSETZUNG EINZUHALTENDE RICHTLINIEN Ein Bebauungsplan für das ggst. Areal ist nicht vorhanden. Es ist von einer Geschoßanzahl von drei auszugehen. Die Anordnung eines vierten Geschoßes in Form eines Terrassengeschoßes innerhalb der Silhouette eines Steildaches ist aber denkbar, wobei diese theoretische Silhouette für alle Seiten des Gebäudes gilt. Ein weiteres (zweites) Terrassengeschoß ist nicht mehr erlaubt, auch wenn es innerhalb der theoretischen Silhouette Platz finden würde. Es sind die Vorgaben des Landes Oberosterreich, Abteilung Soziales, zu berücksichtigen (Altenpflegeheimverordnung Wohnbau). Weiters sind das vorgegebene Raumprogramm mit den erläuternden Angaben, die gegenstandsbezogenen technischen Normen und Fachnormen zu beachten. B.1.2 KOSTENRAHMEN Für den Bau der ggst. Hausgemeinschaften mit 48 Wohneinheiten beträgt der Kostenrahmen ohne Berücksichtigung der normgerechten Streuung für die Errichtungskosten (Kostenbereiche 1 9) netto 5, ,--, für die Tagesbetreuung netto ,-- und für die drei bis fünf Wohneinheiten mit speziellem Service netto ,-- je Wohneinheit. B.1.3 TERMINRAHMEN Der Auftaggeber beabsichtigt mit der Planung und Umsetzung des Wettbewerbsresultates unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Es ist eine Bauzeit von ca. 18 Monaten vorgesehen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb und der Abgabe des Projektes bestätigt der Teilnehmer die Kenntnis dieser terminlichen Vorgabe und bestätigt ferner, in seinem Aufgabenbereich über eine ausreichende Leistungskapazität zu deren Einhaltung zu verfügen. B.2. B.2.1 PLANUNGSRICHTLINIEN BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Bad Zell weist das ggst. Areal als Sondergebiet des Baulandes aus. Ein Bebauungsplan für das Wettbewerbsareal ist nicht vorhanden. Bezüglich der Geschoßanzahl bzw. Anordnung eines Terrassengeschoßes wird auf die Position B.1.1 hingewiesen. 12
13 B.2.2 VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN, NORMEN, EMPFOHLENE LITERATUR Als Grundlage für Planung und Ausführung dieses Bauvorhabens gelten alle einschlägigen behördlichen u. gesetzlichen Vorschriften, wie z.b.: die gültige Bauordnung letzten Standes sowie alle anhängigen Gesetze und Verordnungen einschließlich der technischen Normen und fachtechnischen Richtlinien. O.ö. Sozialhilfegesetz i.d.g.f. O.ö: Baugesetze und Verordnungen, Ö-Normen insbesondere B1600 u. B1601 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Die Errichtung muss im Rahmen der Förderpraxis des Landes O.ö. möglich sein. Empfohlene Literatur: Vom Pflegeheim zur Hausgemeinschaft. Empfehlungen zur Planung von Pflegeeinrichtungen. Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.); Köln Heimat für Menschen mit Demenz. Aktuelle Entwicklungen im Pflegeheimbau Beispiele und Nutzungserfahrungen. Sibylle Heeg und Katharina Bäuerle; Demenz Support Stuttgart, Licht + Farbe: Wohnqualität für ältere Menschen. Band 1. Kuratorium Deutsche Altershilfe. Köln Freiräume. Gärten für Menschen mit Demenz. Sibylle Heeg und Katharine Bäuerle; Demenz Support Stuttgart, B.3. B.3.1 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN GEFORDERTE UNTERLAGEN Lageplan 1:500 Darstellung der Bebauung und der Freianlagen (fließender und ruhender Verkehr, Gehwege, Grünflächen, gestaltungsrelevante Bepflanzungen). Der Plan ist genordet darzustellen. Zur Beurteilung der städtebaulichen Strukturen hat der Lageplan auch die umgebende Bebauung zu umfassen. Grundrisse 1:200 Sämtliche Grundrisse mit Raumbezeichnungen und Nummerierungen entsprechend Raumprogramm, Angabe der Nettonutzflächen und Hauptmaße. Orientierung der Pläne genordet. Schnitte 1:200 Zwei zueinander im rechten Winkel stehende Schnitte; Angabe der Gebäude-, Geschoß- und Raumhöhen sowie Angabe der geländebezogenen Höhenkoten. Ansichten 1:200 13
14 Entwurfsrelevante Darstellungen, aus denen die architektonische Gestaltung insbesondere bezüglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen sowie die Farbgestaltung ersichtlich sein muss. Zimmereinheit 1:50 Grundrissliche Darstellung eines Standardzimmers samt Sanitäreinheit einschließlich Möblierung. Funktionspläne 1:500 In den Funktionsplänen 1:500 sind die einzelnen Funktionsbereiche wie folgt darzustellen (diese Farbtöne sind auch in der Beilage D.9 Raumprogramm / Zusammenstellung bei den einzelnen Räumen bzw. Raumgruppen angegeben): Einzelpersonenwohneinheit Küchenbereich / Wohnzimmer MitarbeiterInnen Arbeitsplatz in der Hausgemeinschaft Büros allgemeine Bereiche außerhalb der Hausgemeinschaft sonstige Funktionsbereiche / unrein / rein zentrale Räume mit untergeordneter Bedeutung sonstige Räume in der Hausgemeinschaft / Gänge Tagesbetreuung Wohnungen orange gelb grün hellgrün blau grau hellbraun hellblau rot rosa Baumassenmodell 1:500 Das Baumassenmodell 1:500 ist auf der im Zuge des Kolloquiums zur Verfügung gestellten Einsatzplatte in weißer Farbe auszuführen. Fotos des Umgebungsmodells werden den Teilnehmern per zugestellt. Ausscheiden von nicht verlangten Darstellungen / Schaubilder Es wird besonders darauf hingewiesen, dass nicht verlangte Darstellungen von der Vorprüfung auszuscheiden bzw. zu überdecken sind. Dies betrifft insbesonders jede Art von Schaubildern, da für eine möglichst objektive und unvoreingenommene Beurteilung des Wettbewerbsbeitrages das Modell und die Ansichten herangezogen werden. Die Darstellungen von Schemata (z.b. lageplanmäßige Einfügung in die Ortsstruktur u.ä.) sind davon nicht betroffen. Projektbeschreibung In einer stichwortartigen Beschreibung sollen auf einem einzigen A4 Blatt konzeptionelle und technische Gesichtspunkte erläutert werden. Auf Besonderheiten des Entwurfes unter besonderer Beachtung der Energie- und Kostensituation ist hinzuweisen. Der Bericht hat auch eine Beschreibung der Konstruktion und der wesentlichen Baumaterialien zu umfassen. Die Projektbeschreibung kann zusätzlich auch auf den Plänen gemacht werden. Flächen- und Kubaturberechnungen Zur Überprüfung der Angaben ist eine zweite Garnitur aller Pläne (Ausdruck auf einfachem, nicht glänzenden 80g-Papier) sowie eine CD (pdf-format) mit den 3 Plänen beizulegen. Da die Flächen- und Kubaturberechnungen von der 14
15 Vorprüfung mit einheitlichen Prämissen durchgeführt werden, müssen diese Berechnungen vom Wettbewerbsteilnehmer nicht angestellt werden. Verfasserblatt Verfasst und unterfertigt auf der Beilage D.8 in einem verschlossenen, undurchsichtigen Briefumschlag, der außen nur die sechsstellige Kennzahl trägt. Beilagenverzeichnis Verzeichnis aller Pläne und Beilagen. B.3.2 GRÖSSE DER PLÄNE UND ART DER DARSTELLUNG Die Pläne sind auf weißem Papier im Format DIN A1/Hochformat (ca. 60 x 84 cm) begrenzt auf 3 Blätter ungefaltet einzureichen (dass Größe und Anzahl der Pläne für die geforderten Darstellungen ausreichen, wurde von der Vorprüfung praktisch nachvollzogen). Das Blatt 1 hat jedenfalls den Lageplan 1:500 zu enthalten. Auf Blatt 2 sind sämtliche Grundrisse zu zeichnen; das Blatt ist groß genug, um beim Grundriss des Erdgeschoßes auch die Außenanlagen des gesamten Wettbewerbsareals darzustellen. Alle anderen Darstellungen können nach Wahl des Teilnehmers auf den 3 Blättern angeordnet werden. Die Pläne sind genordet darzustellen. Von allen Plänen ist für die Vorprüfung eine zweite Garnitur auf nicht glänzendem 80g/m²-Papier sowie eine CD (pdf-format) mit den maximal drei Plänen abzugeben. Für die Publikation der Wettbewerbsbeiträge durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ist es erforderlich, die geforderten drei Blätter als publikationsfähige Datei zu liefern. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: Publikationsdatei im pdf-format für die eingereichten Pläne bei 300 dpi Auflösung auf CD-ROM oder USB-Stick (lesbar unter Microsoft oder Mac-Betriebssystemen). B.4. BEURTEILUNGSKRITERIEN Die Bewertung und Reihung durch das Preisgericht erfolgt anhand der nachfolgend angeführten Beurteilungskriterien, welche als gleichwertig anzusehen sind: B.4.1 STÄDTEBAULICHE KRITERIEN Städtebauliche Qualität der Baumassengliederung und der Freiraumgestaltung; Bezug zur Umgebung. B.4.2 ARCHITEKTONISCHE KRITERIEN 15
16 B.4.3 Baukünstlerischer Ansatz; Entwurfsidee; Architektonische Qualität im Außen- und Innenraum. FUNKTIONALE KRITERIEN Äußere und innere Erschließung; Zuordnung der Funktionsbereiche, Funktionalität der Gesamtlösung; B.4.4 ÖKONOMISCHE UND ÖKOLOGISCHE KRITERIEN Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und Betrieb; Wirtschaftlichkeit des statisch-konstruktiven Systems; Einhaltbarkeit des Kostenrahmens; Wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen von der Errichtung über den Betrieb bis zum Abbruch. B.5. RAUMHÖHEN, DECKENSTÄRKEN Um die Projekte besser vergleichen zu können, werden den Teilnehmern fixe Werte für Raum- und Konstruktionshöhen bekannt gegeben: Raumhöhen: Kellergeschoß (sofern vorgesehen): 2,60 m; Erdgeschoß: 3,00 m; Obergeschoße: 2,60 m. Deckenstärken inklusive Fußbodenaufbau: 0,45 m; oberste Decke inklusive Dachaufbau: 0,70 m. Für die Außenwände ist eine Wandstärke von 40 cm anzunehmen. Sollte ein Teilnehmer andere Raumhöhen bzw. Deckenstärken verwenden, so ist dies im Erläuterungsbericht plausibel zu erklären. B.6. MINDESTANFORDERUNGEN AN DAS PROJEKT Die in Punkt B.1.2 angegebenen Kostenrahmen für die Bauteile Hausgemeinschaften, Tagesbetreuung und Wohnen mit speziellem Service sind einzuhalten; auch das Raumprogramm und (mit entsprechend geringfügigen Toleranzen) die angegebenen Raumgrößen (Beilage D.10 Raumprogramm / Detailliste ) sind zu erfüllen. Hinsichtlich der Gesamt-Nettogrundfläche der Hausgemeinschaften soll angestrebt werden, den Wert von 60 m² / Bewohner nicht zu überschreiten. 16
17 C. AUFGABENSTELLUNG C.1. PRÄAMBEL Das Diakoniewerk realisiert mit den Hausgemeinschaften die 4. Generation der Pflegeheime, welche sich wesentlich von den bisher realisierten Alten- und Pflegeheimen unterscheidet. Basis für dieses architektonische, inhaltliche und organisatorische Konzept sind einerseits die dafür erarbeiteten Planungsgrundlagen (siehe Pos. B.2.2 empfohlene Literatur) und andererseits die Internen Grundlagen des Diakoniewerkes im Anhang. C.2. WETTBEWERBSAREAL Das Planungsgebiet umfasst das neu vermessene Grundstück 584/2 (KG Zell bei Zellhof) mit einer Größe von ca m². Es besteht aus der annähernd rechteckigen Baufläche (in der Beilage D.2 blau gekennzeichnet, Größe ca m²) und der ostseitig anschließenden Erschließungsund Parkfläche (rot gekennzeichnet). Während die Baufläche insgesamt annähernd eben ist, steigt die Erschließungsfläche in einem Abstand von ca. 5 Meter parallel zur Friedhofmauer um ca. 80 cm an. Diese derzeit erhöhte Fläche kann aber auf das Niveau der Baufläche abgesenkt werden. Um dabei keine Schäden an der Friedhofmauer entstehen zu lassen, ist entlang dieser Mauer eine ca. 1,5 Meter breite Böschung als Grünstreifen auszubilden. Das Wettbewerbsgebiet liegt ca. 250 Meter nordwestlich des Marktplatzes von Bad Zell. An der Ostseite schließt sich der Friedhof an das Areal an. Süd- und westseitig grenzen Gemischte Baugebiete an das gegenständliche Grundstück; nordseitig erstreckt sich ein derzeit noch unbebautes Wohngebiet. C.3. ERSCHLIESSUNG Das Wettbewerbsgebiet wird im Nordosten von der Gutauer Straße aus erschlossen. Ostseitig wird eine 13,5 m breite Erschließungs- und Parkfläche ausgewiesen. Diese Fläche ist wie folgt zu behandeln: entlang der Friedhofmauer ist ein 1,5 m breiter Grünstreifen als Böschung zur Friedhofmauer anzulegen (siehe Pos. C.2); daran westseitig anschließend sind 20 Senkrechtstellplätze anzuordnen (Tiefe ca. 5,5 m), welche durch eine ca. 6,5 Meter breite Straße erschlossen werden. Es ist auch möglich, Straße und 17
18 Stellplätze umgekehrt anzuordnen, also von Osten nach Westen: Grünstreifen (Böschung) entlang der Friedhofmauer, Erschließungsstraße, Stellplätze. Die Straße wird als Sackgasse ausgebildet. Die Zufahrt zur Kompostanlage an der Südwestecke des Friedhofes muss jederzeit gewährleistet sein. Die Gestaltung dieser Erschließungszone samt Anbindung an die Gutauer Straße ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Zu beachten ist dabei auch der (geringe) Niveauunterschied zu der nach Osten leicht abfallenden Gutauer Straße. C.4. PLANUNGSAUFGABE Die Planungsaufgabe umfasst die Errichtung eines Haus für Senioren, bestehend aus vier Hausgemeinschaften, einer Tagesbetreuung und aus Wohneinheiten mit speziellem Service. Bei der Planung ist zu beachten, dass sich die Hausgemeinschaften von den Pflegeabteilungen der üblichen Altenheime unterscheiden. Dazu werden in den Beilagen D.13 ( Interne Grundlagen des Diakoniewerkes ) und D.14 ( Anmerkungen zum Funktionsprogramm ) entsprechende Angaben gemacht. In einer Hausgemeinschaft leben jeweils 12 BewohnerInnen. Von den geforderten vier Hausgemeinschaften sollen jeweils zwei auf einer Ebene angeordnet werden. Innerhalb einer Hausgemeinschaft gruppieren sich die Zimmer der BewohnerInnen um den zentral gelegenen Koch-, Ess- und Wohnbereich. Jeder Hausgemeinschaft soll eine Freifläche (Terrasse, Loggia, Balkon) in einer Größe von ca. 15 m² zugeordnet werden; auf einer Ebene mit zwei Hausgemeinschaften kann auch eine gemeinsame Freifläche, die dann ca. 30 m² groß ist, vorgesehen werden. Die Tagesbetreuung soll im Erdgeschoß situiert werden. Ihr ist eine ca. 35 m² große Terrasse sowie ein Garten (Größe: ca. 170 m²) zuzuordnen. Dieser Garten soll auch von dementen Bewohnern und Bewohnerinnen genutzt werden können. Für das Wohnen mit speziellem Service sind drei bis fünf Einheiten von jeweils ca. 65 m² zu planen. Während das vorgegebene Raumprogramm für die Hausgemeinschaften und die Tagesbetreuung möglichst exakt zu erfüllen ist, gewährt der Auslober für das Wohnen mit speziellem Service den Teilnehmern eine größere Planungsbandbreite. Das betrifft einerseits die Anzahl der Wohnungen: diese liegt bei drei bis fünf, wobei die kleinere bzw. größere Anzahl weder Vor- noch Nachteil bei der Beurteilung bedeutet. Dies bezieht sich auch auf die Kostenschätzung, für die allein wichtig ist, dass der förderbare Rahmen pro Wohneinheit eingehalten werden kann. Andererseits wird auch die Bauart dieser Wohnungen den Teilnehmern freigestellt: man kann sie in einem eigenen Baukörper planen; sie können aber auch als Anbau, Einbau oder Aufbau zum Hauptbaukörper der Hausgemein- 18
19 schaften konzipiert werden. Dies ist deshalb möglich, weil vorgesehen ist, die Gesamtanlage in einer einzigen Bauetappe zu errichten, so dass eine strikte funktionelle Trennung nicht a priori erforderlich ist. Jedenfalls ist es wichtig, das Wohnen mit Service eigenständig zu erschließen und eine zumindest gedeckte Verbindung zu den allgemeinen Räumen der Hausgemeinschaften herzustellen. Die Wohnungen sind barrierefrei zu erschließen. Allerdings darf für die Gesamtanlage nur ein Lift vorgesehen werden. Dies bedeutet, dass bei einer mehrgeschoßigen Wohnanlage diese durch den Lift des Haupthauses erschlossen werden muss. Jeder Wohnung ist eine Terrasse, eine Loggia oder ein Balkon mit mindestens 6 m² zuzuordnen; liegt eine Wohnung im Erdgeschoß, soll ihr ein mindestens 30 m² großer Eigengarten vorgelagert werden. Hinsichtlich der äußeren Erschließung und der Freiraumgestaltung sind Lösungen anzubieten, die besonders mit dem ostseitig gelegenen Friedhof logische und würdevolle Zusammenhänge schaffen. Es wird ein Gestaltungsvorschlag erwartet, der eine wirtschaftliche Errichtung im Standard eines Niedrigenergiehauses und in der Folge einen sparsamen Betrieb erlaubt. C.5. HAUSTECHNIK Als Beheizung ist für das gesamte Objekt der Anschluss an das Nahwärme-netz vorgesehen. Ein eigener Raum zur Unterbringung der haustechnischen Anlagen mit einer Größe von 60 m² ist zu planen. In wärmetechnischer Hinsicht hat die Anlage die vorgeschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Diese bilden auch die Grundlage für die Kostenschätzung, die von der Vorprüfung durchgeführt wird. Der Sieger des Wettbewerbes hat einen Energieausweis nach den Vorgaben des Auslobers zu erstellen und damit den Nachweis zu erbringen, dass sein Projekt die entsprechenden Vorgaben erfüllt. C.6. RAUMPROGRAMM Die im Raumprogramm angegebenen Ordnungszahlen sind (neben den Funktionsbezeichnungen und den Raumgrößen) auch in den Plänen anzugeben. Das Raumprogramm / Detailliste mit den relevanten Ordnungszahlen wird in Beilage D.10 zur Verfügung gestellt. C.7. FUNKTIONSPROGRAMM Bezüglich des Funktionsprogramms wird auf die Anmerkungen in der Beilage D.9 ( Raumprogramm / Zusammenstellung ) sowie auf die Beilagen D.11 ( Interne Grundlagen des Diakoniewerkes ) und D.12 ( Anmerkungen zum Funktionsprogramm ) verwiesen. 19
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