ARCHITEKTURWETTBEWERB Neubau Kindergarten Dorf, Schwarzach

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1 Ausschreibung Architekturwettbewerb Schwarzach, im März 2019 VERSION 4.0 ARCHITEKTURWETTBEWERB Neubau Kindergarten Dorf, Schwarzach ENTWURF zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmeantrags 1

2 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben zum Architekturwettbewerb... 5 Kontaktdaten... 5 A.1.1. Ausloberin/ Auftraggeber... 5 A.1.2. Verfahrensorganisator + Vorprüfung/ Ansprechperson... 5 A.1.3. Support Vergabeplattform ANKÖ... 5 A.1.4. Abgabeort 2. Phase... 5 A.1.5. Verrechnungsadresse für Preisgelder... 5 Gegenstand des Architekturwettbewerbs... 6 Art des Wettbewerbs... 6 Art der Wettbewerbsabwicklung... 6 Wettbewerbsphasen... 6 Technische Angaben... 6 Termine Umsetzung... 6 Rechtsgrundlagen... 7 Teilnahmeberechtigung/ Voraussetzungen... 7 Wettbewerbssprache... 7 Geheimhaltungspflicht... 7 Allgemeine Hinweise... 7 Prüfung und Freigabe der Wettbewerbsunterlagen... 8 Wettbewerbstermine... 8 Zusammensetzung des Preisgerichtes... 9 Preisgelder Absichtserklärung Urheberrechte Vorbehalt Verfügbarkeit des Auftragnehmers Aussendung der Wettbewerbsunterlagen für die zweite Phase Hearing/ Besichtigung Fragenstellung Wettbewerbsabgabe A Leistungsumfang A Formale Kennzeichnung A Verfasserbrief A Verpackung Vorprüfung Beurteilungskriterien

3 Beurteilung und Bekanntmachung Ausstellung Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten

4 A. Allgemeine Angaben zum Architekturwettbewerb Kontaktdaten A.1.1. Ausloberin/ Auftraggeber Gemeinde Schwarzach Am Dorfplatz 2 A 6858 Schwarzach Vertreten durch: Bürgermeister Mag. Manfred Flatz Bauamtsleiter Ing. Mario Longhi A.1.2. Verfahrensorganisator + Vorprüfung/ Ansprechperson Querformat ZT GmbH Arch. DI FH Gerald Amann Steinebach 3 A 6850 Dornbirn office@querformat-zt.com +43 (0)5572/ A.1.3. A.1.4. Support Vergabeplattform ANKÖ Hotline: +43 (0)1/ vergabesupport@ankoe.at Abgabeort 2. Phase Querformat ZT GmbH Steinebach 3 A 6850 Dornbirn A.1.5. Verrechnungsadresse für Preisgelder Gemeinde Schwarzach Am Dorfplatz 2 A 6858 Schwarzach UID: ATU

5 Gegenstand des Architekturwettbewerbs Die Ausoberin beabsichtigt den Neubau eines Kinderhauses mit 3 Gruppen für den Kindergarten bzw. 2 Gruppen für die Kinderbetreuung. Das gesamte Betreuungsangebot ist als Ganztageseinrichtung ausgelegt. In der Ausarbeitung sollte auch eine Erweiterung/ Aufstockung um 2 Kindergartengruppen (siehe TEIL B) dargestellt werden. Die Gruppenräume werden durch Bewegungs-, Neben- und Sanitärräume sowie einem Verwaltungsbereich ergänzt. Siehe dazu auch die Beilage C.1.1 (Luftbild) und C.1.3 (Raumprogramm). Art des Wettbewerbs Nicht offener Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung und Teilnehmeraus-wahl mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich für die Vergabe von Architekturplanungsleistungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2018 i.d.g.f. Art der Wettbewerbsabwicklung Die Abgabe des Teilnahmeantrags (1. Phase) hat ausschließlich auf elektronischem Wege über die ANKÖ Plattform zu erfolgen (siehe Teilnahmeantrag). Die Abgabe des Wettbewerbsbeitrags (Pläne, Modell, Beilagen) hat ausschließlich analog zu erfolgen siehe dazu unter Punkt A.14. Wettbewerbsphasen Phase 01: aus den nach EU-weiter Bekanntmachung zeitgerecht eingelangten Teilnahmeanträgen werden zum unter Punkt A.14. erwähnten Termin maximal 15 Bewerber anhand der im Teilnahmeantrag definierten Kriterien vom Preisgericht als Teilnehmer ausgewählt. Zusätzlich werden noch 3 Nachrücker ausgewählt. Phase 02: Anschließend werden die ausgewählten Teilnehmer zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten eingeladen. Der Wettbewerb wird in jedem Fall bis zur endgültigen Entscheidung des Preisgerichts anonym durchgeführt. Technische Angaben Netto Raumfläche (NRF): m2 BGF: m2 BRI: m3 Netto Baukosten (KG 1-6): 3,5 Mio. Termine Umsetzung Fertigstellung Gebäude: 07/2021 Baubeginn: 06/2020 Planungsbeginn: 10/2019 Vertragsvereinbarung: 10/2019 6

6 Rechtsgrundlagen Es ist österreichisches Recht mit Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht am Standort der Ausloberin vereinbart. Bei Widersprüchen von Rechtsgrundlagen gelten in nachstehender Reihenfolge: Schriftliche Fragenbeantwortung durch die Ausloberin Protokoll des Hearings Wettbewerbsunterlagen incl. ergänzende Unterlagen der 2. Phase (siehe A.5) für diesen Wettbewerb. Wettbewerbsunterlagen incl. ergänzende Unterlagen der 1. Phase (siehe A.5) für diesen Wettbewerb. Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens geltenden Fassung. Wettbewerbsordnung Architektur (WSA 2010 Teil B) und das Leistungsbild Architekturwettbewerbe (WSA 2010 Teil C) Für die Kontrolle des Vergabeverfahrens ist das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg zuständig. Teilnahmeberechtigung/ Voraussetzungen Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt zum angegebenen Termin lt. Punkt A.14. gemäß dem Ergebnis der Teilnehmerauswahl sind diese Büros zur Teilnahme zugelassen. Alle Teilnehmer werden binnen 8 Tage nach Abschluss der Auswahl gemäß 164 Abs. 5 BVergG informiert. Die Eignungsprüfung der Teilnehmer erfolgt seitens der Ausloberin. Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gegeben sein. Alle Mitglieder von Teilnahmegemeinschaften müssen die Teilnahmeberechtigung besitzen. Jeder Teilnehmer ist an diesem Verfahren nur einmal teilnahmeberechtigt, auch im Rahmen einer Teilnahmegemeinschaft. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Wettbewerbssprache Deutsch ist in allen Phasen des Verfahrens Wettbewerbs- und Korrespondenzsprache. Geheimhaltungspflicht Jeder Teilnehmer hat sämtliche Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten so vorzulegen, dass diese für das Preisgericht anonym sind. Darüber hinaus sind die Teilnehmer, bis zur Bekanntgabe der abschließenden Entscheidung des Preisgerichts, zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeiten verpflichtet. Allgemeine Hinweise Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden. Für die Teilnahme am Wettbewerb erhalten die Teilnehmer keine Unkostenbeiträge oder sonstige Zahlungen für die prämierten Arbeiten sind Preisgelder vorgesehen. (A.16.) Die Teilnehmer haben für die Einhaltung von Terminen und Fristen Sorge zu tragen. Zusendungen müssen für die Ausloberin porto- und spesenfrei sein. Transport und Versand von 7

7 mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehenden Unterlagen und Mitteln erfolgen ausschließlich auf Risiko der Teilnehmer. Mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Das Preisgericht ist bei seinen Entscheidungen unabhängig. Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar. Den Wettbewerbsbestimmungen widersprechende, fehlerhafte oder unvollständige Wettbewerbsarbeiten führen zum Ausscheiden des betreffenden Teilnehmers, wenn deren Mängel nicht behoben wurden oder nicht behebbar sind. Reicht ein Teilnehmer Unterlagen nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist ein, wird er unmittelbar und zwingend ausgeschieden. Die Entscheidung über den Ausschluss des Projekts trifft in allen Fällen das Preisgereicht. Prüfung und Freigabe der Wettbewerbsunterlagen Die zuständige Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg hat die Auslobungsunterlagen hinsichtlich Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch Bekanntgabe der Registriernummer 09/19 bekundet. Wettbewerbstermine Folgender Terminplan ist für die Abwicklung des Wettbewerbs vorgesehen: EU Bekanntmachung, Einladung zur Abgabe der Teilnehmeranträge, Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen (17.00 Uhr) Abgabeschluss für die digitalen Teilnehmeranträge auf Vergabeplattform ANKÖ (siehe A. 1.3) (9.00 Uhr) Konstituierende Sitzung des Preisgerichts mit Auswahl der Teilnehmer. (Hofsteiger, Schwarzach) (12.00 Uhr) Fristende für die schriftliche Fragestellung an die Verfahrensorganisation (siehe A. 1.2) (10.00 Uhr) Hearing, Fragestellungen, Ausgabe der Modellabdrücke. (Gemeindesaal, Schwarzach) Fragenbeantwortung (12.00 Uhr) Abgabeschluss für die ausgedruckten Wettbewerbsarbeiten sowie das Architekturmodell (siehe A.1.5+ A.24.) (9.00 Uhr) Sitzung des Preisgerichts (16.00 Uhr) voraussichtliche Ausstellungseröffnung mit Anwesenheit eines Preisrichters, der genaue Ort, die Dauer und die genaue Uhrzeit wird zeitgerecht bekanntgegeben). 8

8 Zusammensetzung des Preisgerichtes Sachpreisrichter (ohne Titel) Manfred Flatz, Bürgermeister Mario Longhi, Leiter Bauamt Sabine Visintainer, Leitung Kinderbetreuung und Bildung, Gemeinde Schwarzach Sarah Gritsch, Leitung Kindergarten Fachpreisrichter (ohne Titel) Hermann Kaufmann, Architekt Alois Zierl, Architekt (von der Kammer nominiert) Timo Bereiter, Architekt und Mitglied Gestaltungsbeirat Helena Weber, Architektin (von der Kammer nominiert) Ersatz-Sachpreisrichter (ohne Titel) Thomas Schierle, GV (für Manfred Flatz) Johannes Knapp, GV (für Mario Longhi) Bettina Strobl, Vize Bürgermeisterin (für Sabine Visintainer) Christine Hagspiel, Leitung Kleinkinderbetreuung (für Sarah Gritsch) Ersatz-Fachpreisrichter (ohne Titel) Christian Lenz, Architekt (für Hermann Kaufmann) Martin Tabernig, Architekt (für Alois Zirl) Christian Albrecht, Architekt (für Timo Bereiter) Philipp Berktold, Architekt (für Helena Weber) Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht (ohne Titel) Eleonore Unterer, GV Andrea Drexel, Kindergarteninspektorin Karin Milbich, Land Vorarlberg, Kleinkinderbetreuung Alexander Kohler, GV und Vorsitz Dorfentwicklung Dietmar Lenz, Umweltverband Sabine Erber, Energieinstitut Dornbirn Mitglieder, die als Ersatz Sachpreisrichter nominiert sind. Beisitzer von der Kammer nominiert und ohne Stimmrecht (ohne Titel) Solveig Almo, Architektin 9

9 Preisgelder Für die Prämierten Wettbewerbsarbeiten sind Preisgelder in der Gesamthöhe von , -- (excl. 20 % UST) vorgesehen. Folgende Aufteilung der Preisgelder ist lt. Preisgeldrechner der Bundeskammer für Ziviltechniker festgelegt (in Euro excl. UST): 1. Preis: ,00 2. Preis: ,00 3. Preis: 7.400,00 3 Anerkennungspreise zu je 3.700,00 Das Preisgericht kann im Ausnahmefall eine andere Aufteilung der Preisgeldsummen beschließen, es kommt aber jedenfalls das gesamte Preisgeld zur Auszahlung. Absichtserklärung Die Auftraggeberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbs, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit dem Gewinner Verhandlungen gemäß 37 (1) Z 7 BVergG idgf über die Beauftragung der Architektenleistungen zu führen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige, aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderliche Projektänderungen im Zuge der Verhandlung oder der weiteren Bearbeitung zu verlangen, die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Wettbewerbsbeitrages müssen jedoch erhalten bleiben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, folgende Teilleistungen gem. LM.OA.2014 (Punkt OA.2) zu beauftragen: LPH 1 Grundlagenanalyse LPH 2 Vorentwurf LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Einreichplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6Ausschreibungen LPH 7 Begleitung der Bauausführung Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, über folgende Dinge zu verhandeln: Vergabe von Generalplanerleistungen Inanspruchnahme eines erfahrenen Büros (als Subunternehmer der Teilnehmer) für die Teilleistungen LPH2 G (Kostenschätzung) LPH 3 F Kostenberechnung und LPH 6 Ausschreibungen und Mitwirkung an der Vergabe. Gegenstand der Verhandlungen werden insbesondere Folgende Punkte beinhalten, wobei die Grundlage der Verhandlungen das LM.VM.OA Objektplanung Architektur sein wird. Umfang der Planungsleistungen Leistungsfristen Leistungsqualität Höhe der Haftpflichtversicherung Zusammensetzung des Projektteams Geplante Projektabwicklung Vergütung 10

10 Die Verhandlungen werden mit dem Erstgereihten (Gewinner) geführt. Sollten die Verhandlungen mit dem Erstgereihten jedoch begründet scheitern, so behält sich die Auftraggeberin vor, weiter Verhandlungen allein mit dem Zweitgereihten und, falls auch diese scheitern, allein mit dem Drittgereihten zu führen. Das betreffende Vergabeverfahren und auch das daraus resultierende Vertragsverhältnis bildet keinen Bestandteil dieser Wettbewerbsausschreibung. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/ Gesamtauftrag besteht nicht. Urheberrechte Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Ausloberin/ Auftraggeber über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (Pläne, Skizzen, Modellen, und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen. Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind dabei stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für ihre Arbeit zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist. Vorbehalt Der Projektverfasser ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen, ökologischen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen des Projekts vorzunehmen. Insbesondere gelten hier die Empfehlungen des Preisgerichts. Verfügbarkeit des Auftragnehmers Der nach dem Wettbewerb ermittelte Auftragnehmer ist verpflichtet, soweit notwendig seine Leistungen in Schwarzach/ Vorarlberg zu erbringen. Insbesondere hat er ab Beginn der Planungsarbeiten nachweislich sicherzustellen, dass seine Mitwirkung bei den vor Ort erforderlichen Planer-, Nutzer und Bauabstimmungsbesprechungen kurzfristig gewährleistet ist. Eine solche kurzfristige Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Anreisezeit seiner Fachkräfte nach Aufforderung durch Vertreter des Auftraggebers höchstens einen halben Arbeitstag beträgt. Der Auftragnehmer kann diesem Erfordernis beispielsweise mit einem geeigneten und informierten Subunternehmer entsprechen. Aussendung der Wettbewerbsunterlagen für die zweite Phase Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern auf elektronischem Weg zum Download bereitgestellt oder zugesandt. Der Modellabdruck wird beim Hearing ausgegeben. Ein Versand des Modells ist nicht vorgesehen und erfolgt nur auf Risiko und Rechnung des Teilnehmers. 11

11 Hearing/ Besichtigung Das Hearing für die Wettbewerbsteilnehmer findet laut Punkt A.14 statt. Beim Hearing werden jedenfalls Vertreter des Preisgerichts anwesend sein, die Besichtigung des Grundstücks und der Umgebung ist jederzeit möglich und wird nicht in moderierter Weise stattfinden. Fragenstellung Die Fragen können per Mail oder Post eingereicht werden, spätestens können die Fragen beim Hearing gestellt werden. Die Frist für die Fragestellung und deren Beantwortung ist laut Punkt A.14 definiert. Wettbewerbsabgabe Das Einreichen von Varianten ist nicht zulässig. Alle in Papierform abgegebenen Daten sind ergänzend auch elektronisch auf einem Datenträger einzureichen (ausgenommen ist der Verfasserbrief). Alle ergänzend zu den in Papierform abgegebenen elektronischen Daten haben vollumfänglich den übermittelten Ausdrucken zu entsprechen. Die analoge Abgabe ist alleine für die Rechtzeitigkeit und inhaltliche Vollständigkeit maßgeblich. Das Risiko der Übereinstimmung sowie des fristgerechten und vollständigen Einlangens trägt ausschließlich der Wettbewerbsteilnehmer. Die Wettbewerbsarbeit (Pläne, Ergänzende Unterlagen, Modell) muss, unabhängig von der Art der Zustellung, vollständig bis unter Punkt A. 14. angegebener Zeit und unter Punkt A angegebenem Ort eingelangt sein. Diese Unterlagen sind in Papierform, nicht gefaltet, nicht aufkaschiert und wie unter Punkt A verpackt einzureichen. A Leistungsumfang Ausarbeitung eines Vorentwurfs im Maßstab 1:200 mit Darstellung der städtebaulichen, architektonischen und innenräumlichen, funktionellen und konstruktiven Lösungen, der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms, sowie Angaben über das energetische und ökologische Konzept, dargestellt mit folgenden Unterlagen: Lageplan 1:500 oder 1:1000 mit den nötigen Abstandsflächen und genordete Darstellung Grundrisse 1:200 aller Geschosse, je Raum sind die Nutzflächen und die Raumnummern sowie die Funktionsbezeichnungen lt. Raumprogramm anzugeben. Im Erdgeschossplan sind die Erschließung und die Freiflächen darzustellen keine Legenden. Schnitte 1:200 mit Höhenangaben Ansichten 1:200 mit Höhenangaben Ausmaß der Pläne Format A0 Hochformat (H/B 1189/841mm) max. 2 Blätter Modell 1:500 auf Basis des zur Verfügung gestellten Umgebungsmodells Erläuterungsbericht Projektbeschreibung bezüglich Städtebaus, Architektur, Innenraumgestaltung, Erschließung, Funktionsabläufe, Außenanlagen, Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Nutzung. Haustechnik Beschreibung energetisches und ökologisches Konzept insbesondere grundsätzliche Beschreibung des Haustechnikkonzepts (Heizung und Lüftung). Raumprogramm ausgefüllte Liste (Beilage C.1.3.) mit eingetragenen Raumgrößen lt. Projekt 12

12 Berechnungen Verfasserbrief Verzeichnis Digital Wandstärken Schaubilder nachvollziehbare Berechnung der Brutto- Grundflächen und Brutto Rauminhalt nach ÖNORM B 1800 in Form eines Berechnungsblattes und eines Plansatzes für die Vorprüfung mit den Hauptmaßen des Gebäudes in Grundrissen und Schnitten. Lt. Beilage C.1.4. bzw. lt. Punkt A.24.3 aller Unterlagen alle Unterlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger abzugeben, zulässig sind die Dateiformate PDF/ DWG/ DXF/ DOC/ XLSX zur besseren Vergleichbarkeit sind die Außenbauteile in einer Wandstärke von 50cm darzustellen sind nicht zulässig und werden von der Vorprüfung abgeklebt. A Formale Kennzeichnung Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in ausreichender und lesbarer Größe auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit anzubringen ist, bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift Architekturwettbewerb Kindergarten Schwarzach Dorf zu enthalten. A Verfasserbrief Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl sowie die Aufschrift Verfasserbrief trägt. Der Verfasserbrief ist lt. Beilage C.1.4. auszufüllen, zu stempeln und rechtsgültig zu unterfertigen. Sämtliche nötigen Inhalte sind der oben erwähnten Beilage zu entnehmen. A Verpackung Die eingereichten Unterlagen sind doppelt zu verpacken. Die äußere Verpackung darf neben der Zustelladresse nur die Aufschrift Architekturwettbewerb Kindergarten Schwarzach Dorf aufweisen. Die innere Verpackung ist lediglich mit der Kennzahl zu versehen. Bei Einreichung auf dem Postweg ist folgender Absender anzugeben: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg Rennweg 1 Hofburg A-6020 Innsbruck Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch den Verfahrensorganisator (siehe Punkt A.1.2). Die Ausloberin bzw. der Verfahrungsorganisator behalten sich vor, gegebenenfalls weitere Experten bei der Vorprüfung beizuziehen. 13

13 Beurteilungskriterien Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis sämtlich eingereichter Unterlagen (Pläne, Modelle, Schriftstücke, Beschreibungen, Berechnungen, und dgl.) gemäß folgenden Kriterien: Städtebauliche Lösung Architektonische und innenräumliche Gestaltungsqualität Funktionelle Lösungen und Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms Erfüllung des pädagogischen Konzeptes Qualität der Außenräume Konstruktive Lösungen Wirtschaftlichkeit der Errichtung und Nutzung Energetisches und ökologisches Konzept Einhaltung des Kostenrahmens Beurteilung und Bekanntmachung Der Termin der Sitzung des Preisgerichts ist laut Punkt A.14 dieser Ausschreibung definiert. Das Protokoll über den Verlauf der Preisgerichtssitzung wird den Teilnehmern, den Preisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg zugesendet. Ausstellung Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses werden alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten unter voller Namensnennung öffentlich ausgestellt. Näheres wird den Teilnehmern, dem Preisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg zeitgerecht mitgeteilt. Im Rahmen der Ausstellung wird das Protokoll des Preisgerichts öffentlich aufgelegt, bei der Ausstellungseröffnung (siehe Punkt A.14) ist geplant, dass zumindest ein Preisrichter vor Ort für eine Führung anwesend sein wird. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten Die Unterlagen der Preisträger verbleiben bei der Ausloberin, die übrigen Wettbewerbsarbeiten können innerhalb eines Monats nach Ende der Ausstellung abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist haben die Wettbewerbsteilnehmer keinen Anspruch auf Rückgabe der Arbeiten. Es wird auf die Regelung zur Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten nach 23 WOA 2010 verwiesen. 14

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