ARCHITEKTURWETTBEWERB
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- Christian Krüger
- vor 5 Jahren
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1 ARCHITEKTURWETTBEWERB Auslober: Tourismusverband Lienzer Dolomiten Europaplatz 1, 9900 Lienz Gegenstand: Neubau TOURISMUSHAUS LIENZ Lienz, am Registristiernummer der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg Nr. 02/07
2 2 TEIL A ALLGEMEINER TEIL - Wettbewerbsbedingungen A 1. AUSLOBER / WETTBEWERBSBETREUUNG A 1.1. Auslober/Auftraggeber/zuständige Dienststelle: TOURISMUSVERBAND LIENZER DOLOMITEN Europaplatz 1, 9900 Lienz Frau Paula Müllmann Tel / , p.muellmann@lienz-tourismus.at A1.2. Wettbewerbsbetreuer/ Verfahrensorganisator: Stadtgemeinde Lienz - Stadtbauamt Hauptplatz 7, 9900 Lienz Arch.Dipl.-Ing. Klaus Seirer Tel / , 0664/ A 2. GEGENSTAND DES WETTBEWERBES: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von städtebaulichen, baukünstlerischen Vorentwürfen für den Neubau eines Tourismushauses mit einem geschätzten Baukostenrahmen von ca. Euro 1 Mio. A.3. ART DES WETTBEWERBES: Der Wettbewerb wird als geladener, tirol-, vorarlberg- und südtirolweiter, einstufiger Realisierungswettbewerb ausgeschrieben und durchgeführt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren mit dem Gewinner des Wettbewerbes für die Übertragung der Planungsleistungen (gegemäß Bundesvergabegesetz). Im Falle, dass mit dem Gewinner des Wettbewerbes über die Planungsleistungen keine Einigung erzielt werden kann, behält sich der Auslober das Recht vor, mit weiteren Teilnehmern des Wettbewerbes in ein Verhandlungsverfahren einzutreten. A.4. RECHTSGRUNDLAGEN und VERFAHRENSREGELN A.4.1. A.4.2. A.4.3. A.4.4. Bundesvergabegesetz BVergG 2002 bzw. in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung. Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung. Ausschreibungstext samt Beilagen Schriftliche Fragebeantwortung
3 3 A.4.5. Protokoll des Hearings/Kolloquiums Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. A.4.6. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. A.4.7 Vergabe einer fortlaufenden Nummer durch die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten: Die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung gemäß 31 der WOA überprüft und mit Schreiben vom ihre Preisrichter nominiert. A.5. TERMINE Terminübersicht: Ausgabe der Unterlagen/Registrierung: Örtliche Begehung/Hearing/Kolloquium: Teilnahme verpflichtend Schriftliche Anfragen bis: Fragebeantwortung: Abgabe Pläne: Abgabe Modell: Vorprüfung: Preisgericht: A.5.1. Ausgabe der Unterlagen/Registrierung: Die Wettbewerbsunterlagen können ab beim Stadtbauamt Lienz persönlich abgeholt oder schriftlich per Fax oder angefordert werden. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu prüfen. Mit der Registrierung als Teilnehmer ist ausdrücklich keine Eignungsprüfung verbunden. A.5.2. Örtliche Begehung/Hearing/Kolloquium Die örtliche Begehung findet am um Uhr statt. Der Treffpunkt ist Stegergarten (Parkplatz) Lienz. Verbindliche Teilnahme. A.5.3. Schriftliche Anfragen: Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftlich bis spätestens an das Stadtbauamt gestellt werden. A.5.4. Fragebeantwortung: Die Fragebeantwortung wird allen Empfängern der Wettbewerbsunterlagen auf dem Postwege, per Fax oder per übermittelt.
4 4 A.5.5. Abgabe der Unterlagen (Pläne und Schriftstücke): Die fertigen Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am beim Stadtbauamt Lienz (Ort der Abgabe) um Uhr, unter Wahrung der Anonymität einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. A.5.6. Abgabe Modell : Das Wettbewerbsmodell muss spätestens am beim Stadtbauamt Lienz (Ort der Abgabe) um Uhr, unter Wahrung der Anonymität einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. A.5.7. A.5.8. A.5.9. A Vorprüfung: Für die Tätigkeit der Vorprüfer und die Sitzung des Preisgerichtes ist der Zeitraum von bis in Aussicht genommen. Tagung des Preisgerichtes: Die Tagung des Preisgerichtes ist am vorgesehen. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Die Wettbewerbsergebnisse werden den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes mindestens zwei Wochen ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen eingeschriebenen Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern, der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlußbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Ausstellung vom 30. April bis 14. Mai 2007 A Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten: Die Unterlagen der Preisträger verbleiben beim Auslober. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können von den Verfassern innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Ausstellung abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet). A.6 WETTBEWERBSTEILNEHMER/TEILNAHMEBERECHTIGUNG A.6.1. Einladungen Folgende befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Teilnehmer wurden vom Auslober zum Wettbewerb geladen: Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT- Gesellschaften mit entsprechender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung mit Kanzleisitz in Tirol, Vorarlberg oder Südtirol, weiters Arch. Gerhard Mitterberger - Graz, Wehdorn Architekten - Wien, Arch. Thalmann Berg/Drautal
5 5 A.6.2. Trennung von Planung und Ausführung Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen. A.6.3 Arbeitsgemeinschaften: Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. A.6.4 A.6.5 A.6.6 A.6.7 Mehrfachteilnahme: Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Varianten: Varianten sind nicht zulässig. Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen: Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden. A.6.8 Wettbewerbssprache Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch. A.6.9 Ausschließungsgründe gem. 8 WOA (1) Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: a) Alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerb oder der Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung seitens der Bundes- bzw. Länderkammer keinen Ausschließungsgrund darstellt; b) Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie: deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene). deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werde); c) Personen die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;
6 6 d) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, Welche auf die Urheberschaft schließen lässt. (2) Ausschließungsgründe gem. Abs.1 die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (3) Ausschließungsgründe gem. Abs. 1 werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende Mitarbeiter beziehen. A.7. A.7.1 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG: Kennzeichnung der Unterlagen: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift NEUBAU TOURISMUSHAUS LIENZ (Architekturwettbewerb) zu enthalten. (Anmerkung: Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt) Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung NEUBAU TOURISMUSHAUS LIENZ (Architekturwettbewerb) zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Als Absender für den Postversand ist die Arch.+ Ing. Kammer anzuführen. A.7.2 Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen. A.7.3 Verfasserbrief: Der Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiteres die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E- Mail-Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers (Empfangs-berechtigten) zu enthalten. Dem Verfasserbrief ist der Nachweis der Befugnis gem. BVergG 2002 beizulegen
7 7 A.8. PREISE / AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG A.8.1. Preisgeldaufteilung: Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten sind entspr. 19 WOA insgesamt als Preise (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis ,00 2. Preis ,00 3. Preis ,00 und 2 Anerkennungspreise zu je ,00 Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. A.8.2 Nachrücker: Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Projektverfasser (Verfasserbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht führt zu diesem Zwecke eine Reihung der Ankäufe und der Nachrückergruppe (2 Projekte) durch. A.9. PREISGERICHT und VORPRÜFUNG Zusammensetzung des Preisgerichtes: A.9.1. Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Fachpreisrichter: Fachpreisrichter: Arch.Dipl.-Ing. Gerhard Sailer.. Dipl.Ing. Klaus Seirer Sachpreisrichter: Tiefenbacher Reinhard Müllmann Paula BGM Dr. Johannes Hibler Sachpreisrichter: Geiger Robert Theurl Franz Vize-Bgm. Meinhard Pargger
8 8 A.9.2 Vorprüfer: Ing. Walter Hofmann Herbert Lottersberger Die Wettbewerbsarbeiten werden von der Vorprüfung ausschließlich nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: Erfüllung des Raumprogrammes A.9.3 Geheimhaltungspflicht: Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet. A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG/BEAUFTRAGUNG A Absichtserklärung des Auftraggebers: Der Auftraggeber beabsichtigt den Verfasser des vom Preisgericht erstgereihten Projektes im Anschluss an den Wettbewerb mit den Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß 25 (6) Z. 6 BVergG zu beauftragen Im Falle einer Nichteinigung über die zu erbringenden Leistungen behält sich der Auslober das Recht vor, mit weiteren Teilnehmern des Wettbewerbes in ein Verhandlungsverfahren einzutreten. A Vergütung der Leistungen: Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt gemäß den Ergebnissen des vorgelagerten Verhandlungsverfahren. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung von beauftragten Projektverfassern auf Basis der Leistungsbeschreibung zu verlangen, wobei die Honorierung gemäß dem Leistungsbild (entsprechend der Umsetzung des 33 ZTKG i.d.g.f.) zu erfolgen hat. Der Preisträger, der mit der Durchführung von Architektenleistungen zur Verwirklichung seiner preisgekrönten Arbeit betraut wird, dem wird die als Preis empfangene Summe auf das Planungshonorar angerechnet. A.11 EIGENTUMS und URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über.
9 9 Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauf folgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.
10 10 TEIL B. BESONDERER TEIL - Aufgabenstellung B.1.0 AUFGABENSTELLUNG/ZIELSETZUNG Das neue Lienzer Tourismushaus soll an der B 100 im Stegergarten errichtet werden. Dabei ist daran gedacht, dass das Gebäude einerseits eine signifikante Struktur für das Haus des Tourismus erhält, andererseits zum Besuch der Innenstadt von Lienz einlädt. Die Zufahrt zum Tourismushaus erfolgt von der B100 über die jeweiligen Zu- und Abfahrten der bereits bestehenden Parkplatzeinbindungen. Neben den bereits bestehenden Parkflächen werden vor dem oder neben dem Tourismushaus Ultrakurzparkplätze anzubieten sein. Bestehende Strukturen wie die Abfahrt zu Tiefgaragen, die Erreichbarkeit der Parkplätze sowie die Ausbildung der Zu- und Abfahrt sind zu berücksichtigen. Das Tourismushaus sollte multifunktional nutzbar sein und verschiedensten Ansprüchen gerecht werden. Im Kundenbereich stehen das Infocenter und der Shop im Vordergrund, wobei vom Personal her beide Bereiche idealerweise gemeinsam (in der Nebensaison) und getrennt betreut werden sollten. Für die Mitarbeiter im Kundenbereich sollte in schwach frequentierten Zeiten auch die Möglichkeit bestehen, Arbeiten aus dem Backofficebereich zu übernehmen. Im Kundenbereich sollte eine Präsentationsmöglichkeit für den Nationalpark Hohe Tauern möglich gemacht werden. Im Officebereich soll die Geschäftsführung mit Assistenz, die Marketingleitung mit Assistenz und weiter 3 Arbeitsplätze untergebracht werden. Wünschenswert wären helle Arbeitsplätze mit Tageslicht. Im Tourismushaus sollte auch ein Sitzung/Schulungsraum für ca. 20 Personen untergebracht werden, der multifunktional genützt werden könnte, auch eine Kleinküche sowie Personal-WCs sollten zur Standarteinrichtung gehören. Eine kleine Terrasse zum Empfang von Gästen aus Wirtschaft und Politik wäre sicherlich sehr repräsentativ. Auch das Lager für Prospekte und Shopartikel ist einzuplanen, wobei dieses möglichst mit einem Lift erreichbar sein sollte, um sich lange Tragestrecken zu ersparen. Eine zusätzliche Anforderung stellen die öffentlichen Toiletten inkl. Behindertentoilette dar, die in das Tourismushaus zu integrieren sind. Das Tourismushaus soll ein interessantes Objekt werden, welches einerseits den städtischen Charakter widerspiegelt und andererseits auch der Naturlandschaft in Form des Nationalparks Hohe Tauern ihren Platz einräumt. Es soll ein Haus der Kommunikation auf allen Ebenen werden, wobei die Funktionalität nicht außer Acht gelassen werden darf. Das Tourismushaus soll Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten in der Stadt und der Region sein, so zu sagen, das touristische Portal zur Stadt Lienz und zur Region Lienzer Dolomiten.
11 11 B.2.0 PLANUNGSRICHTLINIEN Als Bauplatz für das neue Tourismushaus stehen die Grundparzellen 880/12 und 880/6 zur Verfügung. Beide Parzellen sind als Verkehrsfläche gewidmet und im Besitz der Stadtgemeinde Lienz. Vorgaben aus baurechtlicher Sicht bezüglich Abstände, Dichte und Bebaubarkeit sind keine gegeben, jedoch ist zu beachten, dass auf der Parzelle 880/6 eine Tiefgarage besteht und daher eine Bauentwicklung nach unten nicht möglich ist. Ansonsten wird auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Normen verwiesen. B 3.0 RAUMPROGRAMM TOURISMUSHAUS - RÄUMLICHE ANFORDERUNGEN m2 m2 UG Archiv 60,00 Lager für Shop 60,00 120,00 Palettenfähige Liftanbindung - bis 2. OG EG Infocenter - 3 Arbeitsplätze mit Nationalparkcorner 85,00 Shop mit Umkleidekabine 70,00 (unabhängig begehbar, aber auch gemeinsam nutzbar!!) eventuell Kleininfobüro für Partner 15,00 Hintereingang für OG Stiegenhaus 15,00 WC - Anlagen für Mitarbeiter u. Behinderte 7,00 öffentliche Toiletten 10,00 202,00 1. OG Callcenter - 3 Arbeitsplätze und Poststrasse (Liftanbindung) 60,00 Büro mit 2-3 Arbeitsplätzen (Buchhaltung, Meldewesen, +1) 30,00 WC - Anlagen 10,00 100,00 2. OG Büro Geschäftsführer und Vorzimmer 30,00 Sitzungsraum / Schulungsraum 50,00 Büro Marketingleitung und Vorzimmer 30,00 Miniküche 5,00 Terrasse für Repräsentationszwecke 10,00 125,00 Optional Büro für Geschäftsführung Osttirol Werbung 25,00 25,00
12 12 B.4.0. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Der Kostenrahmen in dem das Gebäude errichtet werden soll wird mit 1, ,-- brutto festgesetzt. B.5.0. ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN Lageplan (1:500), Gestaltungskonzept (farbige Darstellung) Grundrisse aller Geschosse (1:200) (EG mit Außenanlagen) Systemschnitte (1:200) Ansichten (1:200) Modell 1:250 Schaubilder, Video etc. nach eigenem Ermessen Beilagen: Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Erläuterungsbericht Datenblatt mit Flächen- und Rauminhalten (nachvollziehbare Flächenberechnungen nach ÖNORM B1800) Verfasserbrief, Nachweis der Befugnis B.6.0. BEURTEILUNGSKRITERIEN 6.1 Städtebauliche Kriterien Einbindung in die Umgebung u. Verkehrslösung, fußläufig wie auch PKW/Bus etc. Gliederung und Gestaltung der Baukörper Gestaltung der Außenräume 6.2 Baukünstlerische Kriterien: Qualität der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualität Beitrag zur modernen Baukultur 6.3 Funktionelle Kriterien: Funktionelle Gesamtlösung Flexibilität Interne Erschließung und Orientierbarkeit 6.4 Ökonomische Kriterien: Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung im Betrieb und bei der Erhaltung Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens Konstruktionssysteme
13 13 TEIL C BEILAGENTEIL (vom Auslober zur Verfügung gestellte Unterlagen) Ausschreibungstext Lagepläne DXF (Maßstab 1:250/500) Datenblätter Verfasserbrief Weitere Unterlagen. Digitale Planunterlagen: DXF- Format (rückkonvertiert bis AUTOCAD 14)
14 14 TECHNISCHER BERICHT Formblatt Kurzbeschreibung der Kostenbereiche nach Grobelementen lt. ÖNORM B (kostenschätzungsrelevante, projektbezogene Angaben) 1 AUFSCHLIESSUNG Beschreibung der Erschließung, allgemeine bzw. besondere Maßnahmen 2 BAUWERK ROHBAU Beschreibung der Baukonstruktion. Gründung, Außenwände, Innenwände, Decken, Dächer, Einbauten 3 BAUWERK TECHNIK Beschreibung der technischen Anlagen: HKLS/ E/nutzungsspezifische Anlagen 4 BAUWERK AUSBAU Angaben zum Ausbau 5 EINRICHTUNG Angaben zur Einrichtung falls erforderlich 6 AUSSENANLAGEN Beschreibung der geplanten Außenanlagen: Geländeveränderung und Gestaltung, Pflanzungen, Strassen, Wege, Parkplätze, Stützmauern, technische Anlagen Bezeichnung des Wettbewerbes: Neubau Tourismushaus Lienz VERFASSERBRIEF Kennzahl: Der Projektverfasser bekundet mit seiner Unterschrift: Urheber des Wettbewerbsprojektes zu sein, die Verfahrensbedingungen anzuerkennen, teilnahmeberechtigt im Sinne der Wettbewerbsbedingungen zu sein.
15 15 Projektverfasser:... Datum und Unterschrift Adresse:... (Langstempel)... Telefon + Fax Bankverbindung des Bevollmächtigten: Geldinstitut:... Bankleitzahl:... Kontonummer: Mitarbeiter: Der Projektverfasser ist mit der Nennung seines Namens auch dann einverstanden, wenn das Projekt nicht prämiert wurde. (Den Verfasserbrief in einem neutralen, undurchsichtigen, verschlossenen Kuvert, mit Angabe der Kennzahl außen auf dem Umschlag, der Wettbewerbsarbeit beilegen!) Bewerberblatt für den nicht offenen Wettbewerb Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon/Fax: Ansprechperson: Stv. Ansprechperson:
16 16 Unbescholtenheitserklärung Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt der Bewerber ausdrücklich, dass gegen ihn, sein Büro, seine Partner kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder jemals durchgeführt worden ist. Ebenfalls erklärt er seine straf- und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit. Einverständniserklärung Mit Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber mit der vorgenommenen Vorgehensweise der Ausschreibung, Bewertung und Durchführung des Auswahlverfahrens einverstanden. Die Bewerbung erfolgt unentgeltlich Ort/Datum Langstampiglie, rechtsgültige Unterschrift Beilagen: Nachweis der Teilnahmeberechtigung Sämtliche Referenzen, die zur Erfüllung der Auswahlkriterien dienen
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