IDEENWETTBEWERB (anonym) Sanierung Rathaus und Bildsteinhaus Kufstein
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- Gerd Dresdner
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1 IDEENWETTBEWERB (anonym) Sanierung Rathaus und Bildsteinhaus Kufstein Kufsteiner Immobilien GmbH & Co KG c/o Stadtbauamt Kufstein Unterer Stadtplatz Kufstein Telefon +043/(0)5372/ /20
2 TEIL A A 1. AUSLOBER Kufsteiner Immobilien GmbH & Co KG Unterer Stadtplatz Kufstein Wettbewerbsbetreuung: Stadtbauamt Kufstein Projektbetreuung: Kufsteiner Immobilien GmbH & Co KG, Geschäftsführung A 2 GEGENSTAND DES WETTBEWERBES Die Kufsteiner Immobilien GmbH & Co KG plant als Eigentümerin der beiden Objekte Rathaus Kufstein (KG Kufstein, EZL. 27, GSt.Nr..190 und.191) und Bildsteinhaus (KG Kufstein, EZL. 42, GSt.Nr..193) über Auftrag und Mitfinanzierung der Stadtgemeinde Kufstein und Einbeziehung sämtlicher Gebäudenutzer im Zeitraum 2009 bis 2010 eine Generalsanierung der bestehenden Objekte. Ziel ist die Erreichung eines bürger- und kundenfreundlichen multifunktionalen Rathauses (Gemeindezentrum), in dem neben Bürgerservice und städtischen Verwaltungseinheiten, Repräsentationsräumlichkeiten, Büroflächen und Geschäftsräumlichkeiten untergebracht sein sollen. Die beiden Gebäude sind zu einer architektonisch wertvollen Einheit zu verschmelzen und sollen hinkünftig den zentralen Punkt am Übergang vom Oberen zum Unteren Stadtplatz darstellen /20
3 A.3. ART DES WETTBEWERBES Ideenwettbewerb mit beschränkter Teilnehmeranzahl A.4. A.4.1. A.4.2. A.4.3. A.4.4. RECHTSGRUNDLAGEN Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung. Inhalt der Wettbewerbsunterlagen samt Beilagen Schriftlichen Fragebeantwortung Protokoll des Hearings A.5 TERMINE A.5.1. A.5.2. A.5.3. Ausgabe der Unterlagen Donnerstag, 15. Mai 2008, per Post / Digital Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Donnerstag 29. Mai Uhr, Stadtamt Kufstein, Stadtratsitzungszimmer Örtliche Begehung / Hearing Donnerstag 29. Mai Uhr Stadtamt Kufstein Stadtratssitzungszimmer Die anlässlich des Hearings besprochenen grundsätzlichen Fragen werden protokolliert und den Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern sowie der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt. A.5.4. A.5.5. Schriftliche Anfragen bis Montag 02. Juni 2008 an: Stadtbauamt Kufstein Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. Fragebeantwortung bis Dienstag 09. Juni /20
4 A.5.6. Abgaben der Unterlagen bis Freitag 22. August 2008, Uhr Einlaufkanzlei Zimmer Nr. 4 A.5.7. Vorprüfung KW 34 und KW 35/2008 A.5.8. A.5.9 A A A Tagung des Preisgerichtes Dienstag 16. September 2008 Beginnend um 9.00 Uhr Stadtamt Kufstein Mittwoch 17. September 2008 optional Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Die Wettbewerbsergebnisse werden Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes mindestens zwei Wochen ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen eingeschriebenen Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern, der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulaten bekanntgegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichneten Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten: Die Unterlagen der Preisträger verbleiben beim Auslober. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten werden den Verfassern auf dem Postweg per Nachnahme zugesandt, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Ende der Ausstellung abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet) /20
5 A.6. WETTBEWERBSTEILNEHMER Einladungen Folgende befugte, leistungsfähige und zuverlässige Teilnehmer (alphabetische Reihenfolge) wurden vom Auslober zum Wettbewerb eingeladen: 1.) Architekturbüro Adamer und Ramsauer Oberer Stadtplatz 5A, 6330 Kufstein 2.) Architekturbüro Brunner & Sallmann Salzburgerstraße 5, 6060 Hall in Tirol 3) Architekturbüro Frötscher / Lichtenwagner Amraser Seestraße 36, 6020 Innsbruck 4.) Architekt DI Ernst Hasenauer Loferer Straße 42a, 5760 Saalfelden 5) Architekt DI Rainer Köberl Maria Theresien-Str. 10/III, 6020 Innsbruck 6) lfk. Architektinnen DI Lercher-Frischmann, DI Hanne Kääb-Alliger Lindenallee 20, 6330 Kufstein 7.) Architekt DI Marc Meder Georg Pirmoser-Str. 16, 6330 Kufstein 8.) Architekt DI Wurzer Pfarrgasse 8, 6240 Rattenberg /20
6 A.6.1. Mehrfachteilnahme Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. A.6.2. Varianten Varianten nicht zulässig. A.6.3. Mitarbeiter Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, dir über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbs- Ergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. A.6.4. Ausschließungsgründe gem. 8 WOA (1) von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: a.) Alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung seitens des Bundesbzw. Länderkammern keinen seitens der bundes- bzw. Länderkammern keinen Ausschließungsgrund darstellt; b.) Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie - deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad, Verwandert oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief- Wahl- und Pflegeeltern, Stief,- Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene. - Deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur /20
7 solange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden. c.) Personen die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte bei Universitätsprofessoren, die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; d.) Personen die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in die eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. (2) Ausschließungsgründe die erst während des Wettbewerbs entstehen, sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (3) Ausschließungsgründe werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende Mitarbeiter beziehen. A.7. FORMALE BEDINGUNGEN / KENNZEICHNUNG A.7.1. Kennzeichnung der Unterlagen: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit recht oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben ferner die Aufschrift RATHAUS & BILDSTEINHAUS, KUFSTEIN zu enthalten. (Anmerkung: Bei gebundene Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt) Die Wettbewerbsarbeiten dies gilt sowohl für Pläne als alle bezughabenden Unterlagen sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben /20
8 Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung RATHAUS & BILDSTEINHAUS, KUFSTEIN zu versehen. Auf der Inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. A.7.2. Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen. A.7.3. Verfasserbrief: Den Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief (siehe Namen und Anschrift des Teilnehmers, der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die -Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmer (Empfangsberechtigten) zu enthalten /20
9 A.8. A.8.1. PREISE / AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Preisgeldaufteilung: Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten sind entspr. 19 WOA insgesamt als Preis (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. PREIS ,-- 2. PREIS 9.000,-- 3. PREIS 6.000,-- Für eine den Auslobungsunterlagen entsprechende Wettbewerbsarbeit wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von EUR 3.000,00 (exkl. MWSt.) ausbezahlt. Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundlegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben /20
10 A.9. PREISGERICHT und VORPRÜFUNG Zusammensetzung des Preisgerichtes A.9.1. Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Arch. Dr. Walter Angonese. Fachpreisrichter: Arch. DI Johannes Obermoser DI Dr. Elisabeth Bader Stadtbaumeisterin... Sachpreisrichter: Bürgermeister Dr. Herbert Marschitz. GF Peter Borchert. wird von Hauptpreisrichter benannt Ersatzfachpreisrichter: Arch. DI Hanno Schlögl Josef Kaindl städt. Bauamt Ersatzpreisrichter: VzBgm. KR Prof. Walter J. Mayr Baureferent GF Mag. Helmut Kopp. A.9.2. Berater des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) Arch. DI Walter Hauser, Bundesdenkmalamt Stadtamtsdirektor Dr. Karl Helbok Ing. Helmut Nitz (Stbmst. i.r.). DI Andreas Lotz... A.9.3. Vorprüfer Städt. Bauamt: Ing. Haaser, Ing. Gritscher /20
11 A.9.4. Geheimhaltungspflicht: Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes, wenn sie auch nur Kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.b. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet. A. 10. ABSICHTSERKLÄRUNG Der Auftraggeber ist Auslober. Der Auslober beabsichtigt mit dem Wettbewerbssieger in Verhandlung zu treten. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt auf Basis der HOA. Allfällige Änderungen des Projektes im Sinne der Juryempfehlung sind dabei zu berücksichtigen. Die Beauftragung der Architektenleistung erfolgt in Teilleistungen, wobei beabsichtigt ist, die Leistungen für die örtlicher Bauaufsicht im Zuge eines getrennten Vergabeverfahrens zu vergeben. Die exakte Ausformulierung des Architekturvertrages erfolgt auf Grundlage des Vorschlages des Auslober. Das an den Auftragnehmer ausgezahlte Preisgeld wird beim Honorar in Abzug gebracht, sofern keine projektsändernden Aufgabenstellungen zur eingereichten Wettbewerbsarbeit gefordert werden. 22 WOA wird ausgeschlossen. A.11. EIGENTUMS- und URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober / Auftragsgeber über. Das geistige Eigentum an den Wettbewerbsarbeiten bleibt beim jeweiligen Verfasser /20
12 TEIL B - BESONDERER TEIL - Aufgabenstellung B.1.0 AUFGABENSTELLUNG / ZIELSETZUNG 1.0 Bauplatz, Situationsbeschreibung Die Kufstein Immobilien GmbH & Co KG beabsichtigt im Auftrage und in Abstimmung mit der Stadtgemeinde Kufstein das bestehende Rathaus und Bildsteinhaus einer Generalsanierung zu unterziehen und den Notwendigkeiten und Bedürfnissen eines zeitgemäßen und kundenfreundlichen Büro- und Verwaltungsgebäudes anzupassen. Als wesentliche Herausforderung wird bei der Lösung der Aufgabe die Konfrontation zwischen alter / erhaltenswerter Bausubstanz und neuer Architektur- und Formensprache zu werten sein. Besonders ist auf den Denkmalschutz der Gegenstandsobjekte wie folgt Bedacht zu nehmen: Rathaus zur Gänze unter Denkmalschutz als öffentliches Gebäude Bildsteinhaus Schutz des Ortskernes Paramtenstöckl Denkmalschutz Auf die im Anhang befindliche Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes (GZ /1/08) wird hingewiesen. Der derzeit offensichtliche Mangel an barrierefreien Zu- und Abgängen sowie die nicht zufrieden stellende Fluchtwegesituation verdienen ebenfalls besondere Aufmerksamkeit und sind den neuesten Erkenntnissen entsprechend anzupassen und zu adaptieren. Ebenso wird auf das derzeitige Fehlen sämtlicher behindertengerechter Einrichtungen hingewiesen /20
13 1.1 Problemstellung / Zielsetzung Durch die Schaffung neuer bedarfsgerechter und strukturierter Büroflächen soll dem lang gehegten Wunsch der Zusammenführung sämtlicher städtischer Dienststellen (z.b. Stadtpolizei und Forstabteilung) entsprochen werden. Das Erfüllen der arbeitsrechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben ist in allen Phasen der Planung zu berücksichtigen. Das zu erfüllende Raum- und Funktionsprogramm ist der BEILAGE 1 zu entnehmen; der Aufraggeber erwartet eine transparente Gestaltung der inneren Erschließung samt Optimierung der Weglängen. Die technische Infrastruktur der Gegenstandsobjekte ist entsprechend den derzeit gültigen Regelwerken und Normen zu sanieren. Auf die im Anhang Beilage 3 angefügten Stellungnahmen zu den Anforderungsvorstellungen und Wünschen der politischen Fraktionen, Personalvertretung und Verwaltung an das generalsanierte Rathaus wird ausdrücklich hingewiesen. 1.2 Zeitablauf Der gewünschte Termin für den Baubeginn wird mit März 2009 festgelegt. Aufgrund der Problematik, dass während der Baues die Aussiedlung der Rathausdienststellen und vermieteten Flächen erforderlich sein wird, wird es als notwendig erachtet, den gesamten Bauablauf in einzelnen Phasen zu planen und auch graphisch darzustellen /20
14 B.2.0 PLANUNGSRICHTLINIEN 2.1. Städtebauliche Vorgaben (Widmung, Bebauungsplan) Bebauungsplan- Die Festlegung der Bebauungsbestimmungen erfolgt anhand Eines Bebauungsplanes, welcher auf das umzusetzende Projekt abzustimmen ist. 2.2 Baurechtliche Vorgaben Die baurechtlichen Vorgaben sind entsprechend derzeit geltenden Regelwerken und Normen, insbesondere der Tiroler Bauordnung bzw. technischer Bauvorschriften einzuhalten 2.3. Projektbezogene einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Normen. Denkmalschutzgesetz Tiroler Bediensteten Schutzgesetz 2003 Tiroler Antidiskriminierungsgesetz /20
15 B.3.0 RAUMPROGRAMM 3.1. Gesamtprogramm gemäß Beilage 1 Incl. Raumbezeichnung, Nettogrundrissfläche (NGF), besondere Anmerkungen 3.2. Raumgruppen gemäß Beilage 2 dzt. noch offen bzw. zu klären ob notwendig!? 3.3. Besondere Erfordernisse Städtebauliche Verbindungen Achsen Die beiden Objekte sind funktionell so zu verbinden bzw. zu trennen, dass Organisationseinheiten wie Rathausnutzung und Nutzung durch Dritte (vermietete Flächen) unabhängig benützbar sind. Die Öffnung des gesamten Objektes zum Oberen Stadtplatz hin ist gewünscht. Außenraum Auf eine adäquate Gestaltung der Außenräume ist Bedacht zu nehmen. Verkehrserschließung Stellplätze Für Besucher und Kunden werden Stellplätze in den umliegenden Tiefgaragen bereitgestellt. Büroräume Das Bürgerbüro / Empfang ist in der EG vorzusehen. Bürgermeister- und Stadtamtsdirektorbüro sind nebeneinander mit gemeinsamem Vorzimmerbereich anzuordnen. Die Einrichtungen der Büroräumlichkeiten haben den allgemeinen Richtlinien und Standards für Arbeitsplätze zu entsprechen. Rathaussaal Der Rathaussaal soll wie bisher auch für Repräsentationen und Trauungen verwendet werden und demnach von außen über einen eigenen Eingang erreichbar sein /20
16 Die Küche des Rathaussaales sollte für die Bereitung kleinerer Gerichte geeignet sein bzw. für Cateringbetriebe nutzbar sein. Beheizung Die Beheizung des Gesamtobjektes soll durch Anschluss an die Fernwärme erfolgen. Lift Die Liftanbindung hat für alle Geschoße zu erfolgen. Weiters sind für die funktionelle Verbindung des Liftes für eine mögliche Erschließung des Pfarrplatzes St. Vitus mit dem Lift des Rathauses Lösungsvorschläge auszuarbeiten. B.4.0 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN 4.1 Kostenrahmenfestlegung lt. ÖNORM B in übersichtlicher und prüffähiger Form vorzulegen /20
17 B.5.0 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN - Lageplan (1:500) Gestaltungskonzept (farbige Darstellung) - Grundrisse aller Geschosse (1:200) (EG mit Außenanlage) - Systemschnitte (1:200) - Ansichten (1:200) - Schaubilder Beilagen: - Verzeichnis der eingereichten Unterlagen - Erläuterungsbericht - Datenblatt mit Flächen und Rauminhalten (Kennzahl-Bezugsgrößen z.b. nach ÖNORM B Pt. 4.4) - Verfasserbrief Sämtliche Planunterlagen in pdf-format für das Wettbewerbsportal der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten - Sonstige Nachweise TEIL C - BEILAGENTEIL (vom Auslober zur Verfügung gestellte Unterlagen) - Ausschreibungstext (Papier / digital) - Lagepläne (Papier / digital) - Bestandspläne (Papier / digital) - Fotos (Papier / digital) - Stellungnahmen Gebäudenutzer / Bundesdenkmalamt - Datenblätter / Formblätter - Verfasserbrief /20
18 TECHNISCHER BERICHT Formblatt Kurzbericht der Kostenbeschreibung nach Grobelementen lt. ÖNORM B (kostenschätzungsrelevante, projektbezogene Angaben) 1.) AUFSCHLIESSUNG Beschreibung der Erschließung, allgemeine bzw. besondere Maßnahmen. 2.) BAUWERK ROHBAU Beschreibung der Baukonstruktion, Gründung, Außenwände, Innenwände, Decken, Dächer, Einbauten. 3.) BAUWERK TECHNIK Beschreibung der technischen Anlagen: HKLS/E/nutzungsspezifischen Anlagen 4.) BAUWERK AUSBAU Angaben zum Ausbau 5.) EINRICHTUNG Angaben zur Einrichtung falls erforderlich 6.) AUSSENANLAGEN Beschreibung der geplanten Außenanlagen: Geländeveränderung und Gestaltung, Pflanzungen, Straßen, Wege, Parkplätze, Stützmauern, technische Anlagen /20
19 Bezeichnung des Wettbewerbes:. VERFASSERBRIEF Kennzahl: Der Projektverfasser bekundet mit seiner Unterschrift: - Urheber des Wettbewerbsprojektes zu sein, - die Verfahrensbedingungen anzuerkennen - teilnahmeberechtigt im Sinne der Wettbewerbsbedingungen zu sein. Projektverfasser: Datum und Unterschrift Adresse:. (Langstempel). Telefon + Fax /20
20 Bankverbindung des Bevollmächtigten: Geldinstitut:. Bankleitzahl: Kontonummer:. Mitarbeiter:. Der Projektverfasser ist mit der Nennung seines Namens auch dann einverstanden, wenn das Projekt nicht prämiert wurde. (Den Verfasserbrief in einem neutralen Kuvert mit Angabe der Kennzahl außen auf dem Umschlag, der Wettbewerbsarbeit beilegen!) /20
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