GELADENER EINSTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

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1 GELADENER EINSTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB Projekt: Errichtung Feuerwehr und Kindergarten in der Ortschaft Reindlmühl Marktgemeinde Altmünster Auslober: OÖ Wohnbau als Generalübernehmer für die Marktgemeinde Altmünster Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat die Kooperation mit Schreiben vom bestätigt. Wichtige Termine: Ausgabe: Kolloquium: Konstituierung des Preisgerichts 09:00 Uhr Hearing mit den Teilnehmern 10:00 Uhr Ort: Marktgemeindeamt Altmünster Abgabetermin: Für Pläne Für Modell Abgabeort: OÖ Wohnbau, Linz bis 16:00 Uhr bis 16:00 Uhr Sitzung des Preisgerichtes: Ort: Marktgemeindeamt Altmünster 09:00 Uhr Seite 1 von

2 Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 A.1. Auslober... 3 A.2. Wettbewerbsaufgabe... 3 A.3. Art und Durchführung des Wettbewerbs... 3 A.4. Teilnahmeberechtigung Befugnis Arbeitsgemeinschaft Mitarbeiter Ausschließungsgründe Geheimhaltung, Informationspflicht Konstituierung des Preisgerichts Hearing/Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung... 5 A.5. Rechtsgrundlagen... 5 A.6. Termine Wettbewerbsunterlagen Fragebeantwortung, Hearing Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Zusammenfassung der Termine des Wettbewerbsverfahrens... 7 A.7. Preisgelder... 7 A.8. Preisgericht und Vorprüfung Fachpreisrichter Sachpreisrichter Vorsitzender Vorprüfer Berater ohne Stimmrecht... 8 A.9. Eigentums- und Urheberrecht... 9 A.10. Gewinner... 9 A.11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses...10 A.12. Verhandlungsverfahren...10 A.13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung Kennzahl Verzeichnis...11 B. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN...11 B.1. Auslobungsgrundlagen Textliche Unterlagen Zur Verfügung gestellte Unterlagen...11 B.2. Einzureichende Arbeiten Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Mindestanforderungen an das Projekt Ausführung der einzureichenden Arbeiten Einzuhaltende einschlägige Gesetze und Verordnungen i.d.g.f Beurteilungskriterien...13 C. AUFGABENSTELLUNG...13 C.1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens...13 C.2. Lage und Erschließung des Bauplatzes...14 C.3. Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes...14 C.4. PKW-Stellplätze...14 C.5. Errichtungspflicht für Sicherheits- bzw. Schutzräume...14 C.6. Haustechnik...14 C.7. Energiekennzahl...14 C.8. Raum- und Funktionsprogramm...15 C.9. Kostenrahmen lt. ÖNORM B 1801/ C.10. Planungsziele...15 C.11. Planungskriterien...15 Seite 2 von

3 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN A.1. Auslober: OÖ Wohnbau für die Marktgemeinde Altmünster Marktstraße 21, 4813 Altmünster A.2. Wettbewerbsaufgabe: Gegenstand des Architekturwettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für die Errichtung einer Feuerwehr und eines Kindergartens in der Ortschaft Reindlmühl Marktgemeinde Altmünster. A.3. Art und Durchführung des Wettbewerbs: Geladener Architekturwettbewerb, einstufiger Realisierungswettbewerb; Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Anonymität der Teilnehmer wird über die gesamte Dauer des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung über den Gewinner gewährleistet. A.4. Teilnahmeberechtigung: 4.1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind: Inhaber der Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender Befugnis nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes bzw. Personen und Gesellschaften mit jeweils vergleichbarer Befugnis im Herkunftsland sowie Planungsbefugte gemäß EU Architektenrichtlinie (85/384/EWG). Folgende Architekten werden zur Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeladen: 1. Hinterwirth Architekten Ziviltechniker OG, Annastraße 10, 4810 Gmunden 2. F2 Architekten ZT GmbH, Kirchengasse 1, 4690 Schwanenstadt 3. Arch. DI Ludwig Kofler, Bayerhamerstraße 14j, 5020 Salzburg 4. ARGE Arch. Mag. arch. Bernhard Rihl und Arch. DI Richard Steger, Spittelwiese 13, 4020 Linz 5. Sonos Architektur ZT-GmbH, Markt 4, 4280 Königswiesen 6. Traugott Architektur ZT GmbH, Schlösselgasse 28a, 4810 Gmunden 7. Norbert Haderer Ziviltechniker GmbH, Annagasse 2/3, 4020 Linz 8. Benesch & Stögmüller ZT-GmbH, Fischergasse 1a, 4600 Wels 9. Architekturbüro Scheuer + Pardametz Ziviltechniker Gesellschaft m.b.h., Hauptstraße 71, 4040 Linz 10. Arch. Mag. arch. Ing. Georg Hochleitner, Pensionatstraße 14-16, 4810 Gmunden 11. Baumeister Ing. Ernst Michael MAS Jordan, Am Hartfeld 8, 4300 St. Valentin Seite 3 von

4 4.2. Jeder Teilnehmer ist gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen Ausschließungsgründe: Von der Teilnahme sind ausgeschlossen: (a) (b) (c) (d) Alle Personen, die an der Erstellung der Unterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Begutachtung der Auslobung keinen Ausschließungsgrund darstellt. Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene) deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (als solche gelten Arbeitsgemeinschaften, solange Projekte gemeinsam bearbeitet werden). Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht. Personen, die den Versuch machen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d), die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d) werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf mitwirkende Mitarbeiter des Teilnahmeberechtigten beziehen. Seite 4 von

5 4.5. Geheimhaltung, Informationspflicht Die Teilnehmer sind bis zur Bekanntgabe der den Wettbewerb abschließenden Entscheidung des Preisgerichts zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet Konstituierung des Preisgerichts: Vor Durchführung des Hearings hat sich das Preisgericht zu konstituieren. Dazu müssen mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Preisrichter und davon mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Fachpreisrichter anwesend sein. Im Zuge der Konstituierung sind unter Leitung des Auslobers oder dessen Vertreters je ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schriftführer und ein stellvertretender Schriftführer zu bestellen. Zum Vorsitzenden des Preisgerichts ist ein Fachpreisrichter zu bestellen Hearing/Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung: Ein Hearing wird festgelegt: in dem die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes auf Grund seiner Beschaffenheit vor Ort gemeinsam mit den Wettbewerbsteilnehmern erörtert wird, in dem die städtebaulichen Ziele näher erläutert und unter Mitwirkung der Wettbewerbsteilnehmer präzisiert werden; dazu gehört u.a. die verkehrstechnische Anbindung des Bauvorhabens, in dem auf die betriebsorganisatorischen und funktionellen Erfordernisse der Planungsaufgabe in Form einer Zwiesprache mit den Wettbewerbsteilnehmern näher eingegangen wird, um jene Wettbewerbsziele klarzustellen, die in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung nicht eindeutig definiert werden konnten. Die Teilnehmer des Hearings werden vor Ort protokolliert. A.5. Rechtsgrundlagen: Dieser Wettbewerb unterliegt nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG). Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung sowie der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WOA 2000), soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung ergänzt oder abgeändert wird. Im Fall von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsauslobung und der WOA 2000 gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren vorgesehenen Fragebeantwortungen und die Ergebnisse des Hearings; soweit diese im Widerspruch zu den oben genannten Bedingungen Seite 5 von

6 stehen, gehen Fragebeantwortung und Ergebnis des Hearings den oben genannten Bestimmungen vor. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in vorliegender Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an. Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz/Österreich. A.6. Termine: 6.1. Wettbewerbsunterlagen: Die Unterlagen werden den Teilnehmern zugesandt. AUSGABEDATUM: Fragebeantwortung, Hearing: Anfragen sind in schriftlicher Form ( ) zu stellen und an folgende Adresse zu richten: Im Betreff der Anfrage ist folgender Hinweis anzuführen: "Architekturwettbewerb Errichtung Feuerwehr und Kindergarten Reindlmühl". Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens :00 Uhr einlangen, beim Hearing beantwortet. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. Am findet um 10:00 Uhr in Altmünster auf dem Marktgemeindeamt (Treffpunkt) ein Hearing statt. Über das Hearing wird ein Protokoll verfasst, welches allen Empfängern der Wettbewerbsunterlagen ehestens zugesandt wird Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Wettbewerbsarbeiten sind bis spätestens zum Abgabetermin bei der OÖ Wohnbau, Blumauerstraße 46, 4020 Linz 9.OG (08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 16:00 Uhr) abzugeben bzw. müssen bei Zustellung per Post oder Kurierdienst bis spätestens zum Abgabetermin eingelangt sein. Abgabetermin: für Pläne: bis 16:00 Uhr Abgabetermin: für Modell: bis 16:00 Uhr Seite 6 von

7 6.4. Zusammenfassung der Termine des Wettbewerbsverfahrens: Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Hearing und Grundstücksbesichtigung: Abgabe der Wettbewerbspläne: Abgabe des Modells M 1:500: Preisgericht: bis 16:00 Uhr bis 16:00 Uhr ab 09:00 Uhr A.7. Preisgelder: Jeder Teilnehmer bzw. jede Arbeitsgemeinschaft erhält, sofern der eingereichte Entwurf den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von der Sieger 4.000,00 exkl. MwSt. der Zweitgereihte 3.500,00 exkl. MwSt. der Drittgereihte 3.300,00 exkl. MwSt. die Viert- bis Sechstgereihten 3.000,00 exkl. MwSt. die Siebt- bis Elftgereihten 2.000,00 exkl. MwSt. Grundlage für die Auswahl und die Reihung der Wettbewerbsarbeiten bilden ausschließlich die festgelegten Beurteilungskriterien. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Preisträger heraus, dass der Verfasser eines Preises nicht teilnahmeberechtigt war, so rückt das in der Reihung nachfolgende Projekt zu den Preisträgern auf. Das Preisgericht hat zu diesem Zweck vor Öffnung der Kuverts Nachrückerprojekte zu nominieren. Die Preisgelder werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Die erhaltene Aufwandsentschädigung wird im Falle der Beauftragung auf das Honorar Vorentwurf angerechnet. A.8. Preisgericht und Vorprüfung: Das Preisgericht darf nur aus Preisrichtern bestehen, die von den Teilnehmern des Wettbewerbes unabhängig sind. Wird von den Preisrichtern eine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt, muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über dieselbe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen (Fachpreisrichter). Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Seite 7 von

8 8.1. Fachpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Architekt Dipl.-Ing. Christoph KARL Stelzhamerstraße 25, 4600 Wels Architekt Dipl.-Ing. Ernst Pitschmann Museumstraße 20, 4643 Pettenbach Architekt Dipl.-Ing. Manfred Waldhör Herrenstraße 13/5, 4020 Linz Architekt Dipl.-Ing. Johann Schmitzberger Linzer Straße 42,4810 Gmunden HR DI Manfred Sabo Land OÖ, Abt. Umwelt-, Bau- u. Anlagentechnik, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz DI Hashim Ademi Land OÖ, Abt. Umwelt-, Bau- u. Anlagentechnik, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz Ein Fachpreisrichter hat ein Vertreter des Amtes der OÖ Landesregierung zu sein Sachpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Bürgermeister Hannes Schobesberger Marktstraße 21, 4813 Altmünster Vizebürgermeister Helmut Quatember Neukirchen 79, 4814 Neukirchen Evelin Hasler, Kindergartenleiterin Reindlmühl 4, 4814 Neukirchen Simone Moser, Kindergartenleiterin-Stv. Winkl 21, 4814 Neukirchen HBI Stefan Schmid, FF Kommandant Reindlmühl Reindlmühl 45, 4814 Reindlmühl OBI Thomas Fürtbauer, FF Kommandant-Stv. Sommerholz 14, 4814 Reindlmühl 8.3. Vorsitzender: Der Vorsitzende des Preisgerichtes ist ein Fachpreisrichter und er hat kein Dirimierungsrecht Vorprüfer: Prok. Bmst. Ing. Christian Rechberger, OÖ Wohnbau Raphael Meichenitsch, OÖ Wohnbau 8.5. Berater ohne Stimmrecht: Vizebürgermeisterin Elisabeth Feichtinger Vizebürgermeister Helmut Quatember Fraktionsobmann Klaus Mitterhofer Gemeindevorstand Mag. Christine Greunz Seite 8 von

9 Bauamtsleiter Bmst. Ing. Josef Schilcher Amtsleiter Mag. Markus Schobesberger Prof.OStR Wilfried Schögl, Mandatsträger Caritas Altmünster Ulrike Stadlbauer, Caritas OÖ Simone Moser, Kindergartenleiterin-Stv. OBI Thomas Fürtbauer, FF Kommandant-Stv. AW Johann Moser, Schriftführer FF AW Gottfried Hufnagl-Führer, Gerätewart FF AW Anton Moser, Kassier FF Vorprüfung: Wird der von der Abteilung U-BAT festgelegte Kostenrahmen (Pkt. C.9) von netto ,00,-- (Kindergarten ,00 netto, Feuerwehr ,00 netto; ohne Abbruchkosten und ohne Sonderfundierung) oder das in Pkt. C.8 festgelegte Raumerfordernis überschritten, ist dies vom Vorprüfer im Prüfbericht ausdrücklich festzuhalten. In der Vorprüfung wird im Zuge der Prüfung der Kostenplausibilität im Besonderen auf die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens von netto ,00 (ohne Abbruchkosten und ohne Sonderfundierung) geachtet und sind Abweichungen vom Vorprüfer besonders hinzuweisen. Ein Verbleib des Projektes im Verfahren ist abhängig davon, ob durch geringfügige Korrekturen, die das Projekt in seiner Art nicht wesentlich verändern, eine Einhaltung der Mindestanforderungen (Raumprogramm, Kostenrahmen) erreicht werden kann. Darüber hat das Preisgericht zu entscheiden. Ist eine Korrektur des Projektes nur mit einer umfangreichen Veränderung verbunden, so darf das Projekt vom Preisgericht nicht berücksichtigt werden. A.9. Eigentums- und Urheberrecht: Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Der Auslober hat das Recht, die Arbeit des Teilnehmers, dem die weiteren planerischen Leistungen übertragen werden, unter Namensgebung des Teilnehmers zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Der Teilnehmer und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk. A.10. Gewinner: Sind jene Teilnehmer, die nach den festgelegten Beurteilungskriterien vom Auslober letztlich an die erste, zweite und dritte Stelle gereiht werden. Dabei ist grundsätzlich die vom Preisgericht getroffene Auswahl und Reihung Grundlage für dessen Entscheidung. Seite 9 von

10 A.11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Das Ergebnis des Wettbewerbs wird vom Auslober umgehend allen Teilnehmern mitgeteilt. Alle zugelassenen Arbeiten werden mindestens eine Woche während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeiter gekennzeichnet. A.12. Verhandlungsverfahren: Der Auslober wird im Anschluss an den Wettbewerb einen Dienstleistungsauftrag über die wettbewerbsgegenständlichen Planungsleistungen vergeben. Der Auslober wird mit dem an die erste Stelle gereihten Gewinner ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages betreffend der wettbewerbsgegenständlichen Planungsleistungen durchführen. Sollte dieses Verhandlungsgespräch ergebnislos bleiben, weil der Gewinner einen Planungsvertrag auf der Basis des "Mustervertrages für Architektenleistungen für Hochbauvorhaben der Gemeinden für Oberösterreich (abzüglich des Preisgeldes) oder sachlich begründete Änderungen des Entwurfs ablehnt, wird der an die zweite Stelle Gereihte zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Sollten diese aus den bereits genannten Gründen ebenfalls ergebnislos bleiben, werden mit dem Drittgereihten Verhandlungsgespräche geführt. Hierbei behält sich der Auslober das Recht vor, allfällige, aus sachlichen und wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen durch den (die) Entwurfsverfasser zu verlangen. Die Entscheidung, welcher Wettbewerbsgewinner zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wird, ist vom Auslober allen Wettbewerbsteilnehmern binnen acht Tagen nach seiner Entscheidung bekannt zu geben. Die Aufwandsentschädigung wird vom Vorentwurfshonorar in Abzug gebracht werden. A.13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift ARCHITEKTURWETTBEWERB "Errichtung Feuerwehr und Kindergarten Reindlmühl" zu enthalten. Besonderer Hinweis: Die Abgabe von Varianten ist unzulässig. Reicht ein Teilnehmer Varianten ein, wird der Wettbewerbsbeitrag ausgeschieden. Seite 10 von

11 13.2. Der Wettbewerbsarbeit sind ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und nur das Verfasserblatt mit Namen und Anschrift des Teilnehmers unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Das Verfasserblatt hat des Weiteren die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind in 2-facher Ausfertigung (Vorprüfplan und Präsentationsplan) verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung ARCHITEKTURWETTBEWERB " Errichtung Feuerwehr und Kindergarten Reindlmühl" zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. B. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN B.1. Auslobungsgrundlagen: 1.1. Textliche Unterlagen: Als textliche Unterlagen gelten: a) die allgemeinen Bestimmungen (Teil A der Wettbewerbsauslobung) b) die besonderen Wettbewerbsbedingungen (Teil B der Wettbewerbsauslobung) c) die Planungsvorgaben und Erläuterungen (Teil C der Wettbewerbsauslobung = Aufgabenstellung) d) das Raum- und Funktionsprogramm mit Erläuterungen 1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen: Vermessungsplan mit Höhenpunkten Flächenwidmungsplanentwurf Bauwerksdatenblatt (Feuerwehr und Kindergarten) Kostendatenblatt Verfasserblatt Einsatzplatte für Modell (wird beim Hearing ausgegeben) B.2. Einzureichende Arbeiten: 2.1. Art und Umfang der von den Teilnehmern zu erbringenden Leistungen: Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Außengestaltung, Verkehrserschließung und Freiraumplanung Grundriss aller Geschosse M 1:200 mit eingetragenen Raumbezeichnungen und Raumnummern gemäß Raumprogramm, sowie Raumflächen und Hauptmaßen der Gebäudeteile Seite 11 von

12 alle Ansichten und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte M 1:200 Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion, insbesondere bezüglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, müssen aus den Plänen klar ersichtlich sein. Baumassenmodell M 1:500 Das Modell ist weiß auszuführen. Für die Größe und Form der Grundplatte gelten die Grundstücksgrenzen des Wettbewerbsgrundstückes und sind verbindlich einzuhalten. Kurz gefasster Bericht als Projekterläuterung mit Berücksichtigung der ökologischen und energietechnischen Planungsvorhaben. Die textliche Beschreibung beinhaltet auch die Gestaltung und Konstruktion der Fassade. Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen Baustoffe, Bauelemente und Baukonstruktionen zu enthalten und ist extra auf weißem A4 Papier abzugeben. Flächen- und Kubaturberechnungen lt. ÖNORM B 1800 in nachvollziehbarer, überprüfbarer Form (Bruttogrundfläche) mittels Bauwerksdatenblattes. Kostenschätzung lt. ÖNORM B 1801 mittels des vom Amt der OÖ Landesregierung aufgelegten Formblattes "Zusammenstellung der Kosten". Berechnung der Energiekennzahl und des Heizwärmebedarfes mittels Energiedatenblattes, samt Rechenplan M 1:200, in dem die Bauteile und ihre U-Werte darzustellen sind Übersicht aller Außenbauteile in Grundrissen und Ansichten (nur vom Siegerprojekt nachzureichen!) Mindestanforderungen an das Projekt: Der in Pkt. C.9 festgelegte Kostenrahmen in der Höhe von netto ,00 und das in Pkt. C.8 festgelegte Raumerfordernis müssen eingehalten werden Ausführung der einzureichenden Arbeiten: Alle eingereichten Pläne sind auf weißem Papier, die Grundrisspläne nordgerichtet, darzustellen, in 2-facher Ausfertigung gerollt verpackt und mit einer Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß Pkt. A 13.1 zu versehen. Die Pläne dürfen nicht kaschiert werden. Maximal 2 Pläne mit Größe A1. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen erwünscht. Perspektivische Darstellungen, Renderings und 3-D Ansichten sind nicht zulässig. Seite 12 von

13 Alle Projekte, Projektbeschreibungen und Anlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen i.d.g.f. einzuhalten, insbesondere: OÖ Bauordnung 1994 idf 2013 OÖ Bautechnikgesetz 2013 OÖ Bautechnikverordnung 2013 OIB Richtlinie 1-6, 2011 Bau- und Einrichtungsverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBl. Nr. 64/1980 ÖNORMEN B 1600 und B 1601 (Barrierefreies Bauen) Richtlinien Bundesfeuerwehrverband 2.5. Beurteilungskriterien: (1) Funktionelle Lösung: Erfüllung des Raumprogrammes, Zuordnung der Bereiche, Orientierbarkeit, Wegführung (2) Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung (Kostenrahmen): Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und der Erhaltung der Anlagen und ihres Betriebes für die Gemeinde. (3) Architektonische Lösung: Räumliche Gestaltung der Innen- und Außenbereiche sowie des formalen Aspektes der gesamten Anlage. Erschließung des Gebäudes, Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume. (4) Ortsplanerische Lösung: Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Aussagen zur landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung. Die oben angeführten Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im Preisgericht gleichwertig. C. AUFGABENSTELLUNG Für die Beplanung steht die Parzelle 105/7 und 106 KG Gmundnerberg zur Verfügung. Flächenwidmung Wohngebiet, Umwidmungsverfahren ist derzeit im Laufen, laut rechtskräftigen Flächenwidmungsplan. C.1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens: Die Marktgemeinde Altmünster errichtet ein Feuerwehrhaus und einen Kindergarten in einem Gebäudekomplex in der Ortschaft Reindlmühl. Seite 13 von

14 C.2. Lage und Erschließung des Bauplatzes: Im Ortszentrum von Reindlmühl, neben der bestehenden Feuerwehr. Das Wettbewerbsgrundstück ist im beiliegenden Lage- und Höhenplan exakt dargestellt. C.3. Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes: Die Aufschließung erfolgt über die Aurachtal Straße. C.4. PKW-Stellplätze: 20 Stellplätze für die Feuerwehr und 4 Stellplätze für den Kindergarten. C.5. Errichtungspflicht für Sicherheits- bzw. Schutzräume gemäß Bau TV 3. Hauptstück, 48 Schutz- und Sicherheitsräume C.6. Haustechnik: Das Grundstück wird aufgeschlossen (Kanal, Wasser). Beheizung mit Luftwärmepumpe. Ein Haustechnikraum mit 15 m² Grundfläche ist einzuplanen. C.7. Energiekennzahl: Im Sinne der Nachhaltigkeit kommt dem Thema Energieeffizienz und Sommertauglichkeit eine hohe Bedeutung zu. Der Wettbewerbssieger hat nach seiner Beauftragung diesbezüglich den rechnerischen Nachweis zu erbringen. Ausführung in NIEDRIGENERGIEBAUWEISE. Energetische Gesichtspunkte: Das Gebäude ist so zu planen, dass die Betriebs- und Erhaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden können. Dementsprechend ist die Planung in Niedrigenergiebauweise gefordert, wobei die folgenden Energiekennzahlen in Abhängigkeit der Kompaktheit folgende Werte erreichen müssen: <0,2m-1 22,5 KWh/m²a >0,8m-1 45,0 KWh/m²a 0,2 0,8m-1 linear ansteigend von 22,5 45,0 KWh/m²a Seite 14 von

15 Diese Werte sind vom Preisträger bzw. Auftragnehmer durch eine genaue Berechnung der Energiekennzahl vor einer Beauftragung nachzuweisen. C.8. Raum- und Funktionsprogramm: Der Ausschreibung wird ein Bauwerksdatenblatt (Raum- und Funktionsprogramm) beigelegt. Grundsätzlich wird hiezu festgehalten, dass es sich bei den in diesem Raumprogramm festgelegten Flächen um Nutzflächen (Netto-Raumflächen) im Sinne der ÖNORM B 1800 handelt. Die noch zusätzlich erforderlichen Abstell- und Verkehrsflächen sind nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorzusehen. Es sind möglichst kurze Verkehrswege anzustreben. C.9. Kostenrahmen lt. ÖNORM B 1801/1: Die vorgegebenen Errichtungskosten des Landes OÖ für das Bauvorhaben von netto ,00 (ohne Abbruch und Sonderfundierung) sind im Hinblick auf den Kostendämpfungserlass des Landes OÖ unbedingt einzuhalten. In der Vorprüfung wird im Zuge der Prüfung der Kostenplausibilität im Besonderen auf die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens geachtet und Abweichungen sind vom Vorprüfer besonders hervorzuheben. Ein Verbleib des Projektes im Verfahren ist davon abhängig, ob durch geringfügige Korrekturen, die das Projekt in seiner Art nicht wesentlich verändern, eine Einhaltung der Mindestanforderungen (Raumprogramm, Kostenrahmen) erreicht werden kann. Darüber hat das Preisgericht zu entscheiden. Besonderer Hinweis: Zusammenstellung der Kosten bei der Durchführung von Hochbauvorhaben von OÖ Gemeinden, Gemeindeverbänden und freier Wohlfahrtsträger von den Teilnehmern sind lediglich die Bauwerkskosten (2-5) und die Außenanlagen (6) zu schätzen. Die Kosten für die Aufschließung und die Honorare werden vorgegeben (siehe Anlage Kostendatenblatt). C.10. Planungsziele: Zeitgemäße, nachhaltige, jedoch kosten- und energiebewusste Planung. C.11. Planungskriterien: Überschaubarkeit, klare und funktionelle Zuordnungen. Keine Flachdächer sondern flach geneigte Kaltdächer mit Ableitung der Regenwässer nach Seite 15 von

16 außen. Planung der Glasflächen, sodass eine Reinigung ohne Hebebühne möglich ist. Höhenentwicklung: Das Gebäude soll mit maximal zwei Geschoßen geplant werden. Keine Unterkellerung. Besonderer Augenmerk ist darauf zu legen, dass es zu keinen gegenseitigen Beeinträchtigungen von Kindergarten und Feuerwehr kommt. Ins besonders ist zu gewährleisten, dass im Einsatzfall der Feuerwehr ein gefahrloses Zu- und Ausfahren möglich ist. (baulich getrennte Zu- und Abfahrten, Kreuzungsbereiche sind zu vermeiden) Der Neubau soll so am Bauplatz situiert werden, dass während der Bauphase die Feuerwehr im bestehenden Gebäude verbleiben kann und die Übersiedlung und Abbruch nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen kann. Eine Erweiterung der Fahrzeugräume muss möglich sein. Auf der verbleibenden Grünfläche muss für den Kleinfeld-Fußball ein Kleinfeldplatz mit einer Größe von 54 m x 35 m eingeplant werden. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein, so ist ein Fußballspielfeld Futsal mit einer Mindestgröße von 25 m x 42 m einzuplanen. Randstellplatz mit Torbreite 6 m (in Kombination mit der Schlauchwäsche) Schlauchturm in Kombination mit der Schlauchwäsche und als Übungsturm geeignet. Entsprechender Dachvorsprung vor den Toren. Ein- und Ausfahrt der Feuerwehr möglichst weit Richtung Norden situieren (wegen der Sichtweite der Kurve der Aurachtal Straße. Getrennte Parkplätze für Feuerwehr bzw. Kindergarten vorsehen. Die Werkstätte muss ebenfalls einen direkten Zugang von der Garage aufweisen, der mit einem Stapler befahrbar ist. Die erforderlichen Nebenräume sollen hinter den Einstellgaragen geordnet werden, sodass ohne Vergrößerung des Bauvolumens noch zusätzliche Lagerfläche über den Nebenräumen gewonnen werden kann. Diese Lagerfläche hat zumindest in der Geh-Linie eine Höhe von 2,20 m zu erhalten und muss von der Garage aus mit einem Stapler beschick bar sein. Das Feuerwehrhaus ist mit einer eigenen Zufahrt zu erschließen, die erforderlichenfalls auch abgeschrankt werden kann. Seite 16 von

17 Der Kommandoraum sollte im Normalfall eine räumliche und akustische Verbindung zum Bereitschaftsraum haben (Tür). Nur im Einsatzfall sollte dieser akustisch trennbar sein um gegenseitige Störungen zu vermeiden, eine permanente Blickbeziehung ist wichtig. Der Jugendraum soll als eigener Raum konzipiert werden. Der Bereitschaftsraum soll daher im EG situiert werden (für zirka 35 Personen). Die Feuerwehr soll, wenn möglich, eingeschoßig konzipiert werden. Teeküche soll zwischen Schulungs- bzw. Bereitschaftsraum und Kommando- bzw. Besprechungsraum liegen und von beiden Räumen zugänglich sein. Auf ökologische Bauweise und Baustoffe ist besonderes Augenmerk zu legen. Seite 17 von

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