ARCHITEKTENWETTBEWERB DIENSTLEISTUNGSZENTRUM (DLZ) GMUNDEN

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1 ARCHITEKTENWETTBEWERB DIENSTLEISTUNGSZENTRUM (DLZ) GMUNDEN Auslober: Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde Gmunden & Co KG Rathausplatz Gmunden Tel.: Ansprechpartner: Ing. Markus Putz bauamt@gmunden.ooe.gv.at Berater des Auslobers: Arch. DI Thomas Gruber Wolf-Dietrich-Straße Salzburg Tel.: office@architekt-gruber.com Thomas Gruber, 17. Oktober

2 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Auslober / Berater des Auslobers Wettbewerbsaufgaben Art des Wettbewerbes 3 4. Teilnahmeberechtigung Rechtsgrundlagen Termine 6 7. Preisgelder, Beurteilungskriterien Preisgericht und Vorprüfung 9 9. Eigentums- und Urheberrecht Gewinner Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Verhandlungsverfahren Formale Bedingungen und Kennzeichnung. 11 B. Besonders Bestimmungen Auslobungsgrundlagen Einzureichende Arbeiten. 13 C. Aufgabenstellung Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens Lage und (verkehrstechnische) Erschließung des Bauplatzes PKW-Stellplätze Errichtungspflicht für Sicherheits- bzw. Schutzräume Haustechnik Raum- und Funktionsprogramm Kostenrahmen lt. ÖNORM B D. Beilagen

3 A. Allgemeine Bestimmungen 1. Auslober: Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde Gmunden & Co KG Rathausplatz Gmunden bauamt@gmunden.ooe.gv.at Berater des Auslobers: Architekt Dipl.-Ing. Thomas Gruber Wolf-Dietrich-Straße 12/ Salzburg office@architekt-gruber.com 2. Wettbewerbsaufgabe: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für das Dienstleistungszentrum Gmunden. Das Gebäude soll auf dem Areal des bestehenden Wirtschaftshofes errichtet werden. Wesentliche Randbedingung ist, dass die Errichtung bei laufendem Betrieb des Wirtschaftshofes durchgeführt werden muss. Das gesamte Gebäude ist entsprechend den Grundsätzen und Richtlinien barrierefreien Bauens zu planen (rollstuhl- und behindertengerecht). 3. Art und Durchführung des Wettbewerbes: Nicht offener Realisierungswettbewerb mit angeschlossenem Verhandlungsverfahren. Wettbewerbssprache ist Deutsch. Teilnahmeanträge: Eine unbeschränkte Anzahl von TeilnehmerInnen wird eingeladen anonym einen Teilnahmeantrag zu stellen. Dieser besteht aus städtebaulichen und funktionellen Überlegungen im Maßstab 1:500 zu der gegenständlichen Wettbewerbsaufgabe. Anforderungen siehe Punkt B 2.1. Die Auswahl von 8 bis 15 TeilnehmerInnen für den Architektenwettbewerb wird durch das Preisgericht (Pkt. 8) vorgenommen. Wettbewerb: Bearbeitung der eigentlichen Wettbewerbsaufgabe gemäß C. Aufgabenstellung. Die Einreichung der Projekte erfolgt anonym, ebenso wie die Abwicklung des gesamten Verfahrens. Verhandlungsverfahren: Nach Abschluss des Wettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren mit den ersten 3 PreisträgerInnen durchgeführt. 3

4 4. Teilnahmeberechtigung: 4.1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind: Inhaber der Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender Befugnis nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes bzw. Personen und Gesellschaften mit jeweils vergleichbarer Befugnis sowie Planungsbefugte gemäß EU-Architektenrichtlinie (85/384/EWG) Nachweis Österreich: Bestätigung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten / Länderkammern einer aufrechten Befugnis (nicht älter als 3 Monate). Planende Baumeister: Bestätigung der Wirtschaftskammer über eine aufrechte Gewerbeberechtigung. EU: Dienstleistungsbestätigung (Ausstellung durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg, A 4040 Linz, Kaarstraße 2/II, Tel.: 0732/ Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist dem Verfasserbrief beizufügen Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft nur einmal teilnahmeberechtigt, wobei Varianten zu kennzeichnen sind. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der / die Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle TeilnehmerInnen die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen MitarbeiterInnen: Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/r oder mehrerer MitarbeiterInnen, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen vom Teilnehmer / der Teilnehmerin genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen Ausschließungsgründe: Von der Teilnahme sind ausgeschlossen: (a) Alle Personen, die an der Erstellung der Unterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Begutachtung der Auslobung keinen Ausschließungsgrund darstellt. (b) Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: E- hegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene) deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (als solche gelten Arbeitsgemeinschaften, solange Projekte gemeinsam bearbeitet werden. (c) (d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht. Personen, die den Versuchen machen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d), die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d) werden auch dann für den / die TeilnehmerIn wirksam, wenn sie sich auf mitwirkende MitarbeiterInnen des / der Teilnahmeberechtigten beziehen. 4

5 4.5. Konstituierung des Preisgerichts: Vor Durchführung des Hearings hat sich das Preisgericht zu konstituieren. Dazu müssen mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten PreisrichterInnen und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten FachpreisrichterInnen anwesend sein. Im Zuge der Konstituierung sind unter Leitung des Auslobers oder dessen Vertreters je ein Vorsitzender / eine Vorsitzende, ein stellvertretender Vorsitzender / eine stellvertretende Vorsitzende und ein Schriftführer / eine Schriftführerin zu bestellen. Zum/r Vorsitzenden des Preisgerichtes ist ein/e Fachpreisrichter/in zu bestellen Hearing / Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung (für Teilnahmeantrag - Stellende): Ein Hearing wird festgelegt: in dem die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes auf Grund seiner Beschaffenheit vor Ort gemeinsam mit den WettbewerbsinteressentInnen erörtert wird, in dem die städtebaulichen Ziele näher erläutert und unter Mitwirkung der WettbewerbsinteressentInnen präzisiert werden; dazu gehört u.a. die verkehrstechnische Anbindung des Bauvorhabens, in dem auf die betriebsorganisatorischen und funktionellen Erfordernisse der Planungsaufgabe in Form einer Zwiesprache mit den WettbewerbsinteressentInnen näher eingegangen wird, um jene Wettbewerbsziele klarzustellen, die in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung nicht eindeutig definiert werden konnten. Kolloquium und Lokalaugenschein, sowie die bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich eingelangten Fragen werden protokolliert bzw. beantwortet und den WettbewerbsinteressentInnen zur Verfügung gestellt. ( Für den Wettbewerb wird kein Hearing stattfinden. Schriftliche Fragen werden innerhalb der Fristen schriftlich beantwortet. 5. Rechtsgrundlagen Dieser Wettbewerb unterliegt den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG). Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung sowie der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WOA), Stand , soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung ergänzt oder abgeändert wird. Im Fall von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor. Ferner gelten die Auslobungsbedingungen, die im Verfahren vorgesehene Fragebeantwortung und die Ergebnisse des Hearings; soweit diese im Widerspruch zu den oben genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortung und Ergebnis des Hearings den oben genannten Bestimmungen vor. Mit der Einreichung seiner / ihrer Teilnahmeantrags / Wettbewerbsarbeit nimmt jede/r Teilnehmer/in alle in vorliegender Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an. Gerichtsstand: Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand ist Gmunden / Österreich 5

6 6. Termine: 6.1. Wettbewerbsunterlagen sind über die Website der Stadtgemeinde Gmunden, unter herunter zu laden. Ausgabedatum: Fragebeantwortung, Hearing: Anfragen sind in schriftlicher Form ausschließlich per zu stellen und an folgende Adresse zu richten: für Teilnahmeanträge bis für den Wettbewerb bis Im Betreff der Anfrage ist folgender Hinweis anzuführen: Architekturwettbewerb DLZ Gmunden Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens (Teilnahmeanträge) bzw (Wettbewerb) einlangen, schriftlich beantwortet. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. Am findet um Uhr in Gmunden auf dem Wettbewerbsgrundstück ein Lokalaugenschein statt. Im Anschluss daran (16.00 Uhr) findet die Beantwortung der schriftlich eingelangten Fragen im Rathaussaal, Rathausplatz 1, 4810 Gmunden, statt. Über das Hearing wird ein Protokoll verfasst, welches unter einzusehen ist Abgabe der Teilnahmeanträge / Wettbewerbsarbeiten: Die Teilnahmeanträge sind bis spätestens , bzw (Pläne - Wettbewerb) und (Modell Wettbewerb), bis spätestens jeweils Uhr bei der Stadtgemeinde Gmunden / Bauabteilung Rathausplatz Gmunden abzugeben, bzw. müssen bei Zustellung per Post oder Kurierdienst bis spätestens zum Abgabetermin eingelangt sein. Abgabetermin Teilnahmeanträge: für Pläne (16.00 Uhr) Abgabetermin Wettbewerb: für Pläne (16.00 Uhr) für Modell (16.00 Uhr) Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen der Unterlagen liegt bei den TeilnehmerInnen. Zu spät einlangende Beiträge werden nicht berücksichtigt. 6

7 6.4. Zusammenfassung der Termine des Wettbewerbsverfahrens: Wettbewerbsauslobung im Netz ab konstituierende Sitzung der Jury Uhr Kolloquium / Hearing Teilnahmeanträge Lokalaugenschein Kolloquium Uhr Uhr Abgabe der Teilnahmeanträge Vorprüfung Teilnahmeanträge bis Jurysitzung Teilnahmeanträge Information der TeilnehmerInnen für den Wettbewerb bis Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Pläne Modelle Vorprüfung Wettbewerb bis Jurysitzung Wettbewerb Verhandlungsverfahren bis Preisgelder: Für die ersten drei vom Preisgericht gereihten Wettbewerbsarbeiten sind nachstehende folgende Preisgelder (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen. Darüber hinaus werden drei Ankäufe vergeben. 1. Preis Euro ,00 2. Preis Euro 8.000,00 3. Preis Euro 6.000,00 3 Ankäufe zu je Euro 3.000,00 Für die Preisränge und die Ankäufe ist jeweils ein/e NachrückerIn zu nominieren. Grundlage für die Auswahl und die Reihung der Wettbewerbsarbeiten bilden ausschließlich die festgelegten Beurteilungskriterien. Dem Preisgericht bleibt vorbehalten bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der ausgesetzten Preise und Anerkennungspreise vorzunehmen, wobei die Gesamtsumme Euro auf jedem Fall vergeben wird. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit dem Namen der PreisträgerInnnen heraus, dass der / die Verfasser/in eines Preises nicht teilnahmeberechtigt war, so rückt das in der Reihung nachfolgende Projekt zu den PreisträgerInnen auf. Das Preisgericht hat zu diesem Zweck vor Öffnung der Kuverts Nachrückerprojekte zu nominieren. Die Preisgelder werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem/r Wettbewerbsteilnehmer/in und seinen / ihren MitarbeiterInnen nur an den / die Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. 7

8 7.1. Beurteilungskriterien Teilnahmeanträge: Städtebauliche Lösung: (100 Punkte / Gewichtung 25 %) Verkehrskonzept: (100 Punkte / Gewichtung 25 %) (PKW, LKW / extern, intern) sparsamer Umgang mit Bauplatzfläche: (100 Punkte / Gewichtung 25 %) Gestaltungsqualität: (100 Punkte / Gewichtung 25 %) 7.2. Beurteilungskriterien Wettbewerb: Städtebauliche Kriterien: (100 Punkte / Gewichtung 20 %) Gliederung und Gestaltung der Baukörper Einbindung in die Umgebung Gestaltung der Außenräume Verkehrslösung Baukünstlerische Kriterien: (100 Punkte / Gewichtung 20 %) Qualität der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualität Beitrag zur modernen Baukultur Funktionelle Kriterien: (100 Punkte / Gewichtung 25 %) Funktionelle Gesamtlösung Zuordnung der Funktionsbereiche Interne Erschließung Orientierbarkeit Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit des Projektes Ökonomische Kriterien: (100 Punkte / Gewichtung 25 %) Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung im Betrieb und bei der Erhaltung Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens Konstruktionssysteme Ökologische Kriterien: (100 Punkte / Gewichtung 10 %) Umweltverträglichkeit Nachhaltigkeit 7.3. Beurteilungskriterien Verhandlungsverfahren. Akzeptanz der Änderungswünsche: (100 Punkte / Gewichtung: 40 %) Akzeptanz des Werkvertrages: (100 Punkte / Gewichtung: 40 %) Wirtschaftliche Kriterien: (100 Punkte / Gewichtung: 20%) Für die endgültige Reihung werden die Punkte des Wettbewerbsergebnisses zu den Punkten des Verhandlungsverfahrens addiert. 8

9 7.4. Absichtserklärung: Im Falle der Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auslober den / die Preisträger/in mit den weiteren Planungsleistungen gemäß 3 HOA 2004 (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, künstlerische Oberleitung, technische Oberleitung) zu beauftragen (Mustervertrag im Anhang). Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der / die Wettbewerbsteilnehmer/in den vorliegenden Ausschreibungstext in allen Punkten. Bei Auftragsunterzeichnung mit dem Wettbewerbssieger wird das Preisgeld als Akontozahlung mit dem Honorar gegenverrechnet. Dieser Abzug erfolgt bei Vorlage der Honorarnote Einreichplanung. 8. Preisgericht und Vorprüfung Das Preisgericht darf nur aus PreisrichterInnen bestehen, die von den TeilnehmerInnen des Wettbewerbes unabhängig sind. Wird von den PreisrichterInnen eine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt, muss mindestens ein Drittel der PreisrichterInnen über dieselbe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen (Fachpreisrichter/in). Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: 8.1. FachpreisrichterInnen: Architekt Ing. Mag.arch. Franz Treml Ersatz: Architekt Hofrat Dipl.-Ing. Manfred Sabo Ersatz: Dipl.-Ing. Hashim Ademi N.N... Ersatz:.. N.N... Ersatz: SachpreisrichterInnen: Vize-Bgm. Mag. Herbert Bergthaler Ersatz:.. GR DI. Georg Neumann Ersatz:.. GR Gerald Grampelhuber Ersatz:.. StR Bmst. Ing. Kurt Kramesberger Ersatz:.. GR Dipl.-Ing. Otto Kienesberger Ersatz:.. Baudirektor Ing. Johann Aigner Ersatz:.. 9

10 8.3. Vorsitzende/r: Der / die Vorsitzende/r ist ein/e Fachpreisrichter/in und er / sie hat Dirimierungsrecht Vorprüfer: Arch. DI Thomas Gruber 8.5. Berater ohne Stimmrecht: Mag. Robert Hametner Ing. Markus Putz Maximilian Weindlmayr Helmut Danzer Adolf Gillesberger Vorprüfung: Wird der von der Abteilung U-BS festgelegte Kostenrahmen (Pkt. C.7.) oder das in Pkt. C.6. festgelegte Raumerfordernis überschritten, ist dies vom Vorprüfer im Prüfbericht ausdrücklich festzuhalten. Ein Verbleib des Projektes im Verfahren ist nur dann möglich, wenn durch geringfügige Korrekturen, die das Projekt in seiner Art nicht wesentlich verändern, eine Einhaltung der Mindestanforderungen (Raumprogramm, Kostenrahmen) erreicht werden kann. Darüber entscheidet das Preisgericht. 9. Eigentums- und Urheberrecht: Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auslober über. Der / die Projektverfasser/in behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Die Auslober hat das Recht, die Arbeit des / der Teilnehmer/in, dem / der die weiteren Leistungen übertragen werden, unter Namensgebung des / der Teilnehmer/in zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Der / die Teilnehmer/in und seine / ihre Rechtsnachfolger/in sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk. 10. Gewinner: Sind jene TeilnehmerInnen, die nach den festgelegten Beurteilungskriterien des Auslobers letztlich an die erste, zweite und dritte Stelle gereiht werden. Dabei ist grundsätzlich die vom Preisgericht getroffene Auswahl und Reihung Grundlage für dessen Entscheidung. 10

11 11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Das Ergebnis des Wettbewerbs wird vom Auslober umgehend allen TeilnehmerInnen mitgeteilt. Alle zugelassenen Arbeiten werden mindestens eine Woche während der Amtsstunden im Rathaus Gmunden, Rathausplatz 1, 4810 Gmunden öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der VerfasserInnen und deren MitarbeiterInnen gekennzeichnet. 12. Verhandlungsverfahren: Der Auslober wird im Anschluss an den Wettbewerb einen Dienstleistungsauftrag über die wettbewerbsgegenständlichen Planungsleistungen vergeben. Der Auslober wird mit den ersten drei PreisträgerInnen ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages durchführen. Hierbei behält sich die Auslober das Recht vor, allfällige, aus sachlichen und wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen durch den / die Entwurfsverfasser/in zu verlangen. Die Entscheidung, welche/r Wettbewerbsgewinner/in zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wird, ist vom Auslober allen WettbewerbsteilnehmerInnen binnen acht Tagen nach seiner Entscheidung bekannt zu geben. 13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Teilnahmeanträge: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge rechts oben auf dem A1-Blatt anzubringen ist. Dem Teilnahmeantrag ist ein verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief mit Namen und Anschrift des / der Teilnehmer/in unter Anführung der MitarbeiterInnen enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat des Weiteren die Telefon- und die Kontonummer des / der Teilnehmer/in (der Empfangsberechtigten) zu enthalten. Weiters ist (siehe Pkt. 4.1) die jeweils zutreffende Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten beizulegen. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung ARCHITEKTENWETTBEWERB DLZ GMUNDEN zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Wettbewerbsbeiträge, die per Post übersandt werden, haben als Absender Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg Kaarstraße Linz zu enthalten. Die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen der Teilnahmeanträge bzw. der Wettbewerbsunterlagen liegt beim Teilnehmer / der Teilnehmerin. Varianten sind nicht zugelassen. 11

12 Wettbewerb: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit derselben Kennzahl, die beim Teilnahmeantrag verwendet wurde, zu bezeichnen. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben ferner die Aufschrift ARCHITEKTENWETTBEWERB DLZ GMUNDEN zu enthalten. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller Unterlagen beizuschließen, welches außen die Kennzahl trägt. Eine weitere Abgabe eines Verfasserbriefes ist nicht notwendig, da die Verfasserbriefe aus dem Teilnahmeantrag herangezogen werden. 12

13 B. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN 1. Auslobungsgrundlagen: 1.1. Textliche Unterlagen: Als textliche Unterlagen gelten: a) die allgemeinen Bestimmungen (Teil A der Wettbewerbsauslobung) b) die besonderen Wettbewerbsbedingungen (Teil B der Wettbewerbsauslobung) c) die Planungsvorgaben und Erläuterungen (Teil C der Wettbewerbsauslobung = Aufgabenstellung) d) das Raum- und Funktionsprogramm mit Erläuterungen e) hinsichtlich des Verfahrens gilt die WOA 2000 (Stand ) 1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen: Vermessungsplan des Wettbewerbsgebietes mit Höhenschichtenlinien (Beilage) Naturbestandsaufnahme des Wettbewerbsgebietes (Beilage) Flächenwidmungsplan ( Einsatzmodell Bodenuntersuchungen (Beilage) Luftbild (Beilage) 2. Einzureichende Arbeiten: 2.1. Art und Umfang der von den WettbewerbsteilnehmerInnen zu erbringenden Leistungen - Teilnahmeanträge: - Lageplan 1:500; Darstellung der Baukörper und der Außenanlagen - Grundriss 1:500; Darstellung des Verkehrskonzeptes, der Erschließung, der Anordnungen der externen (BesucherInnen- / MitarbeiterInnen-) Parkplätze - Nachweis der BGF und des BRI; die Berechnungen sind auf dem A1-Plan darzulegen - Allfällige Projekterläuterungen sind auf dem A1-Plan unterzubringen. Separate Erläuterungsberichte sind unerwünscht - Schaubild (Schaubilder): - Die Darstellungen sind auf das Format A1, vertikal, beschränkt. - Die Abgabe erfolgt gerollt, nicht aufkaschiert. - Die Planinhalte sind darüber hinaus digital auf einer CD-Rom abzugeben 13

14 2.2. Art und Umfang der von den WettbewerbsteilnehmerInnen zu erbringenden Leistungen - Wettbewerb: - Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Außengestaltung, Verkehrserschließung und Freiraumplanung - Grundriss aller Geschosse M 1:200 mit eingetragenen Raumbezeichnungen und Raumnummern gemäß Raumprogramm, sowie Raumflächen und Hauptmaßen der Gebäudeteile (allfälliger Bestand und Umbaumaßnahmen sind entsprechend zu differenzieren) - alle Ansichten und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte M 1:200 Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion einschließlich perspektivischer Darstellung, insbesondere bezüglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, müssen aus den Plänen klar ersichtlich sein. - Baumassenmodell M 1:500 Das Modell ist weiß auszuführen. Für die Größe und Form der Grundplatte gelten die Grundstücksgrenzen des Wettbewerbsgrundstückes und sind verbindlich einzuhalten. - Kurz gefasster Bericht als Projekterläuterung mit Berücksichtigung der ökologischen und energietechnischen Planungsvorhaben. Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen Baustoffe, Bauelemente und Baukonstruktionen zu enthalten. - Flächen- und Kubaturberechnungen lt. ÖNORM B 1800 samt Rechenplan M 1:200, in nachvollziehbarer, überprüfbarer Form (Bruttogeschossfläche) mittels Bauwerksdatenblatt. - Kostenschätzung lt. ÖNORM B 1801 mittels des vom Amt der Oö. Landesregierung aufgelegten Formblattes Zusammenstellung der Kosten (Bauwerkskosten). - Die Energiekennzahl wird vom Auslober vorgegeben, bzw. sind die entsprechenden Erlässe des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung der jeweiligen Bauaufgabe entsprechend auszuführen. Der Gewinner / die Gewinnerin mit dem/der Verhandlungsgespräche geführt werden muss die Entsprechung in allen Teilen nachweisen (25 bis 50 Kwh/m2/a) - Die Darstellungen sind auf das Format A0, vertikal, 3 Blätter, zu beschränken. Die Pläne sind gerollt, nicht aufkaschiert, abzugeben. Für die Vorprüfung ist ein kompletter 2. Satz Pläne abzugeben. Sämtliche Planinhalte sind separat auf eine CD zu speichern und den Unterlagen beizufügen Mindestanforderungen an das Projekt: Der in Pkt. C.7. festgelegte Kostenrahmen und das in Pkt. C.6. festgelegte Raumerfordernis müssen eingehalten werden. 14

15 2.4. Ausführung der einzureichenden Arbeiten: Alle eingereichten Pläne sind auf weißem Papier, die Grundrisspläne nordgerichtet, darzustellen, als Kopie gerollt und mit einer Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß Pkt zu versehen. Die Pläne dürfen nicht kaschiert werden. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen erwünscht Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen i.d.g.f. einzuhalten, insbesondere - Oö. Bauordnung Oö. Bautechnikgesetz Oö. Bautechnikverordnung Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz Arbeitnehmerschutzgesetz BGBl. Nr. 450/ Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie, LGBl. Nr. 64/ ÖNORMEN B 1600 und B 1601 (Barrierefreies Bauen) - Bundesvergabegesetz

16 C. AUFGABENSTELLUNG 1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens: Das Dienstleistungszentrum Gmunden fasst drei Abteilungen zusammen: den Wirtschaftshof, die Stadtbetriebe und die Wasserversorgung. Die Liegenschaft, des bestehenden Bau- und Wirtschaftshofes der Stadtgemeinde Gmunden, liegt nördlich des Kalvarienberges und wird über die Werkplatzstraße erschlossen. Das Grundstück hat ein Ausmaß von qm. Im östlichen Teil befindet sich der eigentliche Bauhof, im nördlichen und westlichen Teil einige unbeheizte Lagerhallen. Südlich ist Grünland, nördlich, westlich und östlich der Liegenschaft ist ein Wohngebiet. Die Widmung der Liegenschaft ist gemischtes Baugebiet.. Das Dienstleistungszentrum Gmunden soll bei laufendem und bei ungestörtem Betrieb des bestehenden Wirtschaftshofes errichtet werden können. Die zu erhaltenden Gebäude sind auf dem Katasterplan rot dargestellt, alle anderen Objekte auf der Liegenschaft können abgebrochen werden. Die Zufahrt, gelb dargestellt, ist während der ganzen Bauphase zu gewährleisten. Nach Realisierung des DLZ Gmunden Ende 2010 wird der bestehende Wirtschaftshof abgebrochen. Eine Nachnutzung der noch zur Verfügung stehenden Flächen ist geplant. Die Auslober erwartet diesbezüglich Vorschläge seitens der TeilnehmerInnen. 2. Lage und Erschließung des Bauplatzes / Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes über die Werkplatzstraße. Zu- und Abfahrtmöglichkeiten auf den Bauplatz sind entlang der gesamten nördlichen Grundgrenze möglich. 3. PKW-Stellplätze Auf dem Grundstück sind 60 PKW-Stellplätze für BesucherInnen und MitarbeiterInnen anzuordnen. Der BesucherInnen- und MitarbeiterInnen-Parkplatz ist außerhalb des eigentlichen Dienstleistungszentrum anzuordnen, um eine Vermischung zwischen Dienst- und Besucherverkehr zu vermeiden. Die Dienstfahrzeuge (siehe Raumprogramm) sind innerhalb des DLZ-Areals vorzusehen 4. Errichtungspflicht für Sicherheits- bzw. Schutzräume gemäß 28 Oö. Bau TG Keine Errichtungspflicht 5. Haustechnik Das Grundstück ist voll aufgeschlossen. 16

17 6. Raum- und Funktionsprogramm Das DLZ Gmunden vereinigt die Funktionen Wirtschaftshof, Stadtbetriebe und Wasserversorgung in einem Haus. Durch die Zusammenlegung erwartet der Auslober Synergieeffekte, die sich im funktionellen Ablauf und in einem reduzierten Raumprogramm niederschlagen. 60 PKW-Stellplätze für BesucherInnen und DienstnehmerInnen sind so anzuordnen, dass sie den Betrieb des DLZ nicht behindern. Stellplätze entlang der Werkplatzstraße und des Kapellenweges sind möglich. Die DienstnehmerInnen betreten das Gebäude / das Areal an einer zentralen Stelle, an der auch eine Zeiterfassung vorgesehen ist. Zur Überwachung des Eingangsbereiches ist ein Büro / Portier vorgesehen. Umkleide- und Sanitärbereiche müssen gleichzeitig die Trennungsfunktion schmutzig / sauber übernehmen. Beide Bereiche sind generell für Männer und Frauen getrennt vorzusehen (1/3 Frauen, 2/3 Männer). Lagerräume- und Werkstättenbereiche sind mit dem LKW zu beliefern. 7. Kostenrahmen lt. ÖNORM B 1801 Errichtungskosten Euro 3,7 Mio zuzüglich Index 5,36 % (Index 05/ /2007) Euro ,-- = Euro 3,9 Mio. (gerundet). 17

18 D BEILAGEN Raumprogramm / Bauwerksdatenblatt (Formblatt) Mustervertrag Version 2005 Verfasserbrief Kostenschätzung lt. ÖNORM B 1801 (Formblatt) Thomas Gruber, 29. Oktober

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