WETTBEWERBSAUSLOBUNG

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1 WETTBEWERBSAUSLOBUNG Gemeinde Waldzell Realisierungswettbewerb Neubau der Hauptschule Waldzell Version: Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulentenhat die Kooperation mit Schreiben vom bestätigt. Ende der Abgabefrist für Pläne: Ende der Abgabefrist für Modelle: , 12:30 Uhr (einlangend) , 12:30 Uhr (einlangend) Abgabeort: Gemeindeamt Waldzell Hofmark 1 A-4924 Waldzell Einlaufstelle Seite 1 von 21

2 Inhaltsverzeichnis TEIL A VERFAHRENSORDNUNG 1. Vorbemerkungen 2. Auslober 3. Wettbewerb 4. Teilnehmer 5. Hinweise zur Gestaltung und Abgabe der Wettbewerbsarbeit 6. Beurteilungskriterien 7. Preisgericht 8. Preisgelder 9. Verwendungs- und Verwertungsrechte (Eigentums- und Urheberrecht) 10. Verhandlungsverfahren 11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und Rückstellung von Wettbewerbs arbeiten TEIL B - PROJEKTBESCHREIBUNG 1. Beschreibung des Bauvorhabens 2. Kostenrahmen 3. Einzuhaltende einschlägige Gesetze und Verordnungen TEIL C LEISTUNGSBILD 1.Mindestanforderungen an das Projekt 2.Einzureichende Arbeiten TEIL D BEILAGEN Seite 2 von 21

3 TEIL A - VERFAHRENSORDNUNG 1. Vorbemerkungen 1.1. Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorschlägen für die architektonische Umsetzung des Projekts in Form von Planungskonzepten (Vorentwürfen). In der bereits durchgeführten ersten Stufe ( Erkundung des Bewerberkreises ) wurden alle Interessenten aufgerufen, Teilnahmeanträge gemäß den Vorgaben der Bewerberinformation zu stellen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich jene Bewerber, die im Bewerbungsverfahren ausgewählt und zur weiteren Teilnahme und Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit eingeladen wurden Diese Wettbewerbsauslobung darf nur für Zwecke der Durchführung des gegenständlichen Wettbewerbs verwendet werden. Jede Weitergabe oder sonstige Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auslobers, sofern die Weitergabe bzw. Verwertung nicht ausschließlich und unmittelbar für Zwecke der Ausarbeitung der Wettbewerbsarbeit erfolgt. Hiervon ausgenommen ist eine Veröffentlichung im Wettbewerbsportal architekturwettbewerb.at Diese Wettbewerbsauslobung ist in vier Teile (Teil A, Teil B, Teil C und Teil D) gegliedert. Verweise, die keine Bezeichnung des Teils enthalten (zb siehe Punkt 1.3. ) beziehen sich jeweils auf eine Stelle im gleichen Teil, in dem der Verweis gemacht wird. Verweise in einen anderen Teil enthalten dessen Bezeichnung (zb siehe Punkt A 1.3. ) Soweit in dieser Wettbewerbsauslobung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 2. Auslober 2.1. Dieser Wettbewerb wird ausgelobt durch die Gemeinde Waldzell Hofmark 1 A-4924 Waldzell Fax: 07754/ mailto: gemeinde@waldzell.ooe.gv.at 2.2. Die Gemeinde Waldzell ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG). Seite 3 von 21

4 3. Wettbewerb 3.1. Rechtliche Grundlagen Gegenstand des Verfahrens ist ein Realisierungswettbewerb. Der Wettbewerb wird als nicht offener Wettbewerb gemäß 154 Abs 2-6 BVergG durchgeführt. Der Auslober beabsichtigt, im Anschluss an den Wettbewerb einen Dienstleistungsauftrag im Verhandlungsverfahren gemäß 30 Abs 2 Z 6 BVergG ( Verhandlungsverfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages an den oder einen der Gewinner des Wettbewerbs ) zu vergeben. Die Summe aus den an die Wettbewerbsteilnehmer zur Auszahlung gelangenden Preisgeldern, Vergütungen und dem geschätzten Auftragswert des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Planungsauftrages übersteigt den für den Oberschwellenbereich maßgebenden Wert. Der Auslober führt daher den Wettbewerb nach den für den Oberschwellenbereich geltenden Bestimmungen durch. Die diesem Wettbewerb zugrunde liegenden Bedingungen sind: - Fragebeantwortungen und Auskünfte gem Punkt 3.2, - die protokollierten Ergebnisse des Hearings, - diese Auslobungsunterlage. Steht eine nachgeordnete Auslobungsgrundlage ganz oder teilweise im Widerspruch zu einer vorangehenden Auslobungsgrundlage, so geht die jeweils vorgereihte Auslobungsgrundlage der nachgereihten Auslobungsgrundlage ganz oder teilweise vor. Subsidiär gelangt die Wettbewerbsordnung Architektur 2000 in der Fassung gemäß Einlageblatt 2004 (WOA 2000) zur Anwendung Auskünfte Anfragen zur Wettbewerbsauslobung sind in schriftlicher Form (Telefax oder E- Mail) zu stellen und an folgende Stelle zu richten: Gemeinde Waldzell Zu. Hdn. Herrn Amtsleiter Georg Steinhofer Hofmark 1 A-4924 Waldzell Fax: 07754/ mailto: gemeinde@waldzell.ooe.gv.at Im Betreff der Anfrage ist folgender Hinweis anzuführen: "Architekturwettbewerb " Fragen zur Wettbewerbsauslobung müssen bis spätestens eine Woche vor dem Hearing, somit bis eingebracht werden. Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Seite 4 von 21

5 Der Auslober wird grundsätzlich Anfragen beantworten, sofern diese termingerecht einlangen. Die Beantwortung erfolgt mündlich oder schriftlich. Wenn es sich bei den derart eingebrachten Fragen um Fragen von allgemeinem Interesse für die Teilnehmer handelt, werden diese Fragen (anonymisiert) und die erteilten Antworten allen Teilnehmern zur Kenntnis gebracht, die zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen wurden. Bei der Ausarbeitung der Wettbewerbsarbeit sind die erteilten Fragebeantwortungen zu berücksichtigen Prüf- und Aufklärungspflicht der Teilnehmer Die Teilnehmer haben den Auslober unverzüglich, jedenfalls aber vor Abgabe der Pläne, schriftlich auf allfällige Fehler oder eine Unvollständigkeit in der Wettbewerbsauslobung aufmerksam zu machen, sowie den Auslober zu verständigen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Verstoß gegen Vergabevorschriften vorliegt. Wenn sich bei der Prüfung der Wettbewerbsauslobung Unklarheiten ergeben, hat der Teilnehmer den Auslober darüber ebenfalls schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Auslober behält sich eine Präzisierung, Ergänzung und/oder Änderung der in dieser Wettbewerbsauslobung enthaltenen Informationen vor. Mit Abgabe seiner Wettbewerbsarbeit bestätigt der Teilnehmer, dass er die Wettbewerbsauslobung geprüft hat, er die Auslobungsbedingungen anerkennt und er diese seiner Wettbewerbsarbeit zugrunde legt Termine Für den weiteren Wettbewerb ist folgender Zeitplan vorgesehen: Konstituierende Sitzung , 13:00 Uhr Kolloquium , 14:00 Uhr Abgabetermin für die Pläne , 12:30 Uhr Abgabetermin für das Modell , 12:30 Uhr Sitzung des Preisgerichts , 09:00 Uhr 3.5. Kolloquium Am findet um 14:00 in Waldzell im Turnsaal der Hauptschule Waldzell ein Kolloquium mit Besichtigung des Gebäudebestandes statt. Jeder Bewerber (einschließlich Mitarbeiter), der zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen wurde, ist zur Teilnahme am Hearing berechtigt. Gegenstand des Kolloquiums sind insbesondere die Erörterung der Grundstückssituation bzw. die Erörterung und Präzisierung der betriebsorganisatorischen und funktionellen Erfordernisse der Planungsaufgabe. Über das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, welches allen Bewerbern, die zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen wurden, zugesendet wird. Seite 5 von 21

6 3.6. Verfahrenssprache, Währungsangaben Der Wettbewerb und das anschließende Vergabeverfahren werden in deutscher Sprache durchgeführt. Der Teilnehmer hat sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit, einschließlich der Beilagen, in deutscher Sprache vorzulegen. Die weitere Kommunikation, auch im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung des Planungsauftrages, erfolgen in deutscher Sprache. Sämtliche Währungsangaben haben in Euro zu erfolgen Widerrufsvorbehalt Der Auslober behält sich vor, den Wettbewerb zu widerrufen, falls das Projekt nicht realisiert werden kann, weil die für das Projekt erforderlichen Fördermittel nicht gewährt oder erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder sonstige Hindernisse der Umsetzung entgegenstehen. Dasselbe gilt sinngemäß für den abzuschließenden Planungsvertrag, wobei sich der Auslober für diesen Fall ein Rücktrittsrecht vorbehält. 4. Teilnehmer 4.1. Eignungsnachweise Soweit die in der ersten Stufe ( Erkundung des Bewerberkreises ) vorgelegten Nachweise nicht mehr gültig sind, hat der Teilnehmer dies mitzuteilen und aktuelle Nachweise vorzulegen. Der Auslober behält sich vor, die Teilnehmer gegebenenfalls aufzufordern, weitere Nachweise binnen angemessener Frist beizubringen bzw. die vorgelegten Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Befugnis, Zuverlässigkeit, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Teilnehmers zur Durchführung des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Auftrages müssen während des gesamten Wettbewerbs nachweislich gegeben sein. Der Auslober behält sich vor, im Verlauf des Wettbewerbs von den Teilnehmern Nachweise zum Vorliegen der Eignung zu verlangen um festzustellen, ob die Eignung nach wie vor gegeben ist Ausschlussgründe, Mehrfachbeteiligung Die Ausschlussgründe gemäß Punkt 6.1 der Bewerberinformation bleiben maßgeblich. Ausschlussgründe, die erst während des Wettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Dasselbe gilt für den Ausschluss infolge Mehrfachbeteiligung isd Punktes 4.3 der Bewerberinformation. Seite 6 von 21

7 4.3. Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften können Wettbewerbsarbeiten einreichen; zur Anforderung, einen bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zu bestellen, und sich dem Auslober gegenüber solidarisch zur vertragsgemäßen Erbringung der zu vergebenden Planungsleistungen zu verpflichten, siehe Punkt 4.2 der Bewerberinformation Mitarbeiter Die Teilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, das sind Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung/Erstellung der Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen. 5. Hinweise zur Gestaltung und Abgabe der Wettbewerbsarbeit 5.1. Varianten Die Einreichung von Varianten ist nicht zulässig Kennzeichnung und Verpackung Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Diese Kennzahl muss sich von jener, die in der ersten Stufe des Wettbewerbs (Erkundung des Bewerberkreises) verwendet wurde, unterscheiden. Alle Einzelstücke des Entwurfs haben die Aufschrift Architekturwettbewerb zu tragen. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Aufschrift Architekturwettbewerb zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist ausschließlich die Kennzahl anzubringen Beilagen Der Wettbewerbsarbeit sind ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein Verfasserblatt beizuschließen. Seite 7 von 21

8 In dem Verfasserblatt sind Name, Anschrift und Telefonnummer des Teilnehmers bzw des empfangsberechtigten Mitglieds einer Arbeitsgemeinschaft, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die Mitarbeiter und die Kontonummer des Teilnehmers bzw des empfangsberechtigten Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft anzugeben. Das Verfasserblatt ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Briefumschlag vorzulegen. Der Briefumschlag ist außen mit der Kennzahl zu versehen Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind spätestens zum jeweils maßgeblichen Abgabetermin bei der auf dem Deckblatt angeführten Abgabestelle abzugeben. Die Arbeiten können auf dem Postweg bzw. per Kurierdienst versendet oder an den Arbeitstagen um 9:00-12:00 Uhr auf dem Gemeindeamt Waldzell persönlich abgegeben werden. Übersendete Wettbewerbsarbeiten werden nur akzeptiert, wenn sie ordnungsgemäß freigemacht sind. Die Übermittlung von Plänen per Telefax oder auf elektronischem Weg ist nicht zulässig. Die Frist für die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten endet zu den auf dem Deckblatt angeführten Zeitpunkten. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt des Einlangens an der oben bezeichneten Abgabestelle maßgeblich. Verspätet eingelangte Wettbewerbsarbeiten werden nicht berücksichtigt. 6. Beurteilungskriterien Beurteilungskriterien sind (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): (1) Funktionelle Lösung Erfüllung des Raumprogramms, Zuordnung der Bereiche, Orientierbarkeit, Wegführung (2) Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und der Erhaltung der Anlagen und ihres Betriebes für den Auslober. (3) Architektonische Lösung Räumliche Gestaltung der Innen- und Außenbereiche sowie des formalen Aspekts der gesamten Anlage. (4) Ortsplanerische Lösung Erschließung: Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Aussagen zur landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung. Seite 8 von 21

9 7. Preisgericht 7.1. Zusammensetzung Das Preisgericht setzt sich zusammen wie folgt: Fachpreisrichter Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Arch. Dipl. Ing. Thomas Moser Arch. Dipl. Ing. Raimund Rainer Arch. Dipl. Ing. Ulrich Aspetsberger Arch. Dipl. Ing. Willibald Ableidinger Dipl. Ing. Manfred Sabo Dipl. Ing. Hashim Ademi Sachpreisrichter Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Bgm. Hans Jöchtl Rudolf Erlinger Hannes Rohrmoser- Hohensinn Manfred Machl Johann Strasser Josef Weinhäupl Berater ohne Antrags- und Stimmrecht Dir. Maximillian Reiter Karin Doberer Vbgm. Josef Emprechtinger Franz Hattinger Silke Seifritzberger AL Georg Steinhofer 7.2. Vorprüfung und Vorprüfer Vorprüfer: Arch. Dr. techn. DI. Hans Scheutz Der Vorprüfer unterzieht die eingereichten Wettbewerbsarbeiten einer ersten Prüfung, insbesondere auf Einhaltung der Auslobungsbedingungen und Vollständigkeit. Für jede Wettbewerbsarbeit wird ein Prüfblatt angelegt, worin das Ergebnis der Vorprüfung festgehalten wird. Seite 9 von 21

10 Stellt sich im Rahmen der Vorprüfung heraus, dass der in Punkt B 2. festgelegte Kostenrahmen und/oder das gemäß beiliegendem Raum- und Funktionsprogramm festgelegte Raumerfordernis überschritten wird, hat der Vorprüfer die festgestellte Überschreitung im Prüfblatt anzumerken. Die Arbeit ist dem Preisgericht zur Beurteilung vorzulegen. Die Mindestanforderung gilt als erfüllt, wenn das Preisgericht zu dem Schluss kommt, dass die Kostenüberschreitung nicht vorliegt oder diese allenfalls unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts vermieden werden kann Vorgangsweise des Preisgerichts In der konstituierenden Sitzung haben die Mitglieder des Preisgerichts einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer bestellt. Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen, erteilt das Wort, bringt Anträge zur Abstimmung und stellt die Abstimmungsergebnisse fest Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Hauptpreisrichter anwesend sind. Antrags- und stimmberechtigt sind ausschließlich die Hauptpreisrichter. Bei Verhinderung eines Hauptpreisrichters tritt an dessen Stelle der jeweils nominierte Ersatzpreisrichter. Ersatzpreisrichter können an den Sitzungen des Preisgerichts teilnehmen, auch wenn die von ihnen zu vertretenden Hauptpreisrichter nicht verhindert sind sondern ihre Funktion ausüben. In diesem Fall sind die Ersatzpreisrichter Berater ohne Antrags- und Stimmrecht Jeder Sitzung des Preisgerichts liegt eine vom Vorsitzenden bestimmte Tagesordnung zugrunde. Eine Änderung der Tagesordnung kann jederzeit beantragt werden. Über den Antrag ist abzustimmen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen sind nicht zulässig Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt auf Basis der Beurteilungskriterien (Punkt 6.). Unaufgefordert erbrachte Mehrleistungen der Teilnehmer werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt Über die Sitzungen des Preisgerichts wird ein Protokoll geführt, das in geraffter Form den wesentlichen Gang der Entscheidungsfindung und die Gründe für die Entscheidung zu enthalten hat. Das Protokoll ist am Ende von allen stimmberechtigten Mitgliedern des Preisgerichts zu unterfertigen. Seite 10 von 21

11 7.4. Gewinner Das Preisgericht ermittelt drei Gewinner und reiht diese an die erste, zweite und dritte Stelle, wobei Grundlage für die Auswahl und die Reihung der Wettbewerbsarbeiten ausschließlich die festgelegten Beurteilungskriterien (Punkt 6.) bilden. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit dem Namen des Preisträgers heraus, dass der Verfasser eines Preises nicht teilnahmeberechtigt war, so rückt das in der Reihung nachfolgende Projekt zu den Preisträgern auf. Das Preisgericht wird zu diesem Zweck vor Öffnung der Kuverts Nachrückerprojekte nominieren. 8. Preisgelder und Vergütungen 8.1. Für die besten drei vom Preisgericht gereihten Wettbewerbsarbeiten sind folgende Preisgelder (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis: Euro ,-- 2. Preis: Euro 9.000,-- 3. Preis: Euro 7.000,-- Weiters sind für die fünf Nächstgereihten 5 Ankäufe mit jeweils 4.200,-- Euro (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen Die erhaltene Vergütung wird im Fall der Prämierung auf das Preisgeld angerechnet. Das erhaltene Preisgeld wird im Falle der Beauftragung auf das Honorar angerechnet Darüber hinausgehende Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen sind nicht vorgesehen Die Preisgelder werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserblatt als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. 9. Verwendungs- und Verwertungsrechte (Eigentums- und Urheberrecht) 9.1. Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist Der Auslober hat das Recht, die Arbeit des Teilnehmers, dem die weiteren planerische Leistungen übertragen werden, unter Namensgebung des Teilnehmers zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Der Teilnehmer und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk. Seite 11 von 21

12 10. Verhandlungsverfahren Der Auslober beabsichtigt, im Anschluss an den Wettbewerb einen Dienstleistungsauftrag über die Planungsleistungen zu vergeben Dem Planungsauftrag werden die Bedingungen des Oö. Mustervertrages betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung des oben genannten Leistungsumfangs zugrunde gelegt. Dieser wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt Der Auslober wird mit dem an erster Stelle gereihten Gewinner ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages durchführen. Sollten die Verhandlungen ergebnislos bleiben, wird der an zweiter Stelle Gereihte zu Verhandlungen eingeladen. Sollten diese ebenfalls ergebnislos bleiben, werden mit dem Drittgereihten Verhandlungen geführt. Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus sachlichen und wirtschaftlichen Gründen erforderliche Änderungen durch den Entwurfsverfasser zu verlangen Eine wesentliche Aufgabe des Planers ist die volle Unterstützung der Gemeinde im Hinblick auf die Einhaltung der geförderten Gesamtkosten. 11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und Rückstellung von Wettbewerbsarbeiten Im Hinblick auf das anschließende Verhandlungsverfahren über die Vergabe des Dienstleistungsauftrags (siehe Punkt 10) verständigt der Auslober nach Entscheidung des Preisgerichts die einzelnen Teilnehmer gemäß 155 Abs 10 BVergG über die Zulassung oder Nichtzulassung zum anschließenden Verhandlungsverfahren sowie über die Zusammensetzung des Preisgerichtes. Eine Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt umgehend nach der Wettbewerbsentscheidung Alle zugelassenen Arbeiten werden umgehend nach der Wettbewerbsentscheidung mindestens eine Woche öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeiter gekennzeichnet. Die Daten, wann und wo die Projekte ausgestellt werden, werden den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben Der Auslober hält nicht prämierte Wettbewerbsarbeiten für einen Zeitraum von vier Wochen nach Ende der Ausstellung zur Abholung durch den Teilnehmer bereit. Auf Wunsch und Kosten des Teilnehmers sendet der Auslober die Arbeit per Post oder Boten an diesen zurück. Seite 12 von 21

13 TEIL B - PROJEKTBESCHREIBUNG 1. Beschreibung des Bauvorhabens 1.1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens Die Gemeinde Waldzell beabsichtigt die bestehende Hauptschule abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der Neubau der Hauptschule soll auf einem in unmittelbarer Nähe gelegenen Grundstück mit der Parzellennummer 938/1 errichtet werden. Dadurch kann die Errichtung eines Ersatzquartier`s entfallen und das bestehende Schulgebäude bis zum Bezug des Neubaues weiter genutzt werden. Durch den Neubau der Hauptschule sollen neben 10 Klassen für die Hauptschule weitere 2 Klassen für den polytechnischen Unterricht geschaffen werden. Da für die Volksschule ebenfalls ein Raumbedarf für 2 Klassen festgestellt wurde, soll ein Verbindungsbaukörper errichtet werden, in welchem die beiden Klassen für die VS untergebracht werden können. Dadurch kann der Turnsaal der VS am Nachmittag auch von der Hauptschule mitgenutzt werden. Genauere Angaben sind dem Raum- und Funktionsprogramm zu entnehmen Planungsziel: Der Klassentrakt sollte unter Beachtung des vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramms aber auch des beiliegenden pädagogischen Konzeptes ein möglichst differenziertes räumliches Ambiente für Schüler und Lehrer anbieten. Dabei ist zu beachten, dass vor allem die Aufenthaltsbereiche gut überschaubar sind, der Anordnung von Kommunikationsbereichen kommt große Bedeutung zu. Aufgrund von ständigen Veränderungen im Schulsystem ist auf genügend Flexibilität und Veränderungsmöglichkeit der Unterrichtsräume zu achten. Im Hinblick auf das pädagogische Konzept soll nach Möglichkeit das Clustermodell in die Planungsüberlegungen mit einbezogen werden. Dieses sieht vor, dass je 5 Klassen und 1-2 Gruppenräumen je einem Marktplatz = gut proportionierte Verkehrsfläche (ca.100m²) zugeordnet wird. Die Räume für die polytechnische Schule sollen nach Möglichkeit so angeordnet werden, dass eine Trennung Hauptschule und Polytechnische Schule möglich ist. Es soll weiter auch eine Ausspeisung im EG in der Planung so integriert werden, dass diese auch für eine Nachmittagsbetreuung herangezogen werden kann. (siehe Raum- und Funktionsprogramm). Der Ausspeisungssaal soll ca. 120 m², die Küche ca. 40 m², das Lager ca. 30m² und die Räume für das Küchenpersonal ca. 15 m² aufweisen. Seite 13 von 21

14 Der Turnsaaltrakt ist barrierefrei an den Klassentrakt anzuschließen, im Hinblick auf eine externe Nutzung ist ein eigener Zugang, der eine getrennte außerschulische Nutzung zulässt, vorzusehen. Das Schulgebäude ist insgesamt so zu planen, dass die Betriebs- und Erhaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden können. Dementsprechend ist die Planung in Niedrigenergiebauweise gefordert, wobei die folgenden Energiekennzahlen in Abhängigkeit der Kompaktheit folgende Werte erreichen müssen: <0,2m-1 22,5 KWh/m²a >0,8m-1 45,0 KWh/m²a 0,2-0,8m-1 linear ansteigend von 22,5-45,0 KWh/m²a. Diese Werte sind durch eine genaue Berechnung der Energiekennzahl vom Wettbewerbssieger nachzuweisen. 1.3 Planungskriterien: Die nachfolgenden Planungskriterien sind vorrangig zu beachten: Allgemeine Hinweise: Einladende Gestaltung des Haupteingangsbereiches. Zeitgemäße, nachhaltige, jedoch kosten- und energiebewusste Planung. Im Hinblick auf die Betriebskosten und Energieeffizienz ist der Klassentrakt kompakt zu planen. Auf die barrierefreie Gestaltung der Gebäudeteile ist besonders zu achten, Splittlevellösungen sind dementsprechend unerwünscht Überschaubarkeit und klare, funktionelle Zuordnungen Niedrigenergiebauweise, siehe Pkt. 1.2 Schaffung attraktiver Aufenthaltszonen im Inneren als auch in den Außenbereichen Wird eine Zentralgarderobe geplant, so ist diese so zu planen, dass eine Trennung von Schmutz- und Reinbereich erreicht wird Durch sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen sollen Synergien und damit Einsparungspotentiale genutzt werden Überdimensionierte Erschließungshallen sollen im Hinblick auf einen effizienten und einfachen Brandschutz vermieden werden. Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze auf dem Schulgrundstück Seite 14 von 21

15 Die lichten Raumhöhen in den Unterrichtsräumen müssen mindestes 3,00 m betragen. Die Geschosshöhe wird demnach in den Regelgeschossen mit 3,70 m, im obersten Geschoss mit 4,00 m festgelegt. Die Beheizung des Schulgebäudes soll mit Nahwärme erfolgen, es ist hiefür ein Technikraum im Ausmaß von ca. 20 m² einzuplanen. Einhaltung Kostenrahmen: Der vorgegebene Kostenrahmen von 7,15 Mio. Euro exkl. MWSt. für die Errichtungskosten ist im Hinblick auf den Kostendämpfungserlass des Amtes der Oö.- Landesregierung unbedingt einzuhalten. In diesem Kostenrahmen ist der Abbruch der bestehenden Schule nicht enthalten. Besonderer Hinweis: Von den TeilnehmerInnen sind lediglich die Bauwerkskosten (2-4) und die Außenanlagen (6) zu schätzen, die Erschließungskosten, Einrichtungsund Honorarkosten werden vom Vorprüfer gesondert für alle TeilnehmerInnen gleich hoch ermittelt und im Zuge der Preisplausibilisierung die Errichtungskosten berechnet. Bauausführung: Flachdächer sind unerwünscht, flach geneigte Kaltdächer mit Ableitung der Regenwässer nach außen jedoch möglich Raumhohe Verglasungen in Unterrichtsräumen und im Turnsaal sind im Hinblick auf Behaglichkeit, Errichtungs- und Betriebskosten nicht erwünscht. In den Unterrichtsräumen, Gängen sind Akustikdecken vorzusehen. Dementsprechend ist die Rohbaulichte so zu wählen, dass bei Montage der Akustikdecken eine lichte Raumhöhe von 3,00 m gewährleistet werden kann. Höhenentwicklung: Der Neubau des Klassentraktes der Neuen Mittelschule soll max. mit 3 Geschossen (EG, 1.OG, 2.OG) geplant werden Freiflächen, Außenanlagen: Die Freiflächen für den Verkehr sind so zu planen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Der Turnplatz soll nach Möglichkeit von den Unterrichtsräumen nicht eingesehen werden können, es soll der Klassentrakt so situiert werden, dass eine größtmögliche Turnwiese am Grundstück erhalten bleibt auch schon im Hinblick auf eine allfällige Erweiterung. Seite 15 von 21

16 Ruhender Verkehr: Für die Bemessung der Stellplätze gelten die Bestimmungen der Oö. BauTV sinngemäß. Insgesamt sind mind. 12 PKW-Abstellplätze nachzuweisen, weiters sollen insgesamt für LehrerInnen und BesucherInnen ca. 20 Stellplätze zusätzlich geschaffen werden. Weiters sind pro Klasse 5 überdachte Fahrradabstellplätze (Lehrpersonal, Schüler) vorzusehen. Die Zufahrt soll über den bestehenden Parkplatz erfolgen. Dieser bestehende Parkplatz ist hinsichtlich der Anordnung der Stellplätze und der Zufahrten neu zu überdenken. 1.4 Lage und Erschließung des Bauplatzes Das Wettbewerbsareal ist im beiliegenden Lage- und Höhenplan schwarz umrandet abgegrenzt und umfasst die Parzellen mit den Nr. 939 und 938/1. Das Grundstück ist weitestgehend eben und ist von der Schulstraße erschlossen. Einige Fakten: Größe des Wettbewerbsareals: siehe Vermessungsplan Der Vermessungsplan kann vom Vermessungsbüro Josef Wagneder ( ) kostenlos angefordert werden. Bodenbeschaffenheit, Grund/Hangwasser: lt. beil. Bodengutachten Anschlüsse für Kanal, Strom, Wasser: vorhanden Seitenabstände: lt. OÖ. BauTV Flächenwidmungs-, Bebauungsplan: Parkplatzsituation: es besteht die Sonderwidmung Schule Die gesetzlich erforderlichen Stellplätze sind am eigenen Grundstück nachzuweisen 1.5 Verkehrstechnische Erschließung des Schulgrundstückes Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt von der Schulstraße aus über den bestehenden Parkplatz. Im Zuge des Wettbewerbes ist auch gleichzeitig eine Verkehrslösung einschließlich Stellplatzsituierung vorzuschlagen. 1.6 PKW-Stellplätze Gemäß 45 Oö. Bau TV ist je Klasse mind. ein Stellplatz, somit 12 Stellplätze vorzusehen. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit zusätzlich für LehrerInnen und Eltern weitere Stellplätze geschaffen werden( 20 Stellplätze) Der neugeplante Parkplatz im Anschluss an das Schulgrundstück kann mitgenutzt werden, die Schulbushaltestelle ist ebenfalls bereits vorhanden). Seite 16 von 21

17 1.7 Errichtungspflicht für Sicherheits- bzw. Schutzräume gemäß 28 Oö. Bau TG 1.8 Haustechnik Für die haustechnischen Anlage ist ein Haustechnikraum im Ausmaß von ca. 20 m² einzuplanen. Es gilt grundsätzlich, dass lüftungstechnische Anlagen für den Turnsaal- und Klassentrakt vermieden werden sollen. Für eine ausreichende Querdurchlüftung ist zu sorgen. 1.9 Raum- und Funktionsprogramm Siehe Raumprogramm LernLandSchaft. Grundsätzlich wird hiezu festgehalten, dass es sich bei den in diesem Bescheid festgelegten Flächen um Nutzflächen im Sinne der ÖNORM B 1800 handelt. D.h., dass die noch zusätzlich erforderlichen Nutzflächen wie z.b. für sanitäre Anlagen sowie für Funktions- und Verkehrsflächen, jedoch nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorzusehen sind. Es ist in jedem Geschoss eine WC- Anlage für SchülerInnen und Schüler vorzusehen. Weiter ist in jedem Geschoss ein Lehrer-WC in behindertengerechter Ausstattung einzuplanen. Es sind möglichst kurze Verkehrswege anzustreben. 2. Kostenrahmen Der vorgegebene Kostenrahmen für die Errichtungskosten des Neubauanteiles beträgt 7, ,-- Euro netto. Dieser Kostenrahmen ist in jedem Fall einzuhalten. In diesem Kostenrahmen ist der Abbruch der bestehenden Schule nicht enthalten. Sollte sich im Zuge der Preisplausibilisierung ergeben, dass eine wesentliche Kostenüberschreitung vorliegt, ist von der Vorprüfung darauf hinzuweisen. Die Jury hat unter Abwägung der Gründe darüber zu entscheiden, ob das Projekt ausgeschieden wird. Seite 17 von 21

18 3. Einzuhaltende einschlägige Gesetze und Verordnungen Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen idgf, sowie die sonst in Oberösterreich beim Bau von Alten- und Pflegeheimen zu berücksichtigenden Bestimmungen Vorschriften (insbesondere jene des Landes OÖ) und einschlägigen technischen Normen einzuhalten, insbesondere ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgf. OÖ Schulbau-und Einrichtungsverordnung idgf. OÖ Bauordnung idgf. OÖ Bautechnikgesetz idgf. OÖ Bautechnikverordnung idgf. Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBl. Nr. 64/1980 ÖNORM B1600 und 1602 ÖNORM B 1800 ÖNORM B Seite 18 von 21

19 TEIL C LEISTUNGSBILD 1. Mindestanforderungen an das Projekt Der in Punkt B 2 festgelegte Kostenrahmen und das festgelegte Raumerfordernis müssen eingehalten werden. 2. Einzureichende Arbeiten 2.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Außengestaltung, Verkehrserschließung und Freiraumplanung Grundrisse aller Geschosse M 1:200 gemäß Raumprogramm, sowie Raumflächen und Hauptmaßen der Gebäudeteile alle Ansichten und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte M 1:200 Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion insbesondere bezüglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen muss aus den Plänen klar ersichtlich sein. Besonderer Hinweis: Schaubilder, Perspektiven etc. sind nicht gefordert und wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass diese von der Vorprüfung in jedem Fall überklebt werden. Baumassenmodell M 1:500 Das Modell ist weiß auszuführen. Für die Größe und Form der Grundplatte gelten die Grundstücksgrenzen des Wettbewerbsgrundstückes und sind verbindlich einzuhalten. Kurz gefasster Bericht als Projekterläuterung mit Berücksichtigung der ökologischen und energietechnischen Planungsvorhaben. Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen Baustoffe, Bauelemente und Baukonstruktionen zu enthalten. Flächen- und Kubaturberechnungen lt. ÖNORM B 1800, samt Rechenplan M 1.200, in nachvollziehbarer, überprüfbarer Form (Bruttogeschossfläche) mittels Bauwerksdatenblattes. Seite 19 von 21

20 Kostenberechnung lt. ÖNORM B 1801 mittels beil. Kostendatenblatt. Von den Teilnehmer sind die Bauwerkskosten (2-4) und die Außenanlagen zu schätzen. Berechnung der Energiekennzahl und des Heizwärmebedarfes mittels Energiedatenblattes, samt Rechenplan M 1:200, in dem die Bauteile und ihre U-Werte darzustellen sind - Übersicht aller Außenbauteile in Grundrissen und Ansichten, einschließlich einer Übersicht über die verschiedenen Temperaturzonen des Projektes (farbige Grundrissdarstellung). Besonderer Hinweis: Das Energiedatenblatt ist nur vom/von der Preisträger(in) auszufüllen, dieser hat in jedem Fall nachzuweisen, dass die vorgeschriebenen Energiekennzahlen eingehalten werden. Verfassernachweis: Eigenerklärung auf Formblatt Alle Pläne sind in pdf-format elektronisch auf einem Datenträger (CD bzw. USB- Stick) abzuspeichern und den Projektunterlagen beizulegen. Bei dem einzureichenden Datenträger ist darauf zu achten, dass die Anonymität auch in programmtechnisch tieferer Ebene gewahrt bleibt! 3. Ausführung der einzureichenden Arbeiten Alle eingereichten Pläne sind zweifach auf weißem Papier, die Grundrisspläne nordgerichtet, darzustellen, als Kopie gerollt und mit der Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß Pkt. A 5.2 zu versehen. Die Pläne dürfen nicht kaschiert werden. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen erwünscht. Alle Unterlagen, mit Ausnahme des Verfasserblattes und des digitalen Datenträgers, sind in 2-facher Ausfertigung abzugeben. - Eine Parie in hoher Qualität dient zu Ausstellungszwecken. - Eine Parie ( auf 80-Gramm Papier) ist als Arbeitsunterlage für die Vorprüfung gedacht und als solche mit der Aufschrift: " FÜR VORPRÜFUNG deutlich zu kennzeichnen. Seite 20 von 21

21 D Anhang 01_Vermessungsplan des Wettbewerbsgebietes mit Höhenangaben unter abrufbar 02_Raum- und Funktionsprogramm LernLandschaft pdf 03 Pädagogisches Konzept pdf 04_Katasterpläne Katasterplan_1:500 mit Ausschnitt Umgebungsmodell (violetter Rahmen) Kataster_1:1000 Kataster_1:1000 mit Orthophoto Katasterplan mit Lageplan Machbarkeitsstudie ( siehe Parkplätze ) 05_Kostendatenblätter- pdf excel 06_Verfasserblatt word Anmerkung: Benötigen Sie die Dateien in einem älteren DWG-Format, können Sie diese mit dem kostenlosen DWG TrueView von Autodesk konvertieren. Hier der Downloadlink: Die Einsatzplatte für das Einsatzmodell wird beim Hearing ausgegeben. Bei Nichtanwesenheit des Teilnehmers wird diese zugesandt. Seite 21 von 21

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