NÖVOG. AGB Bildarchiv GÜLTIG AB Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten

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1 NÖVOG AGB Bildarchiv GÜLTIG AB Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten

2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich, subsidiäre Geltung Urheberrecht Bestellung, Vertragsabschluss Zurverfügungstellung des Bildmaterials Keine Weitergabe an Dritte Veränderungen des Bildmaterials Dauer der Nutzungsberechtigung Haftung und Gewährleistung Pönale Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand, Rechtsverfolgung, Teilunwirksamkeit Geheimhaltung, Datenschutz, Verwendungszweck, Weitergabe Rechtsnachfolge... 6 NÖVOG AGB Bildarchiv Seite 2 von 6

3 1 Geltungsbereich, subsidiäre Geltung Urheberrecht Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzungen von Bildmaterial der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.h. im Folgenden kurz NÖVOG und der mit ihr verbundenen Unternehmen auch wenn im Folgenden nur die Bezeichnung NÖVOG verwendet wird. In allen in diesen AGB nicht geregelten Fällen, gelten die jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Immaterialgüterrechtes. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anfragenden haben keine Geltung, sofern sie von der NÖVOG nicht schriftlich anerkannt werden. Eine Bezugnahme in der Bestellung der NÖVOG auf Angebotsunterlagen des Anfragenden bedeutet keine Anerkennung der kaufmännischen Bedingungen des Anfragenden. 2 Bestellung, Vertragsabschluss 2.1 Bestellung Das Bildmaterial (Bilder, Grafiken usw.) mit den gewünschten Bildmotiven kann direkt über das Internet bezogen oder bestellt werden (Nutzungsanfrage). Download-Format der Bilder: RGB im Format JPG. Das Bildmaterial steht für eine max. Größe von A4 als Download zur Verfügung. Für größere Formate ist eine Kontaktaufnahme mit der NÖVOG erforderlich. 2.2 Vertragsabschluss Durch die Zustimmung zu einer Nutzungsanfrage werden diese AGB Vertragsbestandteil. Nur schriftliche Anfragen sind gültig. Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung sowie mündliche Absprachen haben nur dann Geltung, wenn sie von der NÖVOG schriftlich bestätigt werden. 3 Zurverfügungstellung des Bildmaterials 3.1 Internet Für den Downloadvorgang ist die Bekanntgabe von persönlichen Daten (insb. Name, , Verwendungszweck) erforderlich, um eine missbräuchliche Verwendung der Bilder auszuschließen. Nachdem die erforderlichen Felder ausgefüllt wurden, können die ausgewählten Bilder als Zip-Datei herunter geladen werden. Die angegebenen Fotocredits bei jedem Bild müssen unbedingt beachtet werden. 3.2 Schriftliche Bestellung Alle Anfragen sind unter Bekanntgabe aller erforderlichen Daten (insb. Name, Adresse, Telefon, Verwendungszweck) schriftlich an die NÖVOG (Riemerplatz 1, 3100 St. Pölten oder per an office@noevog.at) zu richten. NÖVOG AGB Bildarchiv Seite 3 von 6

4 3.3 Widerruf der Nutzungsberechtigung Die NÖVOG ist berechtigt, die Nutzungsberechtigung dann mit sofortiger Wirkung zu entziehen, wenn nach Ansicht der NÖVOG auf Grund der Nutzungsberechtigung ein wirtschaftlicher Schaden droht. 4 Keine Weitergabe an Dritte Die gänzliche oder teilweise Weitergabe von Bildmaterial durch den Anfragenden bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der NÖVOG. 5 Veränderungen des Bildmaterials Es ist nicht erlaubt Bildmaterial zu verändern oder Ausschnitte vom Bildmaterial zu verwenden. 6 Dauer der Nutzungsberechtigung Die von der NÖVOG eingeräumten Nutzungsrechte gelten nur für die vertraglich bestimmte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, endet die Nutzungsdauer spätestens nach einem Jahr ab Erteilung der Nutzungsbewilligung. 7 Haftung und Gewährleistung 7.1 Haftungsausschluss Eine Haftung der NÖVOG gleich aus welchem Rechtsgrund ist im gesetzlich zulässigen Maß ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für den aus dem Entzug der Nutzungsbewilligung entstandenen Schaden des Anfragenden. 7.2 Klage nach UrhG Wird die NÖVOG durch eine vereinbarungswidrige Nutzung des Bildmaterials in ihren Rechten an diesem Bildmaterial verletzt hat, kann der Anfragende nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung gerichtlich geklagt werden. 7.3 Schad- und Klagloshaltung Der Anfragende hat die NÖVOG für alle Schäden, die aus einer vertragswidrigen Nutzung entstehen, schad- und klaglos zu stellen. NÖVOG AGB Bildarchiv Seite 4 von 6

5 8 Pönale Die NÖVOG ist berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Anfragenden und unabhängig vom Nachweis eines tatsächlichen Schadens ein Pönale von EUR 100,- pro Verstoß gegen die Vertragsbedingungen zu verrechnen. Die NÖVOG behält sich vor, über die Pönale hinausgehenden Schadenersatz zu fordern. 9 Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand, Rechtsverfolgung, Teilunwirksamkeit 9.1 Erfüllungsort Erfüllungsort ist die vereinbarte Niederlassung der NÖVOG. 9.2 Anzuwendendes Recht Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Die Anwendung der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist in jedem Fall ausgeschlossen. 9.3 Gerichtsstand Zur Entscheidung von Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen eines Vertrages oder über die sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in St. Pölten vereinbart Der Anfragende hat der NÖVOG jedenfalls sämtliche Kosten ihrer Rechtsverfolgung, insbesondere Kosten der berufsmäßigen Parteienvertreter der NÖVOG und vorprozessuale Kosten, zu ersetzen. 9.4 Teilunwirksamkeit Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen verbindlich. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. 10 Geheimhaltung, Datenschutz, Verwendungszweck, Weitergabe 10.1 Geheimhaltung Der Anfragende verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag über die NÖVOG oder den Gegenstand des Auftrages zur Kenntnis gelangenden Informationen, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind. Weiters verpflichtet sich der Anfragende, die von ihm in Erfüllung des Auftrages von der NÖVOG erarbeiteten Ergebnisse oder Teilergebnisse geheim zu halten und ausschließlich für die Erfüllung dieses Auftrages zu verwenden. NÖVOG AGB Bildarchiv Seite 5 von 6

6 10.2 Datenschutz Gleiches gilt für die NÖVOG oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, Informationen nach 38 BWG oder 48a BörseG und dgl., die dem Anfragende im Zusammenhang mit dem Auftrag von der NÖVOG zur Kenntnis gelangen. Der Anfragende hat alle diese Informationen und Ergebnisse insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen, das Datengeheimnis nach 15 DSG einzuhalten und seine damit befassten Mitarbeiter gleichfalls zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten Verwendungszweck Die Daten des Anfragende (Firmenbuchdaten, Anschrift, Telefon und Faxnummer sowie andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, Standorte, Ansprechperson, bestellte Waren, Liefermengen) aus dem jeweiligen Geschäftsfall werden grundsätzlich nur zu Zwecken der Abwicklung des Vertrags, insbesondere zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, automationsunterstützt verarbeitet. Aus technischen Gründen kann es erforderlich sein, dass diese Daten auf einem Server einer anderen mit der NÖVOG konzernmäßig verbundenen Gesellschaft gespeichert werden Weitergabe Der Anfragende erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die NÖVOG die gemäß 10.3 gespeicherten Daten aus dem jeweiligen Geschäftsfall an andere Unternehmen des NÖVOG- Konzerns weiterleitet. 11 Rechtsnachfolge Die NÖVOG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anfragende auf ein anderes Unternehmen des NÖVOG-Konzerns zu übertragen. Dem Anfragenden erwächst aus Anlass einer solchen Übertragung kein Kündigungsrecht. Impressum Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.h. (NÖVOG) Riemerplatz 1, 3100 St. Pölten Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) Internet: UID-Nummer: ATU Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten Firmenbuchnummer: FN 31309v Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Niederösterreich Gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften: Österreichische Gewerbeordnung NÖVOG AGB Bildarchiv Seite 6 von 6

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