Architekturwettbewerb

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1 Architekturwettbewerb Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich betreffend DIAKONIEHAUS BETHANIEN, Um- und Zubau Hauptstraße 3, 4210 Gallneukirchen anlässlich der Sonderausstellung 2015 des Landes Oberösterreichs _ Auftraggeber: Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, Martin-Boos-Straße 4, A Gallneukirchen Vergebende Stelle: Amt der OÖ Landesregierung Abteilung Gebäude- und Beschaffungsmanagement A 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Wichtige Termine: Zurverfügungstellung der Wettbewerbsunterlagen im Internet: Fragestellung schriftlich, Datum des Einlangens, spätestens Kolloquium , 13:30 Uhr Schriftliche Fragebeantwortung voraussichtlich verfügbar ab Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (einlangend) spätestens , 18:00 Uhr Preisgericht Verständigung der Teilnehmer KW 29/ Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben Abgabeort: LDZ- Landesdienstleistungszentrum des Landes Oberösterreich A 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Zimmer Nr. 2 B 512 im Zeitraum MO FR 07:30 13:00 MO, DI, DO 14:00 16:00, am Abgabetag bis 18:00 Uhr

2 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1. Bezeichnung Angaben zum Auftragsgegenstand Art des Vergabeverfahrens, Vergabenachprüfungsbehörde Auftraggeber / Bauherr Vergebende Stelle / Auslober Termine und Unterlagen Termine 6.2. Wettbewerbsunterlagen 6.3. Fragebeantwortung 6.4. Kolloquium 6.5. Abgabe der Wettbewerbsunterlagen 6.6. Rücksendung der Wettbewerbsunterlagen 6.7. Ausstellungsort 7. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigung 7.2. Mitarbeiter 7.3. Ausschließungsgründe 7.4. Rechtsgrundlagen 8. Beurteilungskriterien Städtebauliche Lösung 8.2. Architektonische Lösung 8.3. Funktionelle Lösung 8.4. Barrierefreiheit 8.5. Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung 8.6. Wirtschaftlichkeit 9. Preisgericht und Vorprüfung Fachpreisrichter 9.2. Sachpreisrichter 9.3. Vorsitzender 9.4. Vorprüfer 9.5. Berater ohne Stimmrecht 10. Eigentums- und Urheberrecht Beauftragung Formale Bedingungen und Kennzeichnung Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Preise Widerrufsvorbehalt

3 B. Besondere Bestimmungen 1. Ausschreibungsunterlagen Textlichen Unterlagen 1.2. Planliche Unterlagen 1.3. Sonstige grafische Unterlagen 2. Einzureichende Arbeiten Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen 2.2. Ausführung der einzureichenden Arbeiten C. Aufgabenstellung 1. Gesetzliche Bestimmungen Planungsziele Allgemeine Beschreibung 2.2. Bestand 2.3. Denkmalschutz 2.4. Bebaubarkeit, Lage 2.5. Erschließung, Barrierefreiheit 2.6. Liftanlage 2.7. Leitungsträger 2.8. Wirtschaftlichkeit 2.9. Raum- und Funktionsprogramm 3

4 A. Allgemeine Bestimmungen 1. Bezeichnung Architekturwettbewerb Diakoniehaus Bethanien, Um- und Zubau 2. Allgemeine Projektbeschreibung Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Um- und Zubau des DIAKONIEHAUS BETHANIEN, Hauptstraße 3, 4210 Gallneukirchen anlässlich der Sonderausstellung 2015 des Landes Oberösterreichs. Das o.a. Objekt steht unter Denkmalschutz und soll durch einen Um- und Zubau einer zeitgemäßen Nutzung für das Evangelische Diakoniewerk Gallneukirchen zugeführt werden. Größenordnung: Nutzfläche: ca m2 BRI: ca m3 Kostenrahmen ,-- zzgl. gesetzlicher USt. (gem. ÖNORM ; Kostenbereiche 1-6 Preisbasis 12/2010) Der Kostenrahmen gilt als verbindlich und darf nicht überschritten werden. 3. Art des Vergabeverfahrens, Vergabenachprüfungsbehörde Nicht offener Realisierungswettbewerb (1-stufig) gemäß Bundesvergabegesetz Oberschwellenbereich. Vergabekontrollbehörde ist: Unabhängiger Verwaltungssenat A Linz, Fabrikstraße 32 Tel.: +43 / 732 / Fax: +43 / 732 / post@uvs-ooe.gv.at 4. Auftraggeber / Bauherr Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen Martin-Boos-Straße 4 A Gallneukirchen 5. Vergebende Stelle / Auslober 4

5 Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Gebäude- und Beschaffungs-Management A Linz, Bahnhofplatz 1 Für Auskünfte zuständig: Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Gebäude- und Beschaffungs-Management A-4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Ansprechperson: DI Pia Goldmann Telefon: 0732 / Stellvertreter: DI Richard Deinhammer Telefon: 0732 / Fax: 0732 / wettbewerbe.gbm.post@ooe.gv.at 6. Termine und Unterlagen 6.1. Termine Sämtliche Termine sind auf Seite 1 der Ausschreibungsunterlage angegeben Wettbewerbsunterlagen Die textlichen und planlichen Wettbewerbsunterlagen werden den geladenen Teilnehmern kostenlos in digitaler Form im Internet verfügbar gemacht. Jeder Teilnehmer erhält ein e- Mail mit dem Link auf die entsprechende Website. Diese Website ist gegen das Auffinden mittels einer Internetsuchmaschine geschützt. Jede weitere Kommunikation wird auch über diese Plattform abgewickelt. Es wird den Teilnehmern empfohlen, diese Internetplattform in regelmäßigen Abständen auf etwaige Ergänzungen zu prüfen. Unterlagen in Papier- und digitaler Form auf CD-Rom sind ausgeschlossen Fragebeantwortung Fragen der Wettbewerbsteilnehmer sind spätestens zu dem auf Seite 1 angegeben Termin, ausnahmslos schriftlich, per oder Fax an die im Pkt. A.5. angegebene Adresse zu richten Kolloquium Datum und Zeit sh. Seite 1 der Ausschreibungsunterlage Ort des Kolloquiums Diakoniehaus Bethanien, 2.Stock, ehem. Speisesaal A Gallneukirchen, Hauptstraße 3 Über das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, welches mit der Fragebeantwortung voraussichtlich ab dem auf Seite 1 angegeben Termin im Internet verfügbar sein wird. 5

6 6.5. Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsunterlagen müssen bis spätestens zu dem auf Seite 1 angeführten Termin und an dem auf Seite 1 angeführten Abgabeort innerhalb der angegebenen Zeiten abgegeben werden. Die mit der Post, Bahn, Eilboten oder ähnlichen Kurierdiensten (im Folgenden ohne Unterscheidung als im Postweg bezeichnet) übersandten Arbeiten müssen, ohne Absenderangabe, am Abgabetag bis spätestens zu der auf Seite 1 angegebenen Uhrzeit eingelangt sein. Der Bewerber trägt das Risiko, dass seine Wettbewerbsarbeiten rechtzeitig und vollständig an die genannte Postadresse zugestellt werden. Später einlangende Arbeiten als dem angegeben Datum und angegebner Uhrzeit auf Seite 1 der Ausschreibungsunterlage, unabhängig ob persönlich abgegeben oder im Postweg übermittelt, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Eine Terminverlängerung ist ausgeschlossen. Die Abgabe von Wettbewerbsbeiträgen in elektronischer Form ist nicht vorgesehen und ausdrücklich ausgeschlossen Rücksendung der Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsausarbeitungen der prämierten Projekte gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die übrigen Wettbewerbsausarbeitungen können innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Ausstellung von den Teilnehmern beim Auslober nach vorheriger telefonischer Anmeldung abgeholt werden. Nicht rückübermittelte Unterlagen werden anschließend vernichtet und entsorgt Ausstellungsort Angaben zum Ort der Ausstellung und die genauen Öffnungszeiten werden spätestens mit der Verständigung der Teilnehmer bekannt gegeben. 7. Teilnahmeberechtigung 7.1. Teilnahmeberechtigung Es wurden vom Auftraggeber 25 Teilnehmer ausgewählt, welche zur Teilnahme am gegenständlichen Wettbewerb eingeladen sind. 7.2 Mitarbeiter Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, das sind Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und werden bei der Ausstellung angeführt. 7.3 Ausschließungsgründe Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß Bundesvergabegesetz und Wettbewerbsordnung Architektur. 7.4 Rechtsgrundlagen Für den Auftraggeber und die Teilnehmer sind verbindliche Rechtsgrundlagen: 6

7 das Bundesvergabegesetz 2006 die schriftliche Fragebeantwortung die Ausschreibungsunterlagen, einschließlich der Beilagen die Wettbewerbsordnung Architektur, WOA (Auflage 2000), herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Im Falle von Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind endgültig und unanfechtbar. Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg hat im Rahmen ihrer Obliegenheiten die Wettbewerbsausschreibung überprüft und die Übereinstimmung mit der WOA 2000 am bestätigt. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Linz / Österreich. 8. Beurteilungskriterien Die Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im Preisgericht gleichwertig Städtebauliche Lösung (Zugangssituation, Eingliederung des Zubaus ins Ensemble) 8.2. Architektonische Lösung (Räumliche Gestaltung der Innenbereiche sowie des formalen Aspektes der gesamten Anlage, baukünstlerische Gestaltungsqualität, Gestaltungsqualität im Sinne des Gesamtensembles, Verträglichkeit im Sinne der Denkmalpflege) 8.3. Funktionelle Lösung (Erfüllung des Raumprogramms, Funktionalität in der Zuordnung der Nutzungen, Orientierbarkeit, Erschließung und Wegeführung) 8.4. Barrierefreiheit (Das Bauvorhaben ist entsprechend den Grundsätzen und Richtlinien barrierefreien Bauens - rollstuhl- und behindertengerecht - zu planen) 8.5. Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung (Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und möglichst kostengünstige Errichtung, Betrieb und Erhaltung des Objektes) 8.6. Wirtschaftlichkeit (Dem Auftraggeber ist eine möglichst sparsame und nachhaltig kostengünstige Lösung der Bauaufgabe wichtig. Weiters wird darauf Wert gelegt, dass zukünftige Betriebs- und Instandhaltungskosten/die Folgekosten so gering wie möglich gehalten werden können - Betrachtung der Lebenszykluskosten) 9. Preisgericht und Vorprüfung Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: 9.1. Fachpreisrichter Hauptpreisrichter: Architekt Dipl.Ing. Thomas ZINTERL Ersatzpreisrichter: Architekt Dipl.-Ing. Dietger WISSOUNIG (Kammer) (Kammer) 7

8 Hauptpreisrichter: Architekt Dipl.Ing. Klaus LEITNER Ersatzpreisrichter: Architekt Dipl.-Ing. Johannes JAKSCH (Kammer) (Kammer) Hauptpreisrichter: Architekt Dipl.Ing. Roland ERTL, Linz Ersatzpreisrichter: Architekt Dipl.Ing. Josef BRANDMÜLLER, Salzburg 9.2. Sachpreisrichter Hauptpreisrichter: Rektorin Pfr. Mag. Christa SCHRAUF, Vorstand (Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen) Ersatzpreisrichter: Mag. Dr. Johann STROBLMAIR, Geschäftsführer (Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen) Hauptpreisrichter: Dr. Heinz THALER, Vorstand (Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen) Ersatzpreisrichter: Dr. Eva OBERBICHLER-MEISELEDER (Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen) Hauptpreisrichter: Mag. Reinhold KRÄTER Ersatzpreisrichter: Roland PICHLBAUER (Land OÖ, Direktion Kultur) (Land OÖ, Direktion Kultur) 9.3. Vorsitzender Der Vorsitzende des Preisgerichtes ist ein Fachpreisrichter und hat ein Dirimierungsrecht Vorprüfer Vorprüfer für die städtebauliche, architektonische, funktionelle, konstruktiv-wirtschaftliche, und Vorprüfung, sowie die Vorprüfung bzgl. Barrierefreiheit N.N Berater ohne Stimmrecht: DI Robert WACHA (BDA) DI Leopold SCHNEIDER ((Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen) DI Pia GOLDMANN (Land Oö, Abt. GBM) Auf Wunsch der Preisrichter können weitere Berater ohne Stimmrecht zugeladen werden Entscheidung des Preisgerichtes: Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung der in A.8 angeführten Beurteilungskriterien. Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, Stimmenthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Preisgericht kann sich aber mit Beschluss das Erfordernis und den Umfang einer qualifizierten Mehrheit auferlegen. Über den Verlauf des Preisgerichtes wird ein Resümeeprotokoll geführt. 8

9 10. Eigentums- und Urheberrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Preisgelder bzw. der Anerkennungspreise an den Auftraggeber über. Die Projektverfasser behalten das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Der Projektverfasser gibt die unwiderrufliche Zustimmung, dass gegebenenfalls seine Wettbewerbsarbeit, samt Nennung seines Namens und der Namen mitwirkender Mitarbeiter, nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses vom Land Oberösterreich auf einer öffentlich zugänglichen Website publiziert wird. Der Teilnehmer stimmt weiters zu, dass die Publikation in einer dem Medium angepassten Form, insbesondere durch Abbildung der eingereichten Pläne, erfolgt. 11. Beauftragung Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe den 1. Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, und dafür nach Abschluss des Wettbewerbes Verhandlungen gemäß 287 (10) BVergG 2006 zu führen. Als Verhandlungsbasis dient die Honorarordnung für Architekten (HOA 2002) zu im Verhandlungsverfahren zu vereinbarenden Vertragsbedingungen. Zur Berechnung des Honorars gilt bei der Klasse des Schwierigkeitsgrades die Klasse 7 (Schwierige Hochbauten) als einvernehmlich vereinbart. Die Honorierung eventuell beauftragter Einrichtungs- und Möblierungsplanungen erfolgt zu den gleichen Honorarsätzen wie die der Architekturleistung. Die wertmäßige Berechnungsgrundlage der Möblierungsplanung wird zu der der Architekturleistung addiert. Sollten die Verhandlungen mit dem 1. Preisträger ergebnislos bleiben, behält sich der Auslober Verhandlungen mit dem 2. und gegebenenfalls mit dem 3. Preisträger vor. Der Auftraggeber behält sich weiters das Recht vor, allfällige aus sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderlichen Änderungen durch den Entwurfsverfasser zu verlangen. Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss unabhängig vom Ort seines tatsächlichen Kanzleisitzes gewährleisten, dass er im Rahmen der Projektabwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Auftraggeber, in für die reibungslose Projektabwicklung ausreichendem Maß, vor Ort in Gallneukirchen verfügbar ist. 12. Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift mit der Bezeichnung gem. Punkt A.1. (Architekturwettbewerb Diakoniehaus Bethanien, Um- und Zubau) zu enthalten. 9

10 Es sind keine Varianten zulässig. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und den vollständig ausgefüllten Vordruck Verfasserblatt mit Namen und Anschrift des Teilnehmers unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Das Verfasserblatt hat des Weiteren die Telefonnummer, die Fax-Nummer, die E Mail- Adresse, die Umsatzsteueridentifikations-Nummer (UID-Nummer) und die Bankverbindung des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung gemäß Punkt A.1. der Ausschreibungsunterlage zu versehen und deutlich lesbar mit NICHT ÖFFNEN! zu kennzeichnen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen 13. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Das Ergebnis des Wettbewerbes wird umgehend den Teilnehmern, sowie der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg mitgeteilt. Alle zugelassenen Arbeiten werden öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeitern gekennzeichnet. Eine Liste der Namen der Verfasser aller zugelassenen Arbeiten und deren Mitarbeitern sowie das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden aufgelegt. Das Protokoll des Preisgerichtes wird den Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg zugesandt. Diesem Personenkreis bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg werden auch Dauer und Ort der Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten rechtzeitig auf gleiche Art schriftlich mitgeteilt. 14. Preise Für die besten eingereichten Entwürfe sind folgende Preise (zzgl. gesetzl. USt.) vorgesehen: 1. Preis: Euro ,-- 2. Preis Euro ,-- 3. Preis Euro ,-- 2 Anerkennungspreise zu Euro 5.000,-- Preissumme Euro ,-- Dem Preisgericht bleibt in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise bzw. Anerkennungspreise vorbehalten. Ein erster Preis und die Gesamtsumme der Preise werden jedoch in jedem Fall vergeben. Die ausgelobte Anzahl der Preise und Ankäufe ist beizubehalten. Die Preise und Anerkennungspreise werden, unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern, nur an den Teilnahmebe- 10

11 rechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Das erhaltene Preisgeld wird dem, mit der Planung beauftragten Wettbewerbsgewinner beim Vorentwurf angerechnet. Mit den zur Auszahlung gelangenden Preisgeldern und Anerkennungspreisen werden sämtliche erbrachten Leistungen abgegolten. 15. Widerrufsvorbehalt Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu widerrufen, falls das Projekt nicht realisiert werden kann, weil die für das Projekt erforderlichen öffentlichen Fördermittel nicht gewährt werden. Im Übrigen ist zum Widerruf auf die Bestimmungen des BVergG 2006 zu verweisen. 11

12 B. Besondere Bestimmungen 1. Ausschreibungsunterlagen 1.1. Textliche Unterlagen Ausschreibungsunterlage bestehend aus: Die Allgemeinen und Besonderen Wettbewerbsbestimmungen (Teil A und Teil B dieser Ausschreibungsunterlage) Die Aufgabenstellung (Planungsvorgaben und Erläuterungen, Teil C dieser Auslobungsunterlage) Raum- und Funktionsprogramm Raummatrix; Beilage: GAL _Raummatrix Statisches Gutachten; Beilage: GAL _Statisches Gutachten Kostendatenblatt; Beilage: GAL _Kostendatenblatt Verfasserblatt; Beilage: GAL_Verfasserblatt 1.2. Planliche Unterlagen Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in digitaler Form (Autocad dwg-format) Planungsgebiet M = 1:500 mit den Grenzen des Planungsgebietes (pdf-format); Flächenwidmungsplan (pdf-format) Digitale Katastermappe (DKM) im dwg- Format des Planungsareals mit Umland. Die Bestimmungen der Verpflichtungserklärung sind zu beachten und einzuhalten! Orthofoto (M = 1:500) im pdf-format. Die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen sind zu beachten und einzuhalten! Orthofoto hinterlegt mit DKM (M = 1:500) im pdf-format. Die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen sind zu beachten und einzuhalten! 1.3. Sonstige grafische Unterlagen Vorlage Ausrichtung der Grundrisse (pdf-format) Baualterspläne (pdf-format) Veränderungsspielräume-Denkmalschutz (pdf-format) Nutzungskonzept (pdf-format) 12

13 Fotodokumentation (jpg-format) Historische Pläne Alte Ansichten 2. Einzureichende Arbeiten Alle einzureichenden Wettbewerbsunterlagen - mit Ausnahme des Verfasserblattes - sind 2-fach einzureichen! 1 Parie in hoher Qualität dient zu Ausstellungszwecken 1 Parie ist als Arbeitsunterlage für die Vorprüfung gedacht und als solche mit der Aufschrift FÜR VORPRÜFUNG deutlich zu kennzeichnen. Es sind keine Varianten zulässig 2.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen: Lageplan M = 1:500 für das Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Außenflächen und Erschließung. Grundrisse aller Geschosse M = 1:100 mit eingetragenen Raumbezeichnungen und Raumnummern gemäß Raumprogramm, sowie Raumflächen und Hauptmaßen der Gebäudeteile. Neben jedem Grundriss sind die einzelnen Nutzungen mit vorgegeben Farben in alle Ansichten und Schnitte M = 1:100, die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlich sind. Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion, insbesondere bezüglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, muss aus den Plänen klar ersichtlich sein. Maximal 2 Schaubilder nach Ermessen des Architekten Konstruktives Konzept und Materialwahl (auf den Plänen), Beschreibung mit (erforderlichenfalls) skizzenhafter Darstellung des statisch-konstruktiven Konzeptes und Beschreibung der wesentlichen raumbildenden und formal wirksamen Bauelemente hinsichtlich Materialwahl (einschließlich Oberflächen- und Farbgestaltung). Kostenschätzung lt. ÖNORM B Flächen- und Kubaturberechnungen lt. ÖNORM B 1800 in nachvollziehbarer, überprüfbarer Form als Rechenplan M 1:100. Der Nachweis der Kosten hat durch Eintragung in das beigestellte Kostendatenblatt zu erfolgen; Beilage: GAL_Kostendatenblatt Nur die dort gelb gekennzeichneten Felder sind vom Teilnehmer auszufüllen. Grau hinterlegte Felder sind vom Auslober vorgegeben und dürfen nicht verändert werden! Nachweis der Nutzflächen gemäß Raumprogramm. Die tatsächlichen Nutzflächen lt. Wettbewerbsprojekt sind in die dafür vorgesehene Spalte der Raummatrix einzutragen. Beilage: GAL _Raummatrix 13

14 Verfasserblatt in eigenem, undurchsichtigem Kuvert als Beilage zu den Wettbewerbsplänen, mit der Aufschrift VERFASSERBLATT und der 6-stelligen Wettbewerbsnummer. GAL _Verfasserblatt 2.2. Ausführung der einzureichenden Arbeiten Alle eingereichten Pläne sind auf weißem Papier, die Grundrisspläne wie in der Vorlage "Ausrichtung der Grundrisse" ausgerichtet, darzustellen, als Kopie gerollt und mit einer Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß A.1. Die Pläne dürfen nicht kaschiert werden. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen erwünscht. Die Präsentation des Wettbewerbsprojektes hat auf maximal 3 Plänen mit einer maximalen Größe von jeweils 90cm x 150 cm (Breite x Höhe) zu erfolgen. Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, müssen aus den Plänen klar ersichtlich sein. In den Grundrissen sind die Räume mit den Raumnummern und -bezeichnungen gemäß der Raummatrix und mit der tatsächlichen Fläche, auf Zehntel gerundet zu beschriften. 14

15 C. AUFGABENSTELLUNG 1. Gesetzliche Bestimmungen Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sind in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten, insbesondere: Oö. Bauordnung 1994 (LGBL. Nr. 70/1998) Oö. Bautechnikgesetz 1994 (LGBL. Nr. 103/1998) Oö. Bautechnikverordnung 1994 (LGBL. Nr. 59/1999) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (BGBL. Nr. 450/1994) Arbeitsstättenverordnung (BGBL. Nr. 368/1998) ÖNORM B 1600 ÖNORM B Planungsziele 2.1. Allgemeine Beschreibung: Die oberösterreichische Kleinstadt Gallneukirchen liegt rund 15 Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt Linz. Das Evangelische Diakoniewerk Gallneukirchen ist das älteste und größte Diakoniewerk in Österreich. In den zahlreichen Tätigkeitsfeldern sind über 3000 Menschen beschäftigt, die in fünf österreichischen Bundesländern an über 100 Standorten wirken gründete der Pfarrer Ludwig Schwarz mit der evangelischen Pfarrgemeinde von Gallneukirchen den Verein für Innere Mission. Um geeignete Fachkräfte für die Hilfe und Pflege von hilfsbedürftigen Menschen zu bekommen, griff der Verein auf die Tradition der Diakonissen zurück. Somit erfolgte im Jahr 1877 die Gründung des Diakonissen- Mutterhauses Bethanien mit zwei Diakonissen. Das 1909 errichtete Mutterhaus Bethanien war über 100 Jahre Heimat der Diakonissen. Im Sommer 2010 übersiedelten die letzten Diakonissen in ein neues Wohnhaus. Somit steht das Gebäude für eine neue Verwendung zur Verfügung. Mit einem Um- und Zubau des ehem. Mutterhauses Bethanien soll das Diakoniehaus Betahnien mit einem vielfältigen Nutzungsmix entstehen. Die geplante Sonderausstellung 2015 des Landes Oberösterreichs wird die Geschichte und Zukunft von sozialer Arbeit in Oberösterreich zum Thema haben Bestand Das zwischen 1905 und 1909 erbaute Mutterhaus Bethanien steht in einer Parkanlage am westlichen Rand des Ortszentrums von Gallneukirchen. Es ist ein denkmalgeschützter, monumentaler, breit gelagerter Bau mit einer späthistorischen Fassade mit Jugendstilelementen. Das Gebäude befindet sich in einem augenscheinlich guten Zustand. Durch eine Generalsanierung ist es auf den heutigen Stand der Technik... Die Gebäudetechnik entspricht nicht mehr den heutigen Standards und Gesetzen und ist grundlegend zu erneueren. 15

16 Der Zustand der Decken wurde vom Büro "Wernly+Wischenbart+Partner Ziviltechnikergesellschaft KEG" begutachtet. Das Gutachten steht in der Beilage GAL _Statisches Gutachten zur Verfügung Denkmalschutz Das Diakoniehaus Bethanien steht bescheidmäßig unter Denkmalschutz. Ein behutsamer Umgang mit der historischen Substanz wird vorausgesetzt Bebaubarkeit, Lage Als Planungsgebiet steht das in der Beilage GAL _Planungsgebiet gekennzeichnete Areal zur Verfügung. Für das Planungsgebiet gibt es einen Bebauungs- und Flächenwidmungsplan Erschließung, Barrierefreiheit Das Gebäude ist barrierefrei zu erschließen. Barrierefreiheit ist als integrierter Bestandteil der Planung zu sehen. Die barrierefreie Erschließung ist über die gesetzliche Erfüllung hinaus so zu konzeptionieren, dass dem besonderen Anspruch des Bauherrens an die Gleichwertigkeit für Menschen mit und ohne Behinderung gerecht wird. Zugänge und Wegführungen sind somit für alle einheitlich zu gestalten Liftanlage Es sind 1 bis 2 Lifte, welche alle Geschoße barrierefrei erschließen vorzusehen. Maße und Ausstattung haben der ÖNORM B 1600 und den sonstigen Richtlinien über behindertengerechtes Bauen zu entsprechen Leitungsträger Sämtliche Leitungsträger sind im öffentlichen Gut vorhanden. Regen- und Abwässer werden in den öffentlichen Kanal eingeleitet (Mischsystem). Für die Wärmeversorgung ist derzeit eine Gasheizung vorgesehen. 16

17 2.8. Wirtschaftlichkeit Dem Auftraggeber ist eine sparsame, zweckmäßige und wirtschaftliche Gestaltung und Bauweise außerordentlich wichtig. Weiters wird darauf Wert gelegt, dass zukünftige Betriebs- und Instandhaltungskosten (die Folgekosten) so gering wie möglich gehalten werden können (Nachhaltigkeit). Die Berechnung der Errichtungskosten ist im Kostendatenblatt nachzuweisen. Beilage: GAL_Kostendatenblatt 2.9. Raum- und Funktionsprogramm siehe auch Beilagen: GAL_Raummatrix, GAL_Raumprogramm GAL_Nutzungskonzept Allgemeines: Die Behindertenhilfe des Diakoniewerks will Menschen mit Beeinträchtigung ganzheitlich in ihrer Lebensgestaltung begleiten. Dies geschieht im Alltag durch Betreuung und Assistenz. Ziel ist es Lebensqualität, Selbständigkeit, Selbstbestimmung, und individuelle Sinnfindung zu ermöglichen. Sie werden dahingehend begleitet eigene Kompetenzen zu entwickeln und werden gemäß ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten eingesetzt. Es sind insgesamt 30 Ganztagsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen vorgesehen, die von ca. 10 MitarbeiterInnen begleitet werden. Die Arbeitszeit orientiert sich an den Bedürfnissen und Anforderungen der Menschen mit Beeinträchtigung und dem Hilfebedarfsmodell üblicherweise von Montag bis Freitag von 8:00-16:00. Personentransporte am Morgen zwischen 7:30 und 8:00 bringen die Menschen zum Haus und holen sie zwischen 15:30 und 16:00 wieder ab. Die einzelnen Teilbereiche sind: die Cafeteria, die Mediengruppe, das Atelier und die Theaterwerkstatt Malaria Lehrküche Die Lehrküche für die Ludwig Schwarz Schulen mit 12 gleichwertigen Arbeitseinheiten inkl. angeschlossenem Lebensmitteldepot (Bescheid des Landesschulrates) soll das Erlernen von küchentechnischen Grundfertigkeiten ermöglichen. Die gekochten Gerichte werden dann im Speiseraum gemeinsam verzehrt. Die Räume müssen den HACCP Bestimmungen entsprechen. Raumprogramm Lehrküche: Lehrküche Speiseraum Umkleide Damen Umkleide Herren Lager m2 45 m2 20 m2 20 m2 40 m Gastronomie - Cafeteria 17

18 Geplant sind eine Ausgabeküche (Zulieferung vom Service Center Gallneukirchen) und die Herstellung von Jausen-Imbisse und Snacks (Belegte Brote, Obst usw.),, Kuchen, warmen Broten, und das Austeilen von Mittagsmenüs, Getränken, Kaffee/Tee, Kuchen, Schokolateriea, kleine hausinterne Caterings, Kaffeeherstellung (Rösterei ). Das Speisenangebot soll täglich für ca Personen geschaffen werden. 6 Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in diesem Angebot tätig sein und benötigen mehr Flächen gegenüber dem herkömmlichen Flächenbedarf im Gastronomiebereich. Dieses Angebot soll auch die Gäste der Landessonderaustellung 2015 bewirten. Die Ausstattung entsprecht einem zeitgemäßen Standard und die Räume haben den HACCP Vorgaben zu entsprechen. Der Gastronomiebereich soll während der Landessonderaustellung täglich geöffnet haben. In der Nachnutzung wird es Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8:00-16:00 geben bzw. Dienstag / Freitag auch von 18:00-22:00 (Cafe Dienstag). In Rahmen des Wohnangebotes für Menschen im Alter kann auch für diese Personen Mittagessen und Frühstück angeboten werden. Raumprogramm Cafeteria: Kundenbereich 2 Arbeitsplätze 40 m2 Büro 1 Arbeitsplatz 15 m2 Leitung 1 Arbeitsplatz 20 m2 Besprechungsraum 40 m2 Archiv / Lager 40 m Veranstaltungsbereich TEXT Raumprogramm Veranstaltungsbereich: Veranstaltungsraum Backstagebereich/Künstlergarderobe Nebenraum für Bewirtung m m m Tagesbetreuung für Menschen im Alter TEXT Raumprogramm Tagesbetreuung: Garderobenbereich Wohnzimmer 6 m m Museum / Archiv TEXT Raumprogramm Museum Archiv: Garderobenbereich Wohnzimmer 6 m m2 18

19 Nebenflächen Es sind in ausreichendem Maß Flächen für WC-Anlagen, Technik, Lager und Mülllagerung vorzusehen. Für die Veranstaltungsflächen und die Gastronomie kann eine gemeinsame WC-Anlage vorgesehen werden. 19

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