OFFENER ARCHITEKTURWETTBEWERB

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1 OFFENER ARCHITEKTURWETTBEWERB SANIERUNG UND ERWEITERUNG DER OÖ LANDESBIBLIOTHEK BAUHERR: Landes- Immobilien GmbH, A-4021 Linz, Bahnhofplatz 1 AUSLOBER: Amt der OÖ. Landesregierung Gebäude- und Beschaffungs-Management A-4021 Linz, Bahnhofplatz 1

2 WETTBEWERBSAUSSCHREIBUNG INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Auslober (ausschreibende Stelle) 4 2. Art des Wettbewerbes 4 3. Gegenstand und Ziel des Wettbewerbes 4 4. Beurteilungskriterien 5 5. Teilnahmeberechtigung 6 6. Rechtsgrundlagen 8 7. Termine 9 Zusammenfassung der Termine Preise Preisgericht und Vorprüfung Eigentums- und Urheberrecht Beauftragung Formale Bedingungen und Kennzeichnung Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

3 B. BESONDERE BESTIMMUNGEN 1. Ausschreibungsgrundlagen Textliche Unterlagen Planliche Unterlagen Einzureichende Arbeiten Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Ausführung der einzureichenden Unterlagen 19 C. AUFGABENSTELLUNG 1. Gesetzliche Bestimmungen Planungsziele Bestand Vorgaben des Bundesdenkmalamts Bebaubarkeit, Lage und Funktion Barrierefreiheit PKW-Stellplätze Haustechnik Energietechnisches Konzept Wirtschaftlichkeit Raum- und Funktionsprogramm

4 WETTBEWERBSAUSSCHREIBUNG A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN A.1 Auslober: Land Oberösterreich vertreten durch das Amt der OÖ. Landesregierung Abteilung Gebäude- und Beschaffungs-Management A-4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Fax.: 0043/732 / bt.gbm.post@ooe.gv.at Ansprechperson: Dipl.-Ing. Hildegard Brandstätter 0043/732 / Stellvertreter: Dipl.-Ing. Richard Deinhammer 0043/732 / A.2 Art des Wettbewerbes: Offener anonymer Architekturwettbewerb gemäß BVergG Oberschwellenbereich. A.3 Gegenstand des Wettbewerbes: Ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Zubau der OÖ. Landesbibliothek, Schillerplatz 2, 4020 Linz, sowie ein Gesamtkonzept inkl. der Sanierung des Bestands. Die OÖ. Landesbibliothek soll von einer Magazinsbibliothek in eine Freihandbibliothek (im Sinne einer stärkeren Publikums- bzw. Leserorientierung) umgewandelt werden. Deshalb soll das Gebäude am bestehenden Standort saniert werden, sowie für die zusätzlichen Funktionen ein Zubau errichtet werden (Innenhofbebauung und Baulückenbebauung). Dem Auslober sind energiesparende Ansätze beim Erweiterungsbau wichtig. Es wird eine möglichst niedrige Energiekennzahl angestrebt (bei Neubau in der Baulücke Gustav-Eder-Straße 30 kwh/(m²a), sowie ein Mindest-Standard der U- Werte für die einzelnen Bauteile der Neubauten (siehe Bauteilskizze) und eine entsprechende Optimierung der Bestandsobjekte innerhalb der Rahmenbedingungen

5 Grössenordnung: NEUBAU: BESTAND (Sanierung): BGFL: ~4.600m² ~4.400m² BRI: ~16.100m³ ~15.400m³ Errichtungskosten für Neubau + Bestand-Sanierung 1. Bauphase ,- (netto) 2. Bauphase ,- (netto) A.4 Beurteilungskriterien 4.1 Städtebauliche Lösung: Erschließung, Gliederung und Gestaltung der Baukörper, Anschlüsse und Einbindung des bestehenden Gebäudekomplex. Einfügung in die Umgebung, städebauliche Signalwirkung. 4.2 Architektonische Lösung: Formaler Aspekt der gesamten Anlage, sowie räumliche Gestaltung der Innenbereiche. Sensibilität im Umgang mit dem denkmalpflegerisch wertvollen Bestand. 4.3 Funktionelle Lösung: Erfüllung des Raumprogramms, Funktionalität in der Zuordnung der verschiedenen Nutzungen, Orientierbarkeit, Wegführung 4.4 Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung: Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und Kosten der Errichtung, Betrieb und Erhaltung des Objektes 4.5 Energietechnische Lösung Für den Neubau in der Baulücke in der Gustav-Eder-Straße (ohne Berücksichtigung des Bestands) wird eine Energiekennzahl von 30kWh/(m²a) angestrebt, wobei U-Werte einem Mindest-Standard entsprechen müssen lt. Bauteilskizze (Beilage 3). Weiters sollen geeignete bauliche Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung Sommertauglichkeit für die Neubauten (Innenhofbebauung sowie Gustav-Eder- Straße) getroffen werden. Im Rahmen des Wettbewerbs soll außerdem auch ein energietechnisches Konzept für die Neubauten entwickelt werden. Die oben angeführten Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im Preisgericht gleichwertig

6 A.5 Teilnahmeberechtigung: 5.1 Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind: Inhaber der aufrechten Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechender Befugnis nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes bzw. Planungsbefugte gemäß EWR-Architektenverordnung. Die Teilnahmeberechtigung muss bereits zum Abgabetermin und während des gesamten nachfolgenden Verfahrens gegeben sein. Die Befugnis ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten über die aufrechte Befugnis als Architekt nachzuweisen. Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind, haben anstelle der Bescheinigung eine Bestätigung gemäß 1 Abs. 4 EWR- Architektenverordnung (BGBl. 694/1995) vorzulegen. Ziviltechnikergesellschaften haben überdies einen Firmenbuchauszug oder Auszug aus einem vergleichbaren Register im Herkunftsland oder wenn im Herkunftsland ein vergleichbares Register nicht existiert, eine eidesstättige Erklärung des Bewerbers vorzulegen, die zumindest zu enthalten hat: Gesellschaftsform, Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stamm- bzw. Grundkapital, Höhe der Einlagen und Gesellschafter. Teilnehmer, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind, haben die entsprechenden Anträge möglichst rasch zu stellen. Bei dem dem Preisgericht nachfolgendem Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2002 müssen die oben genannten Nachweise erbracht werden. Das Risiko der Teilnahme bzw. der Befugnis für den Wettbewerb tragen die Teilnehmer. 5.2 Jeder Teilnehmer ist, gleichgültig ob allein oder in Bewerbergemeinschaft, nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist

7 5.3 Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses, sowie bei der Ausstellung zu nennen. 5.4 Ausschließungsgründe: Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß BVergG und 8 WOA. Stellt sich heraus, dass ein Teilnehmer nicht teilnahmeberechtigt war, wird sein Projekt ausgeschieden, und die nächstplazierten Projekte rücken nach. 5.5 Fachplaner Der Auslober erwartet, dass die Wettbewerbsteilnehmer Fachplaner, insbesondere für die Fachbereiche Tragwerksplanung, Heizung-Lüftung-Sanitär, Energietechnik und Bauphysik (eigene Mitarbeiter oder Dritte) beiziehen. Diese werden bei einer Realisierung des Projekts zu dem dem Wettbewerb nachfolgenden Verhandlungsverfahren eingeladen. Als Fachplaner dürfen nur gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Gleichhaltungsbestimmungen für Personen, die in einem anderen Vertragsstaat des EWR ansässig sind, befugte Personen herangezogen werden. Die Befugnis muss zum Abgabetermin und für das gesamte nachfolgende Verfahren gegeben sein. Sofern der Wettbewerbsteilnehmer nicht selbst über die entsprechende Befugnis verfügt, ist die Befugnis der Fachplaner (auch für den vorgenannten Zeitraum) nach Entscheidung durch das Preisgericht separat nachzuweisen. Dritte können als Fachplaner sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Subunternehmer herangezogen werden. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zum Zwecke der Einbeziehung von Fachplanern als Mitglieder ist zulässig. Die Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft schließt die Mitgliedschaft in einer weiteren Bewerbergemeinschaft oder die Teilnahme als Subunternehmer eines anderen Wettbewerbsteilnehmers aus und zieht die mehrfache Teilnahme das Ausscheiden aller Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Die Teilnahme als bloßer Subunternehmer für mehrere Wettbewerbsteilnehmer ist jedoch zulässig. Für die Fachplaner ist im Wettbewerb kein Nachweis ihrer Planungsbefugnis zu erbringen

8 A.6 Rechtsgrundlagen: Für den Auslober und die Teilnehmer sind verbindliche Rechtsgrundlage: 1. das Bundesvergabegesetz BVergG. 2. die schriftliche Fragebeantwortung 3. die Auslobungsunterlagen, einschließlich der Beilagen 4. die Wettbewerbsordnung Architektur, WOA (Auflage 2000), herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Im Falle von Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Die Entscheidungen des Preisgerichtes sind endgültig und unanfechtbar. Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg hat im Rahmen ihrer Obliegenheiten die Wettbewerbsausschreibung überprüft und mit Schreiben vom die Übereinstimmung mit der WOA 2000 bestätigt. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Linz / Österreich

9 A.7 Termine: 7.1 Wettbewerbsunterlagen: Die textlich und planliche Wettbewerbsunterlagen werden für die ausgewählten Teilnehmern ab kostenlos in digitaler Form unter (unter "Architekturwettbewerbe") verfügbar sein. 7.2 Fragebeantwortung, Kolloquium Fragen der Wettbewerbsteilnehmer sind ausnahmslos schriftlich an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Gebäude- und Beschaffungs-Management Bahnhofplatz 1, 4021 Linz auch per oder Fax : 0732/ zu richten. Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens einlangen, schriftlich beantwortet und im Internet unter (unter "Architekturwettbewerbe") veröffentlicht. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. Am findet um 10:00 Uhr bei der OÖ. Landesbibliothek in Linz ein Kolloquium statt. Über das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, welches mit der Fragebeantwortung im Internet voraussichtlich veröffentlicht wird. 7.3 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Wettbewerbsarbeiten sind beim Amt der Oö. Landesregierung, Landesdienstleistungszentrum, Zimmer Nr. 2B512, Bahnhofplatz 1, A-4021 Linz, während der Amtsstunden zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr gegen Ausfolgung einer Empfangsbestätigung abzugeben. Die mit der Post, Bahn, Eilboten oder ähnlichen Kurierdiensten (im Folgenden ohne Unterscheidung als im Postweg bezeichnet) übersandten Arbeiten müssen, ohne Absenderangabe, am gleichen Tag bis 18:00 Uhr bei obiger Adresse einlangen

10 Erfolgt die Abganbe durch Einsendung auf dem Postweg, trägt das Risiko des rechtzeitigen Einlangens der Projektunterlagen der Projektsverfasser. Abgabetermin: spätestens , 18:00 Uhr Später einlangende Arbeiten werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Eine Terminverlängerung ist nicht vorgesehen

11 7.4 Zusammenfassung der Termine des Wettbewerbsverfahrens: Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften anschließende Bekanntmachung in Linzer Zeitung, Internet, Architektenkammer Zurverfügungstellung der Wettbewerbsunterlagen im Internet: Grundstücksbesichtigung Treffpunkt: Innenhof der Bibliothek 10:00 Uhr Hearing: Ursulinenhof Landstraße 31, 4020 Linz im Anschluß an Besichtigung (ca. 11:30 Uhr) Fragestellung: schriftlich, Datum des Einlangens spätestens Zurverfügungstellung Fragebeantwortung im Internet voraussichtlich: Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: (Datum des Einlangens) spätestens 18:00, Preisgericht: Verständigung der Teilnehmer: Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: von (LDZ) bis Mit der Verständigung vom Ergebnis und der Einladung der Wettbewerbsgewinner (Zustellung der Verständigung per FAX) beginnt die für diese Entscheidung maßgebliche Anfechtungsfrist nach BVergG in Verbindung des OÖ.Vergabe- Nachprüfungsgesetzes zu laufen

12 A.8 Preise: Für die besten eingereichten Entwürfe sind folgende Preise (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis: Euro Preis: Euro Preis: Euro Ankäufe zu je Euro Preissumme Euro Dem Preisgericht bleibt in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise bzw. Anerkennungspreise vorbehalten. Ein erster Preis und die Gesamtsumme der Preise werden jedoch in jedem Fall vergeben. Die ausgelobte Anzahl der Preise und Ankäufe ist beizubehalten. Stellt sich nach Öffnen der Kuverts mit dem Namen der Preisträger im anschließenden Verhandlungsverfahren heraus, dass der Verfasser eines Preises nicht teilnahmeberechtigt war, so rückt das in der Reihung nachfolgende Projekt zu den Preisträgern auf. Das Preisgericht hat zu diesem Zweck vor Öffnung der Kuverts Nachrückerprojekte zu nominieren. Die Preise und Anerkennungspreise werden, unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern, nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Das erhaltene Preisgeld wird dem, mit der Planung beauftragten Wettbewerbsgewinner beim Vorentwurf angerechnet. Eine Teilung der Ausbezahlung der Preisgelder für die beteiligten Fachplaner ist nicht vorgesehen. Mit den zur Auszahlung gelangenden Preisgeldern und Anerkennungspreisen werden sämtliche erbrachten Leistungen, auch die Arbeit der Fachplaner, abgegolten

13 A.9 Preisgericht und Vorprüfung: Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: 9.1 Fachpreisrichter Hauptpreisrichter: DI. Andreas FELLERER (Kammer d. Arch. u. Ing.konsulenten) Ersatzpreisrichter: DI. Jiri VENDL (Kammer d. Arch. u. Ing.konsulenten) Hauptpreisrichter: MMag.arch. Johann TRAUPMANN (Kammer d. Arch. u. Ing.konsulenten) Ersatzpreisrichter: Mag.arch. Christoph PICHLER (Kammer d. Arch. u. Ing.konsulenten) Hauptpreisrichter: MMag. arch.art. Josef FÜREDER (Stadtplanung Linz) Ersatzpreisrichter: DI. Harald LUEGER (Stadtplanung Linz) Hauptpreisrichter: Dipl.-Ing. Richard DEINHAMMER (Abt. GBM-BT) Ersatzpreisrichter: Dipl.-Ing. Hildegard BRANDSTÄTTER (Abt. GBM-BT) 9.2 Sachpreisrichter Hauptpreisrichter: Dr. Gernot KITZMÜLLER (Abt. GBM-AB) Ersatzpreisrichter: Herr Peter WINDTNER (Abt. GBM-AB) Hauptpreisrichter: Dr. Reinhard MATTES (Landeskulturdirektion) Ersatzpreisrichter: Dr. Paul STEPANEK (Landeskulturdirektion) Hauptpreisrichter: Dr. Christian ENICHLMAYR (OÖ Landesbibliothek) Ersatzpreisrichter: Dr. Rudolf LINDPOINTNER (OÖ Landesbibliothek) Hauptpreisrichter: Dr. Klaus KEMPF (Bayrische Staatsbibliothek, Mitglied der Kommission für Bau u. Einrichtung des edbi) Ersatzpreisrichter: Klaus DAHM (Bayrische Staatsbibliothek, München)

14 9.3 Vorprüfer: Der Vorprüfer für städtebauliche, baukünstlerische, funktionelle, infrastrukturelle und wirtschaftliche Vorprüfung: wird nachgereicht Vorprüfer für die energietechnische und ökologische Vorprüfung ist der OÖ. Energiesparverband, Landstraße 45, A-4020 Linz 9.4 Berater ohne Stimmrecht: Dipl.-Ing. Andreas DRACK (Landesklimaschutzbeauftragter, Linz) Mag. Dipl.-Ing. Robert KERNÖCKER (OBauR Umwelttechnik-Akustik, Linz) Dr. Gerhard DELL (Landesenergiebeauftragter, OÖ Energiesparverband, Linz) Dr. LIPP (Landeskonservator, Bundesdenkmalamt) Dr. EULER-ROLLE (Landeskonservator-Stv., Bundesdenkmalamt) Auf Wunsch der Preisrichter können weitere Berater ohne Stimmrecht zugeladen werden. 9.5 Entscheidung des Preisgerichtes: Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung der in Pkt. 4 angeführten Beurteilungskriterien. Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, Stimmenthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Preisgericht kann sich aber mit Beschluss das Erfordernis und den Umfang einer qualifizierten Mehrheit auferlegen. Über die Entscheidungen des Preisgerichtes wird ein Resümeeprotokoll geführt

15 A.10 Eigentums- und Urheberrecht: Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes bzw. der Aufwandsentschädigung an den Auslober über. Die Projektverfasser behalten das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. A.11 Beauftragung: Bedingung für die Projektierung ist die Möglichkeit der Realisierung bei aufrechtem (eingeschränktem) Bibliotheksbetrieb. Daher wird das Projekt in 2 Bauetappen gegliedert. In jeder Bauphase ist das Gebäude funktionstüchtig. Bauphase 1: Baubeginn 2006, Fertigstellung 2009 Baukosten: ,- Bauphase 2: Fertigstellung ca. 2020, jedoch ist Realisierung nicht gesichert Baukosten: ,- Der Auslober beabsichtigt, bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe den 1. Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den weiteren Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten (HOA 2002) und den weiteren in Betracht kommenden Honorarrichtlichtlinien für die Fachplaner zu noch zu vereinbarenden Vertragsbedingungen zu beauftragen und dafür nach Abschluss des Wettbewerbes Verhandlungen gemäß 115 (8) BVergG zu führen. Sollten die Verhandlungen mit dem 1. Preisträger ergebnislos bleiben, behält sich der Auslober Verhandlungen mit dem 2. und gegebenenfalls mit dem 3. Preisträger vor. Der Auslober behält sich weiters das Recht vor, allfällige aus sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderlichen Änderungen durch den (die) Entwurfsverfasser zu verlangen. Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines tatsächlichen Kanzleisitzes gewährleisten, dass er im Rahmen der Projektabwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Auslober in für die reibungslose Projektabwicklung ausreichendem Maß vor Ort / in Linz verfügbar ist. und auch über ausreichend Personal vor Ort verfügt und hat dafür entsprechende Vorkehrungen zu treffen, z.b. Eröffnung eines Büros, Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Partner oder sonst geeignete Maßnahmen

16 A.12 Formale Bedingungen und Kennzeichnung: 12.1 Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift ARCHITEKTURWETTBEWERB OÖ. LANDESBIBLIOTHEK zu enthalten. Es sind keine Varianten zulässig Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt (Beilage Vordruck Verfasserblatt ) mit Namen und Anschrift des Teilnehmers unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Das Verfasserblatt hat des Weiteren die Telefonnummer, die Fax-Nummer, die -Adresse, die Umsatzsteueridentifikations-Nummer (UID-Nummer) und die Bankverbindung des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung ARCHITEKTURWETTBEWERB OÖ. LANDESBIBLIOTHEK zu versehen und deutlich lesbar mit NICHT ÖFFNEN! zu kennzeichnen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. A.13 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: 13.1 Das Ergebnis des Wettbewerbes wird umgehend den Teilnehmern, sowie der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg mitgeteilt Alle zugelassenen Arbeiten werden öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeitern gekennzeichnet. Eine Liste der Namen der Verfasser aller zugelassenen Arbeiten und deren Mitarbeitern sowie das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden aufgelegt Das Protokoll des Preisgerichtes wird den Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, Ersatzpreisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg zugesandt. Diesem Personenkreis bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg werden auch Dauer und Ort der Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten rechtzeitig auf gleiche Art schriftlich mitgeteilt

17 B. BESONDERE BEDINGUNGEN B.1 Ausschreibungsgrundlagen 1.1 Textliche Unterlagen Als textliche Unterlagen gelten: a) die Allgemeinen Wettbewerbsbedingungen (Teil A dieser Auslobungsunterlage) b) die Besonderen Wettbewerbsbedingungen (Teil B dieser Auslobungsunterlage) c) die Aufgabenstellung (die Planungsvorgaben und Erläuterungen, Teil C dieser Auslobungsunterlage) d) das Raum- und Funktionsprogramm (Beilage 1) Raummatrix e) das Energiedatenblatt + der Bauteilkatalog mit Erläuterungen (Beilage 2) f) Systemskizze Erläuterung der Rechenwerte + U-Werte Mindest-Standard (Beilage 3) g) das Kostendatenblatt (Beilage 4) h) das Verfasserblatt (Beilage 5) i) die gutachterliche Stellungnahme / Entwicklungsstudie Dr. Kempf (Beilage 6) j) Sellungnahme Bundesdenkmalamt (Beilage 7) 1.2 Planliche Unterlagen: i) Bestandsplan der OÖ Landesbibliothek in digitaler Form: (Autocad dwg bzw. dxf- Format) - Lageplan (inkl. Höhen) - Grundrisse aller Geschosse - Ansichten, Schnitte j) derzeit gültiger Bebauungsplan k) Luftbilder - Bilder für 3D-Visualisierung - Fotodokumentation - Orthofoto (M 1:1000) - Orthofoto hinterlegt mit DKM "Die Luftbilder sind urheberechtlich geschützt Copyright Amt der OÖ. Landesregierung -P.H. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Genehmigung des Amts der OÖ. Landesregierung möglich." l) Digitale Katastermappe (DKM) im dxf- Format des Planungsareals mit Umland m) Rendering: Blumau Hauptbahnhof, Post

18 B.2 Einzureichende Arbeiten: Alle Wettbewerbsunterlagen in 3-facher Ausfertigung: Alle einzureichenden Wettbewerbsunterlagen - mit Ausnahme der einzureichenden digitalen Datenträger, des Nachweises über die zeitgerechte Wettbewerbsabgabe und des Verfasserblattes - sind 3-fach einzureichen! 1 Parie in hoher Qualität dient zu Ausstellungszwecken 2 Parien sind als Arbeitsunterlage für die Vorprüfung gedacht u. als solche mit der Aufschrift FÜR VORPRÜFUNG deutlich zu kennzeichnen. Es sind keine Varianten zulässig 2.1 Art und Umfang der von den Wettbewerbsteilnehmern zu erbringenden Leistungen: Lageplan 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude und Verkehrserschließung. Grundrisse aller Geschosse M 1:200 mit eingetragenen Raumbezeichnungen und Raumnummern gemäß Raumprogramm, sowie Raumflächen und Hauptmaßen der Gebäudeteile alle Ansichten, und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderl. Schnitte M 1:200 Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion, insbesondere bezüglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, muss aus den Plänen klar ersichtlich sein. 3 perspektivische Schaubilder in Form von Fotomontagen, wobei der Blickwinkel durch die beigelegten Luftbilder vorgegeben ist. Konstruktives Konzept und Materialwahl Beschreibung mit (erforderlichenfalls) skizzenhafter Darstellung des statischkonstruktiven Konzeptes von einem Zivilingenieur für Bauwesen; ausführliche Beschreibung der wesentlichen raumbildenden und formal wirksamen Bauelemente hinsichtlich Materialwahl (einschließlich Oberflächen- und Farbgestaltung)

19 Haustechnisches und energietechnisches Konzept Beschreibung der grundsätzlichen Überlegungen zur Anordnung und Dimensionierung der Haustechnik-Räume und der Funktionsweise der Be- und Entlüftungsanlagen, Heizungs-, Kälte- und Klimaanlagen von einem Haustechnikkonsulenten (nach Wahl des Wettbewerbsteilnehmers) Kostenschätzung lt. ÖNORM B , Flächen- und Kubaturberechnungen lt. ÖNORM B 1800, samt Rechenplan M 1:200, in nachvollziehbarer, überprüfbarer Form. Eintragung in beigestelltes Kostendatenblatt. Nur die dort gelb gekennzeichneten Felder sind auszufüllen. Grau hinterlegte Felder sind vom Auslober vorgegeben und dürfen nicht verändert werden! Nachweis der Nutzflächen gemäß Raumprogramm mittels Beilage 1 / Excel-Tabelle "Raummatrix für Bedarfsplanung" nach ÖNORM DIN18205 (Teil C) mit Eintragung der tatsächlichen Nutzflächen lt. Wettbewerbsprojekt in die dafür vorgesehene Spalte. Energiedatenblatt + Bauteilkatalog mittels beigestellter Excel-Datei, samt Plan M 1:200, in dem die Bauteile und ihre U-Werte darzustellen sind - Übersicht aller Außenbauteile in Grundrissen und Ansichten. Verfasserblatt und gegebenenfalls die Nachweise der Teilnahmeberechtigung (gemäß Pkt. A.5 Teilnahmeberechtigung des Auslobungstextes) in eigenem, undurchsichtigem Kuvert als Beilage zu den Wettbewerbsplänen, mit der Aufschrift VERFASSERBLATT und der 6-stelligen Kennzahl. 2.2 Ausführung der einzureichenden Arbeiten Alle eingereichten Pläne sind auf weißem Papier, die Grundrisspläne nordgerichtet, darzustellen, als Kopie gerollt und mit einer Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß Pkt. A.12. Die Pläne dürfen nicht kaschiert werden. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen erwünscht. Für jedes Wettbewerbsprojekt stehen 3 Präsentationstafeln von jeweils 90x140 cm (BxH) nutzbarer Fläche zur Verfügung. Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, müssen aus den Plänen klar ersichtlich sein. In den Grundrissen sind die Räume mit den Raumnummern und -bezeichnungen gemäß der Raummatrix für Bedarfsplanung und mit der tatsächlichen Fläche (auf Zehntel gerundet..,. m² ) zu beschriften

20 C AUFGABENSTELLUNG C.1 Gesetzliche Bestimmungen Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sind i.d.g.f. einzuhalten, insbesondere: Oö. Bauordnung 1994 (LGBL. Nr. 70/1998) in der geltenden Fassung Oö. Bautechnikgesetz 1994 (LGBL. Nr. 103/1998) in der geltenden Fassung Oö. Bautechnikverordnung 1994 (LGBL. Nr. 59/1999) in der geltenden Fassung Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBL. Nr. 450/1994) in der geltenden Fassung Vereinbarung nach Art. 15a BVG, über die Einsparung von Energie, (LGBL. Nr. 64/1980) ÖNORMEN B 1600 und B 1602 Weiters einzuhaltende/unzusetzende Berichte/Fachinformationen: DIN-Fachbericht 13: Bau- und Nutzungsplanung von wissenschaftlichen Bibliotheken C.2 Planungsziele Auf Grund der Umwandlung von einer Magazinsbibliothek in eine Freihandbibliothek (im Sinne einer stärkeren Publikums- bzw. Leserorientierung) benötigt die OÖ Landesbibliothek zusätzlichen Flächenbedarf. Ziel des Wettbewerbs ist die Umsetzung der im Anhang angeführten Raummatrix hier eine Grobaufstellung des Raumprogramms mit folgenden Nettonutzflächen: Verwaltung und Medienbearbeitung (ohne Kundenverkehr) ca. 530 m2 Publikumsbereich ca m2 Magazine (einschließlich Sonder-Leseplätze) ca m2 Summe der Nettonutzflächen lt. Studie dafür erforderliche Bruttogeschossfläche derzeit vorhandene Bruttogeschossfläche ca m2 ca m2 ca m2 Die Oberösterreichische Landesbibliothek (OÖLB), vormals Studienbibliothek, ist eine Universalbibliothek für die Zwecke der außeruniversitären Forschung in der Region. Als älteste öffentliche Bibliothek des Landes gründet sie ihre Sammlungen auf dem historisch wertvollen Bestand der ehemaligen oberösterreichischen Klosterbibliotheken mit mittelalterlichen Handschriften, Inkunabeln und seltenen Drucken des Jahrhunderts. Sie ist damit zentrale Landes- und Archivbibliothek des Landes Oberösterreich. Darüber hinaus ist sie ihrer Funktion nach auch eine moderne Gebrauchsbibliothek, d.h. kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen qualifizierter Informationsversorgung. Darüber hinaus ist sie Teil des Netzwerkes der bedeutendsten österreichischen Bibliotheken und Partnereinrichtung des Österreichischen Wissenschaftlichen Bibliothekenverbundes, dem auch die Nationalbibliothek (ÖNB) und alle österreichischen Universitätsbibliotheken angehören

21 Die OÖLB hält den Großteil Ihrer Bestände zur Entlehnung bereit und wird in hohem Maße von Schülern und Studenten, aber auch von Bildungsinteressierten aller Schichten und Altersgruppen genutzt. Ihr Erwerbungs- und Sammelprofil orientiert sich maßgeblich am Bedarf dieser Nutzergruppen aber auch am regionalen Sammelauftrag gemäß Medienrecht und der Notwendigkeit, ihre historisch wertvollen Sammlungen weiter zu komplettieren. Die Besucherfrequenz des Hauses, wie auch die Zahl der entlehnten Bücher, hat sich in den vergangenen fünf Jahren annährend verdoppelt, was unter den bestehenden Rahmenbedingungen als außerordentlicher Erfolg zu werten ist. Diese überaus positive Entwicklung wird überschattet, ja beeinträchtigt, durch die äußerst unzureichende Unterbringung der Bibliothek. Das Haus ist nicht mehr in der Lage die wachsenden Bestände aufzunehmen und erlaubt vor allem keine zeit- und technikgemäße sowie benutzerorientierte Präsentation der Bestände. Historisch begründet sind die derzeit zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten weitgehend als Speicherbibliothek konzipiert, d.h. es gibt nur einen vergleichsweise kleinen Freihandbereich mit Nachschlagewerken im Präsenzbestand. Alle modernen, von den Fachleuten immer wieder geforderten und in anderen Häusern im In- und Ausland mit Erfolg betriebenen bibliothekarischen Dienstleistungen, wie vor allem die intensive Nutzerberatung bzw. schulung an konventionellen und digitalen Medien (Stichwort: Aufbau von Informationskompetenz) sowie die Selbstinformations- und studienmöglichkeiten der Nutzer insbesondere durch einen freien und ungehinderten Zugang zu einem Großteil der Bestände sind damit nicht möglich. Der Leitgedanken für den Platz schaffenden Zubau und die durchgreifende Sanierung der bestehenden Räume entspringt dem Wunsch nach einer radikalen Verbesserung der Raumsituation, die dem Leser bzw. Benutzer möglichst direkt zugute kommen soll und unmittelbar durch ihn erfahrbar wird. Benutzer, die dem modernen Bibliotheksverständnis nach immer mehr zu "Kunden" werden und mit ihren Bedürfnissen ernst genommen werden wollen, möchten sich heute - in der Bibliothek primär selbst und unabhängig orientieren, ohne dabei auf das Stellen von Fragen und der Inanspruchnahme von Hilfe verzichten zu wollen; - sie wollen in angenehmer und stimulierender Umgebung Literatur suchen, lesen, exzerpieren und zu eigenen Texten weiterverarbeiten; - sie wollen in digitalen Katalogen und Datenbanken komfortabel recherchieren, Medien bestellen, diese mit nach Hause nehmen oder auch in der Bibliothek nutzen; - sie wollen einerseits zurückgezogen und in aller Ruhe für sich, andererseits aber auch mehr und mehr in Gruppen Texte und Materialien erarbeiten; - sie wollen sich schließlich treffen, sich unterhalten und sich entspannen bzw. bei Bedarf sich auch erfrischen. Es wird deshalb angestrebt, im Rahmen der Baumaßnahme - einen großzügig bemessenen Eingangs- und (Erst)Informationsbereich zu schaffen, wo sich der Besucher und Benutzer leicht und rasch orientieren kann und den Zugang zu den anderen Räumlichkeiten der Bibliothek findet. - Hohe Priorität haben ein barrierefreier Zutritt und größtmöglicher, freundlicher Empfang zu einer Informationsdrehscheibe mit unmittelbarem Zugang zu den bibliothekarischen Nahbereichen (Verbuchung, Rückgabe, Neuerscheinungen, Quick-Recherche, Zeitungsecke etc.) sowie zu einem Veranstaltungsbereich für kulturelle Aktivitäten (Lesungen, Ausstellungen, Vorträge) und einem Erholungs- und Cafeteria-Bereich sowie einem Bibliotheksshop. Auch eine Vermietung an den Buchhandel ist eventuell angedacht

22 - Im Zentrum der Neukonzeption steht jedoch ein erheblich erweiterter und fortlaufend aktuell gehaltener Gebrauchsbestand von etwa "Medieneinheiten" (Bücher, Periodica, audiovisuelle und elektronische Medien) in einem sog. Freihand- Lesebereich. Diese gut belüfte und mit einer lesefreundlichen Beleuchtung ausgestattete sowie einladend eingerichtete moderne Bücher- und Medienlandschaft schafft räumlich und thematisch unterschiedlich gegliedert Anreiz und Stimulanz zum Lesen und selbstgesteuerten Lernen. - Entsprechend ihrer zeitgemäßen Selbsteinschätzung, Navigatoren im Meer der Information zu sein, sind eng benachbart dazu für die Bibliothekare zweckdienliche, multifunktionale Arbeitsplätze für Auskunft und Beratung sowie weitere Serviceleistungen zu finden. - Vor dem Hintergrund eines weiter wachsenden gedruckten Literaturaufkommens und entsprechend den Archivverpflichtungen der OÖLB ist auch eine Erweiterung und sachgerechte Ausstattung der Magazinräumlichkeiten unerlässlich. Vor allem die reichen historisch wertvollen Bestände verlangen eine sicherheitstechnischen und konservatorischen Standards genügende Unterbringung und anlassbezogene Präsentationsmöglichkeiten. An dieser Stelle sei angemerkt, dass dieses historische Gebäude unter Denkmalschutz steht und für eine bauliche Umsetzung des Projekts die Zustimmung des Bundesdenkmalamts notwendig ist. Als Grundlage hierfür sei auf die Stellungnahme des Bundesdenkmalamt hingewiesen (siehe Beilage 7)

23 Etappenweise Umsetzung des Bauprojektes: Bedingung für die Projektierung ist die Möglichkeit der Realisierung bei aufrechtem (eingeschränktem) Bibliotheksbetrieb. Daher wird das Projekt in 2 Bauetappen gegliedert. In jeder Bauphase ist das Gebäude funktionstüchtig. Bauphase 1: Baubeginn 2006, Fertigstellung 2009 Bauphase 2: Fertigstellung ca. 2020, jedoch ist Realisierung nicht gesichert Ein Etappenplan für die Umsetzung ist auszuarbeiten! ERNEUERUNG Ausbildung einer Kundendrehscheibe im Zentrum des Bibliotheksgebäudes für die barrierefreie Erschließung aller bestehen bleibenden und neu zu errichtenden Bibliotheksbereiche. Durch Schließung des Hofes in Form von stockwerksbezogenen Plattformen lassen sich Niveauunterschiede im Bestand barrierefrei überbrücken und die Räumlichkeiten großzügig und übersichtlich erschließen. Erneuerung des Objektes Rainerstraße mit Ver- und Entsorgung des Hauses (Obergeschosse als Kundenbereiche) Umbau des Haupteinganges vom Schillerplatz (barrierefreie Erschließung) Errichtung eines Neubaus im Innenhof (inkl. Untergeschosse) Einbau neuer vertikaler Verbindungswege, einschließlich Lifte Adaptierung des Bauteils Auerspergstraße Adaptierung des Bestands in der Gustav-Eder-Straße Schließung der Baulücke in der Gustav-Eder-Straße (2-Unter- und 6 Obergeschosse) im Bereich Auerspergstraße (Ecke Rainerstraße) Sanierung des derzeitigen Bücherspeichers und ev. Öffnung für die Kunden Adaptierung der Magazine im Kellergeschoss in diesem Bereich Baukosten geschätzt für Bauphase 1: Die maximal möglichen Errichtungskosten für diese Bauphase werden mit exklusive MWSt. festgelegt! Baukosten für Bauphase 2: Die maximal möglichen Errichtungskosten für diese Bauphase werden mit exklusive MWSt. festgelegt! Gesamt-Errichtungskosten: Die maximal möglichen Gesamt- Errichtungskosten werden mit exklusive MWSt. festgelegt!

24 Ausstattungsstandards: Sanierung der Bausubstanz mit funktioneller Optimierung der Grundrissstruktur im Bestand und erforderlicher Nutzflächenerweiterungen unter Berücksichtigung der Denkmalpflege. barrierefreie Gestaltung des Objektes lt. ÖNORMEN B 1600, B 1601 und B 1602, einschließlich Induktionsanlage für Schwerhörige in den Veranstaltungsbereichen, Lifte mit akustischer Stockwerksansage + taktile Bedientableaus für Sehbehinderte und EDV-Plätze für Sehbehinderte, taktile Bodenmarkierungen. schallschutztechnische Maßnahmen bei den Fenstern, einschließlich Sonnen- und Blendschutz soweit erforderlich Optimierung der Energiekennzahl: Mindest-Standard für Bauteil U-Werte; Stützlüftung, kontrollierte Gebäudelüftung mit Wärmerückgewinnung und in Bereichen wertvollen Buchbestandes mit Feuchtigkeitstauschern, in Publikumsbereichen CO-bedarfsgesteuert, Niedertemperaturheizung, Betonkernkühlung in Neubauteilen, Aufbereitung des Brauchwassers mittels Solarthermie, Errichtung einer Photovoltaikanlage (transluzente Elemente), Wärmetechnische Optimierung der Bauteile lt. beigelegter Systemskizze z. B.: Fassade: U = kleiner/gleich 0,25 W/m 2 K oberste Geschossdecke: U = kleiner/gleich 0,15 W/m 2 K) Glas: U = kleiner/gleich 1,0 W/m 2 K), gleichzeitig Optimierung der Fenster hinsichtlich Schallschutz Verbesserung der Möblierung und medientechnischen Ausstattung: Optimierung der Stauflächen durch Einbau von Mobilregalanlagen, Touch-Screen-Paneele und EDV-Arbeitsplätze für die Bibliotheksbesucher, medientechnische Ausstattung für Veranstaltungen Beschallungsanlage, Flatscreens, Beamer, etc

25 Dem Auslober ist die Begrenzung der Errichtungskosten außerordentlich wichtig. Die Gesamtbaukosten für die Erweiterung u. Sanierung der Landesbibliothek betragen für Bauphase ohne MWSt. für Bauphase ohne MWSt. Die Berechnung der Errichtungskosten ist im Kostendatenblatt (Beilage) nachzuweisen. Weiters wird darauf Wert gelegt, dass zukünftige Betriebs- und Instandhaltungskosten (die Folgekosten) so gering wie möglich gehalten werden können. 2.1 Bestand: Die baulichen Veränderungen im bestehenden Gebäudekomplex sollen auf ein unbedingt erforderliches Minimum reduziert werden. Es ist zu beachten, dass der Bibliotheksbetrieb aufrecht erhalten werden muss. 2.2 Stellungnahme des Bundesdenkmalamts: siehe Beilage

26 2.3 Bebaubarkeit, Lage und Funktionen: Für das Wettbewerbsareal existiert ein Bebauungsplan (siehe Beilage). Es ist seitens des Auslobers in Einvernehmen mit der Baubehörde beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbverfahrens eine Bebauungsplanänderung dem Siegerprojekt entsprechend zu beantragen und zu erwirken. 2.4 Barrierefreiheit Die gesamte Erweiterung sowie die dazugehörigen Anschlüsse an den Bestand sind entsprechend der Grundsätzen und Richtlinien barrierefreien Bauens (rollstuhl- und behindertengerecht) zu planen. Der neu geschaffene Eingangsbereich und / oder jener beim bestehenden Gebäude ist /sind den Vorschriften über barrierfreies Bauen entsprechend umzugestalten und mit einem entsprechenden Aufzug zu versehen. Die Bereiche im Bestand der Bibliothek sind dadurch soweit möglich barrierefrei erschließbar zu machen. 2.5 PKW-Stellplätze Derzeit bestehen auf dem Grundstück 1512/14 (Baulücke) acht per Bescheid bewilligte PKW-Stellplätze. Lt. Magistrat der Stadt Linz muss diese Anzahl spätestens beim Wegfall der Stellplätze (durch Bebauung 2. Bauphase) wieder nachgewiesen werden. 2.6 Energietechnisches Konzept Dem Auslober sind energiesparende Maßnahmen bei der Errichtung des Neubaues (Innenhof-Bebauung sowie Gustav-Eder-Straßen-Bebauung) wichtig. Die Entwürfe dieses Wettbewerbes sollen nicht nur ästhetische Antworten und Lösungen in funktioneller und wirtschaftlicher Sicht anbieten, sondern auch energiesparende Bauweise darstellen. Für den Neubau in der Baulücke in der Gustav-Eder-Straße (ohne Berücksichtigung des Bestands) wird eine Energiekennzahl von 30kWh/(m²a) angestrebt, wobei U- Werte einem Mindest-Standard entsprechen müssen lt. Bauteilskizze (Beilage 3). Weiters sollen geeignete bauliche Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung Sommertauglichkeit für die Neubauten (Innenhofbebauung sowie Gustav-Eder- Straße) getroffen werden. Im Rahmen des Wettbewerbs soll außerdem auch ein energietechnisches Konzept für die Neubauten entwickelt werden. Die Erreichung dieser Zielsetzung wird im Rahmen der Projektbeurteilung durch den vom Auslober beauftragten Energietechniker überprüft und bildet mit ein wesentliches Entscheidungskriterium. Die Energiekennzahl für die Bebauung der Baulücke Gustav-Eder-Straße ist mittels beiliegendem Energiedatenblatt zu berechnen und durch Planunterlagen nachzuweisen

27 2.7 Wirtschaftlichkeit Dem Auslober ist eine sparsame und kostengünstige Bauweise außerordentlich wichtig. Weiters wird darauf Wert gelegt, dass zukünftige Betriebs- und Instandhaltungskosten (die Folgekosten) so gering wie möglich gehalten werden können. Die Berechnung der Errichtungskosten ist im Kostendatenblatt (Beilage) nachzuweisen, wobei an dieser Stelle auf die gedeckelten Herstellungskosten hingewiesen sei (ohne Indexierung). C.3 Raum und Funktionsprogramm Siehe Beilagen: Raummatrix für Bedarfsplanung nach ÖNORM DIN (Teil C) Funktionszusammenhänge lt. grafischem Schema der Entwicklungsstudie Dr. Kempf. Linz, am

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