Aufbahrungshalle und Friedhofserweiterung Rainbach im Innkreis

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1 Geladener Architektenwettbewerb Aufbahrungshalle und Friedhofserweiterung Rainbach im Innkreis Auslober: Gemeinde Rainbach im Innkreis 4791 Rainbach im Innkreis 50 Bez. Schärding, OÖ +43 (0)7716 / 8013 Fax: +43 (0)7716 / gemeinde@rainbach-innkreis.ooe.gv.at Wichtige Termine: Vorschläge färbig unterlegt Ausgabe: Mo Konstituierung: Do :30 (konstit. Sitzung Preisgericht) Fragebeantwortung: Do :00 (Kolloquium) Abgabe: Mo Preisgericht: Mo :00 Vorschlag 1

2 Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Ausschreibende Stelle 2. Gegenstand und Ziel des Wettbewerbes 3. Art der Durchführung 4. Teilnahmeberechtigung 5. Rechtsgrundlagen 6. Termine 7. Aufwandsentschädigung 8. Eigentums- und Urheberrecht 9. Beauftragung 10. Preisgericht und Vorprüfung 11. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 12. Bekanntgabe des Ergebnisses B. RICHTLINIEN FÜR DIE PROJEKTIERUNG 1. Wettbewerbsgebiet 2. Aufgabenstellung 3. Außenraum- und Erschließung 4. Raumerfordernisprogramm 5. Wettbewerbsunterlagen 6. Umfang der Leistungen 7. Ausführung der einzureichenden Arbeiten 8. Beurteilungskriterien 2

3 A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. AUSSCHREIBENDE STELLE Gemeinde Rainbach im Innkreis +43 (0) 7716/8013 Fax: +43 (0) 7716/ GEGENSTAND UND ZIEL DES WETTBEWERBES Gegenstand des Verfahrens ist die Erlangung von vergleichbaren Vorentwürfen für die Friedhofserweiterung. Als ergänzende Einrichtung zum bestehenden Friedhof ist am Wettbewerbsareal eine neue Aufbahrungshalle vorzusehen. 3. ART DER DURCHFÜHRUNG Geladener Wettbewerb 4. TEILNAHMEBERECHTIGUNG GELADENE TEILNEHMER: 1 Arch. Dipl. Ing. Heimo Grusch, Hangweg 1, 4921 Hohenzell 07752/80594 Fax: 07752/ , office@grusch.at 2 Arch. DI Albert Köberl, Stögergassl 1, 4780 Schärding Fax: info@koeberl-architekten.com 3 Arch. Dipl. Ing. August Kürmayr, Makartstraße 21a, 4020 Linz 0732/ Fax: 0732/ arch.d.i.kuermayr@aon.at 4 Arch. Dipl. Ing. Helga Lassy, Stadtplatz 14, 4060 Leonding 0732/ Fax: 0732/ lassy@lassy.at 5 Arch. Dipl. Ing. Klaus Leitner Hofgasse 9, 4020 Linz, Fax: leitner.arch@aon.at 6 Luger & Maul ZT-Gesellschaft-OEG, Bauernstrasse / Fax: 07242/ office@luger-maul.at 7 Arch. Mag. Herbert Schrattenecker, Zeinlhofergasse 7, 1050 Wien 01/ Fax: 01/ In Arge mit SNP architektur Schrattenecker Neureiter & Partner office@architekt-schrattenecker.at 3

4 4. 2. MITARBEITER Die berechtigten Teilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes, in den Verlautbarungen des Ergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE Von der Teilnahme sind ausgeschlossen: (a) (b) (c) (d) Alle Personen, die an der Erstellung der Unterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Begutachtung der Ausschreibung keinen Ausschließungsgrund darstellt: Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie: deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahlund Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene) deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (als solche gelten Arbeitsgemeinschaften, solange Projekte gemeinsam bearbeitet werden). Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht. Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen läßt. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d), die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d) werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf mitwirkende Mitarbeiter des Teilnahmeberechtigten beziehen. 5. RECHTSGRUNDLAGEN (1) Für den Auslober und die Teilnehmer ist die Wettbewerbsordnung der Architekten, WOA 2000, herausgegeben von der Bundes-Ingenieurkammer, verbindliche Rechtsgrundlage, soweit diese Wettbewerbsausschreibung nicht anders bestimmt. Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Wettbewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren vorgesehenen Fragebeantwortungen und die Ergebnisse des Kolloquiums; soweit diese im Widerspruch zu den oben genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortung und Ergebnis des Kolloquiums den oben genannten Bestimmungen vor. Mit der Einreichung seiner Arbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in vorliegender Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. 4

5 (1) Der Allgemeine Teil der Ausschreibung wurde von der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg überprüft und mit Schreiben GZ VII.2.22 vom bestätigt. (2) Dieser Wettbewerb unterliegt den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG). 6. TERMINE (1) Die Unterlagen werden den Teilnehmern zugesandt. Ausgabedatum: Mo (2) Fragenbeantwortung (Kolloquium): Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Planungsaufgabe findet am Do um 11:00h ein Kolloquium statt. Treffpunkt: Gemeindeamt Rainbach im Innkreis. Das Protokoll wird allen Teilnehmern innerhalb von 14 Tagen zugesandt. (3) Abgabe der Arbeiten: Die fertigen Entwürfe sind im Bezirksbauamt Ried im Innkreis, 4910 Parkgasse 1 gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung abzugeben. Die mit der Post übersandten Arbeiten müssen ohne Absenderangabe spätestens am Tag des Abgabetermins der Post übergeben werden. Die Abgabe ist durch Postaufgabeschein nachzuweisen. Dieser ist ebenfalls ohne Absenderangabe, nur mit Kennziffer versehen, umgehend an die vorgenannte Anschrift einzusenden. Die Generalpostdirektion hat alle ihre Dienststellen mit Verordnung des zuständigen Bundesministeriums angewiesen, als WETTBEWERB gekennzeichnete Sendungen ohne Absenderangabe entgegenzunehmen. Abgabetermin: Mo AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Je teilnahmeberechtigtes Projekt 2000,- (exkl. MWSt.) Die Aufwandsentschädigung wird unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem berechtigten Teilnehmer und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten gem. Pkt. 4.1 ausbezahlt. 8. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Arbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. 9. BEAUFTRAGUNG Der Auslober bekundet den Willen, bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe den an die 5

6 erste Stelle gereihten Teilnehmer mit den weiteren Planungen nach dem Mustervertrag für Hochbauvorhaben der Gemeinden zu beauftragen. Die Aufwandsentschädigung wird vom Vorentwurfshonorar in Abzug gebracht. Hiebei behält sich der Auslober das Recht vor, allfällige, aus sachlichen und wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen durch den (die) Entwurfverfasser zu verlangen. Die Empfehlungen des Preisgerichtes werden vom Auslober bei der weiteren Vorgangsweise in seine Überlegungen miteinbezogen. Bei Errichtung des Wettbewerbsprojektes oder Teilen davon durch einen Dritten werden die vorgenannten Bestimmungen an diesen überbunden. 10 PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Hauptpreisrichter a Bgm. Alois Gimplinger b GV Josef Gattermann c GR Gerhard Harant d GV Alois Steinkreß e Arch. DI Wolfgang Schaffer, Römerstraße 83, 4020 Linz, 0732/ , architekt.schaffer@aon.at g HR DI Manfred Sabo Tel: 0732/ manfred.sabo@ooe.gv.at h HR DI Alfred Schwendinger, Parkgasse 1, 4910 Ried i. I., Tel alfred.schwendinger@ooe.gv.at Ersatzpreisrichter: a Vizebgm. Alois Hager 6

7 b GR Alois Boxrucker c GV Johann Koller d GR Alfred Ablinger e Arch., Tel g DI Hashim Ademi Tel: hashim.ademi@ooe.gv.at h HR DI Kurt Ziegler, Stelzhamer Strasse 15, 4810 Gmunden, Tel kurt.ziegler@ooe.gv.at Vorprüfer: BBA Ried im Innkreis, Parkgasse 1, 4910 Ried i. I. a Ing. Harald Zotscher, Tel , harald.zotscher@ooe.gv.at b Ing. Bernhard Fischer, 0664/ , bernhard.fischer@ooe.gv.at c Ing. Helmut Stadler, Tel , e.mail: helmut.stadler@ooe.gv.at d DI. Harald Goldberger, Tel: , harald.goldberger@ooe.gv.at Berater des Auslobers: a Bernhard Kinzlbauer (Obm. Pfarrgemeinderat) b Josef Moser (Obm. Pfarrkirchenrat.) 7

8 c DI Walter Werschnig, 4020 Linz, Bahnhofplatz 1 Tel: 0732/ walter.werschnig@ooe.gv.at Berater des Auslobers sowie Ersatzpreisrichter, insbesondere die vom Auslober nominierten, können an der Sitzung des Preisgerichtes ohne Stimmrecht teilnehmen. 11 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHEN (1) Jede eingereichte Arbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift WETTBEWERB Aufbahrungshalle und Friedhofserweiterung Rainbach im Innkreis" zu enthalten. Alle Entwürfe müssen voll den Bestimmungen des Pkt. 5 des besonderen Teiles der Ausschreibung (Richtlinien für die Projektierung) entsprechen. (2) Der Arbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt - Vordruck Beilage - mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter gem. Pkt. 4 enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Das Verfasserblatt hat weiters die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers zu enthalten. (3) Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung WETTBEWERB Aufbahrungshalle und Friedhofserweiterung Rainbach im Innkreis " zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. 12 BEKANNTGABE DES ERGEBNISSES (1) Das Ergebnis wird umgehend den Teilnehmern mitgeteilt. (2) Das Ergebnis wird vom Auslober in Form einer Presseaussendung den O.ö. Tageszeitungen und der Fachpresse bekanntgegeben. (3) Alle zugelassenen Arbeiten werden über mindestens eine Woche während der Amtsstunden öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeitern gekennzeichnet. Das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden aufgelegt. (4) Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen Teilnehmern, Preisrichtern und deren Ersatzpreisrichtern zugesandt. Diesem Personenkreis bzw. den Medien werden auch Dauer und Ort der Ausstellung der Arbeiten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. 8

9 B RICHTLINIEN FÜR DIE PLANUNG 1. WETTBEWERBSGEBIET Wettbewerbsgebiet im engeren Sinn ist das Grundstück 2874 KG. Rainbach i. I. mit einer Fläche von 1878 m 2, im weiteren Sinn auch das umgebende Wege- und Straßennetz hinsichtlich seiner Erschließungsfunktion und der (bergseitige) Eingangsbereich in den bestehenden Kirchhof. Im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Gde. Rainbach i. I. ist für das Wettbewerbsgebiet die Widmung "Friedhof", für das Abbruchobjekt Rainbach Nr.23 die Widmung "Dorfgebiet" eingetragen. 2. AUFGABENSTELLUNG (1) Auf Grundstück 2874 KG. Rainbach i. I. soll der Neubau einer Aufbahrungshalle erfolgen. Als weitere Einrichtungen am Wettbewerbsareal ist ferner eine öffentliche WC-Anlage - ggf. in Kombination mit der Aufbahrungshalle - vorzusehen. (2) Auf eine barrierefreie Ausführung der gesamten Anlage ist zu achten. Eine Kupplung Behinderten-WC und Damen WC ist möglich. (3) Kanalanschluss, Wasserversorgung, Stromanschluss, Beleuchtung: Die erforderlichen Anschlüsse können im Wettbewerbsgebiet hergestellt werden. (4) Für die neuen Gräberfelder und Urnennischen werden ein funktionaler, in Etappen realisierbarer, Flächenaufteilungsvorschlag mit einer ökonomischen, die Steigungsverhältnisse berücksichtigenden Wegführung sowie Überlegungen zu Bepflanzung, Beleuchtung, Wasserentnahme, Abfallmanagement und Einfriedung erwartet. (5) Bodenbeschaffenheit lt. beiliegendem Prüfbericht der Boden- und Baustoffprüfstelle des Amtes der Oö. Landesregierung vom (6) Für die unter (1) beschriebene Aufgabe (Aufbahrungshalle und WC-Anlage (KB 1-9) von max. 1, 0 Mio. exkl. MWSt. vorgesehen und einzuhalten (Kostenrahmen lt. ÖNORM B , Preisbasis Jänner 2008). 3. AUSSENRAUM UND ERSCHLIESSUNG (1) Der bestehende Friedhof ist als Kirchhof um die Pfarrkirche angeordnet. Der Haupteingang erfolgt bergseitig - und daher barrierefrei - von der Otterbacher Landesstraße und soll grundsätzlich beibehalten werden. Eine Absenkung des Niveaus der im Kurvenbereich ihren Scheitelpunkt erreichenden Landesstraße wäre 9

10 zu prüfen, zumal für das Grundstück 2895 KG. Rainbach i. I. ein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht und das darauf befindliche Haus Rainbach Nr. 14 mittelfristig zur Disposition steht. (2) Leichenbegängnisse in der örtlichen Tradition erfolgen üblicherweise in einem Trauerzug, der von der Aufbahrungshalle ausgehend den Kirchhof umrundet und in die Kirche zur Trauermesse führt. Danach wird der Sarg auf den (alten bzw. neuen) Friedhof zu geleiten sein. (3) Auf diese Voraussetzungen aufbauend, ist die Situierung der Aufbahrungshalle abzustimmen, wobei ein ausreichend bemessener Vorplatz zur Versammlung der Trauergäste zu berücksichtigen ist. (4) Ebenso sind im Nahbereich PKW-Stellplätze (davon mind. 2 für Behinderte) nachzuweisen. Zur Deckung des weiteren Stellplatzbedarfes (z.b. für betagte Besucher) kann das Vorfeld des Pfarrhauses einbezogen werden. Bedarfspitzen können im weiteren Umkreis von den Stellplätzen beim Sportplatz und beim Gemeindeamt abgedeckt werden. 4. RAUMERFORDERNISPROGRAMM Gem / Ba vom , U-BS / Ar/Fm vom Nutzflächen in m Aufbahrungshalle 1 Aussegnungshalle 50 2 Gedeckter Vorplatz 45 3 Kühlraum 10 4 Abstellraum 12 5 Werkzeugdepot Totengräber Öffentliche WC-Anlagen 1 Herren, Damen, Behinderte (in erforderl. Ausmaß) 4 3 sonstige Vorkehrungen 1 Stromanschluss 2 Wasserentnahmestelle(n) 3 PKW-Abstellplätze für Betagte und Behinderte 4 Urnengräber 5 Einfriedung 2 Grünschnitt-Sammelstelle, so. Abfälle 5. WETTBEWERBSUNTERLAGEN (Pos 3-12 digital) (1) Allgemeine Bestimmungen (Teil A der Ausschreibung) 10

11 (2) Richtlinien für die Projektierung (Teil B der Ausschreibung) (3) Geometerplan Grundstücksaufnahme mit Höhen M 1:250 (digital) (4) Straßenprojekt DI Krückl, Perg vom , Stellungnahme Straßenerhaltung (5) Belegungsplan bestehender Friedhof bzw. Luftbild (6) Mappenblatt M 1:1000 (7) Flächenwidmungsplan-Ausschnitt (8) Luftbild (9) Formblatt 1 für statistische Vergleichswerte (Bauwerksdatenblatt) (10) Formblatt 2 zur Eintragung des Planverfassers (11) Energiedatenblatt (nachträgliche Bearbeitung durch den Preisträger/Gewinner) (12) Zusammenstellung Kosten Hochbauvorhaben 6. UMFANG DER LEISTUNGEN (1) Lageplan M 1 : 500 mit Darstellung des Planungsgebietes, der unmittelbaren Umgebung, und der Verkehrslösung. (2) Grundrisse M 1 : 200 für alle Geschoße mit Raumbezeichnung in den betreffenden Flächen samt Hauptabmessungen. (3) Die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte 1 : 200 mit Angabe der Gebäudehöhen, der Raumlichtmaße und der Konstruktionsstärken. (4) Die Ansichten 1 : 200. Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion, insbesondere bezüglich der Fassaden und Fenster, müssen aus den Plänen klar ersichtlich sein. (5) Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung des Projektes. Der Bericht muß detaillierte Angaben über die wesentlichen Baukonstruktionen und Baustoffe enthalten. (6) Energiedatenblatt (vgl. Pos. 5 (11)) und Bauwerksdatenblatt sind auszufüllen, Flächen- und Kubaturberechnung sind lt. ÖNORM B 1800 durchzuführen. Ein einfach überprüfbarer Rechnungsplan ist beizulegen. (7) Es ist den Teilnehmern gestattet, erläuternde Skizzen über wesentliche Gestaltungselemente in Form von Ansichten, Perspektiven oder Isometrien (nach freiem Ermessen) im Höchstmaß von 1 Blatt DIN A 1 beizulegen. (8) Kostenschätzung lt. ÖNORM B1801 mittels der vom Amt der Oö. Landesregierung aufgelegten Formblattes (Zusammenstellung Kosten Hochbauvorhaben). (9) Modell (Arbeitsmodell 1:500) auf Grundplatte DIN A3 (Basis Geometerplan) (10) Mindestanforderungen an das Projekt: Der in Pos. B.2.(6) festgelegte Kostenrahmen und das in B.4 festgelegte Raumprogramm müssen eingehalten werden. 7. AUSFÜHRUNG DER EINZUREICHENDEN ARBEITEN 11

12 (1) Die einzureichenden Arbeiten müssen so ausgearbeitet werden, daß die Erfüllung der Aufgabe mit ausreichender Deutlichkeit ablesbar ist. (2) Alle eingereichten Blätter dürfen ein Höhenmaß von 1 Meter nicht überschreiten. Sie sind ungefaltet, nicht aufkaschiert, einzureichen. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausführungen erlaubt. (3) Von der Beurteilung werden durch das Preisgericht jene Arbeiten ausgeschlossen, deren Verfasser an irgendeiner Stelle eine unmittelbare oder mittelbare Angabe macht, die auf die Urheberschaft schließen läßt oder der es unternimmt, ein Mitglied des Preisgerichtes zu beeinflussen oder die Bestimmungen der Ausschreibung nicht einhält. (1) Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen sind einzuhalten, insbesondere sind dies: Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.f. Oö. Bautechnikgesetz 1994 i.d.g.f. Oö. Bautechnikverordnung 1994 i.d.g.f. Arbeitnehmerschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994 i.d.g.f. Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBl. Nr. 64/1980 ÖNORMEN B 1600 und B 1601 (Barrierefreies Bauen) Bundesvergabegesetz 2006 i.d.g.f. 8. BEURTEILUNGSKRITERIEN (1) Funktionale Lösung: Erfüllung des Raumprogrammes, Zuordnung der Bereiche, Orientierbarkeit, Wegführung. (2) Konstruktiv-wirtschaftlich-energetische Lösung: Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und der Erhaltung der Anlagen und ihres Betriebes für Eigentümer und Nutzer; Nachhaltigkeit. (3) Architektonische Lösung: Räumliche Gestaltung der Innen- und Außenbereiche sowie des formalen Aspektes der gesamten Anlage. (4) Ortsplanerische Lösung: Erschließung: Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Aussagen zur Platz- bzw. Außenraum- Gestaltung Rainbach im Innkreis, 24. Februar

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