Geladener Realisierungswettbewerb

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1 Geladener Realisierungswettbewerb zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau Lacknerhaus Kirchberg Stand: März 2014

2 INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINER TEIL 1 AUSLOBER, WETTBEWERBSBÜRO GEGENSTAND DES WETTBEWERBES ART DES VERFAHRENS TEILNAHMEBERECHTIGUNG, AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN TERMINE FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG VERGÜTUNG PREISGERICHT, BERATER OHNE STIMMRECHT, VORPRÜFUNG ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUSLOBERS EIGENTUMS-, URHEBER- UND VERWALTUNGSRECHT B. BESONDERER TEIL 12. AUFGABENSTELLUNG PLANUNGSRICHTLINIEN UND PLANUNGSHINWEISE VERZEICHNIS DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN UNTERLAGEN ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN BEURTEILUNGSKRITERIEN Allgemeiner Hinweis Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden! ao-architekten ZT-GmbH 2 / 16

3 A. ALLGEMEINER TEIL 1. Auslober, Wettbewerbsbüro 1.1 Auslober: Gemeinde Kirchberg Hauptstraße 8, 6365 Kirchberg in Tirol 1.2 Wettbewerbsbüro: ao-architekten ZT-GmbH Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck Telefon , Bürozeiten: MO DO 08:30 12:00 und 14:00 18:00 Uhr, FR 08:30 12:00 Uhr 2. Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau Lacknerhaus in Kirchberg. 3. Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die allfällige Vergabe des Planungsauftrags Architektur durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten. 4. Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe 4.1 Teilnehmer: Adamer Ramsauer ZT Gesellschaft KEG, Kufstein driendl*architects, Wien Architektengruppe P3 ZT-GmbH - Filzer Heugenhauser, St. Johann in Tirol Ing. Gebhard Kaindl GmbH, Brixen im Thale Architektin DI Andrea Kammerlander von der Kammer nominiert Arch. DI Hans-Peter Kircher ZT GmbH, Bruck am Ziller line + concept 06 GmbH, Ing. Mag. (FH) Martin Heubacher, Kirchberg Architekt Dipl.Ing. Peter Willi Reiter von der Kammer nominiert ao-architekten ZT-GmbH 3 / 16

4 Planungsbüro Ing. Franz Obermoser, Kitzbühel Scharmer Wurnig Architekten, Innsbruck 4.2 Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten: Da es sich um einen geladenen Wettbewerb handelt und die Teilnahme am Wettbewerb im Vorfeld abgeklärt wurde, sind Arbeitsgemeinschaften nicht zugelassen. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Varianten sind nicht zulässig. 4.3 Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen: Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von der Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen. 4.4 Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe: Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß 2 der WSA Es gelten die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß 17 der WSA Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 5.1 Rechtsgrundlagen: Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen c) das Bundesvergabegesetz 2006 idgf (BVergG) d) die Wettbewerbsordnung Architektur WOA Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. 5.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch den Auslober zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. ao-architekten ZT-GmbH 4 / 16

5 5.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom hat die Kammer ihre Kooperation mit dem Auslober durch Bekanntgabe der Registriernummer 10/14 bekundet und ihre Preisrichter nominiert. 6. Termine Ausgabe der Unterlagen Konstituierende Sitzung, 10:00 Uhr Örtliche Begehung & Hearing Treffpunkt: 11:00 Uhr Wettbewerbsareal Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro bis Zusendung des Protokolls über das Hearing bis Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne) :00 Uhr Abgabe des Modells :00 Uhr Abgabeort: ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße, 6020 Innsbruck Bürozeiten: MO DO 08: Uhr und 14:00 18:00 Uhr; FR 08: Uhr Beurteilungssitzung des Preisgerichts Ausstellung im Anschluss 6.1 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen werden am durch das Wettbewerbsbüro an die Teilnehmer per mail bzw. eine CD per Post übermittelt. Die Modelle werden beim Hearing übergeben Konstituierende Sitzung: Die konstituierende Sitzung der Jury mit Wahl des Juryvorsitzenden, des Schriftführers und deren Stellvertreter erfolgt vor der örtlichen Begehung und dem Hearing am Das Wahlergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern bekanntgegeben. Die Freigabe der gegenständlichen Wettbewerbsausschreibung durch die Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. 6.3 Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung: Am findet um 11:00 Uhr für die Teilnehmer und das Preisgericht ein Besichtigungs- und Begehungstermin mit anschließendem Hearing vor Ort statt. Treffpunkt: 11:00 Uhr, Wettbewerbsareal Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum einlangend zulässig. Fragen die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragenbeantwortung ein. ao-architekten ZT-GmbH 5 / 16

6 Alle Rückfragen sind ausnahmslos per an das Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT- GmbH zu richten. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes bis per mail übermittelt. 6.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Projekte müssen entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens , 18:00 Uhr (Pläne) bzw , 18:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck eingegangen sein. Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zu den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen. 6.5 Vorprüfung: Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es wird ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. 6.6 Beurteilungssitzung des Preisgerichts: Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte am zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich. Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserkuverts. Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. ao-architekten ZT-GmbH 6 / 16

7 Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimmberechtigt, ständig anwesend sein. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen. 6.7 Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung: Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern und der Kammer der Architekten zur Kenntnis übermittelt. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichts ausgestellt. Details dazu werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. 6.8 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet: Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Präsentationspläne (im pdf-format in einer Datei), bei 250dpi Auflösung, auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; - Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, ) in jpg-format; - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB); - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.b. Kennziffer.pdf ; - Erläuterungsbericht etc. als gesonderte pdf-dokumente. 6.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Verfasser können ihre Beiträge, so sie der Auslober nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber, im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt. ao-architekten ZT-GmbH 7 / 16

8 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 7.1 Pläne und Schriftstücke: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben ferner die Aufschrift Neubau Lacknerhaus Kirchberg zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat. 7.2 Verfasserbrief: Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt und folgenden Inhalt aufweist: Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und beigezogenen Konsulenten/Fachplaner (gemäß Beilage C06). Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen. 7.3 Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. 8. Vergütung Der Auslober hat insgesamt als Vergütung eine Gesamtsumme von Netto ,00 vorgesehen. Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von Netto 4.500,00 Die Vergütung wird unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten unmittelbar nach Rechnungslegung ausbezahlt. ao-architekten ZT-GmbH 8 / 16

9 9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung 9.1 Preisgericht: Fachpreisrichter (F) und Sachpreisrichter (S) Architekt Dipl.Ing. Erich Gutmorgeth (F) von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Mag.arch. Martin Scharfetter (F) von der Kammer nominiert Architekt Dipl.Ing. Arno Fessler (F), von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Mag.arch. Martin Scharfetter (F) von der Kammer nominiert Bgm. Helmut Berger (S), Gemeinde Kirchberg Ersatz: Amtsleiter Kurt Hainbuchner 1.VizeBgm Stefan Hetzenauer (S), Gemeinde Kirchberg Ersatz: GV Hubert Moser 2.VizeBgm Josef Schroll (S), Gemeinde Kirchberg Ersatz: GR Ing. Andreas Schipflinger 9.3 Berater ohne Stimmrecht: Luis Leiter, Gemeinde Kirchberg Dipl.Ing. Andreas Lotz, Raumplaner Kirchberg 9.4 Vorprüfung: ao-architekten ZT-GmbH 10. Absichtserklärung des Auslobers Im Falle einer Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auslober einen privaten oder gemeinnützigen Bauträger, der in einem eigenen Verfahren noch gesucht wird, mit der Realisierung des Projektes zu beauftragen. Dieser Bauträger wird im Einvernehmen mit dem Auslober mit dem Verfasser des Siegerprojektes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen über den Planungsauftrag Architektur, zu den üblichen Bedingungen der Tiroler gemeinnützigen Bauträger, zu führen. Das Honorar wird auf Basis HOA 2004, Abschnitt A, 3, verhandelt. Die Vergütung gem. Pkt. 8 wird vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf nicht in Abzug gebracht. ao-architekten ZT-GmbH 9 / 16

10 Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen geht durch die Bezahlung der Vergütung auf den Auslober über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben beim Verfasser. Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist. ao-architekten ZT-GmbH 10 / 16

11 B. BESONDERER TEIL 12. Aufgabenstellung 12.1 Allgemein: Nachdem sich für die Gemeinde Kirchberg die Möglichkeit geboten hat, das unmittelbar neben dem Gemeindeamt gelegene sogenannte Lacknerhaus käuflich zu erwerben, hat man diese einmalige Gelegenheit ergriffen, um diese zentrale Liegenschaft im Interesse einer geordneten örtlichen Nutzung weiterzuentwickeln. An Stelle des bestehenden Hauses soll ein neues Gebäude mit gemischter privater und öffentlicher Nutzung errichtet werden. Als wesentliche Aufgabe des Wettbewerbes wird die Schaffung eines neuen Ensembles mit dem Gemeindeamt und dem neu zu gestaltenden Vorplatz gesehen. Das neue Gebäude soll sich harmonisch in die umgebende Bebauung integrieren, dabei ist besonders auf die Dachlandschaft als 5.Fassade zu achten. Aus heutiger Sicht des Auslobers ist die Planung eines Satteldaches gewünscht, wobei Scheinsatteldächer mit überwiegendem Anteil an Gaupen vermieden werden sollen Wettbewerbsareal: Das Wettbewerbsgebiet befindet sich auf den Grundparzellen 160/6 (ehemaliges Lacknerhaus) und 160/12 (Gemeindeamt mit Vorplatz). Um eine höhere Flexibilität bei der Bebauung zu gewährleisten, sollen die beiden Grundparzellen zusammengelegt werden. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Grundparzelle 4336/6 (Hauptstraße), die der ehemaligen Bundesstraße entspricht und der Grundparzelle 160/18 (Parkplatz) Zeitrahmen: Für die gesamten Planungsarbeiten (incl. der Ausschreibungen und Vergaben) steht der Zeitraum von Juni 2014 April 2015 zur Verfügung. Der Baubeginn soll im Mai 2015 erfolgen, die Übergabe des Bauvorhabens ist für Herbst 2016 geplant (Bauzeit ca. 16 Monate). Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen Kostenrahmen: Als Nettobaukosten (ohne Einrichtung) gemäß ÖNORM B sind die angemessenen Gesamtbaukosten laut Wohnbauförderungsrichtlinie, reduziert um die Kostensumme 3 (Baunebenkosten), als Obergrenze einzuhalten, das sind ca. Netto 2,41 Mio. Seitens des Auslobers wird eine Unterschreitung dieser Obergrenzen um 5% gefordert. ao-architekten ZT-GmbH 11 / 16

12 13. Planungsrichtlinien und Planungshinweise 13.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen: Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesonders die OIB- Richtlinien), das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz mit zugehörigen Wohnbauförderungsrichtlinie, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) incl. der zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Arbeitsstättenverordnung AStV), das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN insbesondere die ÖNORMEN B1600 und B1601 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung Bebauungsbestimmungen: Das Grundstück ist derzeit als Kerngebiet gewidmet, somit gelten die Grundstücksabstände gemäß TBO (0,4 x der Höhe). Entlang der Hauptstraße kann der Abstand mit einer Baufluchtlinie geregelt werden. Die Geschoßanzahl soll E +2 betragen, zusätzlich ist ein zumindest teilweise ausgebautes Dachgeschoss seitens des Auslobers vorstellbar. Im Südosten soll ober- und unterirdisch eine 6 m breite Zufahrtsmöglichkeit zur Grundparzelle 121/1 (neben GP 121/4) unbebaut bleiben. Der Bebauungsplan wird projektbezogen nach dem Sieger- bzw. Ausführungsprojekt erlassen Öffentliche Netze: Die Bestandsleitungen von öffentlichen Netzen wurden erhoben (siehe Beilage C02) Raum- und Funktionsprogramm: Erläuterungen zur Beilage C05 Datenblatt. Erdgeschoss: Der Großteil der Erdgeschosszone (ca. 250 m² Nutzfläche) ist für eine Bank einzuplanen. Um eine optimale Vermietbarkeit dieser Fläche zu gewährleisten, sollte diese Fläche möglichst straßen- bzw. platzzugewandt vorgesehen werden. Weiters sind ca. 50 m² Nutzfläche für ein Geschäftslokal (evtl. Goldschmied) ebenfalls auf der Platzseite einzuplanen. Die restliche Erdgeschosszone soll für eine öffentliche Nutzung der Gemeinde (Tourismus) vorgesehen werden. Im Bereich des Gehsteigs entlang der Hauptstraße sollte aus heutiger Sicht das Gebäude zurückspringen, um die beengte Situation in diesem Bereich zu entschärfen. Eine Anbindung der Erdgeschoßfläche an das bestehende Gemeindehaus ist vorstellbar (Bereich TVB), allerdings ist auf eine fußläufige Durchgängigkeit im Freien zu achten. Das Erdgeschoß ist mit einer lichten Raumhöhe von 3,0 m zu planen. ao-architekten ZT-GmbH 12 / 16

13 Obergeschoss 1: Im ersten Obergeschoß soll ein Teil (ca. 200m² Nutzfläche) für die Erweiterung des Gemeindeamtes eingeplant werden. Dieser Bereich sollte sinnvollerweise im Anschlussbereich zum Gemeindeamt situiert und vom Gemeindeamt aus erschlossen werden. Als Anschlussbereich ist das heutige Büro des Bürgermeisters vorstellbar. Weiters sind ca. 100m² Nutzfläche für den Bürobereich der Bank zu berücksichtigen. Der restliche Teil dieser Ebene ist für eine gewerbliche Nutzung (z.b.: Arztpraxis, Rechtsanwaltskanzlei, Büros,...) vorgesehen. Da derzeit noch keine genaue Aufteilung der Flächen bekannt ist, ist auf eine möglichst flexibel nutzbare Fläche mit ausreichenden natürlichen Belichtungsmöglichkeiten zu achten. Die Haupterschließung (Stiegenhaus mit Lift) mit Tiefgaragenanbindung ist darzustellen. Das 1.Obergeschoß ist mit einer lichten Raumhöhe von 2,8 m zu planen, aus Gründen der Barrierefreiheit soll der Neubau dasselbe Fußbodenniveau aufweisen, wie das bestehende Gemeindeamt. Obergeschoss 2: Im zweiten Obergeschoß sollen Wohnungen im gehobenen Standard angeboten werden, wobei die Wohnungsgrößen über dem Standardmaß des sozialen Wohnbaus liegen sollen. Ein genau einzuhaltender Wohnungsschlüssel wird nicht vorgegeben, der Auslober erwartet sich für ein Wohnregelgeschoß einen Mix aus 2-Zimmer-Wohnungen (ca m²) und 3-Zimmer- Wohnungen (ca.85-90m²). Je nach gewählter Dachform ist auch eine Galerieebene vorstellbar. Nebenräume (Lager, Technik, Fahrräder, Kinderwagen, ) sollen im Untergeschoß liegen. Tiefgarage: Das zu planende Gebäude soll ganzflächig mit einer öffentlichen Tiefgarage unterkellert werden. Es sind mindestens 20 Stellplätze einzuplanen, wovon 2 Stk. als Behindertenstellplätze auszuführen sind. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Fahrgassen und Stellplatzgrößen entsprechend der OIB-Richtlinie 2011 geplant werden (u.a. lichte Parkplatzgröße 2,70 x 5,00 m). Im Rahmen des Wettbewerbes soll auch eine Möglichkeit für eine spätere Erweiterung der Tiefgarage unter dem Vorplatz des Gemeindeamtes schematisch dargestellt werden. Außenanlagen: Im Zuge des Wettbewerbes soll auch der Vorplatz vor der Gemeinde neu gestaltet werden. Der Auslober erwartet sich eine den örtlichen Gegebenheiten würdige neue Gestaltung dieses zentralen Platzes, der durch den Neubau des Lacknerhauses einen entsprechenden Rahmen erhalten soll. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die bisher vorhandenen platzgestaltenden Elemente, wie Brunnen und vorhandenen Pflanzen- und Baumbestand, keine Rücksicht genommen werden muss. Als bedeutende zu berücksichtigende Faktoren sind vor allem die Zufahrt und der Zugang zum Gemeindeamt zu sehen, aber auch eine funktionelle und einladende Gestaltung des Tiefgaragenabganges. ao-architekten ZT-GmbH 13 / 16

14 Stellplätze oberirdisch, Anlieferung / Entsorgung: Für das gegenständliche Gebäude soll es keine eigene direkte Zufahrt von der GP 4336/6 Hauptstraße geben, sondern die vorhandene Zufahrt über die GP 160/18 Parkplatz genutzt werden. Aus heutiger Sicht erscheint es sinnvoll, die Tiefgarageneinfahrt südöstlich des Gemeindeamtes zu situieren, so dass die Zufahrt auf der platzabgewandten Seite erfolgt. Für die Bank sind 3 bis 5 oberirdische Stellplätze erforderlich, welche jedoch mit den vorhandenen Stellplätzen nördlich des Gemeindehauses abgedeckt werden können. Zudem sind ca. 10 Fahrradabstellplätze zu integrieren Ökonomie und Ökologie: Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt. Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit Heizenergie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung, Wärmerückgewinnung, etc.). Jedenfalls muss ein wirksamer Schutz vor sommerlicher Überhitzung gegeben sein. 14. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbes verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. C01 C02 C03 C04 C05 C06 Lage- und Höhenplan Leitungspläne (TIGAS, TIWAG Netz) Bestandspläne Gemeindeamt Flächenstudie Datenblatt mit Raumprogramm und Kostenangabe Verfasserbrief Den Teilnehmern wird ein Modell zur Verfügung gestellt, welches beim Hearing übergeben wird. ao-architekten ZT-GmbH 14 / 16

15 15. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Präsentationspläne mit: - Lageplan, 1:500, genordet Darin enthalten Außenanlagen / Grünflächen / Vorplatz - Grundrisse aller Geschoße 1:200, genordet Mit Raumbezeichnungen, m²-angaben in raumbezogener Darstellung Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind folgende Bauteilstärken anzunehmen: Außenwand - 35 cm; Decken - 38 cm - Schnitte und Ansichten 1:200 mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 und dem Bestandsgelände - Einfaches Schaubild nach freier Wahl Präsentationspläne verkleinert auf A3 Erläuterungsbericht mit: Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur Materialisierung, zum statischen Konzept (max. 1A4 Seite) Datenblatt gem. Beilage C05 Verfasserbrief gem. Beilage C06 mit einem verkleinerten Wettbewerbsplan Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen 1 CD: für die Vorprüfung: - Prüfpläne als dwg oder dxf (Schaubilder nicht erforderlich). Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen. - Datenblatt Beilage C05 (excel) für die Publikation: - Unterlagen gemäß 6.8 der Ausschreibung: Wettbewerbspläne als pdf (mit entsprechend geringer Auflösung für die Veröffentlichung auf der Homepage Architekturwettbewerbe der Kammer) ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des Verfassers preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden. Modell 1:500 in Weiß Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von 2 DIN A1 Blättern (Hochformat) zur Verfügung. ao-architekten ZT-GmbH 15 / 16

16 16. Beurteilungskriterien Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich gewichteten Kriterien bewertet: 16.1 Städtebauliche und architektonische Kriterien: - Städtebauliche Qualität - Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum - Freiraumqualität 16.2 Funktionale Kriterien: - Äußere Erschließung, innere Erschließung - Bewältigung des Raumprogramms 16.3 Ökonomische Kriterien: - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb - Wirtschaftlichkeit des statisch/konstruktiven Systems - Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen - Energieeffizienz und -effektivität ao-architekten ZT-GmbH 16 / 16

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