Lichtbogenschweißen. Lichtbogenschweißen. Die wichtigsten Hinweise zum Thema

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1 Die wichtigsten Hinweise zum Thema

2 Thema: Sie werden auf 14 Infoseiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert! Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie beachten sollten! Die Unterweisung wurde auf der Grundlage der geltenden Vorschriften erstellt (Quellen s. rechts). INHALT: Die Gefahren Elektrischer Strom Physiologische Wirkungen des Stromflusses Wirkung auf den Menschen Schutzmaßnahmen gegen Körperdurchströmung Verhalten bei Lichtbogenarbeiten Erhöhte elektrische Gefährdung; Schutzmaßnahmen Optische Strahlung Augen-, Gesichtsschutz Hautschutz Schutz der Umgebung Hinweis zum Abschluss Quelle: DGUV Information , DGUV Regel , Speedglas 3M, P&L

3 Elektrischer Strom Elektrischer Strom ist Energieträger (Wärmeträger) für alle Verfahren der Lichtbogenschweißtechnik. bedeutet Gefahr für den Schweißer, da im Schweißstromkreis nicht alle aktiven Teile gegen direktes Berühren geschützt sind. Aktive Teile im Schweißstromkreis sind z. B.: Klemmbacken des Elektrodenhalters Eingespannte Stabelektrode Düsenvorderteil und Drahtelektrode am Lichtbogenbrenner Nicht isolierte Teile der Schweißstromrückleitung

4 Wirkung auf den Menschen Die Wirkung auf den Menschen hängt ab von der Stromart, der Stromstärke, dem Stromweg durch den Körper, der Einwirkdauer. Dabei ist Wechselstrom gefährlicher als Gleichstrom; höhere Stromstärke gefährlicher als niedrige; Längsdurchströmung gefährlicher als Querdurchströmung Jede Einwirkdauer über 0,3 s ist kritisch Längsdurchströmung Querdurchströmung

5 Verhalten bei Lichtbogenarbeiten Die Versicherten haben 1. Stabelektrodenhalter und Lichtbogenbrenner so zu halten, dass kein Strom durch den menschlichen Körper fließen kann, 2. Lichtbogen-Zündversuche an nicht dafür vorgesehenen Stellen zu unterlassen, 3. Stabelektrodenhalter und Lichtbogenbrenner so abzulegen, dass kein elektrischer Kontakt mit dem Werkstück oder fremden leitfähigen Teilen, insbesondere dem Stromquellengehäuse, entstehen kann, 4. bei längeren Arbeitsunterbrechungen die Schweißstromquelle auf der Netzseite abzuschalten.

6 Erhöhte elektrische Gefährdung Erhöhte elektrische Gefährdung besteht z. B.: wenn der Schweißer zwangsweise (z. B. kniend, sitzend, liegend oder angelehnt) mit seinem Körper elektrisch leitfähige Teile berührt, an Arbeitsplätzen, an denen bereits eine Abmessung des freien Bewegungsraums zwischen gegenüberliegenden elektrisch leitfähigen Teilen weniger als 2 m beträgt, so dass der Schweißer diese Teile zufällig berühren kann, an nassen, feuchten oder heißen Arbeitsplätzen, an denen der elektrische Widerstand der menschlichen Haut oder der Arbeitskleidung und der Schutzausrüstung durch Nässe, Feuchtigkeit oder Schweiß erheblich herabgesetzt werden kann.

7 Optische Strahlung Kennzeichen für einen Lichtbogen ist seine starke Helligkeit. Sie wird durch die sehr hohe Temperatur des Lichtbogens von einigen tausend Grad hervorgerufen. Diese Helligkeit führt zu einer intensiven Blendung. Daneben sendet der Lichtbogen kurz- und langwellige Strahlen aus. Die kurzwelligen, unsichtbaren Ultraviolettstrahlen verbrennen die Haut und verursachen das Verblitzen der Augen, indem sie eine Entzündung des äußeren Auges (Bindehautentzündung) hervorrufen. Die langwelligen Infrarotstrahlen die Wärmestrahlen können bei längerer Einwirkung den Feuerstar (Erblindung möglich) hervorrufen.

8 Augen-, Gesichtsschutz Empfehlungen: Wenn der Lichtbogen häufig gezündet werden muss, z. B. bei kurzen Nähten und Heftarbeiten, sind Schutzschirme mit Schweißerschutzfiltern nach DIN zu empfehlen, die sich selbsttätig mit dem Zünden des Lichtbogens abdunkeln. Für längere Schweißarbeiten oder Arbeiten in Zwangslage sind Schutzschirme mit Atemschutzsystem empfehlenswert (s. Bild). Eine Kombination beider Systeme ist optimal!

9 Schutz der Umgebung Schutz des Schweißers Arbeitsplätze so einrichten, dass Schweißer nicht durch reflektierende optische Strahlung gefährdet werden. Schutz durch: nicht glänzende nicht hellfarbene möglichst raue Wände, Fenster, Decken Schutz von Unbeteiligten Schutz durch: Wände, Stellwände, lichtundurchlässige Vorhänge, Planen lichtdurchlässige Vorhänge nach DIN Bei kurzzeitiger Arbeit an wechselnden Arbeitsplätzen können bereits einige Meter Abstand zum Lichtbogen als Schutz ausreichen.

10 Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Pflichten gemäß 5, 6, 12 ArbSchG Erarbeiten Sie ggf. eine Gefährdungsbeurteilung mit dem vorhandenen Formblatt. Bestimmen Sie die Gefährdungen. Ermitteln Sie Mängel, z. B. fehlende Schutzeinrichtung oder PSA. Veranlassen Sie die Mängelbeseitigung. Zur Dokumentation der Unterweisung stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung.

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