ABK Allgemeine Beamten Bank AG

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1 Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG auf Gruppenebene Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 1

2 1 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Motivation und Ziele der Offenlegung Risikomanagementziele und politik (CRR Art. 435) Risikomanagement Risikostrategie Struktur und Organisation der Risikomanagementfunktion Risikoüberwachung Risikoberichtswesen Angaben zur Unternehmensführung Anwendungsbereich (CRR Art. 436) Eigenmittel (CRR Art. 437) Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit dem geprüften Abschluss Beschreibung der Hauptmerkmale und vollständige Bedingungen Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Eigenmittelanforderungen (CRR Art. 438) Angemessenheit des Internen Kapitals (CRR Art. 438 a)) Zusätzliche Eigenmittelanforderungen (CRR Art. 438 b)) Aufsichtliche Eigenmittelanforderung (CRR Art. 438 c)) Kapitalquoten (CRR Art. 438 e)) Kreditrisikoanpassungen (CRR Art. 442) Inanspruchnahme von Ratingagenturen (CRR Art. 444) Beteiligungspositionen des Anlagebuchs (CRR Art. 447) Unbelastete Vermögenswerte (CRR Art. 443) Operationelles Risiko (CRR Art. 446) Zinsrisiko im Anlagebuch (CRR Art. 448) Vergütungspolitik (CRR Art. 450) Zuständigkeiten für die jeweiligen Vergütungen Zusammensetzung der Vergütungen des Vorstandes Zusammensetzung der Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ergänzende Angaben nach 26a KWG (ABK AG) Die rechtliche und organisatorische Struktur des Instituts Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Instituts Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 2

3 14 Verschuldungsquote (CRR Art. 451) Schlusserklärung Anhang 1: Eigenmittel Anhang 1.1 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente Anhang 1.2 Beschreibung der vollständigen Bedingungen aller Kapitalinstrumente Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 3

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Auslastung der Risikotragfähigkeit... 8 Tabelle 2: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)... 9 Tabelle 3: Gegenüberstellung der Eigenmittelbestandteile der Bilanz des Einzelinstituts und der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung der Gruppe...14 Tabelle 4: Eigenmittelstruktur...15 Tabelle 5: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung auf Institutsgruppenebene...21 Tabelle 6: Zusammenfassung zur Angemessenheit des Kapitals...22 Tabelle 7: Durchschnittliches Bruttokreditvolumen...23 Tabelle 8: Bruttokreditvolumen nach geografischer Verteilung per Tabelle 9: Bruttokreditvolumen nach Branchen per Tabelle 10: Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten...24 Tabelle 11: Entwicklung der bilanziellen Risikovorsorge...26 Tabelle 12: Notleidende und überfällige Kredite nach Hauptbranchen...26 Tabelle 13: Notleidende Kredite und Kredite in Verzug nach geographischen Hauptgebieten...26 Tabelle 14: Mit ECAIs bewertete Forderungen eingeteilt nach aufsichtsrechtlichen Bonitätsstufen...27 Tabelle 15: Risikopositionen vor und nach Kreditminderung...28 Tabelle 16: Wertansätze von Beteiligungen...29 Tabelle 17: Buchwerte der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte...29 Tabelle 18: Auswirkungen aufsichtlicher Zinsschock...30 Tabelle 19: Geschäftsverteilung im Vorstand...32 Tabelle 20: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote...34 Tabelle 21: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote...35 Tabelle 22: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen)...36 Tabelle 23: Offenlegung qualitativer Angaben...36 Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 4

5 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung ABK AG ABK GmbH BaFin CRR EBA GuV HGB ABK Allgemeine Beamten Bank AG ABK Allgemeine Beteiligungs- und Kapitalgesellschaft mbh Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation European Banking Authority Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 5

6 1 Motivation und Ziele der Offenlegung Gemäß des Teil VIII der zum 01. Januar 2014 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (im folgenden CRR genannt) in Verbindung mit 26a Kreditwesengesetz (KWG) ist die ABK Allgemeine Beamten Bank AG (im Folgenden ABK AG genannt) auf Gruppenebene verpflichtet, mindestens im jährlichen Turnus qualitative und quantitative Informationen zu folgenden Punkten zu veröffentlichen: - Risikomanagementzielen und politik (CRR Artikel 435), - Anwendungsbereich (CRR Artikel 436), - Eigenmittel und anforderungen (CRR Artikel 437, 438), - Kreditrisikoanpassungen (CRR Artikel 442) - Unbelastete Vermögenswerte (CRR Artikel 443), - Inanspruchnahme von ECAI (CRR Artikel 444) - Operationelles Risiko (CRR Artikel 446) - Risiko aus Beteiligungspositionen (CRR Artikel 447) - Zinsrisiko im Anlagebuch (CRR Artikel 448) - Vergütungspolitik (CRR Artikel 450) und - Verschuldung (CRR Artikel 451) - Kreditrisikominderungstechniken (CRR Artikel 453 lit. b), c) und e)) Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für ABK: - Art. 439 CRR (Gegenparteiausfallrisiken bestehen nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der ABK nicht.) - Art. 440 CRR (Für Deutschland beträgt der antizyklische Kapitalpuffer zum %. Die ABK tätigt keine Geschäfte mit Ländern, für die ein antizyklischer Kapitalerhaltungspuffer festgesetzt ist.) - Art. 441 CRR (Die ABK ist kein global systemrelevantes Institut.) - Art. 445 CRR (Mit Eigenkapital zu unterlegende Marktrisiken werden nicht eingegangen.) - Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) - Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) - Art. 453 (Kreditrisikominderungstechniken im Sinne des Art. 453 lit. a), d), f) und g) werden weder auf der Ebene des Einzelinstituts noch in der Finanzholding angewendet.) - Art. 454 CRR (Die ABK verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) - Art. 455 CRR (Die ABK verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Der hiermit vorliegende Bericht dient zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen für die ABK Allgemeine Beamten Bank AG auf Gruppenebene zum Berichtsstichtag Als Medium der Offenlegung dieses Berichts wird die Internetseite der Bank und der Bundesanzeiger genutzt. Gemäß Artikel 432 CRR und in Einklang mit der EBA/GL/2014/14 zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung unterliegen die dargestellten Berichtsinhalte dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine adäquate Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 6

7 Offenlegungspraxis zu gewährleisten, finden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte statt. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen sind in Arbeitsanweisungen geregelt. Die Bank geht davon aus, dass die nachfolgenden Berichtsinhalte eine umfassende Information über das Gesamtrisikoprofil bietet. Es wird davon Gebrauch gemacht auf andere, bereits offengelegte, Informationen zu verweisen, sofern sie dort auf Grund bestehender Regelungen bereits veröffentlicht wurden. 2 Risikomanagementziele und politik (CRR Art. 435) 1.1 Risikomanagement Die ABK verfügt über ein Risikomanagement, welches unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der durchgeführten Geschäftsaktivitäten an den Anforderungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ausgerichtet und etabliert ist. Das Risikomanagementsystem wird entsprechend nationalen sowie internationalen Vorgaben, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells, kontinuierlich weiterentwickelt. Der Risikomanagement-Prozess umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken im Unternehmensbereich. Dazu gehören die Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken im Unternehmen, die operative Überwachung des Erfolges der Steuerungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Effektivität und Angemessenheit der Maßnahmen des Risikomanagements. Im Risikomanagementhandbuch der Bank sind die organisatorischen Regelungen für alle wesentlichen Risiken niedergelegt. Bezüglich der weiteren Ausführungen zum Risikomanagement wird auf den bereits veröffentlichten Lagebericht der ABK AG verwiesen. Zusammenfassend geht die Bank davon aus, dass die implementierten Methoden, Modelle und Prozesse jederzeit geeignet sind, ein an der Strategie und dem Gesamtrisikoprofil orientiertes Risikomanagementsystem sicherzustellen. 2.1 Risikostrategie Die Festlegung der Risikomanagementziele ist originäre Aufgabe des Vorstandes, der sich hierbei vom Risikocontrolling beraten und unterstützen lässt. Ziel ist es, ein angemessenes Chancen-/Risikoverhältnis herzustellen. Das Ziel des strategischen Risikomanagements ist es, Risikobewusstsein als Element der Unternehmenskultur zu etablieren. Die Risikostrategie leitet sich konsistent aus der nachhaltigen Geschäftsstrategie der Bank ab. Sie definiert Regeln für den Umgang mit Risiken, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus den Geschäftsaktivitäten der Bank ergeben. Diese Regeln bilden die Grundlage für ein unternehmensweit einheitliches Verständnis der Unternehmensziele im Zusammenhang mit dem Risikomanagement. Die Strategien unterliegen einer jährlichen Überprüfung und werden darüber hinaus anlassbezogen aktualisiert. Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 7

8 Die Bank hat das Ziel, eine nachhaltige risikoadäquate Verzinsung des eingesetzten Kapitals für ihre Gesellschafter zu erwirtschaften. Die Bank nutzt gezielt die sich an ihren Märkten ergebenden Chancen. Hierzu ist sie bereit, Risiken bewusst und in wirtschaftlich tragbarer Höhe einzugehen. Die Risikostrategie erfasst insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Risiken dürfen nur im Rahmen der Risikotragfähigkeit eingegangen werden. Das notwendige Risikobewusstsein wird unterstützt durch eine funktionierende Kommunikation. Dies wird nur in begrenztem Maße durch Anweisungen, Kontrollmaßnahmen und Sanktionsmechanismen erreicht. Risikobewusstsein ist vielmehr Ausdruck einer chancen- und risikoorientierten Unternehmenskultur. Diese wiederum wird maßgeblich geprägt durch den Managementstil und den Umgang mit Risiken durch die Geschäftsleitung. 2.2 Struktur und Organisation der Risikomanagementfunktion Die Funktion des Risikocontrollings ist in der handels- und marktunabhängigen Abteilung Gesamtbanksteuerung/Risikocontrolling angesiedelt. Die Abteilung ist für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig. Ihr wurde ein unbeschränktes Informationsrecht eingeräumt. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion liegt beim für die Abteilung Gesamtbanksteuerung/Risikocontrolling zuständigen Vorstandsmitglied. 2.3 Risikoüberwachung In Einklang mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) stuft die ABK Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken als wesentlich ein. Zusätzlich werden im Hinblick auf den gestiegenen Umfang des Immobiliengeschäfts sowie den geplanten weiteren Ausbau des Geschäftsfeldes auch die diesbezüglichen Risiken als wesentlich eingestuft. Ausgehend vom Geschäftsmodell erstreckt sich der größte Teil des Risikopotenzials auf das Adressenausfallrisiko, welches demzufolge einer besonderen Beachtung unterliegt. Wesentliche Risiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung entsprechend limitiert. Hierbei ergeben sich zum folgende Auslastungen: Tabelle 1: Auslastung der Risikotragfähigkeit Risikoart Limit TEUR Risiko TEUR Adressrisiko Kundengeschäft Eigenanlagen Marktpreisrisiko Immobilienrisiken Zinsänderungsrisiken Operationelles Risiko Liquiditätsrisiken Gesamt Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 8

9 Die Risikotragfähigkeit der Bank ist somit sichergestellt. Die Bank verwendet hierbei einen GuV-basierten Going-Concern Ansatz. Weiterführende Informationen sind im Risikobericht unseres Lageberichts enthalten. 2.4 Risikoberichtswesen Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Das Risikocontrolling informiert den Vorstand regelmäßig über wesentliche risikorelevante Sachverhalte, insbesondere im Rahmen der vierteljährlichen Risikoberichterstattung. Die Basis des Risikoberichtswesens bilden folgende Einzelberichte, die dem Vorstand der Bank vorgelegt werden: a) Risikobericht (vierteljährlich) mit folgenden Inhalten - Geschäfts- und Risikoentwicklung inkl. aktueller GuV sowie GuV- Hochrechnung - Darstellung der Risikotragfähigkeit sowie folgender einzelner Risikoarten: o Adressenausfallrisiken o Marktpreisrisiken o Operationelle Risiken o Liquiditätsrisiken o Immobilienrisiken (die Immobilienrisiken werden unter den Marktpreisrisiken subsummiert) b) Kreditbericht (vierteljährlich) mit Darstellungen der Portfoliostrukturen gem. der Anforderungen der MaRisk c) Report Risikoanalyse Geldhandel und Wertpapiergeschäft (monatlich) d) tägliche Überwachung Wertpapiere und Geldhandel Der vierteljährliche Risikobericht ist ebenfalls Gegenstand der Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat erhält den gesamten Risikobericht und dieser wird im Rahmen einer Sitzung besprochen. Darüber hinaus sind Regelungen zur Ad-hoc-Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat implementiert. 2.5 Angaben zur Unternehmensführung Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 3 0 Ordentliche Mitglieder des Aufsichtsrats 1 0 Tabelle 2: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 9

10 Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Auswahl der Mitglieder des Vorstands der ABK richtet sich nach den institutsspezifischen Anforderungen. Diese sind zum einen in der Satzung niedergelegt, zum anderen sind die einschlägigen Anforderungen an Geschäftsleiter zu berücksichtigen ( 25c KWG sowie entsprechendes BaFin-Merkblatt). Die Bestellung der Vorstände erfolgt im Einklang mit den Regelungen des AktG und KWG durch den Aufsichtsrat. Dabei spielen Sachverstand sowie Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eine wesentliche Rolle. Da der Vorstand der Bank per aus 2 Mitgliedern besteht, steht eine Aufteilung in Markt und Marktfolge im Vordergrund. Eine weitere Diversifizierung ist nicht möglich und nötig. Die Mitglieder des Vorstands verfügen jeweils über eine langjährige Berufspraxis sowie über Erfahrung in der Geschäftsführung von Kreditinstituten und erfüllen die notwendigen fachlichen und persönlichen Anforderungen. Im Rahmen eventueller Neubesetzungsprozesse werden die geltenden Gesetze, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, berücksichtigt. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Ein Risikoausschuss wurde nicht gebildet, aufgrund der Größe sowie des Geschäftsmodells ist dies aus Proportionalitätsgründen nicht notwendig. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 10

11 Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren Die Bank hat das Ziel, eine nachhaltige risikoadäquate Verzinsung des eingesetzten Kapitals für ihre Gesellschafter zu erwirtschaften. Die Bank nutzt gezielt die sich an ihren Märkten ergebenden Chancen. Hierzu ist sie bereit, Risiken bewusst und in wirtschaftlich tragbarer Höhe einzugehen. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Bank ist bestimmt durch ihre Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Strategien ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Die Risikostrategie leitet sich konsistent aus der nachhaltigen Geschäftsstrategie der Bank ab. Sie definiert Regeln für den Umgang mit Risiken, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus den Geschäftsaktivitäten der Bank ergeben. Diese Regeln bilden die Grundlage für ein unternehmensweit einheitliches Verständnis der Unternehmensziele im Zusammenhang mit dem Risikomanagement. Die Risikostrategie erfasst insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und ist ein auf die Marktaktivitäten und die interne Steuerung ausgerichtetes Instrument, das jährlich überprüft und ggf. angepasst wird. Für bestimmte Risikoarten sind jeweils Risiko-Teilstrategien festgelegt und separat dokumentiert. Risiken dürfen nur im Rahmen der Risikotragfähigkeit eingegangen werden. Das notwendige Risikobewusstsein wird unterstützt durch eine funktionierende Kommunikation. Dies wird nur in begrenztem Maße durch Anweisungen, Kontrollmaßnahmen und Sanktionsmechanismen erreicht. Risikobewusstsein ist vielmehr Ausdruck einer chancen- und risikoorientierten Unternehmenskultur. Diese wiederum wird maßgeblich geprägt durch den Managementstil und den Umgang mit Risiken durch die Geschäftsleitung. Der Risikomanagement-Prozess umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken im Unternehmensbereich. Dazu gehören die Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken im Unternehmen, die operative Überwachung des Erfolges der Steuerungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Effektivität und Angemessenheit der Maßnahmen des Risikomanagements. Zusammenfassend geht die Bank davon aus, dass die implementierten Methoden, Modelle und Prozesse jederzeit geeignet sind, ein an der Strategie und dem Gesamtrisikoprofil orientiertes Risikomanagementsystem sicherzustellen. Berlin, Die Geschäftsleitung gez. Jörg Woltmann gez. Wilhelm Ittner gez. Thomas Schmidt Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 11

12 Erklärung des Leitungsorgans zum Risikoprofil der Bank nach CRR Art. 435 Abs. 1 lit. f Im Rahmen der 2. Baseler Säule erfolgt die risikoseitige Steuerung der Bank. Der Gesetzgeber hat sich hier im Rahmen des 25a KWG und diversen themenbezogenen Rundschreiben umfassend geäußert. Für die Bank ist es oberstes Ziel, die Risikotragfähigkeit jederzeit sicherzustellen. Im Rahmen der Risikoinventur hat die Bank folgende wesentliche Risiken identifiziert: 1. Adressausfallrisiken 2. Marktpreisrisiken (einschließlich Immobilienrisiken) 3. Operationelle Risiken 4. Liquiditätsrisiken Sofern diese Risiken sinnvoll messbar sind, werden Sie im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung entsprechend limitiert. Hierbei ergeben sich zum die in Tabelle 1 dargestellten Auslastungen. Die Bank verwendet hierbei einen GuV-basierten Going-Concern Ansatz. Weiterführende Informationen sind im Risikobericht unseres Lageberichts enthalten. Berlin, Die Geschäftsleitung gez. Jörg Woltmann gez. Wilhelm Ittner gez. Thomas Schmidt Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 12

13 3 Anwendungsbereich (CRR Art. 436) Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis für die Eigenkapitalunterlegungsberechnung definiert sich gemäß 10a KWG in Verbindung mit Artikel 18 ff. CRR. Die ABK-Gruppe nutzt nicht die sogenannten Waiver-Regelung nach CRR Art. 7 bzw. 2a KWG. Der handelsrechtliche Konsolidierungskreis wird dagegen ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zur Darstellung des Anwendungsbereiches nach Art. 436 CRR erfolgt eine Gegenüberstellung des aufsichtsrechtlichen und des handelsrechtlichen Konsolidierungskreises. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Darlegung der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung. Bei der ABK besteht die Besonderheit, dass kein handelsrechtlicher Konzernabschluss vorliegt, eine aufsichtsrechtliche Konsolidierung aber vorgenommen wird. Die Bank ist übergeordnetes Unternehmen i.s.v. 10a Abs. 1 KWG und für eine angemessene Eigenmittelausstattung der Gruppe verantwortlich. Die ABK GmbH ist einziges nachgeordnetes Unternehmen. Es erfolgt eine Vollkonsolidierung. Die Offenlegung wird auf Ebene der Finanzholdinggesellschaft vorgenommen und erfolgt gemäß Art. 13 Abs. 2 CRR auf konsolidierter Basis. Das Mutterunternehmen im Sinne des Art. 4 Nr. 15 CRR ist die ABK Allgemeine Beteiligungs- und Kapitalgesellschaft mbh (im Folgenden ABK GmbH genannt). Übergeordnetes Unternehmen der aufsichtsrechtlichen Gruppe ist die ABK Allgemeine Beamten Bank AG, die Kreditinstitut gemäß Art. 4 Abs. 1, Nr. 1 CRR ist. Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 13

14 4 Eigenmittel (CRR Art. 437) Zum 31. Dezember 2016 betragen die Eigenmittel nach Artikel 72 CRR der ABK Allgemeine Beamten Bank AG 54 Mio., die der Gruppe 68 Mio., und setzen sich aus hartem Kernkapital und zusätzlichem Kernkapital zusammen. Die Eigenmittelbestandteile sind das eingezahlte Kapital (Grundkapital) und Rücklagen sowie Einlagen stiller Gesellschafter. 4.1 Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit dem geprüften Abschluss Die Bank erstellt einen handelsrechtlichen Abschluss nach HGB. Es wird zwar eine aufsichtsrechtliche Konsolidierung vorgenommen, ein handelsrechtlicher Konzernabschluss wird jedoch nicht erstellt. Tabelle 3: Gegenüberstellung der Eigenmittelbestandteile der Bilanz des Einzelinstituts und der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung der Gruppe Handelsbilanz ABK AG zum Überleitung Überleitung der Meldung ABK AG Passivposition Bilanzwert Bilanz zu Meldung ABK AG Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital zu Meldung Gruppe Hartes Kernkapital 8. Genussrechtskapital 0,00 0,00 1) 9. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital aa) Grundkapital , , ,36 4) ,36 Zusätzliches Kernkapital ab) Einlagen stiller Gesellschafter , ,64 2) , ,00 5) ,60 c) Gewinnrücklagen ca) gesetzliche Rücklage , , ,00 6) ,41 cd) andere Gewinnrücklagen , , ,00 7) ,24 d) Bilanzgewinn , ,04 3) Sonstige Überleitungskorrekturen: Eigenmittel der ABK AG zum Meldestichtag Eigenmittel der Gruppe zum Meldestichtag Immaterielle Vermögensgegenstände (Artikel 36 (1) b, 37 CRR): Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): , ,00 8) , , , , , , , , ,14 1) Bestand an Genussrechten wurde 2016 zurückgezahlt. 2) Abzug der gekündigten Anteile stiller Gesellschafter. Verbleibender Betrag liegt unterhalb der zu überwachenden Obergrenze. 3) Vom Bilanzgewinn werden 2 Mio. der anderen Gewinnrücklage und ,79 Euro der gesetzlichen Rücklage zugeführt. Die Berücksichtigung im Rahmen der Meldung der Eigenmittel erfolgt jedoch erst nach Testat des Jahresabschlusses und somit erstmals per ) Die ABK GmbH verfügt über Stammkapital in Höhe von 1,6 Mio., abgezogen werden Konsolidierungsposten (Beteiligung der ABK GmbH an der ABK AG) in Höhe von ,64 5) Die Differenz resultiert aus dem Konsolidierungsposten der sich aus der stillen Beteiligung der ABK GmbH gegenüber der ABK AG ergibt. 6) Die Differenz entspricht den gesetzlichen Rücklagen der ABK GmbH. 7) Die Differenz entspricht den anderen Gewinnrücklagen der ABK GmbH. 8) Die Differenz entspricht dem Bestand an immateriellen Vermögensgegenständen der ABK GmbH zzgl. der im Jahr 2016 erfolgten Abschreibungen auf diesen Posten. Die Differenzen zwischen handelsrechtlicher Bilanz der Bank und aufsichtsrechtlicher Bilanz der Gruppe ergeben sich aus der handelsrechtlichen Bilanz der ABK GmbH Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 14

15 abzüglich der Konsolidierungsposten. Die Handelsrechtliche Bilanz wird auf Einzelinstitutsebene erstellt. Eine handelsrechtliche Konzernbilanz wird nicht erstellt. 4.2 Beschreibung der Hauptmerkmale und vollständige Bedingungen In Anhang 1.1 dieses Berichts werden die Hauptmerkmale der von der Bank begebenen Instrumente des harten Kernkapitals und des zusätzlichen Kernkapitals dargestellt (vgl. EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 vom ). Instrumente des Ergänzungskapitals sind aktuell nicht im Bestand. Eine Beschreibung der vollständigen Bedingungen aller Kapitalinstrumente der Bank sind im Anhang 1.2 offengelegt. 4.3 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Die folgende Tabelle zeigt die Eigenmittelstruktur der Bank und ist gemäß Anhang VI zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 der Kommission dargestellt. Tabelle 4: Eigenmittelstruktur Mio. (A) Betrag am (B) Verweis auf Artikel der CRR (C) Beträge, die der Behandlung vor der CRR unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß CRR Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Abs 3 davon: gezeichnetes Kapital 30 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Abs 3 davon: gesetzliche Rücklage 6 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Abs 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Abs 3 2 Einbehaltene Gewinne (andere Gewinnrücklage) (1)(c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 26 (1)(f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 486 (2) 483 (2) 84, 479, (2) Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 15

16 Mio. 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen (A) Betrag am (B) Verweis auf Artikel der CRR Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 34, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen diejenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in lnstrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des lnstituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20 a 20 b 20 c Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) (1) (b), 37, 472 (4) 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 (C) Beträge, die der Behandlung vor der CRR unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß CRR -2 Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 16

17 Mio. 20 d (A) Betrag am (B) Verweis auf Artikel der CRR davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25 a 25 b Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26 a 26 b Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) davon: Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zubringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 53 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 36 (1) (l) 36 (1) (j) Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft (C) Beträge, die der Behandlung vor der CRR unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß CRR Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 17

18 Mio. 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen (A) Betrag am (B) Verweis auf Artikel der CRR 17 1) 486 (3) 483 (3) 85, 86, (3) 17 (C) Beträge, die der Behandlung vor der CRR unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß CRR Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR- Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) , 472(3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) , 477 (3), 477 (4) (a) Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 18

19 Mio. 41c gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne (A) Betrag am (B) Verweis auf Artikel der CRR 467, 468, davon: Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zubringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital insgesamt (T1 = CET1 + AT1) 68 Eigenkapitalquoten und puffer 61 harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 lnstitutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an die Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,625% 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für globalsystemrelevante lnstitute (G- SRI) oder andere systemrelevante lnstitute {A.SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich (e) 12,29% 92 (2) (a), ,91% 92 (2) (b), ,91% 92 (2) (c) 5,125% CRD 128, 129, 130 CRD 131 7,165% CRD (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4), (C) Beträge, die der Behandlung vor der CRR unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß CRR Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 19

20 Mio. anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (A) Betrag am (B) Verweis auf Artikel der CRR 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) (C) Beträge, die der Behandlung vor der CRR unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß CRR Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-lnstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1 -Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-lnstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) (3), 486 (2) und (5) 484 (3), 486 (2) und (5) (4), 486 (3) und (5) (4), 486 (3) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) 1) Von den bilanziellen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter in Höhe von 41 Mio. zum Berichtstichtag sind nur noch 17 Mio. im Rahmen der Übergangsregelungen im zusätzlichen Kernkapital anrechenbar. Die restlichen Anteile wurden bereits gekündigt und sind somit nicht mehr anrechenbar. Der Restbestand ungekündigter Einlagen unterschreitet die Obergrenze der Altbestandsregelung. Diese führt somit nicht zu einer weiteren Kappung der Anrechenbarkeit. Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 20

21 5 Eigenmittelanforderungen (CRR Art. 438) 5.1 Angemessenheit des Internen Kapitals (CRR Art. 438 a)) Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzeptes. 5.2 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen (CRR Art. 438 b)) Die Bank hat Eigenmittelanforderungen gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG i. V. m. 6b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG einzuhalten, die über die Eigenmittelanforderungen nach Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) um 2,25 Prozentpunkte hinausgehen. 5.3 Aufsichtliche Eigenmittelanforderung (CRR Art. 438 c)) Die Bank ermittelt die aufsichtsrechtliche Eigenmittelanforderung im Einklang mit den Regularien der CRR. Für das Adressausfallrisiko erfolgt die Ermittlung nach dem Kreditrisikostandardansatz gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 der CRR, für das operationelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz gemäß Teil 3 Titel III der CRR. Mit Eigenkapital zu unterlegende Marktrisiken werden nicht eingegangen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung für die einzelnen Risikopositionsklassen der ABK Gruppe zum : Tabelle 5: Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung auf Institutsgruppenebene in TEUR Eigenmittelanforderung Kreditrisiko Kreditrisikostandardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen 13 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationalen Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen 891 Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) 0 Beteiligungsrisikopositionen 126 sonstige Posten Marktrisiko Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 21

22 nicht relevant Operationelles Risiko Basisindikatoransatz Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) nicht relevant Gesamt Von der zuständigen Behörde sind zusätzliche Eigenmittel von 2,25% gefordert worden. 5.4 Kapitalquoten (CRR Art. 438 e)) Zum stellen sich unsere Kapitalquoten zusammenfassend wie folgt dar: Tabelle 6: Zusammenfassung zur Angemessenheit des Kapitals Harte Kernkapitalquote % - in TEUR (inkl. SREP %) Kernkapitalquote % - in TEUR (inkl. SREP) Gesamtkapitalquote % (inkl. SREP) - in TEUR Mindestquoten 4,50% / (5,77%) 6,00% / (7,69%) 8,00% / (10,25) / Wertangaben in TEUR für die Gruppe / die Bank Finanzholdinggruppe Einzelinstitut 12,29% 8,98% 15,91% 13,27% 15,91% 13,27% In die Mindestanforderungen einbezogen sind die Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich sind. Danach betragen die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen 2,25%. Die Kapitalquoten liegen weiterhin jeweils über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen. 6 Kreditrisikoanpassungen (CRR Art. 442) Das Kreditvolumen ist nach CRR Art. 442 nach kreditrisikotragenden Instrumenten, geografischen Hauptgebieten, Hauptbranchen und Restlaufzeiten zur unterteilen. Die nachfolgenden quantitativen Angaben für das gesamte Kreditportfolio bilden das maximale Kreditrisiko der Gruppe ab. Das maximale Kreditrisiko stellt einen Bruttowert dar. Die risikotragenden Finanzinstrumente werden ohne Anrechnung von Kreditrisikominderungstechniken und nach Ansatz von Wertberichtigungen ausgewiesen. Das Bruttokreditvolumen basiert bei Krediten und offenen Zusagen auf Buchwerten, bei Wertpapieren des Anlagebuchs auf Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Marktwerten. Im Bruttokreditvolumen sind auch noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien enthalten. Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 22

23 Tabelle 7: Durchschnittliches Bruttokreditvolumen Aufsichtliche Forderungsklassen Bruttokreditvolumen per TEUR Durchschnittsbetrag des Bruttokreditvolumens TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationalen Organisationen 0 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 Verbriefungspositionen 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Der Durchschnittsbetrag des Bruttokreditvolumens ergibt sich aus dem Durchschnitt der einzelnen Quartalsmeldungen des Jahres Die drei folgenden Tabellen zeigen das Bruttokreditvolumen nach geografischen Hauptgebieten, Branchen und vertraglichen Restlaufzeiten dargestellt. Tabelle 8: Bruttokreditvolumen nach geografischer Verteilung per Aufsichtsrechtliche Forderungsklassen TEUR Deutschland andere Mitglieder der EU Rest der Welt Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen 830 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationalen Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 23

24 Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Der Darstellung ist zu entnehmen, dass der überwiegende Teil des Kreditportfolios in Deutschland lokalisiert ist und damit dort der Schwerpunkt der Kreditvergabe der Bank liegt. Tabelle 9: Bruttokreditvolumen nach Branchen per Forderungsklassen in TEUR Banken öffentliche Haushalte Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentlichen Stellen 830 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationalen Organisationen Institute Privatpersonen und Unternehmen Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen keiner Branche zugeordnet sonstige Posten Gesamt Vom gesamten Bruttokreditvolumen entfallen zum insgesamt 39 Mio. EUR auf kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Der Anteil der KMU in der Forderungsklasse Mengengeschäft beträgt 1,1% des gesamten Risikobetrags dieser Klasse. Der restliche Anteil der Forderungen gegenüber KMU wird in der Forderungsklasse Unternehmen abgebildet. Tabelle 10: Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten Forderungsklassen in TEUR kleiner 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften größer 5 Jahre bis unbefristet Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 24

25 Forderungsklassen in TEUR kleiner 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Öffentlichen Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationalen Organisationen Institute Unternehmen größer 5 Jahre bis unbefristet Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Ausgefallene Risikopositionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungsrisikopositionen sonstige Posten Gesamt Alle Kreditengagements unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Hierbei wird ermittelt, inwieweit eine teilweise oder vollständige Uneinbringlichkeit der anstehenden Forderungen vorliegt. Eine außerordentliche Überprüfung der Forderungen einschließlich Sicherheiten erfolgt, wenn dem Kreditinstitut Informationen bekannt werden, die auf eine negative Änderung der Risikoeinschätzung der Engagements oder der Sicherheiten hindeuten. Die ABK AG unterscheidet zwischen folgenden Stufen einer Leistungsstörung: In Verzug/ überfällig: Ein Engagement wird als überfällig klassifiziert, wenn es mindestens einen Tag bis maximal 90 Tage überfällig bzw. überzogen ist und nicht als ausgefallen definiert ist. Kredite ab Mahnstufe 3 werden intensiv betreut. Wertgemindert/ notleidend Als wertgemindert bzw. notleidend werden Forderungen definiert, wenn sie als ausgefallen identifiziert wurden. Diese Forderungen sind durch drohende Zahlungsunfähigkeit gekennzeichnet und über 90 Tage überfällig. Die Problemkreditbearbeitung umfasst den Sanierungs- und Abwicklungsprozess. Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko hat die Bank Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Unterjährig ist sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird dann erst vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Offenlegungsbericht ABK Allgemeine Beamten Bank AG (Gruppe) 25

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