ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BROKER APP (Fassung März 2016)
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- Robert Hertz
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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BROKER APP (Fassung März 2016) Vorbemerkung: Die Waghubinger Brokerservice GmbH (Auftragnehmer) erstellt für den Auftraggeber eine Broker-App und stellt diese dem Auftraggeber zu seiner weiteren Verwendung zur Verfügung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert. 1. Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch Zusendung des Buchungsformulars (Auftrag) per Fax oder sowie eine durch erfolgende Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. 2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden: 2.1. Der zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers Der Auftraggeber ist zu keinem Vertragszeitpunkt Eigentümer der Broker-App oder des Sourcecodes. Leistungsumfang ist ausschließlich die Bereitstellung der Broker-App bzw. des gewünschten Dienstes. Nach Beendigung des Vertrags ist ein Erwerb der Broker-App oder des Sourcecodes ebenfalls ausgeschlossen Angegebene Liefer- und Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen Kann eine App aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Arbeitskampf, zwingender gesetzlicher Bestimmungen, Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten oder sonstiger vergleichbarer Gründe nicht durchgeführt werden, wird dies im Rahmen des Zumutbaren und wirtschaftlich Vertretbaren nachgeholt bzw. behoben werden. Bei Nachholung bzw. Behebung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers in vollem Umfang bestehen Dem Auftraggeber wird nach Fertigstellung der persönlichen App ein Testzugang zur Verfügung gestellt. Die Abnahme der persönlichen App wird mit einer schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber erteilt. Danach wird die App in den App Stores veröffentlicht und steht zum Download bereit Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der App. Mit der Genehmigung der App durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, etc. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Freigabe mit der gesamten Gestaltung samt Inhalt einverstanden, weshalb etwaige Fehler im Text bzw. der Gestaltung keinerlei Zahlungsreduktionen oder Zahlungszurückbehaltungsrechte auslösen. Durch die Freigabe der Produktion durch den Auftraggeber, entfällt jede Haftung für den Auftragnehmer. Erstellt von Waghubinger Brokerservice GmbH 1
2 2.6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Apps daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder ob sie gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder von gesetzlichen Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber wird nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten vom Auftraggeber unterstützt. 3. Vergütung, Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt: 3.1. Die an den Auftragnehmer zu entrichtende Vergütung für die Ersteinrichtungskosten ist spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Nach Erhalt des Rechnungsbetrages wird mit der Programmierung der App begonnen Nach Einrichtung der App wird ein fixes monatliches Entgelt jeweils im Voraus für die Nutzung verrechnet Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Auftraggeber den gesetzlichen Verzugsschaden, jedenfalls Verzugszinsen und Zinseszinsen gemäß 456 UGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sofort einzustellen Die Vergütung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit der fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen in Verzug, behält sich der Auftragnehmer die sofortige Fälligstellung der noch offenen Schuld vor (Terminsverlust). 4. Gewährleistung / Haftung: 4.1. Jeder Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten und nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden und dieser beträgt höchstens die Kosten für den gebuchten Leistungsinhalt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für das Verhalten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Weiteren ist eine Haftung für Schäden, die nicht an der App selbst entstanden sind, wie für Nutzungs- und Auftragsverluste, für entgangenen Gewinn sowie für andere mittelbare Schäden ausgeschlossen Die Haftung für Ansprüche, die gegen den Auftraggeber aufgrund der erbrachten Leistung erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist. Leichte Fahrlässigkeit schadet nicht Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Erstellt von Waghubinger Brokerservice GmbH 2
3 4.4. Der Auftragnehmer ist bemüht sämtliche Dienste der Broker-App, den Anforderungen entsprechend, jederzeit ohne Unterbrechung, sicher und fehlerfrei zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung des Auftragnehmers für vorrübergehende Ausfälle der App (z.b. Serverausfall, Fehler bei der Übermittlung von Schadenmeldungen) wird dadurch nicht begründet Das Herunterladen der Broker-App im App Store erfolgt auf eigenes Risiko. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Computersystemen oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktionen im Zusammenhang mit der App. Der Auftragnehmer stellt die Broker-App lediglich zum Download im App-Store zur Verfügung Die Darstellung (Grafiken, Schrift, Schriftarten, Zeilen, usw.) der Broker-App kann je nach Endgerät aufgrund verschiedener Betriebssysteme und Displayformate geringfügig abweichen Bei der Verwendung der Broker-App werden Daten über das Mobilfunknetz bzw. WLAN übertragen. Bei der Datenübertragung im Mobilfunknetz, insbesondere im Ausland, können hohe Kosten entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Kunden vor dem Download und der Verwendung der Broker-App auf möglicherweise anfallende Kosten seines Mobilfunkbetreibers hinzuweisen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für dem Auftraggeber oder dessen Kunden entstandene Mehrkosten (z.b. Datenverbrauch) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit mittels verschiedenen Funktionen (z.b. Push-Nachrichten) Informationen bzw. Nachrichten über die Broker-App zu verbreiten. Für den Inhalt der Nachrichten haftet ausschließlich der Auftragnehmer. 5. Eigentumsrecht und Urheberrecht: 5.1. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, einschließlich jene aus Präsentationen (z.b. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe) wie auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und können jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung der Vergütung das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Die vollständige Bezahlung der Vergütung ist Voraussetzung für den Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Leistungen des Auftragnehmers. 5.2 Änderungen, Bearbeitungen und Weiterentwicklungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Ist die Leistung urheberrechtlich geschützt, ist zusätzlich die Zustimmung des Urhebers erforderlich. 5.3 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 5.4 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist für die Nutzung von Leistungen und Werbemitteln ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig. 5.6 Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe der für die Nutzung angemessenen Vergütung. 6. Kündigung 6.1. Der Vertrag über die Erstellung und Verwendung einer Broker-App wird für die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahren vereinbart und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Als Erstellt von Waghubinger Brokerservice GmbH 3
4 rechtzeitig gilt eine Kündigung, wenn diese bis zum Monatsletzten der Kündigungsfrist beim Auftragnehmer nachweisbar eingelangt ist Der Auftragnehmer ist unter folgenden Gründen zur fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses unter Rückzahlung der aliquoten Vergütung berechtigt: längerfristige Lieferschwierigkeiten, steigende Kosten für den Auftragnehmer aufgrund von technischen Änderungen. Ein allfälliges Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird dadurch nicht berührt Der Auftragnehmer ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz Fälligkeit und Kündigungsandrohung nicht nachgekommen ist. Der Vergütungsanspruch bleibt gleichwohl bestehen. 7. Datenschutz: 7.1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden (Telefonnummer, Telefaxnummer, -Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels , Telefax oder Brief an den Auftragnehmer widerrufen werden Die vom Kunden des Auftraggebers übermittelten persönlichen Daten, werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet. 8. Social-Media: Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass Social-Media -Anbieter (z.b. Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeauftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen. Mit der Auftragserteilung nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass die Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Der Auftragnehmer wird den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und die Richtlinien der Social-Media -Unternehmen beachten. Eine jederzeitige Abrufbarkeit des Werbeauftritts kann jedoch nicht gewährleistet werden. 9. Schlussbestimmungen 9.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis erreicht wird. Das gleiche gilt für Vertragslücken Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Erstellt von Waghubinger Brokerservice GmbH 4
5 9.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Sitz der Waghubinger Brokerservice GmbH in Micheldorf (OÖ). Erstellt von Waghubinger Brokerservice GmbH 5
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