An alle Bokholt-Hanredder, Delegierten für das Landesschülerparlament
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1 Preußerstraße 9, 0 Kiel Tel.: 0/789 Fax: An alle Bokholt-Hanredder, Delegierten für das Landesschülerparlament Liebe LSP-Delis, ANTRAGSSAMMLUNG zum. Landesschülerparlament 0/0 anbei findet ihr die Anträge zum. Landesschülerparlament. Übersicht A Begrenzung von schriftlichen Leistungsnachweisen pro Woche/Tag - - A Medienkompetenz - - A Bildungsstreiks - - A Abgeordnetenbesuch innerhalb der Sechs-Wochen-Frist - - A Ä nderung des Grundsatzprogramms / W-LAN in Schulen A Bestandsschutz für Y-Gymnasien A7 Satzungsänderung: Suspendierung von der LaVo-Arbeit A8 Satzungsänderung II Wir freuen uns auf ein schönes, produktives LSP mit euch! Viele Grüße Flo Florian Lienau. Stellvertretender Landesschülersprecher Landesschülervertretung Preußerstr. 9, 0 Kiel Kontakt: Bürozeiten: Montag Freitag, 08:00 Uhr bis :00 Uhr Tel.: 0/789 Fax: info@schuelervertretung.de Homepage:
2 Antrag A : Begrenzungen von schriftlichen Leistungsnachweisen pro Woche/Tag Antragsteller: Brian Zube Das Landesschülerparlament möge Folgendes beschließen: Die Landesschülervertretung spricht sich für eine landesweit einheitliche Regelung zur Begrenzung von schriftlichen Leistungsnachweisen pro Woche/Tag aus. Die zuständigen Stellen werden vom Landesvorstand entsprechend aufgefordert, die nachfolgende Regelung in geltendes Recht umzusetzen: Die Anzahl von Klassenarbeiten und weiteren Leistungsnachweisen in schriftlicher Form wird gemäß folgender Regelung begrenzt: pro Tag pro Woche schriftl. Leistungsnachweise gesamt* max. max. davon Klassenarbeiten max. max. davon Tests max. max. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon mit Genehmigung der Schulleitung nach Befragung der Klassensprecher(innen) abgewichen werden. * Mit der Bezeichnung schriftliche Leistungsnachweise sind in diesem Fall alle Formen von schriftlichen Überprüfungen gemeint, die mehr umfassen als Vokabeltests, Hausaufgaben- und Stundenkontrollen (letzte [Doppel-]stunde). Die Schulkonferenzen können diese Regelung nach eigenem Ermessen enger fassen. Die aktuell an den Schulen verbreiteten Regelungen schützen oft zwar vor Überlastung durch Klassenarbeiten, begrenzt jedoch die Anzahl anderer schriftlicher Leistungsnachweise pro Tag/Woche nicht. Dabei ist für einige Tests ein wesentlich größerer oder zumindest gleichwertiger Lernaufwand als für Klassenarbeiten erforderlich. Momentan ist die Begrenzung von Leistungsnachweisen Kompetenz der Schulkonferenzen. In einem System, das auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und zentrale Prüfungen ausgerichtet ist, reicht dies nicht aus, sondern es muss eine landesweite Regelung her, die zum einen Einheitlichkeit schafft, zum anderen alle Schülerinnen und Schüler vor Überbelastung durch Leistungsnachweise schützt. Dies wäre insbesondere in Zeiten der G8-Belastungsdebatten ein deutliches Zeichen! Weitere Begründungen ggf. mündlich.. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - -
3 Antrag A : Medienkompetenz Antragsteller: Jan Vollertsen, Peter Dennert Das Landesschülerparlament möge beschließen, dass folgender, fett gedruckter Zusatz im Grundsatzprogramm in Zeile 0 ergänzt wird: 7 Medienkompetenz muss im Unterricht vermittelt werden. Dabei soll den Schulerinnen und Schulern nicht nur unter technischen, sondern vor allem auch unter gesellschaftlichen Aspekten sowie denen der Medienaufklarung, der Umgang mit Medien und insbesondere mit den neuen Medien vermittelt werden. Medien sind zu einem zentralen Aspekt in unserer Gesellschaft geworden, die bei richtiger Anwendung immense Chancen bieten, bei falscher Anwendung allerdings auch großen Schaden anrichten können. Den Schulerinnen und Schulern den richtigen Umgang mit ihnen zu lehren, gehort dabei zum Bildungsauftrag der Schulen. Erfolgt ggf. mündlich.. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - -
4 Antrag A : Bildungsstreiks Antragsteller: Lukas Johnsen Das Landesschülerparlament möge beschließen: Wir unterstützen ausdrücklich die Forderungen nach mehr Mitbestimmung, besserer Ausstattung, weniger Druck, mehr sozialer Gerechtigkeit und mehr individueller Förderung an Schulen und Hochschulen. Das alles hat jedoch für uns nichts mit einer Systemfrage um G8 oder G9 zu tun. Uns geht es um den allgemeinen Alltag in den Klassenzimmern. Wir stehen auf für eine Bildung, die schon ganz klein anfängt, in Kindesjahren praktisch. Die Bildung zieht sich durch unser Leben wie ein rotes Band, bis ins hohe Alter sollten Menschen sich weiterbilden und dazu Möglichkeiten bekommen. In kaum einem anderen Industriestaat der Welt ist der familiäre Hintergrund so ausschlaggebend auf den Bildungsabschluss der Kinder wie in Deutschland. Für viele sind es vor allem finanzielle Probleme, die von einer guten Bildung fern halten. Um diese Missstände aufzuzeigen, stehen wir auf und unterstützen die Bildungsproteste. Wir fordern schon lange eine Kompetenzsteigerung der KMK durch die Gabe von sinnvoller Beschlussfähigkeit. Erfolgt mündlich.. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - -
5 Antrag A : Abgeordnetenbesuche innerhalb der Sechs-Wochen-Frist Antragsteller: Der Landesvorstand vertreten durch Florian Lienau Das Landesschülerparlament möge beschließen: Landesschülervertretung 7 Im Grundsatzprogramm wird unter Punkt. am Ende von Zeile 8 Folgendes eingefügt: Dazu gehört auch, dass Abgeordnete, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträger Schulbesuche durchführen dürfen. Daher muss der sich darauf beziehende Kabinettsbeschluss dahingehend geändert werden, dass dieses auch innerhalb der sog. heißen Phase des Wahlkampfes vor Wahlen ggf. auch mit (Lokal-)Presseveröffentlichungen möglich ist. Wichtig hierbei ist, dass keine demokratische Partei bevorzugt wird, sondern im Gegenteil eine Ausgeglichenheit angestrebt wird. Gerade kurz vor Wahlen ist es für Erstwählerinnen und Erstwähler wie für Wähler allgemein besonders interessant und wichtig, sich politisch zu informieren. Dazu könnte in der Schule eine gute Möglichkeit geschaffen werden. Damit könnte auch die Wahlbeteiligung bei Erstwählerinnen und Erstwählern gesteigert werden. Doch auch für die Politikerinnen und Politiker muss es einen Anreiz geben, an diesen sinnvollen Veranstaltungen teilzunehmen. Daher ist es wenig voranbringend, wenn ministeriell untersagt wird, Presse oder Rundfunk Veröffentlichungen vornehmen zu lassen. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. Besuch von Abgeordneten, Kandidatinnen/ ten sowie Mandatsträgerinnen und -trägem in Behörden und sonstigen Einrichtungen des Landes - Kabinettsvorlage Nr. 7/90- Beschluß des Kabinetts vom 0. Januar 990 Das Kabinett hat beschlossen: () Der Zustimmungsvorbehalt für Besuche von Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern bei Behörden, Gerichten, Schulen und anderen Einrichtungen des Landes entfällt; entsprechendes gilt für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments. Solche Besuche sind im Rahmen des jeweiligen Mandats der oder des Abgeordneten bzw. der kommunalen Mandatsträgerin oder des Mandatsträgers möglich. Sie müssen mit der jeweiligen Leiterin bzw. dem jeweiligen Leiter der Behörde, des Gerichts oder der sonstigen Einrichtung grundsätzlich mindestens eine Woche vor dem vorgesehenen Besuchstermin abgestimmt werden. In besonderen Fällen kann die Frist unterschritten werden. () Leiterinnen oder Leiter von Strafvollzugsanstalten oder Polizeidienststellen sind berechtigt, in Einzelfällen nach Abstimmung mit der Leitung des zuständigen Ressorts Besuche von Abgeordneten und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zeitlich befristet und/oder begrenzt auf bestimmte örtliche Bereiche auszuschließen, wenn und soweit Erfordernisse der Sicherheit dies gebieten. () In dem Zeitraum von sechs Wochen vor einer Europa-, einer Bundestags-, einer Landtags- oder einer Kommunalwahl ( heiße Phase des Wahlkampfes) müssen im Zusammenhang mit solchen. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - -
6 Besuchen Veröffentlichungen gegenüber Presse und Rundfunk oder sonstige publizistische Begleitungen unterbleiben. Bei der Abstimmung des Besuchs (Absatz ) haben die Leiterin bzw. der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung des Landes die jeweiligen Abgeordneten bzw. kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf die Einhaltung dieser Grundsätze hinzuweisen. Sie haben den geplanten Besuch unverzüglich der Staatssekretärin bzw. dem Staatssekretär des Ressorts mitzuteilen, dem sie zugeordnet sind.. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - -
7 Antrag A : Änderung des Grundsatzprogramms / W-LAN in Schulen Antragsteller: Brian Zube Das Landesschülerparlament möge Folgendes beschließen: Landesschülervertretung Das Grundsatzprogramm wird in. (Medienabsatz, Zeilen 8/8) nach dieser Medien gerecht sein. wiefolgt ergänzt: Die Schulen sollen im Gebäude eine möglichst simple flächendeckende Internetversorgung via W- LAN sicherstellen, die den Lehrkräften sowie allen Schülerinnen und Schülern vereinfacht, die für Bildungszwecke großen Vorzüge des Internets effizient zu nutzen. Das Internet verbindet Menschen weltweit und ist mit seinen Informationen ein einzigartiges Gemeingut des Wissens und Meinungsaustausches. Entsprechend ist es im Jahr 0 unabdingbar den sinnvollen Einsatz des Internets in den Schulen zu fördern und die technischen Möglichkeiten entsprechend anzupassen. Ob Cloud-Dienste, Foren, Online-Klassenräume (Schulnetzwerke), Nachschlagewerke inkl. Apps wie Übersetzer, oder Terminsynchronisation die möglichen Einsatzgebiete sind umfassend; doch nützen sie einem wenig, wenn man auf die eigene teils gedrosselte Handydatenübertragung angewiesen ist. Weitere Begründungen ggf. möglich.. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - 7 -
8 Antrag A : Bestandsschutz für Y-Gymnasien Antragsteller: Florian Lienau Das Landesschülerparlament möge beschließen: Im Grundsatzprogramm wird unter Punkt. in Zeile 7 Folgendes eingefügt: Die Gymnasien, die bereits das Y-Modell anbieten, dürfen dieses fortsetzen, sofern sie dies wünschen. Sie haben ihr pädagogisches Konzept darauf ausgerichtet und sollten diese Arbeit fortsetzen dürfen. Die betroffenen Schulen haben ihre pädagogischen Konzepte über Jahre für das Y-Modell optimiert. Die guten Erfahrungen, die mit dem Y-Modell gemacht wurden, sollen fortgesetzt werden dürfen. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - 8 -
9 Antrag A 7 : Satzungsänderung: Suspendierung von der LaVo-Arbeit Antragsteller: Der Landesvorstand vertreten durch Lukas Johnsen Das Landesschülerparlament möge beschließen: Landesschülervertretung der Satzung der LSV Gym SH wird um folgenden Absatz (0) ergänzt: Dem Landesvorstand ist es gestattet, einen vorstandsinternen Antrag zur Suspendierung eines Mitgliedes einzubringen, der zum Annahme einer /-Mehrheit inklusive der Stimme des Landesschülersprechers/der Landesschülersprecherin bedarf. Nach der Annahme wird dieses Mitglied von der Arbeit des Landesvorstandes suspendiert. Es müssen sachlich eindeutige Gründe vorliegen, um einen solchen vorstandsinternen Antrag zu stellen und darüber zu beschließen. Im Voraus müssen intensive Beratungen mit der Landesverbindungslehrkraft stattgefunden haben. Erfolgt mündlich.. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - 9 -
10 Antrag A 8 : Satzungsänderung II Antragsteller: Der Landesvorstand vertreten durch Lukas Johnsen Das Landesschülerparlament möge beschließen: Landesschülervertretung 8 der Satzung der LSV Gym SH wird um folgenden Absatz () ergänzt: Dem Landesvorstand ist es gestattet, infolge von Absatz (0) frei gewordene Vorstandsposten im eigenen Ermessen und nach Absprache mit der Landesverbindungslehrkraft nachzubesetzen, damit der Arbeitsprozess weitergeführt werden kann und die Übergänge fließend sind. Auf dem folgenden Landesschülerparlament müssen Nachwahlen zu dem/den betroffenen Posten durchgeführt werden. Erfolgt mündlich.. Landesschülerparlament 0/0 Anträge - 0 -
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