Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen"

Transkript

1 Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Thomas Hackenberg Referatsleiter Pflegeversicherung / Sonstige Vertragspartner Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Bayern Kongress Pflegezeiten sind Lebenszeiten des Bayerischen Landesverbands des Katholischen Deutschen Frauenbunds am im Bayerischen Landtag

2 Agenda Pflegeversicherung Zahlen, Daten, Fakten Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Das Herzstück: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Leistungen und geplante Änderungen Finanzierung der Reform Weiterer Fahrplan Fazit 2

3 Pflegeversicherung Zahlen, Daten, Fakten (1) Einführung Pflegeversicherung Neuer fünfter Zweig der Sozialversicherung Konzeption als Teil-Versicherung und somit keine Abdeckung des vollen Pflegeaufwands Leistungsangebot je nach Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen) 3

4 4 Pflegeversicherung Zahlen, Daten, Fakten (2)

5 5 Pflegeversicherung Zahlen, Daten, Fakten (3)

6 6 Pflegeversicherung Zahlen, Daten, Fakten (4)

7 Agenda Pflegeversicherung Zahlen, Daten, Fakten Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Das Herzstück: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Leistungen und geplante Änderungen Finanzierung der Reform Weiterer Fahrplan Fazit 7

8 PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (1) 14 Abs. 1 SGB XI (Neufassung) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in 15 festgelegten Schwere bestehen. 8

9 PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (2) Alter Pflegebedürftigkeitsbegriff seit Jahren in der Kritik Bisheriger Fokus vorrangig auf körperliche Beeinträchtigungen Anzahl der Menschen mit Demenzerkrankungen steigt Neuer Fokus auf körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen Welche Unterstützung braucht der Pflegebedürftige bei der Alltagsbewältigung? Pflegebedürftigkeit muss weiterhin auf Dauer (mind. 6 Monate) bestehen 9

10 PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (3) Bisher 3 Pflegestufen Künftig 5 Pflegegrade Neues Begutachtungsinstrument zur Ermittlung des Pflegegrades Gliederung in sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung Pflegefachliche Bewertung mittels Punkten und Zuordnung zu einem Pflegegrad 10

11 PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (4) 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 11

12 2. PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (5) Überleitungsregelungen für bereits Pflegebedürftige Vermeidung von Neubegutachtungen und Entlastung der Verwaltungsstrukturen Besitzstandsregelung für rd. 2,8 Mio. Pflegebedürftige (d.h. keine Schlechterstellung!) 12

13 PSG II Leistungen und geplante Änderungen (1) Grundsätzlich kommen mit dem PSG II keine neuen Leistungen bzw. Leistungsarten hinzu Individuellere Einstufungen durch neues Begutachtungsinstrument und passgenauere Leistungen Neue Leistungsbeträge (siehe Übersicht) 13

14 Leistungsart PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Pflegesachleistung 36 SGB XI Anspruch nur über Entlastungsbetrag Pflegegeld 37 SGB XI kein Anspruch Wohngruppenzuschlag Änderungen 38a SGB XI zum Verhinderungspflege 39 SGB XI erwerbsmäßig (bis 6 Wochen) kein Anspruch Leistungen Verhinderungspflege 39 SGB XI durch Angehörige bis 2. Grades (bis 6 Wochen) kein Anspruch , ,5 Pflegehilfsmittel 40 Abs. 1 SGB XI Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 40 Abs. 4 SGB XI Tages- und Nachtpflege 41 SGB XI Kurzzeitpflege 42 SGB XI (bis 8 Wochen) Vollstationäre Pflege 43 SGB XI Anspruch nur über Entlastungsbetrag Anspruch nur über Entlastungsbetrag Anspruch nur über Entlastungsbetrag Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für Behinderte Menschen 43a SGB XI kein Anspruch Entlastungsbetrag 45 b SGB XI Anschubfinanzierung Wohngruppen 45e SGB XI Übertragung des amb. Sachleistungsbetrages (40 v. H.) auf 14 Leistung von Angebote zur Unterstützung im Alltag bis max. kein Anspruch 275,6 519,2 644,8 798

15 PSG II Leistungen und geplante Änderungen (2) Fokus Stationäre Pflege Einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) Gleichmäßige Verteilung der nicht durch Pflegeversicherung gedeckten pflegesatzfähigen Kosten auf Bewohner. Für Pflegebedürftige hat eine Höherstufung keine finanzielle Mehrbelastung zur Folge. 15

16 PSG II Leistungen und geplante Änderungen (3) Fokus Ambulante Pflege Weiterzahlung des hälftigen/anteiligen Pflegegeldes während der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen und während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen ( 37 Abs. 2 S. 2 und 38 Abs. 4 SGB XI) Übertragung von Mitteln der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege (bis zu 806 Euro) ist auch möglich, wenn die Verhinderungspflege durch Personen durchgeführt wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben ( 39 SGB XI) 16

17 PSG II Leistungen und geplante Änderungen (4) Fokus Soziale Sicherung der Pflegeperson Pflegekasse zahlt Beiträge an die Rentenversicherung. Voraussetzung: Die ehrenamtliche Pflegeperson pflegt einen oder mehrere Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 wenigsten 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig zwei Tage in der Woche. Bei Mehrfachpflege (Pflege eines Pflegebedürftigen durch mehrere Pflegepersonen) ist zudem der Umfang der jeweiligen Pflegetätigkeit je Pflegeperson am Gesamtpflegeaufwand zu ermitteln. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nur entrichtet, wenn die jeweilige Pflegetätigkeit im Verhältnis zum Gesamtpflegeaufwand mindestens 30 Prozent umfasst (Mindestpflegeaufwand). 17

18 PSG II Leistungen und geplante Änderungen (5) Fokus Pflegeberatung Pflegeberatung seit jeher Anspruch und Aufgabe der Pflegekassen Umfangreiche Beratungsstrukturen in Bayern (Geschäftsstellennetz der Pflegekassen, Häuslichkeit des Versicherten, Pflegestützpunkte, Pflegeservice Bayern) Weitere Beratungsangebote durch Fachstellen, Kommunen, Sozialverbände und Verbraucherberatung 18

19 PSG II Leistungen und geplante Änderungen (6) Fokus Pflegeberatung Niedrigschwellige Angebote nach Landesrecht sind in den Preisvergleichslisten abzubilden und im Internet zu veröffentlichen Benennung eines zuständigen Pflegeberaters Zugehende Pflegeberatung Pflegeberatung kann künftig auch gegenüber den Angehörigen oder Lebenspartnern (ohne Beisein des Pflegebedürftigen) erfolgen 19

20 PSG II Finanzierung Anhebung Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte (auf 2,55 bzw. 2,8 für Kinderlose) ab Mehreinnahmen bundesweit rund 2,5 Milliarden Euro, Steigerung bis 2020 auf rund 2,7 Milliarden Euro Zusätzliche Kosten durch Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen von rund 4,4 Milliarden Euro bis

21 PSG II Weiterer Fahrplan 22. Juni 2015: Referentenentwurf 4. Quartal 2015: Verabschiedu ng im Bundesrat 2016: Anpassung von leistungs- und vertragsrechtlic hen Vorschriften, Überleitung der Pflegesätze 12. August 2015: Kabinettsbeschluss : Inkrafttreten des Gesetzes : flächendeckend e Einführung des neuen Pflegebedürftig keitsbegriffs 21

22 Agenda Pflegeversicherung Zahlen, Daten, Fakten Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Das Herzstück: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Leistungen, Änderungen und Stärkungen Finanzierung der Reform Weiterer Fahrplan Fazit 22

23 Fazit Grundsätzlich hat sich das Warten gelohnt neues pflegefachliches Fundament der Pflegeversicherung wurde gelegt! Situation demenzerkrankter Pflegebedürftiger wird verbessert! Umsetzung erfordert von allen Akteuren erhebliches Engagement zum Wohle der Pflegebedürftigen! Kritik: Leistungsbeträge werden erst 2020 von der Bundesregierung geprüft! Vorschlag: regelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge um die Wertstabilität zu sichern! 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thomas Hackenberg Referatsleiter Pflege / Sonstige Vertragspartner vdek-landesvertretung Bayern thomas.hackenberg@vdek.com

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein

Pflegestärkungsgesetz II. Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Pflegestärkungsgesetz II Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Wichtige Eckpunkte der Pflegereform 1. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege? T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem

Mehr

Was bringt das PSG II?

Was bringt das PSG II? II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen

Mehr

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.

Mehr

Wissen kompakt Pflegeversicherung

Wissen kompakt Pflegeversicherung Wissen kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung

Mehr

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen

Mehr

Merkblatt Pflegeversicherung

Merkblatt Pflegeversicherung Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2017 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der

Mehr

Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven

Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Milorad Pajovic Leiter der Pflegekasse Das Pflegestärkungsgesetz: Wir stärken Pflege! 20 Jahre nach ihrer Einführung stellen

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegereform 2017 Was ändert sich? Claudia Schöne, AOK PLUS 1 Grundsatz der Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz www.heidehaus.de Inhaltsverzeichnis 5 Pflegestärkungsgesetz Was bedeutet das neue Gesetz? 8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes Die Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes Prof. Dr. Andreas Büscher Pflege im Umbruch Aschaffenburg, 16.11.2016 Einführung Viele Pflegereformen Weiterentwicklung, Neuausrichtung, Stärkung Aktuelle

Mehr

2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA

2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA + 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und NBA Pflege am 12. September 2016 in Münster Manuela Anacker neu gedacht? + Daten und Fakten 2,9 Mio. Überführungs-/ Änderungsbescheide!!!!!!! Quelle: Bundesamt für

Mehr

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Information für Pflegebedürftige und deren Angehörige Die neuen Pflegestärkungsgesetze: Das ändert sich zum 01.01.2017 Zum 1.

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II Welche Veränderungen bringt es? Nils Freitag Dipl.-Sozarb. Pflegeberater

Das Pflegestärkungsgesetz II Welche Veränderungen bringt es? Nils Freitag Dipl.-Sozarb. Pflegeberater Nils Freitag Dipl.-Sozarb. Pflegeberater Inhalt: 1. Pflegebedürftigkeitsbegriff und Einstufungsverfahren im neuen Recht 2. Die Überleitung pflegebedürftiger Personen in das neue System 3. Leistungsarten

Mehr

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen

Mehr

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Das neue Begutachtungsassessment (NBA) Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung Pflegestärkungsgesetz II Pfiff Dachau, 12.10.2016 - Die Gesundheitskasse Pflegekasse

Mehr

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE DIE NEUEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Wir helfen hier und jetzt. Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 1. Januar 2017 greifen

Mehr

Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis

Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis Bayernletter August 2015 Ausgabe 105 Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis Pflegereform: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Das Bundeskabinett hat am 12.08.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, der neue sbegriff und das neue Begutachtungsverfahren Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) (PSG II) Bernhard Moorkamp, Pflegefachkraft AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Regionaleinheit Oldenburger Münsterland AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Folie 1 - Agenda 1. Einführung

Mehr

Pflegestärkungsgesetze I und II

Pflegestärkungsgesetze I und II Pflegestärkungsgesetze I und II Welche verbesserten Leistungen gibt es für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen? 9.Mai 2016 Angelika Tumuschat-Bruhn Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Mehr

Das neue Pflege. PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017

Das neue Pflege. PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017 Das neue Pflege stärkungsgesetz PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum 1. Januar 2017 tritt die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen in Kraft.

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 1. Osnabrücker Pflegekongress am 27. April 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Von Pflegestufen zu Pflegegraden 1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der

Mehr

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller

Mehr

Finanzierungsgrundlagen und Reform der Pflegeversicherung

Finanzierungsgrundlagen und Reform der Pflegeversicherung Finanzierungsgrundlagen und Reform der Pflegeversicherung Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. Presseworkshop des vdek am 2. November 2016 Wie stabil sind die gesetzliche

Mehr

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen?

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen? Die Soziale Pflegeversicherung Änderungen zum 01.01.2017 durch das PSG II Was sollte ich dazu wissen? Aktuelles Pflegeversicherung Zwei Pflegestärkungsgesetze ab 2015 Zum 01.01.2015 Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Die Neuregelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017

Die Neuregelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017 Die Neuregelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017 Herbst 2016, Sozialverband VdK Bayern Gliederung 1. Wer ist pflegebedürftig? 2. Das Begutachtungsverfahren 3. Die Überleitungsregelungen

Mehr

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Das PSG I ab 01.01.2015 hat Leistungserweiterungen zum Inhalt. Pflegestärkungsgesetze I, II und III Verlauf Das PSG II ab 01.01.2017 beinhaltet ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahen,

Mehr

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015 Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz

Mehr

Was bringt die große Pflegereform?

Was bringt die große Pflegereform? Angelika Beier Was bringt die große Pflegereform? Seniorenkonferenz der IG Metall Remscheid-Solingen am 6. Oktober 2016 in Remscheid Grundmerkmale der Pflegeversicherung Einführung durch Pflegeversicherungsgesetz

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 9. Krefelder Gerontopsychiatrietag am 21. September 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI ab

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI ab Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen

Mehr

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Änderungen in der Pflegeversicherung Ab dem 1. Januar 2016 gelten kleinere Änderungen hinsichtlich der Pflegeleistungen. Im Zusammenhang mit der Ersatz- und Kurzzeitpflege steigt der Anspruch auf Pflegegeld

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2 (TEIL 1)

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2 (TEIL 1) PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2 (TEIL 1) An dieser Stelle werden wir Sie bis zum Jahresende über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetz 2 informieren. Begleitend finden hierzu Informationsveranstaltungen im

Mehr

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle Hilfen für Pflegebedürftige Die neuen Pflegeleistungen 2017 1 Gabriele Knöpfle 2 Landratsamt Bodenseekreis Gabriele Knöpfle Ganzer Melanie Haugg Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Glärnischstr. 1-3,

Mehr

So können Sie unsere Angebote finanzieren

So können Sie unsere Angebote finanzieren Sozialrechtliche Informationen Mit wichtigen Änderungen im Zuge des Pflegestärkungsgesetz II zum 01.01.2017 So können Sie unsere Angebote finanzieren Offene Hilfen Kurzzeitwohnen KULE Leistungen der Pflegeversicherung

Mehr

Wir stärken die Pflege. Gemeinsam.

Wir stärken die Pflege. Gemeinsam. Wir stärken die Pflege. Gemeinsam. Die wesentlichen Neuerungen des Ersten sowie die geplanten Neuerungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I und II) im Überblick Praxisseiten Pflege Das Fachangebot

Mehr

Mehr Leistungen in der Pflege

Mehr Leistungen in der Pflege Die neuen Pflegegrade ab 2017 Mehr Leistungen in der Pflege Liebe Leserin, lieber Leser, sicher haben Sie auch schon davon gehört: Zum 1.1.2017 wird sich in der Pflegeversicherung einiges ändern. So werden

Mehr

Um die Idee der Pflegestärkungsgesetze zu verdeutlichen, bietet sich die Metapher eines Hauses an:

Um die Idee der Pflegestärkungsgesetze zu verdeutlichen, bietet sich die Metapher eines Hauses an: Die Pflegestärkungsgesetze Seit 1995 besteht die Pflegeversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung neben der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung und der gesetzlichen

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Stand Oktober Grundsatzprogramm Lebenshilfe

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Stand Oktober Grundsatzprogramm Lebenshilfe Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz 01.01.2017 Stand Oktober 2016 Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH Lebenshilfe Breisgau ggmbh Grundsatzprogramm Lebenshilfe

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem PSG I und II

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem PSG I und II Leistungen der Pflegeversicherung nach dem PSG I und II Belinda Hernig Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. 20. Jahrestagung der Leiterinnen und Leiter der Betreuungsbehörden/-stellen vom

Mehr

Pflegereform: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Pflegereform: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Aktuelle Informationen der pronova BKK Pflegereform: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) pronova BKK Servicetelefon der Pflegekasse 0214 32296-4935 24-Stunden-Gesundheitsberatung 0621 53391-4911 service@pronovabkk.de

Mehr

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Bündnis für gute Pflege: Kommt nun endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff? Berlin, 12. Juni 2013 Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dr. Klaus

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN. Pflegereform 2017

FRAGEN UND ANTWORTEN. Pflegereform 2017 Pflegereform 2017 FRAGEN UND ANTWORTEN Es ist die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Die Pflegestärkungsgesetze bringen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Mehr

Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung

Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung Gunnar Peeters Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 14. Oktober 2015, Düsseldorf

Mehr

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen

Mehr

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Postfach, 19048 Schwerin Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Beihilfestelle Schloßstr. 7 17235 Neustrelitz Bearbeiter:

Mehr

Informationen zur Pflegeversicherung - neue Pflegereform neue Begutachtung. Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz Hilfe beim Helfen

Informationen zur Pflegeversicherung - neue Pflegereform neue Begutachtung. Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz Hilfe beim Helfen Informationen zur Pflegeversicherung - neue Pflegereform neue Begutachtung Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz Hilfe beim Helfen Ziele der neuen reformierten Pflegeversicherung Die Fähigkeiten

Mehr

Fraktion vor Ort: Pflege ist Zukunft. Die Pflege kommt voran. Rudolf-Wissell-Haus Alt Mariendorf. Herzlich Willkommen!

Fraktion vor Ort: Pflege ist Zukunft. Die Pflege kommt voran. Rudolf-Wissell-Haus Alt Mariendorf. Herzlich Willkommen! Fraktion vor Ort: Pflege ist Zukunft. Die Pflege kommt voran. Rudolf-Wissell-Haus Alt Mariendorf Herzlich Willkommen! Programm 2 Begrüßung und Einführung: Ute Finckh-Krämer, MdB 1. Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Gerhard Wendel. Die neue Pflegeversicherung Was sich für Pflegebedürftige und Pflegende ändert

Gerhard Wendel. Die neue Pflegeversicherung Was sich für Pflegebedürftige und Pflegende ändert Gerhard Wendel Die neue Pflegeversicherung Was sich für Pflegebedürftige und Pflegende ändert Die neue Pflegeversicherung Was sich für Pflegebedürftige und Pflegende ändert Akademische Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Reform der Pflegeversicherung Was ändert sich 2015 und 2017?

Reform der Pflegeversicherung Was ändert sich 2015 und 2017? Reform der Pflegeversicherung Was ändert sich 2015 und 2017? Gunnar Peeters Verband der Ersatzkassen Landesvertretung Nordrhein-Westfalen Veranstaltung 10 Jahre Demenz-Servicezentrum Münsterland am 16.09.2014

Mehr

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Pflegebegutachtung

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Pflegebegutachtung Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Pflegebegutachtung Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren

Mehr

So stärken wir die Pflege. Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte.

So stärken wir die Pflege. Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte. So stärken wir die Pflege. Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte. Liebe Leserin, lieber Leser, das Thema Pflege wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger: Bereits heute sind 2,7

Mehr

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an. Ein Überblick

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an. Ein Überblick Die pflegestärkungsgesetze Ein Überblick Inhaltsverzeichnis 3-4 Pflege in Deutschland 5-6 Die Pflegestärkungsgesetze 7-18 Das 1. Pflegestärkungsgesetz: Was ist geplant zum 1. Januar 2015? 19-21 Das 2.

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestärkungsgesetz ab Januar

Mehr

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Seite 1 INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Ab 2017 wird Pflegebedürftigkeit vollkommen neu gesehen auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern

Mehr

Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Inhaltsverzeichnis Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Informationen zum 2. Pflegestärkungsgesetz - 6. SGB XI-ÄndG ab Januar 2017 Einleitung S. 3 1. Pflegegeld S. 4 2. Pflegesachleistungen

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) XXZahlen+Fakten(K) I. Zahl der Versicherten Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) Soziale Pflegeversicherung rd. 70,89 Mio (Stand: 01.01.2002) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,36 Mio

Mehr

Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Informationen. zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Informationen. zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 --------------------- Informationen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) für Pflegebedürftige und deren Angehörige 1 Inhalt I. Einleitung...

Mehr

2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II

2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II 2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II Zukunftssichere Umsetzung bei der Gerhard Wendel, AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee Pflegestärkungsgesetz II 05.10.2016 Kreisseniorenrat Lkr. Konstanz Agenda 1 2 3

Mehr

Drei Stufen zur Reform der Pflegeversicherung. Hintergrundinformationen

Drei Stufen zur Reform der Pflegeversicherung. Hintergrundinformationen Drei Stufen zur Reform der Pflegeversicherung Hintergrundinformationen Drei Stufen zur Reform der Pflegeversicherung Hintergrundinformationen Am 1. Januar 1995 trat die von der CDU eingeführte Pflegeversicherung

Mehr

Die Pflegeversicherung (SGB XI)

Die Pflegeversicherung (SGB XI) Die Pflegeversicherung (SGB XI) www.caritas-bamberg.de Das Leistungsnetzwerk der Caritas. Pflege Unterstützung Beratung Stationäre Pflege Tagespflege Kurzzeitpflege Ambulante Pflege Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vereinbarkeit Unternehmenspräsentation

Vereinbarkeit Unternehmenspräsentation Vereinbarkeit Unternehmenspräsentation von Pflege und Beruf Maik Max Purrotat Mustermann Pflegeberater 30.06.2012 der IKK classic Seite 1 Inhalt 1. Pflegezeitgesetz 2. Familienpflegezeitgesetz 3. Die Pflegestärkungsgesetze

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz Herausforderungen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Das Pflegestärkungsgesetz Herausforderungen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Das Pflegestärkungsgesetz Herausforderungen der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Dirk Suchanek Leiter des Referats Landesrecht Pflege, Wohn- und Teilhabegesetz Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,

Mehr

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: Was ändert sich für Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Fachtagung g Wohngemeinschaften e für Menschen e mit Demenz e 08.11.2012 0 in Erfurt Fakten

Mehr

Ziele und wesentliche Inhalte der Pflegestärkungsgesetze I und II

Ziele und wesentliche Inhalte der Pflegestärkungsgesetze I und II Ziele und wesentliche Inhalte der Pflegestärkungsgesetze I und II Vortrag am 14. September 2016 beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Königs Wusterhausen Ralf Döbler Referat Pflegevertrags- und

Mehr