Gestalten, verantworten, entscheiden.
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- Gerrit Falk
- vor 6 Jahren
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1 Gestalten, verantworten, entscheiden. Der Kirchengemeinderat
2 Informationen zur Kirchenwahl finden Sie auf den internen Serviceseiten: Herausgeber: Evangelisches Medienhaus GmbH, Augustenstraße 124, Stuttgart Redaktion: Dietmar Hauber Gestaltung: Martina Korroch Porträts: Angelika Hensolt Herstellung: Evangelisches Medienhaus GmbH, Augustenstraße 124, Stuttgart
3 Der Kirchengemeinderat Ihrer Kirchengemeinde wird am 1. Dezember 2013 neu gewählt. Dafür suchen wir Frauen und Männer, die sich für sechs Jahre in dieses Leitungsgremium wählen lassen. Gestalten Es sind Schwerpunkte zu setzen, Perspektiven zu entwickeln und das Geld dort einzusetzen, wo es die Gemeindearbeit fördert. Verantworten Das Evangelium von Jesus Christus ist die Grundlage für das Handeln in der Kirchengemeinde. Alle Dienste, Veranstaltungen und Projekte sind diesem Evangelium verpflichtet. Entscheiden Um zu guten Entscheidungen zu kommen, werden Ihre Erfahrungen, Ihre Gaben, Ihr Engagement und Ihre Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.
4 Anja Schöne, Kirchengemeinderätin in Fellbach Voneinander lernen Anja Schöne ist wohl eine der jüngsten Kirchengemeinderätinnen in Württem berg: Als sie sich bei der Wahl vor sechs Jahren entschied, zu kandidieren, war die Fellbacherin 25 Jahre alt. Dass sie das Nesthäkchen in dem Kirchenleitungsgremium der Lutherkirche ist, macht der schlanken jungen Frau, die gerne und viel lacht, nichts aus. Ich kann von den anderen Mitgliedern viel lernen, erzählt sie und schwärmt vom fröhlichen Miteinander, das zum Beispiel bei den KGR-Sitzungen herrsche. Und von den vielen Freiräumen, die sie bekomme: Ich kann ausprobieren und neue Ideen oder kreative Projekte für unsere Gemeinde anstoßen. Kreativ tobt sich die gelernte Erzieherin und Fachlehrerin, die momentan an einer Realschule in Waiblingen arbeitet, vor allem in der Kinderkircharbeit aus schon seit vielen Jahren ist sie dort aktiv. Das Schöne an Kindern ist, dass sie locker sind, mit vielen Dingen offen und befreit umgehen, meint sie. Zudem stellten Kinder und Jugendliche andere theologische Fragen als Erwachsene, ich selbst komme durch die Gespräche mit meinen Kinderkirchkindern im Glauben weiter. Außerdem engagiert sich Anja Schöne im Festausschuss: Zwei Mal im Jahr plant sie zusammen mit einem Team ein Gemeindeessen. Und da ist der Saal dann immer gut gefüllt: Junge Familien, Senioren oder Konfirmanden mit ihren Eltern sitzen an den Tischen und Anja Schöne ist in ihrem Element: Sie geht von Tisch zu Tisch, plaudert mit älteren Damen, lässt sich von einem Jungen über die Schule informieren und unterhält sich mit einer Familie über die Kinderkirche. Zum Essen kommt sie an diesem Tag erst spät. Sorgen, dass dann alles aufgegessen sein wird, muss sie allerdings nicht haben. Denn einen Vorteil hat sie als jüngstes Kirchengemeinderatsmitglied garantiert: Ich bekomme immer die doppelte Portion Nachtisch, das ist der Jüngsten-Bonus.
5 Gemeindeleitung Die Leitung der Kirchengemeinde ruht auf mehreren Schultern. Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen. ( 16 Kirchengemeindeordnung) Diese Leitungsaufgabe ist geistliche Gemeindeleitung. Sie entwickelt sich aus einer Kultur des Miteinanders von gewähltem Kirchen gemeinderat und Pfarrerin bzw. Pfarrer. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte in Gemeinschaft. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit. Es genügt nicht, sich nur an den regelmäßigen Sitzungen des Rats, die etwa alle vier bis sechs Wochen einberufen werden, zu beteiligen. Gefragt sind: Mitdenken und kritische Auseinandersetzung, Bereitschaft, Gaben und Fähigkeiten zum Nutzen aller einzusetzen, überlegte und kritische Teilnahme am Leben der Gemeinde und die Bereitschaft, sich im Auftrag Jesu Christi zu engagieren.
6 Aufgaben Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung: bei der örtlichen Gottesdienstordnung beim Opferplan in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens beim Bau und Erhaltung der Gebäude im Pfarrstellen-Besetzungsgremium bei Festen der Gemeinde bei der Organisation von Veranstaltungen für alle Altersstufen als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind. Er wird sich auch um gemeinsame geistliche Erfahrungen bemühen sowie um eine gegenseitige Respektierung unterschiedlicher Ausprägungen von Frömmigkeit.
7 Christian Fünfgeld, Kirchengemeinderat in Tettnang Kirche mit gestalten Als Arzt ist es Dr. Christian Fünfgeld gewohnt, schnell und zielstrebig Entscheidungen zu treffen. Wir untersuchen, stellen eine Diagnose und entscheiden dann, wie wir weiter vorgehen, erklärt der Gynäkologe, der als Chefarzt an der Tettnang-Klinik tätig ist. Die Fähigkeit, zielorientiert zu arbeiten, versucht der 54-Jährige auch in seinem Ehrenamt als Kirchengemeinderatsvorsitzender einzubringen. Mir ist wichtig, dass am Ende einer Sitzung auch ein Ergebnis steht, erklärt er. Und auch sonst sieht der Mediziner, der seit 2007 Kirchengemeinderat in Tettnang ist, eine Schnittmenge zwischen seinem Haupt- und seinem Ehrenamt: Schließlich gehe es in beiden Bereichen als Christ und als Arzt in erster Linie um die Nächstenliebe. Fünfgeld engagiert sich schon viele Jahre in der Kirche. Aus gutem Grund: Ich möchte mich aktiv in Gemeinde und Kirche einbringen, sagt der schlanke dunkelhaarige Mann und ergänzt, er sehe es als Chance, Kirche mit zu leiten. Dieses Mitbestimmungsrecht ist entscheidend für die evangelische Kirche und unterscheidet uns von der katholischen. Aber der Mediziner räumt ein, nicht immer sei es leicht, Beruf und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen. Sein Job als Arzt ist oft stressig, viel Freizeit bleibt Fünfgeld nicht. Er entscheidet sich deshalb ganz bewusst, auf welche Weise er sich als Kirchengemeinderat engagiert. Ich bin nicht der, der an jedem Seniorennachmittag den Kuchen aufschneidet und den Kaffee einschenkt. Der 54-Jährige ist als Kirchengemeinderat unter anderem verantwortlich für die Kirchenmusik und die ökumenische Erwachsenenbildung. Der Kir chengemeinderat erzählt von einer neuen Veranstaltungsreihe Luthers Tischreden heißt sie und die Begeisterung ist ihm, dem sachlichen Mediziner, dabei deutlich anzumerken. Mit den Tischreden sollen Menschen angesprochen werden, die eher am Rande der Gemeinde stehen und sich selten oder nie in den Gottesdiensten blicken lassen.
8 Susanne Nußbaum, Kirchengemeinderätin in Stuttgart-Bad Cannstatt Gemeinschaft erleben Musik ist eine der großen Leidenschaften von Susanne Nußbaum. Als Kirchengemeinderätin ist sie deshalb unter anderem verantwortlich für die Kirchenmusik und engagiert sich dabei in der Planung, aber natürlich auch in der Praxis, zum Beispiel im Posaunenchor. Zusammen mit rund 20 anderen Bläsern gestaltet sie immer wieder Gottesdienste in ihrer Kirche mit. Das Miteinander verschiedener Menschen und unterschiedlicher Generationen, das ist es, was Susanne Nußbaum gefällt. Der Kirchengemeinderat in der Bad Cannstatter Andreä gemeinde ist bunt gemischt, Senioren, junge Erwachsene, Fami lienväter, Singles, mehrfache Großeltern sitzen hier regelmäßig zusammen. Das finde ich sehr bereichernd, sagt die zweifache Mutter, die 2007 zum ersten Mal für den Kirchengemeinderat kandidierte. Der Austausch, das Miteinander mache ihr Freude und natür lich auch die Möglichkeit, als Kirchengemeinderätin mitzureden und mitzuentscheiden, wie sich ihre Gemeinde entwickelt. Denn für Susanne Nußbaum ist die Andreäkirche und die Gemeinde ein Stück Heimat, ein Ort, an dem sie zur Ruhe kommen, Kraft tanken kann. Wenn das Sonnenlicht durch unser buntes Glasfenster in der Kirche fällt, dann ist das für mich ein berührender Anblick, erzählt sie. Mit ihrem Engagement will die 49-Jährige dazu beitragen, dass die Kirche zukunftsfähig bleibt und auch in vielen Jahren noch Menschen eine Heimat bietet. Deshalb hat sie ein Spendenprojekt entwickelt, mit dem Geld für unterschiedliche Aufgabenfelder der Kirche gesammelt wird. Stolz präsentiert sie das Plakat, das den aktuellen Spendenstand für die Orgelrenovierung anzeigt: Über Euro sind bereits zusammengekommen. Das ist doch toll, sagt sie und strahlt über das ganze Gesicht. Dass sich ihr Einsatz als Kirchengemeinderätin lohnt dafür ist der Spendenstand nur ein Beweis. Und weil in ihrer Kirchenge meinde auch weiterhin noch viel zu tun bleibt, wird Susanne Nußbaum im Herbst wieder für das Amt als Kirchengemeinderätin kandidieren.
9 Amtsverpflichtung Die gewählten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte werden nach ihrer Wahl in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Das Versprechen, das ihnen dabei abgenommen wird, lautet: Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun. ( 34 Kirchliche Wahlordnung)
10 Das Gremium Je nach Größe und Bedürfnis der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern zusammen. Gewählt ist, wer bei der Kirchenwahl am 1. Dezember 2013 die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Wahlergebnis wird den Kandidatinnen und Kandidaten sowie öffentlich bekannt gegeben. Neben den gewählten Kirchengemeinderätinnen und -räten gehören dem Gremium kraft Amtes die Pfarrerin oder der Pfarrer sowie die Kirchenpflegerin oder der Kirchenpfleger an. Gemeindediakoninnen und -diakone können dazu berufen werden und weitere Mitglieder können zugewählt werden. Der Kirchengemeinderat wählt eines seiner gewählten oder zugewählten Mitglieder zur oder zum ersten Vorsitzenden. Die Pfarrerin oder der Pfarrer führt den zweiten Vorsitz. Der Kirchengemeinderat kann allerdings auch entscheiden, dass die Pfarrerin oder der Pfarrer den ersten und das gewählte oder zugewählte Mitglied den zweiten Vorsitz führt.
11 Kleine Geschichte des KGR Mit der Einführung von Pfarrgemeinderäten, die König Wilhelm I genehmigte, nahm die Unabhängigkeit der Kirche von der bürger lichen Gemeinde ihren Anfang. Die Pfarrgemeinderäte sollten das kirchliche Leben pflegen, die kirchliche Ordnung wahren und die Interessen der Gemeinde bei der Besetzung von Pfarrstellen vertreten. Gewählt wurden sie von allen Männern der Pfarrgemeinde über 30 Jahren. Im Jahr 1887 wurden die Kirchengemeinden selbstständige Einrichtungen und endgültig von den bürgerlichen Gemeinden getrennt. Gleichwohl war der Ortsvorsteher im nun sogenannten Kirchengemeinderat Mitglied neben Ortspfarrer, Kirchenpfleger sowie vier bis zwölf gewählten Mitgliedern wurden die Bezirkssynoden eingeführt, 1869 trat erstmals eine Landessynode zusammen. Sie wurde damals noch nicht direkt, sondern von den Bezirkssynoden gewählt. Ihre Aufgabe war zunächst die Beratung von Themen, die das Konsistorium der damalige Oberkirchenrat einbrachte. Ohne ihre Mitwirkung konnte kein kirchliches Gesetz erlassen werden. Erst ab 1888 konnte sie selbst Gesetze einbringen. Bis zum Ende der Monarchie 1918 mussten ihre Beschlüsse vom König bestätigt werden.
12 Weitere Informationen unter
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