Eine Information der Pflanzenschutzdienste der Länder Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

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1 Wichtige Hinweise Blattzikade (Eupteryx decemnotata) Bestellung dieser Broschüre Berlin Fax: 030/ Mail: 2015 Pflanzenschutz in Zierpflanzen 2015 Schmierläuse (Pseudococcus longispinus) Alle Übersichten zu Pflanzenschutzmitteln (PSM) stellen eine Auswahl aus dem Mittelspektrum der Hauptzulassungen dar, es wird daher kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben erhoben. Vertriebserweiterungen werden gesondert ausgewiesen. Die Schreibweise der Namen der PSM erfolgt unabhängig von der Handelsbezeichnung einheitlich in Kleinbuchstaben. Die Angaben zur Zulassung von PSM beziehen sich auf den Stand der PAPI-Daten vom Oktober Der aktuelle Zulassungsstand kann dem amtlichen PSM-Verzeichnis oder der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet (www. bvl.bund.de) entnommen werden. Sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen bei der Zulassung oder Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln ergeben oder neue Zulassungen bzw. Anwendungsverbote vorliegen, können Sie sich über den zuständigen Berater oder die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer und ihre Internetseiten informieren. Alle Warndienstempfänger in Sachsen-Anhalt und Thüringen können dies auch über die Internetseite Die in der Broschüre ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise erfolgen auf der Basis von Praxis-Erfahrungen und Versuchsergebnissen. Sie entbinden den Anwender nicht, die Eignung der Empfehlung für die spezielle betriebliche Situation zu überprüfen. Empfehlungen für PSM gelten in analoger Weise für Mittel mit einer Genehmigung für den Parallelhandel. Rechtlicher Hinweis: Es wird keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der in dieser Broschüre bereitgestellten Informationen übernommen. Die Pflanzenschutzdienste der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Berlin und Sachsen-Anhalt haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen entstehen, die diese Broschüre enthält. Verbindlich sind die geltenden rechtlichen Regelungen sowie die Sicherheitsdatenblätter der PSM. u ba n ze Blatt- und Stängelbotrytis (Botrytis cinerea) an Pelargonien n a l f p r e Pflanzenschutz Zi in Zierpflanzen t s n ie d n ar Welke (Pythium debarianum) an Euphorbien W Sachsen Fax: 0351/ Mail: publikationen@sachsen.de Blattschäden durch den Kalifornischen Blütenthrips (Frankliniella occidentalis) Falscher Mehltau (Peronospora violae) an Viola Sachsen-Anhalt Fax: 03471/ Mail: pflanzenschutz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Thüringen Fax: 03641/ Mail: pressestelle@tll.thueringen.de Eine Information der Pflanzenschutzdienste der Länder Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Fotos auf der Titelseite: Nelkenkultur (Dianthus sp.) Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis) Blattfleckenkrankheit (Ramularia spp.) an Viola Virussymptome (TSWV) an Petunien

2 Abkürzungen in den Übersichtstabellen Verwendete Symbole: Vertriebserweiterungen gießen / spritzen / sprühen verdeckt auslegen streuen Ѫ Substrateinarbeitung tauchen Wiederbetretungsauflage * kein Abstand zu Gewässern vorgeschrieben, aber: länderspezifische Regelungen im Wasserrecht beachten Düse im Randbereich sowie auf der Restfläche von Flächen in Nachbarschaft von Gewässern nicht erlaubt Θ Nebenwirkung auf Nützlinge Einstufung zur Wirkung: D Depotbildung/translaminare lokalsystemische Wirkung H heilende/kurative Wirkung K Kontaktwirkung M Fraßgift S systemische Wirkung V vorbeugende/protektive Wirkung Y teilsystemische Tiefenwirkung E / L / I Ei / Larve bzw. Nymphe / Imago Einstufung Bienengefährdung: B1 bienengefährlich B2 bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr (unter Beachtung von NB6612 bzw. NB6623) B3 bei der vorgeschriebenen Anwendung werden Bienen nicht gefährdet B4 nicht bienengefährlich Weitere Abkürzungen: A Zulassung ausgelaufen, Aufbrauchfrist beachten AA Wiederzulassung erfolgt, jedoch nicht für diese Indikation - Aufbrauchfrist beachten ADM Abdriftminderung (bei mit ADM: 50%/75%/90%) AWH Anwendungshäufigkeit: max. Anzahl zulässiger Anwendungen für die Kultur (3) bzw. je Jahr (5) AWH 3/5 AWM maximal zugelassene Aufwandmenge BBCH Entwicklungsstadium von Pflanzen BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit CPGR Wirkstoffklassen Wachstumsregler FRAC Wirkstoffklassen Fungizide FX Freiland (G) Genehmigung: geringfügige Verwendung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 bzw. nach 18a (altes PflSchG) HRAC Wirkstoffklassen Herbizide IRAC Wirkstoffklassen Insektizide ISIP Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion JKI Julius Kühn-Institut NA Nachauflauf NAK Nachauflauf (Keimblatt) NP nach der Pflanzung PflSchG Pflanzenschutzgesetz PSM Pflanzenschutzmittel R Resistenzgefahr SF Spritzfolge STF Stellfläche Freiland TM Tankmischung UG Gewächshaus VA Vorauflauf VP vor der Pflanzung VS Vorsaat WSG Wirkstoffgehalt Gefahrensymbol Zeichen E F+ F O p r ie GHS-Piktogramm Bedeutung Zeichen Bedeutung Explosionsgefährlich GHS01 Explosionsgefährlich Hochentzündlich Leichtentzündlich GHS02 Entzündlich Brandfördernd kein Symbol Z t s n e i d n r a W Gefahrstoffkennzeichnung nach der GHS (Globally Harmonised System) u a b GHS03 Brandfördernd GHS04 Unter Druck stehende Gase GHS05 Ätzend GHS06 Giftig n e z C Ätzend T+ Sehr giftig T Giftig Xi Reizend GHS07 Reizend Xn Gesundheitsschädlich GHS08 Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich GHS09 Umweltschädlich n a fl Blattlauskolonie (Macrosiphum rosae) Schlupfwespe zur Parasitierung von Blattläusen Bananentriebbohrer (Opogona sacchari) Weiße Fliege (Trialeurodes vaporariorum) Raubwanze (Macrolophus pygmaeus) gegen die Larven der Weißen Fliegen Weichhautmilben (Tarsonemus pallidus) Trauermückenlarven (Bradysia paupera) Entomopathogene Nematoden (SteinernemaArten) zur Parasitierung der Trauermückenlarven Korkwucherungen an Pelargonien (nichtparasitär)

3 Pflanzenschutz in Zierpflanzen 2015 Eine Information der Pflanzenschutzdienste der Länder Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

4 Impressum Herausgeber: Pflanzenschutzamt Berlin Mohriner Allee 137, Berlin Tel.: 030/ Telefax: 030/ Mail: pfl Web: anzenschutz/ Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat Pfl anzenschutz, Waldheimer Straße 219, Nossen Tel.: / Telefax: / Mail: Web: Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Dezernat Pfl anzenschutz, Strenzfelder Allee 22, Bernburg Tel.: 03471/ Telefax: 03471/ Mail: pfl Web: / Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Referat Pfl anzenschutz, Kühnhäuser Straße 101, Erfurt Tel.: 0361/ Telefax: 0361/ Mail: pfl anzenschutz@tll.thueringen.de Web: / Autoren: Silvia Dittrich, Marlene Engelhardt, Noé López Gutiérrez, Axel Henning, Dr. Gabriele Köhler, Birgit Kummer, Heiko Schmalstieg, Kristin Schüffl er, Dr. Alfred Trapp Bildnachweis: Noé López Gutiérrez (LLFG, Dez. PS Bernburg) Satz: Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Gestaltung: Monika Heße Druck: Redaktionsschluss: Januar 2015 Schutzgebühr: 12,50 Euro > Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit Quellenangabe gestattet<

5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Grundsätze der Guten fachlichen Praxis Verwendung von Pfl anzenschutzmitteln Rechtliche Voraussetzungen Umgang mit Pfl anzenschutzmitteln Dosierung von Pfl anzenschutzmitteln Bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen und Aufl agen Pflanzenschutztechnik Rechtliche Regelungen zur Pfl anzengesundheit Pflanzenstärkungsmittel Zusatzstoffe Problematische Tankmischungen Resistenzmanagement Checkliste zum Pfl anzenschutz 44 2 Integrierter Pflanzenschutz Die Basis für den modernen Pfl anzenschutz Bestandsüberwachung Integrierte Bekämpfungsmöglichkeiten Checkliste zum integrierten Pfl anzenschutz für den Anwender 49 3 Nützlingseinsatz Allgemeine Voraussetzungen Einsatz von Nutzorganismen zur Bekämpfung von Schädlingen Biologische Schädlingsbekämpfung in ausgewählten Kulturen Bezugsquellen für Nützlinge 68 4 Phytopathogene und deren Bekämpfung Virosen Bakteriosen und Bakterizide Pilzliche Erkrankungen und Fungizide Milben und Akarizide Insekten und Insektizide Nematoden und Nematizide Schnecken und Molluskizide Mäuse und Rodentizide, Maulwurf Wachstumsregulierung und Wachstumsregler Unkrautbekämpfung und Herbizide Hygienemaßnahmen, Desinfektion und Bodenentseuchung 148

6 8 Übersichten Beratungsstellen des amtlichen Pfl anzenschutzdienstes Leistungsangebote der amtlichen Pfl anzenschutzdienste Vertriebserweiterungen Pflanzenschutzmittel-Verträglichkeit Taupunkttabelle Texterklärung zum Code der in dieser Broschüre verwendeten Anwendungsbestimmungen und Aufl agen Quellennachweis Tabellenverzeichnis Vorbeugende Maßnahmen und erste Hilfe bei Vergiftungsfällen 180

7 Vorwort Die vorliegende Broschüre Pfl anzenschutz in Zierpfl anzen ist in enger Zusammenarbeit der Pflanzenschutzdienste der Länder Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entstanden. Sie berücksichtigt die aktuellen Rechtsvorschiften und wurde auf der Grundlage praktischer Erfahrungen erarbeitet. Die Broschüre ist ein Bestandteil des Warndienstes der mitwirkenden Bundesländer. Änderungen von rechtlichen Grundlagen und bei der Zulassung von Pfl anzenschutzmitteln, die sich im Laufe des Jahres ergeben, werden Ihnen mit den Warndiensthinweisen bekanntgegeben. Die in dieser Broschüre angegebenen Anwendungshinweise entbinden Sie jedoch nicht von der Notwendigkeit, die Gebrauchsanweisung für Pfl anzenschutzmittel genau zu beachten. Für Personen, die Pfl anzenschutzmittel anwenden, über den Pfl anzenschutz beraten, im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleiten oder beaufsichtigen sowie für Personen, die Pfl anzenschutzmittel in Verkehr bringen, auch über das Internet, gilt die Sachkundepfl icht im Pflanzenschutz gemäß 9 Abs.1 Pfl SchG. Alle Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2013 sachkundig waren, müssen den Umtausch beantragen. Die Frist zum Umtausch endet am 26. Mai 2015, alte Bescheinigungen sind nur noch bis zum 26. November 2015 gültig. Der Antrag auf Ausstellung des neuen Sachkundeausweises ist online unter anzenschutz-skn.de zu stellen. Im Zierpfl anzenbau sind die entsprechenden Kulturbedingungen zu beachten, um das Auftreten und die Ausbreitung von Schadorganismen im Bestand zu reduzieren. Die Folge sind Qualitätsmängel, Pfl anzenausfälle oder wie beim Auftreten von Quarantäneschädlingen eine erforderliche Vernichtung von befallenen Beständen. Prinzipiell erfordern sämtliche Pfl anzenschutzmaßnahmen fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zum Resistenz-Management und hohes Verantwortungsbewusstsein sowie ein umweltbewusstes Herangehen. Den Grundsätzen der Guten fachlichen Praxis kommt auf dem Gebiet des Pfl anzenschutzes nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. Sie sind die Basisstrategie im Pfl anzenschutz und beinhalten die Prinzipien des integrierten Pfl anzenschutzes (IPS). Erst nach Ausschöpfung aller biologischen, biotechnischen und pfl anzenzüchterischen Möglichkeiten bzw. anbauund kulturtechnischen Maßnahmen sollte auf die Anwendung des chemischen Pfl anzenschutzes, als letzte Regulierungsmöglichkeit, zurückgegriffen werden. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Erarbeitung dieser Broschüre mitgewirkt haben, möchten wir an dieser Stelle unseren besonderen Dank aussprechen. Im Sinne der Guten fachlichen Praxis im Pfl anzenschutz wünschen wir Ihnen eine erfolgreiche Produktion. Die Pflanzenschutzdienste der Länder Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

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9 1 Umgang mit Pflanzenschutzmitteln 1.1 Grundsätze der Guten fachlichen Praxis Die Gute fachliche Praxis (GfP) im Pflanzenschutz ist eine Grundvoraussetzung für sachgerechtes Handeln im Pfl anzenschutz. Gemäß 3 Pfl SchG darf Pfl anzenschutz nur nach GfP durchgeführt werden. Sie ist gesetzliche Vorschrift und somit auch verbindlich zu befolgen. Wesentlicher Bestandteil der GfP ist die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pfl anzenschutzes des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/ EG. Nach diesen ist unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pfl anzen züchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pfl anzenschutzmittel (PSM) auf das notwendige Maß zu begrenzen. Alle Möglichkeiten des vorbeugenden Pfl anzenschutzes wie zertifi ziertes Saat- und Pflanzgut, Eingangs kontrollen, Verwendung resistenter Sorten, Kontrolle und Einhaltung der Hygiene- und Kultur bedingungen zur Verhütung der Einschleppung oder Verschleppung von Schad organismen sollten genutzt werden. Die GfP bildet die Basisstrategie im Pfl anzenschutz und beinhaltet die Einhaltung folgender Maßnahmen: Auswahl geeigneter Abwehr- und Bekämpfungsmaßnahmen auf der Grundlage von Bestandeskontrollen, Prognosemodellen, Diagnose, Beratung und Warndienst sowie unter Beachtung von Bekämpfungsschwellen bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von PSM (sachkundiger Anwender, zugelassene PSM, Teilfl ächen- oder Einzelpfl anzenbehandlung, Wirkstoffgruppenwechsel) Dokumentation und Erfolgskontrolle von Pfl anzenschutzmaßnahmen Beachtung der Grundsätze für Arbeitsschutz, die Lagerung, den Transport, die Entsorgung und den sonstigen Umgang mit PSM Bei der Ausbringung der PSM sind folgende Punkte zu beachten: richtige Verwendung und Dosierung von PSM nach Entwicklungsstadium und Pfl anzengröße Vermeidung von Restmengen durch genaue Bestimmung der zu behandelnden Fläche und der Wasseraufwandmenge bestimmungsgemäßer und sachgerechter Einsatz von geprüften Pfl anzenschutzgeräten Einhaltung von Anwendungsbestimmungen und Aufl agen zum Anwender-, Naturund Umweltschutz Restmengen ausreichend verdünnt (1:10) ausbringen Beachtung geeigneter Anwendungsbedingungen: - Temperatur < 25 C (unter Glas schattieren, wenn notwendig) - Windgeschwindigkeit < 5 m/s - relative Luftfeuchte > 30 % - gleichmäßige Benetzung der Kultur - Fahrgeschwindigkeit lt. Gebrauchsanleitung beachten - festgesetzte Abstände zu gefährdeten Objekten einhalten (z. B. Kleingärten, empfi ndliche Nachbarkulturen) - Wiederbetretungsfristen beachten Die aktuelle Ausgabe der Grundsätze der GfP im Pfl anzenschutz (Stand: 21. Mai 2010) sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter zu fi nden. Allgemein 7

10 Allgemein 1.2 Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Rechtliche Voraussetzungen Seit dem 14. Juni 2011 wird die Zulassung von PSM in Europa einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Das Gesetz zum Schutz der Kulturpfl anzen (Pfl anzenschutzgesetz - Pfl SchG) (BGBl. I S. 148) trat am 14. Februar 2012 in Kraft. Im Zuge der Neuerungen, die sich aus dem Pfl SchG ergeben, wurden 2013 alle nach dem Gesetz erlassenen Verordnungen (z. B. Pfl anzenschutz-sachkunde verordnung, Pfl anzenschutz-geräteverordnung) überarbeitet und ange passt. Die folgenden Informationen berücksichtigen den Stand vom Weitere aktuelle Informationen zum Pfl anzenschutzgesetz und den wichtigsten Verordnungen gibt es auf den Internetseiten sowie in den aktuellen Warndiensthinweisen der amtlichen Pfl anzenschutzdienste sowie unter Zugelassene Pflanzenschutzmittel In Deutschland dürfen PSM nur in den Verkehr gebracht und angewendet werden, wenn sie vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen oder genehmigt sind. Mit der Zulassung oder Genehmigung werden Anwendungsgebiete (Indikation = Kultur und Schadorganismus) und Vorgaben für die Anwendung wie z. B. Anwendungszeitpunkt und Aufwandmenge sowie Anwendungs bestimmungen/ Auflagen festgelegt. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einer bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von PSM keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf Boden, Wasser und Luft entstehen. Wer gegen diese Regelungen verstößt, kann mit einem Bußgeld und mit einer Kürzung von Direktzahlungen belangt werden. Jeder Anwender von PSM muss sich deshalb vorher informieren, ob es zugelassene oder genehmigte PSM für das betreffende Anwendungsgebiet einschließlich der entsprechenden Anwendungsbestimmungen gibt. Eine Übersicht über aktuelle Zulassungen und Genehmigungen ist auf der Internetseite des BVL (www. bvl.bund.de) oder im jährlich erscheinenden PSM-Verzeichnis zu fi nden. D Aktuelle Gebrauchsanleitung: Nach 36 (3) Pfl SchG hat der Zulassungsinhaber die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzungen von Anwendungs bestimmungen oder Aufl agen sowie sonstige Änderungen in der Gebrauchs anleitung unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu machen (z. B. auf seinen Internetseiten). Der Anwender muss sich darüber vor jeder Anwendung informieren. Indikationszulassung Ein PSM darf nur dann in einer Kultur eingesetzt werden, wenn es für die jeweilige Kultur und den entsprechenden Schadorganismus eine reguläre Zulassung besitzt oder: eine Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 VO (EG) 1107/2009, eine länderspezifi sche Genehmigung im Einzelfall nach 22 (2) Pfl SchG (nur für den Betrieb), eine zeitlich befristete Zulassung für Notfallsituation nach Art. 53 VO (EG) 1107/2009 i. V. m. 29 Pfl SchG (in besonderen Fällen, 120-Tage Genehmigung) vorliegt. Für PSM, die als sogenannte Parallelimporte in Deutschland verkauft werden, gilt, dass eine Genehmigung zum Parallelhandel (nach 46 Pfl SchG) oder eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach altem Pfl anzenschutzgesetz vorliegen muss. Dann dürfen diese Parallelimporte in den gleichen Indikationen unter Einhaltung der gleichen Anwendungsbestimmungen des Original-PSM eingesetzt werden. 8

11 D Die Nichteinhaltung der Indikationszulassung ist eine Ordnungswidrigkeit und mit Bußgeld bewehrt. Jeder Anwender ist verpfl ichtet, sich aktuell über die PSM-Bestimmungen zu informieren. Direktzahlungsempfänger müssen im Rahmen von Cross Compliance bei Verstößen mit Prämienkürzungen rechnen. Im Zweifelsfall sollte der amtliche Pfl anzenschutzdienst konsultiert werden. Die Zulassungen und Genehmigungen beziehen sich entweder auf einzelne Kulturen (z. B. Pelargonium zonale) oder Kulturgruppen (z. B. Zierpfl anzen) und auf Schaderreger (z. B. Blattläuse) oder auf Schadorganismengruppen (z. B. saugende Insekten). Die Zuordnung der Kulturen zu den Kulturgruppen ist im PSM-Verzeichnis aufgeführt. Die Kulturgruppen bilden ein System mit mehreren Ebenen, den sogenannten Kulturbaum. Der Zierpfl anzenbau unterteilt sich in Zierpfl anzen und Rasen (darunter Zier- und Sportrasen, Rollrasen und Golfplätze). Zierpfl anzenarten sind in dieser Aufstellung nicht mit Einzelarten aufgeführt, da es sich hier um eine sehr große und heterogene Gruppe handelt. Zu den Zierpfl anzen gehören nicht nur krautige Arten, wie Schnittblumen, Beetund Balkonpfl anzen, Blumenzwiebeln, Stauden etc., sondern auch Baumschulgehölzpfl anzen und Ziergehölze. Auch Obstgehölze, solange sie in der Baumschule stehen, sind den Zierpfl anzen zugeordnet. D Bei der Zulassung oder Genehmigung von PSM in Zierpfl anzen können bestimmte Kulturen (z. B. Rosen, Tulipa-Arten) ausgenommen sein, diese sind in den PSM-Tabellen dieser Broschüre unter der Spalte Bemerkungen aufgeführt. Eine zusätzliche Abfrage nach diesen speziellen Kulturgruppen bei der Suche in der Zulassungsdatenbank des BVL kann sinnvoll sein. E Wenn ein PSM eine Zulassung im Bereich Zierpfl anzen hat, kann es in allen Zierpfl anzen-arten eingesetzt werden. Besteht die Zulassung nur für Topfpfl anzen, ist die Anwendung ausschließlich in den Kulturen dieser Gruppe erlaubt. In Rasen sind PSM einsetzbar, die für Rasen oder für Zierpfl anzenbau zugelassen bzw. genehmigt sind, nicht jedoch Mittel mit einer Zulassung oder Genehmigung für die Kulturgruppe Zierpfl anzen. Die Schadorganismen können einzeln (Blattlaus, Rhizoctonia-Stängelfäule u. a.) oder auch als Gruppen (beißende und saugende Insekten, Rostpilze u. a.) bei der Zulassung berücksichtigt werden. Weit verbreitet sind die Gruppen beißende Insekten und saugende Insekten. In diese Gruppen können alle beißenden bzw. saugenden Insektenarten eingeordnet werden, die keinen Sonderstatus haben. Die Vergabe des Sonderstatus erfolgt von der Zulassungsbehörde, wenn der Schadorganismus eine besondere Bedeutung hat oder sich dessen Bekämpfung besonders schwierig gestaltet. Nachfolgend sind die wichtigsten Einzelschaderreger mit Sonderstatus im Zierpfl anzenbau aufgelistet: wurzelfressende Nacktschnecken Trauermücken pfl anzenschädigende Wanzen Garten- und Rasenameisen E Wenn Drahtwürmer Engerlinge Erdraupen Gefurchter Dickmaulrüssler ein PSM eine Zulassung für die Bekämpfung von beißenden Insekten hat, kann es bei allen Schadorganismen eingesetzt werden, die beißend schädigen, so z. B. auch bei Freifressende Schmetterlingsraupen. Ausgenommen ist jedoch der Einsatz gegen den Gefurchten Dickmaulrüssler, da dieser Schädling über einen Allgemein 9

12 Allgemein Sonderstatus verfügt. Besteht die Indikation nur für Freifressende Schmetterlingsraupen, ist die Anwendung nur gegen diesen Schadorganismus zugelassen. Anwendungsbereich Der bei der Zulassung ausgewiesene Anwendungsbereich (Freiland, Gewächshaus) ist ebenfalls zu beachten und kann bei Nichteinhaltung pfl anzenschutzrechtlich geahndet werden. Die PSM sind in diesen Anwendungsbereichen geprüft und eingestuft, so dass sie den größtmöglichen Schutz für den Anwender erfüllen und die Belastungen für Tier und Umwelt so gering wie möglich halten. Der Anwendungsbereich Gewächshaus ist defi niert als ein begehbarer, ortsfester, in sich abgeschlossener, mit transparenter Außenhülle versehener Produktionsstandort für Kulturpfl anzen. Die Art der verwendeten lichtdurchlässigen Materialien (Glas, Kunststoff, Folie etc.), die Beschaffenheit des Bodens (Betondecke, Folien oder gewachsener Boden) sowie ein Luftaustausch über die Lüftung zwischen Gewächshaus und Umgebung sind dabei unerheblich. Erweiterung von Zulassungen nach Art. 51 VO (EG) 1107/2009 (ehemals Genehmigung gemäß 18a Pfl SchG) Erweiterungen der Zulassung von PSM werden für die Anwendung eines zugelassenen PSM für ein zusätzliches Anwendungsgebiet vom BVL auf Antrag erteilt. Diese erweiterte Zulassung ist Kulturen mit geringem Anbauumfang und nur gelegentlich auftretenden Schadorganismen vorbehalten und kann von allen Anwendern genutzt werden. Im Vergleich zu Zulassungen liegen bei diesen Genehmigungen eventuelle Wirkungseinschränkungen oder Schäden an den Kulturpfl anzen im Verantwortungs bereich des Anwenders. Aus diesem Grund sind in dieser Broschüre Erweiterungen der Zulassung nach Art. 51 (Genehmigungen) in den Tabellen mit dem Zusatz (G) hinter der Zulassungsnummer gekennzeichnet. Genehmigung im Einzelfall nach 22 (2) PflSchG Der amtliche Pfl anzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines in Deutschland zugelassenen PSM in weiteren Anwendungsgebieten genehmigen. Damit gibt es Bekämpfungsmöglichkeiten in kleinen und Kleinstkulturen sowie gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen. Wenn in einer Kultur mit geringfügigem Anbau Indikationen fehlen, kann der Betrieb/Anwender beim amtlichen Pfl anzenschutzdienst einen Antrag auf Genehmigung im Einzelfall nach 22 PflSchG stellen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass juristische Personen (z. B. Verbände, Erzeugergemeinschaften), deren Mitglieder Anwender von PSM sind, Sammelanträge stellen. Eine 22-Genehmigung gilt nur für den Antragsteller und einen begrenzten Zeitraum. Die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung von 22-Genehmigungen ist kostenpfl ichtig. Die Höhe der Gebühren ist in den Gebührenordnungen bzw. Kostenverzeichnissen der Bundesländer festgelegt. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es im Internet-Angebot der Pfl anzenschutzdienste: Berlin: Sachsen: Sachsen-Anhalt: Thüringen: Service Formulare Sachsen Anhalt Service Thüringen Allgemeines 10

13 Zulassung für Notfallsituationen nach Art. 53 VO (EG) 1107/2009 Das BVL hat die Möglichkeit, in Notfallsituationen für nicht zugelassene PSM oder zugelassene PSM außerhalb ihrer Indikation eine Zulassung festzusetzen, die auf 120 Tage beschränkt ist. Diese beinhaltet ein konkret beschriebenes Anwendungsgebiet sowie die festgesetzten Anwendungsbestimmungen. Bedingung für eine Anwendung ist, dass sich die Gefahr nicht anders abwehren lässt und eine begrenzte Verwendung festgesetzt wird. Eine aktuelle Übersicht steht im Internet unter Pfl anzenschutzmittel zugelassene Pfl anzenschutzmittel. Allgemein Parallelhandels-PSM (sogenannte Parallelimporte, 46 PflSchG) Parallel gehandelte PSM gelten dann als zugelassen, wenn eine Genehmigung vom BVL nach 46 PflSchG erteilt wurde oder noch eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung (nach altem Pfl SchG) vorliegt. Eine Liste mit verkehrsfähigen Importmitteln steht im Internet unter zur Verfügung. Ein parallel gehandeltes und verkehrsfähiges PSM ist in gleicher Weise und unter Beachtung der beiliegenden Gebrauchsanleitung anzuwenden, wie das in Deutschland zugelassene Referenzmittel. Im Abschnitt 8 im neuen Pfl SchG regeln die 46 bis 51 den Umgang mit Parallelimporten. Ein parallel zu handelndes PSM ist bei Einfuhr oder Inverkehrbringen mit seiner Bezeichnung, dem Namen und der Anschrift des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel und der vom BVL mit der Genehmigung erteilten Nummer gekennzeichnet. Oftmals ist auf dem Gebinde auch das Zulassungs zeichen für PSM aufgedruckt. Abverkaufs- und Aufbrauchfrist für PSM Mit Inkrafttreten der VO (EG) 1107/2009 am 14. Juni 2011 ergeben sich veränderte Aufbrauchfristen nach dem Zulassungsende. PSM erhalten nun in der Regel eine Abverkaufsfrist (bestehender Lagerbestände) von 6 Monaten und zusätzlich eine Aufbrauchfrist von 12 Monaten. Sie dürfen also noch bis zu 18 Monate nach dem Tag des Zulassungsendes angewendet werden. Beispiel: Vertimec mit Zul.-Nr.: Zulassungsende: Abverkaufsfrist: Aufbrauchfrist: E In den PSM-Tabellen dieser Broschüre sind geltende Aufbrauchfristen mit A (Zulassung ausgelaufen) bzw. AA (Wiederzulassung, jedoch nicht in dieser Indikation) vor dem Datum des Zulassungsendes gekennzeichnet. D Es besteht keine Aufbrauchfrist für PSM, deren Zulassung ruht oder bei denen ein Widerruf der Zulassung durch das BVL erfolgt ist. Beseitigungspflicht für PSM PSM müssen unverzüglich fachgerecht entsorgt werden, wenn sie gemäß 15 Pfl SchG oder nach Anwendungsverordnung vollständig verboten sind oder das BVL die Entsorgung vorschreibt. Aktuelle Informationen fi nden sich unter: Pfl anzenschutzmittel für Anwender Transport, Lagerung und Entsorgung von PSM sowie Pfl anzenschutzmittel zugelassene PSM widerrufene und ruhende Zulassungen Tabelle. Die beseitigungspfl ichtigen PSM sind in Spalte E gekennzeichnet. 11

14 Allgemein D PSM, die nicht mehr zugelassen sind und deren Aufbrauchfrist bereits abgelaufen ist, sind zu kennzeichnen und im Lager getrennt von den zugelassenen PSM bis zum Entsorgungstermin aufzubewahren. Anwendung von PSM auf Nichtkulturland Entsprechend 12 Pfl SchG dürfen PSM nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Das Ausbringen auf allen anderen Flächen (Nichtkulturland) im Betrieb und öffentlichen sowie privaten Bereichen wie z. B. auf Wegen, Parkplatzfl ächen und Flächen zwischen den Gewächshäusern ist hingegen untersagt und kann ordnungsrechtlich geahndet werden. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen einer Genehmigung nach 12 (2) Satz 3 Pfl SchG und können bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Antragsformulare sind auf den Internetseiten der amtlichen Pfl anzenschutzdienste erhältlich. Sachkunde im Pflanzenschutz ( 9 PflSchG) Seit Inkrafttreten des neuen Pfl anzenschutzgesetzes am benötigen Personen, die PSM beruflich anwenden, über den Pfl anzenschutz beraten, andere nicht sachkundige PSM-Anwender anleiten bzw. beaufsichtigen oder PSM in Verkehr bringen (auch über Internet), einen behördlich ausgestellten Sachkundenachweis. Die Grundlage für den Erwerb der Sachkunde im Pfl anzenschutz bildet die Sachkundeverordnung. Mit Inkrafttreten der neuen Pfl anzenschutz-sachkundeverordnung am ist nun unter anderem die bundesweit einheitliche Gestaltung des Sachkundenachweises im Scheckkarten-Format geregelt. Die bis zum erworbenen, bisherigen (alten) Nachweise für die Sachkunde (z. B. Abschlusszeugnis eines entsprechenden Berufes, Prüfungsurkunde der Sachkundeprüfung) dienen noch bis zum als Nachweis. Bis kann eine Umschreibung in die neue Form (Sachkundenachweis-Karte) bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragt werden. Der neue bundeseinheitliche Sachkundenachweis Pfl anzenschutz im Scheckkartenformat kann auf der Internetplattform anzenschutz-skn.de online beantragt werden. E Neben der Beantragung der Sachkunde für die Anwendung von PSM wird Personen mit einem Berufsabschluss als Gärtner vor dem ebenfalls die Beantragung der Sachkunde für die Abgabe von PSM empfohlen, da ab Juni 2015 eine erneute Prüfung zum Erlangen der Sachkunde zur Abgabe von PSM erforderlich wäre. Ab sind PSM für berufl iche Anwender nur noch nach Vorlage der Sachkundenachweis-Karte erhältlich. Außerdem muss nun innerhalb von 3 Jahren eine amtlich anerkannte Weiterbildung besucht werden. Für Personen mit altem Sachkundenachweis begann der erste Dreijahreszeitraum für die Fortbildung im Januar Über entsprechend anerkannte Fortbildungsveranstaltungen informieren die Pfl anzenschutzdienste im Rahmen des Warndienstes bzw. auf ihren Internetseiten. Anzeigepflicht ( 10 PflSchG) Wer PSM für andere außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe anwenden oder andere gewerblich über den Pfl anzenschutz beraten will, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit zum einen dem amtlichen Pfl anzenschutzdienst des Bundeslandes, in dem er ansässig ist, anzeigen und zusätzlich jedem weiteren amtlichen Pfl anzenschutzdienst, in dessen Bundesland er tätig ist. Die Nachbarschaftshilfe wird sehr restriktiv ausgelegt, 12

15 z. B. ist eine jährlich wiederkehrende Tätigkeit, unabhängig von der Häufi gkeit, anzeigepfl ichtig. Bei der Registrierung des Betriebes erfolgt in erster Linie eine Überprüfung der Sachkunde des PSM-Anwenders durch die Behörde. Aufzeichnungspflicht über eingesetzte PSM ( 11 PflSchG) Nach Art. 67 VO 1107/2009 hat der berufl iche Anwender von PSM Aufzeichnungen über die eingesetzten PSM zu führen und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Nach 11 Pfl SchG (Aufzeichnungs- und Informationspfl ichten) ist der Leiter eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes verpfl ichtet, die Aufzeichnungen für die bewirtschafteten Flächen seines Betriebes unter Angabe des jeweiligen Anwenders zusammen zu führen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr des Entstehens der jeweiligen Aufzeichnung folgt. Folgende Daten müssen aufgezeichnet werden: Zeitpunkt der Anwendung (Datum) Bezeichnung des PSM verwendete Aufwandmenge je Flächeneinheit behandelte Kultur behandelte Fläche/Gewächshaus Name des Anwenders Die Dokumentation des Schadorganismus ist nach dem neuen Recht nicht mehr gefordert. Wir empfehlen jedoch, diese Information auch weiterhin für betriebliche Entscheidungen aufzuzeichnen und zu nutzen. Bei Verwendung von PSM mit Bienenschutzauflagen sollte ebenso die Uhrzeit der Anwendung erfasst werden. Die Aufzeichnungen können elektronisch oder schriftlich geführt werden. D Verstöße gegen die Aufzeichnungspfl icht sind bußgeldbewehrt und auch relevant nach Cross Compliance. Die Daten müssen mindestens 3 Jahre lang aufbewahrt werden. Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind ( 17 PflSchG) Der vorbeugende Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und des Naturhaushaltes hat im Sinne des neuen Pfl SchG absoluten Vorrang, wenn es um die Anwendung von PSM geht. Daher wird in 17 Pfl SchG erstmals die Anwendung von PSM auf Flächen geregelt, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Zu diesen Flächen gehören insbesondere: öffentliche Parks und Gärten Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden öffentlich zugängliche Sportplätze, einschließlich Golfplätze Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze Friedhöfe Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich auf diesen Flächen Personen unterschiedlichen Alters und Gesundheitszustandes aufhalten, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Deshalb ist die Anwendung von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, so weit wie möglich zu minimieren. Auf diesen Flächen dürfen ausschließlich PSM angewandt werden, die nach Art. 47 VO (EG) 1107/2009 als PSM mit geringem Risiko eingestuft sind oder deren Eignung für diese Flächen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wurde bzw. deren Eignung genehmigt worden ist. Allgemein 13

16 Allgemein E Das BVL veröffentlicht eine entsprechende Liste der geeigneten PSM unter www. bvl.bund.de Pfl anzenschutzmittel zugelassene PSM Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Vor der Anwendung ist eine entsprechende Beratung durch die zuständigen Pfl anzenschutzdienste angeraten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Anwenderschutz Der Umgang mit PSM (Anwendung, Lagerung, Transport) setzt ein umsichtiges und sorgfältiges Handeln der beteiligten Personen voraus. Grundlegende Sicherheitsgrundsätze zum Schutz des Menschen müssen Beachtung fi nden. Dazu gehört u. a. die Einhaltung des Verbots zur Einnahme von Nahrung oder des Rauchens während der Arbeit mit PSM. Die Vergabe von Kennzeichnungsaufl agen zum Anwenderschutz basiert zum einen auf der Einstufung und Kennzeichnung des konzentrierten sowie des anwendungsfertigen PSM und zum anderen auf der Abschätzung der Exposition für den Anwender. Je nach Stoffeigenschaften des PSM können die Anforderungen an den Anwenderschutz sehr unterschiedlich sein. Die Hinweise umfassen z. B. Angaben zur Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, zur sicheren Lagerung des Mittels und bestimmte Auflagen hinsichtlich des Wiederbetretens behandelter Flächen oder Räume. So kann ein Wiederbetreten z. B. für eine festgesetzte Dauer nur mit bestimmter Schutzkleidung (z. B. SF189, SF1891, SF194) oder erst nach gründlichem Lüften (z. B. EO005-2, SF149) oder Abtrocknen des Spritzbelags (z. B. EO005-1, SF149) im Rahmen des Arbeitsschutzes festgesetzt sein. E In den PSM-Tabellen dieser Broschüre ist durch das Symbol in der Spalte W- Betretung unter Aufl agen gekennzeichnet, ob für das jeweilige PSM eine Wiederbetretungsfrist festgesetzt wurde. Die detaillierte und ausformulierte SF-Kennzeichnung zur Wiederbetretung des PSM ist in der aktuellen Gebrauchsanleitung zu fi nden! Beim Umgang mit unverdünnten PSM und mit anwendungsfertigen Spritzbrühen ist eine geeignete Schutzkleidung zu tragen. Grundbestandteil der Schutzausrüstung sind Handschuhe, der PSM-Schutzanzug (DIN-Norm ), gummiertes Schuhwerk und u. U. eine Schutzbrille sowie eine geeignete Maske zum Atemschutz. Die Schutzkleidung muss eine spezielle Eignung zum Schutz vor PSM besitzen. Diese ist entsprechend gekennzeichnet (z. B. Aufdruck des Piktogramms Becherglas auf Handschuhen). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pfl anzenschutz des BVL gibt eine Übersicht über Anforderungen an die Schutzausrüstung. Weitere Auskünfte zu geeigneter Schutzausrüstung geben z. B. die Landwirtschaftliche Sozialversicherung ( die Landesdienststellen für Arbeitsschutz oder der Landhandel. Personen, die längere Zeit oder regelmäßig mit PSM umgehen, sollten sich mindestens einmal jährlich (nach der Spritzsaison) einer ärztlichen Kontrollunter suchung unterziehen. D Beim Umgang mit PSM ist die Verwendung einer geeigneten Schutzausrüstung unverzichtbar. Hinweise hierfür erhält der Anwender in der aktuellen Gebrauchsanleitung. Betriebsleiter sind für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes verantwortlich. Beschäftigte sollten in eigenem Interesse die vorhandene Schutzkleidung tragen. 14

17 Schutz von Umstehenden und Anwohnern Pfl anzenschutz darf nur nach den Grundsätzen guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. PSM dürfen nicht angewendet werden, wenn der Anwender mit schädlichen Auswirkungen rechnen muss. Danach ist Abdrift von der behandelten Fläche grundsätzlich zu vermeiden. Weiter gilt, dass unter anderem zu Wohngebieten, Garten-, Freizeit- und Sportfl ächen ausreichende Abstände erforderlich sind. Der Mindestabstand zu Umstehenden und Anwohnern darf bei Anwendungen in Flächenkulturen 1 m und bei Anwendungen in Raumkulturen 3 m gemäß der Bekanntmachung des BVL vom 16. Dezember 2011 nicht unterschreiten. Dieser Mindestabstand ist vom Anwender immer einzuhalten. Dies hat zur Folge, dass der genannte Mindestabstand sowohl zu Flächen, auf denen sich Menschen regelmäßig aufhalten (z. B. auf Grundstücken, die der Wohnbebauung dienen; Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind und privat genutzte Gärten), als auch zu Wegen, auf denen sich Spaziergänger regelmäßig aufhalten, einzuhalten sind. Lagerung Die Lagerung von PSM ist zeitlich und mengenmäßig auf ein Minimum zu begrenzen, sie unterliegt einer besonderen Sorgfaltspfl icht. Die Gute fachliche Praxis im Pfl anzenschutz stellt Grundanforderungen an das Lagern von PSM (GfP-Grundsatz 13). Es sind aber eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Regelungen (z. B. Bau-, Umwelt- und Gefahrstoffrecht) zu beachten, zu denen es zum Teil sehr unterschiedliche länderspezifi sche Regelungen gibt. In Abhängigkeit der Menge und Gefahrstoffklassifi zierung der gelagerten PSM ergeben sich die Anforderungen an die Beschaffenheit des Lagers. Beispielsweise sind giftige oder sehr giftige PSM gesondert unter Verschluss zu lagern. Besondere Anforderungen gelten auch für leicht- und hochentzündliche PSM. Außerdem sind Belange des Gewässer- und Anwenderschutzes zu beachten. Im Zweifelsfall sollte man sich an die jeweilige Untere Wasserbehörde des Landkreises oder die Berufsgenossenschaft wenden. Auch der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) gibt auf seiner Internetseite ( hilfreiche Hinweise. Folgende Grundregeln für den Lagerraum sind immer zu beachten: massiv gebaut, verschließbar, frostfrei, trocken, belüftbar und gut beleuchtet Lagerboden undurchlässig und ohne Bodeneinlauf Vorhandensein von Auffangwannen oder Aufsaugmaterial und Löschmitteln Kennzeichnung für Rauchverbot und Betretungsverbot für Unberechtigte an der Tür Vorhandensein von Notfall-/Havarieplan (Telefonnummern und Handlungsanweisungen) Inventarliste und Sicherheitsdatenblätter zu den gelagerten PSM (siehe Internetadressen der PSM-Industrie bzw. PSM nur in Originalverpackungen lagern keine Lagerung von PSM zusammen mit Nahrungs- oder Futtermitteln D PSM ohne Zulassung und mit abgelaufener Aufbrauchfrist sind zu kennzeichnen und im Lager getrennt von den zugelassen PSM bis zum Entsorgungstermin aufzubewahren. Gute Erfahrungen liegen bei der Nutzung von speziellen PSM-Lagercontainern vor. Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen, verfügen über alle notwendigen Unterlagen und sind kostengünstiger als ein massiver Lagerraum. Allgemein 15

18 Allgemein Transport Werden von Anwendern nur eigene PSM insbesondere vom Lager zur Anwendungsfl ä- che transportiert, können weitestgehend Ausnahmeregelungen vom ansonsten sehr komplexen Gefahrstoffrecht in Anspruch genommen werden. Hinweise hierzu geben die Produktinformationen der Hersteller und der Agrarhandel. Folgende Grundprinzipien gilt es einzuhalten: nur unbeschädigte PSM-Packungen in sicheren Behältern transportieren PSM gegen Verrutschen sichern (dies gilt besonders für die Fahrt mit einem Pkw zur Anwendungsfl äche) Mitführen des Sicherheitsdatenblattes, Kennzeichnen des Transportes Zusammenlagerungsverbote beachten (Betriebsmittel, Futter-/Lebensmittel) Fahrzeug muss betriebs- und verkehrssicher sein. Gefahrenkennzeichnung bei PSM Die europäische Neuregelung der Gefahrenkennzeichnung von Stoffen und Gemischen von 2009 hat auch Auswirkung auf die Kennzeichnung von PSM. So gelten ab für PSM als Stoffgemische die auf der Umschlaginnenseite abgebildeten Zeichen. In der Übergangszeit können die bisherigen Gefahrensymbole noch bis 2017 verwendet werden, aber auch bereits die neuen Piktogramme. Es können Unterschiede zwischen Verpackung und Sicherheitsdatenblatt auftreten. D Sowohl leere als auch gereinigte PSM-Verpackungen und Gebinde gelten als Gefahrgut, solange dies durch die Etikettierung ausgewiesen ist. Alle dafür zutreffenden Vorschriften müssen eingehalten werden. Entsorgung von PSM-Resten und -Verpackungen Unabhängig von der gesetzlichen Beseitigungspfl icht für bestimmte PSM empfiehlt es sich, auch alte PSM-Reste ohne gültige Zulassung und überlagerten Zusatzstoffe zu entsorgen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und den entsprechenden Verordnungen gelten PSM und ihre Verpackungen als gefährliche Abfälle. Eine fachgerechte Entsorgung ist über folgende Stellen möglich: Entsorgungsfi rmen Sammelstellen der Landkreise/Kommunen Schadstoffmobil (kleine Mengen nach Absprache) Zusätzlich ist seit Herbst 2013 die Rückgabe von unbrauchbaren PSM über das Rücknahme-System PRE (Pfl anzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) der PSM-Hersteller möglich. Fragen zur Rücknahme von PSM werden über eine kostenlose Hotline ( ) von der Firma RIGK GmbH beantwortet. Entsorgungstermine zu den einzelnen Standorten sind über die Internetseite abrufbar. Neben PSM nehmen die eingerichteten Sammelstellen auch andere Chemikalien wie z. B. Reinigungsmittel, Öle oder Farben sowie gebeiztes Saatgut ab. Die Entsorgung ist kostenpfl ichtig. Leere Verpackungen können über das Entsorgungssystem PAMIRA (= Pack Mittel- Rücknahme Agrar) kostenfrei entsorgt werden. Gesammelt werden Verpackungen von PSM und Flüssigdüngern mit dem PAMIRA-Zeichen. Es ist zu beachten, dass Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen gekennzeichnet sind, Lieferung nach Kunststoff, Metall und Beuteln sortiert ist, Behälter über 50 Liter durchtrennt werden müssen, 16

19 Verschlüsse getrennt angeliefert werden, Verpackungen sauber sein müssen (Produktreste und ungespülte PSM-Verpakkungen werden zurückgewiesen und sind als Sondermüll zu entsorgen). Informationen zu Sammelstellen und Terminen enthält das Internet unter de. Angaben zur Entsorgung leerer PSM-Verpackungen von PSM-Herstellern/Anbietern, die nicht dem PAMIRA-System angeschlossen sind, befi nden sich auf der Verpackung D Leere PSM-Verpackungen dürfen nicht auf freien Flächen oder in ungesicherten Räumen verbleiben. Das PAMIRA-System garantiert eine effi ziente und umweltgerechte Entsorgung der Emballagen. Alle Gärtner sollten dieses Entsorgungsangebot unbedingt nutzen. Allgemein Tabelle 1.2.2: Sammelstellen PAMIRA 2015 Termin Sammelstelle Berlin (Sammelstellen in Brandenburg) Raiffeisen Handels- und Dienstleistungs mbh Oder-Spree eg Am Bahnhof 11, Beeskow Rudolf Peters Landhandel GmbH & Co. KG Rambower Chaussee, Plattenburg Metallhandel und Containerdienst Stettiner Str. 79, Prenzlau Remondis GmbH & Co. KG Mühlenstraße, Werneuchen Sachsen Getreide AG Alter Dechtower Weg 2, Fehrbellin BARO Lagerhaus GmbH & Co. KG Hagenstraße 21, Kyritz BayWa AG Vetschau Stradower Weg, Vetschau AGRAVIS Flämming-Mittelelbe GmbH Bauernfeld 1, Golzow NL Agrar GmbH Sonnewalder Straße 7, Sonnewalde-Goßmar Fehr Umwelt Ost GmbH Dämmchenweg 16, Luckenwalde Stolzenhagener Dienstleistungs- und Logistik GmbH Mühlenstr. 9b, Seelow Getreide- und Futtermittelhandel Sachsen GmbH Gornewitzer Str.75, Nerchau Beiselen GmbH Vertriebsstandort Wilsdruff Hühndorfer Höhe 1, Wilsdruff KAT Kamenzer Agro-Trans GmbH Macherstr. 105, Kamenz BayWa AG Reichenbach Agrar Vertrieb Paulsdorferstr. 6, Reichenbach Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eg Am Flugplatz 2, Groitzsch Dehner GmbH & Co. KG Am Fuchsloch 13, Mochau Telefon-Nr. Fax-Nr

20 Allgemein Tabelle 1.2.2: Sammelstellen PAMIRA 2015 Termin Sammelstelle BayWa AG Laußig Am Bahnhof 15, Laußig BayWa AG Agrar Werdauer Str., Neumark BayWa AG Hauptstraße 161, Großschirma Roth Agrarhandel GmbH Großsteinberg Grethener Str. 13, Parthenstein-Großsteinberg Sachsen-Anhalt LIRS Agrar- u. Dienstleistungs GmbH Lindenstraße 5, Isterbies Fehr Umwelt Ost GmbH Güstener Straße 19, Aschersleben BARO Lagerhaus GmbH & Co. KG Möllendorfer Chaussee 1, Goldbeck AGRAVIS Technik Sachsen-Anhalt Am Bahnhof, Kemberg BARO Lagerhaus GmbH Am Güterbahnhof, Südharz OT Roßla Magdeburger Getreide- GmbH Vor dem Schloßtor 5b, Wanzleben BayWa Agrar Alte Zollstraße 20, Landsberg-Niemberg Tönsmeier Entsorgung Köthen GmbH Maxdorfer Straße, Köthen Raiffeisen Dähre Hilmsener Straße 16, Dähre BARO Lagerhaus GmbH & Co. KG Rogätzer Straße 7, Wolmirstedt Agri Futura GmbH Karsdorfer Straße 1, Reinsdorf Thüringen Raiffeisen Waren GmbH Raiffeisenstr. 1, Straußfurt BayWa AG Bad Tennstedt Riedweg 3, Bad Tennstedt Roth Agrarhandel GmbH Hermannsrodaer Str. 4, Leimbach Raiffeisen Waren GmbH Schwanseestr. 102, Weimar AHG Agrarhandel GmbH Mühlweg, Arnstadt Roth Agrarhandel GmbH, Zum Wasserturm 80, Schmölln Lobensteiner Landhandels- und Dienste GmbH Am Bahnhof 96, Saalburg-Ebersdorf Raiffeisen Warenzentrale Rhein-Main eg Bahnhofstraße 9e, Walschleben Telefon-Nr. Fax-Nr

21 Tabelle 1.2.2: Sammelstellen PAMIRA 2015 Termin Sammelstelle Raiffeisen-Warenzentrale Kurhessen-Thüringen GmbH Pommernstr. 6, Mühlhausen Beiselen GmbH Hühndorfer Höhe 1, Wilsdruf BayWa AG Ritschenhausen Wölfershäuser Weg, Ritschenhausen Telefon-Nr. Fax-Nr Unfallverhütung, Maßnahmen nach Unfällen mit PSM PSM sind herstellerseitig mit den entsprechenden Gefahrstoffsymbolen gekenn zeichnet. Diese Kennzeichnung erfolgt aufgrund der Einstufung nach Gefahrstoffrecht. Der Betriebsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Umgang mit PSM die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften Gefahrstoffe (VSG 4.5) eingehalten werden. Das Befüllen von Pfl anzenschutzgeräten ist zu beaufsichtigen. Die Gerätebehälter dürfen nicht über das Nennvolumen hinaus befüllt werden und nicht überschäumen. Es muss gewährleistet sein, dass beim Befüllen aus einer Trinkwasserleitung keine Spritzfl üssigkeit zurückgesaugt oder -gedrückt werden kann. Eine Befüllung aus offenen Gewässern und aus Brunnen, z. B. für die Beregnung, ist zu unterlassen. Die Herstellung der Spritzbrühe hat nach Möglichkeit erst am Behandlungsort/Fläche zu erfolgen. Sollten nach Unfällen mit PSM Personenschäden eintreten hat die Rettung absoluten Vorrang. Es gilt die Unfallstelle abzusichern, die Eigensicherung zu beachten, Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen und die benötigten Rettungskräfte (Notarzt, Polizei, Feuerwehr) zu informieren. Wenn bei einem Unfall PSM aus Transportbehältern austreten, sind der Pfl anzenschutzdienst, die Polizei und ggf. der Hersteller oder Händler des Mittels einzuschalten. Sofortmaßnahmen bei Augenkontakt mit klarem fl ießendem Wasser ausreichend lange spülen, gesundes Auge schützen bei Hautkontakt mit viel klarem Wasser möglichst mit Seife waschen kontaminierte Kleidung sofort ablegen Arzt konsultieren bei zu vermutender Kontamination vor allem beim Verschlucken oder Einatmen von PSM - Unfallarzt über Wirkstoff informieren (PSM-Packung übergeben) Verhalten nach Eintritt einer Havarie Umweltschäden Hautkontakt und Einatmen von Staub oder Dämpfen vermeiden Schutzkleidung anlegen ausgelaufene PSM bzw. Spritzfl üssigkeit mit Chemikalienbinder oder Sägespänen aufnehmen großfl ächige Verbreitung durch Anlegen von Schutzwällen vermeiden Eindringen von auslaufenden Produkten in Keller und Kanalisationen verhindern betroffenes Umfeld gegen Unbefugte großräumig und deutlich erkennbar absperren und absichern Brandfall sofort Feuerwehr rufen keine Dämpfe oder Stäube einatmen Allgemein 19

22 Allgemein mit der Windrichtung löschen versuchen, kontaminiertes Löschwasser einzudämmen (Erdwall) Löschwasser nicht in Gewässer oder Kanalisation fl ießen lassen Einhaltung der Informationspflicht Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Notarzt) Betriebsleiter Pfl anzenschutzdienst beteiligte Unternehmen (PSM-Hersteller) 1.3 Dosierung von Pflanzenschutzmitteln Zur sachgerechten Anwendung von PSM gehört die Beachtung der Aufwandmengen. Sie ist die zur Bekämpfung von Schadorganismen zugelassene Menge eines PSM pro Fläche oder Raumeinheit. In der jeweils aktuellen Gebrauchsanleitung sind Aufwandmengen für die zu behandelnde Fläche in l/ha bzw. kg/ha oder ml/m² bzw. g/m² ausgewiesen. Konzentrationsangaben sind nur noch vereinzelt zu fi nden. In Zierpfl anzenkulturen wird die Aufwandmenge (PSM und Wasser) zusätzlich nach Pfl anzengröße gestaffelt: Pfl anzengröße bis 50 cm Pfl anzengröße von 50 bis 125 cm Pfl anzengröße über 125 cm Bei der Zulassung von PSM wurde diese Staffelung der Mittel- und Wasser aufwandmenge auf ihre Wirksamkeit geprüft und für den Schutz von Mensch und Tier sowie Naturhaushalt vorgegeben. Diese Vorgabe der Aufwandmengenstaffelung spiegelt die Anwendungsgegebenheiten bei den einzelnen Zierpfl anzenkulturen wider und ist ausschließlich so anzuwenden. E Bei einer Begrenzung der Zulassung auf eine Pfl anzengröße bis 50 cm ist kein Einsatz in größeren Pfl anzen zulässig. Beispiel: 20 Collis in Zierpfl anzen unter Glas PSM-Aufwandmenge: Pfl anzengröße bis 50 cm: 0,6 l/ha Wasseraufwand: Pfl anzengröße bis 50 cm: maximal 1000 l/ha nur Anwendungen bis 50 cm Pfl anzengröße möglich Die Wasseraufwandmenge ist in einigen Zulassungen vorgegeben, in anderen wieder freigestellt (siehe Beispiele). In diesem Fall sollten folgende Richtwerte beachtet werden: 600 l/ha bei einer Pfl anzengröße bis 50 cm 900 l/ha bei einer Pfl anzengröße von 50 bis 125 cm 1200 l/ha bei einer Pfl anzengröße über 125 cm Beispiel: Plenum 50 WG PSM-Aufwandmenge: Pfl anzengröße bis 50 cm: 2,4 g je 100 m 2 Pfl anzengröße 50 bis 125 cm: 3,6 g je 100 m 2 Pfl anzengröße über 125 cm: 4,8 g je 100 m 2 Wasseraufwand: keine Vorgaben Wasseraufwandmengen von 600 l/ha sollten möglichst nicht unterschritten werden und 1200 l/ha nur bei sehr hohen Kulturen zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass die Pfl an-

23 zen ein lückenloser Belag überzieht bzw. die Spritzbrühe nicht abtropft. Es empfi ehlt sich besonders dort, wo noch keine Erfahrungswerte vorliegen, vor allem bei höheren Kulturen, zunächst eine Probespritzung mit Wasser vorzunehmen. Durch die Vorgabe der Anwendungshäufigkeit sollen Risiken wie Pfl anzenverträglichkeit, Rückstände in Pfl anzen und unnötige Kosten reduziert werden, die durch den Einsatz von chemischen PSM entstehen können. Wenn nicht anders vermerkt, bezieht sich die Anzahl der Behandlungen auf die Bekämpfung des angegebenen Schadorganismus. In der Regel ist zusätzlich die maximale Zahl der Behandlungen in der Kultur bzw. bei mehrjährigen Kulturen in einem Jahr angegeben. Diese Zahl darf nicht überschritten werden, auch wenn das Mittel gegen verschiedene Schadorganismen hintereinander oder bei erneutem Befall eingesetzt werden soll. Beispiel: Plenum 50 WG gegen Blattläuse: max. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr 3/3 gegen Weiße Fliege: max. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr 3/3 insgesamt sind max. 3 Anwendungen in einer Kultur möglich Die sachgerechte Einhaltung der hier vorgegebenen Daten eines PSM sichert dem Anwender die Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Schadorganismen und führt zu einem ökonomisch und ökologisch optimierten Einsatz von PSM. Des Weiteren kann für Pfl anzenschutzmaßnahmen ein bestimmtes Entwicklungsstadium der Kulturpfl anze vorgegeben sein. Die Angabe der Entwicklungsstadien ist dabei als codierte Ziffer nach der BBCH-Skala gebräuchlich. Die BBCH-Skala ist eine einheitliche Codierung und gibt Auskunft über das phänologische Entwicklungsstadium einer Pfl anze. Hierbei ist der gesamte Entwicklungszyklus der Pfl anzen in zehn Entwicklungsphasen, den sogenannten Makrostadien (z. B. Keimung, Blattentwicklung, Blüte), unterteilt. Für die jeweilige Pfl anzenart charakteristische Entwicklungsschritte sind in den Mikrostadien defi niert. Die Angabe der Entwicklungsstadien gibt Hinweise zum optimalen bzw. empfohlenen Einsatzzeitpunkt von Dünge- und Pfl anzenschutzmaßnahmen und soll ebenfalls Risiken wie Pfl anzenverträglichkeit, Rückstände in Pfl anzen oder auch sonstige Schäden verhindern. 1.4 Bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (AWB) und Auflagen Allgemein Bei AWB handelt es sich um spezielle, mit der Zulassung festgelegte Handlungsanweisungen oder Einschränkungen, die gewöhnlich der Vermeidung ungewollter Effekte durch die Anwendung eines PSM dienen. Von Seiten des Gesetzgebers ist die Durchsetzung der Gefahrenvermeidung von derartiger Bedeutung, dass die Nichtbeachtung dieser Regelungen mit der Verhängung eines Bußgeldes geahndet werden kann (bußgeldbewehrt). Die AWB werden grundsätzlich in der Gebrauchsanleitung (gegebenenfalls auf dem Gebinde) dem Anwender zur Kenntnis gegeben. Sie bestehen aus einer Codierung (z. B. NW605) und dem entsprechenden Anweisungstext. Wurde eine AWB von der Zulassungsbehörde inhaltlich verändert, wird die AWB-Nummer durch Bindestrich und eine laufende Nummer ergänzt (z. B. NW605-1 Anpassung der NW605 an das neue Pfl SchG). Neben den AWB werden mit der Zulassung von PSM auch Aufl agen erteilt. Diese verpfl ichten in der Regel den Hersteller bestimmte Kennzeichnungen auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung anzugeben, die dann vom Anwender einzuhalten sind Allgemein 21

24 Allgemein (z. B. Hinweise zum Anwenderschutz, Bienenschutz u. a.). Eine Missachtung der in den Auflagen gegebenen Handlungsanleitungen zieht ebenfalls einen Bußgeldbescheid nach sich, wenn die Beachtung der Aufl age durch eine Rechtsverordnung bußgeldbewehrt ist. Dies trifft derzeitig nur für die Aufl agen zum Bienenschutz zu. Die AWB/ bußgeldbewehrten Aufl agen werden spezifi sch für das jeweilige PSM und das dazugehörige Anwendungsgebiet bei der Zulassung erteilt. So kann es bei dem gleichen PSM je nach Indikation, Aufwandmenge und Anwendungszeitpunkt (Herbst oder Frühjahr) unterschiedliche AWB geben. Es ist deshalb dringend notwendig, sich vor jeder PSM- Anwendung über die jeweiligen Anwendungsvorschriften genau zu informieren. D In der Regel werden PSM für einen Zeitraum von 10 Jahren zugelassen. Erfahrungsgemäß werden aber die AWB von der Zulassungsbehörde (BVL) innerhalb dieses Zeitraumes angepasst oder geändert. Der Anwender ist verpfl ichtet, sich vor jeder Anwendung über die geltenden AWB zu informieren. Aktuelle Daten sind im Internet beim BVL oder beim jeweiligen Zulassungsinhaber zu fi nden. Aufgrund ihrer großen Bedeutung werden in dieser Broschüre die wichtigsten Anwendungsbestimmungen und Aufl agen in diesem Kapitel erläutert und im Weiteren in den PSM-Tabellen aufgeschlüsselt bzw. unter der Spalte Bemerkungen mit den Codes dargestellt. D Am Ende der Broschüre befi ndet sich eine Übersichtstabelle zu im Zierpfl anzenbau relevanten Anwendungsbestimmungen und Aufl agen. Sie enthält für alle in den PSM-Tabellen verwendeten Codes den entsprechenden Aufl agentext. Beim Einsatz von Tankmischungen (TM) sind die AWB des PSM maßgebend, das die höchsten Sicherheitsstandards erfordert. Besondere Aufmerksamkeit ist beim Einsatz von Packs und Sets gegeben, da hier einzeln zugelassene PSM gemeinsam vermarktet werden. Beispiel: Es werden zwei Herbizide gemeinsam appliziert. Beim ersten PSM ist ein Abstand von 20 m zu Gewässern einzuhalten. Beim zweiten PSM sind nur 5 m zum Gewässer einzuhalten. Für diese TM gilt ein Abstand von 20 m zu Gewässern. Beispiel: Es wird ein Fungizid mit einem Insektizid in TM ausgebracht. Das Fungizid ist bienenungefährlich. Das Insektizid ist bienengefährlich. Somit ist auch die TM bienengefährlich. Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (NT) Zum Schutz von Saumstrukturen (an gärtnerisch genutzte Freilandfl ächen angrenzende Hecken, Feldraine oder Gehölzpfl anzungen) sind für bestimmte PSM-Anwendungen im Freiland Mindestabstände von 5 bis 25 m zu beachten oder verlustmindernde Geräte einzusetzen. Bei diesen AWB gibt es verschiedene Ausnahmen. So haben sie keine Gültigkeit für Saumstrukturen von weniger als 3m Breite. Wenn Straßen, Wege und Plätze angrenzen oder wenn tragbare Geräte zum Einsatz kommen, gelten diese Regelungen ebenfalls nicht. Die AWB NT101 bis NT106 sind nicht zu beachten, wenn die Anwendung des PSM in einem Gebiet vorgenommen wird, welches im Verzeichnis der regionalen Kleinstrukturen ( als Agrarland mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen (Biotop-Index erfüllt) ausgewiesen wurde. Jeder PSM-Anwender sollte daher prüfen, welche Einstufung die jeweilige Gemeinde hinsichtlich der Erfüllung des Biotop-Indexes hat. Abweichend davon müssen bei den AWB NT107, NT108 und NT109 Abstände einge- 22

25 halten werden, obwohl der Biotop-Index erfüllt ist. Die folgende Tabelle verdeutlicht, wie sich der Ausnahmetatbestand Biotop-Index erfüllt auf die einzuhaltenden Abstände auswirkt. In den PSM-Tabellen dieser Broschüre sind solche Aufl agen in der Spalte Bemerkungen angegeben. Tabelle 1.4.1: Abstand nach NT Auflagen und Biotop-Index erforderlicher Abstand (in m) bei Verwendung entsprechender Düsentechnik Code Biotop-Index nicht erfüllt (Anteil Kleinstrukturen nicht ausreichend) Biotop-Index erfüllt (Anteil Kleinstrukturen ausreichend) - 1) 50 % 75 % 90 % - 1) 50 % 75 % 90 % NT NT NT NT NT NT NT NT NT ) konventionelle Düsen ohne Abdriftminderung Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässern (NW, NG) AWB zum Schutz vor PSM-Abdrift in Gewässer Diese Regelungen schreiben einen Mindestabstand bei der PSM-Ausbringung im Freiland zu angrenzenden Gewässern (Gewässerabstand) vor, wenn diese ständig oder periodisch wasserführend sind. Dabei wird zwischen der Nutzung von konventioneller und abdriftmindernder Technik mit den Abdriftminderungsklassen 50 %, 75 % und 90 % unterschieden. Die Messung des Abstandes zum Gewässer erfolgt ab Böschungsoberkante (Abb ). In dieser Broschüre sind diese Abstände in den PSM-Tabellen in den Spalten Abstand zum Gewässer dargestellt. In der Regel liegen die einzuhaltenden Abstände zwischen 5 und 20 m. Wenn mit der Zulassung oder Genehmigung für das PSM kein Abstand zum Gewässer vorgegeben ist, so ist dieser Tatbestand in den PSM-Tabellen dieser Broschüre mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Somit gilt der nach Wasserrecht länderspezifi sch geregelte Abstand. Dieser beträgt in Berlin, Sachsen-Anhalt sowie in Thüringen laut Empfehlung 1 m jeweils ab Böschungsoberkante (Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern). In Sachsen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 5 m (z. B. trotz Einsatz von 90 % abdriftmindernden Düsen) einzuhalten. Merkmale zu schützender Gewässer: ständig oder regelmäßig über längere Zeit (periodisch) im Jahr wasserführend nur gelegentliches Trockenfallen durch klimatische Ereignisse (Austrocknen im Sommer; Zufrieren im Winter) Gewässerbett bei Austrocknung erkennbar, keine Landpfl anzen am Boden gegebenenfalls sind Wasserorganismen (Pfl anzen, Tiere) vorhanden Allgemein 23

26 Allgemein D Die Abstandsmessung zu Oberfl ächengewässern erfolgt stets ab der Böschungs oberkante. Dies ist eine gedachte Linie ab dem höchsten Punkt, an dem die Böschung in die Horizontale übergeht. Bei lang, schräg oder auch gewölbt auslaufenden Böschungen ist die Böschungsoberkante manchmal nur ungenau zu defi nieren. In diesen Fällen sollte man den Abstand sicherheitshalber etwas großzügiger bemessen. Beispiel: Darstellung der Aufl age NW605/606 in den PSM-Tabellen am Beispiel von Mospilan SG gegen Blattläuse an Zierpflanzen über 125 cm im Freiland (siehe Tabbelle: 1.4.2, Abbildung 1.4.1) Tabelle 1.4.2: PSM Zulassungs-Nr. Zulassung bis Mospilan SG Darstellung der AWB NW606 und NW605 Acetamiprid 4 A WSG (g/kg o. l) Bereich Wirkstoff IRAC-Einstufung Pflanzengröße bis (cm) PSM-AWM (kg o. l/ha) Auflagen Gewässer Abstand (m) ohne mit ADM ADM 200 FX > 125 0, /5/* Die Abbildung veranschaulicht die Verwendung der immer gemeinsam vergebenen AWB NW606 und NW605/605-1 an einem Beispiel. Die AWB NW606 legt einen Mindestabstand zu ständig oder periodisch wasserführenden Gewässern fest. Bei Einhaltung dieses Mindestabstands kann jede Art von Technik ohne Abdriftreduzierung verwendet werden. Bei Nutzung abdriftmindernder Technik (ADM), z. B. Injektordüsen, ist eine vorgegebene Reduzierung des festgelegten Gewässerabstands durch die AWB NW605/605-1 je nach ADM-Klasse (50/75/90 %) möglich. Abbildung 1.4.1: Erläuterung der Anwendungsbestimmungen NW605 und NW606 am Beispiel von Mospilan SG gegen Blattläuse an Zierpflanzen über 125 cm im Freiland D Die abdriftmindernde Anwendungstechnik ist jeweils entsprechend der spezifi sch festgelegten Verwendungsbestimmungen nach dem Verzeichnis der verlustmindernden Geräte des JKI ( zu verwenden. Dies bedeutet u. a., dass der vorgegebene Druck und Zielfl ächenabstand eingehalten werden muss. 24

27 Die Anwendungsbestimmung NW607 verlangt auf Flächen an Gewässern in jedem Fall den Einsatz von verlustmindernden Geräten. Der vorgegebene Abstand zu Oberfl ächengewässern ist entsprechend der Abdriftminderungsklasse einzuhalten. Dabei sind die in den Verwendungsbestimmungen des eingesetzten Geräts festgelegten Parameter (z. B. Druck, Zielfl ächenabstand) in der Regel nur im Randbereich von 20 m zu beachten. Auf dem Rest der Fläche kann die Technik mit dem für das Behandlungsziel optimalen Einstellungen verwendet werden, auch wenn die abdriftmindernden Eigenschaften dann nicht mehr gegeben sind. Eine konventionelle Düsentechnik (ohne Abdriftminderung) ist hier aber nicht erlaubt! In dieser Broschüre sind in den PSM-Tabellen in den Spalten zum Gewässerabstand die nicht zulässige Anwendungstechnik für solche Flächen mit dem Zeichen gekennzeichnet. Allgemein Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor Abschwemmung von PSM-Wirkstoffen mittels Boden und Wasser in Gewässer Das Abschwemmen von mit PSM-kontaminiertem Boden bzw. Oberfl ächenwasser in Gewässer oder die Kanalisation soll durch einen Randstreifen mit geschlossener Pfl anzendecke bzw. durch geeignete Auffangsysteme verhindert werden. Dazu wird ab einer Hangneigung von > 2 % (NW701, 705, 706, NG402, 404, 409, 412) bzw. > 4 % (NW703) ein mit einer geschlossenen Pfl anzendecke bewachsener, unbehandelter Randstreifen mit festgelegter Breite (5 bis 20 m) zum Gewässer hin vorgeschrieben. Nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. Mulchsaat) kann bei einigen Anwendungs bestimmungen auf diesen Randstreifen verzichtet werden. In den PSM-Tabellen dieser Broschüre sind solche Aufl agen in der Spalte Bemerkungen angegeben. Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Grundwassers auf dränierten Flächen Eine Reihe von Bestimmungen dienen dem Schutz des Grundwassers auf drainierten Flächen. Sie schreiben vor, dass auf diesen entweder ganz (NG405) oder für einen bestimmten Zeitraum (NG403 und NW800) z. B. in der Vegetationsruhe von November bis März, die Anwendung des betreffenden PSM nicht gestattet ist. Die AWB NW466, NW467, NW468 und NW469 sind genereller Natur, d. h. es ist zu erwarten, dass mindestens eine der drei AWB für jedes PSM gilt. Hiermit wird der Umgang mit Resten von PSM und deren entleerte Verpackungen geregelt, um durch sorgsamen Umgang Verunreinigungen von Gewässern vermeiden zu können. D Da den meisten PSM eine AWB NW466, NW467, NW468 oder NW469 zugeordnet ist, erfolgt aus Platzgründen keine gesonderte Darstellung dieser Regelungen in den PSM-Tabellen dieser Broschüre. AWB für bestimmte PSM (Auswahl) Wirkstoffe von PSM haben sehr unterschiedliche chemische und physikalische Eigenschaften, die u. a. auch deren Verhalten in der Umwelt beeinfl ussen. Die Zulassungsbehörde vergibt bei Notwendigkeit AWB für bestimmte Wirkstoffe, von denen dann alle diesen Wirkstoff enthaltenden PSM betroffen sind. Glyphosat NG351 - Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pfl anzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. 25

28 Allgemein Kupferhaltige PSM NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pfl anzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. Sonstige NZ113 - Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. Auflagen zum Bienenschutz (NB) Dem Bienenschutz kommt bei der Applikation von PSM eine besondere Bedeutung zu. Die Bienenschutzverordnung (BienSchV) defi niert bienengefährliche PSM. Diese dürfen im Freiland weder auf blühende noch auf andere Pfl anzen appliziert werden, auf die ein Zufl ug von Bienen erfolgt. Die Mittel dürfen auch nicht durch Abdrift auf solche Pfl anzen gelangen. Im Rahmen der Zulassung werden PSM auf mögliche Auswirkungen auf Bienen intensiv untersucht. Entsprechend des ermittelten Gefährdungspotenzials erfolgt eine Einstufung der PSM in vier verschiedene Kategorien. Die Kennzeichnungsaufl agen der PSM zum Bienenschutz sind unbedingt zu beachten! Tabelle 1.4.3: Auflagen zum Bienenschutz im Zierpflanzenbau Code Wortlaut (BienSchV) Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende NB6611 oder von Bienen befl ogene Pfl anzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. (B1) Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfl uges in dem zu behandelnden Bestand bis Uhr, eingestuft NB6621 (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen befl ogene Pfl anzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutz- (B2) verordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden (B3) Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgese- NB6641 (B4) hen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). D Zum Schutz von Wildbienen und anderen Bestäuberinsekten sollte die Freilandanwendung von bienenungefährlichen Mitteln (B4) in den Abendstunden erfolgen, wenn diese mit der Aufl age NN410 gekennzeichnet sind. Diese fi ndet sich derzeit bei Calypso, Fastac SC Super Contact, Karate Zeon, Mospilan SG, Pirimor Granulat, Spruzit Schädlingsfrei und Trafo WG. Bei Tankmischungen von PSM ändern sich deren Einstufungen der Bienengefährlichkeit in der Regel nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen als bienenungefährlich eingestufte Insektizide in Tankmischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Biosynthesehemmer (z. B. Score, Tilt 250 EC) bienengefährlich (B1 oder B2) werden. Hinweise dazu gibt die Gebrauchsanleitung der betreffenden Mittel durch die Kennzeichnung mit der Aufl age NB6612 oder NB6623. In Zierpfl anzen sind derzeit nur die Insektizide Fastac SC Super Contact, Mospilan SG, Karate Zeon und Trafo WG betrof- 26

29 fen. Die PSM-Tabelle unter Punkt 6.5 dieser Broschüre gibt Hinweise zur Änderung der Bienengefährdung bei Tankmischung mit Fungiziden. Tabelle 1.4.4: Code NB6612 NB6623 Wortlaut Auflagen zur Änderung der Bienengefährlichkeit Das Mittel darf an blühenden Pfl anzen und an Pfl anzen, die von Bienen befl o- gen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol- Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pfl anzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pfl anzen und an Pfl anzen, die von Bienen befl ogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenfl ug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pfl anzen und an Pfl anzen, die von Bienen befl ogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfl uges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. Beispiel: Bei der gemeinsamen Ausbringung von als bienenungefährlich (B4) eingestuften Insektiziden aus der Gruppe der Pyrethroide mit der Aufl age NB6623 (z. B. Fastac SC Super Contact, Karate Zeon, Trafo WG) mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthesehemmer (z. B. Triazole wie Matador, Score oder Stratego) wird die Mischung als bienengefährlich (B1 oder B2) eingestuft. Neonicotinoide (Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) Zum Schutz von Bienen hat die EU-Kommission mit einer Durchführungsverordnung (VO (EG) 485/2013) die Verwendungszwecke der drei neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in PSM eingeschränkt. Für bestimmte PSM die o. g. Wirkstoffe enthalten, wurden bei der Anwendung in Kartoffeln, Wein und Zierpfl anzen zusätzliche Anwendungs bestimmungen festgesetzt, durch die alle denkbaren Expositionspfade für Bienen ausgeschlossen werden sollen. Für Anwendungsgebiete in Zierpfl anzen wird je nach Anwendungsbereich (FX oder UG) eine der folgenden beiden Anwendungs bestimmungen durch das BVL vergeben: Tabelle 1.4.5: Auflagen für Neonicotinoide Code Wortlaut NB501 (FX) NB502 (UG) Die Behandlung darf nur an Pfl anzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen. Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pfl anzen im Freiland vorgesehen ist. Ab 1. Dezember 2013 sind die Verwendung und das Inverkehrbringen einer Reihe von Saatgutarten, die mit Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurden (mit Ausnahme der Verwendung im Gewächshaus), verboten. Das Verbot der Verordnung gilt unmittelbar, eine Umsetzung ist hierfür nicht nötig. Betroffen ist unter anderem Zierpfl anzensaatgut. Allgemein 27

30 Allgemein Hinweise zur Vermeidung von Bienenschäden: Absprache und gegenseitige Information zwischen Gärtner und Imker! auf blühende Unkräuter und Vorblüher im Bestand achten! auch nicht blühende oder nicht attraktive Kulturen werden bei vorhandener Honigtaubildung von Bienen befl ogen! nach Applikation bienengefährlicher PSM ist das Pfl anzenschutzgerät besonders gründlich zu reinigen! Aufwandmengen einhalten! Überdosierungen von PSM sind generell als bienengefährlich zu betrachten! Wird eine Vergiftung von Bienen durch PSM vermutet, ist ein Vertreter des Pfl anzenschutzdienstes bei der Schadensfeststellung mit hinzuzuziehen. Bienen unter suchungen führt das Julius Kühn-Institut durch. Ein Merkblatt sowie ein Formular für die Probenuntersuchung gibt es unter Pflanzenschutztechnik Verwendung zugelassener Pflanzenschutztechnik Die gesetzlichen Grundlagen für das Inverkehrbringen und das Verwenden von Pfl anzenschutzgeräten haben sich mit dem Gesetz zur Neuordnung des Pfl anzenschutzrechts geändert. Das Erklärungsverfahren zum Inverkehrbringen von Pfl anzenschutzgeräten zur Eintragung in die Liste der erklärten Pfl anzenschutzgeräte durch das Institut für Anwendungstechnik im Pfl anzenschutz des JKI ist durch Umsetzung der Richtlinie 2009/127/EG (Maschinenrichtlinie) weggefallen. Geräte müssen nun mit dem CE-Kennzeichen versehen sein und bestimmte europäische Normen erfüllen. Hersteller können auch weiterhin freiwillig die Eignung ihrer Geräte vom JKI prüfen lassen. Das Institut bietet zusätzliche Prüfverfahren zur Beurteilung der verlustmindernden Eigenschaften von Geräten hinsichtlich Abdriftminderung und Einsparung von PSM an. Im Anerkennungsverfahren werden auf freiwilliger Basis Geräte oder Geräteteile (wie z. B. Düsen) geprüft und anerkannt sowie im Teil 6 des PSM-Verzeichnisses veröffentlicht. Eine Übersicht anerkannter Düsen und ein Verzeichnis verlustmindernde Geräte sind unter Fachinfos Pfl anzenschutzgeräte Gerätelisten zu fi nden. Pflanzenschutzgerätekontrolle Zur Überprüfung der Funktionssicherheit und der Verteilgenauigkeit fordert die europäische Gesetzgebung eine regelmäßige Pfl ichtkontrolle für Pfl anzenschutzgeräte. Seit Inkrafttreten der überarbeiteten Pfl anzenschutz-geräteverordnung im Juli 2013 gilt für im Gebrauch befi ndliche Pflanzenschutzgeräte ein Prüfi ntervall von 6 statt bisher 4 Kalenderhalbjahren. Neugeräte sind weiterhin innerhalb der ersten 6 Monate nach Ingebrauchnahme zu prüfen. Als Zeichen einer bestandenen Gerätekontrolle wird eine Plakette in Verbindung mit einem Prüfprotokoll vergeben. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Plakette vermerkt. Bei Verlust oder Nichtlesbarkeit der Plakette kann die Gerätekontrolle mittels des Prüfprotokolls nachgewiesen werden. Mit Wirksamwerden der Pflanzenschutzgeräteverordnung (PflSchGVO) wurde das Kontrollintervall rückwirkend für alle Pflanzenschutzgeräte, welche vor dem 6. Juli 2013 kontrolliert worden sind, auf 3 Jahre erweitert. Das bedeutet konkret, dass alle Pflanzenschutzgeräte, die derzeit eine gültige Plakette besitzen, spätestens ein Jahr nach dem auf der Prüfplakette angegebenen Kalenderhalbjahr erneut kontrolliert werden müssen. Die neue Gültigkeit der Plaketten ist in Tabelle oder auf der Umschlaginnenseite dargestellt. 28

31 Tabelle 1.5.1: Verlängerung der Gültigkeit von Prüfplaketten Plakettenfarbe blau gelb/braun rosa grün Vergabejahr (I. bzw. II. Halbjahr) Aufgedruckte Gültigkeit (bis I. bzw. II. Halbjahr) Neue Gültigkeit (bis I. bzw. II. Halbjahr) Allgemein Wurde zum Beispiel ein Pfl anzenschutzgerät im ersten Halbjahr 2012 kontrolliert, ist auf der Plakette das erste Halbjahr 2014 vermerkt und somit nach aktueller Rechtslage der nächste Kontrolltermin erst auf Grund der Verlängerung um ein Jahr im ersten Halbjahr 2015, spätestens bis zum 30. Juni zu planen. Orange Plaketten besitzen 2015 keine Gültigkeit mehr. E Bisher waren nur Pfl anzenschutzgeräte, die mit einem horizontal ausgerichteten Spritz- oder Sprühgestänge ausgestattet sind und als selbstfahrende Geräte funktionieren, prüfpfl ichtig. Die neue Pfl anzenschutz-geräteverordnung sieht nun eine Prüfpfl icht für weitere Pfl anzenschutzgerätetypen vor: Karrenspritzen, Gießwagen, Nebelgeräte, Schlauchspritzanlagen, Streifenspritzgeräte, Spritzzüge, Zweiwegfahrzeuge, Luftfahrzeuge Beizgeräte, Granulatstreugeräte, Streichgeräte sowie Bodenentseuchungsgeräte Durch eine Übergangsregelung wurde festgelegt, dass diese Geräte spätestens zum 30. Juni 2016 erstmals und dann ebenfalls nach jeweils 6 Kalenderhalbjahren kontrolliert werden müssen. Für Beizgeräte, Granulatstreugeräte, Streichgeräte sowie Bodenentseuchungsgeräte gilt eine Übergangsfrist für die erstmalige Prüfung bis zum Jahr Ausgenommen von der Prüfpfl icht sind schulter- und rückentragbare Pfl anzenschutzgeräte wie Sprühfl aschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte, handbetätigte oder motorbetriebene Rückenspritz- oder Rücken sprühgeräte. D Mit der neuen Pfl anzenschutz-geräteverordnung sind grundsätzlich alle PS- Geräte prüfpflichtig. Ausnahmen gibt es nur für tragbare Kleingeräte. Die Durchführung der Gerätekontrolle ist bei Fachrechtskontrollen im Pfl anzenschutz sowie in Cross Compliance relevant. Alle im Gebrauch befi ndlichen Geräte, auch die ohne Prüfpfl icht, sollten regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden, um einen sachgerechten Pfl anzenschutz durchführen zu können. D Prüfpfl ichtige Pfl anzenschutzgeräte im Einsatz müssen mit einer gültigen Plakette (siehe Umschlag innen) gekennzeichnet sein. Diese Plaketten werden bei amtlichen Kontrollen überprüft. Prüfpfl ichtige Pfl anzenschutzgeräte ohne gültige Prüfplakette dürfen nicht eingesetzt werden. Wenn die Gerätekontrolle fällig wird, sollte man rechtzeitig mit einer amtlich anerkannten Kontrollstelle einen Prüftermin vereinbaren. Zur Einsparung von Reparaturkosten und Zeit ist es empfehlenswert, das Spritzgerät auf die Kontrolle vorzubereiten. Wichtige Arbeiten dafür sind: sorgfältige Innen- und Außenreinigung Reinigung der Filter und Düsen (z. B. mit weicher Bürste, Druckluft oder Ultraschall-Bad) 29

32 Allgemein Prüfung von Tropfstoppeinrichtungen; kein Nachtropfen der Düsen Kontrolle auf undichte Stellen bei entsprechendem Spritzdruck mindestens halbgefüllte Spritze (Wasser) zum Kontrolltermin mitbringen Einfüllsieb nicht vergessen Eine Übersicht der Kontrollstellen zur Prüfung von Pfl anzenschutzgeräten gibt Tabelle Aktuelle Daten können auch dem Internet-Angebot der Pfl anzenschutz dienste (unter Punkt 10.2) entnommen werden. Tabelle 1.5.2: Firma Kontrollstellen für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten Telefon-Nr. Berlin Kontrolle von Brandenburger Kontrollstellen durchgeführt Brandenburg AGRAVIS Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg GmbH NL Fehrbellin Tarmow AGRAVIS Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg GmbH NL Angermünde Angermünde AGRAVIS Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg GmbH NL Seelow Zernickow B+S Landtechnik GmbH Filiale Neustadt Neustadt/Dosse Bartling Landtechnik GmbH Hohenseefeld BLT Brandenburgische Landtechnik GmbH NL Angermünde Angermünde OT Kerkow BLT Brandenburgische Landtechnik GmbH NL Nauen Nauen BLT Brandenburgische Landtechnik GmbH NL Liebenthal Heiligengrabe OT Liebenthal BTD Landtechnik Quitzow GmbH 1 Quitzow HAGRO Handels- und Agrodienst GmbH Boitzenburger Land OT Haßleben Landhandelsvertretung GmbH Gransee Landmaschinenhandels und Service GmbH Groß Beuchow LAWI-Landtechnik-Center-GmbH Röderland LMHS GmbH Haßleben Landmaschinen, Handel & Service Boitzenburger Land OT Haßleben Mecklenburger Landtechnik GmbH Mühlengeez Kritzkow NEWTEC Ost Vertriebsgesellschaft für Agrartechnik GmbH Küstriener Vorland NEWTEC Ost Vertriebsgesellschaft für Agrartechnik mbh Treuenbrietzen Peter Clausen Landtechnik GmbH Neuhardenberg Peter Clausen Landtechnik GmbH Schenkenberg Raiffeisen Technik GmbH Kruckow Schlieper für Landmaschinen GmbH Ragow-Merz Schlieper für Landmaschinen GmbH Sonnewalde SRB Westprignitzer Landtechnik GmbH Karstädt Steinhage Landtechnik Prenzlau GmbH Boitzenburger Land OT Haßleben Technikhof Markendorf GmbH Vertrieb u. Service Jüterbog OT Fröhden /45 Sachsen Agrartechnik Vertrieb Sachsen GmbH Ebersbach Agro-Chemisches-Zentrum Oelsnitz (Vogtl.) GmbH BayWa AG Oberschöna BBG Bodenbearbeitungsgeräte Leipzig GmbH & Co. KG

33 Tabelle 1.5.2: Firma Kontrollstellen für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten Telefon-Nr. Eigensche Landservice GmbH Schönau-Berzdorf Friedrich Gelfert Landtechnik Handel Service Dittmannsdorf b. Freiberg /7504 Gruber Agrartechnik GmbH Elsnig Landmaschinen Vertrieb Deuben GmbH Gerichshain Porst Landtechnik GmbH Rauschwitz Sachsen-Anhalt AGRAVIS Technik Heide-Altmark GmbH, Stendal-Borstel AGRAVIS Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg GmbH, Kemberg AGRAVIS Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg GmbH, Köthen AGRAVIS Technik Sachsen-Anhalt/Brandenburg GmbH, Oschersleben AHS Agrarhandel & Service GmbH, Lindstedt ASF Agrar- Service und Handelsgesellschaft mbh, Flessau B+S Landtechnik GmbH, Filiale Osterburg, Osterburg BauTec Vertrieb und Service GmbH & Co KG, Zerbst Burgwerbener Landtechnik GmbH, Burgwerben CLAAS Grasdorf GmbH Zweigbetrieb Derenburg Landtechnik, Derenburg Fahrzeugbau und Landtechnik GmbH, Wanzleben Hobein Landtechnik GmbH, Aschersleben Kuhlee & Klausa Landtechnik GmbH, Rade Land & Technik - Service GmbH, Luth. Eisleben/Volkstedt Landmaschinen GmbH Badel, Badel Landmaschinen Roschwitz GmbH-Filiale Schneidlingen, Hecklingen OT Schneidlingen Landmaschinen Schröder GmbH, Langenweddingen Landtechnik Quast Landmaschinen-Vertriebs+Service GmbH, Rochau Landtechnik Steigra GmbH, Steigra Memlebener Landtechnik GmbH, Kaiserpfalz OT Memleben Milde GmbH, Elsteraue OT Bornitz New-Tec Ost Vertriebsgesellschaft für Agrartechnik mbh, Calbe/Saale New-Tec Ost Vertriebsgesellschaft für Agrartechnik mbh, Querfurt Politz Werksvertretungen, Süplingen Rahmsdorf GmbH Landmaschinen-Nutzfahrzeuge, Neuendorf a. Speck Schulze & Tüngler Landtechnik, Bellingen Schwalenberg Land - & Kfz Technik, Osternienburg Stücker Landtechnik GmbH, Domnitz Worch Landtechnik GmbH, Schora Thüringen Agrargenossenschaft Bösleben e.g. Bösleben Agrarmarkt Deppe GmbH Kölleda Agrarmarkt Deppe GmbH Nordhausen Agrartest GmbH Sonneborn AGRAVIS Raiffeisen GmbH Wipperdorf AGRO-SERVICE Bleicherode GmbH Bleicherode Allstädt Landtechnik GmbH&Co.KG Bad Tennstedt Allgemein 31

34 Allgemein Tabelle 1.5.2: Kontrollstellen für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten Firma Telefon-Nr. "Fahner Obst" e. G. Abteilung Werkstatt Gierstädt Gruber Agrartechnik GmbH Großwechsungen Halle Agrargenossenschaft Dermbach Halle, ehemaliges Trockenwerk Mihla Hista Tankstellen, Fahrzeug- und Agrartechnik GmbH Weißensee INUMA Fahrzeug-Service und Maschinenbau GmbH Aschara Kindelbrücker Dienstleistungscenter GmbH Kindelbrück Landtechnik Karsten Stiller Burgtonna Landwirtschaftsgenossenschaft Förtha Eckardtshausen Pfeifer Landmaschinen Riechheim Raiffeisen-Techni-Trak GmbH Buttelstedt RW GmbH Lagerhaus Straußfurt RW GmbH Landtechnik Gera-Leumnitz RW GmbH Reparaturwerkstatt Bollstedt RW GmbH Technik-Center Ebeleben RW GmbH Technik-Center Hildburghausen RW GmbH Technik-Center Ritschenhausen RW GmbH Technik-Center Tüttleben /31 Schköland GmbH Landtechnisches Zentrum Schkölen SPS Landtechnik GmbH Kirschkau Technikzentrum Himmelsberg GmbH Sondershausen OT Himmelsberg Thüringer Agrartechnik & Maschinenbau GmbH Lengefeld Thüringer Agrartechnik & Maschinenbau GmbH Mechterstädt Thüringer Agrartechnik & Maschinenbau GmbH Reurieth OT Siegritz Pflanzenschutzgerätetypen Tragbare Spritzgeräte (Rückenspritzen, Druckspeicherspritzen) eignen sich sehr gut für sehr kleine Flächen und sind mit manuell oder elektrisch zu betreibenden Kolbenoder Membranpumpen, Drucktank/Behälter sowie gewebeverstärktem Druckschlauch und einer Spritzlanze mit einer Düse ausgestattet. Der Nutzinhalt kann von 5-20 l betragen. Bei diesen Geräten sollte darauf geachtet werden, dass ein Manometer zur Kontrolle des Spritzdruckes sowie ein Einfüllsieb und Filter vorhanden sind. Diese Geräte arbeiten mit einem Speicherdruck von 4-6 bar. Oft kann an der Spritzlanze der Arbeitsdruck mit Hilfe eines Druckreglers eingestellt werden, um größere Druckschwankungen zu vermeiden. Unter 2 bar sollte aufgrund der schlechten Verteilung der Spritzbrühe nicht gearbeitet werden. Mit diesen Geräten ist eine gleichmäßige Verteilung nur schwer zu erreichen, da sie von Hand geführt werden und die Ausbringmenge nicht voreingestellt werden kann. Eine gleichmäßige Verteilung ergibt sich hier immer aus dem subjektiven Verhalten des Anwenders. (Motor-)Karrenspritzen sind fahrbare Spritzgeräte in kompakter Bauform mit Handgriff oder Deichsel, die einen Nutzinhalt von l haben. Sie sind mit einer Kolbenoder Membranpumpe sowie einem bis 50 m langen gewebeverstärkten Druckschlauch ausgestattet und sollten über eine Druckregelarmatur und ein Manometer verfügen. Als Zubehör können verschiedene Spritzpistolen mit verschiedener Düsenausstattung zum 32

35 Einsatz kommen. Auch bei diesen Geräten ist eine gleichmäßige Verteilung nur schwer zu erreichen bzw. durch die Praxiserfahrung des Anwenders erheblich beeinfl usst. Gießwagen können auch zur PSM-Ausbringung z. B. auf größeren Stellfl ächen genutzt werden, wenn diese geeignet sind (u. a. gesondertes, höhenverstellbares Gestänge, Druckregelung, Mindestgeschwindigkeit). Für eine reibungslose Nutzung muss die Stellfl äche sehr eben sein. Hier sollte auf eine zweckmäßige Düsenbestückung geachtet werden. Feldspritz- und Raumkultursprühgeräte sind selbstfahrende oder schleppergebundene Pfl anzenschutzgeräte für Flächen- oder Raumkulturen. Es lassen sich Anbau-, Aufbau- und Anhängegeräte sowie sogenannte Selbstfahrer unterscheiden, die mit Membran-, Kreisel- oder Kolbenpumpe, Rührwerk, Behältergrößen bis l und Düsengestängen bis zu 42 m ausgestattet sind. Nebelgeräte besitzen in der Regel eine oder zwei mit Druckluft betriebene Düsen und erzeugen mit geringen Wasseraufwandmengen (5-40 l) bei einem Druck von ca. 5 bar sehr kleine, schwebefähige Tröpfchen. Entgegen der weitläufi gen Meinung verteilen sich diese auch bei Vorhandensein zusätzlicher Ventilatoren nicht immer gleichmäßig im Gewächshaus und erreichen auch nicht die Blattunterseiten. Problematisch ist, dass die durch den Luftstrom erzeugte Belagsverteilung im Bestand nicht gesteuert werden kann und durchaus Verluste durch den Luftaustausch bei undichten Gewächshäusern entstehen können. Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es durch diese ungleichmäßige Anlagerung auch zu Über- oder Unterdosierung kommen kann. Es können Kulturschäden wie Blattverbrennungen oder eine geförderte Resistenzentwicklung bei Schaderregern auftreten. Dennoch erscheint das Verfahren attraktiv durch den geringen Arbeitsaufwand gegenüber Spritzgeräten. Aufgrund offener Fragen zur Dosierung sowie des Arbeitsschutzes durch Kontamination von Gewächshausteilen, Boden usw. kann das Verfahren der Vernebelung von PSM nicht empfohlen werden. Spritzenreinigung Eine sachgerechte Spritzenreinigung verhindert Schäden an Kulturpfl anzen sowie PSM- Einträge in Gewässer und reduziert den Reparaturaufwand von Pfl anzenschutzgeräten. Generell sollte die Spritzenreinigung täglich nach Abschluss der Applikationsarbeiten auf der Applikationsfl äche erfolgen. Damit wird ein festes Anlagern von PSM-Resten verhindert. Von großer Bedeutung ist die Spritzenreinigung nach Einsatz von Hemmstoffen oder Herbiziden beim Wechsel in empfi ndliche Kulturen. In diesen Fällen sollten Spezialreiniger siehe Tabelle für Pfl anzenschutzgeräte verwendet werden. Tabelle 1.5.3: Spezialreiniger für Pflanzenschutzgeräte AWM Reiniger Wirkstoff (ml o. g/ Anwendungshinweise 100 l) All Clear Extra Agroclean Agro-Quick Ammoniak- Lösung Natriumtriphosphat neutrale Reinigungssubstanzen Agroklar Tenside 500 Spritzgerät vollständig entleeren Spritzsystem mit Wasser durchspülen und ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser füllen und Reiniger zugeben Reinigungsfl üssigkeit 15 min zirkulieren lassen; danach Reinigungsfl üssigkeit auf einer biologisch aktiven, gärtnerisch genutzten Fläche bzw. speziellen Filteranlagen ausbringen Nachspülen mit Frischwasser Allgemein 33

36 Allgemein Abbildung 1.5.1: Spritzbild einer Hohlkegeldüse Zur sachgerechten Reinigung des Pfl anzenschutzgerätes sollte Folgendes beachtet werden: Bedarf an Spritzbrühe exakt berechnen, damit nicht unnötig hohe Restmengen entsorgt werden müssen Restmenge der Spritzfl üssigkeit ausreichend verdünnen (Empfehlung mindestens 1:10) und auf einer biologisch aktiven, gärtnerisch genutzten Fläche bzw. speziellen Filteranlagen ausbringen an Geräten moderner Bauart die Reinigungsfunktion betätigen, Restmengen auf der biologisch aktiven, gärtnerisch genutzten Fläche bzw. speziellen Filteranlagen ausbringen zusätzlich alle Siebe und Filter sorgfältig reinigen bei Feldspritzen Außenreinigung ebenfalls auf dem Feld durchführen, bewährt haben sich Hochdruckreiniger Spritzgeräte unter Dach abstellen (verhindert das Abwaschen von PSM-Resten). Anlagerung und Düsentypen Die große Vielfalt der verschiedenen Zierpfl anzenkulturen hat nicht nur erheblichen Einfl uss auf die zu behandelnde Zielfl äche, sondern stellt auch unterschiedliche Anforderungen an die Applikationstechnik. Hinzu kommen die speziellen räumlichen Bedingungen im Gewächshaus, die eine ganz eigene Gerätetechnik notwendig machen. Düsen sichern den effektiven Pfl anzenschutz durch eine exakte Dosierung und Verteilung der Spritzbrühe. Es besteht die Anforderung nach einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Spritzfl üssigkeit. PSM sollten gleichmäßig über die Kultur und über das Blatt verteilt werden und nicht abtropfen. Damit wird sichergestellt, dass die berechnete Aufwandmenge die Schadorganismen erreicht und eine Anreicherung von PSM auf Tischen und Stellfl ächen vermieden wird. Die Tropfengröße ist der größte Einfl ussfaktor auf Wirksamkeit von PSM. Eine optimale Wirkung kann nur erzielt werden, wenn der Wirkstoff mit einer Tropfengröße ausgebracht wird, die den Bestand durchdringt und sich so auch an tiefer liegende Blattetagen und Stängel anlagern kann. Feine Tropfen weisen ein hohes Bedeckungspotenzial auf, schweben aber lange in der Luft und besitzen ein hohes Abdriftrisiko. Grobe Tropfen durchdringen den Bestand hingegen besser, allerdings reduziert sich die Bedeckung der Zielfl äche. Ein mittleres Tropfenspektrum ( μm) vereint die Vorteile von Abdriftreduktion, guter Anlagerung und Verteilung. Zu vermeiden sind Spritzmaßnahmen bei hohen Temperaturen und niedriger Luftfeuchtigkeit. Eine schnelle Verdunstung des ausgebrachten PSM beeinträchtigt dessen Wirksamkeit. Pfl anzenschäden können durch kalte Spritzbrühe verursacht werden, wenn in der Sonne aufgewärmte Blätter benetzt werden. Hohlkegeldüsen Für die Behandlung von höheren Kulturen von 50 bis 125 cm eignen sich die Kegeldüsen. Sie sind speziell für Raumkulturen entwickelt und verteilen die Spritzbrühe bei einer Rundum - Behandlung der Kulturpfl anze gleichförmig. Die spezielle Konstruktion bewirkt eine gezielte Verwirbelung der Flüssigkeit. Sie besitzen einen sehr weiten Spritzwinkel und ein feines bis mittleres Tropfenspektrum. Diese Düsen sind häufi g als einteilige Konstruktion (Wirbelplatte und Mundstück zusammengepresst) in Rückenspritzen verbaut. Verfügbar sind auch zweiteilige Konstruktionen mit Injektortechnik, die vom JKI als abdriftarm anerkannt wurden. 34

37 Flachstrahldüsen Flachstrahldüsen werden meist im Düsenverband in Form von Spritzgestängen zur gleichmäßigen horizontalen Verteilung (Querverteilung) der Spritzfl üssigkeit über die Fläche verwendet. Aufgrund der gleichförmigen Verteilung dieser Düsen eignen sich diese hervorragend für Flächenbehandlungen. Hierbei ist ein gleichmäßiger Abstand je nach Verwendungsbestimmung der Düse zur Zielfl äche zu beachten. Dieser Zielfl ä- chenabstand wird durch den Spritzwinkel bestimmt. Es wird zwischen unterschiedlichen Spritzwinkeln unterschieden. Düsen mit Spritzwinkeln von 65 oder 80 bis 90 werden als Einzeldüse und nicht im Düsenverband für die Behandlung einzelner Reihen mit einem Zielfl ächenabstand von ca. 30 cm verwendet und können auch in Rückenspritzen eingesetzt werden. Hingegen fi nden Düsen mit Spritzwinkeln von 110 bzw. 120 eventuell in Kombination mit Randdüsen als Düsenverband bei einem Zielfl ächenabstand von 50 cm Verwendung. Der Einsatz von Flachstrahldüsen im Düsenverband bietet die beste Gewähr für korrekte Dosierung und gleichmäßige Verteilung mit deutlich geringeren Abtropf verlusten. Dies spart letztlich Kosten, verbessert die Produktqualität und schont die Umwelt sowie die Anwenderbelastung. Auch für kleinere Unterglasfl ächen bieten bereits einige Firmen praktische, nachrüstbare Spritzgestänge mit Düsenverband für tragbare Geräte und Karrenspritzen an. Abbildung 1.5.2: (rechts) Spritzbild eines Düsenverbandes ohne (links) und mit Randdüsen Bei Feldspritzgeräten kommen hauptsächlich Flachstrahldüsen mit einem Düsenwinkel von 110 bzw. 120 zum Einsatz. Diese Düsen können in der Regel mit einem Abstand zur Zielfläche von 50 cm eingesetzt werden. Detailliertere Angaben dazu sind der Anerkennungsprüfung der Düsen zu entnehmen. Die Universaldüsen (LU, XR) zählen zu den älteren Flachstrahldüsen. Besonders die kleineren Düsenkaliber produzieren einen hohen Anteil an Feintropfen. Bei Antidrift-Düsen (AD, DG, LD) erfolgen Dosierung und Verteilung der Flüssigkeit getrennt voneinander. Dieses Bauprinzip reduziert den Feintropfenanteil. Bei Injektordüsen wird über eine seitliche Öffnung passiv Luft angesaugt und mit dem Flüssigkeitsstrom vermischt. Dadurch entstehen größere, mit Luft gefüllte Tropfen, die einer geringeren Abdrift unterliegen. Die erste Generation der Injektordüsen (TD, ID, AI, AIC, AVI, S INJEX) benötigt einen Druck von ca. 4 bis 6 bar. Die Düsen der zweiten Generation (AirMix, IDK, AIXR) sind kürzer und können mit einem verringerten Druck (ca. 2,5 bis 3,5 bar) betrieben werden. Bei den Düsen der dritten Generation änderte sich am äußeren Erscheinungsbild nur wenig. Änderungen an der Flüssigkeitsführung bewirkten einen erhöhten Grobtropfenanteil im unteren Druckbereich. Diese Düsen gibt es in langer Bauform (IDN; mit weißer Kennzeichnung) und in kurzer Ausführung (AirMix Nodrift, IDKN). Bei Pralldüsen wird die Flüssigkeit gegen eine Prallfl äche gepresst und dabei zerstäubt. Im unteren Druckbereich sind TT-Düsen etwas grobtropfi ger als Antidrift-Düsen. Eine Weiterentwicklung ist die TTI-Düse mit aufgesetztem Injektor. Dadurch entsteht ein noch gröberes Tropfenspektrum. Der Druck sollte mindestens 3 bar betragen. Allgemein 35

38 Allgemein Über getrennte Zuleitungen werden bei Zweistoffdüsen (AirJet, Airtec) Flüssigkeit und Druckluft in einer Mischkammer zusammen geführt. Durch Variation des Drucks von Luft und Spritzfl üssigkeit lassen sich während der Fahrt Düsenausstoß und Tropfengröße stufenlos verändern und z. B. an wechselnde Bedingungen anpassen. Brühemengen von bis zu 50 l/ha werden bei Zweistoffdüsen möglich. Für bestimmte Druck-Kombinationen liegt eine Einstufung als verlustmindernde Technik vor. Doppelflachstrahldüsen erzeugen zwei abgewinkelte Spritzfächer nach vorn und hinten gerichtet um Spritzschatten zu vermeiden. Die erste Generation (TJ, DF, DGT) hatte noch einen relativ großen Feintropfen-Anteil. Die aktuelle Generation nutzt nun auch das Injektorprinzip. Es existieren lange (TDDF, AVI Twin) und kurze Bauformen (IDKT). Im Angebot befi nden sich auch Bajonettkappen, die zwei herkömmliche Düsen symmetrisch aufnehmen und damit eine Doppelstrahldüse nachahmen. Bei der Turbodrop HiSpeed-Düse handelt es sich um eine Bauform mit zwei asymmetrischen Spritzfächern (10 nach vorn, 50 nach hinten). Dadurch soll die Benetzung des Bestandes auch bei höheren Geschwindigkeiten verbessert werden. Für Spezialfälle stehen auch Sonderbauformen zur Verfügung. Bandspritz-Düsen lassen sich an der Kennzeichnung E erkennen. Sie gibt es als Universal-, Antidrift- und Injektordüsen. Je nach Düsenstrahlwinkel und Spritzhöhe wird eine Spritzbreite von 20 bis 30 cm erreicht. Randdüsen (IS, IDKS, OC, AIUB) ermöglichen eine einseitige Flüssigkeitsausbringung. Da die Überlappung zur nächsten Düse fehlt, ist ein Einsatz dieser Düse nur am Feldrand (und nicht auf der Fläche) möglich. Betriebe mit Freilandfl ächen, die an Gewässer oder Saumbiotope angrenzen, sollten generell nur als verlustmindernd eingestufte Düsen/Pflanzenschutzgeräte verwenden. Eine Übersicht der dafür anerkannten Düsen ist im Internet unter Fachinfos Pfl anzenschutzgeräte Gerätelisten eingestellt. Die Abdriftminderungs klasse wird nur bei Einhaltung der Verwendungsbestimmungen (u. a. Druck und Zielfl ächenabstand) erreicht. D Bei Pfl anzenschutz-düsen handelt es sich um Präzisionsbauteile. Ständige Kontrolle und sachgerechte Pfl ege der Düsen tragen dazu bei, dass PSM optimal verteilt werden und damit die Mittel eine volle Wirkung entfalten können. Spritzbalken sollten so abgelegt werden, dass es zu keinen mechanischen Schäden an den Düsen kommt. 1.6 Rechtliche Regelungen zur Pflanzengesundheit Mit zunehmendem internationalem Handel erhöht sich die Gefahr der Einschleppung von Pfl anzenkrankheiten und Pfl anzenschädlingen, die sich unkontrolliert ausbreiten und damit erheblichen Schaden an der heimischen Natur und Umwelt verursachen können. Durch rechtliche Regelungen zur Einfuhr und zum Verbringen von Pfl anzen oder Pfl anzenerzeugnissen soll dies verhindert werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass Vermehrungsmaterial den hohen Qualitätsansprüchen und pfl anzengesundheitlichen Anforderungen genügt. Wer gewerblich mit Pfl anzen umgeht, hat in verschiedenen Fällen eine Kontroll- und Meldepfl icht bezüglich bestimmter Schadorganismen: Meldepflichtige Schadorganismen Meldepfl ichtig sind alle Schadorganismen, die bereits Quarantänestatus besitzen, sowie neue Schadorganismen, das heißt solche, die nicht in der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführt und bisher nicht in Deutschland aufgetreten sind sowie Schadsymptome verursachen. Für die Meldung ist es unerheblich, ob Maßnahmen ergriffen werden oder wurden. 36

39 Als Quarantäne-Schaderreger werden Schadorganismen des Anhangs I und des Anhangs II der Richtlinie 2000/29/EG, die bisher generell oder an bestimmten Wirtspfl anzen noch nicht in Deutschland festgestellt wurden, defi niert. Gefährliche Schaderreger sind Schadorganismen, die nicht in den Anhängen I und II der Richtlinie 2000/29/EG genannt, jedoch neu in Deutschland sind (auch schon im Verdachtsfall), sich ausbreiten und Schaden verursachen können. Zum Beispiel Schadorganismen, für die die EG-Kommission Notmaßnahmen vorbereitet oder getroffen hat (z. B. Pepino mosaic virus, Phytophthora ramorum, Fusarium circinatum, Gibberella circinata, Rhynchophorus ferrugineus), Schadorganismen der Aktionsliste der EPPO, Schadorganismen der Warnliste der EPPO sowie sonstige neue Schadorganismen, von denen bekannt ist, dass sie Schadsymptome verursachen können. Betriebe, die Anbaumaterial (Pfl anzen, die für die weitere Vermehrung bestimmt sind) produzieren, sind darüber hinaus entsprechend der Anbaumaterialverordnung (AGOZV) zur Meldung der dort gelisteten Schaderreger (AGOZV, Anlage 2) verpfl ichtet. Das betrifft im Falle von Zierpflanzen ausdrücklich alle Schadorganismen, die den Gebrauchswert des Anbaumaterials herabsetzen (AGOZV, 4 (1) 3). Somit fällt z. B. auch der Weiße Chrysanthemenrost, obwohl er nicht mehr in der Quarantäneliste steht, unter diese Meldepfl icht. Nicht meldepflichtig sind Schadorganismen, die in Deutschland bereits weit verbreitet sind, z. B. Bohnenblattlaus und Maiszünsler. Wer muss einen Schadorganismus melden? Meldepfl icht besteht für jede Person, die im Rahmen ihres berufl ichen oder gewerblichen Umgangs mit Pfl anzen oder Pfl anzenerzeugnissen oder hölzernem Verpackungsmaterial Kenntnis vom Auftreten oder dem Verdacht des Auftretens eines meldepfl ichtigen Schadorganismus erhält, z. B. Produktions- und Handelsbetriebe, Lagerhalter, Pfl anzenschutzdienste, amtliche und private Berater, amtliche und private Untersuchungslabore, wissenschaftliche Einrichtungen, Pfl anzenzüchter. Privat personen sind zwar nicht zur Meldung verpfl ichtet, es wird ihnen aber empfohlen, bei einem Verdacht ihren Pfl anzenschutzdienst zu informieren. Invasive Arten können einen hohen ökologischen und wirtschaftlichen Schaden anrichten. Im Zuge des schnellen internationalen Handels sind sie eingeschleppte Arten, die sich ansiedeln und durch ein Übermaß an Ausbreitung die heimische Flora und Fauna verdrängen. Beispiele hierfür sind das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) oder der Riesen-Bärenklau (Heracleum giganteum). Um die Ausbreitung durch phytosanitäre Maßnahmen eindämmen zu können, ist auch eine Meldung einer beobachteten Ausbreitung invasiver Arten an den zuständigen Pfl anzenschutzdienst sinnvoll. Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) Bei der Ausfuhr von Pfl anzen in Drittländer (alle Länder außerhalb der EU) ist entsprechend der Anforderung des Empfangslandes ein vom Pfl anzenschutzdienst ausgestelltes PGZ erforderlich. Anträge auf ein PGZ können elektronisch über gestellt werden. Umgekehrt ist die Einfuhr in die EU auch nur mit einem vom Exportland ausgestellten PGZ möglich. Direkte Einfuhren aus einem Drittland sind ebenfalls unter beim zuständigen Pfl anzenschutz dienst anzumelden. Allgemein 37

40 Allgemein Pflanzenpass Innerhalb der EU (einschl. Schweiz) wird kein Pfl anzengesundheitszeugnis benötigt. Jedoch ist für den Handel mit passpfl ichtiger Ware ein Pfl anzenpass vorgeschrieben. Für welche Pfl anzen Passpfl icht besteht, ist dem Anhang V der Pfl anzen beschau verordnung (Pfl BeschauV) zu entnehmen. Der Pfl anzenpass bestätigt die Freiheit von Quarantäneschaderregern und anderen gefährlichen Schaderregern einer Partie (Sendung). Wesentlicher Bestandteil des Pfl anzenpasses ist die Registriernummer des Erzeugerbetriebes. Dadurch kann im Fall des Auftretens eines solchen Schadorganismus Ursprung und Ursache des Befalls zurückverfolgt und aufgeklärt werden. Eine Registrierung ist für Produktionsbetriebe, die in der EU pfl anzenpasspfl ichtige Ware verbringen, vorgeschrieben. Die Registrierung ist beim Pfl anzenschutzdienst zu beantragen und verpfl ichtet den Betrieb zu innerbetrieblichen Kontrollen auf Befall mit Schaderregern (Liste entsprechend Anbaumaterialverordnung), Buchführung über Empfangsdatum, Absender, Art und Stückzahl der passpfl ichtigen Pfl anzen und Rücklage von Lageplänen des Betriebes und das Auftreten oder den Verdacht des Auftretens von gefährlichen Schaderregern dem Pfl anzenschutzdienst zu melden. Auf Antrag kann die zuständige Behörde (Pfl anzenschutzdienst) das Ausstellen von Pfl anzenpässen durch den registrierten Betrieb selbst, zeitlich für ein Jahr befristet, genehmigen. Voraussetzung ist eine Betriebskontrolle durch den Pfl anzenschutzdienst, die ergeben hat, dass die Pfl anzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände keinem Verbringungsverbot nach 13a Pfl BeschauV unterliegen, zum Zeitpunkt der Untersuchung den Anforderungen nach 13b Pfl BeschauV entsprechen und zu erwarten ist, dass diese Voraussetzungen auch künftig erfüllt werden. Anbaumaterialverordnung (AGOZV) Bei dem Verbringen von Zierpfl anzen zur Weiterkultur innerhalb der EU sind zusätzlich zum Pflanzenpass die Regelungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpfl anzen (AGOZV) zu beachten. Anbaumaterial umfasst alle Pfl anzen, die weitervermehrt werden. Die AGOZV regelt die besonderen Qualitätsanforderungen sowie die Kennzeichnung von Anbaumaterial. Wer Anbaumaterial zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr bringt oder aus einem Drittland importiert und auf den Markt bringt, muss beim zuständigen Pfl anzenschutzdienst dafür registriert sein. 1.7 Pflanzenstärkungsmittel Im Zuge der Neuordnung des Pfl anzenschutzrechtes wurde die Produktgruppe der Pfl anzenstärkungsmittel neu defi niert. Pflanzenstärkungsmittel gemäß 2 Nr. 10 Pfl SchG sind Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pfl anzen zu dienen und Pfl anzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Nach dieser Defi nition dürfen keine direkten Schutzwirkungen gegen Krankheiten und Schädlinge hervorgerufen werden. Wenn biozide Eigenschaften vorhanden sind, handelt es sich um ein zulassungspfl ichtiges PSM. Dies gilt auch dann, wenn Synergisten oder Safener enthalten sind. 38

41 Das BVL führt die verkehrsfähigen Pfl anzenstärkungsmittel in einer Liste. Diese monatlich aktualisierte Liste der Pfl anzenstärkungsmittel gemäß 45 Pfl SchG fi nden Sie unter: Pfl anzenschutzmittel Aufgaben im Bereich Pfl anzenschutzmittel Pfl anzenstärkungsmittel. Es ergeben sich folgende neue Regelungen zur Anwendung von Pfl anzenstärkungsmitteln: Pfl anzenstärkungsmittel, die am gelistet waren und solche, die nicht unter die neue Defi nition Pflanzenschutzmittel gemäß VO 1107/2009 fallen, dürfen zeitlich unbegrenzt verwendet werden (keine Aufbrauchfristen!) Pfl anzenstärkungsmittel, die nach VO 1107/2009 ab dem neu als Pfl anzenstärkungsmittel gelistet sind, dürfen grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung angewendet werden Mittel, bei denen die Versorgung der Pfl anzen mit Nähr- und Spurenstoffen und die Anregung des Wachstums im Vordergrund stehen, sind eher als Pfl anzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoffe einzuordnen. Diese Produktgruppen unterliegen dem Düngemittelrecht. Die Aufnahme eines Pfl anzenstärkungsmittels in diese Liste erfolgt nach der Prüfung im BVL; die Verkehrsfähigkeit ist aber schon nach erfolgter Mitteilung des Inverkehrbringers gegeben. Es können also Pfl anzenstärkungsmittel rechtmäßig in Verkehr sein, die noch nicht in dieser Liste aufgeführt sind. Die Kennzeichnung von Pfl anzenstärkungsmitteln mit einer Listennummer oder Registrierungsnummer sieht das Pfl anzenschutzgesetz nicht vor. 1.8 Zusatzstoffe Zusatzstoffe müssen nach 42 Pfl SchG vom BVL genehmigt und entsprechend gekennzeichnet sein. Das BVL veröffentlicht eine monatlich aktualisierte Liste der Zusatzstoffe. Die Gesamtliste enthält sowohl die gemäß 42 Pfl SchG genehmigten, als auch die nach altem Recht gelisteten Zusatzstoffe (Bundesanzeiger oder Internet bund.de Pfl anzenschutzmittel Aufgaben im Bereich Pfl anzenschutzmittel Zusatzstoffe). Grundsätzlich dürfen im Betrieb nur Zusatzstoffe verwendet werden, die sich auf dieser Liste befi nden. Bei den Zusatzstoffen (auch Additive) handelt es sich um Mittel aus unterschiedlichsten Stoffklassen, die in erster Linie zur Steigerung der pestiziden Eigenschaften bzw. der zu erwartenden Wirkung (durch bessere Benetzung, Haftung, Durchdringung) oder zur Minderung negativer Effekte von PSM im Rahmen der Anwendung (z. B. Schaumbildung) angeboten werden. In der Regel haben die Zusatzstoffe aber keine eigene Wirkung (synergistische Effekte). Viele dieser Stoffe gehören zu den Netzmitteln. Diese vermindern die Oberfl ächenspannung von Flüssigkeiten und verbessern damit die Benetzung des Blattes mit der Spritzbrühe. Spritztropfen laufen auf dem Blatt breit ohne abzutropfen. Netzmittel sind bei bestimmten Herbiziden Bestandteil der Zulassung und werden als Pack vermarktet. Teilweise stehen Netzmittel auch solo im Handel zur Verfügung (z. B. Break-Thru, Silwet Gold, Acxess, proagro Netzmittel, ProNet-Alfa, Kantor). Sie eignen sich vor allem als Kombinationsmittel für Fungizide und Insektizide (bei Kantor auch für Herbizide). Allgemein 39

42 Allgemein D Bevor eigene Mischungen mit Zusatzstoffen auf die Kulturen ausgebracht werden, sollten standortbezogene, kleinfl ächige Erfahrungen gesammelt werden. Mit Insektiziden wie Vertimec, Calypso u. a. konnten bisher positive Wirkungen erzielt werden. Bei Fungiziden ist die Gefahr von Schäden durch ihre Vorformulierung weitaus höher. Tabelle 1.8.1: Ausgewählte Zusatzstoffe für die Anwendung von PSM Wirkung geeignet für Mittel Inhaltsstoffe AWM (%) Benetzen/ Eindringen Stabilität Belag Stabilität Brühe Herbizide Fungizide W.-Regler Insektizide Acxess Polyethermodifi ziertes Trisiloxan 0,05 x x x x x Break-Thru 0,025- Polyedersiloxan S 240 0,05 x x x x x Kantor Alkylpolyglycosid Essigsäure 0,04-0,15 x (x) (x) x x x x proagro Sulfobernstein-säureester Netzmittel 0,1-0,2 x x x x x ProNet-Alfa Milchtensid 0,15-0,2 x x (x) x x x x Silwet Gold Polyethermodifi ziertes Trisiloxan 0,025-0,05 x x x x x x Penetrationsmittel verbessern die Durchdringung des PSM-Wirkstoffs durch die Wachsschicht. Zu dieser Gruppe gehören Öle auf der Basis von Paraffi n oder Rapsölen. Zurzeit liegen im Zierpflanzenbau keine Erfahrungen mit Penetrationsmitteln vor. Bei der Verwendung von hartem Wasser kann es zu Ausfällungen in der Spritzbrühe und damit zur Verstopfung der Spritze kommen. Für diesen Zweck bietet der Handel spezielle Wasserkonditionierer (z. B. Spray plus, Aquafi t, ph-fi x 5, X-Change) oder Produkte mit integrierter Wasserkonditionierung (z. B. Kantor) an. Diese Mittel wirken über eine Verschiebung des ph-wertes in den sauren Bereich. Nach Informationen aus der Praxis sollen bei der Verwendung dieser Mittel positive Effekte erkennbar sein. Seit vielen Jahren befi nden sich auch Mittel zur Reduzierung der Schaumbildung am Markt (z. B. Schaumstopp). Diese Mittel verringern die Bildung von Schaum beim Befüllen und beim Reinigen von Pfl anzenschutzspritzen. PSM mit Neigung zur Schaumbildung sind z. B. Karate Zeon. D Moderne PSM sind optimal formuliert und garantieren bei sachgerechter Anwendung eine sichere Wirkung. Dennoch kann es Praxissituationen geben, die Zusatzstoffe bei der PSM-Anwendung sinnvoll machen (z. B. bessere Benetzung oder Kontakt bei wachsigen bzw. behaarten Blattoberfl ächen; Förderung der Wirkstoffaufnahme systemischer PSM bei stärker ausgeprägten Wachsschichten). 40

43 1.9 Problematische Tankmischungen Die gemeinsame Ausbringung von mehreren PSM bzw. PSM und Flüssigdünger bringt eine Reihe von arbeitswirtschaftlichen Vorteilen. Generell ist aber anzumerken, dass bei Mehrfachmischungen mit drei und mehr Mitteln die Gefahr des Auftretens unerwünschter Effekte zunimmt. Solche Effekte können z. B. Ausflockung und Verstopfen der Spritze, Minderwirkungen oder auch Phytotoxizität an den Kulturpfl anzen sein. Bei der Anwendung von neuen Mehrfachmischungen im Betrieb sollten diese vorher möglichst auf kleiner Fläche getestet werden. Generell sollten nur Tankmischungen Verwendung fi n- den, die vom Hersteller empfohlen werden. Hinweise dazu gibt die Gebrauchsanleitung. Beim Einsatz von Tankmischungen sind zudem die Anwendungsbestimmungen des PSM maßgebend, das die höchsten Sicherheitsstandards erfordert. Außerdem ist eine Änderung der Bienengefährlichkeit möglich (siehe Punkt 1.4 Aufl agen zum Bienenschutz) Resistenzmanagement Definition und Ursachen Von Resistenz eines Krankheitserregers, Schädlings oder Unkrauts gegenüber einem Pfl anzenschutzmittelwirkstoff spricht man, wenn diese durch Änderung ihrer Empfi ndlichkeit generell nicht mehr mit diesem Wirkstoff oder mit der zugelassenen Aufwandmenge nicht mehr ausreichend bekämpft werden können. Resistenzen entstehen durch Anpassung der Schadorganismen an einen Wirkstoff oder Selektion natürlich vorkommender, angepasster Stämme aus der Population. Die Resistenz ermöglicht es einigen wenigen Individuen nach einer PSM-Anwendung zu überleben, während andere innerhalb der Population sterben. Die wiederholte Anwendung eines Wirkstoffs beschleunigt diese Auslese. Resistenzen entstehen in örtlichen Populationen und können sich weiträumig verbreiten. Die Verbreitung resistenter Erreger erfolgt durch aktive Ausbreitung bei Insekten und Milben, Verfrachtung durch Wind oder Verschleppung mit befallenen Pfl anzen. In Deutschland sind verschiedene Resistenzentwicklungen gegenüber Herbiziden, Fungiziden und auch Insektiziden bekannt. Die zwei wichtigsten Resistenzformen sind die metabolische und die Target-Site-Resistenz (wirkortspezifi sche Resistenz). Bei der metabolischen Resistenz ist der resistente Schadorganismus in der Lage, den aufgenommenen Wirkstoff schnell abzubauen (zu metabolisieren), so dass dieser seine Wirkung nicht mehr voll entfalten kann. Bei der Target-Site-Resistenz hat sich die Bindungsstelle im Schadorganismus durch eine genetische Anpassung so verändert, dass der Wirkstoff nicht mehr angreifen kann und die Wirkung ausbleibt. Ausgelöst wird diese Art der Resistenz häufig durch eine Veränderung in einer Gensequenz (Punktmutation). Die Resistenz eines Schadorganismus gegen zwei oder mehr Wirkstoffe, die durch einen Resistenzmechanismus ausgelöst wird, wird Kreuzresistenz genannt. Diese Resistenzform tritt bei metabolischer Resistenz und bei Target-Site-Resistenz auf. Bei der Target- Site-Resistenz kommt es in der Regel nur zur Kreuzresistenz zwischen Wirkstoffen der gleichen Wirkstoffgruppen. Die metabolische Resistenz wirkt sich dagegen häufig auf Wirkstoffe unterschiedlicher Wirkstoffgruppen aus. Das Auftreten von zwei oder mehr unterschiedlichen Resistenzmechanismen gegen mehrere Wirkstoffe in einem Schadorganismus wird als Mehrfachresistenz (multiple Resistenz) bezeichnet. Die verschiedenen Formen der Resistenz können die Wirksamkeit der PSM (bis zum völligen Wirkungsverlust) verringern. 41 Allgemein

44 Allgemein Abbildung : Voranschreiten der Selektion resistenter Biotypen bei der Anwendung von PSM mit gleichem Wirkungsmechanismus Das Auftreten von Resistenz wird immer durch einen Selektionsdruck ausgelöst. Dieser verstärkt sich durch die wiederholte Anwendung von PSM mit dem gleichen Wirkungsmechanismus in der gleichen Population. Die Abbildung zeigt, wie die Selektion der resistenten Schadorganismen bei der Anwendung von PSM mit dem gleichen Wirkungsmechanismus voranschreitet. Nicht jede PSM-Minderwirkung ist auf eine Resistenzbildung zurückzuführen, sondern kann auch applikationstechnische Ursachen haben. Vermeidung von Resistenzen Der Wechsel zwischen verschiedenen Wirkstoffgruppen ist ein wesentlicher Weg zur Vermeidung von Resistenzen. Bei PSM mit mehreren Wirkstoffen müssen alle beachtet werden. Generell kann man davon ausgehen, dass alle Schadorganismen das Potential haben Resistenzen auszubilden. Die Gefahr der Ausbildung einer Resistenz ist bei den Schädlingen unterschiedlich ausgeprägt. Die Gefahr einer schnellen Resistenzentwicklung tritt bei Gruppen mit vielen Nachkommen und vielen Generationen pro Jahr wie z. B. bei Blattläusen, Thripsen und Milben auf, wenn diese wiederholt mit Insektiziden oder Akariziden behandelt werden. Bei den Pilzen kommt es bei Grauschimmel und Falschen Mehltaupilzen schnell zur Entwicklung resistenter Formen. E Wichtig für ein gutes Resistenzmanagement sind eine konsequente Bestandsüberwachung und die Dokumentation (elektronisch oder handschriftlich) der Daten sowie Beobachtungen zur Wirkung des eingesetzten PSM. Nachfolgende Behandlungen müssen dann in Bezug auf Wirkstoffwechsel, Wirkung gegen den bekämpften Schadorganismus, Pfl anzenverträglichkeit und Wiederholungen von Spritzmaßnahmen ausgewählt werden. Maßnahmen alle möglichen nicht chemischen Maßnahmen nutzen Informationen über die Anwendung und Wirkung von PSM nutzen bei Behandlungsfolgen konsequenter Wechsel zwischen den Wirkstoffgruppen (Ausnahme: Belagsfungizide können wiederholt nacheinander eingesetzt werden) beim Pfl anzenzukauf Informationen zu Vorbehandlungen einholen, um diese beim Wirkstoffwechsel berücksichtigen zu können Unterdosierung der Aufwandmengen vermeiden Einsatzmöglichkeit auf das notwendige Maß begrenzen D Grundsätzlich lässt sich die Entwicklung einer Resistenz nicht allein durch ein sachgerechtes Wirkstoffmanagement begrenzen, sondern muss mit pfl anzenbaulichen Maßnahmen kombiniert werden. Nur so kann die Entwicklung von Bekämpfungsproblemen aufgrund von Resistenzentwicklungen aufgehalten werden. Zur Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Resistenzen existieren internationale Arbeitsgruppen, welche von der Pfl anzenschutzmittelindustrie getragen werden. 42

45 Diese Arbeitsgruppen, sogenannte Resistance Action Commitees (RAC), nehmen eine Klassifi zierung der PSM-Wirkstoffe nach Art der Wirkung und nach chemischer Gruppe vor. Es ist davon auszugehen, dass Wirkstoffe innerhalb einer Gruppe ein ähnliches Resistenzverhalten zeigen. Deshalb ist diese Eingruppierung eine wesentliche Grundlage für ein wirkungsvolles Resistenzmanagement. In diesen Übersichten sind die weltweit bekannten Wirkstoffe erfasst, welche die in Deutschland und insbesondere im Zierpfl anzenbau zugelassenen Wirkstoffe weit übersteigt. Tabelle : Internationale Gremien zu Fragen der PSM-Resistenz PSM-Gruppe Institution (RAC) Kürzel Internet-Link Herbizide Herbicide Resistance Action HRAC Committee Fungizide Fungicide Resistance Action FRAC Committee Insektizide Insecticide Resistance Action Committee IRAC Eingruppierung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Die Fungizide und Herbizide sind in erster Linie nach ihrer biochemischen Wirkung, d. h. nach dem Angriffsort im Pathogen eingeteilt. Alle Wirkstoffe mit gleichem Angriffsort werden mit dem gleichen Buchstaben von A bis I gekennzeichnet. Wirkstoffe mit unbekanntem Angriffsort tragen den Buchstaben U (unknown). Mit M (Multiside) werden Wirkstoffe mit mehreren Angriffsorten gekennzeichnet. Sie sind Kontaktwirkstoffe und besitzen wegen des Angreifens an mehreren Wirkungsorten ein geringes Resistenzrisiko. Auch die Gefahr der Kreuzresistenz innerhalb der Gruppe besteht nicht. Abweichend von allen anderen Wirkstoffgruppen, bei denen ein Wirkstoffwechsel geboten ist, können Fungizide aus dieser Gruppe wiederholt in Folge angewendet werden. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen chemischen Gruppen wird mit einer zusätzlichen Ziffer gekennzeichnet. Die Insektizide und Akarizide sind in 29 Gruppen eingeteilt und die Gruppen mit Zahlen versehen. Untergruppen, meist nach chemischen Verbindungen eingeteilt, werden zusätzlich mit Buchstaben versehen. E Die Kennzeichnung der jeweiligen Eingruppierung wird in dieser Broschüre in den PSM-Tabellen direkt unter dem aufgeführten Wirkstoff ersichtlich. Sie erleichtert den Wirkstoffgruppenwechsel bei Behandlungsfolgen. Weitere Hinweise zur Einschätzung einer Resistenzgefährdung, die bei der Zulassung von PSM getroffen wurden, sind in den PSM-Tabellen dieser Broschüre in der Spalte Resistenz mit einem R gekennzeichnet. Tabelle : Beispiel für die Kennzeichnung der jeweiligen Eingruppierung Allgemein PSM Zulassungs-Nr. Zulassung bis WSG (g/kg o. l) Bereich Wirkstoff IRAC- Einstufung Pflanzengröße bis (cm) PSM-AWM (kg o.l/ha) Wasser-AWM (l/ha) max. AWH Abstand (Tage) Verfahren Wirkung Wirkung auf Magister 200 SC Fenazaquin 21 A 200 UG 50 0,15 ml/m² - 2/ K L A 43

46 Allgemein 1.11 Checkliste zum Pflanzenschutz Die Durchführung von Pfl anzenschutzmaßnahmen verlangt ein hohes Maß an Fachwissen. Die sichere Bekämpfung von Schaderregern und Krankheiten unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften ist nur durch gezielte Planung der Maßnahmen zu erreichen. Nachfolgende Liste gibt eine Übersicht zur Planung von Pfl anzenschutzmaßnahmen. Voraussetzungen Kulturführung unter Beachtung vorbeugender Pfl anzenschutzmaßnahmen (Sortenresistenz, optimale Kulturführung, Pfl anzenhygiene) Regelmäßige Bestandesüberwachung, Kenntnis über auftretende Schaderreger (Entwicklungsbiologie, Witterungsprognosen, Sortenanfälligkeit) Anwendung von Schadschwellen/Bekämpfungsrichtwerten (Warndienst, ISIP/Horti-gate, Empfehlungen des amtlichen Pfl anzenschutzdienstes, Fachliteratur) Bekämpfungsentscheidung Welche Pfl anzenschutzmaßnahmen stehen zur Verfügung? (mechanische biologische chemische) Auswahl geeigneter, zugelassener, genehmigter bzw. beantragter PSM (Anwendungsgebiet, Aufwandmenge, Wirkstoffwechsel, Mischbarkeit) Welche Anwendungsbestimmungen bzw. Aufl agen bestehen für das gewählte PSM? (Wartezeit, Abstandsaufl agen, Bienenschutz, Wiederbetretung) Welche Sicherheitshinweise des PSM sind zu beachten? Anwenderschutz? (Gebrauchsanleitung des PSM, persönliche Pfl anzenschutzausrüstung) Ist der Anwender sachkundig im Pfl anzenschutz? (Weiterbildung des Anwenders) Ist das Pfl anzenschutzgerät funktionstüchtig? (gereinigt nach Voranwendung, gültige Prüfplakette soweit gefordert, Einstellbarkeit, Dichtheit, Düsentyp) Wann ist der optimale Bekämpfungszeitpunkt? (Entwicklungsstadium des Schaderregers, Wirkungsweise des PSM, Witterungsbedingungen, Betriebsablauf) Mögliche Teilfl ächenbehandlung Wie viel kostet eine Behandlung? Anwendung von PSM Reinigung des Pfl anzenschutzgerätes auf der Behandlungsfl äche (Außenreinigung, Verdünnung der Restbrühe mind. 1:10) Zeitnahe Dokumentation der Pfl anzenschutzmaßnahme (schriftlich oder in elektronischer Form, siehe Pkt Aufzeichnungspfl icht PSM) Erfolgskontrolle Umgang mit PSM Einkauf ausschließlich PSM mit Zulassung oder Genehmigung Lagerung Sicherheit des Lagers, Dokumentation des Lagerbestandes, Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis Entsorgung Abgabe der restentleerten und gereinigten PSM-Packungen (Pamira oder Hersteller) 44

47 2 Integrierter Pflanzenschutz 2.1 Die Basis für den modernen Pflanzenschutz Nach dem Pfl SchG ist integrierter Pflanzenschutz eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer PSM auf das notwendige Maß beschränkt wird. Bei einem notwendigen Einsatz von PSM sind nur solche Mittel zu wählen, die im Hinblick auf Wirkung, Selektivität, Toxizität und Persistenz den größten Schutz für Mensch und Umwelt gewährleisten. Natürliche Gegenspieler von Schädlingen müssen, wo immer möglich, geschützt werden. Wichtige Voraussetzungen für den Anbau: Fachliche Ausbildung, Umwelt- und Sicherheitsbewusstsein sowie Verantwortung des Betriebsleiters, optimale Klimaregelung, Schadstofffreiheit des Bodens, Standortanforderungen beachten anbautechnische Maßnahmen: Bodenpfl ege, Fruchtfolge, Sortenwahl, gesundes Saat- und Pfl anzgut, optimale Bestandsdichte und Bewässerung Pflanzenernährung und Düngung: Anpassung der Düngung entsprechend Düngerverordnung an den Bedarf der Pfl anzen biologische und biotechnische Maßnahmen: Nützlingseinsatz, Pfl anzenstärkungsmittel, Fangpfl anzen, Farbtafeln, Pheromone, Netze, Vliese Rückverfolgbarkeit und Dokumentation: Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und anschließende Bewertung D Kann durch anbautechnische, biologische und biotechnische Verfahren ein Schaden nicht verhindert oder auf ein tolerierbares Maß beschränkt werden, d. h. der wirtschaftliche Schaden durch Schadorganismen übersteigt die PSM-Anwendungskosten, müssen ausgewählte PSM eingesetzt werden, die die nichtchemischen Maßnahmen unterstützen (integrierter PSM-Einsatz, siehe Punkt 3). Hygienemaßnahmen im Gewächshaus Um das Etablieren und Verbreiten von Schädlingen und von Krankheitserregern zu vermeiden, sind vor allem strikte Hygieneregeln einzuhalten (siehe dazu auch Punkt 3): Erhaltung eines Grundreinigungszustandes der Gewächshäuser und Produktionsfl ächen; keine Lagerung von Gegenständen (z. B. Verpackungsmaterial) im Produktionsbereich regelmäßige gründliche Entfernung sämtlicher Reste der Vorkultur, einschließlich von Substratresten sowie eines möglichen Unkrautaufwuchses Reinigung und Desinfektion von Tischen, Kulturgefäßen, Arbeitsgeräten, Bewässerungsmatten, Wasserbecken und Bewässerungssystemen sorgfältige Eingangskontrollen an Pfl anzenlieferungen in möglichst separaten Eingangsbereichen; gegebenenfalls Etablierung eines Quarantäne-Regimes für den Pfl anzenzukauf; Verweigerung der Annahme bei Befall im Bedarfsfall integrierter PSM-Einsatz zur Verhinderung einer Ausbreitung von Schadorganismen auf benachbarte Produktionsfl ächen Allgemein 45

48 Allgemein 2.2 Bestandsüberwachung Im Zierpflanzenbau können häufig kleinste Ausgangsbefallssituationen verheerende Folgen für den Gesamtbestand haben. Eine wesentliche Voraussetzung für zielgerichtete Pflanzenschutzmaßnahmen ist das frühzeitige Erkennen von Befallsherden im Produktionsbestand durch regelmäßige visuelle Kontrollen durch das gärtnerische Personal und den Einsatz von Überwachungshilfsmitteln wie Farbtafeln, Lockstoff- oder Lichtfallen. Diese Bestandesüberwachung dient als wichtige Entscheidungshilfe für den termingerechten Einsatz der integrierten Verfahren und damit der Absicherung des Bekämpfungserfolges. Der PSM-Aufwand und die Kosten können auf diese Weise weitestgehend reduziert und die Rückstandsbelastung in Pfl anze und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Eine Kenntnis der vielfältigen Ursprünge und Herkünfte eines Schadorganismenbefalls kann das rechtzeitige Auffi nden erleichtern. Häufi ge Ausgangssituationen für einen Befall sind Überdauerungsstadien aus den Vorkulturen, Verschleppung aus Nachbarbeständen, Zufl ug oder Einschleppung über Zukauf und Publikumsverkehr. Hilfsmittel für die Überwachung Leimtafeln fangen Insekten durch die Lockwirkung unterschiedlicher Farben und E das Festhalten auf der Klebefl äche (siehe Tabelle 2.3.1). Blautafeln sind geeignet zur Überwachung von Thrips-Arten, Gelbtafeln dienen der Überwachung von Weißen Fliegen, Minierfl iegen, Trauermücken und z. T. gefl ügelten Blattläusen. Für jedes Gewächshaus sollten mindestens fünf farbige Leimtafeln nahe oder kurz oberhalb der Kulturpfl anze aufgehängt werden. In der Praxis haben sich die farbigen Leimtafeln aus Plexiglas (3 mm stark) bewährt. Dieser Tafeltyp (Bio-Colortrap) wird mit einem passenden Polyethylen-Beutel überzogen, verschlossen und danach mit Leim bestrichen. Die Beutel sind auswechselbar, so dass die Farbtafeln unbegrenzte Zeit verwendet werden können. Gelbschalen fi nden Verwendung bei der Überwachung von gefl ügelten Blattläusen im Freiland, als auch im Gewächshaus. Sie werden in der Regel mit Wasser und einem Netzmittel gefüllt, um angelockte Insekten festzuhalten. Wichtig ist, dass mindestens ein- bis zweimal pro Woche auf Schädlingsbefall kontrolliert wird. Nur so ist eine Aussage über die Entwicklung der Schädlingspopulation und damit eine Entscheidung über angepasste integrierte Pfl anzenschutzmaßnahmen möglich und erfolgreich. Fangpflanzen (siehe Punkt 3) sind geeignet für Kulturen unter Glas. Sie haben E eine Lockwirkung auf unterschiedliche Schädlinge und können für die Überwachung, wie für die Bekämpfung von Schädlingen eingesetzt werden. Pheromonfallen (Lockstofffallen) sind mit artspezifi schen Pheromonen der Schadfalter und einem Klebstoff versehene Fallen, die im Kulturbestand aufgehangen werden können. Die männlichen Insekten werden angelockt, die Paarung verhindert und die Populationsentwicklung gestört. Kenntnisse über den auftretenden Schadfalter sind wichtig für die Auswahl der artspezifi schen Fallen (Tababelle 2.3.1). 2.3 Integrierte Bekämpfungsmöglichkeiten Die Entscheidung über die Wahl des bzw. der jeweiligen Pfl anzenschutzverfahren ist unter Abwägung der Wirksamkeit, der möglichen Risiken für den Verbraucher, den Anwender und der Umwelt sowie der Kostensituation kulturpfl anzenbezogen zu treffen. Stehen keine weiteren praktikablen Möglichkeiten der Schadensabwehr zur Verfügung, so ist die Anwendung eines geeigneten und für das jeweilige Anwendungsgebiet zugelassenen oder genehmigten PSM möglich. 46

49 Physikalische Maßnahmen Anwendung von natürlichen Mulchmaterialien, Mulchpapier, Mulchfolie zur Befallsminderung durch bodenbürtige Schaderreger und zur Reduzierung des Unkrautdrucks mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung Bodenentseuchung durch Dämpfung Allgemein Biologische Maßnahmen Einsatz von antagonistischen Pilzen wie z. B. Coniothyrium minitans (Contans WG) zur Bekämpfung von Sclerotinia-Arten im Boden im Freiland und Gewächshaus (siehe Punkt 3) Anwendung von Bakterienpräparaten gegen freifressende Schmetterlingsraupen (z. B. Bacillus thuringiensis) und Pfl anzenstärkungsmitteln (Bacillus subtilis, Trichoderma harzianum) im Freiland und Gewächshaus Einsatz von Nützlingen wie z. B. Schlupfwespen, Raubmilben, Raubwanzen, Florfl iegen, Marienkäfer, entomopathogenen Nematoden im Gewächshaus Förderung natürlicher Feinde der Feldmäuse durch das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel im Freiland Chemische Maßnahmen chemische Maßnahmen erst, wenn keine alternativen Maßnahmen zur Verfügung stehen oder diese keinen ausreichenden Schutz bieten nur Anwendung zugelassener PSM, unter Beachtung der Aufl agen und Anwendungsbestimmungen zum Umwelt-, Wasser-, Bienen- und Vogelschutz Anwendung von Nützlings schonenden PSM Wirkstoffgruppenwechsel beachten prophylaktische Anwendung nur bei Krankheiten, die eine vorbeugende Behandlung erfordern Vermeidung einer Beeinträchtigung von Nachbarbeständen beim Einsatz von PSM (z. B. durch Abdrift oder Abschwemmungen) Weitere wichtige Hinweise Inanspruchnahme der Beratung (z. B. durch den amtlichen Pfl anzenschutzdienst) Nutzung regionaler Warndienstmeldungen als Entscheidungshilfe für den Einsatz von PSM Tabelle 2.3.1: Bezugsquellen für biotechnische Hilfsmittel (Auswahl) Firma/Anschrift Kontaktdaten Pheromonfallen Temmen GmbH Biologischer Pfl anzenschutz Ankerstraße Hattersheim Tel.: 06145/ Fax: 06145/ Trifolio M GmbH Dr. Haus-Wilhelmi-Weg Lahnau Tel.: 06441/ Fax: 06441/ info@trifolio-m.de 47

50 Allgemein Tabelle 2.3.1: Firma/Anschrift Flügel GmbH Westerhöfer Straße Osterode/Harz Farbtafeln Havelland-O.B.S.T. GmbH Am Plessower Eck Werder (Havel) Biofa Rudolf-Diesel Str Münsingen Temmen GmbH Biologischer Pfl anzenschutz Ankerstraße Hattersheim Scotts Celaflor GmbH & Co. KG Wil.-Th.-Römheld-Str. 28, Mainz W. Neudorff GmbH KG An der Mühle Emmerthal Kulturschutznetze Neudorff GmbH KG Abt. Nutzorganismen Postfach Emmerthal SagaFlor AG Fuldastr Baunatal HADI - Handelsgesellschaft für Gartenbaubedarf mbh Am Redder Marschacht-Roenne Rudolf - Schachtrupp KG Friesenweg Hamburg Mulchmaterial bzw. Vlies Ehlert-Wirtz Gartentechnik Wellensweiler Str Neukirchen Bezugsquellen für biotechnische Hilfsmittel (Auswahl) Kontaktdaten Tel.: 05522/ Fax: 05522/ Tel.: 03327/ Fax: 03327/ Tel.: 07381/ Fax: 07381/ Tel.: 06145/ Fax: 06145/ Tel.: 06131/ Fax: 06131/ Tel.: 05155/624-0 Fax: 05155/6010 Tel.: 05155/624-0 Fax: 05155/6010 Tel.: 05665/ Fax: 05665/ Tel.: 04176/8911 od. /266 Fax: 04176/89 94 Tel.: 040/ Fax: 040/ uegel-gmbh.de info@fl uegel-gmbh.de havelland-obst@lindicke.de info@temmen.de or.de beratung@scotts.com info@neudorff.de or.de Info@sagafl or.de heerens@hadi-gartenbau.de Tel.: 06894/ mail@schachtrupp.de info@ehlert-wirtz.de Weitere Informationen können dem Merkblatt Biotechnische Hilfsmittel zur Überwachung von wichtigen Schädlingen im Gemüsebau von Sachsen-Anhalt entnommen werden. Dieses Merkblatt kann von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Dezernat 23 unter der Tel.-Nr / oder per pfl anzenschutz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de bezogen werden. 48

51 2.4 Checkliste zum integrierten Pflanzenschutz für den Anwender Nachfolgende Liste gibt eine Übersicht zur Planung von integrierten Pfl anzenschutzmaßnahmen. Vorbeugende Pflanzenschutzmaßnahmen: - Hygienemaßnahmen im Kultursystem - Kulturfolge beachten (Freiland Kulturwechsel) - resistente Sorten nutzen - optimale Kulturbedingungen schaffen Regelmäßige Bestandesüberwachung: - Eingangskontrollen, Aufhängen von Blau- und Gelbtafeln - Unkrautbekämpfung (auf/unter den Tischen) - Kenntnis über auftretende Schadorganismen und ihrer Entwicklungsbedingungen an der Kultur Ermittlung von Schadschwellen und Bekämpfungsrichtwerten: - Warndienst, Empfehlungen des amtlichen Pfl anzenschutzdienstes, Fachliteratur, Internet - Beobachtungen an der Pfl anze (Lupe) - Klopfproben, Auszählung von Gelb- und Blautafeln Bekämpfungsentscheidung Welche Pfl anzenschutzmaßnahmen stehen zur Verfügung? Biologische Maßnahmen: erfordert eindeutige Diagnose des Schadorganismus frühzeitige Planung und Einsatz nötig geeignete Antagonisten auswählen, klimatische Bedingungen beachten Einsatzmenge und Kosten berechnen Kontrolle der Systeme und des Bekämpfungserfolges bei Erstplanung und Einsatz Beratung anfordern Mechanische Maßnahmen: Optimierung der Kulturbedingungen Aussortieren von befallenen Einzelpfl anzen (Herdbekämpfung) Unkrautbekämpfung (auf/ unter den Tischen) Aufhängen von Leimtafeln und Lichtfallen Desinfektion von Geräten und Tischen Chemische Maßnahmen: optimalen Bekämpfungszeitpunkt und Entwicklungsstadi um des Schaderregers kennen Auswahl geeigneter integrierbarer und zugelassener (genehmigter bzw. beantragter) PSM und Wirkungsweise kennen Anwendungsbestimmungen bzw. Aufl agen von PSM beachten Sachkunde vorhanden Prüfung des Pflanzenschutzgerätes Witterungsbedingungen beachten mögliche Teilfl ächenbehandlung planen Anwendungsbestimmungen bzw. Aufl agen von PSM beachten Sachkunde vorhanden Prüfung des Pflanzenschutzgerätes Witterungsbedingungen beachten mögliche Teilfl ächenbehandlung planen Anwendung der geeigneten Maßnahmen und Dokumentation der Pfl anzenschutzanwendung sowie Erfolgskontrolle Allgemein 49

52 Nützlingseinsatz 3 Nützlingseinsatz 3.1 Allgemeine Voraussetzungen Der Nützlingseinsatz im Gewächshaus gewinnt zunehmend an Bedeutung. Er ist eine der wichtigsten Maßnahmen um Resistenzen gegenüber Akariziden und Insektiziden vorzubeugen. Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Informationen zum biologischen Pflanzenschutz können nur orientierenden Charakter haben, weil die Komplexität biologischer Verfahren groß ist. Jungpflanzen müssen frei von Schädlingen sein und dürfen nicht mit persistenten, nützlingsschädigenden PSM behandelt sein. Deshalb sollte man sich bei den Jungpfl anzenanbietern zu Vorbehandlungen kundig machen und über den beabsichtigten Einsatz von Nützlingen bei der Bestellung informieren. Stark toxische und/oder persistente Wirkstoffe wie z. B. Imidacloprid sollten grundsätzlich nicht eingesetzt werden, wenn mit Nützlingen gearbeitet wird. Kombination von Nützlingen mit chemischen PSM Umfangreiche Kenntnisse zur Kombination von PSM und Nützlingen müssen vorhanden sein. Der Einsatz chemischer Insektizide bzw. Akarizide in diesem System muss abgestimmt werden. Es gibt keine nützlingsschonenden PSM an sich, die direkte Wirkung auf Nützlinge und die Wartezeiten von der PSM-Anwendung bis zur Nützlings-Freisetzung sind sehr unterschiedlich. Auch nützlingsschonende PSM sind nur mit bestimmten Nützlingen oder bestimmten Stadien der Nützlinge kombinierbar. Allgemeine Informationen zu möglichen Nebenwirkungen von PSM auf Nützlinge sind in dieser Broschüre in den PSM-Tabellen unter Bemerkungen mit dem E Symbol Ɵ dargestellt. Genaue Angaben zur Wirkung auf den einzelnen Nützling fi nden sich auf folgenden Internetseiten: be, Vorteile des Nützlingseinsatzes: keine Wartezeiten vor der Ernte keine Pfl anzenschäden keine schädlichen Rückstände auf der Pfl anze, im Boden oder im Wasser Schonung natürlich vorhandener Nützlinge Kombination mit ertragsfördernden biologischen Maßnahmen möglich keine Aufl agen im Gewässer-, Bienen und Arbeitsschutz Verminderung des Einsatzes chemischer PSM keine Resistenzen Nachteile des Nützlingseinsatzes: zu Beginn höhere Kosten gegenüber dem chemischen Pfl anzenschutz Nützlinge sind nicht mit allen chemischen PSM kombinierbar die Spannen von Temperatur und relativer Luftfeuchte sind oft enger als die für die Anwendung chemischer PSM vorbeugender Einsatz und schnelles Reagieren auf ersten Schädlingsbefall sind notwendig Planung des Nützlingseinsatzes: Ein Nützlingseinsatz muss bereits vor der Kultur geplant werden. Das Ausbringen muss vorbeugend erfolgen. Es wird nicht nur der einzelne Schädling betrachtet, sondern immer der gesamte Schädlingskomplex einer Kultur. Je nach Kultur und Befallsgrad wird bei steigendem Schädlingsbesatz mit erhöhten Nützlingsmengen oder mit für die spezielle Situation integrierbaren chemischen Insektiziden bzw. Akariziden gearbeitet. 50

53 E Der Nützlingseinsatz muss regelmäßig erfolgen. Eine Dauerbestellung beim Nützlingsproduzenten, die über mindestens 3 bis 4 Monate eine vorbeugende Grundversorgung in 14-tägigem Rhythmus garantiert, ist am besten geeignet um Kontinuität zu erreichen. Bestandesüberwachung In den Kulturen sollten wöchentliche visuelle Kontrollen an den Pfl anzen und zusätzlich eine Überwachung mittels Leimtafeln und anderen Fallen erfolgen. Nur bei rechtzeitigem Erkennen des Auftretens von Schaderregern und schnellem Einleiten entsprechenden Gegenmaßnahmen ist der Nützlingseinsatz erfolgreich. Bei bestimmten Schädlingen, wie z. B. Blattläusen, Spinnmilben und Thripsen ist eine vorherige genaue Artbestimmung für den Einsatz jeweils spezifi scher Nützlinge notwendig. Hygiene im Betrieb Die Pfl anzenhygiene ist ein wesentlicher Punkt bei den vorbeugenden Maßnahmen im Pfl anzenschutz. Eingangskontrollen gelieferter Pfl anzenware verhindern das Einschleppen von Schaderregern. Weiße Fliege und Thrips werden häufi g mit Jungpfl anzen verbracht. Es sollten nur gesunde Pfl anzen verwendet werden. Mit Werkzeugen und Kleidung können Schädlinge und Krankheiten im Bestand verschleppt werden. Die Kosten des Nützlingseinsatzes lassen sich nur bei strikter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen niedrig halten. Dazu gehören: strengste Kontrolle sämtlicher Pfl anzenzukäufe - befallene Partien zurückweisen! separates Aufstellen von Neuware - bei Befall sofort behandeln wöchentliche Kontrolle von Schau- und Dekorationspfl anzen keine privaten Pfl anzenanzuchten der Mitarbeiter im Betrieb! konsequente Unkrautbekämpfung im Außenbereich und im Gewächshaus regelmäßige Bestandeskontrollen und kontinuierliche Schädlingsbekämpfung in allen Kulturen des Betriebes Kulturbedingungen Beim Einsatz von Nützlingen ist es ebenfalls eine wichtige Voraussetzung, den Pfl anzenbestand durch optimale Kulturbedingungen gesund zu erhalten und durch Einsatz von pfl anzenstärkenden Präparaten und Bodenhilfsstoffen (siehe Punkt 1.7) wie z. B. Trichoderma- oder Bacillus subtilis Produkten die Pfl anzen vor Krankheitserregern zu schützen. Ein schlechter Ernährungszustand, Staunässe oder starke Temperaturschwankungen beeinträchtigen auch den Nützlingseinsatz. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Überwachung der Funktionstüchtigkeit von Messfühlern und deren Werten. Sie entscheiden über den Einsatzerfolg der Nützlinge, da die Spanne von Temperatur und relativer Luftfeuchte oft enger ist als die für die Anwendung von chemischen PSM. Die Messfühler sollten dicht über dem Bestand hängen und vor Einstrahlung geschützt werden, um Messfehler zu verhindern. Nützlingseinsatz 3.2 Einsatz von Nutzorganismen zur Bekämpfung von Schädlingen Für den terminoptimierten Einsatz von Nützlingen ist es wichtig, die Art der antagonistischen Wirkung auf den Schädling zu kennen. Räuber (z. B. Marienkäfer, Florfl iege, Raubmilben, Raubthrips) sind in der Lage, den Schaderreger oder dessen Eier aufzuspüren, zu vertilgen oder auszusaugen. Sie können relativ kurzfristig zur Bekämpfung eingesetzt werden. Parasitoide (z. B. Schlupf- und Erzwespen, Raupenfl iegen) suchen aktiv den Wirt und legen ihre Eier in oder an die Eier, Larven- oder Puppenstadien ab. 51

54 Nützlingseinsatz Dort ernährt und entwickelt sich die Larve im Wirt und unmittelbar vor der Verpuppung der Parasitoidenlarve stirbt der Wirt ab. Hier ist bei einem Einsatz zu beachten, dass die Wirkung der Bekämpfung des Schädlings mit einer Verzögerung durch die Entwicklung des Nützlings eintritt. Grundsätzlich ist jedoch eine frühzeitige und vorbeugende biologische Bekämpfung von Schädlingen effi zienter und erfolgreicher, als der Einsatz in schon vorhandenen Schädlingspopulationen. Nachfolgend werden die allgemeinen Einsatzbedingungen der Nützlinge für die entsprechenden Schädlinge beschrieben. Sie sollen eine Übersicht der Möglichkeiten bieten, ersetzen jedoch nicht die konkrete Planung für die Kultur vor Ort. Es sind vielfältige Einsatzbedingungen für die Nützlinge zu berücksichtigen, um die biologische Bekämpfung von Schadorganismen erfolgreich durchzuführen. Die Umstellung vom chemischen Pfl anzenschutz auf biologisch integrierte Verfahren oder einen ausschließlich biologischen Pfl anzenschutz bedarf entspre- D chender Kenntnisse und Erfahrungen. Deshalb sollte, für den erfolgreichen Einsatz, eine Beratung in Anspruch genommen werden. Weiße Fliegen (Mottenschildläuse) Die Weiße Fliege ist mittlerweile ein häufi g anzutreffender Schädling. Es gibt derzeit zwei Arten, die sich im Zierpfl anzenbau stark ausgebreitet haben: Die Gewächshaus-Weiße Fliege (Trialeurodes vaporariorum) und die Tabakmottenschildlaus (Bemisia tabaci). Sie sind Pfl anzensaftsauger mit polyphager Lebensweise, die zu Massenvermehrungen neigen. Tabelle 3.2.1: Biologische Bekämpfung von Weißen Fliegen Schlupfwespe (Encarsia formosa), Raubwanze (Macrolophus pygmaeus) ab Kulturbeginn: 5 Encarsia formosa/m² im Abstand von 7 Tagen, Behandlung fortsetzen bis Parasitierung von 80 % erreicht ist. Einsatz meist nur bis zur dritten Oktoberdekade möglich, danach reicht Lichtstärke nicht immer aus. Nur an behaarten Pflanzen: zusätzlich 1 Macrolophus pygmaeus/m² (günstig ist hier die Verwendung von Tabak-Depotpfl anzen siehe Tabelle 3.2.2) Durch Encarsia parasitierte Larven werden bei Trialeurodes schwarz, bei Bemisia bräunlich. Das Erkennen parasitierter Larven ist schwierig - Beratung in Anspruch nehmen. Wichtig ist die Überwachung des Befalls durch Weiße Fliegen mit Hilfe von Gelbtafeln. Tabelle 3.2.2: Einsatz von Depotpflanzen Aufstellen von Tabak-Depotpfl anzen zur Förderung von Macrolophus pygmaeus Aussaat von Tabak (nach 3 Tagen aufgelaufen). Nach dem Aufl aufen pikieren der Pfl anzen in 19-er Töpfe und nach weiteren 4 Wochen Pfl anzung in den 30-cm-Endtopf. Aufstellen der Depotpfl anzen im Kulturpfl anzenbestand (2-3 Töpfe/100 m²), Besiedlung mit Macrolophus spp./topf. Die Zufütterung erfolgt mit 0,5 g Sitotroga-Eier/Topf. Erscheinen der nächsten Macrolophus-Generation nach 2 bis 3 Wochen (temperaturabhängig). In der Praxis wurden bei Euphorbien gute Erfahrungen mit Auberginen als Fangpflanzen gemacht. Damit ist eine gute Kontrolle des Auftretens der Weißen Fliegen (Trialeurodes vaporariorum und Bemisia tabaci) im Gewächshaus möglich sowie die Parasitierung an den Pfl anzen sehr gut sichtbar (siehe Tabelle 3.3.5). 52

55 Thrips (Fransenflügler) Der Kalifornische Blütenthrips (Frankliniella occidentalis) hat sich in Europa zu einem der wichtigsten Schädlinge im Zierpfl anzenbau entwikkelt. Er verursacht irreversible Schäden an der Pfl anze, wie Blatt- und Blütendeformationen. Die Hauptschädigung wird jedoch durch die Übertragung von TOSPO-Viren wie dem TSWV (tomato spottet wilt virus) und dem Impatiens INSV (impatiens necrotic spotted virus) verursacht. Weitere im Unterglasanbau auftretende Schadthripse sind Thrips palmi, Thrips tabaci und Thrips fuscipennis. Nicht alle Thripsarten sind wirtsspezifi sch und oft saugt die gleiche Art an verschiedenen Pfl anzen. Der Thripsbefall muss wöchentlich kontrolliert werden. Vor Beginn der Blütenbildung eignen sich dazu Blautafeln. Ab Einsetzen der Blüte ist das Ausklopfen von Blüten auf Papier oder die fl ache Hand zusätzlich notwendig. Tabelle 3.2.3: Biologische Bekämpfung von Thripsen Raubmilben (Amblyseius barkeri, Amblyseius cucumeris, Amblyseius swirskii) Florfliegenlarven (Chrysoperla carnea) Nematoden (Steinernema feltiae) Bodenraubmilbe (Hypoaspis miles) Bodenbehandlung vor/ zum Kulturbeginn: Nematoden (Steinernema feltiae) mit mind. 150 Mio. Tieren/100 m², Einsatz von Hypoaspis miles (nur bei Schnittblumen oder starkem Vorjahresbefall) ab Kulturbeginn: alle 2 Wochen Raubmilbeneinsatz (Amblyseius-Arten-Mix) nach Bedarf und entsprechend der Kultur, Überwachung mit Blau- und Gelbtafeln bei Befallsanstieg: über 5 Thripse/Tafel und 100 m² 3-mal 5 Chrysoperla carnea/m² aller 3 Wochen Hinweis: regelmäßiger Nützlingseinsatz und konsequente Hygiene notwendig Blattläuse Die ersten Symptome einer Besiedlung mit Blattläusen sind oft eingerollte und gekräuselte Blätter. Junge Triebe und Blüten sind verformt. Klebriger Honigtau überzieht die darunterliegenden Blätter und Triebe. Die Blattläuse sind Virusüberträger. In den letzten Jahren traten verstärkt Resistenzen auf. Eine Bestimmung der auftretenden Art ist sowohl für die Auswahl des geeignetsten Insektizids als auch den Einsatz der wirkungsvollsten biologischen Gegenspieler wichtig. Tabelle 3.2.4: Biologische Bekämpfung von Blattläusen Baumwollblattlaus (Aphis gossypii), Grünfleckige Kartoffelblattlaus (Aulacorthum solani) Schlupfwespen (Aphelinus asychis, Aphidius ervi, Lysiphlebus testaceipes, Aphidius colemani) Räuberische Gallmücke (Aphidoletes aphidimyza) Florfliegenlarven (Chrysoperla carnea) Pfirsichblattlaus (Myzus persicae) Schlupfwespen (Aphidius matricariae, Aphidius ervi) Florfliegenlarven (Chrysoperla carnea) Nützlingsfi rmen bieten auch Mischungen verschiedener Schlupfwespen an (Hinweise der Produzenten beachten), effektivere Bekämpfung mit offener Blattlauszucht (siehe Tabelle 3.2.5). Bei starkem Befall kann ein integrierbares Insektizid angewendet werden Nützlingseinsatz 53

56 Nützlingseinsatz Tabelle 3.2.5: Offene Zucht von Blattlausgegenspielern Anleitung zur Anlage einer offenen Zucht von Blattlausgegenspielern Aussaat: Fingerhirse (Eleusine coracana) fungizidgebeizt oder Hasenschwanzgras (Lagurus ovatus) oder mehltauresistenter, ungebeizter Winterweizen oder Wintergerste (Wintergetreide schiebt keine Ähren) oder Mais in Balkonkästen von 1 m Länge mit integriertem Wasserspeicher. Wintergetreide eignet sich in den kühlen Frühjahrsmonaten, während Ziergräser oder Mais in den warmen Sommermonaten zu bevorzugen sind. Aufstellen: bei Gemüse und Zierpfl anzen 1 Balkonkasten/200 m² Kulturfl äche. Nach einer Woche (bei Mais nach vier Wochen) Getreideblattläuse (Rhopalosiphum padi) bestellen, die Pfl anzen nach dem Aufl aufen mit Getreideblattläusen besiedeln (Zweikeimblättrige Pfl anzen werden von Getreideblattläusen nicht befallen!). Nützlinge: nach einer weiteren Woche Freilassung von Nützlingen: 0,5 Gallmücken (Aphidoletes aphidimyza) und 0,5 Schlupfwespen (Aphidius ervi), 0,5 Schlupfwespen (Aphidius matricariae) und 0,5 Schlupfwespen (Aphelinus ascychis oder Lysiphlebus testaceipes) je Kasten, eventuell nach 10 Tagen wiederholen. Rechtzeitiges Nachbestellen von Nützlingen veranlassen! Hinweis: Die offene Zucht muss alle 4 Wochen neu angelegt werden. Die Bewässerung der Zucht muss garantiert werden. Spinnmilben Die ersten Symptome einer Besiedlung sind oft feine hellgelbe Pünktchen, verteilt auf der gesamten Blattoberfl äche (Verwechslung mit Symptomen eines Thripsbefalls möglich). Erst dann entdeckt man blattunterseits die in feinen Gespinsten lebenden Spinnmilben. Die neuen Spinnmilben (Bryobia, Panonychus) sind freilebende Arten, die jedoch keine Gespinste ausbilden. Sie sind sehr schwer bekämpfbar. Tabelle 3.2.6: Biologische Bekämpfung von Spinnmilben Spinnmilben Spinnmilben (Tetranychus urticae, T. cinnabarinus) (Bryobia spp., Panonychus spp.) Raubmilben Raubmilben Phytoseiulus persimilis sofort nach Befall Amblyseius californicus, Amblyseius swirskii, herdweise, bei zu erwartendem Starkbefall mit Typhlodromus pyri nach Befall herdweise und Amblyseius californicus kombinieren. in Kombination einsetzen. Einsatz nützlingsschonender Fungizide, kein Schwefel! Schmierläuse (Wollläuse) Die Schmierläuse, auch Wollläuse genannt, gehören zur Familie der Schildläuse. Sie produzieren eine sehr dichte wachsartige Behaarung in die sie auch ihre Eier ablegen. Hier sind sie sehr gut vor Feinden geschützt und eine Bekämpfung gestaltet sich sehr schwierig. Durch die Saugtätigkeit und Abgabe von Giftstoffen werden die Blätter gelb und bleiben im Wachstum zurück. Weit verbreitet an Zierpfl anzen hat sich die Citrus-Schmierlaus (Planococcus citri) sowie die Langschwänzige Schmierlaus (Pseudococcus longispinus) an Grünpfl anzen, Citrus, Orchideen, Kakteen und anderen Sukkulenten. Eine integrierte Bekämpfung mit NeemAzal-TS kann die biologischen Maßnahmen unterstützen. Hygienemaßnahmen und eine genaue Überwachung sichern die Bekämpfung. 54

57 Tabelle 3.2.7: Biologische Bekämpfung von Schmierläusen Australischer Marienkäfer (Cryptolaemus montrouzieri) Florfliegenlarven (Chrysoperla carnea) nach Befall: Einsatz herdweise, 10 adulte Cryptolaemus/Pfl anze, 3x/14 Tage, Florfl iegeneinsatz nur in Kombination mit Marienkäfer möglich. Hinweis: Beratung in Anspruch nehmen. Napf- und Deckelschildläuse Meist lebt die Schildlaus auf der Blattunterseite oder in Blattachsen und ist farblich ihrer Umgebung angepasst. Daher wird sie meist anfänglich in den Kulturen übersehen. Deckelschildläuse produzieren keinen Honigtau, injizieren jedoch Giftstoffe in die Pfl anze, die zum Absterben führen können. Napfschildläuse hingegen können große Mengen an Honigtau produzieren. In den Zierpfl anzenbeständen, hauptsächlich im Gartencenterbereich und in der Überwinterung von Kübelpfl anzen, haben sich die Gemeine Napfschildlaus (Coccus hesperidum), Schwarze Napfschildlaus (Saissetia oleae), Palmenschildlaus (Diaspis boisduvalii) und Oleanderschildlaus (Aspidiotus spp.) ausgebreitet. Tabelle 3.2.8: Biologische Bekämpfung von Deckelschildläusen Marienkäfer (Chilochorus nigritus), (Rhyzobius lopanthae) Erzwespe (Encarsia citrina) nach Befall: Encarsia citrina 10 Tiere/Pfl., 3x/14 Tage; Rhyzobius lopanthae 5 Tiere/Pfl., 2x/21 Tage; Chilochorus nigritus 10 Tiere/Pfl., 2x/21 Tage Tabelle 3.2.9: Biologische Bekämpfung von Napfschildläusen Schlupfwespen (Coccophagus lycimnia), (Microterys fl avus), (Metaphycus fl avus) nach Befall: Coccophagus lycimnia 5 Tiere/Pfl., 3x/21 Tage; Microterys fl avus 5 Tiere/Pfl., 1-2x/14 Tage, Metaphycus fl avus 15 Tiere/Pfl., 3x/21 Tage Trauermücken Trauermücken (Bradysia paupera) werden häufi g mit den Substraten mitgeliefert. Sie haben ein hohes Vermehrungspotential. Die im Topf sich entwickelnden Larven können Fraßschäden an den Wurzeln oder Pfl anzenteilen verursachen. Besonders in den Wintermonaten ist ein verstärkter Befall an z. B. Poinsettien, Cyclamen, Euphorbien, Fuchsien, Pelargonien sowie Aussaatkisten und lagernden Substraten festzustellen. Die Trauermücken können mit der Schmetterlingsmücke (Psychoda magnala) und den Weitmaul- oder Sumpffl iegen (Ephydridae) verwechselt werden. Tabelle : Biologische Bekämpfung von Trauermücken Insektenpathogene Nematoden (Steinernema feltiae) oder Raubmilben (Hypoaspis miles) bei Befall: Steinernema feltiae 0,25 Mio.Tiere/m² gießen, nach 2 Wochen wiederholen, max. 0,5 l Nematodensuspension/m² ausbringen, nachfolgend sparsame Bewässerung der Kultur, schattieren wenn nötig. Hypoaspis miles Tiere/m² streuen Überwachung: mit Gelbtafeln, Hinweis: Bei Erstanwendung von Nematoden Beratung in Anspruch nehmen, Kontrolle der Ausbringtechnik auf Überlebensrate. Nützlingseinsatz 55

58 Nützlingseinsatz Dickmaulrüssler Die Einschleppung des Dickmaulrüsslers (Otiorhynchus sulcatus) erfolgt meist über getopfte Pfl anzen. Der Käfer ist dämmerungsaktiv und ernährt sich polyphag. Einen Befall erkennt man an buchtenartig angefressenen Blättern. Die weißlichen Larven dieses hartnäckigen Schädlings können auch bei Kulturarbeiten (z. B. Umtopfen von Pfl anzen) im Substrat entdeckt werden. Hier sollten sie abgesammelt werden, da sie die Wurzeln der Kulturpfl anzen schädigen. Tabelle : Biologische Bekämpfung von Dickmaulrüsslern Insektenpathogene Nematoden (Heterorhabditis spp.) bei Befall: Heterorhabditis spp. 0,25-0,75 Mio./m² gießen, nach 2 Wochen wiederholen, max. 0,5 l Nematodensuspension/m², sparsame Bewässerung, Trockenheit vermeiden. Hinweis: Bei Erstanwendung Beratung in Anspruch nehmen, Kontrolle der Ausbringtechnik auf Überlebensrate der Nematoden. Schmetterlingsraupen Besonders in den Spätsommermonaten und im Frühjahr zeigen sich in den Kulturen unter Glas Fraßstellen auf Blättern und Knospen. Raupenfraß beginnt in der Regel herdweise. Die versteckt sitzenden Raupen sind häufi g Eulen, Motten oder Wickler. Diese einheimischen Arten fl iegen entweder während der Kultur zu oder überwintern im Gewächshaus und sind dann dort früher zu fi nden als im Freiland. Die Bestände müssen regelmäßig auf Raupenbefall kontrolliert werden. Werden die jungen kleinen Räupchen rechtzeitig gefunden, reicht in der Regel der Einsatz von Bacillus-thuringiensis-Präparaten. Ältere Raupenstadien werden von Bacillus thuringiensis nicht erfasst. Hier muss auf integrierbare chemische PSM zurückgegriffen werden (Beratung in Anspruch nehmen). Mit Zierpflanzenimporten subtropischer und tropischer Herkunft werden versteckt diverse Schadlepidopteren nach Europa eingeschleppt. Ankommende Lieferungen sollten intensiv auf einen Befall kontrolliert werden, bevor die Pfl anzen an ihrem Standort aufgestellt werden. In den letzten Jahren traten folgende Raupen eingeschleppter Schmetterlings-Arten im Zierpfl anzenbau auf: Zünsler (Duponchelia fovealis) Besondere Bedeutung hat in den letzten Jahren der stetig steigende Befall in Zierpfl anzenkulturen mit diesem polyphagen Falter gewonnen. Cyclamen, Euphorbien, Kalanchoe, Begonie und Myrthe sind bevorzugte Kulturen unter Glas. Mittelmeernelkenwickler (Cacoecimorpha pronubana) Er lebt ebenfalls polyphag unter anderem in folgenden Pfl anzen: Chrysanthemum, Euphorbia, Ilex, Jasminum, Pelargonium, Rhododendron, Rosa und Syringa. Tabelle : Biologische Bekämpfung von Schmetterlingsraupen Schlupfwespe (Trichogramma spp.), Bakterium (Bacillus thuringiensis) ab Kulturbeginn: Trichogramma-Mix 1 Karte/50 m² Fläche (AMW Nützlinge GmbH), regelmäßig in 14-tägigem Abstand aufhängen bis keine neuen Fraßstellen mehr sichtbar sind. Hinweis: Zur Kontrolle adulter Falter sollten Schwarzlichtfallen (UV-Insektensauger GM909G oder UV-Lampen mit umhängenden Gelbtafeln) sowie Rotlichtfallen aufgestellt werden. 56

59 Minierfliegen Die häufi gsten Gattungen Phytomyza und Liriomyza können zu Massenvermehrungen führen und damit einen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Typische Symptome sind geschlängelte oder gerade Gangminen in den Blättern. Ihre natürlichen Feinde in Mitteleuropa sind unter anderem Schlupfwespen wie z. B. Dacnusa sibirica und Diglyphus isaea. Tabelle : Biologische Bekämpfung von Minierfliegen Schlupfwespe (Dacnusa sibirica) ab Befallsbeginn: (Fraßpunkte): 1 Dacnusa sibirica/m² regelmäßig in 14-tägigem Abstand bis keine neuen Fraßpunkte und Minen mehr auftreten, regelmäßige wöchentliche Bestandeskontrolle auf Fraßpunkte, Überwachung mit Gelbtafeln. Weichhautmilben Die nur wenige Millimeter großen Weichhautmilben (Tarsonemidae, Hemitarsonemidae) besiedeln vornehmlich die Vegetationspunkte der Pfl anzen, da hier die für sie optimalen Bedingungen, wie hohe Luftfeuchte und Wärme gegeben sind. In diesem geschützten Bereich und für das menschliche Auge nicht sichtbar, saugen sie an den jüngsten Pfl anzenzellen und verursachen eine frühzeitige Schädigung der Triebe und Blätter. Triebverdrehungen, Wachstumsdepressionen und zum Teil Wachstumsstillstand sind die Folge. Auch Verkorkungen an Blättern und Trieben können auftreten. Tabelle : Biologische Bekämpfung von Weichhautmilben Raubmilben (Amblyseius barkeri und Amblyseius cucumeris) ab Kulturbeginn: Vorbeugender Einsatz von Amblyseius barkeri und Amblyseius cucumeris, Weichhautmilben werden bei regelmäßigem Einsatz gegen Thrips mit erfasst. Regelmäßige wöchentliche Bestandeskontrolle auf Wuchs- und Blattdeformationen, vor allem der Triebspitzen und Blüten. Hinweis: Wichtig ist ein rechtzeitiges Erkennen. Die Absenkung der Luftfeuchte und Temperatur sowie der Einsatz von integrierbaren PSM unterstützen eine erfolgreiche Bekämpfung. Nützlingseinsatz 57

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