Organe und Gremien an der Friedrich-Schiller-Universität

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1 Informationsblatt: Organe und Gremien an der Friedrich-Schiller-Universität Die Universität Jena hat als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Eine aktive Gremienarbeit bietet Studierenden, Professor/innen, den akademischen und sonstigen Mitarbeiter/innen der Universität Möglichkeiten zur konstruktiven Mitgestaltung von Entscheidungen und Prozessen. Dieses Informationsblatt gibt einen Überblick über die Funktionen der wichtigsten Organe und Gremien der Universität. Den Rahmen der universitären Selbstverwaltung setzen das Thüringer Hochschulgesetz [LINK] sowie die danach ausgeformte Grundordnung der Universität [LINK]. Weitere Regelungen finden sich in der Wahlordnung der Universität [LINK], der Evaluationsordnung [LINK] sowie in der Satzung der Verfassten Studierendenschaft und deren Wahlordnung [LINK]. 1

2 PRÄSIDIUM Die Friedrich-Schiller-Universität gliedert sich in 10 Fakultäten [ Seite 4] und wird durch das Präsidium geleitet. Gebildet wird dieses seit dem Wintersemester 2014/15 aus dem Präsidenten Prof. Dr. Walter Rosenthal der Vizepräsidentin für Studium und Lehre Prof. Dr. Iris Winkler dem Vizepräsidenten für Forschung Prof. Dr. Thorsten Heinzel dem Vizepräsidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung Prof. Dr. Uwe Cantner sowie dem Kanzler Dr. Klaus Bartholmé als Leiter der Universitätsverwaltung. Der Präsident bzw. die Präsidentin der Universität wird durch den Universitätsrat im Einvernehmen mit dem Senat für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Diese entscheiden aufgrund von Vorschlägen einer gemeinsam eingesetzten Findungskommission. Zur Verständigung und Abstimmung mit den Fakultätsleitungen finden regelmäßig Sitzungen des Erweiterten Präsidiums statt. An diesen nehmen die Mitglieder des Präsidiums, die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten sowie je ein/e Vertreter/in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter/innen, der sonstigen Mitarbeiter/innen und der Studierenden teil. Diese Vertreter/innen werden vom Senat auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe gewählt. In der Regel einmal im Semester lädt die Vizepräsidentin für Studium und Lehre zu einer Beratung der Studiendekaninnen und Studiendekane ein. Für Studierende bietet die unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin tagende offene Studierenden-AG [ Seite 4] eine Möglichkeit, studentische Anliegen zu kommunizieren. SENAT Der Senat als zentrales Selbstverwaltungsgremium mit umfassenden Satzungsbefugnissen kann in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die Gesamtuniversität berühren, vom Präsidium Auskunft verlangen und Empfehlungen aussprechen. Er beschließt abschließend über die Einrichtung, Änderung und Einstellung von Studiengängen, legt Grundsätze für Evaluationen fest und nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung. Für die Vertretung in den Gremien bilden die Professor/innen, Studierenden, akademischen Mitarbeiter/innen und sonstigen Mitarbeiter/innen der Universität jeweils eigene Gruppen, innerhalb derer die Mitglieder für die Gremien gewählt werden. Die Stimmenanteile der Gruppen in den Gremien ergeben sich aus dem Thüringer Hochschulgesetz bzw. der Uni-Grundordnung. Dem Senat gehören neben dem Präsidenten als Vorsitzendem weitere zwanzig stimmberechtigte Mitglieder an. Davon sind elf Vertreter/innen der Hochschullehrer/innen, vier gehören der- Gruppe der Studierenden an. Die akademischen Beschäftigten sind mit drei Vertreter/innen, die sonstigen Beschäftigten mit zwei Vertreter/innen repräsentiert. An den Senatssitzungen nehmen die Dekaninnen und Dekane, die Vizepräsidentin und die Vizepräsidenten, der Kanzler und die Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme und 2

3 Antragsrecht teil. Der Doktorandenrat kann als Interessenvertretung der Doktorandenschaft einen Repräsentanten / eine Repräsentantin mit Rederecht in den Senat entsenden. Der Senat setzt zur Vorbereitung von Entscheidungen für einzelne seiner Aufgaben Beauftragte und Ausschüsse ein. Die Ausschüsse tagen unter Vorsitz des Präsidenten/der Präsidentin bzw. eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin. Die Vertreter/innen der Gruppen in den Ausschüssen werden durch die Gruppenmitglieder im Senat gewählt. Der Senatsausschuss für Studium und Lehre (Studienausschuss) prüft die von den Fakultäten vorgelegten Studiengangkonzepte einschließlich der zugehörigen Prüfungs- und Studienordnungen bzw. geplante Anpassungen an bestehenden Studiengängen. Weiterhin erarbeitet er Empfehlungen zu grundlegenden Fragen der Gestaltung und von Studium und Lehre. Der Senatsausschuss für Hochschulplanung und Haushaltsangelegenheiten (Haushaltsausschuss) berät über Grundsätze der Mittelverteilung, Ausschreibungen von Professuren und Fragen der Struktur- und Entwicklungsplanung. Der Senatsausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Forschungsausschuss) ist für die Vorbereitung von Beschlüssen zuständig, die grundsätzliche, über den Bereich einer Fakultät hinausgehende Angelegenheiten der Forschung sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses betreffen. Der Senatsausschuss für Bibliotheksfragen (Bibliotheksausschuss) ist mit der Beratung von Angelegenheiten der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek befasst. Die Mitglieder des Senats, der Senatsausschüsse, der Fakultätsräte, der Institutsräte und des Beirats für Gleichstellungsfragen werden für drei Jahre gewählt; die Vertreter/innen der Studierenden für ein Jahr. KOMMISSIONEN UND BEAUFTRAGTE Mit der Förderung der Entwicklung der Lehrerbildung ist als zentrale Universitätskommission der Lehrerbildungsausschuss betraut: Der Ausschuss berät die Entscheidungsgremien der Universität in Fragen der Lehrerbildung und erarbeitet regelmäßig einen Situationsbericht für den Senat und die Universitätsleitung. Der Auftrag des Ausschusses ist in der Ordnung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung [LINK]verankert. Neben den Mitgliedern des Zentrums, die Aufgaben in der Lehrerbildung haben, und den von Fakultäts- oder Institutsräten benannten Professoren aus Unterrichtsfächern sind im Ausschuss sieben Studierende aus Lehramtsstudiengängen vertreten, die durch den Studierendenrat benannt werden. Angelegenheiten, die Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Belange der Frauen an der Universität berühren, werden durch die Gleichstellungsbeauftragte der Universität vertreten: Sie wird vom Beirat für Gleichstellungsfragen aus dem Kreis des wissenschaftlichen Personals der Universität vorgeschlagen und im Senat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Sie berichtet dem Senat einmal jährlich und wird in alle Berufungsverfahren einbezogen. In den Beirat für Gleichstellungsfragen werden je Fakultät ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen oder akademischen Mitarbeiter/innen gewählt, die Gruppe der Studierenden ist mit zwei und die Gruppe der sonstigen Beschäftigten mit vier Vertreter/innen repräsentiert. 3

4 Im Rahmen der Unterzeichnung des Nationalen Kodex für das Ausländerstudium durch die Universität hat der Senat eine Ombudsperson für Internationale Studierende berufen: Mit dieser Person haben internationale Studierende eine neutrale, unabhängige Anlaufstelle für spezielle Anliegen, Beschwerden und Konfliktfälle. Das Amt wird aktuell von Prof. Dr. Herbert Witte ausgeübt. UNIVERSITÄTSRAT Der Universitätsrat gewährleistet eine institutionalisierte Außensicht auf universitäre Planungen und Prozesse. Sieben seiner zehn stimmberechtigten Mitglieder sind externe mit dem Hochschulwesen vertraute Persönlichkeiten, die Perspektiven aus dem Bereich der Wissenschaft, Kultur, Politik oder Wirtschaft einbringen. Zu den Aufgaben des Universitätsrates zählt es, Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studienangebots und zur Weiterentwicklung des Profils der Gesamtuniversität zu geben. Er wirkt wie auch der Senat durch Diskussion, Stellungnahmen und Empfehlungen an der Erarbeitung von Struktur- und Entwicklungsplänen und Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land mit. Die Mitglieder des Präsidiums nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Außerdem sind die Gleichstellungsbeauftragte, der/die Personalratsvorsitzende, der Dekan/die Dekanin der Medizinischen Fakultät sowie ein/e Vertreter/in des Studierendenrates berechtigt, mit Rederecht an den Sitzungen des Universitätsrats teilzunehmen. FAKULTÄTEN In den 10 Fakultäten der Universität spiegelt sich ein breites Fächerspektrum in Forschung und Lehre wider: Theologische Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Philosophische Fakultät Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Fakultät für Mathematik und Informatik Physikalisch-Astronomische Fakultät Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät Biologisch-Pharmazeutische Fakultät und Medizinische Fakultät. Sie bilden eigenständige Struktureinheiten, die in ihrem Bereich die Aufgaben der Universität wahrnehmen. Zu den originären Fakultätsaufgaben gehören insbesondere die Beschlussfassung über Prüfungs- und Studienordnungen einschließlich der Modulkataloge und die Aufstellung von Studienplänen, die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Lehr- und Studienangebots, die Studienberatung und die Initiierung der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Als Selbstverwaltungsorgane der Fakultäten sieht die Grundordnung Fakultätsräte und Dekanate vor. 4

5 In einem Teil der Fakultäten sind unterhalb der Fakultätsebene Institute eingerichtet. Diese werden von einem Direktor/einer Direktorin geleitet, welche/r den Vorsitz über den Institutsrat führt. FAKULTÄTSLEITUNG Auf Fakultätsebene übt der/die Dekan/in die Leitungsfunktion aus. Er/Sie wird durch den/die Prodekan/in und den/die Studiendekan/in vertreten. Letzterem/letzterer ist die Wahrnehmung der mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben übertragen. Der/die Studiendekan/in hat dem Fakultätsrat jährlich über die Erfüllung der Fakultätsaufgaben im Bereich der Lehre zu berichten. FAKULTÄTSRAT Der Fakultätsrat berät und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Fakultät, so etwa über Prüfungs-, Studien- und Promotionsordnungen und sonstige Satzungen der Fakultät, Berufungsvorschläge für Professoren sowie die Grundsätze der Verwendung und Verteilung der der Fakultät zugewiesenen Personalund Sachmittel. Dem Fakultätsrat gehören der/die Dekan/in als Vorsitzende/r sowie in Abhängigkeit von der Fakultätsstruktur mindestens sieben Hochschullehrer/innen, drei Studierende, zwei akademische Mitarbeiter/innen und ein/e Vertreter/in der sonstigen Beschäftigten an; der/die Prodekan/in und der/die Studiendekan/in mit beratender Stimme und Antragsrecht. Der Fakultätsrat kann zu seiner Unterstützung weitere Kommissionen oder Beauftragte einsetzen: Berufungskommissionen Zur Vorbereitung von Berufungsvorschlägen werden in den Fakultäten Berufungskommissionen gebildet. Diesen gehören Vertreter/innen der Gruppen der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen und der Studierenden stimmberechtigt an. Studienkommission Als Beratungsgremien für Studienangelegenheiten bestehen in den Fakultäten Studienkommissionen (oder -ausschüsse) unter dem Vorsitz des Studiendekans/der Studiendekanin, in denen Vertreter/innen der Hochschullehrer/innen, Studierenden und akademischen Mitarbeiter/innen mitwirken. Die Studienkommissionen nehmen Sachstandsanalysen zur Lehr- und Studiensituation vor, sie prüfen und entwickeln Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studiengänge. Prüfungsausschüsse Für eine ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen und die Einhaltung von Prüfungsordnungen Sorge zu tragen, ist Aufgabe der Prüfungsausschüsse. Deren Mitglieder werden vom Fakultätsrat aus den Gruppen der Hochschullehrer/innen, Studierenden und akademischen Mitarbeiter/innen bestellt. Die Ausschüsse berichten den Fakultätsräten über die Entwicklung der Prüfungsleistungen und Studienzeiten und geben Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen. 5

6 FAKULTÄTSBEIRAT Die Universität hat sich auf die Einrichtung von Fakultätsbeiräten verständigt, die die jeweiligen Fakultätsleitungen und die Fakultätsräte im Hinblick auf die Profilierung und Weiterentwicklung der Fakultät strategisch beraten. Als externe Expert/inn/en werden Personen hinzugezogen, die über langjährige Erfahrungen in der Forschung und Lehre an Universitäten verfügen bzw. Impulse aus der Perspektive der beruflichen Praxis und des öffentlichen Lebens geben können. STUDENTISCHE SELBSTVERWALTUNG Studierendenschaft Alle eingeschriebenen Studierenden bilden (gegliedert in Fachschaften) die Studierendenschaft. Diese verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Die die studentische Selbstverwaltung tragenden Organe, ihre Zusammensetzung und Aufgaben sind durch die Satzung der Verfassten Studierendenschaft [LINK] geregelt. Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) bildet einen Zusammenschluss aller neun Thüringer Studierendenvertretungen und vertritt die Belange der Studierenden gegenüber der Landespolitik. Die KTS wählt und entsendet die 5 studentischen Mitglieder für die staatlichen Hochschulen in den Verwaltungsrat des Studentenwerks Thüringen. Studierendenrat Der Studierendenrat (STuRa) wird als Interessenvertretung der Studierendenschaft [LINK] für die Dauer von 2 Semestern gewählt. Die Anzahl der Vertreter/innen, die aus den Fakultäten in den Studierendenrat entsendet werden, richtet sich dabei nach dem Anteil an der Studierendenzahl der Universität. In der konstituierenden Sitzung wählt der Studierendenrat einen StuRa-Vorstand aus seiner Mitte, der die Tätigkeit des StuRa leitet und koordiniert. Zur Erfüllung einzelner Aufgaben sind StuRa- Referate eingerichtet worden, deren Tätigkeitsfelder in der Geschäftsordnung der Studierendenschaft festgehalten sind. Darüberhinaus bestehen Arbeitskreise zu besonderen Themenbereichen. Zahlreiche studentische Hochschulgruppen und Vereine bieten Gelegenheiten zu inhaltlichem Austausch und gemeinsamen Engagement. Viele stellen sich, ihre Anliegen und ihre Aktivitäten während der Studieneinführungstage im Rahmen des Markts der Möglichkeiten vor, der vom Studierendenrat organisiert wird. 6

7 Fachschaften Fachschaften werden von der Gesamtheit der Studierenden eines Fachbereichs gebildet. Die Zuordnung erfolgt mit der Einschreibung. Bei Kombinationsstudiengängen richtet sich die Mitgliedschaft nach dem (ersten) Hauptfach. Aus den Fachschaften heraus werden Fachschaftsräte gewählt. Fachschaftsräte Fachschaftsräte vertreten (als Organe der Fachschaften) die Belange der Studierenden des jeweiligen Fachbereichs, bewirtschaften die der Fachschaft zugewiesenen Mittel und fördern fachspezifische studentische Initiativen. Sie engagieren sich in der Beratung von Studierenden und wirken an den Studieneinführungstagen mit. Die Wahl zu den Fachschaftsräten findet einmal im Jahr gleichzeitig mit der Wahl zum Studierendenrat statt. FSR-Kom Die Fachschaftsversammlung FSR-Kom [LINK] vertritt alle Fachschaftsräte, die jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin entsenden. Die Versammlung soll den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Fachschaftsräten und dem Studierendenrat stärken und die Planung und Umsetzung gemeinsamer Projekte befördern. Vollversammlung Angelegenheiten der Studierendenschaft können in einer Studierendenvollversammlung beraten werden, die vom Studierendenrat und der FSR-Kom-Versammlung auf eigenen Beschluss einberufen bzw. auf Antrag von mindestens 5 Fachschaften oder auf Antrag von einem Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft veranlasst werden kann. Urabstimmung Zu grundsätzlichen Fragen können auf Beschluss des Studierendenrates, der Studierendenvollversammlung oder auf Antrag von 5 Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft Urabstimmungen durchgeführt werden. Schiedskommission Zur Schlichtung von Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen der Satzung der Verfassten Studierendenschaft wird eine Schiedskommission gebildet, deren 5 Mitglieder von einem gemeinsamen Ausschuss des Studierendenrates und der FSR-Kom-Versammlung gewählt werden. 7

8 EVALUATION VON STUDIUM UND LEHRE Die Befragungen werden durch das Universitätsprojekt Lehrevaluation [LINK] durchgeführt, das die Lehrenden und Fächer auch bei der Einordnung der Befragungsergebnisse unterstützt. Das Studienangebot der Universität wird regelmäßig evaluiert, um kontinuierlich Anhaltspunkte für Verbesserungen in der Lehre und der Planung und Organisation des Studiums erkennen und Maßnahmen ergreifen zu können. Der Evaluationsprozess stützt sich auf wiederkehrende Befragungen, mit denen ein Feedback der Studierenden eingeholt werden soll. Neben Lehrveranstaltungsbefragungen, durch die Lehrende eine direkte Rückmeldung zum Konzept und der Durchführung ihrer Lehrveranstaltung bekommen, finden sogenannte Systembefragungen statt, um ein fundiertes und repräsentatives Meinungsbild zu den Studiengängen der Universität zu erhalten: Befragungen zur Lehr- und Studiensituation (Zwischenbilanzen) werden nach einem Evaluationsplan [LINK] durchgeführt. Die Studierenden werden nach der Hälfte der Regelstudienzeit veranstaltungsübergreifend zur fachspezifischen Lehr- und Studiensituation befragt, um insbesondere eine Einschätzung der Studienorganisation, der Studierendenbetreuung sowie der erworbenen Kompetenzen zu erhalten. Die Studienabschlussbefragungen richten sich an alle Studierenden, die das Studium im gewählten Fach beenden. Sie werden darin gebeten, das Studium aus der Gesamtsicht zu beurteilen. Die Bewertungen werden in regelmäßigen Abständen bei Vorliegen einer ausreichenden Datenbasis von der zentralen Evaluationsstelle ausgewertet. Ab dem Wintersemester 2015/16 werden Absolventen in der Regel vier bis sechs Jahre nach Beendigung des Studiums zu einer Alumni-Befragung eingeladen, mit der Daten zur retrospektiven Einschätzung des Studiums, zum Berufseinstieg und zu Tätigkeitsfeldern der Absolventen gewonnen werden sollen. Ergänzende Informationen zu zeitlichen Abläufen und Zuständigkeiten in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Befragungen sind in einer Handreichung zum Evaluationsprozess [LINK] zusammengeführt. QUALITÄTSENTWICKLUNG UND SYSTEMAKKREDITIERUNG Die Evaluationen dienen der Bewertung und Optimierung von Studium und Lehre und sind Bestandteil eines Qualitätsentwicklungssystems, das darauf ausgerichtet ist, hohe Standards in der Studienganggestaltung und der Betreuung der Studierenden zu erfüllen. Dass der Universität dies weitgehend gelingt, wurde durch die Beurteilung externer Gutachter bestätigt, die im Verfahren der Systemakkreditierung ( ) anhand von Stichproben in unterschiedlichen Fachbereichen eine Überprüfung der universitären Prozesse zur Evaluation und Weiter- Das Hochschulgesetz verpflichtet die Universität, ihre Studiengänge bzw. die Prozesse der Studiengangsentwicklung in qualitativer Hinsicht beurteilen ( akkreditieren ) zu lassen. Durch den Beschluss der Akkreditierungskommission von ACQUIN ist die Universität seit März 2015 systemakkreditiert. 8

9 entwicklung von Studiengängen vorgenommen haben. Probleme und Verbesserungspotentiale, die aus studentischer Sicht bestehen, können unter anderem im Rahmen der Studierenden-AG Qualitätsentwicklung in der Lehre [LINK] thematisiert werden. Diese besteht seit 2011 und tritt in der Regel einmal im Semester unter der Leitung der Vizepräsidentin für Studium und Lehre zusammen. Der Studierendenrat und die Fachschafträte werden von der Stabsstelle Qualitätsentwicklung in der Lehre [LINK] regelmäßig zu geplanten Sitzungen der Studierenden-AG eingeladen, grundsätzlich können aber alle interessierten Studierenden teilnehmen. Die offene AG ist als Austauschgremium angelegt, in dem qualitätsrelevante Fragen diskutiert und Empfehlungen erarbeitet werden können. Sie soll zu einem steten Kommunikationsfluss zwischen der universitären Leitungsebene und den Studierenden beitragen. Anregungen und Rückmeldungen aus der Studierendenschaft sind unbedingt gewünscht; es können jederzeit Vorschläge zur Tagesordnung und Ausgestaltung der AG-Sitzungen eingebracht werden. STUDIENGANGSENTWICKLUNG Für die Weiterentwicklung der Studiengänge ist die inhaltliche und koordinierende Verständigung auf der Fachebene maßgeblich, die neben Befragungsdaten Erfahrungen und Rückmeldungen der Modul- und Studiengangsverantwortlichen, der Fachstudienberatung, Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse einbezieht. In den Prozess können verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen eingebunden sein. Dabei wird darauf geachtet, dass die Vertreter und Vertreterinnen der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen und der Studierenden angemessen repräsentiert sind, damit die Bewertung von Evaluationsergebnissen und die Beratung qualitätsbezogener Angelegenheiten sowie erforderlicher Optimierungsschritte auf einen breiten Qualitätsdialog gestützt werden kann. Informationen über die Gremien und Verantwortlichen in den Fakultäten und ihr Zusammenwirken sind über die Webauftritte der Fakultäten abrufbar. Eine zentrale Verlinkung zu den entsprechenden Informationsseiten [LINK] erfolgt durch die Stabsstelle Qualitätsentwicklung in der Lehre. In der Arbeit der Gremien wird durch die Einbindung von Alumni, Vertretern der Berufspraxis oder Fachkollegen kontinuierlich auch eine externe Perspektive auf Qualitätsentwicklungsfragen sichergestellt. Es gehört zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Fakultätsbeiräte [ Seite 6], den Prozess der Studiengangsentwicklung beratend zu begleiten. Die Einrichtung und Änderung von Studiengängen bedarf eines Fakultätsratsbeschlusses und der Genehmigung durch das Präsidium. Die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen bzw. darauf bezogener Änderungssatzungen setzt dabei die Zustimmung des Senats voraus. Für den Senat spricht der Studienausschuss auf der Grundlage einer prüfenden Beratung der eingereichten Studienunterlagen eine Beschlussempfehlung aus. Der für die Einrichtung und Änderung von Studiengängen zu durchlaufende Gremienweg und zu beachtende konzeptionelle Leitlinien sind in einer Handreichung zur Studiengangsentwicklung [LINK] detailliert dargestellt. 9

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