Ansprechpartner. . Achtung: zusätzlich sind auch die Vordrucke C und D sowie die dazugehörigen Zertifikate einzureichen
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- Jens Brinkerhoff
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1 Anmeldung als Teilnehmer am Gemeinschaftsstand Junge innovative Unternehmen Nürnberg, Germany Bitte zurück an NürnbergMesse GmbH Veranstaltungsteam BIOFACH Messezentrum Nürnberg Fax +49 (0) standanmeldung@nuernbergmesse.de Bitte senden Sie uns die Anmelde unterlagen nur einmal zu! (Post oder Fax oder ) A.4 Rücksendetermin: sofort Anmeldeschluss: (Nach dem können wir die Annahme der Anmeldung nicht mehr garantieren.) Firmenname Direktaussteller Inhaber/Geschäftsführer Straße Ansprechpartner Tel. Fax PLZ, Ort, Land Tel. (Firma) (Firma) Fax (Firma) Korrespondenzadresse (nur falls abweichend) Rechnungsadresse/Empfangsbevollmächtigte/r (nur falls abweichend) (siehe Punkt 9 der Besonderen Teilnahmebedingungen) Internet USt-IdNr. Anmeldung als Direktaussteller (Zutreffendes bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen bzw. ankreuzen) und Anerkennung der Teilnahmebedingungen Achtung: zusätzlich sind auch die Vordrucke C und D sowie die dazugehörigen Zertifikate einzureichen 1. Wir bestellen Standfläche in Ausstellungshallen. Mietpreise und Leistungen gemäß Besonderen Teilnahmebedingungen (siehe Punkt 8) und beiliegendem Fact-Sheet. Wir wünschen folgende Standfläche (Abmessungen im Meterraster, Mindeststandfläche 6 m 2, maximale Standfläche 12 m 2 ): Fläche m 2 Beteiligungspreis: EUR 464,00/m 2 (davon ist ein Eigenanteil von 30 % = EUR 139,20/m 2 bzw. 40% = EUR 185,60/m 2 zu leisten). 70 % Förderung durch das BAFA für die ersten zwei, 60 % Förderung durch das BAFA ab der dritten Messeteilnahme innerhalb des Förderprogrammes. 2. Folgende Leistungen sind im Beteiligungspreis enthalten: Standfläche AUMA-Gebühr Kommunikationspaket Standbau, Reinigung, Standbau-Versicherung Bewachung Gemeinschaftsfläche mit betreutem Infostand innerhalb des Gemeinschaftsstandes Details entnehmen Sie bitte beiliegendem Infoblatt Standbau Gemeinschaftsstand Junge Innovative Unternehmen. 3. Wir benötigen Wasser- und Abwasseranschluss. Achtung: Diese Angaben werden für die Platzierung des Standes benötigt; dies ist keine Bestellung! Die Bestellung werden wir nach Erhalt der Standbestätigung im Online AusstellerShop vornehmen. 4. Wir haben folgenden Platzierungswunsch (kein Rechtsanspruch): 5. Pflichtanmeldung aller Ausstellungsgüter/Dienstleistungen deutsch / englisch 6. Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen für junge innovative Unternehmen sowie die Zulassungskriterien haben wir zur Kenntnis genommen und erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten Firmendaten und Exponate können bereits erfasst und veröffentlicht werden. 7. Der erforderliche Bewilligungsantrag an die BAFA wird unverzüglich gestellt wurde bereits gestellt Wir können der Nutzung unserer Daten durch die NürnbergMesse GmbH für Werbezwecke jederzeit schriftlich (NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, Nürnberg) oder per (info@nuernbergmesse.de) widersprechen. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Direktausstellers Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist.
2 Einträge für den Messebegleiter und in der Aussteller- und Produktdatenbank unter Nürnberg, Germany Aussteller Ansprechpartner für Rückfragen C Rücksendetermin: sofort 1. Alphabetischer Pflichteintrag im Messebegleiter und in der Aussteller- und Produktdatenbank unter (Für weitere Einträge bitte gesondertes Blatt verwenden.) Firmenname: (So angeben, wie er im Messebegleiter und in der Aussteller- und Produktdatenbank erscheinen soll! Max. 50 Zeichen.) 2. Unsere Produkte/Dienstleistungen: 01 Frische produkte Obst, Gemüse, Kartoffeln, Pilze Fleisch- und Wurstwaren Fisch und Meerestiere Brot, Backwaren Molkereiprodukte Milchersatz-, Fleisch ersatz- Produkte Käse Frische-Convenience und -Feinkost Eier, sonstige Frischprodukte 02 Tiefkühl produkte Tiefkühl-Convenience Fleisch Fisch und Meerestiere Backwaren Obst, Gemüse, Kräuter Speiseeis 03 Trocken produkte Kochen und Backen Getreide, Hülsenfrüchte, sonstige Mühlenerzeugnisse Brot, Backwaren, Backhilfsmittel Teigwaren Tomatenprodukte, Fertigsaucen Gewürze, Salz, Fixprodukte Essige, Würzmittel Olivenöle Sonstige Speiseöle Trocken-Convenience, Fertig- und Halbfertiggerichte, Konserven Süßungsmittel 04 Trocken produkte Snacks und Süßig keiten Nüsse, Trockenfrüchte Schokolade Süßgebäck, sonstige Süßwaren Salzgebäck, salzige Snacks 05 Trocken produkte Getränke Säfte, Erfrischungsgetränke Wasser Tee Kaffee Sonstige Heißgetränke Sonstige nicht alkoholische Getränke Wein Bier Sonstige alkoholische Getränke 06 Weitere Trocken produkte Cerealien, Müslis Süße Brotaufstriche, Honig Deftige Brotaufstriche Feinkost, Antipasti Diätetische Nahrungsmittel, Kindernahrung Heilmittel Nahrungsergänzung Roh-, Hilfsstoffe Sonstige Trockenprodukte 07 Non-Food Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel Naturkosmetik Drogeriewaren Textilien Tiernahrung Saatgut und Pflanzen Haushaltsgeräte, -waren 08 Technik und Ausstattung Verpackung Verarbeitung, Veredelung Verkaufsausstattung 09 Medien, Dienstleister Verlage, Verbände, Institutionen Zertifizierung, Kontrolle Bildung, Forschung Sonstige Dienstleister 3. Besondere Merkmale unserer Produkte: 10 Fair 14 Vegan 11 Koscher 15 Glutenfrei 12 Halal 16 Laktosefrei 13 Vegetarisch 17 Rohkost AHV/GV/Gastronomie Regionaler Bezug des wichtigsten Bestandteils 4. Wir sind Hersteller Großhändler Importeur/Exporteur Dienstleister 24 Gemeinschaftsstand-Organisator Bitte beachten Sie, dass diese Angaben ggf. in Übersichten mit aufgenommen werden! Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Zulassungskriterien sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einträge und Anzeigen im Messebegleiter und in der Aussteller- und Produktdatenbank erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten Firmendaten und Exponate können bereits erfasst und veröffentlicht werden. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
3 Standbau Gemeinschaftsstand Junge Innovative Unternehmen Nürnberg, Germany Organisation NürnbergMesse GmbH Veranstaltungsteam BIOFACH Messezentrum Nürnberg Tel +49(0) Fax +49(0) Ausführung durch :mesomondo GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49(0) Fax +49(0) Beispielhafte Darstellungen Standbau Quadratisches Traversensystem Syma Molto 90, um den Stand rundumlaufend, Höhe ca mm, Zur Aufnahme von Werbeträgern (8 x Beschriftung mit Logo BMWi) sowie Beleuchtungselementen Rips Teppichboden Mit Abschlussband, Teppichentsorgung und Teppichschutzfolie Standabtrennungen Raumteiler in konventioneller Bauweise, Höhe ca. 1,30 m, Wandstärke ca. 200 mm, mit Regalbrettern in 2 Tiefen (200/140 mm) Fädlesvorhang, Qualität B1, Länge 1,20 m, Höhe 3 m, inklusive Kederprofile und Befestigungsmaterial Blenden Grafiktafeln 500 x 500, weiß mit Folienplot, inklusive Befestigung an Schrägelementen Ausstattung der Gemeinschaftsfläche Businesslounge Pro 2 Stände ein Besprechungstisch mit 3 Stühlen Jo 1 Kabine Mit abschließbarer Drehtüre und Einrichtung (Boiler, 2 Herdplatten, Spülbecken, Kühlschrank, Regal, Garderobenständer, Kaffeemaschine, Geschirr) 1 Infotheke abschließbar 1 Barhocker LEM Edelstahlgestell mit weißer Sitzfläche 1 Sponsorentafel, 1 m x 2 m mit Logo BMWi, AUMA und NürnbergMesse zusätzlich 1 Gesamtauflistung der Jungen Innovativen Unternehmen mit Halle und Stand-Nr. 1 Telefon 1 PC-Notebook mit Internetanschluss 1 Hostess zur Betreuung von Catering, Telefon und PC Ausstattung der Standfläche 1 Tisch 700 x 700 mm, mit weißer Tischplatte 3 Stühle Jo 1 Theke mit abschließbarem Unterschrank weiß, 920 x 520 x 1050 mm, mit Schiebetüren und Einlegeboden 1 Blendenbeschriftung in schwarz auf weißem Schmuck element (500 x 500 mm) gewünschte Blendenbeschriftung (Helvetica Medium) Beleuchtung Je 1 Strahler pro volle 3 m 2 Standfläche Stromanschluss Pro Aussteller 1,5 kw Anschlusswert inklusive Verbrauch Für den Gemeinschaftsbereich 5 kw inklusive Verbrauch Reinigung Grund- und Laufzeitreinigung inklusive Entfernung der Teppich schutzfolie Versicherung Gemäß den Mietbedingungen der :mesomondo GmbH Persönliche Betreuung bei weitergehenden Fragen zu Standbau und Ergänzungsmobiliar durch: :mesomondo GmbH Frau Sabine Liebsch Tel + 49(0) Fax + 49(0) sabine.liebsch@mesomondo.de Mindestteilnehmerzahl: 10 Aussteller Ausreichende Lagerflächen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass der Bezug der Fläche erst ab dem 9. Februar 2016 möglich ist.
4 Zulassung Nürnberg, Germany Bitte zurück an NürnbergMesse GmbH Veranstaltungsteam BIOFACH Messezentrum Nürnberg Fax +49 (0) standanmeldung@nuernbergmesse.de Rücksendetermin: sofort Bitte senden Sie uns die Anmelde unterlagen nur einmal zu! (Post oder Fax oder oder Online) D Firmenname Aussteller Ansprechpartner Straße Tel. Internet Fax PLZ, Ort, Land Zutreffendes bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen bzw. ankreuzen. Wir stellen Produkte aus: Unsere Produkte sind zertifiziert gemäß einem Bio-Standard in der Family of Standards von IFOAM Mehr Informationen zur IFOAM Family of Standards finden Sie unter: Unsere Produkte sind durch folgende Kontrollstellen zertifiziert: Unsere Kontrollstelle ist akkreditiert nach IFOAM nach Global Organic System (IOAS) nach dem staatlichen Recht von Unsere Erzeugnisse aus Wildfang bzw. Wildsammlung stammen aus nachhaltiger Bewirtschaftung nach den Richtlinien von Nicht jedes bzw. keines unserer Ausstellungsgüter ist zertifiziert nach einem Bio-Standard. Wir beantragen die Zulassung für folgende Produkte / Produkt gruppen: und bestätigen, dass unsere Ausstellungsgüter nach dem besten Stand der Technik umweltschonend erzeugt und verarbeitet wurden; ohne Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und nicht unter Einsatz aus oder von GVO gewonnener Stoffe hergestellt wurden; nicht radioaktiv bestrahlt wurden; keine Inhaltsstoffe enthalten, die gesundheits- oder umweltschädlich sind, insbesondere, dass keine ökologisch bedenklichen Materialien für Produkt oder Verpackung (Halogenverbindungen, Formaldehyd, Bakelit, PVC) Verwendung fanden. Wir fügen die entsprechenden Zertifikate inklusive Anhang in der Anlage zur Prüfung bei. Wir stellen Angebote/Dienstleistungen aus: Wir beantragen die Zulassung für folgende Angebote / Dienst leistungen: und bestätigen, dass unsere Angebote speziell für den ökologischen Markt entwickelt sind; unser Unternehmen einen besonderen Bezug zur Bio-Branche hat; primär die Besucher der BIOFACH als Zielgruppe für unser Unternehmen relevant sind. Wir legen Referenzen bzw. Bestätigungen über den Bezug zur Bio-Branche sowie eine ausführliche Beschreibung unserer Tätigkeit/ unseres Angebots zur Prüfung bei. Wir sind Organisator eines Gemeinschaftsstandes und stellen keine Produkte / Dienstleistungen aus. Wir verpflichten uns, sämtliche Zertifizierungsurkunden und andere Nachweise für die Zulassungskontrolle am Stand bereit zu halten. Die Messeleitung behält sich vor, angemeldete Firmen bzw. eingereichte Produkte im Einzelfall abzulehnen. Hiermit bestätigen wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
5 Marketingmaßnahmen im Messebegleiter E Nürnberg, Germany Aussteller Ansprechpartner für Rückfragen Rücksendetermin: Beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Marketingmaßnahmen im Messebegleiter auf der Rückseite 1. Logoanzeigen im Messebegleiter Abdruck von einem Logo (4c max. Breite 50 mm x Höhe 20 mm) im Hallenplan des Messebegleiters. Je Halle sind maximal 6 Logos buchbar! Wir bestellen ein Logo im Hallenplan des Messebegleiters für Halle zu einem Preis von EUR Bitte beachten Sie, dass Sie nur ein Logo für Ihre eigene Halle buchen können. Druckunterlagen für Logoanzeigen im Messebegleiter: (druckreife Originaldaten/PDF-Daten) Wir senden die Daten sofort, spätestens jedoch bis zum an: info@biofach.de Bitte verwenden Sie die Daten wie zur BIOFACH 2015 Achtung: Druckfilme können nicht verwendet werden! 2. Anzeigen im Messebegleiter Anzeigenformat Satzspiegel Anschnitt Preis 4c 1/1 Seite Breite 148 mm x Höhe 210 mm Breite 154 mm x Höhe 216 mm EUR /2 Seite Breite 148 mm x Höhe 101 mm Breite 154 mm x Höhe 107 mm EUR Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Technische Informationen Datenübermittlung Datenformate Termine Druckunterlagenschluss Erscheinungsdatum Auflage info@biofach.de, per FTP-Upload (Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage) oder als CD-ROM inklusive Farbproof oder Farbausdruck. Bei Lieferung von offenen Daten die Schriften-Fonts (Print- und Screen-Fonts) und Feinbilddaten mitliefern! Druckfähiges PDF, JPEG, TIFF oder EPS Dateien nur mit folgenden MAC-Programmen erstellen: InDesign, QuarkXPress, Illustrator, FreeHand und Photoshop Auflösung: 300 dpi Farbmodus: CMYK (Wichtig: keine Sonderfarben z. B. in Logos) Bei PDF- und EPS-Dateien Schriften in Pfade umwandeln beziehungsweise Schriften mitliefern. Anzeigenverwaltung NürnbergMesse GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49(0) Fax +49(0) info@biofach.de Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist. Die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Marketingmaßnahmen im Messebegleiter erkennen wir in allen Punkten an. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Marketingmaßnahmen im Messebegleiter Hinweis Der einzige offizielle Messebegleiter und Eintrag in die Aussteller- und Produktdatenbank wird nur von der NürnbergMesse herausgegeben. Bei Angeboten anderer Unternehmen oder Verlage bitten wir um Rücksprache. 1. Messebegleiterinhalte, Anzeigenkunden Der Print-Messebegleiter enthält ein alphabetisches Ausstellerverzeichnis, einen Hallenübersichtsplan und einen detailierten Hallenplan je Halle, Logos und Anzeigen. Einträge in diese Verzeichnisse und Anzeigen sind nur für Aus steller möglich. Die Daten können auch für den Eintrag in die Aussteller- und Produktdatenbank verwendet werden. 2. Bestellvordrucke Einträge und/oder Anzeigenaufträge werden von der NürnbergMesse nur schriftlich auf dem offiziellen Bestellvordruck entgegengenommen. Vor zugsseiten für Anzeigenaufträge werden in der Reihenfolge der schriftlichen Bestellungen vergeben. 3. Rücksendetermine Die Rücksendetermine für Marketingmaßnahmen im Messebegleiter sind den jewei ligen Vordrucken zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzei gentextes ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Herausgeber kann nicht termingerecht eingehende Bestellungen für Einträge nicht mehr in den Messebegleiter aufnehmen. 4. Verantwortung für die Inhalte Für den Inhalt von Einträgen und evtl. daraus entstehende Schäden ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Ver fügung gestellten Bild- und Textunterlagen. Der Messebegleiter und der Eintrag in die Aussteller- und Produktdatenbank wird von der Nürnberg Messe bearbeitet und herausgegeben. Die NürnbergMesse behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen der NürnbergMesse gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für die NürnbergMesse unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Anzeigenauftrags wird dem Auf trag geber unverzüglich mitgeteilt. 5. Qualität der Druckunterlagen Für die Überlassung einwandfreier Druckunterlagen (Print, Online) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für Farbdrucke ist ein Farbandruck beizufügen. Andern falls wird keine Gewähr für die ordnungs gemäße Farbwiedergabe übernommen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die NürnbergMesse unverzüglich Ersatz an. Die NürnbergMesse gewährleistet die für Messebegleiter übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Grafische Arbeiten sowie die Anfertigung von Filmen bei Vorlage von Reinzeichnungen werden gesondert berechnet. Auch erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden. Sind etwaige Mängel an gelieferten Druckunterlagen nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe bei der Berechnung zugrunde gelegt. 6. Haftung Die NürnbergMesse und ihre Erfüllungsgehilfen wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haften je doch nicht, wenn sie vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragungen, Druckfehler, fehlerhafte Ausführungen jeder Art usw. haften die NürnbergMesse und ihre Erfüllungs gehilfen nur, wenn dieser Mangel nachweisbar vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Offensichtliche Mängel müssen vom Auftraggeber spätestens innerhalb von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden. 7. Stornierung von Aufträgen Die Stornierung eines Logo- oder Anzeigenauftrages muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung vor dem Druckunterlagentermin werden die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen vergütet. Der Aussteller verpflichtet sich auch zur Bezahlung des gesamten Logo- bzw. Anzeigenpreises, wenn die Bestellung nach dem Druckunterlagentermin storniert wird. 8. Berechnung von Einträgen und Anzeigen Die Preise für Einträge als Direktaussteller und als Mitaussteller werden gemäß den Besonderen Teilnahmebedingungen der Fachmesse berechnet. Diese Gebühren beinhalten zusätzlich Einträge im Warenverzeichnis. Für Anzeigenaufträge ist die Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Es werden keine Rabatte für Anzeigenagenturen gewährt. 9. Unvorhergesehene Ereignisse Fälle höherer Gewalt, wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden die NürnbergMesse von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrags verhältnis ergeben, ist Nürnberg. Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist Nürnberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text.
7 Marketingmaßnahmen in den elektronischen Medien F Nürnberg, Germany Aussteller Ansprechpartner für Rückfragen Rücksendetermin: sofort 1. Zusätzliche Internet-Einträge in der Aussteller- und Produktdatenbank auf Sichern Sie sich mehr Präsenz und eine verbesserte Auffindbarkeit ohne Streuverluste: Eintrag weiterer Produkte bzw. Dienstleistungen: Buchen Sie zu Ihrem Internet-Eintrag weitere Produkte/Dienstleistungen. Dadurch wird Ihre Firmenpräsentation noch detaillierter und die Trefferquote bei der Suche erhöht sich durch die Verschlagwortung aller Begriffe. Je Produkt / Dienstleistung EUR 35 Beschreibung bis max Zeichen inklusive einem Foto (mind. 350 Pixel x 350 Pixel). Mögliche Formate des Fotos: jpeg, gif, tiff, psd, pdf (72dpi) Wir bestellen: Anzahl Produkte/Dienstleistungen Keyword: Buchen Sie ein oder mehrere Keyword(s), um Ihre Trefferquote bei der Freitextsuche zu erhöhen. Das Keyword ist nicht in Ihren Daten enthalten, sondern wird extra für die Suche hinterlegt. Je Keyword EUR 130 Wir bestellen: Anzahl Keywort/Keywörter Pole-Position (Logo-Anzeige auf der Startseite der Aussteller- und Produktdatenbank) Starten Sie in der 1. Reihe! Profitieren Sie von dieser zusätzlichen Online-Präsenz und präsentieren Sie Ihr Unter nehmen mit einer Anzeige auf dem prominentesten Werbeplatz vor, während und nach der Messe! Bitte beachten Sie, dass diese Werbeflächen nur beschränkt buchbar sind und sichern Sie sich daher rechtzeitig den gewünschten Werbeplatz. Insgesamt stehen 15 Buchungsplätze zur Verfügung, dabei sind maximal 5 Anzeigen gleichzeitig sichtbar. Diese werden per Zufall geladen. Eine gerechte Verteilung ist technisch sichergestellt. Laufzeit: ab Zusage bis 4 Monate nach der Messe. Eine Pole Position zu EUR Wir bestellen eine Pole Position Job-Börse Kommunizieren Sie auf jederzeit Ihre offenen Stellen und akquirieren Sie so qualifiziertes Fachpersonal für Ihr Unternehmen. Ein kostenfreier Eintrag in der Jobbörse. Jeder weitere Eintrag zu EUR 35 Wir bestellen: Anzahl zusätzliche(n) Eintrag / Einträge in der Job-Börse Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Ihre Bestellung richten Sie bitte per Fax an +49 (0) oder eventteam@biofach.de Nach Ihrer Bestellung setzen wir uns bezüglich der Detailabsprachen in den nächsten Tagen mit ihnen in Verbindung 2. Online-Bannerwerbung auf Machen Sie die nationale und internationale Branche bereits vor der Messe auf sich aufmerksam und schalten Sie ein individuelles Banner. Die ausführlichen Online-Mediadaten und detaillierten Infos zu den verschiedenen Werbeflächen und Preisen finden Sie unter Beispiel: Mini Banner auf der Home- oder den Unterseiten zu je EUR Skyscraper Banner auf der Home- oder den Unterseiten zu je EUR Die Stornierung eines Auftrags für Marketingmaßnahmen in den elektronischen Medien muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung vor dem Online-Gang der Aussteller- und Produktdatenbank für die BIOFACH 2016 werden die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen vergütet. Der Aussteller bleibt zur Bezahlung des gesamten Preises für die bestellten Marketingmaßnahmen in den elektronischen Medien verpflichtet, wenn die Bestellung nach dem Online- Gang der Aussteller- und Produktdatenbank für die BIOFACH 2016 storniert wird. Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist.
8 Besondere Teilnahmebedingungen für die Teilnehmer am Gemeinschaftsstand Junge Innovative Unternehmen auf der Fachmesse BIOFACH Veranstaltungsort, Dauer, Öffnungszeiten Veranstaltungsort: Messezentrum Nürnberg Dauer: Mi 10. Sa 13. Februar 2016 Öffnungszeiten: Mi 10. Fr 12. Februar 2016 jeweils 9 18 Uhr Sa 13. Februar Uhr 2. Veranstalter NürnbergMesse GmbH Messezentrum, Nürnberg, Deutschland Tel +49(0) , Fax +49(0) info@biofach.de Geschäftsführer: Dr. Roland Fleck, Peter Ottmann Registergericht Nürnberg HRB 761 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Markus Söder, MdL Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 3. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen für die Teilnahme an der Fachmesse BIOFACH 2016 sind die Besonderen und Allgemeinen Teilnahme bedingungen (einschließlich Ergänzungsvereinbarung) für Messen und Ausstellungen, die Hausordnung der NürnbergMesse, die organisatorischen (z.b. Ausstellerinformationen), technischen (z.b. Online AusstellerShop) und die übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller vor Veranstaltungsbeginn zugehen. Erbringt die NürnbergMesse auf Grund gesonderter Beauftragung weitere Messeservices durch einen ServicePartner, so gelten hierfür im Falle einer Nichtübereinstimmung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen ServicePartners vorrangig vor diesen Besonderen Teilnahmebedingungen. Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (wenn nicht anders ausgewiesen). 4. Anmeldung Die Anmeldung muss unter Verwendung des von der NürnbergMesse herausgegebenen Anmeldevordrucks A.4 Anmeldung als Teilnehmer am Gemeinschaftsstand Junge Innovative Unternehmen erfolgen. Zusätzlich sind die Vordrucke C Einträge für den Messebegleiter und in der Aussteller- und Produktdatenbank unter und D Zulassung auszufüllen. 5. Aussteller und zugelassene Ausstellungsgüter Als Teilnehmer im geförderten Gemeinschaftsstand für junge innovative Unternehmen sind zugelassen: junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresbilanzsumme/Jahresumsatz maximal EUR 10 Mio.) die jünger als 10 Jahre sind deren Produkte/Dienstleistungen in die vorgegebenen Produktgruppen eingeordnet werden können Alle Ausstellungsgüter sind in der Anmeldung zu bezeichnen. Nicht zugelassen sind Güter, die gegen die Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes in Deutschland verstoßen (Plagiate). 6. Zulassungskriterien für Aussteller und Ausstellungsgüter Die Einsendung der Anmeldung gilt nur als Antrag auf Zulassung. BIOFACH und VIVANESS haben eigene Zulassungskriterien für Produkte und Dienstleistungen. Informationen zu diesen Kriterien finden Sie auf Die Projektleitung behält sich vor, eingereichte Produkte bzw. Aussteller im Einzelfall abzulehnen. Generell nicht zugelassen sind Güter, die gegen die Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes in Deutschland verstoßen (Plagiate). Des Weiteren muss sich das Angebot des Ausstellers im überwiegenden Maße an die Fachbesucher der BIOFACH und VIVANESS und nicht an ausstellende Unternehmen richten! 7. Vertragsabschluss und Zulassung Die für den Aussteller verbindliche Bestellung einer Standfläche erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten Vordrucks Anmeldung. Wurde vom Veranstalter ein Platzierungsvorschlag versendet und dieser durch den Aussteller bestätigt, so kommt der Mietvertrag zwischen Aussteller und Veranstalter mit der Standflächenbestätigung durch den Veranstalter zustande. Wurde vom Veranstalter kein Platzierungsvorschlag versendet oder wurde der Platzierungsvorschlag des Veranstalters nicht durch den Aussteller bestätigt, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Standflächenbestätigung zustande, wenn nicht der Aussteller innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Standflächenbestätigung schriftlich widerspricht. Sollte der Aussteller die Bestellung der Standfläche vor Erhalt der Standflächenbestätigung stornieren, verpflichtet er sich zur Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 400. Für Rücktritte nach der Standflächenbestätigung (= Zulassung) gilt Punkt 7 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen. Über die Zulassung der Unternehmen entscheidet der Veranstalter. Alle Ausstellungsgegenstände sind in der Anmeldung vollständig auf zuführen. Die Nichtausfüllung des Vordrucks D oder falsche Angaben geben dem Veranstalter das Recht, die Zulassung und Standflächenbestätigung zu widerrufen. Hierfür gilt Punkt 8 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen. Stellt sich vor oder während der Messe heraus, dass die Erklärungen unrichtig sind, können die betroffenen Artikel vom Stand entfernt werden oder bei überwiegend unzulässigen Produkten der gesamte Stand geschlossen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Rechnungen bleibt davon unberührt. 8. Beteiligungspreis EUR 464,00/m 2 (davon ist ein Eigenanteil von 30% = EUR 139,20/m 2 bzw. 40% = EUR 185,60/m 2 zu leisten). 30 % Eigenanteil für die ersten zwei, 40% Eigenanteil ab der dritten Messebeteiligung innerhalb des Förderprogramms. 70 % Förderung durch das BAFA für die ersten zwei, 60 % Förderung durch das BAFA ab der dritten Messeteilnahme innerhalb des Förder programmes. Die Mindeststandfläche beträgt 6 m 2, die maximale Standfläche beträgt 12 m 2. Die Standart ist abhängig von der Aufplanung, es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Standart. Folgende Leistungen sind im Beteiligungspreis enthalten: Standfläche AUMA-Gebühr Kommunikationspaket Standbau, Reinigung, Standbau-Versicherung Bewachung Gemeinschaftsfläche mit betreutem Infostand innerhalb des Gemeinschaftsstandes Details entnehmen Sie bitte beiliegendem Infoblatt. Mietweise Überlassung der Standfläche während Aufbau, Laufzeit und Abbau Allgemeine Bewachung der Ausstellungshallen. Allgemeine Beleuchtung der Ausstellungshallen. Allgemeine Reinigung der Gänge. Für den AUMA Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft werden je m 2 Standfläche in Ausstellungshallen EUR 0,60 abgeführt. Alle genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 9. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer spesenfrei und in EURO zu entrichten. Sofern der Aussteller im Anmeldeformular eine abweichende Rechnungsadresse angibt, bevollmächtigt er die angegebene Person/Firma zum Empfang der Rechnung und der sonstigen Zahlungsaufforderungen. Hierdurch wird der Aussteller von seiner Zahlungsverpflichtung nicht befreit. Eine Rechnung an einen vom Vertragspartner bzw. Leistungsempfänger abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen ist nur dann zulässig, wenn aus der Rechnung klar, eindeutig und nachvollziehbar hervorgeht, wer tatsächlicher Empfänger der Dienstleistung ist und dass der Empfänger der Rechnung lediglich postalischer Adressat der Rechnung ist. Aus diesem Grund stellt die NürnbergMesse die Rechnung an de von Ihnen benannten Rechnungsempfänger mit Zusatz c/o aus, vgl. Abschnitt 14.5 Abs. 3 S. 1 ff. Umsatzsteueranwendungserlass. Für nachträgliche Änderungen der Rechnung, die vom Aussteller zu vertreten sind, kann die NürnbergMesse eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 erheben. Ein Anspruch auf die zugeteilte Standfläche besteht erst nach vollstän diger Bezahlung der Rechnungen. Der Nachweis der Bezahlung ist vom Aussteller zu erbringen. 10. Versicherung Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltrisikos wird empfohlen und kann über einen Rahmenvertrag durch den Veranstalter vermittelt werden. 11. Veränderungen Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder falls die Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder nach Auffassung des Veranstalters andere zwingende Umstände es erfordern die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in den Abmessungen zu verändern und zu beschränken. Hieraus ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist.
9 Besondere Teilnahmebedingungen für die Teilnehmer am Gemeinschaftsstand Junge Innovative Unternehmen auf der Fachmesse BIOFACH 2016 (Fortsetzung) 12. Auf- und Abbau, Ausweise Aufbau durchgehend von So 7. Februar 2016 ab 7 Uhr bis Di 9. Februar Uhr Ausstellungsstände, mit deren Aufbau bis Dienstag, 9. Februar 2016, 15 Uhr, nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Abbau: Sa 13. Februar Uhr So 14. Februar Uhr Mo 15. Februar Uhr Der Zutritt zu den Hallen während des Auf- und Abbaus ist nur mit gesonderten Ausweisen möglich. Diese haben für die Dauer der Veranstaltung keine Gültigkeit. Der Abbau ist erst ab 17 Uhr gestattet. Beachten Sie hierzu Punkt 17 der Besonderen Teilnahmebedingungen. 13. Standgestaltung Der Aussteller ist für die Standausstattung und -gestaltung selbst verantwortlich. Der Aussteller verpflichtet sich, 2,50 m hohe Standbegrenzungswände an allen geschlossenen Seiten der Standfläche an zubringen und Bodenbelag zu legen. Die Hallenwände dürfen nicht genutzt werden. Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist die Transparenz. Alle offenen Seiten müssen frei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der jeweiligen Gangseite nicht mit Aufbauten verstellt werden dürfen. Die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Gestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen weiß, gereinigt und optisch einwandfrei sein und dürfen keine Texte oder Grafiken enthalten. Ausstellungsstände, die die Höhe von 3,50 m überschreiten, bedürfen einer Genehmigung des Veranstalters. Die maximale Bauhöhe beträgt 5,00 m. Wird kein Miet-Ausstellungsstand eingesetzt, wird die Anbringung einer Frontblende (0,30 m hoch) an allen offenen Seiten der Stand fläche zur Auflage gemacht. Die Frontblende kann entfallen, wenn die erforder liche Standqualität auf andere Weise gewährleistet wird. Weitere Auflagen zur Standgestaltung bleiben vorbehalten. Für Hartfaserstandbegrenzungswände dürfen nur wasserlösliche Klebemittel verwendet werden. Das Bemalen von diesen Begrenzungswänden ist untersagt, sofern sie nicht vorher tapeziert wurden. Die Tapete oder andere Oberflächenbearbeitungen müssen nach der Messe vom Aussteller wieder entfernt werden. Ansonsten hat der Aussteller die entstandenen Kosten für das Entfernen zu tragen. Standbegrenzungswände, Fußböden, Hallenwände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung ge stellt. Eventuell im Standbereich befindliche Säulen sowie Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein. Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern: tesafix Nr. 4964) befestigt werden. Der Aussteller verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlungen entstehen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller. Bitte beachten Sie auch die Standbaurichtlinien auf Ausstellerausweise Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungs standes für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 10 m 2 Stand fläche 3 Ausweise und für je weitere angefangene 10 m 2 einen weiteren Ausweis kostenlos, jedoch nicht mehr als 21 Ausweise. Gemeinschaftsstände erhalten je Mitaussteller 3 zusätzliche Ausweise. Darüber hinaus benötigte Ausstellerausweise können für Berechtigte zum Preis von EUR 37 gekauft werden. Ausstellerausweise müssen personalisiert sein und dürfen nur an die auf dem Stand tätigen Mit arbeiter des Ausstellers vergeben werden. 15. Kommunikationspaket für Direktaussteller Der Veranstalter stellt jedem Aussteller folgende Leistungen zur Verfügung, sofern alle erforderlichen Unterlagen komplett bis spätestens 5. November 2015 bei der NürnbergMesse vorliegen. Auslage von Presseinformationen des Ausstellers im Presse-Center Eintrag des Firmennamens und der Standnummer des Ausstellers im Messebegleiter (kostenlose Abgabe an alle Besucher) 100 E-Codes (elektronische Eintrittsgutschein-Codes nur online einlösbar) 100 Besucher prospekte (in verschiedenen Sprachen) 500 Werbemarken (mit Eindruck der Standnummer des Ausstellers) Online-Banner mit Standnummer des Ausstellers Nur von Besuchern eingelöste Print-Eintrittsgutscheine werden dem Aussteller mit EUR 26 und E-Codes mit EUR 14,29 pro Eintritt verrechnet. Der Verkauf von Eintrittsgutscheinen an Dritte ist ausdrücklich ver boten! Die Eintrittsgutscheine dürfen nur kostenlos an Fachbesucher vergeben werden. Diese Eintrittsgutscheine sind nur gültig in Verbindung mit der Legitimation als Fachbesucher. Außerdem enthalten ist ein zirka ganzjähriger auch nach der Messelaufzeit aktiver Internet-Eintrag auf der Messe-Website mit folgenden Leistungen: Eintrag von Firmenname, Anschrift, versteckter -Adresse und Logo Darstellung von 5 Produkten bzw. Dienstleistungen durch je ein Foto, je einen Film und jeweils einen maximal Zeichen umfassenden Text Mögliche Kennzeichnung der 5 Produkte bzw. Dienstleistungen als Produktneuheiten Firmenbeschreibung (maximal Zeichen) Unbegrenzte Einordnung in das Warengruppenverzeichnis Ein kostenfreier Eintrag in der Jobbörse (weitere kostenpflichtig, siehe auch Formular H) Link von der Messe-Website zur Aussteller-Website. Der Aussteller schaltet einen Gegenlink. Eintrag von Firmenname und Standnummer in die Online-Hallenpläne (nur bei Direktausstellern) Veröffentlichung von bis zu 3 Aussteller-Presseinformationen Möglichkeit der laufenden Aktualisierung des Internet-Eintrags Ganzjährige Betreuung durch das Online-Redaktionsteam Im Beteiligungspreis ist das Kommunikationspaket für Direktaussteller bereits enthalten. Bei Inanspruch nahme von Teilleistungen kann keine Preisermäßigung gewährt werden, insbesondere bei Nichteinhaltung von Terminen. Für in Ausstellungsverzeichnissen (wie z.b. Messebegleiter, Internet-Eintrag usw.) versehentlich nicht erfolgte Eintragungen, Druckfehler, fehlerhafte Ausführungen jeder Art usw. haften die NürnbergMesse und ihre Erfüllungsgehilfen nur, wenn dieser Mangel nachweisbar vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. 16. Messepriorität Für die Veranstaltung wird beim Bundesministerium für Justiz Messepriorität beantragt. Die Prioritätsbescheinigung sichert gewisse Schutzrechte bis zur Anmeldung bei einem Patentamt im In- oder Ausland. 17. Vorschriften/Regelungen Das Angebot muss sich an Wiederverkäufer richten; Direktverkauf auf der Messe ist verboten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die NürnbergMesse vor, den betroffenen Stand zu schließen. Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Bei Zuwiderhandlung berechnet die NürnbergMesse dem betroffenen Aussteller eine Gebühr von EUR 1.200, wegen Nichteinhaltung der Vorschriften/ Bestimmungen bzw. behält sich vor, den Aussteller zur folgenden Veranstaltung nicht zuzulassen. Die Abgabe von Speisen und Getränken gegen Entgelt zum un mittelbaren Verzehr ist gesondert zu genehmigen. Nur Mehrweggeschirr oder kompostierbares Einweggeschirr dürfen verwendet werden. NürnbergMesse behält sich das Recht vor, Besucherströme zu lenken bzw. nötigenfalls zum Teil auch zwangsweise zu führen. Auch nach Bekanntgabe möglicher Maßnahmen hierzu ist NürnbergMesse berechtigt, diese noch kurzfristig nach eigenem Ermessen bzw. ohne Einbeziehung betroffener Aussteller zu ändern. 18. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem letzten Tag der Veranstaltung. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen oder den sie ergänzenden Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maß gebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat. Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist.
10 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen Stand September 2014 Im Falle einer Nichtübereinstimmung gelten die Besonderen Teilnahmebedingungen vorrangig vor den Allgemeinen Teilnahmebedingungen. 1. Anmeldung Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt auf dem Vordruck Anmeldung, der vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen ist. Alternativ kann die Anmeldung online durch vollständiges Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erfolgen. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an den Veranstalter und kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden, insbe sondere stellen Platzierungswünsche keine Bedingung für die Teilnahme dar. Mit der Unterzeichnung des Anmeldevordrucks oder Absenden des Online formulars werden die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen verbindlich vom Anmeldenden anerkannt und in das Angebot aufgenommen. Er haftet dafür, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen diese Bedingungen einhalten. 2. Zulassung/Standflächenbestätigung Über die Zulassung des Anmeldenden und der angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung entscheidet der Veranstalter durch eine schriftliche Standflächenbestätigung. Diese ist maschinell erstellt und unterzeichnet und ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Weicht der Inhalt der Zulassung wesentlich vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zu lassung zustande, wenn der Aussteller nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gehen bei dem Veranstalter vor Ablauf der Anmeldefrist mehr Anmeldungen ein, die dem Anforderungsprofil entsprechen, als Ausstellungsfläche vorhanden ist, entscheidet der Veranstalter über die Zulassung nach billigem Ermessen. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände vorzunehmen. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Standflächenbestätigung bestimmten Aussteller und die darin angegebene Standfläche. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Soweit ein Aussteller seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter bereits einmal nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist, kann dieser Aussteller von der Zulassung ausgeschlossen werden. 3. Standflächenzuteilung Sie wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Produktgruppen und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen ist für die Standflächenzuteilung nicht allein maßgebend. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Aussteller im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich eine von der Zulassung abweichende Standfläche zuzuteilen, Größe, Maße und Lage zu ändern, ohne dass der Aussteller Rechte herleiten kann. Von der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme macht der Veranstalter dem Aussteller unverzüglich Mitteilung, wobei er ihm nach Möglichkeit eine gleichwertige andere Standfläche zuteilt. Verändert sich die Standmiete, so erfolgt Erstattung oder Nachberechnung. Der Aussteller ist berechtigt, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung seine Anmeldung zurückzunehmen. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Messe oder Ausstellung die Lage der übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat; Ansprüche kann er hieraus nicht herleiten. Ein Tausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche an Dritte ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. 4. Gemeinschaftsaussteller Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Hiervon können gegebenenfalls Ausnahmen gemacht werden. Wollen mehrere Aussteller gemeinsam eine Standfläche mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter zu benennen, der verbindlicher Ansprechpartner des Veranstalters ist. 5. Mitaussteller Für die Benutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen mit eigenen Produkten und eigenem Personal (Mitaussteller) ist ein besonderer Antrag und eine Zulassung durch den Veranstalter erforderlich. Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller unterliegt einer zusätzlichen Gebühr. Für die Erfüllung aller Ausstellerverpflichtungen durch den oder die Mitaussteller haftet der Hauptaussteller, gegebenenfalls neben dem Mitaussteller. 6. Standmieten, Pfandrecht Die Höhe der Mietsätze und die Zahlungsweise sind in den Besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt. Die Bezahlung der Standmietenrechnung zu den festgesetzten Terminen ist Voraussetzung für die Nutzung der zugeteilten Standfläche. Beanstandungen der Rechnung werden nur berücksichtigt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Zur Sicherung der Forderungen behält sich der Veranstalter vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Eine Haftung für Schäden an dem Pfandgut wird, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht übernommen. 7. Rücktritt von der Anmeldung, Teilstornierung der Standfläche Sagt der Aussteller ab, storniert er einen Teil der Standfläche oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, ist der Veranstalter berechtigt, die gemietete Standfläche oder den stornierten Teil der gemieteten Standfläche anderweitig zu nutzen und an Dritte zu vermieten. Soweit dem Aussteller kein zwingendes gesetzliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zusteht, bleibt der Aussteller nach der Zulassung auch bei Stornierung oder Teilstornierung zur Zahlung einer Stornogebühr wie folgt verpflichtet: bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 80% und ab 29 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt die volle Höhe der vereinbarten Standmiete für die stornierte Standfläche an. Dem Aussteller bleibt in jedem dieser Fälle der Nachweis vorbehalten, dass sich der Veranstalter infolge der Stornierung, der Teilstornierung oder der Nichtteilnahme weitere im Abschlag unberücksichtigte Aufwendungen erspart hat und Vorteile erlangt hat. Sofern für die Veranstaltung noch andere freie Standflächen im Umfang der an den Aussteller vermieteten Standfläche zur Verfügung stehen, kann sich der Aussteller jedoch dabei in der Regel nicht darauf berufen, der Veranstalter habe durch eine anderweitige Vermietung oder Nutzung der Standfläche oder eines Teils der Standfläche Vorteile, insbesondere in Form der erzielten Miete, erlangt. 8. Widerruf der Zulassung Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe der Standfläche in folgenden Fällen berechtigt: Die Standfläche wird nicht rechtzeitig, das heißt bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung, erkennbar belegt. Der Aussteller lässt im Falle der Nichtzahlung der Standmiete zu den festgesetzten Terminen eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen. Über das Vermögen des Ausstellers wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz verfahrens gestellt, mangels Masse abgewiesen oder ein Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet. Die Voraussetzungen für die Standflächenbestätigung seitens des angemeldeten Ausstellers sind nicht mehr gegeben oder dem Veranstalter werden nachträglich Gründe bekannt, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätten. Der Aussteller verstößt gegen das Hausrecht des Veranstalters. Auch in diesen Fällen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Der Aussteller hat seinerseits keine Ansprüche auf Schadenersatz. 9. Stornierung von Miet-Ausstellungsständen und weiteren Dienstleistungen Nach der Zulassung hat der Aussteller eine Vergütung auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Storniert der Aussteller die Bestellung von Miet-Ausstellungsständen und/oder weiteren Dienstleistungen, ist eine Stornogebühr abhängig vom Bestellwert zu zahlen: 90 Tage bis 15 Tage vor Aufbaubeginn (siehe Besondere Teilnahmebedingungen) der Veranstaltung 25 % des Bestellwertes 14 Tage bis 1 Tag vor Aufbaubeginn (siehe Besondere Teilnahmebedingungen) der Veranstaltung 80 % des Bestellwertes ab Aufbaubeginn fällt die volle Höhe an. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch ist. 10. Ausschluss von Gegenständen Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, die in der Anmeldung nicht enthalten waren oder sich als belästigend, gefährdend oder sonst wie ungeeignet erweisen oder nachweislich gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers. Im Falle einer dem Aussteller nachgewiesenen Schutzrechtsverletzung (z.b. auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gegen den Aussteller) kann der Veranstalter den Aussteller von der Teilnahme an einer Folgeveranstaltung ausschließen. 11. Standaufbau, Standausstattung, Standgestaltung Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Veranstaltung angepasst sein. Der Veranstalter behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestatteter Stände zu untersagen oder auf Kosten des Ausstellers abzuändern. Die Standfläche muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der Aufbau muss spätestens bis zum Aufbauendtermin abgeschlossen und der Stand von Verpackungsmaterial geräumt sein. Der Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung ist unzulässig. Firmenname und Sitz des Ausstellers müssen durch eine Standbeschriftung deutlich sichtbar gemacht werden. Im Falle einer Nichtübereinstimmung gelten die Besonderen Teilnahmebedingungen vorrangig vor den Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Eine Überschreitung der festgesetzten Höhenbegrenzung für die Stände bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Das gleiche gilt für die Ausstellung von besonders schweren Ausstellungsgütern. Verankerungen im Hallenboden sind nicht zulässig.
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