»Investment Portfolio II«Renditebeteiligung 66

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1 2007»Investment Portfolio II«Renditebeteiligung 66

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3 König & Cie. Emissionsprospekt Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Editorial und Hinweise Einleitung und Überblick Setzen Sie auf Asset Allocation Beteiligungsangebot im Überblick Grundlagen Rechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Vertragspartner Übersicht über die Vertragspartner Risiken Risiken dieser Vermögensanlage Anlageobjekt Das Beteiligungskonzept Investmentrichtlinien Investitionsvorteile Das Portfolio Verträge Gesellschaftsvertrag der König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG inkl. Anlagen Gesellschaftsvertrag der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG inkl. Anlagen Treuhandvertrag inkl. Anlage Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag Wichtige Partner Emissionshaus Treuhänder Prognoserechnungen Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose Kostenprognose Service Wichtige Informationen Glossar Stichwortverzeichnis Überweisung/Zahlschein Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Testierte Jahresabschlüsse Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten der Emittenten Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei den im Prospekt abgebildeten Objekten handelt es sich nicht um Investitionsobjekte des Beteiligungsangebotes. 3

4 Vorwort König & Cie. Emissionsprospekt 4

5 König & Cie. Emissionsprospekt Vorwort Editorial und Hinweise Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes: König & Cie. GmbH & Co. KG Sitz Hamburg, Axel-Springer-Platz 3 Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Komplementärin Verwaltung König & Cie. GmbH, Hamburg Erklärung Die Angaben in diesem Verkaufsprospekt sind das Ergebnis sorgfältiger Berechnungen und Planungen auf Grundlage der Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Interpretation. Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes bekannten und erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt von Prognosen, insbesondere der Mittelherkunftsund Mittelverwendungsprognose sowie der Kostenprognose der König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG sowie der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG, wird nicht übernommen. Nach unserem Wissen sind die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und es wurden keine wesentlichen Umstände ausgelassen. Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes übernehmen wir als Anbieterin die Verantwortung. Der Verkaufsprospekt zu diesem Beteiligungsangebot kann kostenfrei als Druckversion bei der Anbieterin König & Cie. GmbH & Co. KG angefordert oder auf der Internetseite der Anbieterin im Download Center als elektronische Version abgerufen werden. Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 3. Dezember 2007 Tobias König Geschäftsführer der Verwaltung König & Cie. GmbH, Hamburg, handelnd für König & Cie. GmbH & Co. KG, Hamburg 5

6 Einleitung und Überblick König & Cie. Emissionsprospekt 6

7 König & Cie. Emissionsprospekt Einleitung und Überblick Setzen Sie auf Asset Allocation Die Auswahl einer soliden Kapitalanlage stellt zunehmend eine Herausforderung dar. Mit dem König & Cie.»Investment Portfolio II«bietet das Emissionshaus König & Cie. GmbH & Co. KG ein weiteres Beteiligungsprodukt im Bereich der strukturierten Vermögensanlage zur Zeichnung an. Strukturierte Anlagekonzepte verbinden eine gezielte Streuung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen, sog. Asset Allocation, mit einem professionellen Management. Eine Beteiligung an dem König & Cie.»Investment Portfolio II«ist eine unternehmerische Investition, die daher grundsätzlich einer genauen Prüfung unterzogen werden sollte. Mit Hilfe dieses Verkaufsprospektes möchten wir Ihnen die notwendigen Daten und Hintergrundinformationen liefern, so dass Sie das Beteiligungsangebot genau durchleuchten können. Die Gesellschaftsverträge der Emittenten sowie der Treuhandvertrag sind am Ende dieses Verkaufsprospektes abgedruckt, damit Sie sich vor dem Beitritt eingehend mit den Einzelheiten dieser Verträge vertraut machen können. Eine Investition in das König & Cie.»Investment Portfolio II«bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich gleichzeitig an einer Palette attraktiver Vermögensanlagen zu beteiligen und so seine Ertragschancen zu optimieren. Dabei ist eine Streuung auf verschiedene Anlagesegmente angestrebt, die sich weitgehend unabhängig voneinander entwickeln: Das Portfolio soll sich aus Beteiligungen an Schiffen, an britischen Lebensversicherungen, an Private Equity-Fonds und an Immobilien zusammensetzen. Damit eröffnet das Konzept des König & Cie.»Investment Portfolio II«den Anlegern die Gelegenheit, auch mit geringem Mindestkapitaleinsatz gleichzeitig an den wichtigsten Anlageklassen im Bereich der geschlossenen Fonds zu partizipieren. Mit einer Investition in das König & Cie.»Investment Portfolio II«beteiligt sich der Anleger gleichzeitig an zwei Kommanditgesellschaften, der König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG und der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG (im Folgenden zusammen auch Emittenten ). Die von dem Anleger eingezahlten Einlagen fließen zu 60% in die König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG, die Anteile an geschlossenen Schiffsfonds und Fonds mit britischen Zweitmarkt-Lebensversicherungspolicen erwerben soll, und zu 40% in die König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG, die in geschlossene Fonds aus den Bereichen in Private Equity- und Immobilien-Fonds investieren soll. Die einzelnen Zielfonds, an denen sich die Emittenten des König & Cie.»Investment Portfolio II«beteiligen, sollen sowohl unter Ertragsgesichtspunkten als auch unter Sicherheitsaspekten ausgewählt werden. Aufgrund der besonderen Erfahrung des Anbieters im Bereich der Schiffsbeteiligungen soll der Anlageschwerpunkt in diesem Segment liegen. Bei der Erstellung des Angebotes standen den Emittenten erfahrene Mitarbeiter der König & Cie. GmbH & Co. KG sowie weitere sachverständige Berater zur Seite. Gründungsgesellschafter (vgl. Seite 58 f.) sind an den Emittenten mit insgesamt EUR beteiligt. 7

8 Einleitung und Überblick König & Cie. Emissionsprospekt Beteiligungsangebot im Überblick Das Konzept Lege nie alle Eier in einen Korb, denn es könnte ein Loch darin sein. Diese so simpel klingende Börsianerweisheit wird regelmäßig bemüht, um die Grundidee der Modernen Portfoliotheorie zu umschreiben. Diese basiert auf der Erkenntnis, dass verschiedene Anlageklassen unterschiedlich auf Marktveränderungen reagieren und so die Wertschwankungen einer Anlageklasse durch andere Klassen ausgeglichen werden können. Die gezielte Streuung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen bietet also die Möglichkeit, das Risiko von Wertschwankungen des Gesamtportfolios zu reduzieren. Ziel des König & Cie.»Investment Portfolio II«ist es, dem Anleger eine ertragsorientierte Kapitalanlage anzubieten. Es ist daher beabsichtigt, in sich weitgehend unabhängig voneinander entwickelnde Anlagesegmente zu investieren und dadurch ein breit gefächertes Portfolio zu erwerben, welches dem Anleger ein interessantes Ertragspotenzial bietet. Die Konzeption des König & Cie.»Investment Portfolio II«sieht vor, die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel über die Emittenten strategisch auf geschlossene Fonds unterschiedlicher Anlagesegmente (im Folgenden auch Zielfonds ) zu verteilen, um so eine breitere Diversifikation zu erzielen. Mit einer Investition in das König & Cie.»Investment Portfolio II«beteiligt sich der Anleger zunächst als Treugeber, später gegebenenfalls als Kommanditist, zugleich an der König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG und der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG. Das eingeworbene Emissionskapital fließt zu 60% in die König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG und zu 40% in die König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG. 8

9 König & Cie. Emissionsprospekt Einleitung und Überblick Komprimierte Darstellung der Mittelverwendung in der Investitionsphase* (Prognose) absolut in EUR in % der Summe/ des Eigenkapitals 1. Aufwand für Investitionen in Zielfonds (inkl. Nebenkosten) ,00% 2. Fondsabhängige Kosten 2.1. Vergütungen ,59% 2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage ,06% 3. Sonstiges ,26% 4. Liquiditätsreserve ,10% Summe ,00% * Darstellung enthält Rundungsdifferenzen Die oben stehende Aufstellung bildet die Mittelverwendungsprognosen sowohl der König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG als auch der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG kumuliert ab. Die Aufwendungen für die Investitionen in Zielfonds beinhalten auch Nebenkosten, d.h. fondsabhängige Kosten, die auf Ebene der Zielfonds anfallen. Diese sind allerdings der Höhe nach beschränkt, da gemäß den Investmentrichtlinien (vgl. Ziffer 2 Satz 5 der Investmentrichtlinien der Emittenten, Seite 87 bzw. 94) bei den Zielfonds mindestens 70% des Kommanditkapitals (inkl. Agio) in das dortige Anlageobjekt (inkl. Liquiditätsreserve) investiert werden müssen. Eine detaillierte Aufstellung der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose und Einzelheiten zu den Provisionen sowie zu weiteren seitens der Emittenten in Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot zu zahlenden Vergütungen sind in der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose und den dazugehörigen Erläuterungen (auf den Seiten 41 ff.) und im Kapitel Rechtliche Grundlagen bei der Darstellung der den Gründungsgesellschaftern zustehenden Vergütungen (Seite 59) und den Erläuterungen zu den westentlichen Verträgen (Seite 66 ff.) zu finden. Über die beiden Emittenten werden Anteile an geschlossenen Fonds gezeichnet. Die König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG soll sich an geschlossenen Fonds beteiligen, die Investitionen in Schiffe und in britischen Zweitmarkt-Lebensversicherungen tätigen und dadurch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erwirtschaften. Der Geschäftszweck der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG sieht vor, in Immobilien- sowie in Private Equity-Fonds zu investieren; sie soll Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Kapitaleinkünfte erzielen. Die Emittenten sollen Anteile an geschlossene Fonds des Emissionshauses König & Cie. GmbH & Co. KG erwerben. Es ist vorgesehen, dass 50% der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel in Schiffsfonds fließen, 10% sollen in geschlossene Fonds, die in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen investieren, für weitere 25% sollen Private Equity-Fonds und für 15% sollen Immobilenfonds erworben werden. Die Investmentrichtlinien der Emittenten (vgl. Seite 25) eröffnen zudem die Möglichkeit, geschlossene Fonds anderer Anlageklassen bzw. anderer Emissionshäuser zu zeichnen. Die konkreten Zielfonds stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung allerdings noch nicht fest (Blind Pool). Eine Investition in das König & Cie.»Investment Portfolio II«ist für den Anleger damit ein effektiver Weg, mit einem geringen Kapitaleinsatz gleichzeitig in unterschiedliche Anlagesegmente zu investieren, die in der Regel hohe Mindestzeichnungsbeträge aufweisen. Anlegerkreis Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an in Deutschland ansässige Anleger, die sich mit einer Mindestzeichnungssumme von EUR oder einem entsprechend höheren Betrag unternehmerisch beteiligen wollen und dabei bereit sind, eine langfristige Bindung des investierten Kapitals einzugehen und die auch dessen Verlust verkraften können. Die Anleger treten den Emittenten, der König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG und der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG, zunächst mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder, die König & Cie. Treuhand GmbH, bei. Die von den Anlegern jeweils übernommene Einlage (im Folgenden auch Nominaleinlage ) wird dabei über den Treuhänder gehalten. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte sich der einzelne Anleger unmittelbar als Kommanditist der beiden Emittenten in das Handelsregister eintragen lassen. Der Treuhänder übernimmt die Verwaltung der Beteili- 9

10 Einleitung und Überblick König & Cie. Emissionsprospekt Mindestbeteiligung Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch EUR teilbar sein. Eigungen an den Emittenten sowie die umfassende Betreuung der Anleger. Der Anleger erzielt aus der Beteiligung an dem König & Cie.»Investment Portfolio II«sowohl gewerbliche Einkünfte als auch Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Steuerliche Grundlagen, Seite 69 ff.). Emissionshaus Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes ist die König & Cie. GmbH & Co. KG, Hamburg (im Folgenden auch König & Cie. ). Treuhänder Die treuhänderische Anteilsverwaltung wird durch die König & Cie. Treuhand GmbH, Hamburg (im Folgenden auch KCT ), ausgeübt. Die König & Cie. Treuhand GmbH ist eine 100%ige Tochter von König & Cie. Emittenten König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG, Hamburg König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG, Hamburg Weitere Informationen zu den Emittenten können Sie dem Kapitel Rechtliche Grundlagen/I. Emittenten auf Seite 57 ff. entnehmen. Gründungsgesellschafter Die Gründungsgesellschafter haben sich mit insgesamt EUR an den Emittenten beteiligt. Geschäftsführung Die Verwaltung König & Cie. Erste und Zweite Dach Investment GmbH führt die Geschäfte der König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG. Die Geschäfte der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG werden von der Verwaltung König & Cie. Erste und Zweite Dach Investment GmbH und von König & Cie. als geschäftsführende Kommanditistin geführt. Emissionskapital Das Emissionskapital der Emittenten beträgt insgesamt EUR Abhängig vom Platzierungserfolg kann das Emissionskapital bis auf EUR reduziert oder aber auf bis zu EUR erhöht werden. Geplante Beteiligungsstruktur des König & Cie.»Investment Portfolio II«Anleger Treuhänder König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG Schiffsfonds britische Lebensversicherungsfonds Private Equity- Fonds (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) (Kapitaleinkünfte) Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) 10

11 König & Cie. Emissionsprospekt Einleitung und Überblick ne Beteiligung kann ausschließlich über die König & Cie. Treuhand GmbH erfolgen. Ein Agio wird nicht erhoben. Beitritt Die Zeichnung einer Beteiligung an dem König & Cie.»Investment Portfolio II«erfolgt mittels der Beitrittserklärung. Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch die König & Cie. Treuhand GmbH. Einzahlung der Einlagen Der Gesamtbetrag der von dem Anleger jeweils übernommenen Einlage ist sofort nach Zahlungsaufforderung durch die König & Cie. Treuhand GmbH zu leisten. Weitere Informationen zu den Beitrittsmodalitäten können Sie dem Kapitel Rechtliche Grundlagen/III. Beitrittsmodalitäten auf Seite 64 ff. entnehmen. Bindungsdauer Für die Emittenten ist jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 vorgesehen. Die Komplementärin kann maximal dreimal bestimmen, dass sich die Dauer des jeweiligen Emittenten um jeweils ein Jahr verlängert. Darüber hinaus kann die Komplementärin bestimmen, dass sich die Dauer des jeweiligen Emittenten verlängert, bis die letzte Beteiligung an Zielfonds veräußert ist, vgl. im Einzelnen 21 Abs. 1 des jeweiligen Gesellschaftsvertrages der beiden Emittenten. Eine Kündigung der Gesellschafterstellung ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings kann der Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wenn er zum Zeitpunkt der Kündigung seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet oder seit mindestens einem Jahr voll erwerbsgemindert ist. Ausführungen im Kapitel Rechtliche Grundlagen auf den Seiten 60 f. zu entnehmen. Haftung Die Haftung der Kommanditisten ist grundsätzlich auf 10% ihrer Kommanditeinlage beschränkt; eine Nachschusspflicht besteht nicht (vgl. im Abschnitt Risiken dieser Vermögensanlage, Seite 13 ff.). Mittelfreigabe und -verwendungskontrolle Die formale Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase erfolgt durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vgl. Wesentliche Verträge, Seite 66 f.). Risiken Die mit dieser Beteiligung einhergehenden Risiken werden in dem Kapitel Risiken dieser Vermögensanlage auf den Seiten 13 ff. ausführlich dargestellt. Die Leistungsbilanz Die aktuelle Leistungsbilanz sowie der aktuelle Geschäftsbericht der König & Cie. GmbH & Co. KG können von jedem ernsthaft Interessierten eingesehen bzw. kostenlos angefordert werden (siehe auch Emissionshaus, Seite 35 ff.). Auszahlungen an Anleger Liquiditätsüberschüsse, die zum Teil Kapitalrückzahlungen beinhalten, werden nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve von den Zielfonds an die König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG und der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG ausgezahlt. Diese Rückflüsse werden von den Emittenten nicht reinvestiert, sondern nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrages an die Anleger ausgezahlt. Konkrete Prognosen über deren Höhe und den Zeitpunkt können nicht abgegeben werden, da diese von den Rückflüssen aus den Beteiligungen der Emittenten abhängen. Rechte der Anleger Mit einer Beteiligung an dem König & Cie.»Investment Portfolio II«sind für den Anleger Rechte verbunden. Dies sind u.a.: Stimmrecht, Informationsrecht, Recht auf Beteiligung an Gewinn und Verlust der Emittenten, Recht auf Entnahmen sowie das Recht auf Teilhabe am Liquiditätserlös. Details sind den 11

12 Risiken König & Cie. Emissionsprospekt 12

13 König & Cie. Emissionsprospekt Risiken Risiken dieser Vermögensanlage Allgemeine Hinweise In diesem Kapitel werden wir Sie über wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken dieses Beteiligungsangebotes informieren. Weitere wesentliche Risiken bestehen nach Einschätzung der Anbieterin nicht. Die Aussagen zum Beteiligungsangebot beruhen auf Prognosen von künftigen Entwicklungen, die anhand aktueller Erwartungen vorgenommen wurden. Über die Laufzeit der Beteiligung können Abweichungen von der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung und den Rahmenbedingungen eintreten, die das Ergebnis der Kapitalanlage stark beeinflussen können. Bei negativen wirtschaftlichen Entwicklungen werden in der Regel geringere Auszahlungen an die Anleger vorgenommen als prospektiert. In Krisensituationen können die Auszahlungen gänzlich entfallen und im Extremfall kann die Insolvenz eines oder beider Emittenten nicht ausgeschlossen werden. Werden Auszahlungen an Kommanditisten geleistet, ohne dass diesen ein entsprechender Gewinn gegenübersteht, lebt die persönliche Haftung gem. 171 Abs. 1 und 172 Abs. 4 HGB wieder auf. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht, wenn diese nicht von den Kommanditisten mit Zustimmung der Komplementärin beschlossen wird. Die Beteiligung an dem König & Cie.»Investment Portfolio II«ist eine unternehmerisch geprägte Investition, die mit unternehmerischen Risiken verbunden ist. Diese Darstellung kann nur allgemeine Risiken der Beteiligung behandeln, nicht aber mögliche individuelle Risiken einzelner Kommanditisten berücksichtigen. Es wird daher ausdrücklich angeraten, dass die Anleger vor Eingehen einer Beteiligung selbst alle Risiken eingehend prüfen und sich, soweit erforderlich, dazu eigener fachkundiger Berater bedienen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes den wirtschaftlichen Erfolg dieser Beteiligung nicht garantieren kann. Die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken werden systematisch zunächst hinsichtlich prognosegefährdender, anlagegefährdender sowie anlegergefährdender Risiken, die auf Ebene der Emittenten bzw. sowohl auf Ebene der Emittenten als auch auf Ebene der geplanten Zielfonds eintreten können, dargestellt. Sodann folgen Erläuterungen zu Risiken der einzelnen Anlageklassen, in die die Emittenten zu investieren beab - sichtigen. Prognosegefährdende Risiken führen im Falle ihrer Realisierung zu einem schwächeren Ergebnis. Anlagegefährdende Risiken können im Falle ihrer Realisierung darüber hinausgehend zu einem teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der geleisteten Einlage führen. Anlegergefährdende Risiken können hingegen im Falle ihres Eintreffens über den Verlust der gesamten geleisteten Einlage hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden. Risiken auf Ebene der Emittenten 1. Prognosegefährdende Risiken 1.1. Blind Pool -Risiken Die Beteiligung an dem König & Cie.»Investment Portfolio II«ist eine so genannte Blind-Pool -Investition, da die konkreten Investitionsvorhaben der Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehen. Es besteht das Risiko, dass im Investitionszeitraum keine oder nicht genügend geeignete, den Investmentrichtlinien entsprechende Zielfonds zur Verfügung stehen, so dass Investitionen verspätet, nur teilweise oder überhaupt nicht möglich sind. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die angestrebte risikodiversifizierte Portfoliostruktur nicht verwirklicht werden kann. Die Investmentrichtlinien der Emittenten eröffnen zudem die Möglichkeit, auch in Anlageklassen zu investieren, die in dem vorliegenden Verkaufsprospekt nicht näher beschrieben sind. Die diesen Anlageklassen immanenten Risiken können daher an dieser Stelle nicht angeführt werden Rückvergütungsrisiko Die Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose geht davon aus, dass die Emittenten ausschließlich über König & Cie. in von dieser initiierte Zielfonds investieren. Sollten die Investitionen hiervon abweichen, würde sich die an König & Cie. zu leistende Vertriebsvergütung um ca. 10,68% des in den jeweiligen Zielfonds investierten Zeichnungsbetrages erhöhen. Sollten sich die Emittenten nicht ausschließlich in dieser Form an Zielfonds beteiligen, besteht das Risiko, dass die zu investierenden Mittel nicht im prospektierten Umfang zur Verfügung stehen und sich die prognostizierte Investitionsquote verringert Währungsrisiko Sollten die Emittenten in Zielfonds investieren, die ihr Kapital in Fremdwährungen einwerben, kann eine Veränderung des Wechselkurses der jeweiligen Fremdwährung im Verhältnis zum Euro bei Auszahlungen zu Kursverlusten führen Platzierungsrisiko Es besteht das Risiko, dass das angestrebte Emissionskapital nicht vollständig eingeworben werden kann oder nur unvollständig eingezahlt wird. Bereits abgeschlossene Verträge und damit verbundene Kostenstrukturen können dann zu relativ höheren anfänglichen und laufenden Kostenbelastungen der Emittenten führen. Dies kann sich negativ auf die Liquidität und die Höhe der Auszahlungen an die Anleger auswirken. Darüber hinaus könnte ein geringeres als das angestrebte Ei- 13

14 Risiken König & Cie. Emissionsprospekt genkapitalvolumen der Emittenten die angestrebte Diversifikation vermindern, weil beispielsweise weniger Beteiligungen als geplant erworben werden können. Als Folge könnte sich die geplante Risikostruktur verändern. 2. Anlagegefährdende Risiken 2.1. Ertragsausfallrisiko Die Wertentwicklung der Emittenten hängt maßgeblich von der Wertentwicklung ihrer Zielfonds ab. Deren Wertentwicklung hängt sowohl von der Entwicklung der Märkte, in die sie investieren, als auch von allgemeinen, volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Sollten sich einzelne oder alle Beteiligungen der Emittenten schlechter entwickeln als angenommen, würde dies zu geringeren oder, im ungünstigsten Fall, zu einem Gesamtausfall der Erträge eines oder beider Emittenten führen. 3. Anlegergefährdende Risiken 3.1. Anteilsfinanzierung Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung der einzelnen Anleger ist nach dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes nicht vorgesehen und wird von König & Cie. nicht angeboten. Eine solche Anteilsfinanzierung basiert regelmäßig darauf, dass ein Anleger die Zins- und Tilgungsleistungen der Anteilsfinanzierung aus den Auszahlungen der Emittenten bestreitet. Finden diese Auszahlungen nur in geringerem Umfang oder überhaupt nicht statt, besteht das Risiko, dass der Anleger die Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus anderen Mitteln finanzieren muss. Sollte dies nicht hinreichend möglich sein, können schlimmstenfalls die Zahlungsunfähigkeit und damit die Insolvenz des Anlegers eintreten. Im Falle einer Anteilsfinanzierung und gleichzeitiger Realisierung eines anlagegefährdenden Risikos, das zu einem teilweisem oder vollständigem Verlust der Einlage führen kann, ist es möglich, dass einer zurückzuführenden Anteilsfinanzierung eine nicht mehr werthaltige Beteiligung gegenübersteht Fungibilität der Beteiligung Die Anleger können über ihre Gesellschaftsanteile an den Emittenten frei verfügen, insbesondere diese verkaufen. Allerdings darf über die Kommanditanteile bzw. die Treugeberstellung an den Emittenten nur gemeinsam und zu Gunsten des gleichen Erwerbers verfügt werden. Die Verfügung bedarf zudem der Zustimmung der Komplementärin bzw. des Treuhänders. Diese darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn die Beteiligungen an einen mit König & Cie., dem Treuhänder oder den Emittenten in Wettbewerb stehenden Dritten oder seine Mitarbeiter übertragen werden sollen oder wenn die Übertragung dazu führt, dass ein Anleger ggf. gemeinsam mit ihm nahe stehenden Personen mehr als 24% des Kommanditkapitals der Emittenten auf sich vereinigt. Des Weiteren existiert kein gesetzlich geregelter Markt für Kommanditbeteiligungen. Das Transaktionsvolumen von gehandelten Anteilen ist derzeit noch gering, so dass eine effiziente Preisbildung nicht immer gegeben ist. Der Anleger erleidet finanzielle Verluste, sofern kein Käufer für Anteile gefunden wird oder auch nur ein Veräußerungserlös erzielt werden kann, der unterhalb des zu diesem Zeitpunkt noch investierten Kapitals liegt. Risiken auf Ebene der Emittenten und der Zielfonds 1. Prognosegefährdende Risiken 1.1. Schlüsselpersonenrisiko Der Erfolg des König & Cie.»Investment Portfolio II«hängt in hohem Maße von den persönlichen Fähigkeiten der Geschäftsführung der Emittenten und der Qualität externer Berater ab. Deren Ausscheiden oder verminderte Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft, sowie der Verlust von unternehmenstragenden Personen bei der Komplementärin der Emittenten bzw. der geschäftsführenden Kommanditistin der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG kann sich negativ auf die Entwicklung des König & Cie.»Investment Portfolio II«auswirken. Der Erfolg der einzelnen Zielfonds hängt gleichfalls in hohem Maße von den persönlichen Fähigkeiten der Geschäftsführung und der Qualität externer Berater ab. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen eines Zielfonds kann sich insofern gleichfalls negativ auf deren Entwicklung auswirken Interessenkonflikte Als Komplementärin der Emittenten kann die Verwaltung König & Cie. Erste und Zweite Dach Investment GmbH, insbesondere auch im Rahmen von Anlageentscheidungen, besonderen Einfluss ausüben. Da König & Cie. alleinige Gesellschafterin der Verwaltung König & Cie. Erste und Zweite Dach Investment GmbH und außerdem geschäftsführende Kommanditistin der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG ist, kann sie damit mittelbar Einfluss auf die Geschäfte der Emittenten nehmen, der über den Einfluss der übrigen Kommanditisten hinausgeht. Alleinige Gesellschafterin der KCT ist ebenfalls König & Cie. Sie kann dadurch bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit von KCT ausüben. Es besteht potenziell die Möglichkeit eines Interessenkonflikts. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass KCT vor jeder Beschlussfassung durch die Kommanditisten Weisungen der Treugeber einholt. Erteilen die Treugeber 14

15 König & Cie. Emissionsprospekt Risiken nicht rechtzeitig Weisung, ist KCT nach 4 Absatz 2 des Treuhandvertrages berechtigt, ihre Stimme für die Treugeber nach eigenem Ermessen insoweit abzugeben, wie dies zur Herstellung der Beschlussfähigkeit erforderlich ist. Da die Komplementärin der Emittenten zugleich Komplementärin der König & Cie. Erste Dach Investment GmbH & Co. KG und der König & Cie. Zweite Dach Investment GmbH & Co. KG, die zusammen den König & Cie.»Investment Portfolio I«bilden, besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts. Interessenkonflikte können auch auf Ebene der einzelnen Zielfonds auftreten. An einem solchen sind in der Regel der Anbieter des Zielfonds oder seine Tochtergesellschaften in der Weise beteiligt oder in die Geschäftsführung eingebunden, dass sie mittelbar ebenfalls besonderen Einfluss auf die Geschäfte der jeweiligen Zielfonds nehmen können Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle Die Emittenten haben mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verträge über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des Emissionskapitals geschlossen. Die Prüfung des Kontrolleurs beschränkt sich dabei darauf, ob bestimmte Voraussetzungen formal vorliegen (vgl. den vollständigen Abdruck des Vertrages auf der Seite 100 f.). Eine Kontrolle hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt dargelegten Beteiligungsangebotes, der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit von Garantien findet hingegen nicht statt. Die hiermit ggf. in Zusammenhang stehenden Risiken bestehen insofern fort. In der Regel schließen auch die Zielfonds, in die die Emittenten zu investieren beabsichtigen, entsprechende Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollverträge, die sich in ebenfalls in der oben beschriebenen Weise auf die Prüfung bestimmter formaler Voraussetzungen beschränken. Insofern bestehen auch auf Ebene der Zielfonds die vorgenannten Risiken entsprechend fort Risiken im Hinblick auf kalkulierte Werte In der Investitionsphase besteht das Risiko, dass kalkulierte Gründungs- und Anlaufkosten und/oder Investitionsnebenkosten höher ausfallen als geplant. Dies kann sich negativ auf die Liquidität der Emittenten auswirken. Ebenso können die laufenden Kosten, wie Verwaltungs- und Gesellschaftskosten, die hierfür kalkulierten Kosten übersteigen und so den wirtschaftlichen Erfolg des Investments reduzieren. Der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Zielfonds ist ebenso von deren Ausgabenstruktur abhängig. Deren wirtschaftliches Gesamtergebnis wird durch die im vorhergehenden Absatz genannten Kostenrisiken gleichfalls beeinflusst Beschlussfassung Es besteht die Möglichkeit, dass Minderheitsgesellschafter der Emittenten Gesellschafterbeschlüsse, die mit einer Mehrheit von mindestens 75% der Stimmen zu beschließen sind, blockieren. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass einzelne Kommanditisten bei Beschlussfassungen der Emittenten ggf. ihre gesellschaftsrechtlichen Interessen nicht durchsetzen können oder dass ein Einzelanleger bei Zeichnung eines größeren Gesellschaftsanteils die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung erlangt und daher beherrschenden Einfluss ausüben kann. Auch auf Ebene der einzelnen Zielfonds bestehen die soeben dargestellten Risiken im Zusammenhang mit Gesellschafterbeschlüssen. 2. Anlagegefährdende Risiken 2.1. Risikokonzentration Sollte sich zukünftig eine aus heutiger Sicht nicht auszuschließende nachhaltig sehr schlechte Entwicklung von prognosegefährdenden Risikofaktoren vollziehen, kann sich aus einem prognosegefährdenden Risiko für einen Emittenten oder einen Zielfonds ein anlagegefährdendes Risiko entwickeln. Gleiches gilt bei gleichzeitiger Realisierung mehrerer prognosegefährdender Risikofaktoren. Dies kann zur Überschuldung beziehungsweise Insolvenz eines oder beider Emittenten sowie von Zielfonds führen Rückabwicklungsrisiko Sollte nicht hinreichend Emissionskapital eingeworben werden und daher die Finanzierung der Emittenten nicht gewährleistet sein, könnte eine Rückabwicklung der Emittenten notwendig werden. Dies könnte zum Verlust eines Teils oder der gesamten Einlage der Anleger führen. Eine Garantie oder Verpflichtung, wonach Anleger im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die vollständige Rückzahlung der eingezahlten Beträge haben, besteht nicht. Es sind keine besonderen Regelungen für eine Rückabwicklung vorgesehen. Eine Garantie oder Verpflichtung, wonach der Anleger im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die vollständige Rückzahlung der eingezahlten Beträge haben, besteht nicht. Das Risiko der Rückabwicklung besteht ebenso auf der Ebene der Zielfonds, beispielsweise weil der Platzierungsgarant ausfällt oder die Finanzierung des Zielfonds nicht mehr gewährleistet ist. Diese können vom Teil- bis hin zum Totalverlust des in die betreffenden Zielfonds investierten Kapitals führen und somit die wirtschaftliche Entwicklung der Emittenten negativ beeinflussen. Sollten bei mehreren Zielfonds Rückabwicklungen notwendig sein, ist nicht auszuschließen, dass die Emittenten, und mittelbar der einzelne Anleger, einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals erleiden. 15

16 Risiken König & Cie. Emissionsprospekt 2.3. Steuerliche Risiken Das vorliegende steuerliche Konzept basiert auf geltender Rechtslage, gegenwärtig bekannten, einschlägigen Gerichtsurteilen sowie der Praxis der Finanzverwaltung. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder eine veränderte Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis kann Auswirkungen auf die prognostizierten Kapitalrückflüsse nach Steuern für den Anleger haben und zu einer steuerlichen Mehrbelastung für den Anleger führen. Weiterhin besteht das Risiko, dass sich aufgrund der steuerlichen Behandlung von Sachverhalten auf der Ebene von Zielfonds Änderungen der Besteuerung der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG ergeben, die zu einer Gewerbesteuerpflicht der Gesellschaft und damit zu einer Minderung der für Ausschüttungen zur Verfügung stehenden Liquidität führen könnte. In diesem Fall könnte sich zusätzlich eine höhere Besteuerung auf Ebene des einzelnen Anlegers ergeben Jahressteuergesetz 2008 Der Deutsche Bundestag hat am 8. November 2007 das Jahressteuergesetz 2008 angenommen und eine Neuregelung der abgabenrechtlichen Vorschriften über den Missbrauch durch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung eine solche Gestaltung auf Ebene der Zielfonds oder der Emittenten annimmt und es so zu einer höheren steuerlichen Belastung kommen kann Steuerzahlung, Liquiditätsrisiko Es besteht das Risiko, dass der Anleger auf Grund der Zuweisung positiver steuerlicher Ergebnisse Steuern zu zahlen hat, die nicht durch einen entsprechenden Liquiditätszufluss aus den Vermögensanlagen gedeckt bzw. nicht kurzfristig aus diesen erlöst werden können. In einem solchen Fall wären die Steuerzahlungen aus dem sonstigen Vermögensstamm des Anlegers zu begleichen. Eine Steuernachzahlung wäre ggf. 15 Monaten nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes zulasten des Anlegers in Höhe von 0,5 % pro Monat zu verzinsen Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken Am 21. November 2007 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sowie ein neues Bewertungsrecht veröffentlicht, um die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte nicht verfassungskonforme Ausgestaltung der Bewertung von Erbschaftsvermögen bis zum 31. Dezember 2008 neu zu gestalten. Es besteht das Risiko, dass eine nach dem 31. Dezember 2007 erfolgende Übertragung der an den Emittenten gehaltenen Anteilen im Wege der Erbschaft oder Schenkung zu einer höheren erbschaft- oder schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage für den Erben oder Beschenkten führt. 3. Anlegergefährdende Risiken 3.1. Haftung des Anlegers Kommanditisten haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage; diese beträgt nach den Gesellschaftsverträgen der Emittenten 10% der übernommenen Einlage. Mit vollständiger Einzahlung der Einlage in Höhe der Hafteinlage erlischt die gesetzliche Haftung, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die auf die Hafteinlage beschränkte Haftung lebt jedoch gemäß 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB in Höhe des Fehlbetrages zur Hafteinlage wieder auf, wenn Entnahmen oder Auszahlungen das Kapitalkonto unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen mindern. Scheidet ein Kommanditist aus den Emittenten aus, hat er einen negativen Abfindungsbetrag auszugleichen, soweit dieser aus der Auskehrung nicht durch Gewinn gedeckter Liquiditätsüberschüsse (Eigenkapitalrückzahlungen) resultiert (vgl. 172 Abs. 4 HGB). Auch im Falle der Insolvenz eines oder beider Emittenten sind von diesen bereits ausgezahlte Beträge wieder an den entsprechenden Emittenten zurückzuführen, sofern es sich bei hierbei um Eigenkapitalrückzahlungen gehandelt hat (vgl. 172 Abs. 4 HGB). Eine noch weitergehende Haftung analog 30 ff. GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen kommt in Betracht, wenn Auszahlungen erfolgen, obwohl die Finanzlage des jeweiligen Emittenten dies nicht zulässt. Vorstehendes gilt auch für die von den Emittenten jeweils bei einem Zielfonds gehaltene Einlage. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte im Ausland durch den Betrieb eines Anlageobjektes der Emittenten Schäden erleiden, die nicht oder nicht hinreichend durch Versicherungsleistungen kompensiert werden. Es ist nicht auszuschließen, dass ein mit der Sache befasstes ausländisches Gericht dann möglicherweise die Beschränkung der Kommanditistenhaftung nach deutschem Recht nicht anerkennt. Risiken auf Ebene der Zielfonds 1. Allgemeine Risiken auf Ebene der Zielfonds 1.1. Wechselkurse (prognosegefährdend) Die Emittenten beabsichtigen, sich an Zielfonds zu beteiligen, die ihrerseits Investitionen nicht nur in EUR, sondern auch in USD, GBP und gegebenenfalls anderen Fremdwährungen tätigen. Die Investition in solche Zielfonds ist damit regelmäßig mit Wechselkursrisiken verbunden: Während die Einzahlungen der und die Auszahlungen an die Anleger üblicherweise in EUR erfolgen, fallen zahlreiche Einnahmenpositionen regelmäßig in anderen Währungen an. Zusätzlich können weitere 16

17 König & Cie. Emissionsprospekt Risiken Ausgabenpositionen (z.b. Schiffsbetriebskosten oder Tilgungen) in einer anderen als der Einnahmewährung anfallen. Veränderungen der relevanten Wechselkurse können daher während der Investitions-, der gesamten Betriebs- sowie der Veräußerungsphase zu negativ von der Kalkulation abweichenden Ergebnissen führen. Es ist darüber hinaus möglich, dass Beschränkungen des Kapitalverkehrs in Deutschland und anderen Staaten verfügt werden Fremdfinanzierung und Zinsen (anlagegefährdend) In der Regel finanzieren geschlossene Fonds einen erheblichen Teil ihrer Investitionen durch die Aufnahme von Fremdkapital. Der zu zahlende Kapitaldienst ist dabei von den gewählten Kreditwährungen sowie den Zins- und Tilgungsvereinbarungen abhängig. Die Zinssätze können hierbei höher ausfallen als prognostiziert. Von der Prognose abweichende geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben können zudem zu einem höheren Kapitaldienst als kalkuliert führen. Sollten die Zielfonds ihr Eigenkapital nur verzögerte einwerben, könnte dies zu höher Zwischenfinanzierungskosten als kalkuliert führen. Diese Sachverhalte würden sich negativ auf die Liquidität der Zielfonds und die Höhe der Auszahlungen an die Anleger auswirken. Die Darlehen werden in der Regel auf der Grundlage von Sicherheiten gewährt. Sollte ein Zielfonds seinen Darlehensverpflichtungen nicht nachkommen, kann dies zu Verwertung der Sicherheiten durch den Gläubiger führen. Der Zielfonds müsste dann ggf. liquidiert werden. Dies kann den Totalverlust des in dem Zielfonds investierten Kapitals zur Folge haben. 2. Risiken von Schiffsfonds 2.1. Schiffsbetriebs-, Werft- und Dockungskosten (prognosegefährdend) Die zukünftigen Schiffsbetriebs-, Werft- und Dockungskosten sind nicht exakt planbar. Erhöhte Ausgaben können sich negativ auf die Liquidität und die Auszahlungen des betreffenden Zielfonds auswirken Veräußerungserlös (prognosegefährdend) Der Veräußerungserlös eines Schiffes ist nicht exakt vorhersehbar, da er von vielfältigen Faktoren wie etwa dem Zustand des Schiffes, dem aktuellen Marktgefüge und den Währungskursen abhängt. Der tatsächliche Veräußerungserlös kann daher den kalkulierten erheblich unterschreiten Behördliche Genehmigungen (prognosegefährdend) Möglich ist, dass für den Betrieb eines Schiffes benötigte Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden bzw. der Betrieb eines Schiffes behördlich untersagt oder eingeschränkt wird. Auch könnten Ausflaggungsgenehmigungen nicht erteilt, nicht erneuert oder widerrufen werden. Das betreffende Schiff müsste dann unter deutscher Flagge betrieben werden, was zu erhöhten Kosten führen kann Steuerliche Risiken (prognosegefährdend) Tonnagebesteuerung Die Gewinnermittlung von Schifffahrtsgesellschaften und damit auch geschlossenen Schiffsfonds erfolgt regelmäßig unter Anwendung der begünstigen Tonnagebesteuerung nach 5a EStG. Sollten diese Regelungen geändert oder aufgehoben werden, könnte dies zu einer erhöhten steuerlichen Belastung führen. Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Laufzeit der Beteiligung eine Rückkehr zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgt. Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung eine Optierung zur Tonnagesteuer nicht zulässt, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen oder nachträglich entfallen. In der Folge würde es zu einer höheren steuerlichen Belastung des Anlegers kommen. Erkennt die Finanzverwaltung eine begünstigte Besteuerung nach 5a EStG (Tonnagebesteuerung) nicht an oder wird die Anerkennung rückwirkend aufgehoben, unterliegen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Weiteren auch bei dem jeweiligen Schiffsfonds mit deutlich verbreiterter Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, die sowohl den laufenden Gewinn, als auch Veräußerungsgewinne oder Betriebsaufgabegewinne steuerlich mindern würde Abschreibungen Die Abschreibung von Seeschiffen ist teilweise nicht eindeutig geklärt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Finanzverwaltung eine andere als die der jeweiligen Konzeption eines Schiffsfonds zugrundeliegende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für die Seeschiffe zugrunde legt und so das steuerliche Ergebnis nachteilig beeinflusst Charter (anlagegefährdend) Regelmäßig schließen Schiffsfonds für ihre Schiffe Charterverträge ab. Es besteht das Risiko, dass die Charter nur teilweise oder überhaupt nicht gezahlt wird. Zudem ist möglich, dass nach dem Auslaufen der Charter keine oder keine vergleichbar lukrative Anschlussbeschäftigung erzielt werden kann, zumal das zukünftige Ratenniveau nicht vorhersehbar ist. Die erzielbare Charterrate kann dann die Prognose deutlich unterschreiten. Übermäßig lange Zeiträume ohne Beschäftigung können zu nicht planbaren Einnahmeausfällen führen. Gleiches gilt, sollte die bestehende Charter aus marktüblichen Gründen vorzeitig gekündigt werden. All dies könnte sich gleichfalls negativ auf die Liquidität des Zielfonds, das Betriebsergebnis und die Auszahlungen an die Anleger aus wirken. 17

18 Risiken König & Cie. Emissionsprospekt 2.6. Fertigstellungsrisiko (anlagegefährdend) Eine verspätete Ablieferung und Inbetriebnahme eines noch zu übernehmenden Schiffsneubaus kann geringere Chartereinnahmen und in der Folge ein gegenüber der Prognose zurückbleibendes Betriebsergebnis und niedrigere Auszahlungen an die Anleger zur Folge haben. Kann ein Schiffsneubau mangels Fertigstellung, etwa aufgrund Insolvenz der Bauwerft, überhaupt nicht übernommen werden, kann dies zur Rückabwicklung des betreffenden Zielfonds und damit zu einem erheblichen Teilverlust der in diesen geleisteten Einlage führen Schadensfälle/Versicherbarkeit (anlagegefährdend) Schiffe sind regelmäßig gegen die üblichen Risiken des Schiffsbetriebs versichert. Möglich ist jedoch, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht oder versagt wird. Auch sind nicht alle Risiken versicherbar. Selbstbehalte können bei kumuliertem Schadenseintritt zu nicht kalkulierten finanziellen Belastungen führen. Zudem ist ein Ausfallen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft nicht völlig auszuschließen (Bonitätsrisiko). Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen oder der Schaden nicht versichert sein, kann dies im Extremfall bis hin zum Totalverlust des in einen Schiffsfonds investierten Kapitals führen. 3. Risiken von Lebensversicherungs- Zweitmarkt-Fonds 3.1. Blind Pool -Risiken (prognosegefährdend) Fonds mit britischen Zweitmarkt-Lebensversicherungen bauen ihre Policenportfolios in der Regel sukzessive und parallel zur Einwerbung des Eigenkapitals auf, so dass die Investition einen Blind Pool -Charakter aufweist. Erfolgt die Einwerbung des Eigenkapitals langsamer als geplant, besteht das Risiko eines verzögerten Portfolioaufbaus. Auch kann die Verwirklichung der angestrebten Portfoliostruktur nicht gewährleistet werden, da möglicherweise nicht genügend geeignete Versicherungspolicen erworben werden können Wertentwicklung der Policen (prognosegefährdend) Der wirtschaftliche Erfolg eines Lebensversicherungs-Zweitmarkt-Fonds ist in erster Linie von den tatsächlich erzielten Ablaufleistungen der erworbenen Policen abhängig. Diese können niedriger ausfallen als kalkuliert, was sich negativ auf die Wertentwicklung des Zielfonds und auf die Auszahlungen auswirken würde Verkaufsrisiko (prognosegefährdend) Einige Zielfonds können bei unter Plan verlaufenden Auszahlungen des Policenportfolios Policen zu den Rückkaufswerten an die Versicherungsgesellschaft zurückgeben. Da die Rückkaufswerte in der Regel unter den am Zweitmarkt erzielbaren Preisen liegen, kann sich der wirtschaftliche Erfolg der Anlage dadurch verschlechtern Auslandsrisiken (prognosegefährdend) Bei der Investition in ausländische Zweitmarktpolicen bestehen Risiken hinsichtlich der unterschiedlichen Rechtssysteme, des Kapitaltransfers und der erschwerten Verwaltung des Vermögens. Daraus resultierende Verzögerungen sowie höher als kalkulierte Kosten können zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen Steuerliche Risiken (prognosegefährdend) Doppelbesteuerungsabkommen Es besteht die Möglichkeit, dass die König & Cie. Dritte Dach Investment GmbH & Co. KG Lebensversicherungsbeteiligungen erwirbt, die Erträge aus britischen Lebensversicherungen, die mittels einer Betriebsstätte in Großbritannien erworben und gehalten werden, vermittelt. Diese gewerblichen Einkünfte unterliegen im Regelfall als Unternehmensgewinne einer Betriebsstättenbesteuerung im Ausland. Es besteht das Risiko, dass die deutsche Finanzverwaltung entweder keine ausländische Betriebsstätte anerkennt oder die erzielten Einkünfte nicht dieser ausländischen Betriebstätte zurechnet, so dass eine Besteuerung in Deutschland unter Anrechnung der ausländischen Steuern erfolgen könnte. In diesem Fall würde es zu einer höheren Steuerbelastung des Anlegers kommen Übertragungsrisiko Wurde die Übertragung der Rechte an den Lebensversicherungen nicht fehlerfrei durchgeführt oder werden Ansprüche durch Dritte geltend gemacht, besteht das Risiko, dass mit einer verzögerten Auszahlung der Ablaufleistung gerechnet werden muss bzw. eine Auszahlung gänzlich ausbleibt und so das steuerliche Ergebnis negativ beeinflusst wird Umsatzsteuer Großbritannien Bei dem Erwerb von Lebensversicherungspolicen in Großbritannien ist grundsätzlich davon auszugehen, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Sollte die britische Finanzverwaltung ihre Ansicht ändern, könnten die Umsätze der Umsatzsteuer unterworfen werden. Dies kann die steuerlichen Ergebnisse negativ beeinflussen, soweit kein Vorsteuerabzug in gleicher Höhe geltend gemacht werden kann Ausfallrisiko (anlagegefährdend) Möglich ist, dass eine Versicherungsgesellschaft, in deren Policen ein Zielfonds investiert hat, insolvent wird. Die Policen könnten dann nicht mehr an die betreffende Versicherungsgesellschaft zurückgegeben oder über den Zweitmarkt verkauft werden. Dies hätte verminderte Auszahlungen zur Folge. Bei Insolvenz mehrerer Versicherungsgesellschaften kann es zum Totalverlust des in den Zielfonds investierten Kapitals kommen. 18

19 König & Cie. Emissionsprospekt Risiken 4. Risiken von Private Equity-Fonds 4.1. Blind Pool -Risiken (prognosegefährdend) Die König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG plant Beteiligungen an Private Equity-Fonds zu zeichnen, die ihrerseits Beteiligungen an Private Equity-Beteiligungsgesellschaften, sog. Portfoliogesellschaften, eingehen. Die Beteiligungen an Private Equity-Fonds stellen in der Regel eine Investition in einen so genannten Blind Pool dar, da Investitionen in konkrete Portfoliogesellschaften zum Zeitpunkt der Zeichnung regelmäßig nicht oder nur in begrenztem Umfang feststehen. Ferner besteht das Risiko, dass für den geplanten Investitionszeitraum keine geeigneten Portfoliogesellschaften als Investitionsobjekte verfügbar sind bzw. sich die Investitionen verzögern, weil geeignete Portfoliogesellschaften erst später als geplant zur Verfügung stehen. Sollten keine für Investitionen einer Portfoliogesellschaft geeigneten Unternehmen, sog. Portfoliounternehmen, zu identifizieren sein, ist auch auf Ebene der Portfoliogesellschaften eine planmäßige Investition nicht gewährleistet Auswahlrisiken (prognosegefährdend) Die Wertentwicklung eines Private Equity-Fonds hängt maßgeblich von der Auswahl der Portfoliogesellschaften durch das Management ab. Anleger eines Private Equity-Fonds haben regelmäßig weder Einfluss auf diese Auswahlentscheidungen noch auf Entscheidungen von Portfoliogesellschaften über den Erwerb oder den Verkauf von Beteiligungen an Portfoliounternehmen. Ebenso sind Private Equity-Fonds als Investoren von Portfoliogesellschaften auf die Wahrnehmung vertraglicher und gesetzlicher Gesellschafterrechte beschränkt und es kann nicht gewährleistet werden, dass sie ihre Interessen bei den Portfoliogesellschaften durchsetzen und Anlageentscheidungen beeinflussen können Schlüsselpersonenrisiken (prognosegefährdend) Der wirtschaftliche Erfolg einer Portfoliogesellschaft hängt in hohem Maße von den persönlichen Fähigkeiten ihres Managements ab. Es ist allerdings nicht gewährleistet, dass dieses über die gesamt Laufzeit der jeweiligen Portfoliogesellschaft zur Verfügung steht Risiken auf Ebene der Portfoliounternehmen (prognosegefährdend) Portfoliounternehmen sind in der Regel nicht börsennotiert und können sich gegebenenfalls auch noch in der Verlustphase befinden. Wirtschaftliche, technische oder Management- Probleme können dazu führen, dass eine Investition in ein Portfoliounternehmen teilweise oder vollständig abgeschrieben werden muss. Dies hätte zwangsläufig eine Minderung des Wertes der jeweiligen Portfoliogesellschaft zur Folge, was auch das Ergebnis des betreffenden Private Equity-Fonds negativ beeinflussen würde. Verläuft die wirtschaftliche Entwicklung eines Portfoliounternehmens nicht planmäßig, können weitere Investitionen erforderlich sein. Kann die Portfoliogesellschaft die hierfür erforderlichen Mittel nicht aufbringen, besteht das Risiko, dass die Beteiligung der Portfoliogesellschaft am Portfoliounternehmen durch Aufnahme weiterer Kapitalgeber verwässert wird. Als Folge könnten nur sehr geringe oder gegebenenfalls keine Erlöse aus der betreffenden Unternehmensbeteiligung durch die Portfoliogesellschaft erzielt werden. In einem solchen Fall wird auch das Ergebnis des Private Equity-Fonds negativ beeinflusst. In der Regel sind die Portfoliogesellschaften bei den Portfoliounternehmen auf die Wahrnehmung vertraglicher und gesetzlicher Gesellschafterrechte beschränkt. Da sie regelmäßig kein darüber hinausgehendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung von Portfoliounternehmen haben, besteht das Risiko, dass sie ihre Interessen bei den Portfoliounternehmen nicht durchsetzen können Auslandsrisiken (prognosegefährdend) Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Situation derjenigen Länder, in denen die von einem Zielfonds gezeichneten Portfoliogesellschaften errichtet sind bzw. in den Ländern, in denen diese Portfoliogesellschaften Beteiligungen eingehen, können negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Portfoliogesellschaften haben. Darüber hinaus kann es aufgrund von Änderungen in dem jeweiligen ausländischen Rechts- und Steuersystem für die Anleger zu Nachteilen kommen Steuerliche Risiken (prognosegefährdend) Qualifikation der Einkünfte Die steuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Gesellschaften, die Private Equity zur Verfügung stellen, ist in der deutschen Finanzverwaltungspraxis bisher nicht abschließend geklärt. Unter Berücksichtigung des sogenannten Private Equity-Erlasses der Finanzverwaltung vom (Az: IV A 6-S /03) besteht bei einer intensiven Nutzung von Fremdkapital durch Private Equity-Zielfonds, an denen sich die König & Cie. Vierte Dach Invest GmbH & Co. KG beteiligt, das Risiko, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung eine gewerbliche Tätigkeit begründet wird. Dies gilt auch, wenn die Private Equity-Gesellschaft die Besicherung von Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft übernimmt oder die Beteiligung bereits von Anfang an nur für einen kurzfristigen Zeitpunkt (3 bis 5 Jahre) gehalten wird. 19

20 Risiken König & Cie. Emissionsprospekt Eine solche gewerbliche Tätigkeit innerhalb eines der Private Equity-Zielfonds infiziert gegebenenfalls auch rückwirkend die sonstigen Einkünfte der König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Anleger hält dann die Beteiligung an diesem Emittenten im Betriebsvermögen. Infolgedessen unterliegen neben den laufenden Gewinnen auch Veräußerungsgewinne oder Betriebsaufgabegewinne in vollem Umfang der Besteuerung. Daraus würde sich eine höhere Steuerbelastung zu Lasten des Anlegers ergeben Wagniskapitalbeteiligung Die Bundesregierung beabsichtigt dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vorzulegen. Der bereits veröffentlichte Regierungsentwurf sieht vor, dass Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften im Sinne dieses Gesetzentwurfes steuerrechtlich als vermögensverwaltende Gesellschaften zu qualifizieren sind, wenn die im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die König & Cie. Vierte Dach Investment GmbH & Co. KG könnte sich grundsätzlich an Wagniskapitalgesellschaften im Sinne des Gesetzentwurfes beteiligen. Es besteht jedoch das Risiko, dass dem Anleger dennoch Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermittelt werden, wenn diese Voraussetzungen für die Qualifikation als vermögensverwaltend nach Maßgabe des noch zu beschließenden Gesetzes nicht erfüllt werden. Infolgedessen würden neben den laufenden Einkünften auch Veräußerungsgewinne oder Betriebsaufgabegewinne in vollem Umfang der Besteuerung mit Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Daraus kann sich eine höhere Steuerbelastung zu Lasten des Anlegers ergeben Wertentwicklung (anlagegefährdend) Die Wertentwicklung der Investitionen in Private Equity-Fonds ist abhängig von der Wertentwicklung der der betreffenden Portfoliogesellschaften, wobei deren Wertentwicklung wiederum von der Entwicklung der Portfoliounternehmen beeinflusst ist. Unternehmensbewertungen unterliegen einer Vielzahl von Einflussfaktoren, so dass eine verlässliche Prognose über die Wertentwicklung eines Private Equity-Fonds nicht möglich ist; insbesondere lassen sich aus in der Vergangenheit erzielten Wertzuwächsen keine Rückschlüsse auf die Zukunft ziehen. Bevor das in einen Private Equity-Fonds investierte Kapital eine Wertsteigerung erfährt, sind Gebühren und die sog. weichen Kosten sowie die laufenden Kosten sowohl des Private Equity-Fonds als auch der Portfoliogesellschaften durch Erträge und Wertzuwächse aus den Portfoliounternehmen zu erwirtschaften. Bis zu diesem Zeitpunkt (break even) liegt der Wert der Beteiligung an einem Private Equity-Fonds unter ihrem Nominalwert. Sollten sich mehrere Portfoliounternehmen einer Portfoliogesellschaft nicht erwartungsgemäß entwickeln, besteht das Risiko, dass die Portfoliogesellschaft nicht in der Lage ist, die Kapitaleinlagen ihrer Investoren zurückzuzahlen. Ein Private Equity-Fonds trägt damit im Rahmen seiner Beteiligung das Risiko des Totalverlustes des in die jeweilige Portfoliogesellschaft investierten Kapitals. Da ein Private Equity-Fonds nur das von den Portfoliogesellschaften erwirtschaftete und an ihn ausgezahlte Kapital an seine Anleger auskehren kann, besteht das Risiko des Totalverlustes des in einen Private Equity-Fonds investierten Kapitals, wenn die überwiegende Mehrzahl der von den Portfoliogesellschaften gehaltenen Portfoliounternehmen vollständig an Wert verloren hat bzw. nicht veräußert werden kann. 5. Risiken von Immobilienfonds 5.1. Instandhaltungs- und Nebenkosten (prognosegefährdend) Bei Immobilien fallen Instandhaltungs-, Modernisierungs- sowie nicht umlagefähige Nebenkosten an. Diese können höher ausfallen als prognostiziert. Auch kann es zu außerplanmäßigen Sanierungsmaßnahmen kommen. Im Falle eines Leerstands können die auf diese Flächen entfallenden Nebenkosten nicht umgelegt werden und müssten aus der Liquiditätsreserve des Immobilenfonds geleistet werden. All dies kann sich negativ auf die Liquidität des jeweiligen Immobilienfonds und die Auszahlungen auswirken Altlasten und Baumängel (prognosegefährdend) Immobilien können mit bei Abnahme unerkannt gebliebenen Mängeln behaftet sein. Möglich ist, dass entsprechende Gewährleistungsansprüche nicht durchsetzbar sind und der betroffene Zielfonds selbst die zusätzlichen Kosten zu tragen hat. Auch kann ein Grundstück mit unentdeckten Bodenverunreinigungen belastet sein. Die Kosten einer Sanierung hat im Regelfall der Eigentümer des Grundstückes, d. h. der entsprechende Immobilienfonds, zu tragen, wobei Regress beim Voreigentümer möglicherweise nicht zu erlangen ist. Dies würde sich negativ auf die Liquidität des Immobilenfonds und die Höhe der Auszahlungen an die Anleger auswirken Steuerliches Risiko der Aufteilung der Anschaffungskosten (prognosegefährdend) Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung die steuerliche Aufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäuden abweichend vornimmt. Sollte die Aufteilung zu Lasten des Gebäudeanteils erfolgen, ergibt sich hieraus eine niedrigere steuerliche Abschreibungsbasis. Der Anteil, der auf den Grund und Boden entfällt, ist grundsätzlich nicht abschreibungsfähig. Folglich würde das zu versteuernde Ergebnis höher und die für den jeweiligen Immobilienfonds prognostizierten Auszahlungen nach Steuern für den Anleger entsprechend geringer ausfallen. 20

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