Katalog über Strassensignale

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Katalog über Strassensignale"

Transkript

1 Katalog über Strassensignale Für Ihre Sicherheit im Strassenverkehr -1-

2 1. Einleitung Eines der wichtigsten und stärksten Produkte unserer Unternehmung sind die Strassensignale. Aufgrund jahrzehntelanger und treuer Zusammenarbeit mit unserem Hersteller sind wir heute in der Lage, Ihnen so gut wie jeden Wunsch im Bereich der Strassensignale zu erfüllen. Wir verfügen über eine grosse Lagerhaltung in Pratteln, sodass wir Ihnen in kürzester Zeit die gewünschten Strassensignale konfigurieren und ausliefern können.. Technische und rechtliche Informationen über unsere Strassensignale Wir bieten unsere Strassensignale im Klebeverfahren, Siebdruckverfahren und im Digitaldruckverfahren an. Sämtliche Strassensignale sind erhältlich in den drei verschiedenen Folientypen R1, R, R3 gemäss der Schweizer Norm (SN) a. Unsere Strassensignale werden auf Kundenwunsch entsprechend dem gewünschten Folientyp mit Folien der nachfolgenden Hersteller produziert: 3M Orafol Nippon Carbide Industries. Tafelrückseite: Grundfarbe RAL 703 Kieselgrau. Grundmaterial der Signaltafel- und Signalschilder: mm Aluminium. Alle durch uns verkauften Strassensignale entsprechen der Schweizerischen Signalisationsverordnung (SSV) und erfüllen die geltenden Europäischen Normen (EN) sowie die Schweizer Normen (SN) des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). --

3 3. Unser Sortiment an Strassensignalen Gefahrensignale Vorschriftssignale Vortrittssignale Hinweissignale Ortsschilder Wegweiser in Pfeilform Ergänzende Angaben zu Signalen Zusatzschilder mit Normtext Vorwegweiser Wegweisungsschilder Entfernungsschilder Nummern- und Kilometerschilder Hinweisschilder Gefahrensignale: 1.01 Rechtskurve 1.0 Linkskurve 1.03 Doppelkurve, nach rechts beginnend 1.04 Doppelkurve, nach links beginnend 1.05 Schleudergefahr 1.06 Unebene Fahrbahn 1.07 Engpass 1.08 Verengung rechts 1.09 Verengung links 1.10 Gefährliches Gefälle 1.11 Starke Steigung 1.1 Rollsplitt 1.13 Steinschlag von rechts 1.13a Steinschlag von links 1.14 Baustelle 1.16 Bahnübergang ohne Schranken 1.17 Dienstanzbalken 1.18 Strassenbahn 1. Fussgängerstreifen 1.3 Kinder 1.4 Wildwechsel 1.5 Tiere (Kuh) 1.5.a Tiere (Pferd) 1.6 Gegenverkehr 1.7 Lichtsignale 1.8 Flugzeuge 1.9 Seitenwind 1.30 Andere Gefahren -3-

4 1.31 Stau 1.15 Schranken Vorschriftssignale:.01 Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen.0 Einfahrt verboten.03 Verbot für Motorwagen.04 Verbot für Motorräder.05 Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder.06 Verbot für Motorfahrräder.07 Verbot für Lastwagen.08 Verbot für Gesellschafts-wagen.09 Verbot für Anhänger.09.1 Verbot für Anhänger mit Ausnahme von Sattel- und Einachsanhänger.10.1 Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung.11 Verbot für Fahrzeuge mit Wasser-gefährlicher Ladung.1 Verbot für Tiere.13 Verbot für Motorwagen und Motorräder.14 Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.15 Verbot für Fussgänger.15.1 Skifahren verboten.15. Schlitteln verboten.15.3 Verbot für fahrzeug-ähnliche Geräte.16 Höchstgewicht.17 Achsdruck.18 Höchstbreite.19 Höchsthöhe.0 Höchstlänge.30 Höchst-geschwindigkeit.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 Generell.30.1 Vitesse maximale 50 Limite Générale.30.1 Velocità Massima 50 Limite generale -4-

5 .57 Ende des Schneekettenobligatoriums.31 Mindest-geschwindigkeit.3 Fahrtrichtung rechts.33 Fahrtrichtung Links.34 Hindernis rechts umfahren.35 Hindernis links umfahren.36 Geradeaus-fahren.37 Rechtsabbiegen.38 Linksabbiegen.39 Rechts- oder Linksabbiegen.40 Geradeaus oder Rechtsabbiegen.41 Geradeaus oder Linksabbiegen.41.1 Kreisverkehr.4 Abbiegen nach rechts verboten.43 Abbiegen nach links verboten.44 Überholen verboten.45 Überholen für Lastwagen Verboten.46 Wenden verboten.47 Mindest- Abstand.48 Schneeketten Obligatorisch.49 Halten verboten.50 Parkieren verboten.51. Zollhaltestelle Arrête à proxi- Mité d un poste De douane.51.1 Fermata al posta Di dogana Arrête à proxi- Mité d un poste De douane.5 Polizei Police.5.1 Polizia Police Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 Generell Fin de la vitesse Maximale 50 limite générale Freie Fahrt.53 Ende der Höchst- Geschwindigkeit.54 Ende der Mindestgeschwindigkeit.55 Ende des Überholverbotes.56.1 Ende des Teilfahrverbotes.56 Ende des Überhol-verbotes für Lastwagen -5-

6 .59.1.a Zonensignal (z.b. Tempo- 30-Zone).59.1.b Kombinierte Vorschrifts-signale.59.1.c Zonensignal.59.1.d Zonensignal.59.1.e Zonensignal.59.1.f Zonensignal.59..a Ende Zonensignal (z.b. Ende Tempo-30- Zone).59..b Ende der Zone.59..c Ende der Zone.59..d Ende der Zone.59..e Ende der Zone.59..f Ende der Zone.59.3.a Ende der Zone.59.3.b Ende der Zone.59.4.a Ende der Zone.59.4.b Ende der Zone.59.5.a Begegnungszone.59.5.b Begegnungszone.59.6.a Ende Begegnungszone.59.6.b Ende Begegnungszone.60.1 Ende des Radweges.60 Radweg.61 Fussweg.6 Reitweg.63.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg.63 Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen.64 Busfahrbahn.65-6-

7 Vortrittsignale: 3.01 Stop 3.0 Kein Vortritt 3.03 Hauptstrasse 3.04 Ende der Hauptstrasse 3.05 Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt 3.06 Verzweigung mit Rechtsvortritt 3.07 Einfahrt von rechts 3.08 Einfahrt von links 3.09 Dem Gegenverkehr Vortritt lassen 3.10 Vortritt vor dem Gegenverkehr Einfaches Andreaskreuz 3.3 Einfaches Andreaskreuz + Zusatzwinkel 3.4 Einfaches Andreaskreuz 3.5 Einfaches Andreaskreuz + Zusatzwinkel -7-

8 Hinweissignale: 4.01 Autobahn 4.0 Ende der Autobahn 4.03 Autostrasse 4.04 Ende der Autostrasse 4.05 Bergpoststrasse 4.06 Ende der Bergpoststrasse 4.07 Tunnel 4.07a Tunnel (Vorsignal auf Autobahnen) 4.08 Einbahnstrasse Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern 4.09 Sackgasse 4.10 Wasserschutzgebiet 4.11 Standort eines Fussgängerstreifens (links laufend) 4.11a Standort eines Fussgänger-streifens (rechts laufend) 4.1 Fussgänger-unterführung (links laufend) 4.1a Fussgängerunterführung(rechts laufend) 4.13 Fussgänger-überführung (links laufend) 4.13a Fussgängerüberführung (rechts laufend) 4.14 Spital 4.15 Ausstellplatz 4.16 Abstellplatz für Pannenfahrzeuge 4.17 Parkieren gestattet 4.18 Parkieren mit Parkscheibe 4.19 Ende des Parkierens mit Parkscheibe -8-

9 4.0 Parkieren gegen Gebühr 4.1 Parkhaus 4. Entfernung und Richtung eines Parkplatzes 4.3 Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten 4.4 Notfallspur 4.5 Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel 4.5 Parkhaus mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel 4.5 Parkplatz mit Anschluss an Bahn 4.5. Parkplatz mit Anschluss an Bus 4.79 Zeltplatz 4.80 Wohnwagenplatz 4.81 Telefon 4.8 Erste Hilfe 4.83 Pannenhilfe 4.84 Tankstelle 4.85 Hotel-Motel 4.86 Restaurant 4.87 Erfrischungen 4.88 Informationsstelle 4.89 Jugendherberge 4.90 Radio Verkehrsinformation 4.91 Gottesdienst 66/ 100 cm 4.9 Feuerlöscher 4.94 Richtung und Entfernung zum nächsten Notausgang 4.95 Notausgang Notfalltelefon Feuerlöscher/ Notfalltelefon -9-

10 Ergänzende Angaben zu Signalen: 5.01 Distanztafel 5.0 Anzeige von Entfernung und Richtung 5.04 Wiederholungstafel 5.05 Anfahrtafel 5.06 Endetafel 5.07 Richtungstafel a Richtung der Hauptstrasse b Richtung der Hauptstrasse c Richtung der Hauptstrasse 5.09.a Richtung der Hauptstrasse 5.09.b Richtung der Hauptstrasse 5.09.c Richtung der Hauptstrasse a Richtung der Hauptstrasse b Richtung der Hauptstrasse c Richtung der Hauptstrasse a Richtung der Hauptstrasse b Richtung der Hauptstrasse c Richtung der Hauptstrasse 5.10 Ausnahmen vom Halteverbot 5.11 Ausnahme vom Parkierungs-verbot 5.17 Übernächste Tankstelle Vereiste Fahrbahn 5.14 Gehbehinderte 5.15 Fahrbahnbreite 5.16 Streckenlänge 5.0 Leichte Motorwagen 5.1 Schwere Motorwagen 5. Lastwagen 5.3 Lastwagen mit Anhänger 5.4 Sattelmotorfahrzeug 5.5 Gesellschafts-wagen 5.6 Anhänger 5.7 Wohnwagen 5.8 Wohnmotorwagen 5.9 Motorrad 5.30 Motorfahrrad 5.31 Fahrrad 5.3 Mountain-Bike 5.33 Fahrrad schieben 5.34 Fussgänger 5.35 Strassenbahn -10-

11 5.37 Panzer 5.38 Pistenfahrzeug 5.39 Langlauf 5.40 Skifahren 5.41 Schlitteln 5.50 Flugzeug/ Flugplatz 5.51 Autoverlad auf Eisenbahn 5.5 Autoverlad auf Fähre 5.53 Industrie- und Gewerbegebiet 5.54 Zollabfertigung Hinweissignale: Wegweiser Wegweiser in Tabellenform 4.36 Vorwegweiser auf Hauptstrasse -11-

12 4.37 Vorwegweiser auf Nebenstrassen 4.38 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen 4.39 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen 4.40 Vorwegweiser mit Anzeige von B schränkungen 4.41 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Hauptstrassen 4.4 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Nebenstrassen 4.43 Einspurtafel 4.5 Verkehrsführung 4.53 Vorwegweiser für Umleitungen 4.54 Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz 4.55 Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschränkung 4.60 Ankündigung des nächsten Anschlusses 4.61 Vorwegweiser bei Anschlüssen 4.6 Wegweiser bei Anschlüssen 4.63 andere Texte: Ausfahrtstafel: Sortie/ Uscita 4.64 Trennungstafel 4.65 Entfernungstafel 4.66 Verzweigungstafel 4.67 Erster Vorwegweiser bei Verzweigungen 4.68 Zweiter Vorwegweiser bei Verzw gungen -1-

13 4.69 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Autobahnen und Autostrassen 4.70 Hinweis auf Notrufsäulen 4.71 andere Texte: Hinweis auf Polizeistützpunkte 4.75 Strassenzustand 4.76 Vororientierung über den Strassenzustand 4.93 Anzeige der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten Wegweisung für Radrouten Wegweiser Route für Fahrräder mit Distanzangabe Wegweiser Route für Fahrräder a Wegweiser Route für Fahrräder ohne Zielangabe b Wegweiser Route für Mountainbike ohne Zielangabe c Wegweiser Fahrrad schieben 4.51.a Vorwegweiser ohne Zieleingabe, aber mit Distanzangabe 4.51.b Vorwegweiser ohne Zieleingabe 4.51.c Vorwegweiser ohne Zieleingabe -13-

14 4.51.a 4.51.b 4.51.c Wegweiser Route für Fahrräder Wegweiser Route für Fahrräder Wegweiser Route für Mountain- Bike Hinweissignale: Anzeige der Fahrstreifen Anzeige von Fahrstreifen mit Beschränkung Anzeige der Fahrstreifen Anzeige der Fahrstreifen Anzeige der Fahrstreifen Hinweissignale: Ortstafeln Ortsbeginn auf Hauptstrassen 4.7. Ortsbeginn auf Hauptstrassen 4.7 Ortsbeginn auf Hauptstrassen Ortsende auf Hauptstrassen 4.8 Ortsende auf Hauptstrassen Die Schilder sind in den Grössen: 70/50 cm und 85/60 cm erhältlich Ortsbeginn auf Nebenstrassen 4.9 Ortsbeginn auf Nebenstrassen 4.30 Ortsende auf Nebenstrassen -14-

15 Hinweissignale: Wehweiser in Pfeilform 4.31 Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrasse Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrasse 4.3 Wegweiser für Hauptstrassen Wegweiser für Hauptstrassen 4.3. Wegweiser für Hauptstrassen mit Strassennummer Wegweiser für Hauptstrassen ( Zeilen) Wegweiser für Hauptstrassen ( Zeilen) mit Strassennummer 4.33 Wegweiser für Nebenstrassen Wegweiser für Umleitung ohne Zielangabe 4.34 Wegweiser bei Umleitung 4.45 Wegweiser Schwerverkehr Wegweiser Parkplatz Wegweiser Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel 4.46 Wegweiser Parkplatz 4.47 Wegweiser Zeltplatz 4.48 Wegweiser Wohnwagenplatz 4.49 Betriebswegweiser Hinweissignale: Nummern- und Kilometerschilder

16 Nummerntafel für Europastrassen Nummerntafeln für Hauptstrassen Nummerntafeln für Autobahnen/-strassen Nummerntafeln für Anschlüsse 4.59 Nummerntafeln für Verzweigungen Leiteinrichtungen:

17

18 4. DVT- Signalträger, Rohrmaste, Briden, Bodenhülsen Visuell Beschreibung Dimensionen(cm) Anzahl Briden Cadre triangulaire avec rails / Dreieckiger -Signalträger mit Schienen 60/60/60 90/90/90 10/10/10 1 Cadre triangulaire amovible / Dreieckiger -Signalträger 60/60/60 90/90/90 10/10/10 Cadre rond avec rails/ Runder Signalträger mit Schienen Cadre rond amovible / Runder - Signalträger Cadre octogonale avec rails / Achteckiger Signalträger mit Schienen Cadre octogonale amovible / Achteckiger - Signalträger Ø 40 Ø 60 Ø 90 Ø 40 Ø 60 Ø Cadre rectangulaire avec rails / Rechteckiger -Signalträger mit Schienen Cadre à flèche avec rails / Pfeil-förmiger Signalträger mit Schienen 40 x 0 40 x x 0 90 x x x x x x

19 Cadre à flèche avec fixation latérale/ Pfeil-förmiger Signalträger mit seitlicher Halterung Cadre rectangulaire avec fixation latérale / Rechteckiger -Signalträger mit seitlicher Halterung Cadre rectangulaire amovible / Rechteckiger -Signalträger Cadre carré avec rail / Viereckiger - Signalträger mit Schienen Cadre carré amovible / Viereckiger - Signalträger x x x x x x x x x x x x 70 Visuell Beschreibung Dimensionen(cm) Ø (mm) Mat pour signalisation / Rohrmaste Bride pour rail / Bride für Schiene 400 Ø 60 mm Ø >60 mm (bereifen/cerclage) Douille à sceller avec écrou M1 / Bodenhülse mit M1 Mutter H = 50 cm

20 -0-

21 Visuell Beschreibung Dimension(m) Ø (mm) Standrohr verzinkt m 33 Standrohr verzinkt m 4 mit Rohr- schuh Standrohr verzinkt,5m 4 mit Rohr- schuh Standrohr verzinkt ohne Deckel,5m 60 Visuell Beschreibung Bodenhülse komplett aus Guss für Rohre Ø 60mm zum Einbetonieren Anwendungsbild, pro Einheit ist nur eine Bodenhülse inklusiv -1-

22 Übersicht betreffend der verschiedenen Schilderbauarten: flach randprofilverstärkt randverformt Vorderansicht Vorderansicht Vorderansicht Flachformschilder bestehen aus und 3 mm starkem Aluminiumblech. Die Befestigung erfolgt mittels feuerverzinkten Rohrschellen durch Verschraubung an den Rohrposten. Alform-/Allroundschilder bestehen aus und 3 mm starken Aluminiumblech mit umlaufenden Aluminiumprofilrahmen. Die Befestigung erfolgt mittels Klemmschellen aus Aluminium. Rundformschilder bestehen aus 1,85 mm starken Aluminiumblech mit um gebördelten Rand. Die Befestigung erfolgt mittels Edelstahl- Klemmschellen. Rückansicht Rückansicht Rückansicht Ansicht der Befestigung Ansicht der Befestigung Ansicht der Befestigung - Signalbild auf Grund der Montage ohne Bohrung unverletzt - gute optische Wirkung - hohe Stabilität - Signalbild auf Grund der Montage ohne Bohrung unverletzt - Minimierung der Verletzungsgefahr auf Grund fehlender scharfer Kanten - Hohes Widerstandsverhalten gegen beabsichtige (Vandalismus) sowie unbeabsichtigter Beschädigung --

23 Allround I Alform I Allround II Alform II Alform III für Blechdicke mm für Blechdicke mm für Blechdicke 3 mm für Blechdicke 3 mm für Blechdicke 3 mm Profiltiefe beträgt 5 mm Profiltiefe beträgt 30 mm Profiltiefe beträgt 40 mm Profiltiefe beträgt 40 mm Profiltiefe beträgt 60 mm für Schildflächen bis 1 m² für Schildflächen bis 1 m² für Schildflächen 1 bis 6 m² für Schildflächen 1 bis 6 m² für Schildflächen über 6 m² Notizen -3-

24 -4-

25 -5-

2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell (Art. 22) 2.31 Mindest- geschwindigkeit (Art. 23) 2.32 Fahrtrichtung rechts (Art. 24) 2.33 Fahrtrichtung link

2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell (Art. 22) 2.31 Mindest- geschwindigkeit (Art. 23) 2.32 Fahrtrichtung rechts (Art. 24) 2.33 Fahrtrichtung link Liste der Signale 1.01 Rechtskurve (Art. 4) 1.02 Linkskurve (Art. 4) 1.03 Doppelkurve nach rechts beginnend (Art. 4) 1.04 Doppelkurve nach links beginnend (Art. 4) 1.05 Schleudergefahr (Art. 5) 1.06 Unebene

Mehr

Strassen- signale 1 Strassensignale 1 09.05.2003, 11:20:24 Uhr

Strassen- signale 1 Strassensignale 1 09.05.2003, 11:20:24 Uhr Strassensignale 1 Strassensignale 1 09.05.2003, 11:20:24 Uhr Die Strassensignale und die auf der Strassenoberfläche aufgemalten Markierungen (weiss oder gelb) geben dem Fahrzeugführer Anweisungen, zeigen

Mehr

BEZEICHNUNG DER EINRICHTUNGEN IN TUNNELS. Anhang 2: AKS-Code für die Signalisation

BEZEICHNUNG DER EINRICHTUNGEN IN TUNNELS. Anhang 2: AKS-Code für die Signalisation BEZEICHNUNG DER EINRICHTUNGEN IN TUNNELS Anhang 2: AKS-Code für die Signalisation Ausgabe Januar 2005 1 Gefahrensignale 1.1. Gefahrensignale Gefährliche Strassenanlage 1.01 Rechtskurve 1.02 Linkskurve

Mehr

1.08 Verengung rechts (Kreuzen erschwert)

1.08 Verengung rechts (Kreuzen erschwert) Strassensignale Die Strassensignale und die auf der Strassenoberfläche aufgemalten Markierungen (weiss oder gelb) geben dem Fahrzeugführer Anweisungen, zeigen eine bevorstehende Gefahr an oder geben einen

Mehr

Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h. Steigung Unebene Fahrbahn Schnee o. Eisglätte Schleudergefahr

Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h. Steigung Unebene Fahrbahn Schnee o. Eisglätte Schleudergefahr Verkehrszeichen Reiter Viehtrieb, Tiere Straßenbahn Kraftomnibusse Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h Kraftfahrräder, Kleinkrafträder und Mofas Mofas Schlechter

Mehr

Verkehrszeichen Vorschriftszeichen nach StVO

Verkehrszeichen Vorschriftszeichen nach StVO Zuordnung der -Größen zu sbereichen (gemäß 11. Verordnung zur Änderung der StVO gültig ab 01.07.1992) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h mm mm mm 20-49 km/h

Mehr

Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162

Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162 [Vz101-162] [Vz201-292] [Vz301-394] [Vz401-551] [Vz600-603] [Zz1000-1020] [Zz1020-1044] [Zz1044-1703] Vz 101 Gefahrstelle Vz 102 Kreuzung

Mehr

Fahrverbote / Fahranordnungen

Fahrverbote / Fahranordnungen Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

Signalisationsverordnung

Signalisationsverordnung Signalisationsverordnung (SSV) Änderung vom 17. August 2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 2 Bst. h

Mehr

StVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite 3-4. 40 Seite 2-3. 41 Seite 4-7. 42 Seite 8-12. 43 Seite 12. aus der

StVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite 3-4. 40 Seite 2-3. 41 Seite 4-7. 42 Seite 8-12. 43 Seite 12. aus der Verkehrszeichen und Zusatzzeichen aus der StVO Straßenverkehrsordnung 39 Seite 3-4 40 Seite 2-3 41 Seite 4-7 42 Seite 8-12 43 Seite 12 Seite 12-16 Zusammengestellt von Reinhard Spreen Reinhard.Spreen@t-online.de

Mehr

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT Handout Vortritt 3 GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT Herzlich willkommen! Robert Jetter Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Heutiges Thema: VORTRITT Weshalb benötigen

Mehr

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

Verkehrszeichen. Gefahrenzeichen SVG Kreuzung oder Einmündung. Gefahrstelle:Langsamer fahren! Doppelkurve rechts. Gefahrenzeichen SVG

Verkehrszeichen. Gefahrenzeichen SVG Kreuzung oder Einmündung. Gefahrstelle:Langsamer fahren! Doppelkurve rechts. Gefahrenzeichen SVG Gefahrenzeichen SVG 102 Gefahrenzeichen SVG 103-10 Gefahrenzeichen SVG 103-20 Gefahrenzeichen SVG 105-10 Gefahrstelle:Langsamer fahren! Kreuzung oder Einmündung Kurve links Kurve rechts Doppelkurve links

Mehr

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Kompetenzenkatalog Kategorie M 22. März 2011 Grundlage für die Prüfungsvorbereitung

Mehr

zu den Bereichen: Kind im Verkehr Fahrräder, Motorfahrräder und fahrzeugähnliche Geräte

zu den Bereichen: Kind im Verkehr Fahrräder, Motorfahrräder und fahrzeugähnliche Geräte Verhaltens- und Verkehrsregeln Markierungs- und Signalisationsvorschriften zu den Bereichen: Kind im Verkehr Fahrräder, Motorfahrräder und fahrzeugähnliche Geräte Auszüge aus (Stand: 2008) Schweizer Strassenverkehrsgesetz

Mehr

bedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist,

bedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist, Von der VwV-StVO gefordert In der Verwaltungsvorschrift zur StVO ( 39 bis 43 III 3a) wird gefordert: Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen.

Mehr

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Kompetenzenkatalog Kategorien F/G 29. Februar 2012 Grundlage für die Prüfungsvorbereitung

Mehr

Handout. Signale, Markierungen, Zeichen

Handout. Signale, Markierungen, Zeichen 1 Handout Signale, Markierungen, Zeichen GRUNDSATZ SIGNALE sind die sicherste und günstigsten Informanten Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Thema Signale Markierungen Zeichen Weshalb Signale,

Mehr

Blaue Verkehrstafeln kennenlernen und gefährliche Stellen auf dem Schulweg erkennen.

Blaue Verkehrstafeln kennenlernen und gefährliche Stellen auf dem Schulweg erkennen. Verkehrsschilder Lektion 1 Kennenlernen der blauen Verkehrsschilder Stufe: Ziel: Ca. 3. 6. Klasse Blaue Verkehrstafeln kennenlernen und gefährliche Stellen auf dem Schulweg erkennen. Material: Arbeitsblatt

Mehr

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht aller Verkehrsschilder, die Sie auf deutschen Straßen vorfinden. Darüber hinaus sind die dazugehörigen Verkehrszeichen

Mehr

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram 7 Handout Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram GRUNDSATZ RESPEKTIERE ANDERE VERKEHRSPARTNER Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Unser Thema OEV Fussgänger =Verkehrspartner

Mehr

Verkehrszeichen Zusatzzeichen nach StVO

Verkehrszeichen Zusatzzeichen nach StVO Zuordnung der -Größen zu sbereichen 11. Verordnung zur Änderung der StVO gültig ab 01.07.1992) Größe 1 70% Größe 2 100% Größe 3 125% bzw. 140% 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h 420 mm 600 mm 750 mm 20-49

Mehr

Der Vortritt und ich

Der Vortritt und ich Der Vortritt und ich Inhalt Seite Grundsätzliche Regeln 3 Rücksicht gegenüber Fussgängern 5 Öffentliche Verkehrsmittel 7 Rechtsvortritt 9 Signaltafeln 10 Lichtsignale 12 Gegenverkehr 14 Radwege und Radstreifen

Mehr

Signalisationen & Arbeitsschutz. Segessenmann AG Postfach Aarwangen Fon:

Signalisationen & Arbeitsschutz. Segessenmann AG Postfach Aarwangen Fon: Signalisationen & Arbeitsschutz Segessenmann AG Postfach 16 4912 Aarwangen Fon: 033 336 62 62 info@segessenmann.com www.segessenmann.com Baustellenlampe / LED Omnilight LED rot / weiss Monolight LED Rundumlicht

Mehr

SIGNALISATIONEN/ ABSPERRUNGEN

SIGNALISATIONEN/ ABSPERRUNGEN SIGNALISATIONEN/ ABSPERRUNGEN 2010 / 2011 www.baubedarf.ch Service, der passt. BauBedarf an 40 Standorten für Sie da! Solothurn Grenchen Kerzers Reinach Frick Bubendorf Hunzenschwil Hägendorf Langenthal

Mehr

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958. Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962. Art. 3 Befugnisse der Kantone und Gemeinden

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958. Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13.11.1962. Art. 3 Befugnisse der Kantone und Gemeinden Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

:16. Die folgenden Abbildungen können künftig als Gefahrzeichen bei besonderen Gefahrenlagen angeordnet werden: Schnee- oder Eisglätte

:16. Die folgenden Abbildungen können künftig als Gefahrzeichen bei besonderen Gefahrenlagen angeordnet werden: Schnee- oder Eisglätte RSA-95.de Übersicht alte und neue Verkehrszeichen Die folgenden Abbildungen können künftig als Gefahrzeichen bei besonderen Gefahrenlagen angeordnet werden: Schnee- oder Eisglätte Steinschlag Splitt, Schotter

Mehr

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. Æ www.fuerboeck.

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. Æ www.fuerboeck. GW Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen Stand: 10. August 2013 Leichter Lernen. Besser Fahren. Æ www.fuerboeck.at Gefahrenzeichen Frage-GW: 464, 465 5

Mehr

Handout. Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

Handout. Fahren auf Autobahnen und Autostrassen Handout Fahren auf Autobahnen und Autostrassen 6 GRUNDSATZ Abstand und Toleranz schafft Sicherheit! Herzlich willkommen VRT Robert Jetter Bitte schalten Sie Ihr Handy aus! Besten Dank! Heutiges Thema:

Mehr

Gesetzgebung Bund Auszüge zum Fuss- und Veloverkehr

Gesetzgebung Bund Auszüge zum Fuss- und Veloverkehr Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Gesetzgebung Bund Auszüge zum

Mehr

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern.

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Grundsätze

Mehr

Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Ordnungsbussenverordnung (OBV) Ordnungsbussenverordnung (OBV) Änderung vom 17.08.2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996 1 wird gemäss Beilage geändert. II Diese Änderung

Mehr

Verkehrszeichen in der StVO

Verkehrszeichen in der StVO Verkehrszeichen in der StVO 40 Gefahrenzeichen (Zeichen 101-162) Zeichen 101 Gefahrstelle Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Zeichen 103 Kurve (rechts) Zeichen 105 Doppelkurve

Mehr

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN

8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN 8. ! ZIELE unterschiedliche Verkehrszeichen kennenlernen Verhalten je nach Verkehrszeichen besprechen und einüben Siehe Schülerheft S. 34 INHALTE Gefahrenzeichen Gefahrenzeichen sind grundsätzlich dreieckig

Mehr

Fit fürs. Lehrmittel für sicheres Velo fahren

Fit fürs. Lehrmittel für sicheres Velo fahren VELO Fit fürs Lehrmittel für sicheres Velo fahren Hallo Ungefähr 4 Millionen Velos gibt es in der Schweiz. Eines davon gehört vielleicht dir. Bestimmt ist das ein tolles Fahrzeug. Hast du aber auch das

Mehr

Dieses Zeichen zeigt Hindernisse, wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbte Brücken, an. 2. GEFÄHRLICHE KURVEN oder GEFÄHRLICHE KURVE

Dieses Zeichen zeigt Hindernisse, wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbte Brücken, an. 2. GEFÄHRLICHE KURVEN oder GEFÄHRLICHE KURVE Kurztitel Straßenverkehrsordnung 1960 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2006 /Artikel/Anlage 50 Inkrafttretensdatum 27.09.2006 Text 50. Die Gefahrenzeichen. Die

Mehr

Kontrollpunkt L1. durch eine Lehrerin oder einen Lehrer zu besetzen

Kontrollpunkt L1. durch eine Lehrerin oder einen Lehrer zu besetzen Kontrollpunkt L1 durch eine Lehrerin oder einen Lehrer zu besetzen Anfahren vom Fahrbahnrand 1. deutlich umsehen 2. Fahrrad vom Gehweg schieben 3. Pedale ordnen 4. aufsitzen 5. nochmals deutlich umsehen

Mehr

Auto Ecole Zenner Fragenblatt "Die Bodenhaftung von " Regenreifen " garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage."

Auto Ecole Zenner Fragenblatt Die Bodenhaftung von  Regenreifen  garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage. Fragenblatt 1-59 Frage Nummer 1 Welches Risiko besteht bei Regen? Der Bremsweg kann länger werden. "Die Bodenhaftung von " Regenreifen " garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage." Die Scheibenwischer

Mehr

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht aller Verkehrsschilder, die Sie auf deutschen Straßen vorfinden. Darüber hinaus sind die dazugehörigen Verkehrszeichen

Mehr

Auto Ecole Zenner Fragenblatt

Auto Ecole Zenner Fragenblatt Frage Nummer 60 Mit 40 km/h legt ein Fahrzeug pro Sekunde: 1 Meter zurück. 12 Meter zurück. 20 Meter zurück. Frage Nummer 61 Eine Sicherheitslinie Darf nie überfahren werden, weder ganz noch teilweise.

Mehr

Trainingsstrecke 2. Hier geht es weiter In alle Richtungen ACHTUNG. Dieser Fahrstreifen befindet sich auf der linken Seite.

Trainingsstrecke 2. Hier geht es weiter In alle Richtungen ACHTUNG. Dieser Fahrstreifen befindet sich auf der linken Seite. Trainingsstrecke 2 Tüv Gelände nach rechts verlassen nächste Straße rechts am Ende der Straße wieder rechts es folgen zwei Kreisverkehre dort bitte immer geradeaus fahren an der Ampel nach rechts auf den

Mehr

Bussenliste. Fr. 1. Fahrzeugführerinnen und -führer; administrative

Bussenliste. Fr. 1. Fahrzeugführerinnen und -führer; administrative Bussenliste Fr. 1. Fahrzeugführerinnen und -führer; administrative Bestimmungen 100. Nichtmitführen 1. des Führerausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG) 20 2. des Lernfahrausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG) 20 3. des

Mehr

StVO - Verkehrszeichen

StVO - Verkehrszeichen StVO - Verkehrszeichen 2015.01 StVO - Verkehrszeichen Inhalt Seite 1. StVO Verkehrszeichen 2 1.1. Größe der Verkehrszeichen 2 1.2. Reflektion der Verkehrszeichen 2 2. Gefahrzeichen 3 3. Vorschriftzeichen

Mehr

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108.

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108. Frage Nummer 107 Gilt die Gurtpflicht ebenfalls für Passagiere die auf den Rücksitzen Platz genommen haben? Nein Frage Nummer 108 Was die Reifen betrifft: Die Reifen dürfen keine Mängel aufweisen. Eine

Mehr

UNABHÄNGIGE MOBILITÄT - aber sicher!

UNABHÄNGIGE MOBILITÄT - aber sicher! UNABHÄNGIGE MOBILITÄT - aber sicher! Integration er-fahren Ein Radfahrkurs für Frauen mit Migrationshintergrund Lernmaterial zum Kurs 01 DAS IST AM FAHRRAD PFLICHT! So ist es richtig - ordnen Sie die Nummern

Mehr

Übersicht der Bauarten

Übersicht der Bauarten Übersicht der Bauarten RAND FORM ALFORM Die Vorteile auf einen Blick: Die Vorteile auf einen Blick: ungestörtes Signalbild hoher Widerstand gegen äußere Einwirkungen durch gebördelte Kanten passive Sicherheit,

Mehr

741.031. Ordnungsbussenverordnung (OBV) vom 4. März 1996 (Stand am 1. Juni 2015)

741.031. Ordnungsbussenverordnung (OBV) vom 4. März 1996 (Stand am 1. Juni 2015) Ordnungsbussenverordnung (OBV) 741.031 vom 4. März 1996 (Stand am 1. Juni 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 3, 3a und 12 des Ordnungsbussengesetzes vom 24. Juni 1970 1, verordnet:

Mehr

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der StVO

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der StVO Verkehrsexperten informieren Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der StVO Gefahrenzeichen Vorschriftzeichen Richtzeichen Sonderschilder, Zusatzzeichen Wichtige Telefonnummern und Informationen

Mehr

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO

Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Übersicht aller Verkehrsschilder nach StVO Dieses PDF enthält alle Verkehrsschilder nach StVO. Zunächst finden Sie eine Übersicht über die im Jahr 2013 entfallenen Verkehrszeichen. Weiter unten finden

Mehr

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Verkehrsexperten informieren Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aus der StVO Gefahrzeichen Vorschriftzeichen Richtzeichen Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. Ressort

Mehr

Fahrrad fahren in Deutschland

Fahrrad fahren in Deutschland Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die

Mehr

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Auf Rollen unterwegs Fahrzeugähnliche Geräte bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Was sind fahrzeugähnliche Geräte? Als fahrzeugähnliche Geräte (fäg) werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten

Mehr

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrrad-Fahrer in Deutschland - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen Verkehrsregeln. - Die Erklärungen sind bewusst sprachlich einfach

Mehr

7. Welche Wörter werden hier definiert? Ergänzen Sie dann den Artikel und übersetzen Sie sie ins Tschechische.

7. Welche Wörter werden hier definiert? Ergänzen Sie dann den Artikel und übersetzen Sie sie ins Tschechische. 1 2 3 7. Welche Wörter werden hier definiert? Ergänzen Sie dann den Artikel und übersetzen Sie sie ins Tschechische. Verkehrszeichen, Bremsen, Führerschein, Verkehrsampel, Lenkrad, Kraftstoff, Kfz-Schein,

Mehr

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte Arbeitsblätter Deutsch ARBEITSBLATT Deutsch Information Verkehrsregeln allgemein Es gilt Rechtsverkehr. Mit dem Fahrrad ist am rechten Fahrbahnrand zu

Mehr

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr

Mehr

Verkehrsschilder Signaux routiers

Verkehrsschilder Signaux routiers Verkehrsschilder Signaux routiers 3294 Büren a/a IZ kleine Ey Tel. 032 352 Fax 032 352 0 info@signal.ch 427 Birsfelden Postfach 739 Tel. 032 352 Fax 032 352 0 basel@signal.ch 7303 Mastrils Ragazerstrasse

Mehr

Herzlich willkommen. Robert Jetter

Herzlich willkommen. Robert Jetter Handout Überholen 4 Herzlich willkommen Robert Jetter Fahrlehrerberufsschule Zürich 2007 Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Seite 3 Unser heutiges Thema: Überholen GRUNDSATZ IM ZWEIFEL NIE!

Mehr

Unsichere Motorik. Bitte nur die Fehler eintragen! Unsichere Verkehrsregeln

Unsichere Motorik. Bitte nur die Fehler eintragen! Unsichere Verkehrsregeln Posten: 1 Busspur vor Grundschule Beschreibung: Start, Abfahrt Fehleranzahl: 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Rad auf Fahrbahn schieben Pedale in

Mehr

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bochum, September 2010 Klaus Kuliga ADFC Bochum Ideale Verhältnisse... 2 ... und tägliche Realität 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können durch ihr Verhalten zur

Mehr

SIGNALE SIGNAUX SIGNAUX SIGNALE DEUTSCHE SCHWEIZ SUISSE ROMANDE TRAUFFER AG / TRAUFFER MARKIERUNGS AG TRAUFFER MARQUAGE SA

SIGNALE SIGNAUX SIGNAUX SIGNALE DEUTSCHE SCHWEIZ SUISSE ROMANDE TRAUFFER AG / TRAUFFER MARKIERUNGS AG TRAUFFER MARQUAGE SA DEUTSCHE SCHWEIZ TRAUFFER AG / TRAUFFER MARKIERUNGS AG Rothornstrasse 11 CH-3855 Brienz SUISSE ROMANDE TRAUFFER MARQUAGE SA Chemin de Praz-Lau 3 CH-1033 Cheseaux-sur-Lausanne SIGNALE SIGNAUX Dorfstrasse

Mehr

Verkehrserziehung. 1. Kapitel: Mein Schulweg

Verkehrserziehung. 1. Kapitel: Mein Schulweg Verkehrserziehung 1. Kapitel: Mein Schulweg Das ist Lisa. Sie hat Heute zur zweiten Stunde Unterricht. Lisa ist auf ihrem Schulweg. Schulwege können sehr unterschiedlich sein. In ländlichen Regionen solltest

Mehr

Ordnungsbussenverordnung

Ordnungsbussenverordnung Ordnungsbussenverordnung (OBV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996 1 wird gemäss Beilage geändert. II Diese Verordnung tritt am

Mehr

AnRo24Media Rolf Herbrechtsmeier EU Führerschein - Prüfung

AnRo24Media Rolf Herbrechtsmeier EU Führerschein - Prüfung 06060411 Dieser Leitpfosten: Z 11 c a) weist den Fahrer auf einen unbefestigten Randstreifen hin b) grenzt eine Kreuzung eines Baustellenweges mit einem anderen Verkehrsweg ab c) Bezeichnet einen glatten

Mehr

Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7)

Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7) Folien zur Broschüre Mein Fahrrad-Tagebuch Stand 2/09 Seite 1 Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7) Sachinformationen für Lehrerinnen und Lehrer Übersicht: Wege für das Rad Radfahrer finden im Gegensatz

Mehr

Inkrafttreten: 01. April 2013

Inkrafttreten: 01. April 2013 StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)

Mehr

Vorfahrt gewähren! An Kreuzungen und Einmündungen zeigt dieses Schild an, dass ihr den Fahrern auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren müsst.

Vorfahrt gewähren! An Kreuzungen und Einmündungen zeigt dieses Schild an, dass ihr den Fahrern auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren müsst. Sonderweg für Fußgänger Das Zeichen zeigt einen Sonderweg für Fußgänger an, wo der Fußgängerweg nicht klar erkennbar ist. Radfahrer z. B. dürfen diesen Weg nicht benutzen. Vorfahrt gewähren! An Kreuzungen

Mehr

Reißverschluss verfahren

Reißverschluss verfahren Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen

Mehr

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Verkehrsregelnverordnung (VRV) Verkehrsregelnverordnung (VRV) Änderung vom 17.08.2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 1 wird wie folgt geändert: Art. 3 Abs. 1 1 Der Fahrzeugführer

Mehr

Fahrradfahrer in Deutschland

Fahrradfahrer in Deutschland Die wichtigsten Verkehrsregeln für willkommens-netz.de Flüchtlingshilfe Fahrrad-Fahrer im Bistum in Deutschland Trier s handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen rkehrsregeln.

Mehr

Verkehrsunfälle im Kanton Bern. Accidents de la circulation dans le canton de Berne. Kantonspolizei Bern Verkehr, Umwelt und Prävention

Verkehrsunfälle im Kanton Bern. Accidents de la circulation dans le canton de Berne. Kantonspolizei Bern Verkehr, Umwelt und Prävention Verkehrsunfälle im Kanton Bern Accidents de la circulation dans le canton de Berne Kantonspolizei Bern Verkehr, Umwelt und Prävention Police cantonale bernoise Circulation, Environnement et Prévention

Mehr

Vor der Haustür. Hinweise!

Vor der Haustür. Hinweise! Vor der Haustür Du kennst Dich in Deiner Straße sicher gut aus. Denke daran, trotzdem auf andere Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge zu achten, wenn Du aus der Haustür gehst. Erläutern Sie Ihrem Kind die

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere

Mehr

1. Mein Fahrrad ist o. k.

1. Mein Fahrrad ist o. k. 1. Mein Fahrrad ist o. k. Das ist mein Fahrrad: Hier klebe ich ein Foto von meinem Fahrrad ein.... zu klein? Markenname: Farbe: Reifengröße: Rahmennummer: Jedes Rad hat eine Rahmennummer. Wenn mein Rad

Mehr

Auto Theorie Fahrlehrer24.ch Lernen mit den offiziellen Prüfungsfragen

Auto Theorie Fahrlehrer24.ch Lernen mit den offiziellen Prüfungsfragen Inhaltsverzeichnis Abschleppen...2 Angemessene Geschwindigkeit...2 Anhaltestrecke, Bremsweg, Reaktionsweg...2 Anhänger...3 Autobahnen und Autostrassen...4 Bahnübergänge und Schranken...5 Bedienung des

Mehr

1. Mein Fahrrad ist o.k.

1. Mein Fahrrad ist o.k. 1. Mein Fahrrad ist o.k. Das ist mein Fahrrad. Hier klebe ich ein Foto von meinem Fahrrad ein.... zu klein? Markenname: Farbe: Reifengröße: Rahmennummer: Jedes Rad hat eine Rahmennummer. Wenn mein Rad

Mehr

DOWNLOAD. Lernstation: Verkehrszeichen. Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung

DOWNLOAD. Lernstation: Verkehrszeichen. Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung DOWNLOAD Christine Schub Lernstation: Verkehrszeichen Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung Christine Schub Downloadauszug aus dem Originaltitel: Bergedorfer Unterrichtsideen 2. 4. Klasse Lernstationen

Mehr

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. ÆÆ

Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. ÆÆ GW Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen Stand:. März 206 Leichter Lernen. Besser Fahren. ÆÆ www.fuerboeck.at Gefahrenzeichen Frage: 04, 0 Frage: 2, Frage:

Mehr

Verkehrsschilder nach StVO

Verkehrsschilder nach StVO Verkehrsschilder nach StVO Verkehrsschilder nach StVO Unser Verkehrsschild-Sortiment für den Geltungsbereich der StVO liefern wir entsprechend DIN EN 12899-1 mit CE-Kennzeichnung, RAL-Gütezeichen und in

Mehr

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der Ü b e r h o l e n 5 Überholen ist der - tatsächliche (auch absichtslose) Vorgang des Vorbeifahrens - auf dem selben Straßenteil - an einem anderen Verkehrsteilnehmer, - der sich in der selben Richtung

Mehr

Was ist eigentlich Rechtsüberholen?

Was ist eigentlich Rechtsüberholen? know-how Die Regeln und viele Ausnahmesituationen Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Ravaldo Guerrini (Text und Grafiken) Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Wann ist rechts Vorbeifahren und rechts Überholen

Mehr

Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis

Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis Tempolimit überschritten Überschreitung des Limits in km/h Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts Bis 10 15 10 - - - - 11-15 25 20 - -

Mehr

1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t

1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5

Mehr

Ordnungsbussenverordnung (OBV) vom 4. März 1996 (Stand am 19. Dezember 2000)

Ordnungsbussenverordnung (OBV) vom 4. März 1996 (Stand am 19. Dezember 2000) Ordnungsbussenverordnung (OBV) 741.031 vom 4. März 1996 (Stand am 19. Dezember 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 3, 3a und 12 des Ordnungsbussengesetzes vom 24. Juni 1970 1,

Mehr

Verkehrszeichen in Deutschland

Verkehrszeichen in Deutschland Verkehrsexperten informieren Verkehrszeichen in Deutschland Gefahr- und Vorschriftzeichen Richtzeichen Verkehrseinrichtungen Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. Ressort Verkehr

Mehr

:LU EULQJHQ DOOH VLFKHU DQV =LHO

:LU EULQJHQ DOOH VLFKHU DQV =LHO Kinder im Straßenverkehr Gefahrstelle Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Kurve (rechts) Doppelkurve Unebene Fahrbahn Schnee- oder Eisglätte Verengte Fahrbahn Einseitig verengte Fahrbahn Baustelle

Mehr

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bernd Zanke Mitglied des Vorstandes ADFC Berlin e.v. pööös Ideale Verhältnisse... pööös 2 ... und tägliche Realität pööös 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können

Mehr

Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung

Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Donnerstag Grund 10.15-11.45 10 Ruhender Verkehr 15.09.2016 Halten und Parken / Halteverbote / Parkverbote / Ein- und Aussteigen Grund 14.45-16.15 1 Persönliche

Mehr

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln Fahrrad fahren in Deutschland Die wichtigsten Regeln 2 Fahrrad fahren in Deutschland 3 Herzlich willkommen in Deutschland! Fahrrad fahren ist in Deutschland sehr beliebt. Damit Sie so sicher wie möglich

Mehr

Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Veröffentlicht am Montag, 1. Juli 2013 (BAnz AT 01.07.2013 B2) BLAU // Veröffentlicht am Freitag,

Mehr

Lektionen der Verkehrserziehung der Kantonspolizei im Kindergarten und Primarschule

Lektionen der Verkehrserziehung der Kantonspolizei im Kindergarten und Primarschule Lektionen der Verkehrserziehung der Kantonspolizei im Kindergarten und Primarschule Kindergarten (1 und 2) Theorie und Praxis Dauer : 60 Min. 2. Klasse Theorie Dauer : 60 Min. 4. Klasse (Besuch 1) Theorie

Mehr

Bagger. Parkplatz. Kran. Kanal. Fahrrad JOKER. Auto. Auto. Krankenwagen. Heißluftballon. Dreirad. Boot. Anker. Motorroller. Kran. Fallschirm.

Bagger. Parkplatz. Kran. Kanal. Fahrrad JOKER. Auto. Auto. Krankenwagen. Heißluftballon. Dreirad. Boot. Anker. Motorroller. Kran. Fallschirm. Fahrrad Parkplatz Bagger kenwagen Auto Auto Bus Motorrad Schienen Roller Flugzeug Fahrrad Motorrad Roller Flugzeug Reifen Bus Skateboard Flugzeug U- Parkplatz Skateboard kenwagen Skateboard Taxi Schienen

Mehr

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden Welches Verhalten ist richtig? Ich darf durchfahren Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen Welches Verhalten ist richtig? Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen Ich muss den blauen Pkw durchfahren

Mehr

PaceNote. Streckenbeschreibung SocialMan 2015. Version: 1.2 (1.7.2015)

PaceNote. Streckenbeschreibung SocialMan 2015. Version: 1.2 (1.7.2015) PaceNote Streckenbeschreibung SocialMan 2015 Version: 1.2 (1.7.2015) Inhaltsverzeichnis 1. Schwimmen... 3 2. Radstrecke... 3 3. Laufstrecke... 16 4. Allgemeine Notizen... 17 5. Zeichenerklärung... 17 6.

Mehr

Hinweise zur Prüfungsstrecke: Beschreibung der Handlungsschritte

Hinweise zur Prüfungsstrecke: Beschreibung der Handlungsschritte Radfahrprüfung GS Rautheim: Hinweise zur Prüfungsstrecke 1 Hinweise zur Prüfungsstrecke: Beschreibung der Handlungsschritte Achtung: Oft stehen parkende Autos am Fahrbahnrand, besonders im Lehmweg. Parkende

Mehr

Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen

Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen Verbot: Grundsatz und Ausnahmen VSR-Instruktorenweiterbildung vom 30.10.2014 Stefan

Mehr

Bodenunebenheiten...Power Point Präsentation. Halt und Vorrang geben...power Point Präsentation

Bodenunebenheiten...Power Point Präsentation. Halt und Vorrang geben...power Point Präsentation Bodenunebenheiten...Power Point Präsentation Halt und Vorrang geben...power Point Präsentation Kreuzung gleichrangiger Straßen...Power Point Präsentation 4.1 Thema Theorie Methodik 1) Die Verkehrszeichen

Mehr

Halten: StVO VwV Ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrs - lage oder eine Anordnung veranlasst ist.

Halten: StVO VwV Ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrs - lage oder eine Anordnung veranlasst ist. Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort............................................... 2 Begriffe aus dem Straßenverkehr........................... 3 Der Reißverschluss...................................... 7

Mehr

Tipps und Infos rund ums Blinken

Tipps und Infos rund ums Blinken Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums

Mehr

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40 FeV) Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen

Mehr