Volksschule Schulnachrichten
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- Hella Hartmann
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1 INFORMATION Jänner 2015 Volksschule Schulnachrichten Zusammengestellt von Silvia HABERLER und Walter DONNER Ein Service der Fraktion christlicher GewerkschafterInnen in der Bundesvertretung PflichtschullehrerInnen Stand: Jänner 2015 Herausgeber: fcg - wiener lehrerinnen Redaktionsteam: Stephan Maresch, Martin Höflehner, Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Johannes Idinger, Thomas Krebs, Mehmet Altuntas, Tanja Dolezal, Dir. Gabriele Gellner, Christoph Klempa, Monika Köck, Shahrazad Lauss-Francis, Christoph Liebhart, Susanne Schramm, Sylvia Schulz, Mag. Petra Tunzer-John Layout: Christoph Liebhart Alle: 1010 Schenkenstraße 4/5, Tel.: /431, 436
2 VOLKSSCHULE SCHULNACHRICHTEN Stand Jänner Jeder Schüler erhält eine Schulnachricht (auch außerordentliche Schüler). Ausgenommen sind Schüler der Vorschulklasse. Es besteht jedoch kein Einwand, wenn aus pädagogischen Überlegungen diesen Schüler/innen eine verbale Beschreibung ausgehändigt wird. Achtung bei der Vielfalt der Formulare! 2. Die Schulnachricht kann entweder mit der Hand (dokumentenechte Tinte bzw. Kugelschreiber), mit Maschine oder mit Computer ausgefüllt werden. Auch Stempel sind zulässig. Die Unterschrift des Lehrers muss aber handschriftlich eingesetzt werden. Ausnahme: Bei Computerdruck kann auch der Name des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin ausgedruckt werden. 3. Keine Ausbesserungen vornehmen neue Schulnachricht anfertigen! 4. In arabischen Ziffern: a) in Grundstufe I: Lernjahr, Lerngruppe/Klasse in Grundstufe II: Klasse, Schulstufe b) Noten 5. In Worten: a) 1. Schulstufe: Gesamtnote mit großem Anfangsbuchstaben Der Gegenstand Werken ist in die Gesamtnote einzubeziehen. Bei außerordentlichen Schüler/innen werden nicht beurteilte Gegenstände gestrichen und im Kästchen Lehrpläne Folgendes eingetragen: Er/Sie wurde in folgendem Gegenstand/folgenden Gegenständen nicht beurteilt: b) Verbale Beschreibung in Ergänzung zur Schulnachricht zur Ziffernbeurteilung c) Alternative Formen der Leistungsbeschreibung Verbale Beurteilung Kommentierte Direkte Leistungsvorlage (KDL) Pensenbuch (Pb) bzw. Studienbuch (Stb) Lernfortschrittsdokumentation (LFD) Bei KDL, Pb, LFD kann zwischen alternativer oder Ziffernbeurteilung in den Gegenständen Religion und Werkerziehung gewählt werden. Bei der Verbalen Beurteilung kann zwischen alternativer oder Ziffernbeurteilung nur im Gegenstand Religion gewählt werden. d) Schüler/innen, die von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand befreit sind, erhalten in der Beurteilungsspalte den Vermerk - befreit -. e) Schüler/innen, die in einzelnen Gegenständen nicht beurteilt werden können (z.b. außerordentliche oder mit langen Absenzen), erhalten in der jeweiligen Spalte den Vermerk - nicht beurteilt -. 2
3 6. Religion a) gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften Katholische Kirche: römisch-katholisch röm.-kath. maronitisch-katholisch italo-albanisch chaldäisch-katholisch syro-malabar-katholisch koptisch-katholisch armenisch-katholisch armen.-kath. syrisch-katholisch äthiopisch-katholisch syro-malankar-katholisch melkitisch-katholisch ukrainisch-katholisch ruthenisch-katholisch rumänisch-katholisch griechisch-katholisch griech.-kath. byzantinisch-katholisch bulgarisch-katholisch slowakisch-katholisch ungarisch-katholisch Evangelische Kirche: Evangelische Kirche A.B. Evangelische Kirche H.B. Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche in Österreich: Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski Israelitische Religionsgesellschaft Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich Orientalisch-orthodoxe Kirchen in Österreich: Armenisch-apostolische Kirche in Österreich Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich Altkatholische Kirche Österreichs Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) in Österreich Neuapostolische Kirche in Österreich Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft Jehovas Zeugen in Österreich (Jehovas Zeugen) evang. A.B. evang. H.B. griech.-orth. griech.-orth. serb.-orth. rumän.-orth. russ.-orth. bulg.-orth. israel. islam. armen.-apostol. syr.-orth. kopt.-orth. Altkath. EmK Kirche Jesu Christi HLT neuapostol. buddhist. Jehovas Zeugen 3
4 Bund der Baptistengemeinden in Österreich Bund evangelikaler Gemeinden in Österreich Christengemeinschaft- Bewegung für religiöse Erneuerung- in Österreich Elaia Christengemeinschaft Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten Mennonitische Freikirche Österreich Bapt. evangelikal Christengemeinschaft ECG freie Christengem. alevi S.T.Advent. MFÖ b) staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften, kein schulischer Religionsunterricht! Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich Baha i- Religionsgemeinschaft Österreich Die Christengemeinschaft Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (AAGÖ) Bahai (Christengemeinschaft) hinduistisch (Schia) Kirche der STA PfK Gem. Gottes iö Seit Februar 2000 ist im Jahreszeugnis beim Religionsbekenntnis von Amts wegen die Zugehörigkeit auch zu einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft zu vermerken. Auf Ersuchen der Erziehungsberechtigten und einer diesbezüglichen Bestätigung des betreffenden Religionslehrers ist folgender Vermerk anzubringen: Der/die Schüler/in hat den Religionsunterricht der/des... (siehe 6b) besucht. (eine Beurteilung ist unzulässig) ER 220 vom c) Bei Teilnahme konfessionsloser Schüler/innen am Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft gilt der Besuch als Teilnahme an einem Freigegenstand gemäß 8 lit. g des SCHOG. In analoger Anwendung der Zeugnisformularverordnung ist in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis unter der Rubrik Freigegenstände Religion aufzunehmen und mit der entsprechenden Beurteilung zu versehen. Sofern im Jahreszeugnis bzw. in der Schulnachricht keine Spalte für Freigegenstände vorgesehen ist, soll der Besuch des Freigegenstandes unter der Angabe der entsprechenden Bezeichnung des Religionsunterrichtes unmittelbar vor dem Ausstellungsdatum vermerkt werden. d) Schüler/innen ohne religiösem Bekenntnis erhalten in der Zeile Religionsbekenntnis und bei der Note einen Strich. e) Schüler/innen, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, erhalten statt der Note für Religion einen Strich! HINWEIS: Bei Unklarheiten Erlass (ER I 220) vom lesen!!! 4
5 7. Vordrucke (wie z.b. verbindliche und unverbindliche Übungen) sind individuell auszufüllen oder zu entwerten. 8. Vergessen Sie nicht, die unverbindlichen Übungen einzutragen a) Chorgesang Spielmusik Bewegung und Sport Darstellendes Spiel Musikalisches Gestalten Bildnerisches Gestalten Lebende Fremdsprache Interessens- und Begabungsförderung Muttersprachlicher Unterricht Achtung: Besonderer Förderunterricht in Deutsch wird nicht eingetragen! (aber Vermerk im Stammblatt) b) Vermehrtes musikalisches, bildnerisches... Angebot und Projekt Bewegtes Lernen - Gesundheitsförderung (BWL) 9. Hinweis auf Lehrpläne/Schulversuche Schüler/innen, die in einzelnen Unterrichtsgegenständen nach einem anderen Lehrplan unterrichtet werden, erhalten einen entsprechenden Vermerk: Die Beurteilung erfolgte im Unterrichtsgegenstand... nach dem Lehrplan der...,... Schulstufe. 10. Ausstellungsdatum der Schulnachricht: 30. Jänner Die Schulnachrichten sind unbedingt zu kollationieren! Dies ist mit der Unterschrift auf der letzten Seite des Klassenbuches zu bestätigen. Neu überarbeitet von Silvia Haberler und Walter Donner Stand Jänner
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