E L T E R N I N F O R M A T I O N

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1 Wien, 7. September 2015 E L T E R N I N F O R M A T I O N Zu Beginn des Schuljahres darf ich Sie alle recht herzlich begrüßen. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder schöne und erholsame Ferien verbracht haben und dementsprechend gestärkt an die Herausforderungen eines neuen Schuljahres herangehen können. Damit auch dieses für Ihr Kind erfolgreich verläuft, bitte ich Sie um eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Schule. Nur die echte Partnerschaft zwischen Elternhaus und Schule hilft Probleme zu verhindern bzw. einer Lösung zuzuführen. 1. Unterricht in der 1. Schulwoche Mo Uhr Di Uhr Mi Fr lt. Stundenplan inkl. Nachmittagsunterricht & Tagesbetreuung; keine Freifächer/Unverbindliche Übungen 2. Elternabende am Dienstag, und Mittwoch, Die Elternabende finden um oder Uhr in den Klassenräumen statt. Die genauen Termine werden durch die Klassenvorstände über das Mitteilungsheft bekannt gegeben. Da es der Schule ein besonderes Anliegen ist die Eltern in das schulische Leben mit einzubeziehen, sollten diese Elternabende möglichst zahlreich in Anspruch genommen werden. 3. Religionsabmeldung / Religionsanmeldung Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur während der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres, also spätestens bis Freitag, , Uhr schriftlich in der Direktion erfolgen und gilt nur für das aktuelle Schuljahr (auch in der Oberstufe). Dieser Termin gilt für alle Religionsbekenntnisse. Für die Abmeldung muss das Formblatt Abmeldung vom Religionsunterricht (Website: Infos & Termine -> Formulare - Downloads) verwendet werden. Voraussichtlich findet für folgende Religionen der Unterricht in unserer Schule statt: römisch-katholisch, evangelisch, islamisch, orthodox und koptisch orthodox. SchülerInnen ohne religiöses Bekenntnis können sich für den Besuch eines an unserer Schule geführten Religionsunterrichts anmelden. Für die Anmeldung muss das Formblatt Anmeldung zum Religionsunterricht (Website: Infos & Termine -> Formulare - Downloads) verwendet werden. Auch die Anmeldung sollte in den ersten fünf Kalendertagen des Schuljahres erfolgen. SchülerInnen, die den stundenplanmäßig vorgesehenen Religionsunterricht nicht besuchen, werden in Randstunden nicht beaufsichtigt. D. h. ist das Unterrichtsfach Religion in der ersten Stunde angesetzt, beginnt für jene SchülerInnen der Unterricht erst mit der zweiten Stunde; ist es die letzte Vormittagsstunde (5. oder 6. Stunde) endet der Unterricht entsprechend früher. 4. Kopier- und Druckkostenanteil Der Kopier- und Druckkostenanteil für das Schuljahr 2015/16 beträgt pro Schüler/in 20,-- und wird im Oktober von den Klassenvorständen eingesammelt. 5. Rauchverbot Das Rauchen im Bereich der gesamten Schulliegenschaft, vor dem Schulhaus und bei allen Schulveranstaltungen ist verboten. 6. Schulbesuchsbestätigungen Wenn Sie für eine Behörde (Finanzamt, Krankenkasse, etc.) eine Schulbesuchsbestätigung benötigen, möge Ihr Kind dies bis Uhr im Sekretariat melden (genaue Angabe der Behörde notwendig). Die Bestätigungen können dann noch am selben Tag ab Uhr abgeholt werden. Diefenbach Gymnasium 1150 Wien Diefenbachgasse 19 Sekretariat: +43 (0) Konferenzzimmer: +43 (0) Mail: sekretariat@diefenbachgymnasium.at Homepage:

2 7. Terminkalender für das 1. Semester Mi Fototermin f. d. 1. Klassen und alle neueintretenden SchülerInnen Di oder Mi Klassenelternabende, Beginn oder Uhr Mo Tag der offenen Tür; Tag der Wiener Schulen Mo Nationalfeiertag, unterrichtsfrei Di Mi SGA-unterrichtsfrei Mo Allerseelen, unterrichtsfrei Fr Elternsprechtag Mo SGA-unterrichtsfrei Di Maria Empfängnis, unterrichtsfrei Fr Tag der offenen Tür Mi Uhr Gottesdienst Do Mi Weihnachtsferien Fr Letzter Prüfungstag im 1. Semester Di Klassifikationskonferenz Fr Verteilung d. Schulnachrichten Sa So Semesterferien 8. Schulbuchaktion Mit dem Budget der Schule für die Schulbuchaktion für das nun beginnende Schuljahr konnte kaum das Auslangen gefunden werden. Es ist daher notwendig für das nächste Schuljahr 2016/17 Vorsorge zu treffen, indem gewisse Schulbücher am Ende des Schuljahres eingesammelt und im nächsten Jahr wieder verwendet werden sollen. Davon können natürlich nur jene Bücher betroffen sein, die von den SchülerInnen in der weiteren Schullaufbahn nicht mehr benötigt werden. Sie werden in den nächsten Tagen eine Information bekommen, welche Bücher am Schuljahresende wieder eingesammelt werden, und von Ihren Kindern demnach sehr pfleglich zu behandeln sind. 9. Schülerfreifahrt Jede/r Schüler/in kann das benötigte Ticket (Jugendticket oder Top-Jugendticket) an den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien, Fahrscheinautomaten in U-Bahn-Stationen und in fast allen Wiener Trafiken (bei Verlust keine Erstattung möglich) bzw. im Online-Shop unter (bei Verlust mehrfach kostenloses Ausdrucken möglich) erwerben. Bei einer Fahrscheinkontrolle ist die edu.card neben dem Schülerticket vorzuweisen und daher immer mitzuführen. 10. Elektronischer SchülerInnenausweis edu.card Seit Beginn des Schuljahres 2013/14 besitzen unsere SchülerInnen die vom BMBF vorgesehenen elektronischen Ausweise die so genannte edu.card. Die edu.card bietet auch diverse Möglichkeiten bei der Gestaltung schulischer Abläufe (Essensbezahlung, Zugang zum Radabstellbereich, Entlehnung aus der Bibliothek, Zugang zum SchülerInnenkopiergerät, etc.) und ist auch kombiniert mit der SchülerInnenfreifahrt in Wien. Außerdem ist diese Karte auch mit der QUICK Zahlungsfunktion ausgestattet und kann in vielen Lebensbereichen bereits als Zahlungsmittel verwendet werden. Dieser elektronische SchülerInnenausweis ist 4 Jahre gültig und wird dann entsprechend erneuert. Die Kosten für die edu.card betragen 10,--. Dieser Betrag wird in den nächsten Tagen von den SchülerInnen, die eine neue edu.card benötigen, eingesammelt. 11. Krankmeldungen und Entschuldigungen Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden auf die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes bezüglich des Fernbleibens von der Schule aufmerksam gemacht. Danach hat jeder/jede Schüler/in den Klassenvorstand von jeder Verhinderung bereits am ersten Tag des Fehlens MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH UNTER ANGABE DES GRUN- DES zu benachrichtigen. Eine derartige Meldung ist auch über das elektronische Klassenbuch möglich. Jedenfalls ist nach dem Ende der Abwesenheit eine schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten bzw. der/des eigenberechtigten Schülerin/Schülers notwendig. Die Klassenvorstände werden auf die genaue Einhaltung dieser Bestimmung achten. Eventuell notwendige Arzttermine sind so zu vereinbaren, dass sie sich nicht mit dem laut Stundenplan festgelegten Unterricht überschneiden. Bei einer länger als eine Woche dauernden Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit oder bei häufigem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben, ist auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Wenn ein/e Schüler/in, der/die nicht mehr schulpflichtig ist, länger als eine Woche vom Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht eintrifft, gilt der/die Schüler/in als vom Schulbesuch abgemeldet. Achtung: Im Falle einer Verletzung in Bewegung und Sport und nachfolgender ärztlicher Behandlung ist unbedingt eine Meldung beim/bei der Turnprofessor/in erforderlich!

3 12. Sprechstunden Vorsprachen in der Direktion sind an allen Schultagen gegen telefonische Voranmeldung möglich. Die regelmäßig wöchentlich stattfindenden Sprechstunden der ProfessorInnen beginnen aus stundenplantechnischen Gründen voraussichtlich erst mit Anfang Oktober Dann erhalten alle SchülerInnen eine Liste dieser Sprechstunden. Diese Liste ist auch auf unserer Homepage unter Infos & Termine/Sprechstunden abrufbar. 13. Handlungsfähigkeit der SchülerInnen ab der 5. Klasse Ab der 5. Klasse sind nach dem Schulunterrichtsgesetz alle SchülerInnen zum selbständigen Handeln in einer Reihe von Angelegenheiten befugt, sofern die Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten nachgewiesen wird. Die wichtigsten im Gesetz angeführten Angelegenheiten betreffen u.a.: Wahl zwischen alternativen Pflichtgegenständen, Stellung eines Ansuchens um Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen (aus besonderen gesundheitlichen Gründen). Anmeldung zur Teilnahme an Freigegenständen oder Unverbindlichen Übungen. Benachrichtigung von einer Verhinderung am Schulbesuch ( Entschuldigung bei Absenz ), Ansuchen um Erteilung der Erlaubnis zum Fernbleiben von der Schule. Die Erziehungsberechtigten können durch schriftliche Erklärung dem Klassenvorstand gegenüber auf die Kenntnisnahme in den o.a. Angelegenheiten verzichten. (z.b. Ich verzichte auf die Kenntnisnahme jener Angelegenheiten, in denen mein Sohn/meine Tochter..., Klasse..., laut Elterninformation zum selbständigen Handeln befugt ist. Datum und Unterschrift). Selbstverständlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass sich die Eltern in allen Fällen die sogenannte Handlungsbefugnis vorbehalten bzw. bei Missbrauch die Verzichtserklärung widerrufen. 14. Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht Bis zu einem Tag kann diese Genehmigung der Klassenvorstand, darüber hinaus bis zu einer Woche der Schulleiter erteilen. Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist bei schulpflichtigen SchülerInnen der SSR für Wien, bei nicht schulpflichtigen SchülerInnen ebenfalls die Direktion zuständig. Diese Ansuchen können verständlicherweise nur in ganz wenigen begründeten Fällen bewilligt werden und müssen rechtzeitig (3 Wochen vor Beginn des Fernbleibens) bei der Direktion bzw. beim Klassenvorstand schriftlich und unter Angabe des Grundes eingebracht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass so ein Ansuchen höchstens einmal in der Schullaufbahn bewilligt wird und dass es daher selbstverständlich ist, dass eine derartige Bewilligung im Schuljahr 2015/16 nicht erfolgen kann, wenn sie bereits im vorangegangenen Schuljahr in Anspruch genommen wurde. Ansuchen, die nicht rechtzeitig eingebracht werden, können ebenfalls nicht bewilligt werden. Ein Fernbleiben mit der Begründung Familienurlaub oder günstigere Flugkonditionen wird nicht genehmigt. Ein Fernbleiben ohne Genehmigung muss der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht werden. 15. Verwahrung von Wertgegenständen in den Schließfächern - Kleidung Es steht jeder/jedem Schülerin/Schüler ein eigenes Schließfach im Klassenraum zur Verfügung. Es ist ein Schlüsseleinsatz von 10,-- für die neu eintretenden SchülerInnen zu erlegen. Dieser wird beim Austritt aus der Schule gegen Schlüsselrückgabe wieder ausgefolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Spindkaution innerhalb eines Monats nach Abmeldung von der Schule zu beheben ist, da sie sonst verfällt. Diese Schließfächer bieten, wenn sie sorgfältig versperrt werden, einen erhöhten Diebstahlschutz und sollen für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Hefte), die nicht täglich mit nach Hause genommen werden, verwendet werden. Für die Aufbewahrung von Kleidungsstücken (Jacken, Mäntel,.) und Schuhen steht jeder Schülerin/jedem Schüler ein Kästchen im Stockwerksgarderobenbereich zur Verfügung, für das keinerlei Miete bezahlt werden muss. Um dieses Kästchen abzuschließen, muss sich jede/r Schüler/in ein Vorhängeschloss mit kurzen Bügeln und einer Bügelstärke von 5-6 mm selbst besorgen. Auch in den Garderoben der Sporthalle Grimmgasse stehen Schließfächer zur Verfügung. Das Schlüsselpfand beträgt 1,--. Wertgegenstände (Schmuck, Handys, etc.) müssen jedenfalls in diesen Spinden oder in der Lehrergarderobe verwahrt werden, da ein Absperren der Schülergarderobe aus Sicherheitsgründen untersagt ist. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihren Kindern nur übliche Alltagskleidung, keine allzu hohen Geldbeträge und keine teuren Ausrüstungsgegenstände und Wertsachen zur Aufbewahrung in diesen Schließfächern mitgeben. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass keine Kleidungsstücke bzw. Schuhe, die radikale bzw. extremistische Gesinnung jedweder Art signalisieren, getragen werden. 16. Handy-Verwendung im Schulgebäude Nach Möglichkeit sollen die SchülerInnen keine Handys in die Schule mitnehmen. Auf jeden Fall ist es verboten, ein Handy während einer Unterrichtsstunde eingeschaltet zu haben. Bei einmaligem Zuwiderhandeln erfolgt eine Ermahnung, beim zweiten Mal eine Abnahme des Handys und Rückgabe nach Unterrichtsende, beim dritten Mal muss das Handy von den Erziehungsberechtigten in der Direktion behoben werden. Diese Maßnahme ist leider im Sinne der Sicherung des Unterrichtsertrages notwendig geworden.

4 17. Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen bzw. Schülerbeihilfen Im Falle einer Teilnahme an einer mindestens fünftägigen Schulveranstaltung (Schulschikurs, Schulsportwoche, Projektwoche, Sprachreise) kann beim BMBF für bedürftige SchülerInnen jeder Schulstufe um Unterstützung angesucht werden. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aller SchülerInnen ab den 5. Klassen haben die Möglichkeit um Schülerbeihilfe anzusuchen. Die entsprechende Information und die erforderlichen Antragsformulare sind jeweils bei Frau Mag. Bauer erhältlich. 18. Kontrolle der Mitteilungshefte Alle Erziehungsberechtigten werden dringend gebeten, das Mitteilungsheft ihrer Tochter/ihres Sohnes (Unterstufe) täglich zu kontrollieren und die Mitteilungen jeweils zu unterschreiben. So ist ein termingerechter Erhalt von Hinweisen und Verständigungen (z.b. frühzeitiger Unterrichtsschluss, Stundenplanänderungen etc.) am ehesten gewährleistet. Eine tägliche Kontrolle durch die Klassenvorstände kann nicht erfolgen, da diese nicht an jedem Unterrichtstag in der Klasse anwesend sind. Das Mitteilungsheft steht aber auch Eltern für Informationen oder Wünsche an LehrerInnen zur Verfügung. Bitte Datum, Unterschrift und (bei Terminangelegenheiten) die genaue Terminangabe nicht vergessen! 19. Stundeneinteilung 1. Std Uhr 7. Std Uhr 2. Std Uhr 8. Std Uhr 3. Std Uhr 9. Std Uhr 4. Std Uhr 10. Std Uhr 5. Std Uhr 11. Std Uhr 6. Std Uhr 12. Std Uhr 20. Überbrückung von Zeiten zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht In manchen Klassen der Unterstufe wird es notwendig sein, einige Unterrichtsstunden am Nachmittag anzusetzen. Für einige SchülerInnen wird es in dieser Zeit nicht möglich sein, nach Hause zu fahren und rechtzeitig zum Nachmittagsunterricht wieder in der Schule zu erscheinen. Für diese SchülerInnen gibt es mit Inkrafttreten des fixen Stundenplans die Möglichkeit, die Zeit in der Schule verbringen zu können. Diese Überbrückung von Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist nur unter Aufsicht möglich. In dieser Mittagsbetreuung wird von der Schule ein/e Lehrer/in in einem fixen Raum zur Beaufsichtigung bestimmt. Sollte Ihr Kind die Mittagsbetreuung dann nicht besuchen können, ist wie für alle anderen Unterrichtsstunden eine Entschuldigung notwendig. Die Mittagsbetreuung ist für maximal 2 Stunden an maximal zwei Tagen in der Woche möglich. Sie ist nur für jene SchülerInnen bestimmt, deren Heimweg zu lange ist, um nach Hause zu fahren und rechtzeitig zum Nachmittagsunterricht wieder in der Schule zu sein. Für die Verpflegung in der Mittagsbetreuung müssen die SchülerInnen selbst sorgen. (Ein warmes Mittagessen ist ausschließlich für Kinder der Tagesbetreuung bzw. der Ganztagsklassen möglich.) SchülerInnen, die für die Tagesbetreuung angemeldet sind, können stattdessen nicht in die Mittagsbetreuung gehen. SchülerInnen der Unterstufe, die weder für Mittagsbetreuung, noch Tagesbetreuung angemeldet sind, dürfen sich zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nicht im Schulgebäude aufhalten. Abschließend wünsche ich Ihnen und Ihrem Kind/Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr 2015/16. Dir. Mag. Helmut Langegger e.h.

5 Bitte unbedingt bis Donnerstag, dem Klassenvorstand abgeben! Bitte unbedingt bis Donnerstag, dem Klassenvorstand abgeben! Bitte unbedingt bis Donnerstag, dem Klassenvorstand abgeben!

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