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1 Nr. 64 / März 2014 ISSN Infodienst Krankenhäuser Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

2 Moin alle zusammen! Vorwort Es ist mal wieder»land unter«, wie wir Norddeutschen es zu formulieren pflegen, wenn mal wieder nichts mehr geht. Da die bewährten Vorwort- Autoren Achim und Dominik von Arbeit überspült sind, müsst ihr, liebe Leserinnen und Leser, jetzt mit einem Vorwort vom Säzzer vorlieb nehmen. Wie viel im letzten Vierteljahr los war und weiterhin los sein wird, erkennt ihr auch rechts am Inhaltsverzeichnis: So viele Themen mussten noch nie auf den zur Verfügung stehenden 64 Seiten untergebracht werden. Der Infodienst berichtet selbstverständlich über die»großen Themen«Personalbemessung und Entlastung, Helios-Rhön sowie die beginnende Tarifrunde im öffentlichen Dienst, aber genauso selbstverständlich auch über die»kleineren«erfolge, Kompromisse und Niederlagen im Kampf für Gerechtigkeit und bessere Arbeitsbedingungen. Zum Dauerthema Dauerleiharbeit gibt es Beiträge aus Lörrach, Lübben, Schwäbisch Hall und Wiesbaden; zum Dauerthema Pflegekammer aus Bayern und Hamburg. NEU: Infodienst-Newsletter Aufgrund zahlreicher Anfragen hat die Redaktion jetzt einen Newsletter eingerichtet. Mit dieser Rundmail an alle Interessierten bekommt ihr den Hinweis, dass die jeweils frischeste Ausgabe zum Download bereitsteht (mit Angabe des Links zum Draufklicken). Eine formlose Mail an reicht. Das gilt auch für Newsletter-Abbestellungen. Auch der Dauerkonflikt mit Ameos beschäftigt in verschiedensten Ausprägungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken und die ver.di- Hauptamtlichen. In dieser Ausgabe findet ihr Beiträge aus Alfeld, Haldensleben, Hildesheim, Osnabrück, dem Salzlandkreis und aus Ueckermünde. Fazit: Ich habe nicht den Eindruck, dass die Beschäftigten der Krankenhäuser und Kliniken den Neujahrsgrüßen unseres neuen Gesundheitsministers Hermann Gröhe folgen sollten:»von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost, was kommen mag!«. Im Gegenteil! Rainer Bobsin, der Säzzer Impressum ISSN Der Infodienst Krankenhäuser ist eine Veröffentlichung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, ein Kooperationsprojekt aller 11 ver.di-landesbezirke sowie des ver.di-bundesvorstandes, Fachbereich 3, Ressort 9 V.i.S.d.P. Joachim Lüddecke, ver.di-landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, Hannover, Tel / , Fax , joachim.lueddecke@verdi.de Endredaktion: Joachim Lüddecke, Dominik Schirmer Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Preis: nach dem Selbstkostendeckungsprinzip, im ver.di-mitgliedsbeitrag enthalten Auflage: Titelfoto: Silvia Habekost, am in Berlin Verteileränderungen: bitte an Rainer Bobsin/freeStyle grafik Vogelsang 2A, Hannover, verdi@freestylegrafik.de Herstellung: freestyle grafik, Hannover Redaktionsschluss ist immer freitags 12 Uhr Nr. erscheint Red.schluss 65 Juni 9. Mai September 8. August Dezember 7. November 2014 Die aktuelle Infodienst-Ausgabe gibt es als PDF unter: Archiv bis 2004 unter: LeserInnenbriefe bitte an: Joachim Lüddecke, ver.di- Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, Hannover Tel / , Fax 0511 / infodienst.krankenhaeuser@verdi.de Bei Anfragen per bitte Absender nicht vergessen, damit wir gleich die zuständigen Ansprechpersonen bei ver.di vermitteln können. Das Redaktionsteam behält sich vor, Zuschriften gekürzt zu veröffentlichen. Verteileränderungen seien es Anschriften, Liefermengen oder was auch immer, bitte an verdi@freestylegrafik.de 2

3 In diesem Heft Inhalt Tarif- und Branchenpolitik Entgeltordnung kommunal 4 TVöD Bund und Kommunen: Forderungen für die Tarifrunde 2014 beschlossen 5 Landgericht Tübingen weist BDPK-Klage ab 6 Azubis zur MTL, MTR und Physiotherapeutin sind ArbeitnehmerInnen i.s.d. BetrVG 7 Der Druck muss raus! Personalbemessung und Entlastung 8 PEPP: Bundesgesundheitsminister soll von Pauschalfinanzierung Abschied nehmen 9 Niedersachsen: ver.di-tagung»vom Krankenhaus zum kranken Haus?«10 Investitionen der Länder auf absolutem Tief 11 Am Boden 11 Universitätsklinikum des Saarlandes: Studie empfiehlt Stellenabbau 12 Servicebetriebe Erste Betriebsratswahl bei der MVZ Synlab Leverkusen GmbH 13 Dokumentation ver.di-projekt Servicegesellschaften 13 Konsequenzen aus dem BAG-Urteil zur Leiharbeit (Landkreis Lörrach, BaWü) 14 ArbG Wiesbaden: Keine Zustimmungsersetzung für Dauerleiharbeit 16 Asklepios Hamburg: Neues Jahr, neue Gesellschaften 16 Arbeitsgerichte in der Zwickmühle ArbG Cottbus findet»nächstbeste Lösung«(Asklepios Brandenburg) 17 Betriebsübergang der Zentralsterilisation am Klinikum Kassel 18 UK S-H Service Stern Nord GmbH wieder 100%-Tochter 20 Sana Regio-Kliniken (Schleswig-Holstein): Servicegesellschaft verkauft 20 Tarifabschluss ahr-lippe-dienstleistungsgesellschaft mbh (NRW) Jahre KSG Klinikservicegesellschaft am Universitätsklinikum Heidelberg 21 SGN Servicegesellschaft Nordbaden: Tarifabschluss 21 Klinikum Duisburg: Stadtrat lehnt Sana-Pläne zur Gründung einer Servicegesellschaft ab 21 Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (NRW): Therapeutikon wieder eingesourct! 22 Bundessozialgericht: Keine Kassenzulassung für ausgegliedertes Therapiezentrum 23 DDL mbh (Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall, BaWü): Einigung nach Klage, Arbeitsplatz verloren 23 Klinikum Fürth (Bayern): Forderung nach TVöD für alle 25 Konzerne Ameos kauft Sana Ohre-Klinikum (Sachsen-Anhalt) und kürzt Gehälter 26 Ueckermünde (Mecklenburg-Vorpommern): Überlastung macht müde und krank 26 Salzland-Kliniken (Sachsen-Anhalt): ver.di-beschwerde gegen ArbG-Urteil 27 Eigener Tarifvertrag für Hildesheim und Osnabrück (Nds.) 28 Sanierung des Alfelder Krankenhauses (Nds.) 29 Helios-Damp-Rehakliniken: Tarifverhandlungen 2013/ Helios Schwerin und Rhön UKGM: JAVen in Aktion 31 Helios-Rhön: Schutztarifvertrag jetzt! 32 Median-Kliniken in Hessen künftig mit Tarifvertrag? 34 Bad Gottleuba (Sachsen): Forderungsdiskussion läuft 34 Stillstand bei den Tarifverhandlungen Median Ost 35 Tarifatlas 35 SRH: Vorschläge zur Modernisierung der Tarifverträge 36 KMG: Tarifergebnis erzielt 36 Celenus Klinik für Neurologie Hilchenbach (NRW): Streik abgewendet 37 Sana: Verhandlungskompromiss zum TV Beruf, Familie und Gesundheit 38 KfH und GML AG: Rahmentarifvertrag Restrukturierung 39 Kirchen, Diakonie und Caritas Anmerkungen zur EKD-Synode und zur gescheiterten ARK-Wahl Diakonie Hessen 40 Wahlfarce in der ARK Mitteldeutschland 41 Gut so. Aber (Kommentar zu BR- und MAV-Wahlen) 42 Evangelische Stadtmission Heidelberg: Jetzt ging s richtig los 43 Berufspolitik EU-Kommission untersucht Pflegeassistenz 43 ver.di sieht keine Mehrheit für eine Pflegekammer in Bayern 44 Hamburg: Nur eine Minderheit votiert für Pflegekammer 44 Ausbildungsvergütungen: Pflegeberufe in der Spitzenposition 45 EU-Beruferichtlinie in Kraft getreten 45 Vor Ort Klinikum Chemnitz: Valentinsgrüße der Azubis an die Geschäftsführung 46 Vivantes, Berlin: TVöD in voller Höhe 47 Klinikum Delmenhorst ggmbh (Nds.): KlinikmitarbeiterInnen wehren sich erfolgreich 48 Dörenberg-Klinik (Bad Iburg, Nds.): Eine lange Insolvenz 50 Alfried Krupp Krankenhaus, Essen: Erneuter Kündigungsversuch gescheitert 50 Städtisches Klinikum Sankt Georg, Leipzig: Schwierige Tarifrunde steht bevor 51 Wir in ver.di Bundesverwaltung 52 Landesbezirke 53 Bildungsangebote, Seminare, Tagungen ver.di-seminare 2. Halbjahr Frauenpolitische ver.di-seminare für Frauen 59 BGW-Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz BiG-Angebote SP-Expert und Arbeitszeit-Konferenz 60 Literatur- und Internettipps Gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen 61 Die gesichtslose Patientin Wie Menschen hinter Daten verschwinden 61 Mit einer Prise Zucker 61 Zeitwirtschaftssysteme 61 Dienstleistungsarbeit unter Druck: Der Fall Krankenhauspflege 62 ver.di-kircheninfo im Februar erschienen 62 Kirchenarbeitsrecht und Grundrechte 62 Profit statt Patientenwohl? 62 Krankenhaus-Report Neujahrsgrüße unseres neuen Bundesgesundheitsministers 64 Die neue ver.di-beitrittserklärung

4 Tarif- und Branchenpolitik Entgeltordnung kommunal Verhandlungen zur Entgeltordnung für Berufe im Gesundheitswesen im TVöD werden aufgenommen AOK-MEDIENDIENST (6), RENATE STIEBITZ (3), DANIEL RÜHMKORFF, FREESTYLE ver.di wird über eine Entgeltordnung für die Berufe im Gesundheitswesen mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) Tarifverhandlungen führen. Im Oktober 2013 hatte die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK ö.d.) beschlossen, dass die Tarifverhandlungen auf der Grundlage des»gemeinsamen Papiers von VKA und ver.di zum Verhandlungsstand zur neuen Entgeltordnung zum TVöD«aufgenommen werden können. Für die Vorbereitung der Tarifverhandlungen haben wir im Fachbereich zehn Arbeitsgruppen nach Berufsbildern gebildet. Diese sind: Medizinisch-technische AssistentInnen; Medizinische Fachangestellte; AudiometristInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, weitere therapeutische Fachrichtungen; KrankengymnastInnen, MasseurInnen, Medizinische BademeisterInnen, PodologInnen; Pharmazeutisch-technische AssistentInnen, Pharmazeutischkaufmännische Angestellte; DiätassistentInnen, ErnährungsberaterInnen; Technische Berufe (ZahntechnikerInnen, Orthopädie, MedizintechnikerInnen); Psychologische PsychotherapeutInnen (auch in Ausbildung); Rettungsdienst und Pflegedienst, Hebammen. Die Tarifverhandlungen werden durch Vertreterinnen und Vertreter dieser Arbeitsgruppen begleitet. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus sechs Kolleginnen und Kollegen der BTK ö.d. zusammen. Sie hat u.a. die Aufgabe, die noch fehlenden Berufe wie z.b. die Lehrkräfte zu bearbeiten und den Prozess fachbereichsintern zu steuern. Die Arbeitsgruppen haben im November 2013 ihre Arbeit aufgenommen. Eine weitere Sitzung aller Arbeitsgruppen fand am 17./18. Februar 2014 statt. Für die Tarifverhandlungen wurden mit der VKA mehrere paritätisch besetzte»verhandlungsgruppen«und eine Lenkungsgruppe gebildet. In den jeweiligen den Fachbereich 3 betreffenden»verhandlungsgruppen«sind wir ebenso vertreten wie auch mit einem ehrenamtlichen Kollegen in der Lenkungsgruppe. Die Verhandlungsgruppe»Berufe im Gesundheitswesen«wird ihre Arbeit am 5. Mai 2014 aufnehmen. Die Tarifverhandlungen sollen mit der Neuordnung der Anlage 1b zum BAT»Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst«beginnen. Unser wesentliches Ziel in diesen Tarifverhandlungen ist es, eine deutliche Aufwertung der Pflegeberufe zu erreichen. Heike von Gradolewski, ver.di- Bundesverwaltung 4

5 TVöD Bund und Kommunen: Forderungen für die Tarifrunde 2014 beschlossen Tarif- und Branchenpolitik Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und Soziale Dienste sind die Forderungen für die Tarifrunde 2014 beschlossen. Die Tarifverhandlungen finden statt für alle Kolleginnen und Kollegen, die in Krankenhäusern, im Sozial- und Erziehungsdienst, in der Altenpflege oder Behindertenhilfe tätig sind und für die der TVöD unmittelbar gilt oder zur KLAUS VÖLCKER Anwendung kommt. Aber auch Mehr Urlaub Erhöhung des Nachtzuschlags für viele andere Träger bilden die Mehr Erholung heißt auch mehr für die Beschäftigten in Tarifabschlüsse im öffentlichen Entlastung, die die Beschäftigten Krankenhäusern Dienst Orientierung. im Bereich Gesundheit und Soziale Es ist eine Frage der Gerechtig- Dienste dringend brauchen. Wei- keit. Alle anderen Beschäftigten in ver.di fordert terhin muss der Urlaubsanspruch kommunalen Einrichtungen erhal- 100 Euro Grunderhöhung sowie altersunabhängig für alle auf ten für Nachtarbeit einen Zuschlag anschließend 3,5 Prozent mehr, 30 Tage festgelegt werden, auch von 20 Prozent. Beschäftigte in 30 Tage Erholungsurlaub für die Auszubildenden! Krankenhäusern nur 15 Prozent. für ALLE, Diese Ungerechtigkeit muss end- die Abschaffung der sachgrund- Abschaffung der sachgrund- lich beendet werden. losen Befristung, losen Befristung Übernahme für die Auszubilden Beschäftigte fehlen in Jetzt die Tarifrunde 2014 den in ein unbefristetes Beschäf- Krankenhäusern. Hinzu kommt: aktiv vorbereiten tigungsverhältnis sowie Menschen brauchen Sicherheit, Krankenhäuser, Altenpflege- die Erhöhung des Nacht- um ihr Leben und ihre Zukunft zu einrichtungen, Kindertagesstätten zuschlags für die Beschäftigten planen. Prekäre Beschäftigungs- oder Behinderteneinrichtungen in Krankenhäusern. verhältnisse bieten diese Sicher- will niemand missen. heit nicht. Machen wir also klar, dass hinter Mehr Geld all dem motivierte Beschäftigte Seit 2000 stiegen die Löhne und Übernahme für die stehen, die ihren Beitrag für die Gehälter nur geringfügig oberhalb Auszubildenden Gesellschaft leisten und die es der Inflationsrate, die Einkommen Junge Menschen brauchen verdient haben, mit einer anstän- aus Unternehmertätigkeit und Perspektiven. Gerade im Bereich digen Entgelterhöhung den Vermögen dagegen preisbereinigt Gesundheit und Soziale Dienste Anschluss an die Einkommens- um mehr als 20 Prozent. Die brauchen wir dringend Personal. entwicklung zu halten. Binnenkonjunktur braucht jedoch Da macht es keinen Sinn, Aus- Heike von Gradolewski, ver.di- steigende Realeinkommen der zubildende nicht zu übernehmen. Bundesverwaltung Beschäftigten! Die Übernahme von jungen Menschen schafft auch Entlastung für ältere Kolleginnen und Kollegen. Die erste Verhandlungsrunde ist am 13. März BRIGITTE HORN ULF BIRCH IN MADDE / WIKIMEDIA / CC BY 3.0 Zwei weitere Termine sind für den 20./21. März und den 31. März/1. April 2014 vereinbart. Mehr Infos unter: 5

6 Tarif- und Branchenpolitik Landgericht Tübingen weist BDPK-Klage ab BILDDATENBANK Nagold ser aufgrund wirtschaftlicher Gründe anders als ein privater Mitbewerber nicht einfach zurückziehen. Die Europäische Kommission hatte am 28. November 2005 (2005/842/EG) eine sogenannte Freistellungsentscheidung getroffen, nach der die Krankenhausfinanzierung nicht den Beihilferegelungen der Europäischen Union unterfällt, wenn sie vom jeweiligen Mitgliedsstaat als sogenannte»dienstleistung von allgemeinem Interesse«(Daseinsvorsorge) eingestuft werde. Eine solche Einstufung hat der Landgesetzgeber im Krankenhausgesetz vorgenommen und dort ausdrücklich bestimmt, dass die Krankenhäuser Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen. Welche Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind, insbesondere welche konkreten Krankenhäuser an welchen Standorten für eine Versorgung der Bevölkerung im Wege der Daseinsvorsorge notwendig sind, und die von der Klägerseite aufgeworfene Frage der Subsidiarität, nach der eine staatliche Finanzierung dann ausscheiden müsse, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Calw durch andere leistungsfähige Krankenhäuser (insbesondere auch durch Privatkliniken) sichergestellt sei, sind nach Ansicht des Gerichts von der Calw Der Kreistag des Landkreises Calw hatte am 17. Dezember 2012 den Beschluss gefasst, die nicht durch Eigenkapital gedeckten Verluste der Kreiskliniken Calw und Nagold für das Jahr 2012 (6,2 Mio Euro) und für die Folgejahre bis 2016 zu tragen. Hierin sieht der Bundesverband der deutschen Privatkliniken e.v. einen Wettbewerbsverstoß zum Nachteil der von ihm vertretenen Privatkliniken und hat beim Landgericht Unterlassungsklage gegen den Landkreis Calw erhoben. Diese Klage hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen nun durch Urteil vom 23. Dezember 2013 Aktenzeichen 5 O 72/13 abgewiesen, mit der Begründung, die streitgegenständliche Krankenhausfinanzierung stelle keinen Wettbewerbsverstoß dar. Der Argumentation der Klägerin, die konkrete Krankenhausfinanzierung durch den Beklagten stelle eine staatliche Beihilfe dar, die geeignet sei, den Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union zu verzerren und daher grundsätzlich verboten sei, folgte das Gericht nicht. Zur Begründung stützt sich das Gericht darauf, dass nach dem Landeskrankenhausgesetz von Baden-Württemberg der beklagte Landkreis zum Betrieb der Kreiskliniken in Calw und Nagold verpflichtet ist. Er könne sich daher aus dem Betrieb der Krankenhäuzuständigen Landesregierung zu treffende politische Entscheidungen. Diese seien zumindest im Rahmen eines Wettbewerbsprozesses nicht vom Gericht zu überprüfen. Maßstab für die gerichtliche Entscheidung sei allein, ob ein unterlassungspflichtiger Wettbewerbsverstoß vorliege. Da der beklagte Landkreis mit der Krankenhausfinanzierung aber seinem gesetzlichen Auftrag nach dem Landeskrankenhausgesetz folge, könne dies nicht zugleich einen zur Unterlassung verpflichtenden Rechtsbruch im Sinne des deutschen Wettbewerbsrechts darstellen. Pressemitteilung Landgericht Tübingen vom , Erwartungsgemäß beschloss der Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.v. (BDPK) Ende Januar 2014, Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen (siehe Pressemitteilung vom 24. Januar 2014 unter Stichworte Die mehrheitlich (51%) zur Klinikverbund Südwest GmbH gehörende Kreiskliniken Calw ggmbh betreibt die beiden Kliniken in Nagold und Calw (Baden-Württemberg), zusammen etwa 900 Beschäftigte, 426 Planbetten. JAN-CORD FUHRMANN 6

7 Azubis zur MTL, MTR und Physiotherapeutin sind ArbeitnehmerInnen i.s.d. BetrVG Tarif- und Branchenpolitik RENATE STIEBITZ (3) Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom (7 ABR 76/11) Auszubildende zur Medizinischtechnischen LaborassistentIn, Medizinisch-technischen RadiologieassistentIn sowie zur PhysiotherapeutIn an einer krankenhauseigenen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (Medizinische Schule), mit denen das Krankenhaus einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und deren praktische Ausbildung im Krankenhaus stattfindet, sind»zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte«i.S.v. 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und gehören deshalb zu den ArbeitnehmerInnen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, auch wenn diese Auszubildenden keine Ausbildungsvergütung erhalten, entschied das BAG Anfang November Der Betriebsrat der kommunalen Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ggmbh mit etwa Beschäftigten und einer krankenhauseigenen Medizinischen Schule mit 600 Ausbildungsplätzen hatte im September 2010 beim Arbeitsgericht Cottbus dieses Beschlussverfahren eingeleitet. Im Laufe des Verfahrens wurde der Antrag dahingehend klargestellt, dass sich der Antrag nur auf solche SchülerInnen bezieht, die ihre praktische Ausbildung aufgrund eines Ausbildungsvertrages mit dem Klinikum absolvieren. Es handelt sich dabei um etwa 130 Auszubildende bzw. SchülerInnen. Das Arbeitsgericht Cottbus und das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg hatten als Vorinstanzen dem Antrag des Betriebsrates ebenfalls stattgegeben. Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes sind somit auch diese Auszubildenden und SchülerInnen zur Wahl des Betriebsrates (ab dem 18. Lebensjahr) und zur Wahl der JAV des Krankenhauses wahlberechtigt. Bei der Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach 9 BetrVG sind sie zu berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht begründet den Beschluss damit: Die Arbeitnehmereigenschaft eines zu seiner Berufsausbildung Beschäftigten i.s.v. 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt neben dem Abschluss eines auf die Ausbildung gerichteten privatrechtlichen Vertrages voraus, dass der Auszubildende in einen Betrieb des Ausbildenden eingegliedert ist. Es komme nicht darauf an, ob der zu seiner Berufsausbildung Beschäftigte eine Geldleistung erhält. Das BAG führt weiter aus: Für die Unterwerfung einer Berufsausbildung unter das Betriebsverfassungsgesetz reicht es aus, wenn eine Eingliederung des Auszubildenden in den Ausbildungsbetrieb im Rahmen des arbeitstechnischen Betriebszwecks nur Teil eines einheitlichen Ausbildungsganges ist. Die Auszubildenden werden den sonstigen Arbeitnehmern betriebsverfassungsrechtlich gleichgestellt, weil sich die Beschäftigung betrieblich Auszubildender typischerweise und regelmäßig wie die von anderen Arbeitnehmern im Rahmen einer Eingliederung in den Betrieb zur Verwirklichung eines bestimmten arbeitstechnischen Betriebszwecks vollzieht. Auszubildende sind deshalb dann Arbeitnehmern gleichzustellen, wenn sie typischerweise und regelmäßig von mitbestimmungspflichtigen sozialen wie personellen Angelegenheiten ( 87, 99 BetrVG) betroffen sind. Dann stellen sich auch betriebliche Fragen der Berufsbildung ( 96 ff. BetrVG). Ralf Franke, ver.di Cottbus Den BAG-Beschluss vom , 7 ABR 76/11, findet ihr unter 7

8 Der Druck muss raus! Personalbemessung und Entlastung Aktuelles aus der Kampagne gress in Berlin nahm im Januar das Betriebsratswahlen ein, tragen es»der Druck muss raus!«2014 Thema auf. Wir sind einen großen in die lokale Öffentlichkeit. ver.di Erstmals wird in einem Koali- Schritt voran. hat einen ganzen»werkzeugkof- tionsvertrag die Personalbelastung Doch Koalitionsverträge sind fer«dafür entwickelt. im Krankenhaus aufgegriffen. Das Momentaufnahmen der politi- Zum Renner hat sich die Bro- ist ein Erfolg von ver.di. Durch be- schen Stimmung und der Kompro- schüre»gegendruck Hilfe zur harrlichen Druck, vor allem aus misse nach einer Wahl. Ob und Selbsthilfe bei Überlastung und den Kliniken selbst, haben wir das wie Verabredungen aus Koalitions- Personalnot im Krankenhaus«ent- erreicht. ver.di ist die einzige verträgen umgesetzt werden, wickelt. Darin beschreiben Kran- Organisation, die eine gesetzliche hängt maßgeblich davon ab, hin- kenhausbelegschaften, wie sie sich Personalbemessung fordert. Noch ter welchen politischen Anliegen in konkreten betrieblichen Aktio- vor wenigen Jahren wollte nie- spürbar Druck in der Gesellschaft nen mehr Personal oder Lösungen mand diese Forderung hören. und Öffentlichkeit besteht. für andere drängende Probleme Daran gemessen sind wir einen Deshalb brauchen wir einen lan- geholt haben. großen Schritt weiter. gen Atem. Unterdessen können Zum Beispiel das»pyjama-ulti- Das steht im Koalitionsvertrag: die Kolleg/innen in den Betrieben matum«*. Monatelang hatten die»eine sichere Behandlung ist letzt- auf Entlastung aber nicht warten. Pflegekräfte der Völklinger SHG- * siehe Info- endlich nur dort möglich, wo das Schon heute gehen die Beschäftig- Kliniken ohne Erfolg dagegen ge- dienst 58, S. 54 ärztliche und pflegerische Personal ten in der Pflege und in den ande- kämpft, dass ihr Arbeitgeber das nicht über Gebühr belastet wird. ren Berufsgruppen im Kranken- Umziehen am Arbeitsplatz als Frei- Wir wollen gewährleisten, dass haus täglich über ihre Grenzen, zeit behandelte. Am Ende behaup- auf Ebene der DRG-Kalkulation um die Kranken zu versorgen, ob- tete er, das Tragen von Dienstklei- (Fallpauschalen) die Personalkos- wohl Personal fehlt. So brauchen dung sei freiwillig. Da kündigten ten, insbesondere die der Pflege, wir auch Druck und Abhilfe in den die Kolleg/innen an:»ab Montag in ausreichender Höhe und Ge- Betrieben. kommen wir alle im Pyjama zur wichtung berücksichtigt werden. Auf diese zwei Handlungsfelder Arbeit.«Und auf einmal gings. Dass die Krankenhäuser diese konzentriert ver.di die Kampagne Umkleidezeit wird in Völklingen Mittel auch tatsächlich für Per-»Der Druck muss raus!«im Jahr heute als Arbeitszeit berechnet. sonalkosten eingesetzt haben, Den Umschwung brachte müssen sie in den Budgetverhand- das»ultimatum«. Diese Methode lungen in geeigneter Weise un- Entlastung und mehr Personal haben auch Beschäftigte an ande- bürokratisch nachweisen.«durch betrieblichen Druck ren Standorten erfolgreich einge- ver.di hat die Forderung nach Die Kampagnenthemen»Entlas- setzt. Wir wollen, dass die Me- mehr Personal erfolgreich in Poli- tung«und»mehr Personal«blei- thode»ultimatum«schule macht. tik und Öffentlichkeit gesetzt. ben Dauerthema in den Betrieben. Selbsthilfe im Betrieb, das geht! Die vielen Flashmobs»Pflege am Wir reden darüber in Betriebs-, Mehr Personal durch betrieblichen Boden«unterstreichen die Dring- Mitarbeiter- und Personalver- Druck, das geht! lichkeit. Auch der erste Pflegekon- sammlungen, wir bringen es in die Klinikum Region Hannover: Azubi-Demo Anfang Dezember 2013 MARIAN DREWS 8

9 Der Druck muss raus! VER.DI REGION TRIER In Trier (Rheinland-Pfalz), Bamberg (Bayern) und Hameln (Nds.) GERHARD STERZER Entlastung und mehr Personal durch gesetzliche Personalbemessung Gleichzeitig halten wir die Forderung nach mehr Personal durch gesetzliche Personalbemessung aufrecht. Dazu setzen wir auf Lobbyarbeit von oben und unten. Wir konfrontieren die Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen allen voran der CDU/CSU und SPD mit der Belastungssituation der Beschäftigten und der Forderung nach gesetzlicher Personalbemessung. Flashmobs»Pflege am Boden«sind gut. Wir wollen den Protest ergänzen und ihn mit erprobten Mitteln direkt in die Politik tragen. Wenn am 12. Mai 2014 der weltweite Tag der Pflege begangen wird, ist das ein guter Anlass, um auf die Situation der Pflege und der Beschäftigten in der Krankenversorgung aufmerksam zu machen, meinte der Kampagnenrat, als er im Januar über gemeinsame Aktivitäten 2014 beriet. Ihr seht, wir bleiben aktiv und wir bauen auf den Erfahrungen und Erfolgen auf. Jetzt gilt es, dran zu bleiben und kontinuierlich auf die Umsetzung unserer Ziele hinzuwirken. Seid dabei und beteiligt euch an Aktionen! Niko Stumpfögger, ver.di- Bundesverwaltung MEDIA SCHOORMANN PEPP: Bundesgesundheitsminister soll von Pauschalfinanzierung Abschied nehmen ver.di fordert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf, von der geplanten Pauschalfinanzierung im Bereich der psychiatrischen Versorgung abzurücken und gleichzeitig die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) in Kraft zu lassen.»es ist jetzt an der Zeit, die falschen Weichenstellungen der vergangenen Legislaturperiode zu korrigieren und ein Finanzierungssystem zu etablieren, das die Menschen Patienten und Beschäftigte in den Mittelpunkt rückt«, sagte ver.di-bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler anlässlich der 6. Fachtagung Psychiatrie in Berlin. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU enthalte klare Absichtserklärungen, dass das neue Vergütungssystem schwerst psychisch Erkrankte nicht benachteiligen darf und gleichzeitig Drehtüreffekte vermieden werden sollten.»diese Spielräume muss die große Koalition jetzt nutzen, um die Fehlentscheidungen des vergangenen Jahres zu korrigieren«, appellierte Bühler. Das neu eingeführte»pauschalierende Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)«orientiert sich zu stark am Fallpauschalen-System (DRGs) für allgemeine Krankenhäuser, überträgt dessen Funktionsweise auch auf psychiatrische Kliniken und war von fast allen Fachverbänden, Patientenorganisationen und ver.di bekämpft worden. Sie befürchten unter anderem Anreize für eine kürzere Verweildauer schwerkranker Menschen in Kliniken und eine Zerstörung gewachsener Versorgungsstrukturen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung. Gleichzeitig werde der Arbeitsdruck auf die Beschäftigten nochmals verstärkt, weil die seit langem bewährte Personalbemessung für die Psychiatrie zum Auslaufmodell wird. ver.di-bundesvorstand, Pressemitteilung vom

10 Der Druck muss raus! Niedersachsen: ver.di-tagung»vom Krankenhaus zum kranken Haus?«Über 150 Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen aus niedersächsischen Krankenhäusern kritisierten auf der ver.di- Fachtagung Anfang Februar 2014 an der auch die niedersächsische MICHAEL FRANK (2) Sozial- und Gesundheitsministerin durch eine bundesweit ein- Cornelia Rundt teilnahm die zum Sommer 2014; geplant: heitliche Personalbemessung per dramatische Belastung der Be- Fusion des Ev. Krankenhauses Gesetz sowie schäftigten in den Kliniken. Göttingen-Weende mit dem kath. durch höhere Krankenhaus- Nach Aussage der Niedersächsi- Krankenhaus Neu-Mariahilf. investitionen seitens des Landes schen Krankenhausgesellschaft Einzelne Träger drängen ihre Niedersachsen. schreiben zwei Drittel der 193 Kli- Beschäftigten zu massivem Ge- niken in Niedersachsen rote Zah- haltsverzicht, ohne Mitbestim- Krankenhausinvestitionen len. Die Folgen: mung, ohne Sicherheiten, ohne Die niedersächsische Landes- Es wird überall gespart ins- ver.di (z.b. Johanniter-Kranken- regierung stellt jährlich etwa 120 Siehe besondere am und beim Personal. haus Gronau 1, Katholischer Klinik- Millionen Euro für die Investitionen 1 Seite 29 Einige Häuser sind nach Insol- verbund im Raum Cloppenburg). in allen niedersächsischen Kliniken 2 Seite 28 venz bereits geschlossen (Uslar, Andere Träger kündigen Tarif- zur Verfügung im Jahr 2014 sind 3 Seite 29 Stadtoldendorf, Scharnebeck), verträge oder versuchen sie zu um- es 124 Millionen Euro. 4 Seite 48 andere Häuser wurden von gehen (z.b. Ameos Osnabrück und ver.di schätzt ebenso wie die in diesem Investoren übernommen, deren Hildesheim 2 und Alfeld 3 ). Krankenhausgesellschaft, dass Infodienst Absichten unklar sind (Curagita In einigen Kliniken, die vor der allein in Niedersachsen ein Inves- Salzhausen) oder deren Qualifika- Insolvenz stehen, schließt ver.di titionsstau von weit mehr als einer tion zum Betreiben eines Kranken- Tarifverträge zur Beschäftigungs- Milliarde Euro besteht, der sich hauses nicht erkennbar war sicherung ab, um die Klinik weiter über fast zwei Jahrzehnte aufge- (GeHoMa Einbeck). im Betrieb zu halten (z.b. Klinikum baut hat. Private Krankenhauskonzerne Delmenhorst 4 ). Die Landesmittel müssten in den ziehen sich zurück und überlassen nächsten fünf Jahren um jährlich die»problemfälle«den Kommu- Elke Nobel, ver.di Niedersachsen- 50 Prozent angehoben werden, nen (Sana in Zeven und Bremer- Bremen:»Die Beschäftigten haben damit die Investitionen nicht wei- vörde, Rhön stoppte den Neubau Angst um ihre Arbeitsplätze und terhin aus dem laufenden Kran- der Wesermarschklinik in Norden- werden unter Druck gesetzt, um kenhausbetrieb finanziert werden ham nach Fertigstellung des Roh- Gehaltsverzicht zu üben. Es kann müssen. baus). doch nicht sein, dass die Beschäf- Es gibt verstärkt Fusionen ver- tigten der Krankenhäuser zur Die Sozial- und Gesundheits- schiedener Träger (mit den be- Kasse gebeten werden, um die ministerin Cornelia Rundt kannten Integrationsproblemen), medizinische Versorgung der Be- setzt große Hoffnungen in den z.b. übernahm das kommunale Kli- völkerung zu sichern.«koalitionsvertrag auf Bundesebene nikum Osnabrück die Kliniken in und benutzt in ihrem 435 Wörter Dissen und Georgsmarienhütte aus ver.di fordert deshalb eine deutlich langen Bericht* fünfmal den Be- der Insolvenzmasse der Diakonie bessere Finanzierung der Kranken- griff»landesbasisfallwert«, den Osnabrücker Land; das städtische häuser: Begriff»Investitionen«finden wir Reinhard-Nieter-Krankenhaus in durch eine größere Gewich- dort allerdings nicht. Wilhelmshaven übernimmt das tung des Personalanteils bei den Joachim Lüddecke, ver.di Nieder- katholische St.-Willehad-Hospital Fallkostenpauschalen, sachsen-bremen * Den Bericht»Ministerin redete bei der ver.di-tagung Vom Krankenhaus zum kranken Haus? «findet ihr unter 10

11 Am Boden Der Druck muss raus! AOK-BUNDESVERBAND / PRESSEMAPPE ZUR VORSTELLUNG DES AOK-KRANKENHAUS-REPORTS 2014 Veränderung in Prozent 35 % 30 % 25 % 20 % 15 % 10 % 5 % 0% -5 % -10 % -15 % -20 % INVESTITIONEN AUF ABSOLUTEM TIEF 61,8 Mrd. Euro + 34,9 % GKV-Ausgaben für Krankenhausbehandlung Investitionsfinanzierung der Länder 2,6 Mrd. Euro - 19,1 % Quelle: AOLG, AOK-Bundesverband Grafik: AOK-Mediendienst VER.DI KEMPTEN/ALLGÄU (3) VER.DI-BETRIEBSGRUPPE KLINIKUM LEVERKUSEN (2) In Kempten, Sonthofen und Füssen (Bayern) sowie im Klinikum Leverkusen 11

12 Der Druck muss raus! Universitätsklinikum des Saarlandes: Roland- Berger-Studie empfiehlt Abbau von 143 Stellen Der 2013 bundesweit durchgeführte ver.di-personalcheck ergab an der saarländischen Uniklinik in Homburg fehlende Stellen. Ohne Berücksichtigung dieser Tatsache plant die Leitung nun weitere Stellenstreichungen. Eine von der Unternehmensberatung Roland Berger Anfang Dezember 2013 vorgelegte (und dem Personalrat Anfang Januar 2014 zur Kenntnis gebrachte) Studie schlägt einen Abbau von insgesamt 143 Stellen in der Pflege vor. In einem ersten Schritt sollen 50 ArbeitnehmerInnen mit seit Jahren mehrmals verlängerten, aber bis heute befristeten Arbeitsverträgen nicht mehr weiter beschäftigt werden. Wieder einmal wird also versucht, den Widerstand der Beschäftigten zu brechen, indem das scheinbar schwächste Glied der Kette gesucht wird. ver.di fordert die sofortige Rücknahme weiterer Arbeitsplatzvernichtungspläne. Ganz im Gegenteil: Beginnt endlich damit, die fehlenden Stellen zu besetzen und wandelt die noch bestehenden Befristungen in unbefristete Arbeitsverhältnisse um! Außerdem sollte die Klinikleitung offenlegen, welche Summen bereits für Studien ausgegeben wurden, die immer nur einen Arbeitsplatzabbau als alleine heilbringend ansahen. Manche Stelle in der Pflege könnte damit wohl leicht noch heute bezahlt werden. Thomas Müller, ver.di Saar Das Online-Informationsportal»Aktuelle Sozialpolitik«(Hochschule Koblenz, Campus Remagen, Prof. Dr. Stefan Sell, schreibt dazu am 31. Januar mit Bezug auf einen Artikel der Saarbrücker Zeitung (Auszüge): Es gibt Meldungen, in denen verdichtet 140 Stellen, die das Klinikum aus Kostenperspektive betrachtet zu viel besetzt hat.«sich das Gegenteil von den vielen Sonntagsreden, die so über einen ausgeschüttet werden und zugleich kann man wieder einmal Aber hallo gute Arbeit. lernen, wozu man Unternehmensberater nicht Liebes Klinikum, das hättet ihr doch nun braucht. eigentlich selbst beantworten können müssen. Dafür braucht man keine Unternehmens- Schauen wir dafür ins Saarland und in die Krankenhaus- bzw. genauer in die Pflegelandschaft. Der Saarbrücker Zeitung kann man eine Legitimation braucht, um Personal berater. Die braucht man doch nur, wenn man die Überschrift entnehmen:»uniklinik abzubauen und besonders perfide ist dann Homburg will bei Pflegepersonal sparen«die Variante, wenn die Berater 30% Personalkürzung fordern und man»nur«15% abbaut [ ]»Der Vorstand hatte deshalb im vergangenen Herbst die bekannte deutsche Unternehmensberatung Roland Berger damit beschaft stilisiert, weil man seine Leute vor und sich dann als Held der Arbeitnehmerauftragt, das chronisch unterfinanzierte Klinikum unter die Lupe zu nehmen.«einem größeren Kahlschlag bewahrt hat. Also wenn die Berger-Leute anrücken, Aber man soll nicht ungerecht sein. dann muss schon was geliefert werden bei Die bekanntlich bundesweit als Krankenhaus- und Pflegeexperten bekannten Berater den Preisen, die in diesem Bereich genommen werden. Und der Auftrag an die von Roland Berger haben tatsächlich auch Berater hört sich sehr beeindruckend an: [ ] einige überaus konstruktive Vorschläge gemacht, wie man die nicht gedeckten Perso-»Refinanzierungsanalyse und Potentialidentifikation Pflegedienst«.»Die Berater nalkosten reduzieren kann sie verdeutlichen zugleich die unglaubliche konzeptio- sollten also prüfen, wie und wo sich im Pflegebereich Geld sparen lässt.«nelle Brillanz der Berater:»Die Berater hätten einige Sparvorschläge unterbreitet... (so) Jetzt sind wir aber gespannt. könnten anstatt examinierter Krankenschwestern und Pfleger vermehrt billigere Was ist rausgekommen?»das Ergebnis dieser Analyse liegt nach Servicekräfte und Versorgungsassistenten Angaben des Klinikums seit dem 9. Dezember vor. Die Berater fanden demnach heraus, zum Einsatz kommen.«dass die Personalkosten im Pflegebereich ein Potzblitz. Darauf muss man erst einmal Loch von fünf bis 7,7 Millionen Euro hinterlassen, das nicht durch die Pauschalvergütun- [ ] kommen. Wahnsinn. gen der Krankenkassen gedeckt ist. In Arbeitsplätze umgerechnet bedeute das 90 bis VER.DI SAAR (2) 12

13 Erste Betriebsratswahl bei der MVZ Synlab Leverkusen GmbH Servicebetriebe WILLI OBERLÄNDER Nachdem vor gut einem Jahr beim Krankenhauslabordienstleister MVZ Synlab Leverkusen die Entlassung von mehr als 100 Beschäftigten geplant und vollzogen wurde, haben sich jetzt die Beschäftigten zum ersten Mal erfolgreich einen Betriebsrat gewählt. Das 13-köpfige Gremium ist zuständig für über 40 Außenstellen von Hamburg bis Nürnberg und von Aachen bis Herford. Im Mai 2013 entstand in der Belegschaft der Wunsch zur Wahl eines Betriebsrates und nach anfänglichen Ängsten haben Ende 2013 dann 39 Kolleginnen und Kollegen für den Betriebsrat kandidiert. Die Wahlbeteiligung von 60 Prozent des nun 850 Beschäftigte Die Medizinisches Versorgungszentrum Stichworte Synlab umfassenden Betriebes wertet Synlab Leverkusen GmbH ist eine von zahlreichen 100%-Töchtern der zu ver.di als einen großen Erfolg. etwa 70% dem Private-Equity-Unternehmen BC Partners Limited (London) Aber auch die faire Unterstützung des Wahlvorstandes durch gehörenden Synlab Holding GmbH den örtlichen Geschäftsführer lobt (Augsburg): human- und veterinärmedizinische Labordienstleistungen ver.di ausdrücklich. Es ist schließlich nicht immer so, dass Arbeitgeber bei einer erstmaligen (auch in Form der Übernahme kompletter Krankenhauslabore) sowie Umweltanalytik an etwa 300 Standorten in 23 Ländern in Europa und Betriebsratswahl die Gesetzesregelungen selbstverständlich Asien, etwa 625 Mio. Euro Umsatz akzeptieren. Damit ist der Grundstein für eine vertrauensvolle etwa MitarbeiterInnen (etwa 60% in Deutschland), Zusammenarbeit zum Wohle der Synlab ist mit 51% außerdem an der BZH GmbH Deutsches Beratungszentrum für Hygiene beteiligt (Mit- Beschäftigten und des Betriebes gelegt. gesellschafterin Uniklinik Freiburg). Die konstituierende Sitzung Zum Portfolio von BC Partners gehört zur Zeit z.b. auch der Springer- des Betriebsrates mit Wahl des Vorsitzenden wird in der zweiten Wissenschaftsverlag und von 2002 bis Februarwoche erfolgen der größte schweizer Klinikkonzern Hirslanden, der an die südafrikanische Medi-Clinic International Willi Oberländer, ver.di Rhein- Wupper Ltd. verkauft wurde. Der neue Betriebsrat freut sich über Kontakt und Austausch mit anderen Synlab-Betriebsräten. Bei Interesse: Dokumentation Projekt Servicegesellschaften im Fachbereich 3 Berichtszeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2013 Zielgruppe: hauptamtliche ver.dianerinnen Die Broschüre gibt in kompakter Form einen Einblick in die Arbeit des Projektteams der letzten vier Jahre. Anhand exemplarischer Beispiele orientiert an den Komponenten Organisationsgrad, Handlungsfähigkeit und Wirkung wird anschaulich über die Arbeitsweise, die Ziele und Erfolge des Projekts berichtet. Dabei hat sich gezeigt, dass dort, wo es gelungen ist, die Beschäftigten konsequent in den Prozess einzubinden, die betriebliche Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit gesteigert und eine Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen erreicht werden kann. Die Broschüre richtet sich an hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre und Gewerkschaftssekretärinnen in ver.di. Thorsten Hautmann, ver.di- Bundesverwaltung, Projekt Servicegesellschaften Vorankündigung Die ver.di-bundesfachtagung Servicegesellschaften wird am 23. und 24. September 2014 stattfinden. 13

14 Servicebetriebe Konsequenzen aus dem BAG-Urteil zur Leiharbeit (»Lörracher Urteil«) Siehe Infodienst 60, S. 27 Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg): Wie geht es weiter für die Beschäftigten der DATA-MED? Das BAG-Urteil Sehr bedauerlich ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom , im Falle eines dauerhaften Leiharbeitsverhältnisses kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher festzustellen, wenn eine noch gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besteht (BAG, , Az. 9 AZR 51/13). Das BAG hat leider nicht für die erhoffte Klarheit im Bereich der Leiharbeit gesorgt. Es hat im vorliegenden Fall entschieden, dass auch nach jahrelangem Leiharbeitseinsatz in einem Betrieb kein Anspruch auf Festanstellung in dem Entleihbetrieb entsteht, weil der Gesetzgeber bewusst keine Sanktionen für dauerhafte Leiharbeit definiert hat. So erklärt das BAG in seiner Presseerklärung zur Urteilsverkündung:»Angesichts der Vielzahl möglicher Sanktionen obliegt deren Auswahl dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten für Arbeitssachen... Einer Entscheidung, ob der Kläger der Beklagten ( ) nicht nur vorübergehend überlassen wurde, bedurfte es nicht «(Pressemitteilung des BAG 73/13). Geklagt hatte der Betriebsratsvorsitzende der DATA-MED, der über mehrere Jahre als IT-Sachbearbeiter bei der DATA-MED angestellt war. Nachdem die Kliniken gegenüber der DATA-MED den Überlassungsvertrag für die Stelle des Klägers gekündigt hatten, wurde die Stelle durch die Kliniken neu ausgeschrieben, allerdings wiederum nur in Form einer Anstellung beim Leiharbeitsunternehmen. Die politischen Konsequenzen Unter der Regierung Schröder wurde Leiharbeit dereguliert und die Überlassungshöchstdauer abgeschafft. Die schwarz-gelbe Koalition unter Angela Merkel fügte aufgrund einer EU-Richtlinie in das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung zwar ein, dass diese nur vorübergehend erlaubt sei, weigerte sich aber, den Begriff»vorübergehend«zu konkretisieren und Sanktionen zu verankern. Im Juli 2013 stärkte das BAG die Rechte von Betriebsräten und stellte fest, dass diese ihre Zustimmung zum dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmer_innen verweigern können.* Das Urteil war ein so großer Paukenschlag, dass ihn auch Union und SPD nicht überhören konnten. Sie einigten sich in den Koalitionsverhandlungen darauf, künftig die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate zu begrenzen. Doch das ist immer noch viel zu lang. Soll Leiharbeit ernsthaft wieder auf ihre ursprüngliche Funktion zurückgeführt werden, Personalengpässe und Auftragsspitzen abzufangen, muss die Überlassungshöchstdauer weiter begrenzt werden. Klargestellt werden muss zudem, dass nach Überschreiten Stichworte DATA-MED Die DATA-MED Dienstleistungsgesellschaft mbh erbringt Personaldienstleistungen. Sie ist eine 100%ige Tochter der Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH. Sie hat mittlerweile über 500 Beschäftigte, die bisher im Wesentlichen auf dem Wege der Arbeitnehmerüberlassung an die Kliniken des Landkreises (Lörrach, Rheinfelden, Schopfheim) und die kreiseigenen Heime verliehen werden. Betroffen sind fast alle Berufsgruppen. In der DATA-MED gilt derzeit der Tarifvertrag IGZ (Zeitarbeitsbranche). der Überlassungshöchstdauer die Übernahme in den Entleihbetrieb zu erfolgen hat. Erst nach neun Monaten soll laut Koalitionsvertrag das Prinzip»gleicher Lohn für gleiche Arbeit«gelten. Leiharbeitnehmer_innen sollen weiter für neun Monate schlechter bezahlt werden dürfen als ihre regulär beschäftigten Kollegen. Und völlig außen vor lassen die Großkoalitionäre, dass Leiharbeitnehmer_innen auch in Fragen von Arbeitszeit, Urlaub, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterbildung oder der Mitbestimmung gegenüber den Stammbeschäftigten benachteiligt werden. Damit Belegschaften nicht länger in Beschäftigte erster und zweiter Klasse gespalten werden und die Arbeitsbedingungen in den Betrieben unter Druck geraten, muss ab dem ersten Einsatztag Equal Pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) und Equal Treatment (Gleichbehandlung) gelten. Sollen nach dem aktuellen BAG- Urteil jetzt nicht zehntausende Leiharbeitnehmer_innen in die Röhre schauen, muss die Große Koalition schnell handeln. Doch die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht, um dem Lohndumping durch Leiharbeit einen Riegel vorzuschieben. Krankenhaus in Lörrach WLADYSLAW / WIKIMEDIA / CC BY-SA

15 Servicebetriebe Wenn unter dem Deckmantel einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz rechtswidrige Dauerleihe ohne Konsequenzen fortgesetzt werden kann, bleiben betroffene Beschäftigte im Ergebnis schutzlos. Es ist schwer erträglich, dass viele Arbeitgeber Arbeitsplätze dauerhaft in eigene Leiharbeitsgesellschaften ausgegliedern, um die Geltung von Tarifverträgen für die Stammbelegschaft zu umgehen. Dadurch entstehen dauerhafte Leiharbeitsstrukturen, ohne den Beschäftigten verlässliche Dauerarbeitsplätze anzubieten. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene gesetzliche Begrenzung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten muss nun schnell umgesetzt werden. ver.di wird zwischenzeitlich weitere Verfahren zur höchstrichterlichen Klärung betreiben, denn die jetzige Entscheidung des BAG ist nach geltendem EU-Recht zweifelhaft. Im Gesundheitswesen muss auch das Grundübel einer verfehlten Krankenhausfinanzierung konsequent angegangen werden, damit Krankenhäuser nicht weiter in die Konkurrenz um die billigsten Löhne und niedrigsten Personalkosten getrieben werden. Und wie geht es weiter für die Beschäftigten der DATA-MED in Lörrach? Eines ist klar: So wie es ist, kann die rechtliche Konstruktion nicht bleiben. Ein Geschäftsmodell, das auf dauerhafter Überlassung von Arbeitnehmer_innen baut, kann auf Dauer keinen Bestand haben. Die Geschäftsführung und die politisch Verantwortlichen im Landkreis müssen sich klar zu den Beschäftigten der Kliniken und Heime bekennen und für gute, tarifliche Arbeits- und Einkommensbedingungen sorgen. Doch die Beschäftigten wären schlecht beraten, wenn sie sich auf möglicherweise anstehende Veränderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, auf den Gesetzgeber oder die politische Verantwortlichen im Landkreis verlassen würden. Ziel bleibt es, so viele Beschäftigte wie möglich zu TVöD-Bedingungen direkt bei den Kliniken des Landkreises und bei den kreiseigenen Heimen anzustellen. Wenn die DATA-MED in veränderter Form bestehen bleibt, dann müssen die tarifvertraglichen Bedingungen dort für die Beschäftigten deutlich verbessert werden. Dieser Weg ist spannend, reizvoll und möglich. Doch es braucht dafür den klaren Willen der Beschäftigten: Wir organisieren uns und wollen diesen Weg zusammen mit ver.di gehen. Ingo Busch, ver.di Südbaden Die BAG-Pressemitteilung 73/13 vom , 9 AZR 51/13 findet ihr unter Das Urteil findet ihr unter * Den BAG-Beschluss vom , 7 ABR 91/11 Arbeitnehmerüberlassung Mitbestimmung, siehe auch Infodienst 62, S. 47, findet ihr unter (In der Infodienst-PDF leitet euch ein Mausklick auf die Adressen direkt an den richtigen Ort.) Weihnachtsgeldaktion 2013 bei der DATA-MED 15

16 Servicebetriebe ArbG Wiesbaden: Keine Zustimmungsersetzung für Dauerleiharbeit Siehe auch Infodienst 63, S. 22, 62, S. 23 und 61, S. 40 Das Arbeitsgericht hat die Zustimmung zur Beschäftigung von LeiharbeitnehmerInnen bei der Rhön HSK-Servicegesellschaft, Wiesbaden, nicht ersetzt, weil es sich hier um einen Verstoß gegen 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG handelt, da der Einsatz auf Dauerarbeitsplätzen erfolgte und erfolgen sollte. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Arbeitgeberin hat Mitte Dezember 2013 Beschwerde beim LAG eingelegt. Andreas König, ver.di Wiesbaden Den Beschluss des ArbG Wiesbaden Az 7 BV 1/13 findet ihr unter Asklepios Hamburg: Neues Jahr, neue Gesellschaften Siehe auch Infodienst 61, S. 30 und 62, S. 24 Seit Anfang Januar 2014 arbeiten die Beschäftigten der ehemaligen Asklepios Services Hamburg GmbH (ASH) in den vier neuen Tochtergesellschaften. Hier werden jetzt fast überall Tarifverträge von DGB-Gewerkschaften angewendet. Für alle ver.di-mitglieder wurde ein rechtlicher Anspruch auf die tarifliche Leistungen wie Urlaubsgeld, Zuschläge und Lohnerhöhungen vom Konzern erklärt. Auch wenn das Ziel eines ver.di- Haustarifvertrages damit noch nicht erreicht wurde, ist das ein erster Erfolg. Für viele Beschäftigte verbessert sich die Einkommenssituation deutlich. Trotzdem meinen wir: Was dabei herumkommt, ist immer noch zu wenig. Da werden wir gemeinsam weiter Druck machen! Zusammen mit den neu zu wählenden Betriebsräten und aktiven ver.di-mitgliedern heißt es für 2014: regelmäßige Treffen der aktiven ver.di-mitglieder im sog. Aktivenkreis der Servicebeschäftigten, die Herausgabe des neuen Gewerkschaftsinfos, gemeinsame Netzwerktreffen der Betriebsräte aller Serviceunternehmen der Hamburger Krankenhäuser, gemeinsame Aktionen für mehr Lohn und gute Arbeit. Wir bleiben am Ball! Björn Krings, ver.di Hamburg VER.DI HAMBURG Asklepios Facilitiy Services Hamburg GmbH (AFSH) Reinigung, Lager, Modulversorger, Leiharbeit, Technik Asklepios Dienstleistungsgesellschaft (DLG) Küche, Speiseversorgung, Service- und Diätassistenten, Gärtner Asklepios Objektbetreuung Hamburg GmbH Bewachung, Pforte, Empfang Asklepios Logistics Hamburg GmbH (ALH) Patiententransport, Speiselogistik, allgemeine Logistiktätigkeiten, Ver- und Entsorger 16

17 Arbeitsgerichte in der Zwickmühle ArbG Cottbus findet»nächstbeste Lösung«Servicebetriebe Dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer muss das Entleihunternehmen in den jeweils gültigen Haustarif eingruppieren Beschluss des Arbeitsgerichtes Cottbus vom 6. Februar 2014 (3 BV 96/13) Der Hamburger Rechtsanwalt Beschluss Der Betriebsrat des Asklepios- Fachklinikums Lübben hatte im Oktober 2013 beim Arbeitsgericht Cottbus in zwei Beschlussverfahren (die zusammengefasst wurden) beantragt, dass insgesamt 30 Leiharbeitnehmer der Personalservicegesellschaft in den ver.di-haustarifvertrag einzugruppieren sind. Das Arbeitsgericht Cottbus hat nun Anfang Februar 2014 im Sinne des Betriebsrates entschieden und dem Arbeitgeber per Beschluss aufgegeben,»die Mitarbeiter/innen [ ] nach Maßgabe der Haustarifverträge der Beklagten mit der Gewerkschaft Verdi vom einzugruppieren [ ] und die Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung zu beantragen und im Verweigerungsfalle das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen«. Die Begründung zum Beschluss liegt noch nicht vor. Zwickmühle Das Arbeitsgericht befand sich nach dem BAG-Urteil vom zur dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung* in der Zwickmühle, dass eine dauerhafte Überlassung eines Leiharbeitnehmers zwar gegen das AÜG verstößt, jedoch Holger Thieß, der den Betriebsrat der Asklepios-Fachklinik Lübben in diesem Beschlussverfahren vertreten hatte, rechnet mit weiteren Verfahren und Anträgen: So fordert ein anderer Betriebsrat die Unterlassung, ein weiterer möchte die Wählbarkeit der Leiharbeitnehmer zum Betriebsrat geklärt haben. Die Arbeitnehmer selbst werden vom Verleiher oder Entleiher Nachzahlung oder Schadensersatz verlangen. Und dann ist da noch ein möglicher EU-rechtlicher Haftungsanspruch wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie, der sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet. Hintergrund Das Asklepios-Fachklinikum Lübben ist eine von drei psychiatrischen Kliniken der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH (bis 2006 Landeskliniken für Psychiatrie und Neurologie). Im August 2013 waren von rund 400 Beschäftigten 147 Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer der konzerneigenen Leiharbeitsfirmen im Fachklinikum Lübben beschäftigt. LinkTipp Der Betriebsrat hatte seit 1. Dezember 2011 der Neueinstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen konsequent widersprochen. Asklepios hatte nach 100 BetrVG die Leiharbeitnehmer vorläufig eingegliedert und die Zustimmungsersetzung beim Arbeitsgericht Cottbus beantragt. In den Zustimmungsersetzungsverfahren hatten das Arbeitsgericht Cottbus und das LAG Berlin-Brandenburg in fast allen Fällen die Zustimmungsersetzung verweigert. Das Klinikum hat inzwischen die von diesen Zustimmungsersetzungsverfahren betroffenen Leiharbeitnehmer durch Festanstellung in die Stammbelegschaft übernommen. Für diese rund 60 Leiharbeitnehmer konnte der Betriebsrat damit sein Ziel erreichen. Aber auch für die länger beschäftigten 80 Leiharbeitnehmer will der Betriebsrat die Übernahme in die Stammbelegschaft, mindestens aber die Bezahlung nach dem ver.di-haustarifvertrag im Sinne von Equal Pay erreichen. Ralf Franke, ver.di Cottbus daraus als Rechtsfolge noch Die Rechtsanwaltskanzlei, die die Betriebsräte der Asklepios- Fachkliniken in Lübben, Teupitz und Brandenburg/Havel vertritt, kein Arbeitsverhältnis mit dem betreibt einen Blog zum Thema Dauerleiharbeit. Überschrift: Dauerleihe 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co). Entleiherbetrieb entsteht. Es hat mit diesem Beschluss die Und weiter: Seit Dezember 2011 lautet 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG»nächstbeste Lösung«gewählt, damit die Leiharbeitnehmer für die unzulässige dauerhafte Überlassung die gleiche Vergütung wie die Beschäftigten des Entleiherbetriebes erhalten. wie folgt:»die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher findet vorübergehend statt.«seitdem rätseln Juristen und Arbeitsgerichte, welche Folgen sich daraus für die Leih-/Zeitarbeit ergeben. In diesem Blog werden die wichtigsten Urteile und Veröffentlichungen (nicht nur bzgl. Asklepios) vorgestellt. RENATE STIEBITZ Siehe auch Infodienst 63, S. 27 * zum sog.»lörracher Urteil«siehe Seite 14 in diesem Infodienst 17

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