Starthilfe! Die ersten Schritte in die Selbständigkeit. Die Unternehmer-Mitmachorganisation. Foto: Albrecht E. Arnold / pixelio.de

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1 Foto: Albrecht E. Arnold / pixelio.de Starthilfe! Die ersten Schritte in die Selbständigkeit Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Die Unternehmer-Mitmachorganisation IHK GIessen-FrIedberG 1

2 2 IHK Giessen-Friedberg

3 Übersicht Der Weg zur erfolgreichen Gründung 4 Orientierung 5 Planen: Gründungskonzept (Businessplan) 6 Was ist ein Businessplan? 6 Inhaltlicher Leitfaden 6 Finanzierungsmöglichkeiten 8 KFW-Gründerkredit - StartGeld 8 Bürgschaft ohne Bank (BoB) 9 Zuschüsse für Unternehmen 10 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen) 11 Mittelhessen-Fond 12 Gründung aus der Arbeitslosigkeit 13 Nützliche Links 14 Genehmigungspflichtige Tätigkeiten (Übersicht) 15 Information zu folgenden Themen: 18 Recht 18 Steuern 18 Wie gründe ich ein Unternehmen 18 StarterCenter Hessen 18 Finanzierung 18 Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg, Stand: Mai 2011 IHK Giessen-Friedberg 3

4 Der Weg zur erfolgreichen Gründung: 4 IHK Giessen-Friedberg

5 Orientierung: Familie Steht Ihre Familie hinter Ihrem Gründungsvorhaben? Ist sie bei Schwierigkeiten finanziell abgesichert? Wer aus Ihrem Familien- und Freundeskreis kann Ihnen finanziell oder auch ganz praktisch unter die Arme greifen, zum Beispiel als Ersatz für einen erkrankten Mitarbeiter einspringen? Stärken und Schwächen Kennen Sie Ihre persönlichen Pluspunkte? Sind Sie sich Ihrer Schwächen bewusst? Motivation Was ist die Triebfeder Ihrer Existenzgründung? Stehen Sie voll und ganz dahinter oder gründen Sie mangels besserer Alternativen, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit? Qualifikation Sind Sie sowohl fachlich als auch kaufmännisch für Ihr Vorhaben qualifiziert? Besitzen Sie alle Zulassungen? Wie viele Jahre Berufserfahrung haben Sie? Produkt Welche Produkte haben Sie? Können Sie Ihre Produktpalette erweitern? Markt Was ist das Besondere an Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung? Gibt es einen Markt dafür? Kunden Wer sind Ihre Kunden? Konnten Sie schon Auftraggeber gewinnen, die Ihre gute Arbeit neuen Kunden gegenüber bestätigen würden (Referenzliste)? Standort Wo möchten Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung anbieten? Welche Vor- und Nachteile hat dieser Standort? Wie wird er sich voraussichtlich entwickeln? Konkurrenz Gibt es Anbieter, die das gleiche Produkt oder die gleiche Dienstleistung wie Sie anbieten? Wie stehen Sie im Vergleich dazu? Wie könnten Sie Schwächen ausgleichen? Sind Sie preislich konkurrenzfähig? Produktion Wie wollen Sie das Produkt her- oder die Dienstleistung bereitstellen? Welche Entwicklungsschritte sind dafür nötig? Marketing Wie erfahren Ihre Kunden von Ihrem Angebot? Zu welchem Preis bieten Sie es an? Welche Vertriebswege werden Sie nutzen? Wie betreiben Sie Kunden-Akquisition? Rentabilitätsrechnung Wie hoch sind voraussichtlich die Umsätze (realistische Schätzung)? Wie sehen Ihre Betriebsergebnisse voraussichtlich für die ersten drei Jahre aus? Unternehmen Haben Sie sich für eine Rechtsform entschieden? Planen Sie Mitarbeiter einzustellen? Benötigen Sie für den Geschäftsbetrieb besondere behördliche Zulassungen? Finanzierung Wie hoch sind Eigenkapital und Kreditbedarf? Kommen Förderungsprogramme für Sie in Frage? Wie hoch schätzen Sie Ihre Miet-, Personal-, Material- und Lebenskosten ein? Welche einmaligen Investitionskosten haben Sie? IHK Giessen-Friedberg 5

6 Planen: Gründungskonzept (Businessplan) Was ist ein Businessplan? Ein Business- oder Geschäftsplan stellt eine Existenzgründung mit all ihren Chancen und Risiken klar und allgemein verständlich dar. Er beschreibt die Geschäftsidee, analysiert den dafür vorhandenen Markt, plant das Vorgehen bei der Realisierung, schätzt den Kapitalbedarf ab und gibt eine Voraussage auf zu erwartende Gewinne. Quelle: existxchange.de Inhaltlicher Leitfaden Geschäftsidee Was ist Ihre Geschäftsidee? (Produkt, Dienstleistung, Innovation?) Welche Beweggründe haben Sie, sich selbständig zu machen bzw. Ihre Idee zu verwirklichen? (Welche persönlichen und fachlichen Faktoren sprechen dafür?) Welchen Nutzen hat Ihr Angebot? Warum sollte jemand Ihr Produkt / Ihre Dienstleistung kaufen? Welche Ziele haben Sie sich für Ihr Unternehmen gesetzt und wie wollen Sie diese erreichen? (Qualitätsziele, Serviceziele, Wachstumsziele) Gründerprofil Welche kaufmännischen Qualifikationen haben Sie? Welche Branchenerfahrungen haben Sie? Waren Sie schon einmal selbständig tätig und wenn ja, in welcher Branche? Welche Kontakte / Referenzen haben Sie? Welche Aufgabe(n) übernehmen Sie im Unternehmen? Markteinschätzung Wie groß ist das Marktvolumen für Ihre Dienstleistung / Ihr Produkt? Welche Kunden sprechen Sie an? (Klein- oder Großkunden / Privatkunden oder Geschäftskunden / Altersgruppe, Einkommensgruppe, etc.) Wie gehen Sie auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden ein? Welche Marketingmaßnahmen wollen Sie durchführen und welche Kosten veranschlagen Sie dafür? Inwieweit können Sie bereits vorhandene Kundenkontakte nutzen? Wettbewerbssituation Sind Ihre Mitbewerber eher einige große oder viele kleine Unternehmen oder haben Sie keine? Wie unterscheidet sich Ihr Angebot im Vergleich zu Konkurrenzangeboten? Was sind die Stärken Ihres Unternehmens? 6 IHK Giessen-Friedberg

7 Wie heben Sie sich von Ihren Mitbewerbern ab (Zusatznutzen, Alleinstellungsmerkmal)? Wie würden Sie die weitere Entwicklung der Marktsituation einschätzen? (Trendprognose) Standort Wie bedeutend ist die Frage der Standortwahl für Ihr Unternehmen / Ihre Branche? Welche Voraussetzungen sollte der ideale Standort mit sich bringen ( z.b. in Bezug auf Kunden-/Lieferanten-Nähe; Verkehrsanbindung; Mietpreisniveau; Objektgröße und -zustand; Umfeld)? Unternehmensorganisations- und Personalmanagement In welcher Rechtsform soll Ihr Unternehmen geführt werden? Sind behördliche Genehmigungen erforderlich? Wie ist die Aufgabenverteilung im Unternehmen geregelt? Wie organisieren Sie Ihren Produktions- bzw. Dienstleistungsprozess? Wie wollen Sie Ihre Personalstruktur gestalten ( Anzahl, Art, Festangestellte, freie Mitarbeiter, Aushilfen, Gehälter )? Risikoanalyse Welche gravierenden Probleme könnten auftreten? Welche Lösungen würden Sie für geeignet halten? Finanzwirtschaftliche Planungen Kapitalbedarfsplanung Investitionsbedarf Betriebsmittelbedarf Umsatz-und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre Erläuterungen zur Umsatzentwicklung Liquiditätsplan Anhang ausführlicher tabellarischer Lebenslauf Zeugnisse Musterbroschüren, Flyer (Vor-)Verträge Vorsicht beim Abschließen von Verträgen. Wollen Sie öffentlich geförderte Kredite in Anspruch nehmen, können vorab geschlossene Verträge ein Ausschlusskriterium sein! IHK Giessen-Friedberg 7

8 Finanzierungsmöglichkeiten: KfW-Gründerkredit - StartGeld Durchstarten mit Rückendeckung Setzen Sie Ihre Geschäftsidee optimal um: Mit dem StartGeld finanzieren Sie Investitionen und Betriebsmittel bei Existenzgründungen in Deutschland. Das StartGeld wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde. Ihre Vorteile 100% Finanzierung 80% Haftungsfreistellung Ihrer Bank erleichtert den Zugang zu einem Darlehen tilgungsfreie Anlaufzeit Förderung auch für einen Nebenerwerb, wenn er mittelfristig zum Haupterwerb wird vorzeitige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines Unternehmen, wenn Sie weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind und Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel Euro nicht übersteigt. Auch Festigungsmaßnahmen werden innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit gefördert. Den Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren. Nicht gefördert werden Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben. Die KfW Mittelstandsbank unterstützt Unternehmens-Investitionen mit einer Vielzahl von Programmen. Weitere Infos erhalten Sie bei: 8 IHK Giessen-Friedberg

9 Bürgschaft ohne Bank (BoB) Die Bürgschaftsbank Hessen bietet die Übernahme einer Ausfallbürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank bis zu 80% der Kreditsumme. Die Kredite können für Investitionen, Betriebsmittel (Liquidität) oder Avale verwendet werden. Ein Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft von Gründern und jungen Unternehmen bei einem Kreditbedarf von Euro bis zu Euro (im Rahmen einer Unternehmensübernahme bis zu Euro) kann ohne Einschaltung einer Hausbank bei der Bürgschaftsbank gestellt werden unabhängig von der Höhe der Gesamtinvestition oder des Verwendungszwecks. Dieses Programm wurde 2008 auch auf bestehende Unternehmen erweitert. Bestehende Unternehmen mit einem Kreditbedarf zwischen Euro und Euro können sich ab sofort ebenfalls direkt an die Bürgschaftsbank wenden. Der maximale Betriebsmittelanteil an dem Finanzierungsvolumen kann sich dabei auf bis zu belaufen. Diese Programmerweiterung ist zum befristet. Bei der direkten Antragstellung auf eine Bürgschaft ohne Bank berechnet die Bürgschaftsbank ein einmaliges Entgelt von z. Zt. 1,5% des beantragten Kreditbetrags, davon bei Antragseingang 500 Euro bzw Euro bei bestehenden Unternehmen. Nach Übernahme der Bürgschaft beträgt die jährliche Bürgschaftsprovision z. Zt. 1,5% des Kreditbetrages - jeweils zzgl. MWSt. Den Bürgschaftskosten stehen häufig niedrigere Kreditzinsen gegenüber, weil der Kredit durch die Bürgschaft bereits zu 80% abgesichert ist. Dadurch kann die finanzierende Bank wesentlich geringere Risikokosten kalkulieren. Wir empfehlen, vor Antragsstellung bei der Bürgschaftsbank ein Gespräch mit derjenigen Bank zu führen, die das Vorhaben finanzieren soll. Mehr Infos gibt es bei der Bürgschaftsbank: IHK Giessen-Friedberg 9

10 Zuschüsse für Unternehmen Das Land Hessen gewährt im Rahmen des Programms Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und des Hessischen Strukturförderungsprogramms für die Investitionen von gewerblichen Unternehmen in bestimmten Gebieten Nord- und Mittelhessens Zuschüsse bis zu einer Höhe von 28%. In den sogenannten Ziel-2-Gebieten kann die Förderung in Form einer Kombination aus einem Zuschuss und einem zinslosen Nachrangdarlehen erfolgen. Gefördert werden vorwiegend Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie überregional tätige Dienstleistungsbetriebe. Wichtig ist, rechtzeitig Kontakt mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufzunehmen, da die Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme erfolgen muss. Weiterhin werden Zuschüsse zu den Personalkosten für die Einstellung von Hochschulabsolventen bei kleinen und mittleren Betrieben gewährt, die dort innovatives Know-how einbringen sollen (Förderung der Humankapitalbildung durch Innovationsassistenten/innen). Die Teilnahme hessischer Unternehmen an internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland wird durch die Beteiligung des Landes an den entstehenden Kosten gefördert. Anträge sind an die zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern zu richten. Ein weiterer Förderbereich ist die Bezuschussung der Einrichtung von Telearbeitsplätzen bei gewerblichen Betrieben in ausgewählten Gebieten Nord- und Mittelhessens (Ziel-2-Gebiete). Weitere Infos unter: 10 IHK Giessen-Friedberg

11 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen) Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen fördert Existenzgründungen und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern in Hessen und ab dem auch außerhalb Hessens, sofern der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren seinen Sitz in Hessen hat und mit dem Förderdarlehen die Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichert und den Erhalt hessischer Arbeitsplätze gewährleistet. Auch der Bau von Immobilien mit anschließender Vermietung oder Verpachtung an Dritte zur Erhaltung oder Schaffung einer sozialen Infrastruktur kann gefördert werden. Als Betriebsmittel können u. a. Warenlager oder Liquiditätsengpässe finanziert werden. Es handelt sich hierbei um eine Finanzierung nach den de-minimis-regeln. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet das Programm GuW Hessen im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Mittelstandsbank an. Die Förderdarlehen sind durch Mittel der KfW Mittelstandsbank refinanziert. Das Land Hessen verbilligt diese ohnehin schon günstigen Darlehen zusätzlich mit einer Zinsvergünstigung. Weitere Infos unter: IHK Giessen-Friedberg 11

12 Mittelhessenfond Beteiligungskapital von bis 1 Mio. Euro für Unternehmer und Gründer Der Mittelhessenfonds ist ein neues Finanzierungsangebot des Landes Hessen an Gründer und mittelständische Unternehmen im Regierungsbezirk Gießen. Das Fondsvolumen beträgt 10 Mio. Euro. Die Förderung besteht in der Bereitstellung von Eigenkapital ähnlichen Mitteln, vorrangig stillen Beteiligungen, aber auch offenen Beteiligungen. Insbesondere Innovations- und Wachstumsvorhaben mittelständischer Unternehmen im Bereich Medizintechnik, einschließlich Unternehmensgründungen, sollen mit Beträgen von Euro bis zu 1 Mio. Euro pro Beteiligungsfall mitfinanziert werden. Der Investitionszeitraum des Mittelhessenfonds soll 5 Jahre betragen. Zur Mobilisierung zusätzlichen Fremdkapitals ist zudem eine intensive Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft vorgesehen. Das Finanzierungsangebot ist Teil eines Maßnahmenpaketes der Hessischen Landesregierung zur Stärkung Mittelhessens, insbesondere als Medizinwirtschaftsstandort. Es soll dazu beitragen, die in der Region bereits vorhandenen starken Potentiale zu bündeln, zu vernetzen und Mittelhessen als Medizin- und Life-Sciences- Standort weiter auszubauen. 12 IHK Giessen-Friedberg

13 Gründung aus der Arbeitslosigkeit Wer wird gefördert? Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden möchten. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Gründungszuschuss zu erhalten? Sie müssen gründen, so lange Sie noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld (oder vergleichbare Leistungen) haben. Auf der Basis von Arbeitslosengeld II können Sie nur noch das deutlich weniger attraktive Einstiegsgeld beantragen. Wie hoch ist der neue Gründungszuschuss und wie lange kann ich ihn beziehen? Die Förderung besteht aus zwei Phasen und dauert insgesamt 15 Monate. Phase I Grundförderung : Sie erhalten 9 Monate lang eine Grundförderung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld I Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro. Wenn alle Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, besteht Rechtsanspruch auf die Grundförderung. Phase II Aufbauförderung : Sie können die Förderung um sechs Monate verlängern. In dieser Zeit erhalten Sie allerdings nur noch die monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro. Wann wird gezahlt? Gründungszuschuss wird immer monatlich nachträglich gezahlt. Wichtige Hinweise zum Ablauf! Eine Förderung ist nur auf Antrag möglich. Der Antrag ist rechtszeitig vor Ihrer Existenzgründung zu stellen. Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: 1. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.b. IHK) 2. Kurzbeschreibung Ihrer Existenzgründung (Gründungskonzept (Business-Plan)) 3. Lebenslauf mit Zeugniskopie 4. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan 5. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau 36 Monate 6. Gewerbeanmeldung: Finanzamt für Freiberuflich Tätige / Ordnungsamt für Gewerbetreibende 7. Notwendige behördliche Genehmigungen (bei Genehmigungspflicht, Tätigkeiten wie Gaststätten, Makler usw.) Die IHK als fachkundige Stelle prüft und beurteilt anhand Ihrer vollständigen Unterlagen und Auskünfte die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung. Erst nach positiver Beurteilung kann die Arbeitsagentur das Bewilligungsverfahren einleiten. Denken Sie bitte daran: fehlende oder unvollständig ausgefüllte Unterlagen führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages. IHK Giessen-Friedberg 13

14 Nützliche Links: Bundessteuerberaterkammer Informationen zum Thema Steuern, Unterstützung bei der Suche nach einem Steuerberater. EC-M Kostenlose und neutrale Beratung für E-Commerce und Internetnutzung. Einheitlicher Ansprechpartner Hessen Zentrale Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern wollen. BAND - Business Angels Netzwerk Deutschland e.v. Infos zur Gründungsfinanzierung Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft Bildungsinstitution der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.v. Bundesagentur für Arbeit Informationen über Geldleistungen, berufliche Qualifizierung. Nützliche Links: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Wirtschaftsfakten, Fördermittelund Existenzgründungsinformationen sowie Gesetze, Publikationen und Informationen rund um das Thema Arbeit. Bundesrechtsanwaltskammer Informationen über Anwälte und ihre rechtlichen Schwerpunkte. Deutscher Franchise Verband Informationen für Franchisenehmer und -geber. Deutsches Gründerinnen Forum e.v. (DGF) Netz für Informationen, Austausch und Zusammenarbeit von Multiplikatorinnen in der Existenzgründung. Hessen Agentur GmbH Beratung des Landes Hessen für Existenzgründer und Unternehmer. Hessenfinder Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in hessischen Behörden, Ämtern und Ministerien. Nützliche Links: KfW-Gründungskatalog Bundesweiter Internet-Suchkatalog für Existenzgründer. Nexxt-Change-Börse Unternehmens-, Unternehmensnachfolgebörse. Regionalpartnersuche. RKW-Hessen Das RKW Hessen unterstützt speziell hessische Unternehmen mit einem vielseitigen und an den konkreten Anforderungen des Mittelstandes ausgerichteten Beratungs- und Weiterbildungsangebot. Set Mentoring Mentoring für Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen. Weiterbildungsinformationssystem WIS Das bundesweite Informationsportal WIS bietet Ihnen Wissenswertes rund um die berufliche Weiterbildung an. Die Wirtschaftspaten e.v. Hilfe bei der Existenzgründung und -sicherung durch ehemalige Führungskräfte. 14 IHK Giessen-Friedberg

15 Genehmigungspflichtige Tätigkeiten (Übersicht): In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. In manchen Branchen ist aber dennoch eine spezielle Erlaubnis notwendig. Beispiele der wichtigsten genehmigungspflichtigen Tätigkeiten in alphabetischer Reihenfolge: Apotheke Nach dem Gesetz über das Apothekenwesen darf nur der approbierte Apotheker mit einer besonderen Erlaubnis eine Apotheke eröffnen. Die Erlaubnis wird standortbezogen erteilt. Arbeitnehmerüberlassung Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bedarf es einer Erlaubnis der Arbeitsagentur, wenn ein Arbeitgeber gewerbsmäßig Dritten Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen will. Bauträger / Baubetreuer Gemäß 34 c Gewerbeordnung benötigt eine Erlaubnis, wer a) Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt und dazu fremde Vermögenswerte verwendet (Bauträger) oder b) als Baubetreuer in fremdem Namen, für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich vorbereitet oder durchführt. Darüber hinaus ist die Makler und Bauträgerverordnung zu beachten, die dem betreffenden Gewerbetreibenden die Pflicht zu Sicherheitsleistungen, zum Abschluss von Versicherungen, Buchführungs-, Informations-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten auferlegt. Bewachungsgewerbe Die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen bedarf der Erlaubnis nach 34 a Gewerbeordnung. Darüber hinaus ist die Verordnung über das Bewachungsgewerbe zu beachten, die den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und bestimmte Buchführungs, Aufbewahrungs und Auskunftspflichten vorschreibt. Einzelhandel Die Ausübung einer Einzelhandelstätigkeit ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Ausnahmen bestehen z.b. im Bereich des Handels mit Hackfleisch, Arzneimitteln, Wirbeltieren, Schusswaffen und Munition. Finanzdienstleistungen Wer gewerbsmäßig oder in einem eine kaufmännische Einrichtung erfordernden Umfang Finanzdienstleistungen sowie Finanzkommissionsgeschäfte oder Emissionsgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz erbringen will, muss die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben. Sie muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorliegen. Gaststättengewerbe / Hotelgewerbe Der Betrieb von Schankwirtschaften, Speisewirtschaften und Beherbergungsbetrieben bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis, die personen-, betriebsart- und raumbezogen ist, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Unter den Begriff Gaststätte fallen z.b. auch Trinkhallen, Imbissstuben und Kantinen. Neben dieser Erlaubnis ist der Nachweis der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich, dass der Antragsteller über die Grundzüge des Lebensmittelrechts unterrichtet wurde. Grosshandel Die Großhandelstätigkeit ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Ausnahmen gelten z.b. für den Handel mit Chemikalien und Sprengstoffen. IHK Giessen-Friedberg 15

16 Güterbeförderung Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz bedarf die Beförderung von Gütern für Dritte mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t liegt, einer Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine so genannte Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt) benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU/EWR Staaten. Verkehre mit nicht zur EU/EWR gehörenden Drittstaaten können unter anderem mit der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit sogenannten bilateralen Genehmigungen (für die Drittstaatenstreckenanteile) durchgeführt werden. Die entsprechenden Erlaubnisse im Güterkraftverkehrsgewerbe werden nur dann erteilt, wenn der Antragsteller seine fachliche Eignung durch entsprechende leitende Tätigkeit, bestimmte Abschlussprüfungen oder durch eine Fachkundeprüfung nachweist. Daneben werden seine Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes überprüft. Handwerk Nach 1 der Handwerksordnung ist die Handwerksrolleneintragung Voraussetzung für den selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe. Für die Eintragung in die Handwerksrolle ist die Meisterprüfung oder eine Ausnahmebewilligung notwendig. Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist nicht erforderlich, wenn es sich um einen industriellen Betrieb handelt. Merkmale hierfür sind z.b. ein hoher Automatisierungsgrad, Vorratsproduktion, serienmäßiges Fertigungsverfahren, überregionaler Absatz und arbeitsteilige Produktion. Inkasso-Unternehmen Die gewerbsmäßige Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen ist nach Art. 1 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist bei dem Präsidenten des örtlich zuständigen Land-/Amtsgerichts zu beantragen. Wesentliche Voraussetzungen für ihre Erteilung sind Zuverlässigkeit und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie ein Sachkundenachweis, nämlich ausreichende theoretische Rechtskenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Forderungseinziehung. Krankenanstalten Im Gegensatz zu den nicht genehmigungspflichtigen öffentlichen Anstalten bedarf der gewerbsmäßige Betrieb einer Privatkrankenanstalt einer Konzession gemäß 30 Gewerbeordnung. Kreditwesen / Kapitalanlagen Das Betreiben von Bankgeschäften ist gemäß 1 Gesetz über das Kreditwesen erlaubnispflichtig. Zuständige Behörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ebenso bedarf das Betreiben einer Kapitalanlagegesellschaft der Erlaubnis durch die Bundesanstalt ( 1 ff Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften). Maklergewerbe Die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, Darlehen und Kapitalanlagen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge bedarf gemäß 34 c Gewerbeordnung einer Erlaubnis. Zusätzlich ist die Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten, die dem Gewerbetreibenden die Pflicht zu Sicherheitsleistungen und zum Abschluss von Versicherungen auferlegt. Personenbeförderung Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung 16 IHK Giessen-Friedberg

17 von Personen mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse, Personenkraftwagen) genehmigungspflichtig. Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr auch wenn er nur für einen begrenzten Personenkreis bestimmt ist sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Mietomnibusse) ist der für den Sitz des Antragstellers zuständige Regierungspräsident. Genehmigungsbehörden für den Taxen- und Mietwagenverkehr, den Ferienzielreiseverkehr mit PKW und Ausflugsfahrten mit PKW sind die unteren Verkehrsbehörden (Magistrate der kreisfreien Städte, Gemeindeverwaltungen der Gemeinden mit mehr als Einwohnern, in allen übrigen Fällen die Landräte). Reisegewerbe Zum Vertreiben von Waren oder Anbieten von Dienstleistungen in Ausübung eines Reisegewerbes (z.b. Direktvertrieb an der Haustür und Verkaufsstände auf der Straße) ist gemäß 55 Gewerbeordnung der Besitz einer Reisegewerbekarte erforderlich. Neben der Reisegewerbekarte bedarf es einer besonderen Anzeige gemäß 55 a Gewerbeordnung, wenn im Rahmen eines Wanderlagers vorübergehend Waren vertrieben werden sollen. Ein Wanderlager liegt vor, wenn der Verkauf außerhalb der gewerblichen Niederlassung des Gewerbetreibenden, z.b. in Räumen einer Gaststätte, in einem Kraftwagen oder auch bei sogenannten Kaffeefahrten durchgeführt wird. Sachverständigentätigkeit Die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist gemäß 36 Gewerbeordnung von einer entsprechenden Bestellung für ein bestimmtes Gebiet durch die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder das hessische Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landesentwicklung abhängig. Auf die Bestellung und Vereidigung besteht kein Rechtsanspruch; sie setzt besondere Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit voraus. Die Tätigkeit als Sachverständiger ohne öffentliche Bestellung und Vereidigung ist, da die Bezeichnung Sachverständiger nicht gesetzlich geschützt ist, erlaubnisfrei. Schaustellung von Personen Die gewerbsmäßige Schaustellung von Personen, insbesondere im Rahmen von Variete, Cabaret-, Tanz- oder Striptease-Vorführungen, ist gemäß 33 a Gewerbeordnung von einer Erlaubnis abhängig. Spielgeräte Gemäß 33 c Gewerbeordnung bedarf die Aufstellung von Spielgeräten, der Betrieb von Spielhallen sowie die gewerbsmäßige Durchführung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeiten der Erlaubnis. Versteigerergewerbe Gemäß 34 b Gewerbeordnung ist die gewerbsmäßige Versteigerung fremder, beweglicher Sachen oder fremder Rechte erlaubnispflichtig. Bei der Durchführung von Versteigerungen ist neben 34 b Gewerbeordnung die Versteigererverordnung, in der dem Versteigerer besondere Pflichten auferlegt werden, zu beachten. Versicherungsberater Wer Dritte über Versicherungen beraten will (Versicherungsberater), ohne von einem Versicherungsunternehmen wirtschaftlich oder in anderer Weise abhängig zu sein, bedarf gem. 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsvermittler Ein Versicherungsmakler oder vertreter, der den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt (Versicherungsvermittler), bedarf gem. 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Quelle: IHK Frankfurt IHK Giessen-Friedberg 17

18 Information zu folgenden Themen: Die Broschüren finden sie auf unserer Internetseite: >> IHK-Geschäftsbereiche >> Starthilfe und Unternehmensförderung >> StarterCenter Hessen Recht Existenzgründung Alles was Recht ist Die Broschüre Alles was Recht ist ist in einer Neuauflage erschienen. Sie richtet sich an Existenzgründer und informiert über alle rechtlichen Fragen, die sich bei der Gründung stellen. Die Wahl der Rechtsform, Namenswahl und -schutz sind Themen. Die Broschüre erscheint im Rahmen der Initiative StarterCenter Hessen, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Die Geschäftsfelder Starthilfe und Unternehmensförderung der hessischen Industrie- und Handelskammern bieten ein umfassendes Dienstleistungsprogramm für Gründer und bestehende Unternehmen. In jeder Lebensphase eines Unternehmens helfen sie und kooperieren im Rahmen des Verbundes StarterCenter Hessen mit den Handwerkskammern und vielen weiteren Partnerinstitutionen. Steuern Steuern für Existenzgründer Diese Broschüre soll Ihnen einen ersten Einstieg in steuerliche Schlüsselfragen für Existenzgründer bieten. Nicht alle Aspekte können in der notwendigen Tiefe und Präzision thematisiert werden. Die StarterCenter Hessen der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern helfen Ihnen im Einzelfall weiter. Wie gründe ich ein Unternehmen Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit Das Bundeswirtschaftsministerium gibt jungen Unternehmerinnen und Unternehmern mit seinen Informationen Starthilfe Tipps beim Aufbau einer selbständigen Existenz. StarterCenter Hessen Service Angebote Hier finden Sie Informationen und Serviceangebote der IHK. Finanzierung Sie möchten Ihre Geschäftsidee verwirklichen? Die verschiedenen Stationen bis zur optimalen Finanzierung Ihrer Geschäftsidee spiegeln sich im Aufbau der Broschüre wider: Zunächst gilt es, sich zu orientieren und eine Art Gründer-Kompass zu finden. Wo gibt es Beratung und Unterstützung? Nach dieser Informationsphase planen Sie das Finanzierungsgespräch und begeben sich bestens vorbereitet auf die Zielgerade in Richtung Selbstständigkeit. Das Kapitel Finanzieren zeigt die Förderpalette der KfW und ihre Anwendung in konkreten Finanzierungsbeispielen. Die unterschiedliche Farbgestaltung jeder Phase dient Ihnen als Leitfaden beim Lesen dieser Broschüre. 18 IHK Giessen-Friedberg

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20 Die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg steht für Fragen gerne zur Verfügung! Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Kontakt: Telefon: Telefax: Web: Franz-Josef Schnöde +49 (0) 6031 / (0) 6031 / schnoede@giessen-friedberg.ihk.de Anschrift: IHK Gießen-Friedberg Goetheplatz 3, Friedberg Lonystraße 7, Gießen Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Die Unternehmer-Mitmachorganisation 20 IHK GIessen-FrIedberG

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