Direktionsgruppe Bundespolizei Küste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, 1. Wechsel an der Spitze der Kreisgruppe Küste

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Direktionsgruppe Bundespolizei Küste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, 1. Wechsel an der Spitze der Kreisgruppe Küste"

Transkript

1 Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurzeit ist unsere Arbeitswelt durch zwei Themenschwerpunkte belastet. Zum Einen das neue Update zum elektronischen Dienstplan, das durch eine Verfügungsänderung zur Anrechenbarkeit der Pausen in Krankheitsfällen aktiv in die bestehenden, vereinbarten und genehmigten sowie auf Grundlage eines jeweiligen Mitarbeitervotums erstellten Rahmendienstpläne eingreift. Was treibt das BPOLP an, immer wieder auf die Kolleginnen und Kollegen der operativen Basis zu schielen, um dort neben den täglich zu ertragenden Belastungen, ganz tiefgreifenden Nachteile zu verfügen? Sind es nicht diese an der Basis arbeitenden und Aufgaben der Bundespolizei erledigenden, die der Grund sind, dass es überhaupt dieses BPOLP gibt? Wir empfehlen allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Antrag auf Berichtigung des monatlichen Dienstbucheinlegeblattes und auf Anrechnung der Pausenzeiten zu stellen und bei Ablehnung einen widerspruchsfähigen Bescheid einzufordern. Des Weiteren sollten die Dienstbucheinlegeblätter, bei denen Ruhepausen aufgrund Krankheit, Erholungsurlaub, Dienstausgleich oder Sonderurlaub abgezogen wurden, nur unter Vorbehalt unterschrieben werden. Ein weiteres Thema sind die Abordnungskontingente zu den Flughäfen in Berlin. Wieder einmal wird vergessen, dass die BPOLD BBS im Aufgabenbereich Bekämpfung der illegalen Migration und grenzüberschreitende Eigentumskriminalität einen Schwerpunkt darstellt. Darüber hinaus sind eigene und durchreisende "Fußballfans" an Wochenenden die Regel. Weiterhin unterstützen sich derzeit die Inspektionen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. Krankenzahlen, Abordnungen usw. belasten die Dienststellen und vor allem die Kolleginnen und Kollegen schon jetzt aufs Äußerste. Wir sind gegen Abordnungen gegen den Willen der Kolleginnen und Kollegen! Die GdP-Direktionsgruppe Küste begrüßt unsere neuen Führungskräfte der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt: Herrn Polizeidirektor Willy Kösling als Ständigen Vertreter Herrn Polizeidirektor Stefan Wendrich als Leiter Bundespolizei See Herrn Polizeirat Dr. Dirk-Hinrich Haar als Leiter der Bundespolizeiinspektion Flensburg Herrn Polizeioberrat Lüder Rippe als Stabsbereichsleiter 3 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der neuen Aufgabe und hoffen auf eine gute vertrauensvolle Zusammenarbeit. 1. Wechsel an der Spitze der Kreisgruppe Küste Im Rahmen ihres Delegiertentags in Wrist wählten die Delegierten der Kreisgruppe Küste ihren Steuermann und neuen Vorsitzenden Michael Alka. Der scheidende Vorsitzende Rainer Neumann, der zeitgleich bei einer Verwaltungsgerichtsverhandlung weilte, wurde bereits während des Delegiertentags der DG Küste geehrt und verabschiedet. Lieber Michael, wir wünschen Dir und Deinem Team für die neuen Aufgaben viel Erfolg! Lieber Rainer, wir wünschen, dass Dir die vergangenen Zeiten gut in Erinnerung bleiben und Deine Pläne für die Zukunft bei bester Gesundheit in Erfüllung gehen. 1

2 2. Wochenarbeitszeit der Beamten muss auf Tarifniveau gesenkt werden! Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten, fordert die Bundesregierung abermals auf, die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf das Maß der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes abzusenken. Es gibt keinen Grund für geldwerte Sonderopfer der Beamten. Am 27. Mai wurde im Berliner Bundeshaus der Demographiedialog der Bundesregierung in der Arbeitsgruppe für den öffentlichen Dienst fortgesetzt. Die VertreterInnen der Bundesministerien, zweier Länder, kommunaler und gewerkschaftlicher Spitzenverbände diskutierten den Stand von zwölf Projekten. Diese reichen von der Personalbedarfsanalyse in allen Ressorts über mobiles Arbeiten bis zu Langzeitarbeitszeitkonten. Für den DGB stellte Abteilungsleiter Dr. Karsten Schneider auch in diesem Zusammenhang klar, eine Flexibilisierung mittels Arbeitszeitkonten setze voraus, dass überhaupt ein Raum für Ansparungen bestehe. Wir halten die Verringerung der Wochenarbeitszeit weiter auf der Tagesordnung, so Schneider. Die DGB-Gewerkschaft GdP fordert eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Beamten bei der Arbeitszeitgestaltung. Der DGB hatte zuletzt bereits im Rahmen der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten die Kürzung der Wochenarbeitszeit gefordert Wir halten zum Gedenken inne! Wir trauern um unseren Kollegen Rainer Hempert der nach langer und schwerer Krankheit am 16. Juni 2014 verstarb. Unsere Gedanken sind bei seiner Ehefrau und seiner Familie, wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. 4. Zentrale Bearbeitungsstellen Fahrgelddelikte Mit BMI-Erlass ist die Errichtung der Zentralen Bearbeitungsstellen Fahrgelddelikte (ZBFD) nunmehr festgelegt und der organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Rahmen gesteckt. Der ODP wird nun entsprechend angepasst und dann können die Dienstposten endgültig übertragen werden. Damit sind für den Bereich Ahlbeck 52 Dienstposten in der ZBFD gesichert. Ein richtiges und wichtiges Signal für diese Region und Ziel der GdP. Ansprechpartner Mecklenburg Vorpommern Frank Fleischauer Schleswig-Holstein Matthias Cordts

3 5. Die Gewerkschaft der Polizei im Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen! Kreisgruppe Flensburg aktiv beim Bowling in jeder Hinsicht! Auch in diesem Jahr veranstaltete die Bundespolizeiinspektion Flensburg ein Bowlingturnier für die Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle. Bereits zum dritten Mal nahmen acht Mannschaften, wie z.b. die Bowling Stones oder die Leitbullen an dem Turnier teil und verlebten einen gemütlichen, lustigen und kämpferischen Abend um den Wanderpokal. Die Kreisgruppe Flensburg sorgte dafür, dass alle Teilnehmer eine Erinnerung an dieses sportlich Jahreshighlight hatten, in dem jeder eine Medaille und die Siegermannschaft Fanta Fünf einen Miniaturpokal erhielt! Dänholmtag in Stralsund mit Unterstützung durch die GdP! Am 17. Mai 2014 fand der Dänholmtag 2014 unter dem Motto Offene Türen, offene Arme, offene Worte auf dem Dänholm Stralsunds kleiner Insel vor der Insel Rügen statt. Behörden, Vereine und Firmen präsentierten sich der Bevölke- Bevölkerung, die diesen Tag zu einem schönen Erlebnistag für die ganze Familie nutzen nutzen konnte. Bei bestem Wetter unterstützten Lothar Lindner und Stephan Lange die Maßnahmen der Bundespolizeiinspektion Stralsund zum Dänholmtag. Dabei wurde durch die Kollegen Kaffee und Kuchen gegen eine Spende für einen guten Zweck an die Besucher verteilt. Während der Kaffee, oder auch Tee von der GdP Kreisgruppe M/V gesponsert wurde, stammte der gesamte Kuchen aus den Backstuben der Mitarbeiter/-innen. Letztendlich war es der sehr leckere Kuchen, der die Portemonnaies der Besucher weit öffnete. So konnte eine stolze Summe von mehr als 250,- erzielt werden. KG und DG Küste unterstützten 2. Charity-Spinning-Marathon Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt veranstaltete am 2. April 2014 erneut einen 4-Stunden-Spinning- Marathon für einen guten Zweck. Der Einladung zu dieser Benefiz-Veranstaltung zu Gunsten des Weißen Rings, folgten Sportler der Bundespolizei, der Landespolizei und der Berufsfeuerwehr aus dem Zuständigkeitsbereich. Herr Präsident Franklin begrüßte die Teilnehmer und bedankte sich für das Engagement. In den folgenden vier Stunden radelten die Kolleginnen und Kollegen sowie die Gäste im Takt der Musik und vergossen literweise Schweiß für einen guten Zweck. Die Aktion, bei der 877 als Spende für den Weißen Ring übergeben werden konnten, unterstützten in der Region ansässige Sportstudios, die die fehlenden Spinningbikes zur Verfügung stellten, sowie die Gewerkschaft der Polizei, die auch in diesem Jahr die Teilnehmer mit Getränken, Energieriegeln und Obst versorgte. Gewerkschaft der Polizei vor Ort in Rostock beim Sommerfest Auch in diesem Jahr unterstützte die Kreisgruppe im Mecklenburg-Vorpommern beim traditionellen Sommerfest der Bundespolizeiinspektion Rostock. Neben einem Fass Bier wurde eine kleine GdP-Ecke aufgebaut, in der verschiedene Themenflyer und Give-Aways vorrätig waren. Urlaub an der 3

4 6. ACAB ist und bleibt eine Beleidigung Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den jüngst veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe, wonach die Verwendung eines Transparents mit der Schriftzug ACAB (all cops are bastards) als strafbare Beleidigung zu werten ist. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow sagte am Mittwoch: Mit dieser Grundsatzentscheidung sehen wir uns in unserem jahrelangen Bemühen bestärkt, den strafrechtlichen Schutz von Polizistinnen und Polizisten zu erhöhen. Der Schriftzug ACAB wird seit längerer Zeit immer wieder vor allem von gewaltbereiten Fans gezielt als Mittel zur Beleidigung von Polizisten genutzt, die bei Fußballspielen eingesetzt sind. Die GdP erwartet jetzt, dass die Fußballvereine der 1. bis 5. Liga entschieden gegen diesen Schriftzug in ihren Stadien vorgehen Termine August Jahre Bundespolizei See, Feierlichkeiten im Standort Neustadt 15. August Jahre Bundespolizei See, Feierlichkeiten im Standort Cuxhaven 20. September 2014 GdP - Bikertreffen ab Uhr, Niederstraße / Gildenplatz, Lütjenburg November 2014 Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei 8. Beamtenversorgung: Pension mit 63 muss möglich sein Ab dem 1. Juli 2014 wird eine abschlagsfreie Rente mit 63 möglich sein. So sieht es das jüngst verabschiedete neue Rentenpaket vor. Voraussetzung dafür sind 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber: ein Berufsleben mit 45 Beitragsjahren haben nicht nur Beschäftigte wie Altenpfleger/-innen oder Maurer, auch Beamtinnen und Beamte kommen auf ein so langes Arbeitsleben. Deshalb muss eine Erleichterung beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand für alle Beschäftigten mit 45 Berufsjahren gelten. Von einer Pension mit 63 würden vor allem Beamtinnen und Beamte im einfachen und mittleren Dienst profitieren. Gerade im Polizeiberuf mit seinen zahlreichen Belastungen wäre diese Regelung ein fairer Ausgleich. Bei der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ist auch nicht zwischen Beamten und Angestellten unterschieden worden. Einschnitte bei der Rente sind in den vergangenen 20 Jahren immer auf die Beamtenversorgung übertragen worden. Bei Verbesserungen muss das dann auch möglich sein. Im Norden reden wir KLARTEXT! 4

5 9. Urteil des EuGH Altersdiskriminierende Wirkung der 27, 28 BBesG a. F. Grundsätzlich gilt, dass das EuGH-Urteil unmittelbar nur Auswirkungen auf die beim VG Berlin anhängigen Verfahren hat. Dennoch kann gesagt werden, dass: - Bei den Dienstherren, die bereits auf Erfahrungsstufen übergeleitet haben, gilt, dass keine Ansprüche seit Inkrafttreten des neuen Systems bestehen. - Die Dienstherren, bei denen die 27, 28 BBesG a.f. noch zur Anwendung kommen, sind gehalten, einen Systemwechsel weg von den Dienstaltersstufen vorzunehmen. - Fraglich ist zum einen noch immer, ob aus der Diskriminierung durch 27, 28 BBesG a.f. überhaupt Ansprüche resultieren. Der EuGH führt diesbzgl. zwar aus, dass dies vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist, nennt sodann aber Gründe, die gegen das Vorliegen eines qualifizierten Verstoßes sprechen und damit gegen einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Gesetzgeber. Denkbar ist jedenfalls, dass trotz Diskriminierung mangels qualifizierten Verstoßes gegen EU-Recht keine Entschädigungsansprüche bestehen oder aber erst nach dem (Entscheidung zum BAT) entstanden sind. Letzteres würde dazu führen, dass bereits aufgrund dieses Aspektes Beamt/-innen, deren Dienstherren vor diesem Zeitpunkt auf Erfahrungsstufen umgestellt haben, keine Ansprüche geltend machen können. - Die Ausführungen des EuGH zur Frage der zeitnahen Geltendmachung lassen darauf schließen, dass dieser Grundsatz vorliegend zu berücksichtigen ist. Folglich würde es nicht auf die Verjährungsfrist von 3 Jahren ankommen, sondern auf die Geltendmachung im jeweiligen Haushaltsjahr. Auch hier ist das vorlegende Gericht jedoch gehalten, selbst zu prüfen. In diesen Fällen prüfte das BVerwG den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch und stellte fest, dass bei diesem die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gelte. Den Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung prüfte das Gericht nicht. Wahrscheinlich ist, dass das BVerwG bei seiner Rechtsauffassung bleibt. - Mögliche Rechtsfolgen der Diskriminierung durch 27, 28 BBesG a. F. wären: a) unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei Verjährungsfrist von 3 Jahren b) unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei Verjährungsfrist von 3 Jahren - Anspruchsberechtigt wären nur die, bei deren Dienstherr die 27, 28 BBesG a.f. noch nach dem angewandt wurden. c) unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei Beachtung des Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung - Anspruchsberechtigt wären diejenigen, die im jeweiligen Haushaltsjahr ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Aufgrund der Rechtsprechung des BVerwG allerdings eine unwahrscheinliche Variante. d) unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch nach dem bei Beachtung der zeitnahen Geltendmachung e) trotz Diskriminierung keine Ansprüche gegen Gesetzgeber 10. Seminare im zweiten Halbjahr - noch freie Teilnehmerplätze Freies Reden in der politischen Praxis, vom bis in Bad Bevensen: Für alle, die lernen möchten, sich in gesellschaftlichen Diskussionen und Debatten zielgerichtet einzubringen. 5

6 11. Revierliste liegt vor Soziale Aspekte bleiben gewahrt Das Bundesinnenministerium hat dem Bundespolizeipräsidium per Erlass die Befugnis übertragen, Dienstposten zwischen den Revieren einer Inspektion zu verschieben. Damit soll schneller auf Veränderungen in polizeilichen Lagen reagiert werden können. Als GdP hatten wir die große Befürchtung, dass damit die Menschen in der Bundespolizei zur Verfügungsmasse werden könnten. Das konnte jedoch abgewendet werden. Folgende Punkte sind aus unserer Sicht wichtig und haben Eingang in die Verfügung des Bundespolizeipräsidiums gefunden: - Es ist zu beachten, dass die Übertragung eines Dienstpostens eine Festlegung des dienstlichen Wohnsitzes bis auf Revierebene nach 15 Abs. 1 BBesG kraft Gesetz beinhaltet. Eine Dienstpostenverlagerung unterliegt der personalrätlichen Mitbestimmung. - Voraussetzung für eine Verlagerung ist ein dauerhafter dienstlicher Bedarf. Kurzfristige Schwerpunktversetzungen mit erhöhtem Personalbedarf fallen nicht darunter. - Von Dienstpostenverlagerungen aus dem Bereich der Grenze zu Polen und Tschechien hin zu z.b. Bahnpolizeidienststellen ist abzusehen. Damit wurde berücksichtigt, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Revieren die Zuweisung als dienstlicher Wohnsitz erfolgt und damit verbunden u.a. auch der Ort des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit oder der dienstliche Bereich für die Ermittlung der Aufwandsvergütung feststeht. Der Einsatz der Gewerkschaft der Polizei für die Beibehaltung der Zuweisung der dienstlichen Wohnsitze für die Beamtinnen und Beamten bei den Revieren hatte Erfolg. Unsere klare gewerkschaftliche Linie, bei Organisationsveränderungen auch soziale Aspekte in den Vordergrund zu stellen, wurde durchgehalten Kassenanschlag 2014 Der Deutsche Bundestag hat am , das Haushaltsgesetz 2014 in dritter Lesung verabschiedet, somit steht dem Kassenanschlag und zügigen Beförderungen im August 2014 eigentlich nichts mehr im Wege. Die GdP-Direktionsgruppe Küste fordert für diesen Fall eine dreimonatige rückwirkende Dienstposteneinweisung! 13. Personalratsseminare im zweiten Halbjahr - noch freie Teilnehmerplätze Dienstvereinbarung & Einigungsstelle, 22. bis in Erkner Eingruppierungsrecht & die neue Entgeltordnung Bund, 20./ in Berlin Arbeits-& Gesundheitsschutz, 1. bis in Erkner 6

7 14. Die Schwerbehindertenvertretung - Aufgabe, Rechte, Pflichten - Teil 1 Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) nach deutschem Recht hat die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen wahrzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den 93 ff. im 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Gibt es in einer Dienststelle mindestens fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte behinderte Personen, so ist eine örtliche SchwbV zu wählen ( 94 Abs. 1 SGB IX). Die Personalvertretungen haben auf die Wahl einer SchwbV hinzuwirken ( 93 Satz 2 SGB IX). Die Wahl einer örtlichen SchwbV kann aber auch in Dienststellen stattfinden, in denen es sonst keine Organe betrieblicher Mitbestimmung gibt. Die SchwbV besteht aus einer Vertrauensperson (die selbst nicht schwerbehindert sein muss), und wird grundsätzlich alle vier Jahre in Betrieben oder Dienststellen gewählt. Alle in den Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten Menschen sind, unabhängig von ihrem Alter und ihrer Beschäftigungsdauer, wahlberechtigt. Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte, behinderte oder nichtbehinderte Beschäftigte. Die letzten regelmäßigen Wahlen der örtlichen SchwbV haben in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2010 stattgefunden. Die SchwbV hat nach 95 Abs. 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Dienststellen zu fördern und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, ihnen Gesprächsmöglichkeiten anzubieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einzuschalten. Zu den Aufgaben der SchwbV gehört auch der Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach dem Schwerbehindertenrecht ( 83 SGB IX) mit der Dienstleitung, in der geregelt werden soll, wie das Ziel der Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer umgesetzt werden soll. Die SchwbV hat das Recht, an den Sitzungen der Personalvertretungen teilzunehmen ( 95 Abs. 4 SGB IX) und ist von dieser in allen, die schwerbehinderten Beschäftigten betreffenden Belangen, umfassend zu beteiligen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Dienstleitung hat der SchwbV (ebenso wie dem Personalrat) die Anzeige nach 80 Abs. 2 SGB IX sowie das vollständige Namensverzeichnis der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten jährlich unaufgefordert und fristgerecht vor dem 1. April zu übersenden. Die Dienstleitung hat die SchwbV in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen berühren, zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören ( 95 Abs. 2 SGB IX). 7

8 Gutschein für eine Vorsorgeberatung Fragebogen zur Versorgungssituation Beamtenversorgungsanalyse (wie ist meine Situation heute, wenn ich dienstunfähig werde; wie ist meine Familie abgesichert und wie ist meine Situation ab Pensionierung?) Anwartschaft (große oder kleine, habe ich die richtige Anwartschaft?) Zusatzversicherung zur Heilfürsorge (Zahn, Brille, Pflegezusatz usw.) GdP Rente Unfallschutz (welche Ansprüche habe ich vom Dienstherrn?) Finanzierungen 1 (ich möchte jetzt oder später Eigentum erwerben und schon die günstigen Zinsen sichern) Finanzierungen 2 (ich habe bereits eine Finanzierung, möchte aber von den hohen Zinsen runter) KFZ (ist der Polizeitarif für mich günstiger?) Hausrat (ist meine Hausratversicherung noch ausreichend?) Wohngebäudeversicherung (habe ich hier ggf. eine Unterversicherung) Haftpflicht (worauf sollte man achten?) Rechtsschutz (welchen Rechtsschutz habe ich bereits über die GdP?) Vermögensbildung (welchen Anspruch habe ich durch den Dienstherrn?) Mich interessiert ein Komplett-Check meiner persönlichen Situation Mich interessiert zusätzlich folgendes Thema: Ansprechpartner Stefan Schirrmacher Udo Günther Arne Schneider stefan.schirrmacher@signal-iduna.net udo.guenther@signal-iduna.net arne-matthias.schneider@signal-iduna.net 8

Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements

Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements 1 Worauf richten sich diese Hinweise? Ein systematisches betriebliches bzw. behördliches Mobilitätsmanagement wird in der Regel

Mehr

tersdiskriminierende Besoldung Information nebst Handlungsempfehlung und Musterantrag/-widerspruch

tersdiskriminierende Besoldung Information nebst Handlungsempfehlung und Musterantrag/-widerspruch BERUFSSCHULLEHRERVERBAND NIEDERSACHSEN E.V. www.blv-nds.de BLVN Aktuell Informationen für unsere Mitglieder Nr. 76 November 2015 tersdiskriminierende Besoldung Information nebst Handlungsempfehlung und

Mehr

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Die Senatorin für Finanzen 21. Juni 2013 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung

Mehr

Info zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2018

Info zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2018 Info zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2018 1 Rechtsgrundlagen Mitwirkung und Rechte der Vertrauensperson Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) 52 mit Verweis auf das SGB IX Wahl, Amtszeit,

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder -

Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder - Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - Länder - 1 Name, Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der

Mehr

SO GEHT SCHWER- BEHINDERTEN- VERTRETUNG. Einblick in die Schwerbehindertenvertretung für Interessierte

SO GEHT SCHWER- BEHINDERTEN- VERTRETUNG. Einblick in die Schwerbehindertenvertretung für Interessierte SO GEHT SCHWER- BEHINDERTEN- VERTRETUNG Einblick in die Schwerbehindertenvertretung für Interessierte So geht Schwerbehindertenvertretung Sie spielen mit dem Gedanken als Schwerbehindertenvertreter*in

Mehr

Frage: Warum ist Juni 2013 der letzte Monat, für den eine Entschädigung

Frage: Warum ist Juni 2013 der letzte Monat, für den eine Entschädigung Nr.26/2018, 11. April 2018 Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung FAQ Die GdP erreichen dutzende Anfragen frustrierter Kolleginnen und Kollegen zu dem Thema. Den Anfragen liegen unterschiedlichste

Mehr

ARBEITGEBER INFO 10/2012

ARBEITGEBER INFO 10/2012 ARBEITGEBER INFO 10/2012 INFORMATIONEN ZU GESETZEN UND TARIFVERTRÄGEN ÄNDERUNG DES BUNDESELTERNGELD- UND ELTERNZEITGESETZES AUS DER RECHTSPRECHUNG ENTSCHÄDIGUNG WEGEN BENACHTEILIGUNG EINES SCHWERBEHINDERTEN

Mehr

Frage: Welche Aufgaben hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach 51 MVG-EKD.

Frage: Welche Aufgaben hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach 51 MVG-EKD. Erstellt:25. Juli 2016 Christian Reiß HMAV c.reiss@ekbo.de Frage: Welche Aufgaben hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach 51 MVG-EKD. Grundsätzliches: Im Anwendungsbereich

Mehr

An die Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion. - je besonders -

An die Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion. - je besonders - Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion

Mehr

Direktionsgruppe Bundespolizei Küste. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Direktionsgruppe Bundespolizei Küste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Wochen haben uns einige wichtige Themen be- gleitet, die Fragen aufwerfen, weitere Maßnahmen erfordern aber auch kritisch betrachtet werden müssen. Im März

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den 11.04.2008 des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Wettbewerbsfähigkeit und Regionalität

Mehr

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Veranstaltung 2012 HGH ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 1 Themen: 1. Rechtsgrundlage 2. Organisatorische

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise Aus datenschutzrechtlicher Sicht gebe ich für die

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

Tätigkeitsbericht des Gesamtausschusses. agmav WESTFALEN - LIPPE

Tätigkeitsbericht des Gesamtausschusses. agmav WESTFALEN - LIPPE Tätigkeitsbericht des Gesamtausschusses Themen der Sitzungen am 01. u. 29.10 / 18.12.2014 Name des GA Diakonie rechtliche Grundlage für die Teilnahme an den Sitzungen Kostenübernahmeregelung / Freistellung

Mehr

Entwurf (Einbringung in den Landtag)

Entwurf (Einbringung in den Landtag) Entwurf (Einbringung in den Landtag) G e s e t z zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über

Mehr

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/730 Landtag 18. Wahlperiode 15.01.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Antwort

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz

Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9578 25.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz

Mehr

R U N D S C H R E I B E N

R U N D S C H R E I B E N Der Präsident R U N D S C H R E I B E N Prof., WM, SM, Tut Bearbeiterin:: Frau Kahl Stellenzeichen / Telefon : Datum II T 6-1 / 28290 13. 01.2011 Schlagwort : Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung

Mehr

Die Senatorin für Finanzen 9. September Vorlage für die Sitzung des Senats am 17. September 2013

Die Senatorin für Finanzen 9. September Vorlage für die Sitzung des Senats am 17. September 2013 Die Senatorin für Finanzen 9. September 2013 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 A. Problem Vorlage für die Sitzung des Senats am 17. September 2013 Verordnung zur Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung

Mehr

Seite 2: Integrationsvereinbarung der Hochschule Ludwigshafen am Rhein ( 83 SGB IX)

Seite 2: Integrationsvereinbarung der Hochschule Ludwigshafen am Rhein ( 83 SGB IX) Ausgabe 27 07.12.2016 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Integrationsvereinbarung der Hochschule Ludwigshafen am Rhein ( 83

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung Zwischen dem Kanzler, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat der Folkwang Hochschule wird gemäß 83 SGB IX die nachfolgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:

Mehr

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit) KVBW Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach 5 Abs. 1 Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit) Vom 19. Dezember 2015 - BV 383.241 (StAnz. Nr.

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen BI AUSB 0_Arbeitsrechtl_Rahmenbedingungen_161205_ck_0001 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Ihr Ansprechpartner Koch, Cathrin E-Mail: c.koch@reutlingen.ihk.de

Mehr

Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü

Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und Einführung Arbeitszeit: - Zentraler Begriff im Arbeitsrecht - Bestimmt Zeitraum, in dem der AG über die Arbeitsleistung des AN verfügen kann - Vergütung hängt

Mehr

Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. 1. Nach Nummer 11 wird folgende neue Nummer 12 eingefügt:

Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. 1. Nach Nummer 11 wird folgende neue Nummer 12 eingefügt: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 15/4466 - Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften Der Gesetzentwurf wird wie folgt

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nr. 2016 Q322 MH Termin 12. bis 16. Dezember 2016 Tagungsstätte Courtyard by Marriott Berlin Mitte (Seminar, Mittagessen, Abendessen)

Mehr

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Freizeitausgleich liegt vor. Feuerwehr-Info 7/2011

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Freizeitausgleich liegt vor. Feuerwehr-Info 7/2011 Feuerwehr-Info 7/2011 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Freizeitausgleich liegt vor Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Datum vom 29.09.2011 eine erste Entscheidung zum Umfang und zur Berechnung

Mehr

Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung

Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung Betriebs- und Dienstvereinbarungen Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung Wo sind diese zu bilden und jeweils welches Organ ist nach der Betriebsverfassung

Mehr

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Veranstaltungsnummer: 2015 Q 268 MH Termin: 14.12. 17.12.2015 Zielgruppe: Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Beauftragte

Mehr

Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen

Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen Kontaktdaten Telefon 0365/54854644 Email Adresse bsbv.ost@tmbwkbpr.thueringen.de Staatliches Schulamt Ostthüringen Hermann-Drechsler-Straße

Mehr

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nummer: 2018 Q157 MH Termin: 12.03. bis 16.03.2018 Zielgruppe: Personalräte Tagungsstätte: pentahotel Berlin-Köpenick Grünauer Straße

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nummer: 2018 Q159 MH Termin: 25.06. bis 29.06.2018 Zielgruppe: Personalräte Tagungsstätte: Victor s Residenz-Hotel Berlin Am Friedrichshain

Mehr

90 Einmischen aber wie?

90 Einmischen aber wie? 90 Einmischen aber wie? Änderungen am Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mitgestalten und Mitbestimmung durchsetzen. Wie wird die Mitbestimmung umgesetzt? Rüdiger Granz, Beratungsstelle Arbeit

Mehr

Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten

Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten Personalräteschulung nach 46 Abs.6 BPersVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Regelung Veranstaltungsnummer: 2015 Q198 MH Termin: 02.11. 05.11.2015

Mehr

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung)

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Aufgrund des 4 in Verbindung mit 47 d und 47 e der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein

Mehr

Dienstvereinbarung. Präambel

Dienstvereinbarung. Präambel Dienstvereinbarung zur Sicherung der Rechte der Beschäftigten (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Beamtinnen/Beamte) der Stadt Krefeld, die für eine Arbeitsgemeinschaft ARGE Hartz IV ( 44 b SGB II) tätig

Mehr

Integration schwerbehinderter Menschen

Integration schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0030 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integration schwerbehinderter Menschen Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 1.1. Räumlich 1.2. Persönlich 2.

Mehr

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0097 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich

Mehr

Workshop 4: Arbeitsschutz zum Thema machen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen

Workshop 4: Arbeitsschutz zum Thema machen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Fachtagung am Dienstag, den 30. September 2014 Weshalb? Der demographische Wandel erreicht jede Branche - die Belegschaften werden immer älter Fehlende Fachkräfte

Mehr

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM -

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung Fachtag und Auszeichnung zum BEM 07.12.2016 Beratungsstelle handicap Jannike Uhl BEM-Team Wichtiger Einflussfaktor

Mehr

Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009

Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009 Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009 Wolfgang Bräuer, 2008 Wahlrecht Stufenvertretungen - Struktur Land Berlin - PR Direkte Wahlen der Beschäftigten jeder Dienststelle > zum

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter Seminar-Nr. Termin 2016 Q210 MH 13. bis 17. Juni 2016 Tagungsstätte Seminarleitung Courtyard by Marriott Berlin

Mehr

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker Hauptschwerbehindertenvertretung / Schulen im Niedersächsischen Kultusministerium und Bezirksschwerbehindertenvertretungen / Schulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Stand: 12.10.2012 Nicht

Mehr

Fragen zur Freistellung von Bundesbeamten von dienstlichen Tätigkeiten für die Gewerkschaftsarbeit

Fragen zur Freistellung von Bundesbeamten von dienstlichen Tätigkeiten für die Gewerkschaftsarbeit Fragen zur Freistellung von Bundesbeamten von dienstlichen Tätigkeiten für die Gewerkschaftsarbeit 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zur Freistellung von Bundesbeamten von dienstlichen Tätigkeiten

Mehr

Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienst! Was ist zu tun?

Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienst! Was ist zu tun? Elke Hannack Stellvertretende Vorsitzende des DGB Veranstaltung Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienst! Was ist zu tun? am 23. März 2016 in Berlin Es gilt das gesprochene Wort! Seite 2 von 8

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 151 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden vor dem Hintergrund des Inkrafttretens

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 6 BV 25/12 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der H Logistik AB

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 25.08 OVG 8 L 120/07 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Gewerkschaft der Polizei

Gewerkschaft der Polizei Zusatzbestimmungen der Regionalgruppe Segeberg - Pinneberg zur Landessatzung der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Schleswig-Holstein e.v. Präambel: Zum Erreichen der Aufgaben und Ziele der Gewerkschaft

Mehr

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de

Mehr

Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX

Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX 24.01.2018 Köln Arbeitsunfähigkeit kann jedem widerfahren, egal welchen Alters: Ein Unfall,

Mehr

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs.6 BPersVG Veranstaltungsnummer: 2017 Q173 MH Termin: 03.07. 07.07.2017 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter

Mehr

Personalvertretungsrecht (Stand Oktober 2008)

Personalvertretungsrecht (Stand Oktober 2008) Personalvertretungsrecht (Stand Oktober 2008) Rechtsquellen (für Hessen) Art. 37 der Verfassung des Landes Hessen das Hessische Personalvertretungsgesetz. Geltungsbereich Das HPVG gilt für die Verwaltungen

Mehr

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in

Mehr

Satzung der Frauen Union der CDU Rheinland-Pfalz

Satzung der Frauen Union der CDU Rheinland-Pfalz Satzung der Frauen Union der CDU Rheinland-Pfalz 1 (1) Die Frauen Union der Christlich Demokratischen Union Rheinland-Pfalz ist der organisatorische Zusammenschluss der weiblichen Mitglieder dieses Landesverbandes.

Mehr

bereitgestellt von einer SBV Dank

bereitgestellt von einer SBV Dank bereitgestellt von einer SBV Dank Schwerbehindertenvertretung Aufgaben Pflichten Rechte Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen

Mehr

Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen. Zulagengewährung bei Vertretung des bestellten Vorarbeiters / Vorhandwerkers

Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen. Zulagengewährung bei Vertretung des bestellten Vorarbeiters / Vorhandwerkers 27. Juli 2015 Aktuelles aus der Bundeswehr Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen Fällen Mit Bezugsverfügung informiert das BAPersBw über die Festlegung der Ausschlussfrist

Mehr

Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice!

Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Inhaltsverzeichnis alles auf einen Blick 03 Das Wir fördern

Mehr

Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung. Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock 13. Januar 2016

Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung. Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock 13. Januar 2016 Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock 13. Januar 2016 Tätigkeitsbericht Allgemeine Aufgaben Telefonische und persönliche Beratung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode der Abgeordneten Henning Foerster und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode der Abgeordneten Henning Foerster und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2424 7. Wahlperiode 10.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Henning Foerster und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Bekämpfung und Vorbeugung des Menschenhandels

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 5/2004 16.02.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit an der TFH Wildau Zwischen und der TFH Wildau vertreten durch den Präsidenten

Mehr

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2016 Q 230 MH Termin: 12.12. 16.12.2016 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter

Mehr

Einleitung Einladung und Tagesordnung... 17

Einleitung Einladung und Tagesordnung... 17 Inhalt Einleitung...13 1 Einladung und Tagesordnung... 17 1.1 Jetzt bin ich Personalratsmitglied, was heißt das?... 17 1.2 Die Einladung zur Personalratssitzung... 23 1.3 Teilnahmepflicht und Ersatzmitglied...24

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Michael Sack, Sprecher DiAG MAV B Stand: 22.10.2009 Schwerbehindertenvertretung

Mehr

There are no translations available. Der Betriebsrat

There are no translations available. Der Betriebsrat There are no translations available. Der Betriebsrat Als Interessenvertretung sehen wir unter anderem unsere Aufgaben darin, an den Unternehmenszielen mit zu arbeiten, um auch in schwierigen Zeiten des

Mehr

Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze

Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Zwischen der Fachhochschule Hamburg, vertreten durch den Präsidenten (im folgenden Dienststelle genannt) und dem Personalrat der Fachhochschule Hamburg wird folgende

Mehr

Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung

Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung SGB IX 84 Abs. 2 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber

Mehr

nachrichtlich: dbb Bund dbb Landesbünde 20. Juni 2014 Info 38/2014 vgl.: dbb Hessen-Infos 02/2014, 22/2013, 20/2013, 10/2013

nachrichtlich: dbb Bund dbb Landesbünde 20. Juni 2014 Info 38/2014 vgl.: dbb Hessen-Infos 02/2014, 22/2013, 20/2013, 10/2013 dbb Hessen Eschersheimer Landstr. 162 60322 Frankfurt a. M. An die unmittelbaren Mitgliedsgewerkschaften/-verbände mittelbaren Mitgliedsgewerkschaften/-verbände Bezirks- und Kreisverbände den Landesvorstand

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände arbeitskammer.de Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über die Durchführung von Schulungs und Bildungsmaßnahmen

Mehr

Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Personalvertretungsgesetz - PersVG -)

Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Personalvertretungsgesetz - PersVG -) Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Titel: Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern Amtliche

Mehr

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 40 i.v.m. 37 Abs. 1 NPersVG Veranstaltungsnummer: 2016 Q190 MH Termin: 05.09. 09.09.2016 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter

Mehr

Rechtssichere, zielgerichtete Anwendung der Beteiligungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Rechtssichere, zielgerichtete Anwendung der Beteiligungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Rechtssichere, zielgerichtete Anwendung der Beteiligungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Veranstaltungsnummer: 2014 Q 267 MH Termin: 08.01. bis 10.01.2014 Zielgruppe: Geschäftsführer,

Mehr

Dienstvereinbarung. zur Fort- und Weiterbildung des Personals der. Universität-GH Paderborn

Dienstvereinbarung. zur Fort- und Weiterbildung des Personals der. Universität-GH Paderborn Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung des Personals der Universität-GH Paderborn Die Universität-GH Paderborn als Dienststelle, vertreten durch den Kanzler, und der Personalrat für das nichtwissenschaftliche

Mehr

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 40 i.v.m. 37 Abs. 1 NPersVG Veranstaltungsnummer: 2016 Q189 MH Termin: 08.08. 11.08.2016 (ohne Übernachtung) Zielgruppe:

Mehr

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/881 Landtag 18. Wahlperiode 30.04.13 Mitteilung des Senats vom 30. April über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entwurf

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben

Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben Bundesrat Drucksache 145/11 10.03.11 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig

Mehr

"Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg"

Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/990 Landtag 18. Wahlperiode 02.07.13 Mitteilung des Senats vom 2. Juli 2013 über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Rentenzahlungen

Mehr

Tätigkeitsbericht des WPR. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Tätigkeitsbericht des WPR. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Tätigkeitsbericht des WPR Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. April 2015 Personalräte an der 2 Personalrat für nichtwissenschaftlich

Mehr

Zur Weisungsbefugnis des Leiters des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Zur Weisungsbefugnis des Leiters des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Zur Weisungsbefugnis des Leiters des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur Weisungsbefugnis des Leiters des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Aktenzeichen:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1820 7. Wahlperiode 28.02.2018 GESETZENTWURF der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen Fachliche Weisungen Reha/SB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen

Mehr

Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX

Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Heidelberg, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Inklusionsvereinbarung abgeschlossen: Präambel: Menschen mit

Mehr

Dienstvereinbarung 1/2014

Dienstvereinbarung 1/2014 Dienstvereinbarung 1/2014 Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement SGB II Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 17.08.2016 Geschäftszeichen: II-1201.2 / 5314 (Fallmanagement / Personalentwicklung)

Mehr

Vereinbarung zur Beschäftigung und Integration behinderter Menschen im Hessischen Rundfunk gemäß 83 SGB IX - Integrationsvereinbarung -

Vereinbarung zur Beschäftigung und Integration behinderter Menschen im Hessischen Rundfunk gemäß 83 SGB IX - Integrationsvereinbarung - Vereinbarung zur Beschäftigung und Integration behinderter Menschen im Hessischen Rundfunk gemäß 83 SGB IX - Integrationsvereinbarung - Präambel Die Integration behinderter Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche

Mehr

Information für Tarifbeschäftigte

Information für Tarifbeschäftigte Information für Tarifbeschäftigte Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. in den für Pflegekräfte geltenden Entgeltgruppen KR 9a bis 12a ab dem 1. Januar 2018 sowie deren Anhebung zum

Mehr

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erlässt auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Mehr

Bericht des Direktoriums

Bericht des Direktoriums Bericht des Direktoriums Dr. Axel Reimann Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 25. Juni 2014 in Potsdam Übersicht I. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Mehr

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 60 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Grundlagen Angesichts des Rückgangs von Arbeitsplätzen für ältere, gesundheitsbeeinträchtigte und behinderte Menschen

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr