Kultur und Medien Oktober K /14 - Deutsche Akademie Rom Villa Massimo - Neukonzeption - I. Ziel der Neukonzeption

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1 Beauftragte der Bundesregierung für Aktualisierte Fassung Kultur und Medien Oktober K /14 - Deutsche Akademie Rom Villa Massimo - Neukonzeption - I. Ziel der Neukonzeption Die Deutsche Akademie Rom Villa Massimo ist die größte und bedeutendste Einrichtung zur Förderung deutscher Künstler durch Studienaufenthalte im Ausland von dem Industriellen Eduard Arnhold dem Preußischen Staat gestiftet und erbaut, ist sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien. Die in Olevano Romano, ca. 55 Km östlich von Rom gelegene Casa Baldi ist Teil dieser Künstlerförderungseinrichtung. Wegen umfangreicher Bau- und Sanierungsarbeiten wurde die Villa Massimo in Rom zum Ablauf des Jahres 1999 geschlossen. Sie hat im Februar 2003 den Studienbetrieb aufgenommen und wurde Ende Mai 2003 offiziell wieder eröffnet. Die Phase der Schließung wurde dazu genutzt, die Konzeption für die Deutsche A- kademie Rom Villa Massimo grundlegend zu überdenken. In einer zu diesem Zweck gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Neukonzeption der Villa Massimo" wurden in einer Klausurtagung in Boppard vom Juli 2001 einvernehmlich die Eckpunkte der neuen Konzeption erarbeitet. Ziel der neuen Konzeption ist es, das Ansehen und Profil der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo zu verbessern und sie als eine Einrichtung zur Spitzenförderung deutscher Künstler durch Studienaufenthalte im Ausland herauszustellen. Unter geeigneter Leitung sind die Bedingungen für die Studienaufenthalte von Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Architektur so zu optimieren, dass die Studiengäste sich in der Gemeinschaft der Stipendiaten

2 - 2 - und in engem Kontakt mit der Kulturszene in Rom künstlerisch weiterentwickeln können. Damit soll ihnen nach ihrer Rückkehr in Deutschland der "take off", künstlerisch sowie im Kulturbetrieb, erleichtert werden. Dies soll erreicht werden insbesondere durch: - konturierteres Stipendiatenprofil, gestrafftes Auswahlverfahren, - Jahresrhythmus und Jahrgangsprinzip, - individuelles Förderprogramm, - Stärkere Vernetzung der Villa Massimo mit der römischen Kulturszene, - neues Personalkonzept, - (zunächst) Beibehaltung der bisherigen Rechtsform, - Akquirierung zusätzlicher Mittel durch die Gründung eines Freundes-/Förderkreises (e.v.), - Straffung und Vereinfachung der vorhandenen rechtlichen Regelungen. II. Im Einzelnen: 1. Stipendiatenprofil Das Stipendium in der Villa Massimo soll eine "Spitzenförderung" sein für Künstlerinnen und Künstler höchster Qualität, die ohne Rücksicht auf Proporz der Kunstsparten und der Länder, aus denen sie stammen, durch einen einjährigen Rom-Aufenthalt gefördert und ausgezeichnet werden. Bei der Bewerbung ist zu erläutern, warum sie sich für ein Stipendium gerade in Rom bewerben, dass sie bereit sind, sich vor Beginn ihres Aufenthaltes Grundkenntnisse in der italienischen Sprache anzueignen und dass sie den gesundheitlichen Voraussetzungen entsprechen, die in 1.2 den Auswahlgrundsätzen (A. 1.2) formuliert sind. Ferner soll von ihnen eine Erklärung verlangt werden, dass sie in Rom präsent sein werden (Residenzverpflichtung). Die bisherige Altersbegrenzung von 40 Jahren am 31. Dezember des Auswahljahres wird aufgegeben. Für einen Romaufenthalt sollen vorrangig jüngere, in ihrer Entwicklung noch offene Künstlerinnen und Künstler in Betracht kommen, bei denen die Möglichkeit sichtbar ist, sich in der Zeit in Rom künstlerisch so weiter zu entwickeln, dass ihnen spätestens anschließend der Durchbruch möglich ist.

3 - 3 - Durch den Verzicht auf eine Altersangabe sind herausragende und wichtige Künstlerinnen und Künstler, deren Lebensumstände einen Romaufenthalt bis zum Alter von 40 Jahren nicht zulassen bzw. zuließen (z.b. Mütter oder Aussiedler), künftig nicht mehr von der Spitzenförderung ausgeschlossen. Die vier Kunstsparten werden beibehalten. Es bestand Einigkeit, dass die neuen Medien der Bildenden Kunst zuzurechnen sind und bei Komponisten auch Jazzkomponisten zugelassen sind. 2. Auswahlverfahren Das zweistufige Auswahlverfahren wird so verändert, dass ein hohes Qualitätsniveau garantiert und gleichzeitig das Verfahren straff und einfach ist. Grundsätzlich findet künftig in jedem Land und in allen Sparten ein Vorauswahlverfahren statt. Für die Endauswahl wird die Anzahl der Vorschläge aller Länder in der Sparte Bildende Kunst beschränkt auf 95. Auf den Länderschlüssel (Anlage 1) wird verwiesen. In den Sparten Musik, Literatur und Architektur können die Länder unbeschränkt viele Vorschläge machen. Für die Endauswahl der Künstlerinnen und Künstler sollen bei der Sektion "Bildende Kunst" nur noch Mappen eingereicht werden, bei der Sektion "Architektur" werden keine Modelle mehr benötigt. Eine Ausstellung der eingereichten Werke ist nicht mehr vorgesehen wie bereits bei dem letzten, von der KSL durchgeführten Auswahlverfahren. Die Mitglieder der Jury für die Endauswahl werden einvernehmlich auf Vorschlag von Bund, Ländern und der KSL durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien für jeweils 5 Jahre berufen. Für den Fall der Verhinderung o- der des vorzeitigen Ausscheidens werden weitere Mitglieder benannt. Die Gesamtzahl der Juroren wird von 16 auf 14 reduziert. Dies geht zu Lasten der Jury-Sektion "Bildende Kunst", die künftig nur noch aus 5 Mitgliedern besteht.

4 - 4 - Die Jury-Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, sie erhalten eine Sitzungsentschädigung von 30 je Sitzungstag und Reisekosten. Die Direktion der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo nimmt mit Stimmrecht an der abschließenden Sitzung teil, bei der gemeinsam mit den Vorsitzenden der Sektionen der Jury über die Vergabe der Studienplätze im nächsten Jahr entschieden wird. Die bisherige Möglichkeit, dass der Sprecher der Studiengäste bei den Jury- Sitzungen anwesend ist, wird im Hinblick auf das neue Jahrgangsprinzip aufgehoben. Dieses Auswahlverfahren gilt künftig auch für die Künstlerinnen und Künstler, die sich für einen Studienaufenthalt in den 2 Studios der Casa Baldi in Olevano Romano bewerben. Das Belegungsrecht der Länder entfällt. Es führte in der Vergangenheit häufig dazu, dass Künstler, die im Auswahlverfahren für die Villa Massimo nicht zum Zuge kamen, mit einem Studienaufenthalt in der Casa Baldi "getröstet" wurden. Die Anzahl der Kandidaten der Sparte Bildende Kunst, die die Länder für ein Stipendium in der Casa Baldi vorschlagen können, ist auf 43 begrenzt; der Länderschlüssel befindet sich in der Anlage 2. Die Künstlerinnen und Künstler müssen sich für den dreimonatigen Studienaufenthalt in der Casa Baldi gesondert bewerben. Abgesehen von der Dauer des Aufenthalts sind auch die Lebens-, Arbeits- und Wohnbedingungen in Olevano Romano mit denen in Rom in der Villa Massimo nicht vergleichbar. Mehrfachbewerbungen sowie Bewerbungen ehemaliger Studiengäste der Villa Massimo und der Casa Baldi sind nicht möglich. Mit der Wiederaufnahme des Studienbetriebes in der Villa Massimo im Februar 2003 haben zunächst die sogenannten "Überhangstipendiaten" ihre Studienzeit in Rom angetreten. Mit Ablauf des Jahres 2003 endete das Belegungsrecht der Länder für die Casa Baldi.

5 Jahresrhythmus/Jahrgangsprinzip Die Studiendauer in der Villa Massimo in Rom beträgt für die Studiengäste aller Sparten generell ein Jahr. Beginnend mit der Aufnahme des Studienbetriebes zum entsteht ein Jahresrhythmus mit einem "Studienjahr" vom bis in der Regel zum , maximal bis zum , so dass für das Personal der Villa Massimo die Möglichkeit besteht, die Studios vor dem Eintreffen der neuen Stipendiaten herzurichten. Eine solche Schließungsphase beim Stipendiatenwechsel ist auch bei vergleichbaren Einrichtungen, z.b. der Villa Romana in Florenz, üblich. Der Jahresrhythmus führt zum "Jahrgangsprinzip" und damit zu einer Crew. Durch diese Gemeinschaft soll das Wir-Gefühl gestärkt, die spartenübergreifende künstlerische Zusammenarbeit gefördert und eine gemeinsame großangelegte Abschlusspräsentation in Rom ermöglicht werden. Sollten Künstlerinnen und Künstler einen kürzeren Aufenthalt in Italien wünschen, können sie sich für einen dreimonatigen Aufenthalt in der Casa Baldi bewerben. 4. Individuelles Förderprogramm Die Direktion der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo trifft mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten vor ihrem Rom-Aufenthalt in Deutschland zusammen und befragt sie nach den benötigten/gewünschten Arbeits- und Wohnbedingungen sowie den erwarteten künstlerischen und kommerziellen Kontakten während der Studienzeit. In Rom werden dann gemeinsam Projekte und Programme - einschließlich Veröffentlichungen und Veranstaltungen - mit den Studiengästen erarbeitet, möglichst im Zusammenwirken mit den Gästen (früher: "Ehrengästen"), den anwesenden Studiengästen anderer Künstlersparten und den deutschen Kultureinrichtungen in Rom sowie mit an dieser Zusammenarbeit interessierten italienischen Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen.

6 - 6 - Zum Abschluss der Studienzeit in Rom präsentieren die Studiengäste ihre Arbeiten in Rom, mit einer Ausstellung, einem Konzert bzw. einer Dichterlesung in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo. Eine weitere Nachsorge in Deutschland ist konzeptionell nicht vorgesehen. Sie sollte überflüssig sein, da erwartet wird, dass künftig nur für den Rom-Aufenthalt ausgewählt wird, wer anschließend künstlerisch und wirtschaftlich réüssieren kann. Im Einzelfall kann jedoch die Direktion Hilfestellung leisten. Auf die bis 1994 übliche "Retrospektive", eine Ausstellung im Zwei-Jahres- Rhythmus nach der Rückkehr der Studiengäste in Deutschland, wird weiterhin verzichtet. Diese aufwändigen und teuren Sammelausstellungen sie kosteten in der Vergangenheit DM - ließen sich schwer organisieren, weil die Künstlerinnen und Künstler zum Teil zerstritten und die präsentierten Werke in Art und Qualität inkohärent waren. Häufig wurden die Ausstellungen schlecht besucht. Auch für die zurückkehrenden Künstlerinnen und Künstler selbst dürfte es wirkungsvoller sein, wenn die Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo in Italien und Deutschland intensiviert wird, so dass die jeweilige Kunstszene die Rom-Stipendiaten und -Stipendiatinnen und ihre Rückkehr mit Aufmerksamkeit verfolgen kann. Weiter ist darauf zu achten, dass durch den Romaufenthalt die Kontakte zu den bestehenden, bisherigen Netzwerken in Deutschland nicht abgeschnitten werden. Gegebenenfalls kann die Direktion unmittelbar in die Kontaktpflege eingebunden werden, wie z. B. durch die Eröffnung einer Ausstellung in Deutschland. 5. Ehrengäste/ neu: Gäste Die Funktion und der Status der bisherigen "Ehrengäste" wird verändert und deshalb auch dieser Begriff durch "Gäste ersetzt. Weg von einer preiswerten Rom-Unterkunft für verdiente Künstler, Juroren und Kulturpolitiker, die mit diesem Geschenk geehrt wurden, hin zu Gästen, die bereit sind, sich aktiv in die Aufgaben der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo einzubringen: Als Mentoren der Studiengäste und/oder als "Glanzlichter der kulturellen Veranstaltungen.

7 - 7 - Das Recht, diese Gäste vorzuschlagen, haben künftig Bund und Länder, aber auch die Direktion der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo und die Studiengäste. Die Aufenthaltsdauer der Gäste ist nicht festgelegt: Denkbar sind einige Tage bis hin zu mehreren Monaten, je nach Projekt, für das sie nach Rom eingeladen werden. Wiederholungen sollen möglich sein. Die Gäste erhalten keinen Beitrag zu den Kosten ihres Lebensunterhalts und nur in Ausnahmefällen Reisekosten. Die Entscheidung über die Einladung und die Dauer des Aufenthalts obliegt der Direktion. 6. "Binnenstruktur" Die "Binnenstruktur", die vor Ort das Miteinander von Direktion, Studiengästen, Gästen und Verwaltung prägt, wird - ausgerichtet an den Aufgaben und Zielen der Akademie - kommunikativ und flexibel gestaltet. Es gibt einen "Runden Tisch", an dem sich regelmäßig die Direktion mit den Studiengästen, Gästen und der Verwaltung trifft, um gemeinsam Aktivitäten zu planen, Projekte und Programme zu entwickeln sowie Fragen und Probleme zu erörtern. Auch turnusmäßig stattfindende gemeinsame Essen, Besichtigungen und Ausflüge - mehr Angebot als Verpflichtung - sollen die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Das rechtliche Regelungswerk der "Binnenstruktur", das Statut und die Hausordnung, werden so kurz und präzise wie möglich neu formuliert (s. unter 10.). 7. Vernetzung mit der römischen Kulturszene/Veranstaltungsprogramm/ Öffentlichkeits- und Pressearbeit Nach der Neueröffnung ist es eine Hauptaufgabe der Direktion, die Deutsche Akademie Rom Villa Massimo zu einem aktiven und interessanten Partner im römischen Kulturleben werden zu lassen. Die Beziehungen zu den deutschen Botschaften (Quirinal, Heiliger Stuhl) und den deutschen Kultureinrichtungen sowie zu vergleichbaren ausländischen Künstlerförderungseinrichtungen in Rom werden intensiviert.

8 - 8 - Weiter werden Verbindungen zu römischen und italienischen Kultureinrichtungen in allen Kunstsparten der Studiengäste der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo und dem jeweiligen kommerziellen Betrieb (Galerien, Konzertagenturen, Verlage) gepflegt. Das Veranstaltungsprogramm der Villa Massimo wurde quantitativ erweitert und qualitativ verbessert und wird bei dem "Runden Tisch der deutschen Kultureinrichtungen in Rom" diskutiert und abgestimmt. Die Veranstaltungen sollten möglichst gemeinsam mit italienischen Partnern umgesetzt werden, um so römisches Publikum in die Villa Massimo zu ziehen. Präsentationen der Gäste können "Glanzlichter" und Publikumsmagneten werden. Durch eine gute, intensive Öffentlichkeitsarbeit ist das Interesse der Deutschsprachigen in Rom und der Römer an der Villa Massimo und ihren Veranstaltungen wach zu halten. Ausstellungen in der hierfür neu geschaffenen Galerie, Lesungen, Konzerte, Feste oder auch ein "Tag der offenen Tür" geben Interessierten einen Einblick in die Aufgaben der Deutschen Akademie in Rom und die künstlerische Arbeit ihrer Studiengäste. Aber: Es ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Aktivitäten und Phasen der kreativen Ruhe zu finden. Die Akademie darf nicht zum "Künstler-Zoo" werden und ist nicht dafür vorgesehen, deutsche Kunst im Ausland zu repräsentieren. Im Vordergrund muss immer der eigentliche Auftrag der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo stehen: Förderung deutscher Spitzenkünstlerinnen und -künstler durch Studienaufenthalte im Ausland. Über die Aktivitäten der Akademie während eines Studienjahres, d.h. Informationen über die Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre künstlerische Vita und ihr individuelles Förderprogramm in Rom, die Gäste, die Veranstaltungen und sonstige wichtige Ereignisse, hat die Direktion bis zur Mitte des neuen Studienjahres einen Jahresbericht zu erarbeiten, der dem Bund, den Ländern und dem Förderkreis vorzulegen ist. Der Bericht dient auch der Öffentlichkeitsarbeit, deren weiterer, wichtiger Bestandteil eine kontinuierliche und systematische Pressearbeit sein wird, um den Kontakt zu den Medien in Rom sowie in Deutschland zu pflegen. Den Rundfunk- und Fernsehsendern sowie den Print-Medien - vor allem den Fachzeitschriften - ist Informationsmaterial über die Deutsche Akademie Rom Villa Massimo - z.b. auch die Jahresberichte - anzubieten.

9 - 9 - Darüber hinaus ist eine, in den wichtigen Teilen zweisprachige, Homepage der Deutschen Akademie aufzubauen, in der alles Wissenswerte über Veranstaltungsprogramme und Informationen zu den derzeitigen Studiengästen und Gästen abrufbar ist (Organisation, Ansprechpartner, Statut und Auswahlgrundsätze, Geschichte, Liste der ehemaligen Studiengäste und der Veröffentlichungen). 8. Personal- und Organisationskonzept/Rechtsform Es wird in der Villa Massimo weniger, dafür aber hoch qualifiziertes, fest angestelltes Personal geben. Bei der Neubesetzung von Stellen ab Herbst 2002 (Direktion, 2 Stellen in der Verwaltung, Hausmeisterehepaar) wird verstärkt darauf geachtet, dass Personal eingestellt wird, dessen Qualifikation fachlich wie menschlich auf die Anforderungen des Aufgabenbereiches/Arbeitsplatzes exakt zugeschnitten ist. Alle Beschäftigten - auch der Direktor/die Direktorin - sollten sich vorrangig in einer dienenden Funktion verstehen gegenüber den Aufgaben und Zielen der Akademie, aber auch gegenüber den Studiengästen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen flexibel, kooperationsbereit und zweisprachig sein. Die Aufgabenbeschreibungen sind als Anlage 3 beigefügt. Von dem Direktor/der Direktorin werden folgende Qualifikationen erwartet: - einschlägiges Hochschulstudium, vorzugsweise Kunstgeschichte, Kulturwissenschaften; - Erfahrungen im Kulturmanagement oder in der Kulturförderung; - Verwaltungs-, Leitungs- und Führungserfahrung; - fließende italienische und englische, möglichst auch gute französische Sprachkenntnisse; - hoher künstlerischer Sachverstand; - große kommunikative Kompetenz und ausgeprägte Fähigkeiten zur Kooperation und Integration. Die Direktion hat während ihrer grundsätzlich auf 5 Jahre beschränkten Amtszeit die Aufgabe, das künstlerische Profil der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, eingebettet und vernetzt in das römische Kulturleben, zu prägen. Gleichzeitig ist sie dafür verantwortlich, das Miteinander in der Akademie offen, vertrauensvoll und entspannt zu gestalten.

10 Die Direktion soll vor Ort präsent sein. Für sie ist eine Dienstwohnung im "Villino" vorgesehen. Eine Verringerung des Personalbestands wird im Bereich der Arbeiter angestrebt. Langfristig sollen ein Hausmeisterehepaar (1,5 Stellen), ein Gärtner, ein Pförtner und zwei Reinigungskräfte (eine in der Villa Massimo, eine in der Casa Baldi) fest angestellt sein. Dies ergäbe Einsparungen von 3 Ortskräften gegenüber dem Personalbestand zum Zeitpunkt der Schließung Ende 1999 (s. Übersicht in der Anlage 3 auf S. 4). Die Stellenreduktion steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie sich einvernehmlich oder nach italienischem Arbeitsrecht realisieren lässt. Soweit Personal freigesetzt wird, werden die Aufgaben im Wege des "outsourcing" an Fremdfirmen vergeben. Eingesparte Mittel werden für zusätzliche Kosten benötigt, die durch einen Wäschedienst und den notwendigen Service bei den vermehrt stattfindenden Veranstaltungen entstehen. Die Personalausstattung im Verwaltungsbereich/Direktion bleibt zunächst unverändert. Die Angemessenheit wurde zuletzt durch Organisationsprüfung des BVA vom bestätigt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird zu prüfen sein, ob diese Personalausstattung für die Umsetzung der Neukonzeption ausreichend ist. Bei der Neubesetzung der Stelle der zweiten Verwaltungskraft ist darauf zu achten, dass sie eine Verwaltungsausbildung hat, damit sie die Verwaltungsleiterin/den Verwaltungsleiter bei den Geschäften der täglichen Verwaltung vertreten kann. Die Akademie ist so organisiert, dass die Direktion die Akademie leitet. Ihr untersteht die Leitung der Verwaltung. Die Direktion wird durch die Verwaltungsleitung vertreten. Die Zuständigkeiten und die Vertretungsregelung der Leitung der Verwaltung und der übrigen Mitarbeiter wurden bereits Anfang 2001 eindeutig definiert. Die bisherige Rechtsform der unselbständigen Anstalt im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wird zunächst beibehalten. Bei der ausführlichen Diskussion in der Klausurtagung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Neukonzeption der Villa Massimo" wurden die Vor- und Nachteile der Stiftung sowie des jetzigen Modells herausgearbeitet, gegenübergestellt und ab-

11 gewogen. Für die Entscheidung war ausschlaggebend, dass es die bisherige Rechtsform besser ermöglicht, schnell und flexibel zu reagieren. Bei den vielen inhaltlichen Änderungen, die von der neuen Konzeption ausgehen, wurde dies als notwendig erachtet. Also: Neubeginn der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo ab Februar 2003 in der bisherigen rechtlichen Form, gleichzeitig Weiterführung der Diskussion um eine angemessene Rechtsform der Akademie. 9. Finanzierung/Akquirierung zusätzlicher Mittel durch die Gründung eines Freundes-/Förderkreises Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Neukonzeption der Villa Massimo" ist in der Klausurtagung im Juli 2001 zu dem Ergebnis gekommen, die Höhe der Stipendien künftig zu vereinheitlichen und zu pauschalieren: jedes Land sollte pro Studiengast jährlich bzw. monatlich pauschal zahlen. Denn mit der neuen Konzeption für die Villa Massimo ist es nicht vereinbar, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten, die als "Crew" zusammen ein Jahr in Rom verbringen sollen, weiterhin ungleich finanziell ausgestattet sind oder aus finanziellen Gründen benachteiligt werden. Der Bund war jedoch der Auffassung, ein monatliches Stipendium von pauschal sei zu gering, um ein zentrales Ziel der Neukonzeption umzusetzen, nämlich künftig ausschließlich Spitzenkräfte durch einen Studienaufenthalt in Rom zu fördern. Vielmehr erscheint eine Stipendienhöhe von pro Monat (pauschal) erforderlich, um den Künstlerinnen und Künstlern, die bereits in Deutschland Anerkennung gefunden haben, zu ermöglichen, ihre Wohnung und das Atelier in Deutschland beizubehalten. In dieses alte Netzwerk sollen sie mit der in Rom erworbenen Inspiration zurückkehren, damit ihnen nach ihrer Rückkehr in Deutschland der mit der Förderung gewollte "take off" - künstlerisch sowie im Kulturbetrieb - möglich ist. Da sich die Länder nicht in der Lage sahen, die Stipendien für die Studiengäste in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo entsprechend zu erhöhen, verständigten sich Bund und Länder im Oktober 2002 darauf, dass künftig der Bund beginnend: August den Studiengästen ein monatliches Barstipendium von pauschal zahlt, unabhängig vom Familienstand und einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten. Um die geplanten individuellen Fördermaßnahmen umzusetzen und das Veranstaltungsprogramm der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo erweitern und

12 qualitativ verbessern zu können, werden zusätzliche Mittel benötigt, die der Akademie über einen Freundes- und Förderkreis (in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins) zufließen sollen. Es wird Aufgabe der Direktion sein, dessen Mitglieder zu akquirieren, sowohl unter den ehemaligen Studien- und Ehrengästen, als auch in der Kunstszene, Politik, Wirtschaft und Industrie Deutschlands und Italiens. Bringen sich Förderer mit besonders großen Vermögenswerten ein (ab ), gelten sie als Stifter. Sie erhalten eine Stiftungsurkunde und ihre Stiftung wird, sofern sie dies nicht ablehnen, in geeigneter Form öffentlich gewürdigt. Durch den Freundes- und Förderkreis soll eine unterstützende, geistige Mitträgerschaft ermöglicht werden. Auf Wunsch der Direktion können so die Ehemaligen der Akademie beratend zur Seite stehen. 10. Rechtliches Regelwerk Die vorhandenen Regelungen (Statut, Auswahlgrundsätze und Hausordnung) werden grundlegend überarbeitet. Die Normen sind auf das notwendigste zu beschränken, klar zu strukturieren und knapp und leicht verständlich zu formulieren. Die Auswahlgrundsätze werden in Abstimmung mit der KSL überarbeitet. Sie gelten - wie bisher auch - für die Studienaufenthalte in der Cité Internationale des Arts in Paris und voraussichtlich auch für die Künstlerinnen und Künstler, die sich um einen Studienplatz in dem Deutschen Studienzentrum in Venedig bewerben.

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