Karate als Schulsport in Bayern. eine Bestandsaufnahme von Claus-Peter Lippert, Schulsportreferent des BKB
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- Astrid Schmitt
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1 Karate als Schulsport in Bayern eine Bestandsaufnahme von Claus-Peter Lippert, Schulsportreferent des BKB Liebe Sportfreunde, liebe Dojo- und Übunsleiter, immer wieder erreichen mich Anfraen, ob man denn an den Schulen in Bayern jetzt Sound- Karate unterrichten darf. Dies nehme ich als Anlass, einmal rundsätzlich die Lae der Sportart Karate an bayerischen Schulen zu schildern. Bayern ist z. Zt. das einzie Bundesland, in dem - über örtlich und zeitlich berenzte schulische Arbeitsemeinschaften hinaus - "normaler" Karateunterricht offiziell mit kultusministerieller Genehmiun an Schulen eeben werden kann. Dies war mölich durch die offene und verständnisvolle Haltun der zuständien Stellen des Kultusministeriums, die wohl auch zurückeht auf entsprechende positive Unterstützun und Fürsprache seitens des BLSV, in dem der BKB einer der sich am dynamischsten entwickelnden Verbände darstellt. Es hat in Bayern schon immer karatetreibende Lehrer eeben, die ihre Karatebeeisterun an ihre Schüler in Form von Arbeitsemeinschaften außerhalb der Unterrichtszeit weitereeben haben. Unterrichtet wird zurzeit nach einem Lehrplan, der auf einen Entwurf des ehemalien, mittlerweile leider verstorbenen BKB-Schulsportreferenten Andreas Schölz (vormals Studiendirektor am Michaeli-Gymnasium München) zurückeht. Oranisationsformen Folende Oranisationsformen, innerhalb derer Karate als Sportart außerhalb des Basissportunterrichtes an der Schule aneboten werden kann, sind mölich: Zusätzlicher Sportunterricht (3. bzw. 4. Sportstunde) durch einen Lehrer der Schule mit Fachübunsleiter- bzw. Trainer-C- Lizenz für Karate, der im Rahmen seines Pflichtstundenmaßes Karate unterrichtet. Wahlunterrichts- und Neiunsruppen sowie Arbeitsemeinschaften an der Schule, wobei der Leiter ein Lehrer der Schule, aber auch ein lizensierter Übunsleiter sein kann (Finanzierun über einen Fonds der Schulbehörde/ des Schulträers/ des Elternbeirats/ Beiträe der Teilnehmer). als mehrtäies "Kompaktanebot" an die Schüler durch einen karatekundien Lehrer oder einen außerschulischen Übunsleiter (Trainer, Schülereltern, Finanzierun durch Sponsoren oder Beiträe der Teilnehmer, etc.). im "Wahlbereich" innerhalb des Sport-Pflichtunterrichtes durch den karatekundien Sportlehrer. smodelle Schule - Sportverein (Der Übunsleiter wird vom Dojo estellt und bezahlt, das dafür öffentliche Zuschüsse erhält; den Übunsraum stellt die Schule, deren Schüler teilnehmen). Talentförderunsmaßnahmen (Leistunsruppen) im Rahmen der Schule und/oder in Zusammenarbeit mit anderen Schulen und mit Vereinen/ bzw. dem Landessportbund.
2 Zur besseren Übersicht folende Tabelle: In der Schule kann Karate unterrichtet werden: Lehrer Trainer Lehrbeauftrater Pflichtbereich 3. Sportstunde Differenzierter Sportunterricht Wahlunterricht ab Klasse 7 Differenzierter Sportunterricht Notenebun Keine Notenebun Grundsätzlich Notenebun (jedoch Ausnahmen mölich) Fazit: Nur Lehrer können rundsätzlich im Pflichtbereich einesetzt werden und Noten eben. In einien wenien Ausnahmefällen ( z. B. an speziellen Sportschulen oder im Diff. Sportunterricht) ist es auch mölich, dass Lehrbeauftrate dem Pflichtunterricht beieordnet werden und zur Notenebun mit heranezoen werden können. Die Rolle des Lehrbeauftraten Lehrbeauftrate dienen der Bereicherun des Unterrichtsanebotes, das über den Pflichtunterricht hinauseht. Der Unterricht im Pflichtbereich bleibt den hauptamtlichen Lehrern vorbehalten: Beschäftiunsmölichkeiten Hinweis: Ween der zurzeit stattfindenden Umstellun der Bezahlun der Übunsleiter durch die Staatsreierun nur unverbindliche Zahlen, die auf den letzten Reelunen basieren. a. Ehrenamtlicher Lehrbeauftrater ohne Auslaenersatz - 0 EUR / 45-Min.-Stunde b. Ehrenamtlicher Lehrbeauftrater mit Auslaenersatz - ca. 7 EUR / 45-Min.-Stunde c. Lehrbeauftrater mit BAT-Vertra o an Grund - und Hauptschule - ca. 18 EUR / 45 Min.-Stunde o an Real- oder Sonderschulen - ca. 21 EUR / 45 Min.-Stunde o an Gymnasien oder Berufsschulen - ca. 25 EUR / 45 Min.-Stunde
3 Wichti ist dabei zu beachten: Alle Beschäftiunsformen sind abhäni von den jeweils zur Verfüun stehenden Mitteln der Reierunsbezirke Ehrenamtliche Lehrbeauftrate nach a) und b) werden von den jeweilien Schulleitern anestellt Alle Lehrbeauftrate mit BAT-Vertra werden von den Bezirksreierunen befristet anestellt. Es ilt das Prinzip der Bestenauslese bei mehreren Bewerbern. Mit einem BAT-Vertra darf man maximal für die Dauer von 2 Jahren anestellt werden, danach nie wieder!! "... ein Dauerarbeitsverhältnis muss unter allen Umständen vermieden werden...". Lehraufträe dürfen maximal 8 Wochenstunden umfassen Alle nach a) bis c) anestellte Lehrbeauftrate enießen Dienstunfallschutz und sind von der Haftun ween dienstlicher Tätikeiten befreit (wie eine hauptberufliche Lehrkraft) Lehrbeauftrate werden nach Vorlae verschiedener Zeunisse, z. B. Berufsabschluss, Führunszeunis, etc. wie außerberufliche Lehrkräfte (z.b. Pfarrer) einestellt Alle nach a) bis c) anestellte Lehrbeauftrate müssen das Infektionsschutzesetz beachten Alle anestellten Lehrbeauftraten müssen die Reelun der Steueresetzebun beachten ( z. Zt. Freirenze von 1848 / Jahr à maximaler Umfan des Lehrauftraes 264 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr) Für Lehramtsanwärter und Referendare ist das Proramm nicht voresehen Genehmiunen erteilt die Landesstelle für Schulsport in München Modell "Sport nach 1" - Kooperation Schule / Verein Im Sachebiet "Schule und Sportverein" der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport laufen alle wichtien Fäden und Informationen des Kooperationsmodells Sport nach 1 zusammen. Grundidee und Zielsetzun Pflichtsportunterricht, Schulsport-Wettbewerbe, Sport nach 1 und das im Jahr 2000 eineführte Modellprojekt "Bewete Schule" bilden das Gesamtkonzept in Bayern für täliche körperliche Aktivitäten bei Schülern und Schülerinnen. Schon seit 1991 ist Sport nach 1 im Rahmen des Kooperationsmodells eine wichtie Eränzun des Pflichtsportunterrichts mit zusätzlichen freiwillien Sportaneboten in ener Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein. Mit freizeitorientierten und esundheitsbezoenen Sportarbeitsemeinschaften (SAG) wird versucht, Schüler für den Sport zu ewinnen, um sie zu einer esunden Lebensführun und sinnvollen Freizeitestaltun anzuleiten. Selbstverständlich bietet Sport nach 1 auch die Mölichkeit einer leistunssportlich orientierten Förderun von sportlich talentierten Schülern. Alle Schulen und Sportvereine sind deshalb zu einer verstärkten Kooperation auferufen. Wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein konkret aussehen kann, welche Verträe eschlossen werden können und wie diese auszusehen haben, kann man im Internet auf der Seite sich ansehen und die entsprechenden Dateien herunterladen.
4 Wer darf an Schulen Karate unterrichten? Im Folenden ein kurzer tabellarischer Überblick: Lizenz Pädaoische Zusatzausbildun Mindestraduierun SportlehrerIn Sonstie Lehrer KaratetrainerIn 4. Kyu (+ Teilnahme an LG bzw. Fortbildun) F-ÜL oder TrainerIn C 3. Kyu (+ Teilnahme an LG bzw. Fortbildun) F-ÜL oder TrainerIn C z. B. Kinder- oder Juend-Trainer- Lizenz 3. Kyu (+ nachewiesene Trainertätikeit) Alter - - mindestens 23 Jahre Hinweis: Mitliedschaft im DKV ist in allen Fällen Voraussetzun. "Sound"-Karate oder "normales" Karate? Die Konzeption "Schulprojekt Sound - Karate" einet sich in anz besonderer Weise für die Umsetzun an öffentlichen Schulen in allen 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde vom italienischen Karateverband adaptiert und auf Grundlae und im Einklan mit den ültien Lehrplänen und dem nach wie vor bundesweit ültien Verbot von "Sportarten mit efährlichen Schlatechniken" von Ralf Brüni, DKV-Schulsportreferent, konzipiert. Allerdins muss festestellt werden, dass in Bayern als einziem Bundesland "normales" Karate an Schulen nach einem verbindlichen Lehrplan (s. oben) unterrichtet werden darf, allerdins mit der Einschränkun auf "absoluten Verzicht auf Trefferwirkun". Deshalb bin ich der Auffassun, dass wir an bayerischen Schulen zuerst das in den Dojos übliche Karate anbieten sollten, das jedoch durch die Konzeption des Sound- Karate eränzt werden kann. Eine alleinie Reduktion auf das Unterrichten des Sound-Karate an den bayerischen Schulen halte ich nicht für sinnvoll. Ich sehe es eher als einen Rückschritt für das Schulkarate in Bayern an! Das heißt jedoch nicht, dass nicht Elemente oder soar die anze Konzeption des schulischen Sound-Karates auch an bayerischen Schulen unterrichtet werden darf. Nutzen des Karate an Schulen Warum stößt Karate auf einen solchen Anklan bei Lehrern, Eltern und Schülern? Sicher bedeutet es eine hohe Verantwortun, an der Schule eine Kampfkunst zu unterrichten, deren Techniken im Ernstfall der Selbstverteidiun z. B. Verletzunen verursachen können. Aber neben dem praktischen Effekt eines Sports, der den anzen Körper trainiert, neben einer wirksamen Selbstverteidiunsmölichkeit (siehe dazu KMS des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom AZ V/8-V7400-3/28 908, in dem die Schulen aufefordert werden, die
5 Sportart Selbstverteidiun anzubieten) erade auch für Mädchen steht der unbestreitbare pädaoische Wert von Karate. Karate bedeutet die Erziehun zur Fairness durch den Verzicht auf Trefferwirkun - die Techniken werden kontrolliert auseführt, d. h. zwar mit voller Dynamik, aber vor dem Ziel abestoppt. Karate bedeutet zu lernen, mit eienen und fremden Aressionen verantwortunsvoll umzuehen. So betreiben unsere "Karatelehrer" nicht nur Selbstverteidiunstrainin und Nachwuchsarbeit. An der Schule haben sie auch die Mölichkeit, Juendliche durch Karate positiv zu beeinflussen, in einer Zeit, in der ein Teil unserer Juend immer massiver der Ansicht zu sein scheint, dass Probleme und Konflikte vorrani mit Gewalt zu lösen seien. Unsere "Karatelehrer",in ewisser Weise "Experten für Gewalt", sind imstande, den Juendlichen den We der Friedfertikeit, der Fairness, des Verzichts auf den ersten Schla zu lehren. Wissenschaftliche Untersuchunen beleen soar, dass richti anewandtes Karate als Anti- Aressivitäts-Trainin zur Abbau von Gewaltbereitschaft beiträt. Siehe dazu die Arbeiten von Dr. Jör-Michael Wolters, "Kampfkunst als Therapie", Frankfurt 1992, oder die Arbeit "Gewaltprävention und -therapie durch Karate an Schulen" von Ralf Brüni, Schulsportreferent Deutscher Karate Verband e.v., Affalterbach, September 2002 Diese Entwicklunen und die zunehmende Zahl von Fach-, Examens-, Diplom- und z. T. Doktorarbeiten zum Thema Juend, Schule und Karate zeien, dass Karate in Zukunft Randsportart und kein" Exot" mehr sein wird, sondern eine selbstverständlich auseübte und elebte Sportart und Kampfkunst an der Schule: Deshalb rufe ich alle Dojo- und Fachübunsleiter auf, sich an die nächsteleene Schule zu wenden und Karate als Schulsport anzubieten. Claus-Peter Lippert, Schulsportreferent des BKB
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