Energiepflanzenanbau und Biodiversität -

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1 Energiepflanzenanbau und Biodiversität - Landwirte ackern zur Förderung der Biodiversität im Münsterland Stiftung Westfälische Kulturlandschaft Schorlemerstr Münster Das Projekt findet im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt statt und wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.

2 Gliederung 1. Kurzvorstellung der Stiftung 2. Vorstellung des Projektes Energiepflanzenanbau und Biodiversität - Landwirte ackern zur Förderung der Biodiversität im Münsterland

3 Die Stiftung Landwirtschaftliche Naturschutzstiftung gegründet vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband Anerkennung 2005, Aufnahme der Stiftungsarbeit 2006 als gemeinnützig anerkannt Zweck der Stiftung laut Satzung: Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes durch den Erhalt und die Förderung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft, ihrer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit und ihrer Biotopund Artenvielfalt in Westfalen-Lippe. Aufgabenbereiche u.a. Artenschutz Forschungs- und Aufklärungsarbeit Eingriffsregelung

4 Beispiele der Stiftungsarbeit Fenster für die Lerche Münster blüht was Rauchschwalben willkommen

5 Beispiele der Stiftungsarbeit Jedem Kauz seine Röhre PIN-Handbuch Restaurierung der Drei-Linden-Höhe

6 Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) Was sind PIK? Kompensationsmaßnahmen werden in die landwirtschaftliche Produktion eingebunden. Warum gibt es PIK? Täglich geht landwirtschaftliche Nutzfläche durch Baumaßnahmen verloren. Zusätzlich dazu kommt der Flächenverbrauch für Kompensationsmaßnahmen. Was sind die Vorteile von PIK? Die Fläche der Kompensationsmaßnahme steht weiter für die Produktion zur Verfügung. Flächenschonende Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen Nach Ende des Eingriffs stehen die Flächen wieder der regulären Bewirtschaftung zur Verfügung. Dauerhafter Erhalt landwirtschaftlicher Nutzfläche

7 Beispiele für produktionsintegrierte (Kompensations-)Maßnahmen Einsaatbrache mit Nutzpflanzen Uferrandstreifen Lerchenfenster im Getreide Blühstreifen Doppelter Uferrandstreifen Saatreihenabstand Stilllegungsflächen

8 2. Vorstellung des Projektes Energiepflanzenanbau und Biodiversität Landwirte ackern zur Förderung der Biodiversität im Münsterland Foto: Dr. Bernd Stemmer

9 Eckdaten Teil des Verbundprojektes Lebendige Agrarlandschaften Landwirte gestalten Vielfalt!, koordiniert vom Deutschen Bauernverband weitere Teilprojekte: Summendes Rheinland, Steillagenweinbau an der Mosel Laufzeit: Förderung: im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch die Landwirtschaftliche Rentenbank Erstes landwirtschaftlich initiiertes Naturschutzprojekt in Westfalen, das mit Bundesmitteln gefördert wird!

10 Hintergrund Landwirtschaftliche Flächen erfüllen viele Funktionen: Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln und Energiepflanzen Freizeit- und Erholungsraum für die Bevölkerung Lebensraum für Pflanzen und Tiere Daraus resultiert ein stetig wachsender Flächendruck: Die verschiedenen Anforderungen können nicht mehr auf unterschiedlichen Flächen nebeneinander erfüllt werden. Verwirklichung mehrerer Funktionen auf der gleichen Fläche Einbindung von Maßnahmen in die Flächenbewirtschaftung Foto: Marlies Grüter

11 Projektansatz Ziele des Projektes: Erhaltung der Biodiversität und Förderung von Ökosystemleistungen Aufwertung des Landschaftsbildes Einbindung der Maßnahmen in die landwirtschaftliche Produktion Foto: Dr. Bernd Stemmer Foto: Dr. Bernd Stemmer Umsetzung der sechs verschiedenen Maßnahmen z.b. durch: Erweiterung der Fruchtfolge zeitliche Verschiebung der Bewirtschaftungsgänge (z.b. der Ernte oder der Bodenbearbeitung)

12 Projektgebiet Kreis Coesfeld Modellregion mit überregionaler Bedeutung intensiv landwirtschaftlich geprägte Veredelungsregion Beispielcharakter für weitere Regionen in Deutschland die Landwirtschaft und die Landwirte vor Ort übernehmen eine Vorreiterrolle Umsetzung der Maßnahmen in zwei Projekträumen à 500 ha Größe Projektraum Holtwick/ Bleck (Rosendahl); schwerer, lehmiger Standort Projektraum Stevede (Coesfeld); leichter, sandiger Standort Referenzraum à 500 ha in Hiddingsel (Dülmen) als Vergleichsfläche ohne Maßnahmenumsetzung Umsetzung der Maßnahmen auf jährlich bis zu 5 % der Fläche im Projektraum

13 Übersicht über das Projektgebiet

14 Suchraum für den Projektraum Holtwick/ Bleck

15 Suchraum für den Projektraum Stevede

16 Referenzraum Hiddingsel

17 Bodenverhältnisse in den Projekträumen Fläche im Projektraum Holtwick/ Bleck Fläche im Projektraum Stevede

18 Strukturkartierung und Monitoring Strukturkartierung im Herbst 2015 Erfassung von Strukturen wie Acker, Wiese, Straße, Hecke etc. innerhalb der Projektgebiete und des Referenzraumes Monitoring Erfassung von Vögeln, Wildbienen, Schwebfliegen, Tagfaltern und Ackerwildkräutern wird 2017, 2018 und 2020 jeweils im Frühjahr/Sommer durchgeführt Ziel: Rückschlüsse auf die Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen auf Fauna und Flora Evaluation durch das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) Maßnahmeneffekte Akzeptanzbildung

19 Maßnahmenumsetzung Für alle Maßnahmen gilt: kein Einsatz von PSM Kein Einsatz mineralischer Düngung. Der Einsatz von Wirtschaftsdüngern bis zu einer Höchstgrenze von 80 kg N/ ha ist bis auf wenige Ausnahmen erlaubt. Die Umsetzung ist grundsätzlich auf dem Vorgewende möglich, dann reduziert sich die Vergütung um 20 %. Die Maßnahmenflächen dürfen dann auch bei der Bewirtschaftung der Ackerflächen befahren werden, allerdings müssen stets die gleichen Spuren eingehalten werden (Spurfläche max. 10 % der Maßnahmenfläche). Mindestgröße der einzelnen Maßnahmenflächen aufgrund des Förderrechts m², im Antrag müssen eigene Schläge gebildet werden. Der Landwirt/ die Landwirtin erhält eine Vergütung, diese richtet sich nach der Ertragsdifferenz zum herkömmlichen Maisanbau. Das Saatgut wird von der Stiftung gestellt.

20 Maßnahmen im Überblick Maßnahme 1: Blühstreifen oder -flächen 1A: mehrjährige Blühmischung mit Verwendungsmöglichkeit zur Biogaserzeugung 1B: einjährige Blühmischung mit Verwendungsmöglichkeit zur Biogaserzeugung 1C: mehrjährige niederwüchsige Blühmischung ohne Nutzung (greening-fähig)

21 Maßnahmen im Überblick Maßnahme 2: Extensiver Getreideanbau mit reduzierter Aussaatstärke um 25 % 2A: mit Ernte des Körnergetreides 2B: mit Dünge- und Ernteverzicht (greening-fähig)

22 Maßnahmen im Überblick Maßnahme 3: Maisanbau im Gemenge oder mit Untersaat 3A: Stangenbohnen-Mais-Gemenge 3B: Maisanbau mit einer Kleegras-Untersaat Foto: Dr. Walter Schmidt

23 Maßnahmen im Überblick Maßnahme 4: Anbau von Wintergetreidegemengen 4A: Aussaat im normalen Reihenabstand 4B: Aussaat im doppelten Reihenabstand Foto: TFZ Maßnahme 5: Anbau von Sommergetreidegemengen 5A: Aussaat nach frühräumender Vorfrucht (z.b. Grünroggen) 5B: Aussaat nach später räumender Vorfrucht (z.b. nach Getreide-GPS) Maßnahme 6: Anbau vom Mais im Strip Till-Verfahren in Kombination mit einer bearbeitungsfreien Schonzeit (22. März 15. Mai)

24 Maßnahmenblatt Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmennummer Extensiver Getreideanbau Kurzbeschreibung der Maßnahme Maßnahmenblatt 2 Anbau von Winter oder Sommergetreide mit einer reduzierten Aussaatmenge und reduzierter Düngung insbesondere in Verbindung mit Mais Schlägen. Variante 2B: Extensiver Getreideanbau mit Düngeverzicht und anschließendem Ernteverzicht. Bei Anbau einer Winterung als Folgefrucht bleibt das Getreide mind. bis zum 15. Oktober stehen. Bei Anbau einer Sommerung als Folgefrucht bleibt das Getreide über den Winter mind. bis zum 28. Februar stehen (bei starker Lagerbildung kann die Stiftung einem vorzeitigen Umbruch nach Begutachtung der Fläche zustimmen). Erfolgt ein Kalenderjahr lang keine Bewirtschaftung der Fläche ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die von der Stiftung eingeholt wird / ha Ziel: Schaffung lichterer Pflanzenbestände als Lebensraum für Ackerwildkräuter, Insekten und bodenbrütende Vogelarten wie z.b. Rebhuhn oder Feldlerche. Anbauvoraussetzungen Verringerung der empfohlenen bzw. standortüblichen Aussaatstärke um 25 % kein Einsatz von PSM einschließlich Wachstumsregulatoren Anbauhinweise Empfohlen wird der Anbau von widerstandsfähigen Sorten. Für den Ernteverzicht sollten Getreidearten mit möglichst geringer Lagerneigung eingesetzt werden. Dies gilt i.d.r. für Weizen, Hafer, Wintertriticale und Winterroggen. Zusätzlich können kurzhalmige Sorten ausgewählt werden. Hinweise für den Sammelantrag auf Direktzahlungen verringerte bzw. keine Düngung (siehe Varianten) Umsetzung sowohl flächig als auch in Streifen möglich; Mindestbreite der Streifen innerhalb von Maiskulturen 12 m, innerhalb von Getreideschlägen und am Rand von Ackerflächen 6 m Befahren der Maßnahmenfläche nur im Rahmen der Bewirtschaftung der Maßnahme zulässig Eine Umsetzung auf Vorgewendeflächen ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall darf die Maßnahmenfläche nicht nur zur Bewirtschaftung der Maßnahme selbst, sondern auch zur Bewirtschaftung der Hauptkultur befahren werden. Dabei müssen jedoch stets die gleichen Spuren eingehalten werden (Spurfläche max. 10 % der Maßnahmenfläche). Die Vergütung reduziert sich in diesem Fall für die Vorgewendefläche um 20 %. keine Verwendung als Grünroggen oder GPS Getreide Varianten Vergütung Variante 2A: Extensiver Getreideanbau mit Ernte des Körnergetreides. 726 / ha Organische Düngung mit Wirtschaftsdüngern bis zu einer Höchstgrenze von 80 kg N/ ha. Codierung der Maßnahmenfläche: Variante 2A: (Getreide, abhängig von der Art) Variante 2B: entweder wie 2A oder bei Wintergetreide i.d.r. Anrechnung als Greening Fläche (Stilllegung) mit dem Faktor 1,0 möglich, dann 591 (AL aus Erzeugung genommen) bei Einhaltung folgender Auflagen: o Einsaat vor dem 01. Januar (Stilllegungszeitraum: ) o Reduzierung der Vergütung um 250 / ha o Bitte beachten Sie: Die 591 ist ein Ackernutzcode, der für die Feststellung des Dauergrünlandstatus (Fünfjährigkeit) berücksichtigt wird, es sei denn, die Fläche wird gleichzeitig als Greening Fläche beantragt. In diesem Fall ruht die Fünfjährigkeit des Feststellungszeitraumes des Dauergrünlandes. Entscheidend ist dann, was vor Beginn und nach Beendigung der Maßnahme angebaut wird. Beide Varianten gelten im Rahmen der Anbaudiversifizierung als eigene Hauptkultur. Bei einer Codierung als Getreide ( ) entsprechend der Getreideart, bei einer Codierung mit 591 als Brachliegendes Land. Es muss ein eigener Schlag von mind. 0,1 ha Größe gebildet werden. Ausnahme: die Maßnahmenfläche ist Teil eines größeren Schlags mit der gleichen Getreideart. In diesem Fall erfolgt die Beantragung als Gesamtfläche mit einheitlicher Codierung.

25 geplanter Flächen-Anteil für jede Maßnahme im Jahr ,5 4 3,5 3 Fläche (in ha) 2,5 2 1,5 1 0,5 0 1A 1B 1C 2A 2B 3A 3B 4A 4B 5A 5B 6A Maßnahmen Umsetzung der Maßnahmen in 2016 auf einer Fläche von insgesamt 35 ha.

26 Vergütung Nr. Maßnahme Vergütung 1A Mehrjähriger Blühstreifen mit Biogasnutzung 357 / ha / Jahr zzgl. Saatgut 1B Einjähriger Blühstreifen mit Biogasnutzung 692 / ha zzgl. Saatgut 1C Mehrjähriger niederwüchsiger Blühstreifen ohne Nutzung / ha / Jahr zzgl. Saatgut 2A Extensiver Getreideanbau mit Ernte des Körnergetreides 726 / ha zzgl. Saatgut 2B Extensiver Getreideanbau mit Dünge- und Ernteverzicht / ha zzgl. Saatgut 3A Stangenbohnen-Mais-Gemenge 82 / ha zzgl. Saatgut für Gemengepartner 3B Maisanbau mit Kleegras-Untersaat / ha verteilt auf zwei Jahre zzgl. Saatgut für Untersaat 4A Anbau von Wintergetreidegemengen in normalem Reihenabstand 352 / ha zzgl. Saatgut 4B Anbau von Wintergetreidegemengen in doppeltem Reihenabstand 454 / ha zzgl. Saatgut 5A Anbau von Sommergetreidegemengen nach Grünroggen 634 /ha zzgl. Saatgut 5B Anbau von Sommergetreidegemengen nach Getreide-GPS 282 /ha zzgl. Saatgut 6 Anbau von Mais im Strip Till-Verfahren in Kombination mit Durchschnittswert 515 / ha, bearbeitungsfreier Schonzeit mindestens 430 / ha Bei Umsetzung der Maßnahmen auf dem Vorgewende reduziert sich die Vergütung um 20 %.

27 Ansprechpartnerin Christiane Baum Tel.: 0251/ Mobil: 0171/ Fax: 0251/ Mail:

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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