Vereinsstatuten. Argovia Pirates American Football Club. mit Sitz in 5033 Buchs/AG gegründet am

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1 Vereinsstatuten Argovia Pirates American Football Club -- mit Sitz in 5033 Buchs/AG gegründet am Name und Sitz Unter dem Namen Argovia Pirates - American Football Club (im Folgenden der Verein genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 5033 Buchs/AG. 2. Zweck Der Verein fördert die sportliche Betätigung seiner Mitglieder in den Sportarten American Football, Flag Football, Cheerleading fördert den Jugendsport durch Bildung von Junioren- Mannschaften kann sportliche Veranstaltungen durchführen oder an solchen teilnehmen fördert die Kameradschaft unter sämtlichen Mitgliedern des Vereins sowie vereinsübergreifend mit anderen Mannschaften 3. Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: die Generalversammlung (a) der Vorstand (b) die Rechnungsrevisoren (c) a) Die Generalversammlung Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung (GV). Eine ordentliche GV findet jährlich statt. Eine ausserordentliche Generalversammlung (a.o. GV) kann einberufen werden, wenn das Präsidium oder mindestens zwei Drittel der Aktivmitglieder dies verlangen. Zur GV werden die Mitglieder 4 Wochen vorher schriftlich eingeladen (bei einer a.o. GV schriftlich 2 Wochen vorher), unter Beilage der Traktandenliste. Die GV hat zwingend folgende Aufgaben: Wahl des Stimmenzählers Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren Festsetzung und Änderung der Statuten Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes Festsetzung des Mitgliederbeitrages Beschluss über das Jahresbudget Behandlung der Ausschlussrekurse Behandlung der Anträge von Mitgliedern & Diverses American Football Club Argovia Pirates pirates.ch football@argovia- pirates.ch Seite 1

2 An der GV besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur GV eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht. Anträge von Mitgliedern & Diverses müssen schriftlich mindestens 2 Wochen vor der GV beim Präsidenten eingereicht werden. b) Der Vorstand Der Vorstand vertritt den Verein gegenüber Dritten und führt die laufenden Geschäfte, er besteht aus mindestens 3 Personen: Präsident Vize- Präsident Kassier Sind diese 3 zwingenden Chargen nicht besetzt, wird der Verein aufgelöst. Folgende Chargen gehören dem erweiterten Vorstand an, müssen aber nicht zwingend besetzt sein (oder können von einem der 3 obigen Vorstandsmitglieder übernommen werden): Beisitzer / Aktuar Sponsoring- Verantwortlicher PR / Marketing- Verantwortlicher Der Vorstand tritt zusammen, wenn der Präsident es als erforderlich erachtet oder wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder dies verlangt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder (inkl. erweiterter Vorstand) anwesend sind. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Der Präsident führt die rechtsverbindliche Unterschrift (Einzelunterschrift). Die weiteren Vorstandsmitglieder führen die rechtsverbindliche Unterschrift kollektiv zu Zweien. Der Vorstand wählt/bestimmt den Trainer. Der Trainer kann auf Wunsch des Vorstandes an den Vorstandssitzungen teilnehmen, hat aber kein Stimmrecht. Weitere Ämter (z.b. Team- Manager, Spieler- Vertreter, Materialwart) können bestimmt und auch zu Vorstandssitzungen eingeladen werden, gehören aber nicht dem Vorstand an und haben auch kein Stimmrecht. c) Die Revisoren Die GV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Das Ergebnis dieser Kontrolle wird durch die Revisoren anlässlich der GV präsentiert und muss durch die Mitglieder abgenommen werden (Entlastung des Vorstands). d) Ämter Der Vorstand bestimmt frei über die Besetzung folgender Ämter: Head Coach Team- Manager Seniors (entsprechend dem Team auch Team- Manager Juniors U19, etc.) Webmaster Material- Verantwortlicher Spieltage- Verantwortlicher Event- Manager / OK- Chef Spielervertreter Seniors (entsprechend dem Team auch Spielervertreter Juniors, etc.) Schiedsrichtervertreter American Football Club Argovia Pirates pirates.ch football@argovia- pirates.ch Seite 2

3 e) Pflichtenhefte Die von der GV am genehmigten Pflichtenhefte finden sich im Anhang zu diesen Statuten. 4. Mitgliedschaft Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglied (Seniors / Juniors U19 / Juniors U16 / Flag Football / Cheerleader, Schiedsrichter), mit Stimmberechtigung Coach und Coaching- Staff, mit Stimmberechtigung Helfer, ohne Stimmberechtigung Passivmitglied, ohne Stimmberechtigung Gönner, ohne Stimmberechtigung Ehrenmitglieder mit Stimmberechtigung Alle Beitrittserklärungen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser befindet darüber, unter Mitteilung an die nächste GV. Bei minderjährigen Personen muss die Beitrittserklärung zusätzlich von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. 5. Mittel Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel: Mitgliederbeiträge, welche jährlich von GV festgelegt werden Beiträge von Passivmitgliedern und Gönnern sowie Sponsorenbeiträge Erträge aus Aktionen und Anlässen (welche von der GV geplant und bewilligt werden müssen) Zuwendungen aller Art können entgegengenommen werden 6. Mitglieder- Beiträge Die Mitgliederbeiträge (Jahresbeitrag) werden jährlich an der GV, jeweils pro Mitgliederkategorie, festgelegt: Juniors U16 Juniors U19 Seniors Flag Football Passivmitglieder Gönnerbeitrag Das Vereinsjahr dauert vom des Folgejahres. Tritt ein Mitglied im April oder später dem Verein (Trainingsbetrieb) bei, wird noch ½ des Jahresbeitrages geschuldet. Muss ein Mitglied die RS oder einen militärischen Beförderungsdienst absolvieren, entfällt pro Dienst ½ des Jahresbeitrages. Militärische Durchdiener müssen im entsprechenden Jahr keinen Jahresbeitrag leisten. Anderslautende pro/rata- Vereinbarungen gibt es nicht. Jeder neue Interessent hat das Anrecht auf 4 unverbindliche Probetrainings, danach muss er sich betreffend Vereinsbeitritt entscheiden. Vorstand, Ehrenmitglieder, freiwillige Helfer/Staff, Schiedsrichter sowie Coaching- Staff müssen keinen Jahresbeitrag leisten. American Football Club Argovia Pirates pirates.ch football@argovia- pirates.ch Seite 3

4 7. Strafregisterauszug von Junioren- Coaches Coaches, welche in einer Juniorenmannschaft engagiert sind, müssen dem Vereinspräsidenten einen Strafregister- Auszug abgeben (Prävention Pädophilie) 8. Austritt und Ausschluss Ein Vereinsaustritt ist jeweils per GV möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen GV an den Präsidenten gerichtet werden (für Vorstandsmitglieder gilt eine Frist von mindestens 3 Monaten vor der nächsten ordentlichen GV). Der Austritt wird erst rechtskräftig, wenn alle Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sind. Der Mitgliederbeitrag wird auch bei Abwesenheit des Mitgliedes für das jeweilige Vereinsjahr geschuldet, sofern dem Vorstand keine schriftliche Mitteilung vorliegt. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die GV weiterziehen. Wer 3 Monate nach Versand der Rechnung für den Mitgliederbeitrag diesen noch nicht bezahlt hat, wird automatisch vom Verein ausgeschlossen und für den Transfer (bis zur Begleichung der Schuld) gesperrt. Als bezahlt gilt ebenfalls, wer proaktiv eine Abzahlungsvereinbarung mit dem Vorstand gesucht und abgeschlossen hat und diese selbständig einhält. Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung 9. Urheberrechte Vereinsmitglieder treten sämtliche Bild-, Ton- und Viedorechte honorarfrei an den Verein ab und stimmen einer Veröffentlichung zu. Dies zur Verwendung in Medien- /Presse- Mitteilungen (z.b. Match- Berichte mit Foto, Erwähnung der Spielernamen, Statistiken,...), auf der vereins- eigenen Webseite (z.b. im Roster mit Erwähnung der Spieler- Details, in der Foto- Gallerie,...) oder in den Social Media. 10. Unterschrift Der Verein wird verpflichtet durch die Einzelunterschrift des Präsidenten oder durch die Kollektivunterschrift von zwei Mitgliedern des gewählten Vorstandes. 11. Haftung Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 12. Statutenänderung Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn anlässlich einer GV zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen. American Football Club Argovia Pirates pirates.ch football@argovia- pirates.ch Seite 4

5 13. Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann anlässlich einer GV von mindestens zwei Dritteln aller anwesenden Aktivmitglieder beschlossen werden, sofern zwei Drittel aller Mitglieder an der GV teilnehmen. Nehmen weniger als zwei Drittel aller Mitglieder an der GV teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit Zweidrittel- Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Bei der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen einer wohltätigen Institution gespendet. 14. Inkrafttreten Diese Statuten sind an der ordentlichen GV vom angenommen und letztmals an der ordentlichen Generalversammlung vom revidiert worden Viktor Gegeckas, Präsident Roger Bächli, Vize- Präsident American Football Club Argovia Pirates pirates.ch pirates.ch Seite 5

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