Leitfaden zum Praxissemester (gültig für Studierende nach der GymPO I 2009)
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- Silke Heidrich
- vor 6 Jahren
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1 Leitfaden zum Praxissemester (gültig für Studierende nach der GymPO I 2009) 2017/18 (Stand: April 2017) Inhaltsverzeichnis Zeitlicher Rahmen für das Praxissemester Begleitveranstaltungen durch das Studienseminar Praktikum an der Schule Vorschläge zur Organisation des Praktikums Bestimmungen des Kultusministeriums Wichtige Adressen Ansprechpartner am Studienseminar für das Praxissemester
2 Liebe Studierende, um Ihnen den Verlauf des Praxissemesters zu erleichtern, haben wir einige Hinweise zur Organisation sowie Antworten auf immer wieder auftauchende Fragen für Sie in diesem Leitfaden zusammengestellt. Mit Inkrafttreten der neuen Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (vom ) am ändert sich auch das Schulpraxissemester. Die Neuerungen gelten für diejenigen Studierenden, die gemäß der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom ihr Lehramtsstudium im WS 2010/11 neu auf-genommen haben. Die wichtigste Neuerung ist die Bestehenspflicht für das Schulpraxissemester. Das Schulpraxissemester dient der Berufsorientierung und Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden für das gymnasiale Lehramt. Angesichts dieser Ziele ist das 5. Semester der beste Zeitpunkt für die Platzierung des Schulpraxissemesters im Studium. Das Praxissemester dauert in der Regel 13 Wochen, Ferien sind dabei nicht mitgerechnet.
3 Zeitlicher Rahmen für das Praxissemester Praktikum an der Schule: (1. Tag an der Schule) (letzter Tag an der Schule) b) Begleitveranstaltungen am Seminar: voraussichtlicher Zeitraum: Die Begleitveranstaltungen der einzelnen Kurse können bereits eine Woche zuvor, in der letzten Woche der Sommerferien, beginnen und eine Woche später, am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, enden. Die genauen Stundenpläne sind voraussichtlich ab Juli im Internet verfügbar. Studierende des Faches Musik können auf Wunsch 1 Wochentag für den Einzelunterricht im Soloinstrument von der Schulleitung freigestellt werden. Die Tage der Freistellung werden in Absprache mit der Schulleitung im Anschluss an die 13 Wochen nachgeholt. Studierende, die ihr Praktikum im Ausland absolvieren wollen (assistant teacher / Deutsche Schule im Ausland), müssen die letzten 4 Wochen des Schulpraxissemesters an einem Gymnasium oder einer Beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolvieren (40 Hospitationsstunden, davon mindestens 15 Stunden eigener angeleiteter Unterricht). Die seminaristischen Begleitveranstaltungen zum Schulpraxissemester müssen grundsätzlich besucht werden. Sinnvoll ist eine zeitliche Verknüpfung mit dem schulpraktischen Teil. Studierende, die ein Schulpraktikum im Ausland absolvieren, müssen dies nach erfolgreichem Ablauf beim Landeslehrerprüfungsamt anerkennen lassen. Hierzu reichen die Studierenden die Bestätigung der Deutschen Schule im Ausland/die Bestätigung des PAD zusammen mit einem formlosen Antrag beim Landeslehrerprüfungsamt ein. Das Anerkennungsschreiben des Landeslehrerprüfungsamtes muss dann der Praktikumsschule in Baden-Württemberg vorgelegt werden. Gegebenenfalls können die Begleitveranstaltungen im Blick auf die flexible Studienverlaufsplanung und die Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes vorher absolviert werden. In diesem Falle ist eine direkte Anmeldung am jeweiligen Seminar innerhalb der Anmeldefrist notwendig. Bei bereits besuchten Begleitveranstaltungen muss das Seminar entsprechend von den Kandidatinnen und Kandidaten informiert werden. Teilnehmer am Projekt Alternative Schulkonzepte sollten ihr Praktikum im Ausland nach Möglichkeit so legen, dass die Zeit der Begleitveranstaltungen davon nicht betroffen ist. Da sie laut Vorschrift des Kultusministeriums die Begleitveranstaltungen am Studienseminar mit dem Herbstmodul beginnen müssen, wird dadurch gewährleistet, dass ihr Praktikum an der baden-württembergischen Schule auf jeden Fall von Veranstaltungen in Pädagogik und den Fachdidaktiken begleitet wird.
4 Begleitveranstaltungen durch das Studienseminar Pädagogik / Pädagogische Psychologie Fachdidaktik Pädagogik / Pädagogische Psychologie Fachdidaktik pro Fach Organisationsform ca. 32 Stunden ca. 16 Stunden Alle Studierenden nehmen an den Sitzungen in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie und in der Regel an zwei Fachdidaktiken teil. Bei Studierenden mit drei Fächern bleibt das dritte Fach unberücksichtigt, was aber keinesfalls eigene Unterrichtserfahrung an der Schule ausschließt. In einigen wenigen Fällen (bei geringen Zahlen pro Fach) werden affine Fächer zu einer Gruppe zusammengefasst bzw. finden keine Fachdidaktikveranstaltungen statt (z.b. Informatik). Wir empfehlen in solch einem Fall freiwillig eine zweite Fachdidaktik in einem selbst gewählten Fach zu belegen. Falls nur ein Fach studiert wird, für das wir keinen Fachdidaktik-Kurs anbieten (z.b. BK), muss eine Fachdidaktik in einem anderen, selbst gewählten Fach belegt werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Organisatoren des Praxissemesters, damit Sie in einen entsprechenden Kurs eingeteilt werden können. Ein Kurswechsel ist in der Regel nicht möglich. In einzelnen begründeten Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte unter Nachweis des wichtigen Grundes an die Organisation des Praxissemesters. In bzw. vor den ersten Tagen an der Schule sollten Sie mit Ihrem Ausbildungslehrer die Einzelheiten Ihres Praktikums festlegen. Während des Schulpraktikums finden die Veranstaltungen in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie in der Regel am Montag-, Mittwoch- oder Freitagnachmittag und in den Fachdidaktiken in der Regel jeweils am Mittwochnachmittag statt. Auch in den Fachdidaktiken haben wir die Sitzungen auf zwei Blöcke konzentriert, um notwendige Fahrten nach Freiburg zu minimieren. Ausbildungsort Freiburg Um die Fahrtkosten für die Mehrzahl der Praktikanten möglichst gering zu halten, haben wir uns nach genauer Analyse der gewählten Schulorte und der angegebenen Wohnorte entschlossen, die Begleitveranstaltungen zentral in Freiburg und nicht dezentralisiert über den gesamten Regierungspräsidiumsbezirk Freiburg, der etwa von Kehl bis Waldshut- Tiengen reicht, anzubieten. Alle anderen Regelungen hätten für die Mehrzahl der Praktikanten zu einer Erhöhung der Reisekosten geführt, da zusätzlich zu den Fahrtkosten zu der Praktikumsschule auch noch Kosten für Fahrten an Orte verursacht worden wären, die nicht mit dem Schulort identisch sind. Ein Wechsel auf andere Wochentage ist nicht möglich, da an diesen Tagen die Ausbildungssitzungen der Referendare stattfinden. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Schule oder des Studienseminars während des Praktikums nicht möglich ist. Wenn Sie an einer Schule Ihr Praktikum ablegen, die am Rande des Seminarbereichs Freiburg liegt, ist es möglich, das Seminar zu wechseln und die Begleitveranstaltungen beispielsweise am Seminar Karlsruhe oder Rottweil zu besuchen. Ein solcher Wechsel muss aber innerhalb der Anmeldefrist (d.h. bis zum 15. Mai) vollzogen sein. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das Seminar, dem Sie zugeteilt sind.
5 Fehlzeiten im Schulpraxissemester Das Schulpraxissemester mit seinen 13 Wochen Schule und den Begleitveranstaltungen am Staatlichen Seminar dient nicht nur der Berufsfindung, sondern ebenso bereits der Berufsausbildung und wird daher auf den Vorbereitungsdienst angerechnet. Ein erfolgreiches Bestehen setzt somit den regelmäßigen und vollständigen Besuch der Begleitveranstaltungen voraus. Bei den Veranstaltungen am Seminar besteht somit uneingeschränkte Anwesenheitspflicht. Der regelmäßige und erfolgreiche Besuch der 64 Stunden Seminarveranstaltungen ist Bestandteil der Bestehensvoraussetzung. Es gilt die Regel, dass an seminaristischer Ausbildung 16 Stunden Fachdidaktik 1 16 Stunden Fachdidaktik 2 und 32 Stunden Pädagogik absolviert werden müssen. In der Regel finden die Veranstaltungen in Blöcken statt, d.h. es gibt je Fachdidaktik 4 und im Bereich der Pädagogik 6 Veranstaltungen; insgesamt somit 14 Veranstaltungen. Nur das Vorliegen und der Nachweis wichtiger Gründe können dazu führen, dass Veranstaltungen im laufenden Durchgang nachgeholt werden oder das Versäumnis der Veranstaltung als entschuldigt gilt. Wichtige Gründe im Sinne der Rechtsprechung sind diejenigen Gründe, die nicht aus dem Verantwortungsbereich des Kandidaten heraus entstehen (z.b. Krankheit, Prüfungen). Private Verpflichtungen, Kollision mit universitären oder anderen Terminen sind keine wichtigen Gründe. Im Falle des Versäumnisses aus einem wichtigen Grund ist unverzüglich der betroffene Dozent und die Organisation des Schulpraxissemesters zu kontaktieren. So kann dann geprüft werden, ob ein Ersatztermin möglich ist. Das Versäumnis von mehr als 2 Veranstaltungen (maximal 1 Veranstaltung pro Fachdidaktik oder Pädagogik) führt dazu, dass der vollständige Besuch der Begleitveranstaltungen nicht bestätigt werden kann. Damit gilt das Schulpraxissemester als nicht bestanden. Der Seminarleiter bietet vor der Aussage des Nichtbestehens jeder bzw. jedem Betroffenen ein Gespräch an.
6 Teilnahmebestätigung für die begleitenden Seminarveranstaltungen Ihre Teilnahme an den einzelnen Sitzungen lassen Sie sich bitte von den Kursleitern in jeder Sitzung testieren. Das Formular finden Sie unter: GYM,Lde/Startseite/Ausbildung/Downloads Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Landeslehrerprüfungsamt (Seminarbescheinigung) Wenn Sie alle erforderlichen Testate für die Seminarveranstaltungen haben, senden Sie bitte (1) die Teilnahmebestätigung für die begleitenden Seminarveranstaltungen zusammen mit (2) einem frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag an das Seminar. Die Bescheinigung über die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des Seminars wird Ihnen unterschrieben zurückgesandt, wenn Sie den frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beigelegt haben. Bitte wählen Sie ausschließlich diesen postalischen Weg. Ein persönliches Erscheinen im Seminar ist nicht sinnvoll, da Ihnen dort nicht zu jeder Zeit die für Sie notwendige Unterschrift geleistet werden kann. Die Bescheinigung über die Begleitveranstaltungen ist der Praktikumsschule vorzulegen. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Bescheinigung über das Bestehen des Schulpraxissemesters, die von der Schulleitung erstellt wird. Die genannten Formulare finden Sie unter: GYM,Lde/Startseite/Ausbildung/Downloads
7 Praktikum an der Schule Unterricht Gemäß 9 GymPO 2009 umfasst Ihre Tätigkeit an der Schule insbesondere die Begleitung des Unterrichts (Hospitation von etwa 10 Unterrichtsstunden pro Woche, Teilnahme an der Unterrichtstätigkeit und angeleiteten Unterricht im Umfang von insgesamt 30 Unterrichtsstunden). Für Studierende der Musikhochschule gilt eine Sonderregelung: Die Zahl der Hospitationsstunden beträgt 75, eigener Unterricht soll, wie bei Praktikanten anderer Fächer auch, im Umfang von 30 Stunden gehalten werden. Bei 13 Wochen Praktikum an der Schule könnte dies folgendermaßen aussehen: Insgesamt etwa 130 Stunden Teilnahme am Unterricht, davon sollten Sie insgesamt 30 Stunden selbst unterrichten. Dies können auch Teilelemente von Stunden sein, z.b. eine Hausaufgabenabfrage, Übungselemente, die Betreuung einer Gruppenarbeitsphase. In den ersten Wochen und bei einem Klassenwechsel werden Sie zunächst hospitieren, um dann verstärkt eigenen Unterricht zu übernehmen. Denn nur über die eigenen Lehrversuche können Sie Ihre Qualifikation für den Lehrerberuf auch wirklich feststellen. Aus diesem Grunde sollten in diesen 30 Stunden Ihre zwei Fächer auf allen drei Stufen (8- jähriges Gymnasium: Unterstufe Klasse 5-6, Mittelstufe Klasse 7-9, Oberstufe Klasse 10-12) enthalten sein, wobei die Stunden nicht gleichmäßig auf die Fächer oder die einzelnen Stufen verteilt sein müssen. Absolvieren Sie nur 4 Wochen an einer Schule in Baden-Württemberg, da Sie einen Teil des Praktikums (bis maximal 9 Wochen werden angerechnet) im Ausland absolviert haben, dann umfasst Ihre Tätigkeit an der Schule in diesen 4 Wochen 40 Stunden Hospitation, von denen mindestens 15 Stunden eigener angeleiteter Unterricht sind. Falls Sie mehr als zwei Fächer studieren, sollten Sie nach Möglichkeit in all Ihren Studienfächern Erfahrungen sammeln. Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass Praktikanten allein unterrichten, sondern immer in Zusammenarbeit oder Begleitung von Lehrerinnen oder Lehrern. Sollte ein(e) Praktikant(in) in Absprache mit der Schulleitung und in gegenseitigem Einvernehmen dennoch einzelne Stunden alleine unterrichten, muss sichergestellt sein, dass die Schule oder eine Lehrkraft den Praktikanten mit unter seinen Versicherungsschutz nimmt und dies im Schadensfall auch gegenüber der Versicherung vertritt, denn Praktikanten haben (anders als Lehrer oder Referendare) keinen individuellen Versicherungsschutz (Haftpflicht). Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen Soweit möglich sollten Sie an allen schulischen Veranstaltungen wie Konferenzen aller Art, Eltern-abenden usw. teilnehmen, denn auch sie gehören zum Alltag eines Lehrers. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen, ebenso wie an außerunterrichtlichen Veranstaltungen, kann in Absprache mit der Schule in sinnvollem Umfang in die Zahl der Hospitationsstunden eingerechnet werden. Über mögliche rechtliche Fragen, z. B. Amtsverschwiegenheit, werden Sie die Ausbildungslehrer oder die Schulleitung vor Ort informieren.
8 Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen Wenn Sie die Möglichkeit haben, nutzen Sie die Gelegenheit zur Teilnahme an Schulfeiern, Museumsbesuchen, Sporttagen, Exkursionen, Landheimaufenthalten usw. Bei Überschneidungen mit Begleitveranstaltungen durch das Studienseminar nehmen Sie bitte rechtzeitig mit den jeweiligen Kursleitern Kontakt auf. Sitzungen mit den Ausbildungslehrern An Ihrer Praktikumsschule werden Sie von Ausbildungslehrern betreut, die in regelmäßig stattfindenden Sitzungen (in der Regel einmal wöchentlich nach Absprache) Inhalte der Ausbildung, Planung und Durchführung von Unterricht, Unterrichtsentwürfe, organisatorische Fragen usw. mit Ihnen besprechen. Studierende, die ihr Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland absolvieren (wollen), mögen bedenken, dass diese Schulen nicht, wie die Gymnasien in Baden-Württemberg, auf das Praxis-semester eingestellt und vorbereitet sind und dass Ihnen dort keine Ausbildungslehrer als Beratung zur Verfügung stehen Praktikumsbericht/Berichtsheft Das Führen eines Berichtsheftes zählt zu den Tätigkeitsfeldern der Praktikanten. Dieses Berichtsheft enthält eine Beschreibung der Ausbildungsinhalte und ihrer Abfolge, die Arbeitsaufträge der Seminare und der Ausbildungslehrkräfte mit einer Dokumentation über ihre Erledigung, eine Dokumentation der Vorbereitung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche und die Reflexionen über die eigenen Erfahrungen. Abschlussbericht In dem Abschlussbericht sollten Sie ein Fazit Ihres Praktikums ziehen und vor allem Ihre Erfahrungen mit dem eigenen Unterrichten (z.b. Vorbereitung und Durchführung der Stunden in Ihren verschiedenen Fächern auf den unterschiedlichen Stufen, Umgang mit Schülern, Fortschritte, eventuelle Probleme) und dem Schulalltag überhaupt reflektieren. Praktikumsbericht/Berichtsheft und Abschlussbericht sollen Ihnen als Grundlage für das Abschluss-gespräch mit Ihren Ausbildungslehrkräften oder der Schulleitung dienen. Eigenbeobachtungen und Fremdbeobachtungen können so miteinander verglichen werden und Ihnen Entscheidungshilfe für Ihre endgültige Berufswahl geben. Die Erstellung dieser Berichte ist für Sie als Teil Ihrer Ausbildung verpflichtend, aber beide Dokumente verbleiben nur in Ihren Unterlagen. Abschlussberatung Am Ende des Praktikums in der Schule erstellt die Ausbildungslehrkraft eine schriftliche Beurteilung. Auf dieser Grundlage entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Seminar, stellt das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Schulpraxissemesters fest und bescheinigt dieses anhand des vorgegebenen Formulars. Hierzu muss zudem die Teilnahmebestätigung über den Besuch der Begleitveranstaltungen der Ausbildungsschule vorgelegt werden. Kriterien für die Beurteilung der didaktisch-methodischen und personalen Kompetenzen sind insbesondere: Fähigkeit zur Strukturierung, Methodenbewusstsein, Reflexionsfähigkeit, fachliches Interesse, Haltung und Auftreten, Sprache und Kommunikationsfähigkeit, Ausgeglichenheit und Belastbarkeit, Empathiefähigkeit und erzieherisches Wirken.
9 Bei Nichtbestehen sind die tragenden Gründe auf der Rückseite des Formulars anzugeben. Auf der Basis von Abschlussbericht, Beurteilung und Feststellung erfolgt eine mündliche Abschlussberatung durch die Ausbildungslehrkräfte. Freiwillige Verlängerung des Praktikums - Versicherungsschutz Wenn zwischen Ende des Praktikums und den Weihnachtsferien noch einige Tage Zeit bleibt, möchten manche Praktikanten ihr Praktikum freiwillig bis zum Ferienbeginn ausdehnen. Wenn die Schule dem zustimmt, ist diese Verlängerung problemlos möglich und es gilt derselbe Versicherungsschutz wie während des Praktikums. Kontaktaufnahme in der letzten Ferienwoche telefonischer, wenn möglich persönlicher Kontakt mit der Schulleitung: - Beginn des Unterrichts - Termin der Eröffnungskonferenz (Dies könnte noch in den Ferien sein!) - besondere Regularien Kompaktveranstaltungen in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie durch das Seminar Buchempfehlung Als Vorbereitung auf das Praxissemester empfehlen wir: Horst Kretschmer / Jochim Stary: Schulpraktikum. Eine Orientierungshilfe zum Lernen und Lehren. Berlin: Cornelsen Scriptor 1998 (ISBN ) Bestimmungen des Kultusministeriums Reisekosten Anfallende Reisekosten oder sonstige Ausgaben, z.b. Materialkosten, können leider nicht erstattet werden. Rechtsschutz / Versicherung Für die Praktikanten besteht Unfallversicherungsschutz gemäß 2 SGB VII. Referendariat Seit Januar 2005 gibt es den neu strukturierten Vorbereitungsdienst mit einer Dauer von 18 Monaten. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien. Er endet mit dem letzten Schultag vor den Sommerferien des darauf folgenden Schuljahres. Die Studienabsolventinnen und -absolventen können bzw. müssen sich für die im Januar 2014 beginnenden Vorbereitungsdienste online bewerben. Ab Mitte März 2013 stehen der Online-Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Informationen zum Online- Bewerbungsverfahren im Kultusportal zur Verfügung: Über Nachreichfristen informiert das zuständige Regierungspräsidium.
10 Informationen zum Praxissemester Wichtige Adressen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Anschrift Postfach Stuttgart Telefon 0711 / Homepage Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 7 Schule und Bildung Anschrift Postfach Freiburg Telefon 0761/ Homepage Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 7 Schule und Bildung Anschrift Postfach Freiburg Telefon 0761 / Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Anschrift Oltmannsstraße Freiburg Telefon 0761 / (Frau Hirth) Fax 0761 / Homepage sps@seminar-fr.de Ansprechpartner am Studienseminar für das Praxissemester Prof. Severin Stief sps@seminar-fr.de
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