Bundesrat beschliesst im Rahmen der neuen Energiestrategie schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesrat beschliesst im Rahmen der neuen Energiestrategie schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie Bern, Der Bundesrat will in der Schweiz weiterhin eine hohe Stromversorgungssicherheit garantieren - mittelfristig jedoch ohne Kernenergie. Das hat er an seiner heutigen Klausursitzung beschlossen. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt der Bundesrat im Rahmen der neuen Energiestrategie 2050 auf verstärkte Einsparungen (Energieeffizienz), den Ausbau der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien sowie wenn nötig auf fossile Stromproduktion (Wärmekraftkopplungsanlagen, Gaskombikraftwerke) und Importe. Zudem sollen die Stromnetze rasch ausgebaut und die Energieforschung verstärkt werden. Als Folge des verheerenden Erdbebens in Japan und der Havarie in Fukushima hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK beauftragt, bis Ende Mai die Energieperspektiven anhand der folgenden drei Stromangebotsvarianten zu aktualisieren: Stromangebotsvariante 1: Weiterführung der bisherigen Stromproduktion mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglichster Sicherheit. Stromangebotsvariante 2: Kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer. Stromangebotsvariante 3: Vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer abgestellt. An seiner Klausursitzung hat der Bundesrat die Resultate der Analysen diskutiert und einen Grundsatzentscheid gefällt. Schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie Der Bundesrat will die bisherige Stromversorgungssicherheit, die sich durch hohe Qualität, gute Verfügbarkeit, eine weitgehend CO2-freie Produktion und wettbewerbsfähige Preise auszeichnet, auch in Zukunft garantieren. Angesichts der schweren Schäden, die das Erdbeben und der Tsunami in Fukushima angerichtet haben, geht er aber davon aus, dass die Schweizer Bevölkerung das mit der Kernenergienutzung verbundene Restrisiko verringern will. Die Kernenergie wird aufgrund ihrer zu erwartenden steigenden Stromgestehungskosten (neue Sicherheitsstandards, Nachrüstungen, Neubeurteilung Haftungsrisiko, schwierigere Finanzierung aufgrund höherer Risikoprämien für Kapitalgeber) langfristig zudem Wettbewerbsvorteile gegenüber den erneuerbaren Energien verlieren. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. Die künftige Stromversorgung soll sich somit an der Stromangebotsvariante 2 orientieren. Der Bundesrat geht bei den bestehenden Kernkraftwerken von einer sicherheitstechnischen Betriebsdauer von voraussichtlich 50 Jahren aus. Damit müssten das Kernkraftwerk Beznau I 2019, Beznau II und Mühleberg 2022, Gösgen 2029 und Leibstadt im Jahr 2034 vom Netz genommen werden. Für eine vorzeitige Stilllegung sieht der Bundesrat keinen Anlass. Die Überprüfungen des

2 Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) haben ergeben, dass der sichere Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke zurzeit gewährleistet ist. Das ENSI trifft die erforderlichen Massnahmen, falls sich daran etwas ändern sollte. Sicherheit hat oberste Priorität. Umbau des Energiesystems nötig Mit einem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie steht die erforderliche Zeit für die Umsetzung der neuen Energiepolitik und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. Derzeit tragen die Wasserkraft rund 56%, die Kernkraft 39% und die konventionell-thermischen sowie andere Anlagen rund 5% zur Stromproduktion bei. Die aktuellen Energieperspektiven zeigen, dass ein schrittweiser Ausstieg technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Wegen des grossen Ersatzbedarfs des alternden europäischen Kraftwerkparks werden die Strompreise europaweit steigen. Das mildert die Auswirkungen eines geordneten Ausstiegs aus der Kernenergie auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die volkswirtschaftlichen Kosten für den Um- und Neubau des Kraftwerkparks und für Massnahmen zur Reduktion der Stromnachfrage belaufen sich ersten, groben Berechnungen zufolge auf 0,4 bis 0,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Gezielte Forschung auf nationaler und internationaler Ebene, Technologietransfer zwischen Hochschulen und Industrie sowie der Aufbau neuer, innovativer Unternehmen unterstützen den Umbau des Energiesystems. Gleichzeitig wird damit das Umfeld für Firmen im Bereich Cleantech erheblich gestärkt, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. Effiziente Prozesse, Technologien und Produkte können zu einem führenden Wertschöpfungsträger der Schweiz werden. Von den Investitionen in Effizienz und erneuerbare Energien profitieren Kleinund Mittelbetriebe im ganzen Land insbesondere auch in den Randregionen, wo ein grosses Potenzial an Wind- und Solarenergie sowie Biomasse brach liegt. Energiestrategie 2050 Um die durch den Verzicht auf den Ersatz von Kernkraftwerken wegfallenden Teile des Stromangebots zu decken, muss die Energiestrategie der Schweiz neu ausgerichtet werden. Der Bundesrat orientiert sich dabei an folgenden Prioritäten: 1. Stromverbrauch senken: Die neuen Energieperspektiven zeigen, dass die Stromnachfrage bis 2050 ohne verstärkte Massnahmen auf rund 90 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr ansteigen könnte (2010: rund 60 Mrd. kwh). Hauptgründe dafür sind das Bevölkerungswachstum, die zunehmende Mehrfachausstattung in den Haushalten (z.b. Zweitfernseher), neue Geräte und Anwendungen, mehr Wohnfläche pro Person, aber auch die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs. Daher will der Bundesrat den sparsamen Umgang mit Energie im Allgemeinen und Strom im Speziellen fördern. Die verstärkten Effizienzmassnahmen umfassen Mindestanforderungen für Geräte (Best-Practice, Energieetikette) und andere Vorschriften, Bonus-Malus- Mechanismen (Effizienzbonus), Massnahmen zur Sensibilisierung und Information der Bevölkerung (Stärkung von EnergieSchweiz) oder Massnahmen im Wärmebereich. 2. Stromangebot verbreitern: Ausgebaut werden sollen vor allem die Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien. Der heutige Anteil am Strom-Mix muss massiv ausgebaut werden. Dazu dient in erster Linie die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Zur Deckung der Nachfrage braucht es aber auch einen Ausbau der fossilen Stromproduktion mit Wärmekraftkopplung (primär) sowie Gaskombikraftwerken (sekundär). Der Bundesrat hält dabei an seinen klimapolitischen Zielen fest. Der zunehmende Anteil der unregelmässigen Stromerzeugung (Wind, Sonne) erfordert einen Umbau des Kraftwerkparks mit entsprechenden Speicher- und Reservekapazitäten. Ausserdem müssen Interessenskonflikte zwischen Klima-, Gewässer- und Landschaftsschutz sowie Raumplanung konstruktiv gelöst werden. 3. Stromimporte beibehalten: Sie sind für eine sichere Stromversorgung und den temporären Ausgleich weiterhin notwendig. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass weiterhin eine möglichst auslandunabhängige Stromproduktion anzustreben ist. 4. Stromnetze ausbauen: Für die künftigen inländischen Produktionsinfrastrukturen und den Stromimport, ist ein rascher Ausbau der Stromübertragungsnetze und ein Umbau der Verteilnetze zu "Smart Grids" zwingend nötig. Diese "intelligenten Netze" ermöglichen die direkte Interaktion zwischen Verbrauchern, Netz und Stromproduktion und bergen ein grosses Potenzial zur Optimierung des Stromsystems, zu Einsparungen im Verbrauch und damit zur Kostensenkung. Das schweizerische Netz soll optimal an das europäische Netz und das künftige europäische "Supergrid" angebunden sein. 5. Energieforschung verstärken: Zur Unterstützung des Umbaus des Energiesystems braucht es eine Stärkung der Energieforschung. Dazu sollen das Portfolio der Energieforschung im ETH-Bereich und in den Fachhochschulen überprüft und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Technologiekompetenzzentren gefördert werden. Ein Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» mit

3 entsprechenden Roadmaps soll für Effizienztechnologien, Netze, Energiespeicherung und Elektrizitätsbereitstellung erarbeitet und die nötigen Bundesmittel für Pilot- und Demonstrationsanlagen bereitgestellt werden. Diese Anstrengungen sind mit den Massnahmen aus dem "Masterplan Cleantech" zu koordinieren. 6. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden übernehmen Vorbildfunktion: Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gehen mit gutem Beispiel voran. Sie sollen ihren Eigenbedarf an Strom und Wärme weitgehend durch erneuerbare Energieträger decken und den Grundsatz "Best-Practice" in allen Bereichen beachten. Auch die Wirtschaft ist aufgefordert, Massnahmen zur Senkung des betrieblichen Energieverbrauchs zu treffen und mit innovativen, energiesparsamen Produkten den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Die Stromwirtschaft soll die Chance packen, den Umbau des nationalen Energiesystems aktiv mitzugestalten und die nötigen Investitionen zu tätigen. 7. Leuchtturmprojekte weisen den Weg: Von verschiedenen Industrien und Gruppen entwickelte Pilot- und Demonstrationsprojekte sollen wertvolle Erfahrungen für die Energiezukunft der Schweiz ermöglichen. Entscheidend sind die Bereiche Smart Buildings, Smart Cities, Smart Grids oder Wärmeverbundnetze, die zu einer Optimierung des Energiesystems und damit zur Senkung von Energieverbrauch, Emissionen und Kosten beitragen. 8. Internationale Zusammenarbeit fördern: Die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich soll weiter intensiviert werden. Mit der Europäischen Union ist noch in diesem Jahr der Abschluss der Strom-Verhandlungen anzustreben. Zudem sollen die Kontakte mit den Nachbarstaaten vertieft werden. Die Schweiz wird sich ausserdem aktiv an der internationalen Debatte über die künftige Rolle und Ausrichtung der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) beteiligen und an den entsprechenden politischen und technischen Konferenzen teilnehmen. Weiteres Vorgehen Der Bundesrat unterbreitet die neue Strategie nun dem Parlament zur Diskussion. Nach der Sommersession wird das UVEK die Strategie gemäss den Parlamentsbeschlüssen gemeinsam mit den zuständigen Departementen weiterentwickeln und die zu prüfenden Massnahmen zu deren Umsetzung konkretisieren. Zur Finanzierung der zusätzlich nötigen Massnahmen lässt der Bundesrat eine Förderabgabe bzw. einen Stromrappen prüfen. Auf dieser Basis will der Bundesrat im Herbst konkrete Aufträge zur Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen erteilen. Adresse für Rückfragen: Informations- und Pressedienst UVEK, Herausgeber: Der Bundesrat Internet: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Internet: Bundesamt für Energie Internet: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Rechtliche Grundlagen

4 Der Bundesrat Le Conseil fédéral Il Consiglio federale Il Cussegl federal Faktenblatt Datum: Energieperspektiven 2050 Analyse der Stromangebotsvarianten des Bundesrats Sinn und Zweck der Energieperspektiven Bei allen energiepolitischen Weichenstellungen dienten Energieperspektiven als Grundlage. Seit der Gesamtenergiekonzeption von Mitte der 1970er Jahre werden sie periodisch erstellt und aufdatiert. In den 1990er Jahren hat der Bundesrat auf dieser Basis beispielsweise den Energienutzungsbeschluss, das Energiegesetz und die CO 2 -Abgabe beschlossen. Zuletzt hat er am 21. Februar 2007 aufgrund der Energieperspektiven 2035 entschieden, seine Energiestrategie auf die vier Säulen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und eine aktive Energieaussenpolitik abzustützen. Energieperspektiven arbeiten mit Szenarien und quantitativen Modellen, welche die verschiedenen Elemente des Energiesystems sowie ihre gegenseitige Beeinflussung berücksichtigen. Beispielsweise werden Energieangebot und nachfrage durch die Energiepreise beeinflusst. Energieperspektiven sind keine Prognosen, sondern Wenn-Dann- Analysen. Sie bilden eine mögliche Wirklichkeit ab und zeigen, wie sich Energiepreise, Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum (Rahmenentwicklungen) sowie Vorschriften, preisliche Instrumente und Förderinstrumente (Politikinstrumente) auf das Energiesystem auswirken. Resultate der neuen Energieperspektiven Der Bundesrat hat das UVEK am 23. März 2011 beauftragt, die Energieperspektiven 2035 aus dem Jahr 2007 anhand von drei Stromangebotsvarianten zu aktualisieren. Die Analyse hat zu folgenden Erkenntnissen geführt: 1. Entwicklung der Nachfrage Mit Weiterführung der bisherigen Energiepolitik steigt der Stromverbrauch trotz immer effizienteren Geräten und Anwendungen bis 2050 weiter an (vgl. Grafik 1). Dies aufgrund von Bevölkerungswachstum (2050 wohnen rund 9 Millionen Menschen in der Schweiz), Mehrfachausstattungen (z.b. Zweitgeräte oder -fahrzeuge) oder neuen Geräten und Anwendungen. Bis 2050 nimmt zudem die Elektrifizierung des Verkehrs stark zu. Bereits eingeführte und umgesetzte Massnahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (z.b. Kostendeckende Einspeisevergütung KEV, Gebäudeprogramm, Fahrzeugstandards etc.) sind in der Nachfrageentwicklung berücksichtigt. Der Landesverbrauch inkl. der Energie für die heute bestehenden Pumpspeicherkraftwerke steigt bis 2050 auf 86,3 Milliarden kwh.

5 Medienmitteilung Skizze zur Energiestrategie 2050 Durch den ab 2015 geplanten Zubau neuer Pumpspeicherkraftwerke erhöht sich der Landesverbrauch bis 2050 auf 91,9 Milliarden kwh. Grafik 1: Bestehender Kraftwerkspark, Stromnachfrage, und Deckungsbedarf. Zwischen 2015 und 2020 ist ein Ausbau der Pumpspeicherkraftwerke vorgesehen. Für deren Betrieb braucht es zusätzlich rund 6 Milliarden kwh (6 Terawattstunden TWh) Strom, die im oben gezeigten Landesverbrauch noch nicht enthalten sind und den Deckungsbedarf entsprechend erhöhen. 2. Analyse der Stromangebotsvarianten des Bundesrats In allen drei Stromangebotsvarianten steigen aller Wahrscheinlichkeit nach die Gestehungskosten bis 2050 an. Dies aufgrund der wachsenden Nachfrage, die den Einsatz von mehr Kraftwerken erfordert, die wiederum deutlich teurer sind als alte Kraftwerke. Stromangebotsvariante 1 Weiterführung der bisherigen Stromproduktion mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei KKW im Sinne der grösstmöglichen Sicherheit. Ausgestaltung: Die heutige Energiepolitik mit den vier Säulen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik wird weitergeführt, die Stromnachfrage entwickelt sich im bisherigen Rahmen. Für die Stromproduktion werden vor allem grosse Anlagen eingesetzt. Optionen zum Schliessen des Deckungsbedarfs: Ersatz der drei ältesten Kernkraftwerke (Mühleberg, Beznau I + II) durch zwei neue Kernkraftwerke. Bis diese um das Jahr 2027 ans Netz gehen, wird der Deckungsbedarf mit Stromimporten geschlossen. Auch die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt werden dereinst durch zwei neue Kernkraftwerke ersetzt. Wird auf den Bau von Ersatzkernkraftwerken verzichtet, müssen zwischen 2017 bis 2050 Gaskombikraftwerke (GuD) eingesetzt werden, die auch die wegfallenden langfristigen Strombezugsverträge mit Frankreich ersetzen. Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK) ergänzen den Strommix. 2/5

6 Medienmitteilung Skizze zur Energiestrategie 2050 Beurteilung: Grosskraftwerke bilden weiterhin das Rückgrat der Stromversorgung, die Stromnetze müssen schrittweise aus- und neu gebaut werden. Eine optimale Anbindung ans europäische Netz ist sicherzustellen, ein Umbau der Verteilnetze zu Smart Grids ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Abgesehen von den Nuklearbrennelementen bleibt die Auslandabhängigkeit gering. Wird in der Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme der Ersatzkernkraftwerke auf GuD verzichtet, erhöhen sich die CO 2 -Emissionen der Stromproduktion nur aufgrund zusätzlicher Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK). Stromangebotsvariante 2 Kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer. Ausgestaltung: Die heute bestehende Energiepolitik wird weitergeführt, die Stromnachfrage entwickelt sich im bisherigen Rahmen. Der Verzicht auf den Ersatz der alten Kernkraftwerke schränkt die Optionen der künftigen Stromproduktion ein. Optionen zum Schliessen des Deckungsbedarfs: Die Kernkraftwerke werden nach Ablauf ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer (voraussichtlich 50 Jahre) nicht ersetzt und stillgelegt (Beznau I; 2019; Beznau II und Mühleberg: 2022; Gösgen: 2029; Leibstadt: 2034). Der Deckungsbedarf wird mit einem optimalen Mix aus Wasserkraft, neuen erneuerbaren Energien, WKK-Anlagen, GuD und Stromimporten geschlossen. Der Wasserkraft kommt eine zentrale Bedeutung zu, sie muss entsprechend weiter ausgebaut werden. Beurteilung: Die stufenweise wegfallende Produktion der Kernkraftwerke muss durch Wasserkraft, neue erneuerbare Energien, WKK-Anlagen und GuD ersetzt werden. Durch die vermehrte fossil-thermische Stromproduktion entstehen im Jahr 2050 je nach Anteil WKK und GuD zusätzlich 1,09-11,92 Millionen Tonnen CO 2. Andererseits werden die CO 2 -Emissionen im Energiebereich durch die Weiterführung der Massnahmen der bestehenden Energiepolitik bis ins Jahr 2050 um 14,4 Millionen Tonnen CO 2 gegenüber 2009 reduziert, so dass die Gesamtemissionen auch bei vermehrter fossiler Stromproduktion nicht weiter zunehmen. Die Stromnetze müssen rasch aus- und neugebaut werden und ein Umbau der Verteilnetze zu Smart Grids ist zwingend nötig. Eine optimale Anbindung ans europäische Netz ist weiterhin sicherzustellen. Die volkswirtschaftlichen Kosten für den Um- und Neubau des Kraftwerkparks und für Massnahmen zur Reduktion der Stromnachfrage belaufen sich ersten Berechnungen zufolge auf 0,4 bis 0,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Stromangebotsvariante 3 Vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer abgestellt. Ausgestaltung: Die heute bestehende Energiepolitik wird weitergeführt, die Stromnachfrage entwickelt sich im bisherigen Rahmen. Die bestehenden Kernkraftwerke werden nach 40 Jahren Laufzeit stillgelegt und nicht ersetzt (Beznau I + II und Mühleberg: 2012, Gösgen: 2019 und Leibstadt: 2024). Optionen zum Schliessen des Deckungsbedarfs: Wasserkraft, neue erneuerbare Energien und WKK müssen stark ausgebaut werden. Zudem müssen GuD kurz bis mittelfristig stark ausgebaut und erheblich höhere Stromimporte getätigt werden. Durch die fossile Stromproduktion nehmen die zusätzlichen CO 2 -Emissionen kurz- bis mittelfristig sehr stark zu. Andererseits werden die CO 2 -Emissionen im Energiebereich durch die Weiterführung der Massnahmen der bestehenden Energiepolitik bis ins Jahr 2050 um 14,4 Millionen Tonnen CO 2 reduziert. Die Auslandsabhängigkeit in der 3/5

7 Medienmitteilung Skizze zur Energiestrategie 2050 Stromversorgung steigt an, da entweder höhere Gasimporte oder stärkere Stromimporte nötig sind. Beurteilung: Bei einem vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie kann die bestehende Energiepolitik nicht weitergeführt werden, da zur Deckung der Stromnachfrage ein massiver Einsatz fossil-thermischer Anlagen (WKK und GuD) nötig wäre und eine hohe Auslandsabhängigkeit bei der Stromversorgung (Gasimporte, Stromimporte) in Kauf genommen werden müsste. Aufgrund der ab 2012 massiv höheren Mengen an Stromimporten würde das nationale Stromnetz an seine Kapazitätsgrenzen stossen. Der nötige Umbau der Stromproduktionsinfrastruktur (Um- und Neubau von Kraftwerkpark und Netzen sowie Massnahmen zur Reduktion der Stromnachfrage) führt kurz- bis mittelfristig zu sehr hohen Kosten. Die Belastung der Schweizer Wirtschaft im globalen Wettbewerb wäre durch die national steigenden Energiepreise gross. Zudem müsste die Äufnung des Stillegungs- und Entsorgungsfonds neu geregelt werden. 3. Schrittweiser Ausstieg - Stromangebotsvariante 2 Der Bundesrat setzt gestützt auf die aktualisierten Energieperspektiven auf einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und verfolgt somit die Stromangebotsvariante 2 weiter. Das erfordert eine neue Energiepolitik, mit dem Ziel, die gesamte Endenergienachfrage bis 2050 erheblich zu reduzieren (vgl. Grafik 2): Grafik 2: Deckungsbedarf mit neuer Energiepolitik. Zwischen 2015 und 2020 ist ein Ausbau der Speicherpumpen vorgesehen. Für deren Betrieb braucht es zusätzlich rund 6 Milliarden kwh (6 Terawattstunden TWh) Strom, die im oben gezeigten Landesverbrauch noch nicht enthalten sind und den Deckungsbedarf entsprechend erhöhen. Die neue Energiepolitik verstärkt den bisherigen Weg, der auf dem Konzept der 2000-Watt- Gesellschaft oder einer 1 Tonnen CO 2 -Pro-Kopf-Gesellschaft basiert. Im Zentrum stehen die Energieeffizienz und die Förderung der erneuerbaren Energien. Voraussetzung dafür ist ein energiepolitischer und gesellschaftlicher Paradigmenwechsel. Mit der neuen Energiepolitik steigt die Stromnachfrage noch einige Jahre leicht an und sinkt bis 2050 auf 56,4 Milliarden kwh (56,4 Terawattstunden TWh), inklusive Ausbau der Pumpspeicherung auf 61,86 Milliarden kwh. 4/5

8 Medienmitteilung Skizze zur Energiestrategie 2050 Mit einer neuen Energiepolitik können die CO 2 -Emissionen im Energiebereich um 26 Millionen Tonnen CO 2 gegenüber 2009 reduziert werden. Durch die fossile Stromproduktion fallen 2050 je nach Anteil WKK und GuD zwischen 1,09 und 5,9 Millionen Tonnen CO 2 an. Mit einem langfristig gestalteten Ausstieg aus der Kernenergie ist die Äufnung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds gesichert. Ausserdem steht so die erforderliche Zeit zur Erschliessung der Effizienzpotenziale sowie der Potenziale der erneuerbaren Energien zur Verfügung. Die (abdiskontierten) Gesamtkosten der Stromproduktion betragen im Vergleich zur Stromangebotsvariante 1 (197 Mrd. Franken) zwischen 197 und 211 Milliarden Franken. Eine erste grobe Schätzung zeigt: Die volkswirtschaftlichen Kosten für den Um- und Neubau des Kraftwerkparks und für Massnahmen zur Reduktion der Stromnachfrage belaufen sich voraussichtlich auf rund 0,4 bis 0,7% des Bruttoinlandprodukts (BIP). Stromimporte sind weiterhin für den temporären Ausgleich nötig. Es muss ein rascher Um- und Neubau der Übertragungsnetze und ein Umbau der Verteilnetze zu Smart Grids erfolgen. Eine optimale Anbindung ans europäische Netz muss sichergestellt werden. Der Wechsel von einer zentralen zu einer vermehrt dezentralen und unregelmässigen Stromerzeugung führt zu einer grundlegenden Veränderung des Kraftwerkparks: Da die Sonne nicht immer scheint und der Wind nicht immer bläst, müssen künftig entsprechende Reserve- und Speicherkapazitäten bereitgestellt und das bewährte Zusammenspiel zwischen Bandenergie und Spitzenstrom neu gestaltet werden. Der Umbau des Energiesystems Schweiz ist unter Berücksichtigung möglicher Interessenskonflikte sowie Zielsetzungen in den Bereichen Klima-, Gewässer- und Landschaftsschutz und Raumplanung sowie unter Wahrung der bewährten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone zu vollziehen. 5/5

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