Reader zur Besetzung der Schulstellen zum

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1 Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover Postfach Hannover An die Schulleitungen von Grund-, Haupt-, Ober-, Real- und Förderschulen gem. Verteiler Einstellungen zum Niedersächsische Landesschulbehörde Bearbeitet von Marion Leucht Regionalabteilung Hannover Fax: Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Telefon Hannover Reader zur Besetzung der Schulstellen zum Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Schule wurde eine Stelle bzw. wurden mehrere Stellen zugewiesen. Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung der Stellen wurde auf den Zeitraum vom festgelegt. Die Bereitstellung der Stellen-Bewerber-Liste erfolgt unter ab , Uhr. Als Anlage erhalten Sie den aktualisierten Reader zum Verfahren der Besetzung von Schulstellen mit Kopiervorlagen sowie eine Gesamtübersicht der Stellen mit Stellennummern. Die vollständigen Unterlagen (Protokolle aller Vorstellungsgespräche) schicken Sie bitte sofort nach Beendigung der Vorstellungsgespräche und der Auswahl an die u.g. Adresse, spätestens jedoch bis , Uhr an: Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, Am Waterlooplatz 11, Hannover, bei Fr. Vossfeldt (B 228) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage gez. Mau Adresse Am Waterlooplatz Hannover Telefon Fax Internet Bankverbindung Nord/LB (BLZ ) Kto. IBAN BIC NOLA DE 2HXXX

2 - 2 - Dezernat 2 Unterlagen zur Besetzung der Schulstellen zum Landesschulbehörde Zeitrahmen zur Besetzung der Schulstellen Ablauf in Stichworten Vorgehensweise Anlagen: Anlage 1: Liste der Bewerbungen Anlage 2: Einladung zum Vorstellungsgespräch Anlage 3: Einladungsformular Schulbezirkspersonalrat u.a. Gremien der Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Anlage 4: Vorstellungsgespräch Protokoll Anlage 5: Auswahlvorschlag Anlage 6: Stellungnahme Schulpersonalrat/ Gleichstellungsbeauftragte/ Vertrauensperson für Schwerbehinderte der Schule Anlage 7: Rückäußerung Anlage A Für Auskünfte stehen zur Verfügung: Telefonische Auskunft: Frau Vossfeldt, ; Frau Mau, PC-Fax-Nr.: (Fr. Vossfeldt) ; (Fr. Mau) Stand: April 2017

3 - 3 - Zeitrahmen zur Besetzung der Schulstellen zum Ausschreibung der Stellen Pfad: Themen/Lehrkräfte/Einstellungen Die Studienseminare erhalten ebenfalls die Stellenausschreibungen bis vormittags fortlaufend Spätester Eingangstermin für die Bewerbungsunterlagen in den Schulen - persönlich, per Post oder auch per Fax möglich -. Prüfung der Bewerbungsunterlagen Erstellen der Bewerberliste durch die Schulleitung ( Geeignete Bewerbungen, Anlage 1) , Uhr Bereitstellung der Stellen-Bewerber-Liste im Internet Abgleich der Schul-Bewerber-Liste mit der Internetliste, bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die NLSchB. Einladung der Bewerberinnen/Bewerber durch die Schulleitung (Anlage 2: Mustertext)!! Achtung- auch Einladungen an: Schulbezirkspersonalrat / Gleichstellungsbeauftragte und ggf. Vertrauensperson für Schwerbehinderte zu den Vorstellungsterminen an die auf dem Formular angegebene Fax-Nr. senden = Anlage 3, je 1x max Führen der Vorstellungsgespräche (Anlage 4: Protokollformular) Abgabe fortlaufend, aber spätestens bis , Uhr, Übersendung/Überbringung der Unterlagen (siehe Vorgehensweise, Punkt 8) an Fr. Vossfeldt (Zi. B 228) Nds.Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Bitte nur die Bewerbungsunterlagen der vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerber einreichen! Nds. Landesschulbehörde, Hannover: Prüfung der Unterlagen; Entscheidungen und Angebote an die Bewerberinnen/Bewerber bis ,12.00 Uhr.

4 Ablauf in Stichworten zum Einstellungsverfahren zum Vorab bei Bedarf: Auswahlkommission bilden (SVBL 6/11) Vor dem Einstellungsverfahren kann gem. Erlass vom 5/11, SVBL 6/11, eine Auswahlkommission gebildet werden 1) Festlegung von Auswahlkriterien Auswahl / Anzahl der Bewerberinnen / Bewerber Ablauf und Themen der Vorstellungsgespräche 2) Eingang der Bewerbungen Prüfung auf fristgerechten und vollständigen Eingang 3) Anfertigung einer Bewerberliste (Anlage 1) Sortierung nach Lehramt / Lehrbefähigungsfächer(=Ausschreibungsfächer) / Note bei Bewerbungsanzahl > 20, kann die Auflistung auf ca. 20 beschränkt werden, die Gesamtanzahl mit Notenstufe ist dann zu notieren 4) Abrufen der Stellenbewerberliste aus dem stabil-portal, , Uhr Abgleich mit eigener Bew.-Liste; bei Unstimmigkeiten Kontaktaufnahme mit NLSchB 5) Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen Entscheidung über Anzahl der Einladungen (siehe Auswahlkriterien) unter Berücksichtigung der Rangfolge der Bew.-Liste unter Beteiligung der Gremien in der Schule, ggf. unter Beteiligung der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, keine Auslassungen innerhalb der Dezimalstelle einer Note Einladungen an die Bewerberinnen / Bewerber Einladungen an die Gremien der NLSchB Führen der Vorstellungs-(Auswahl)gespräche ab max (vormittags) Für jedes Gespräch ist ein Protokoll zu führen (Anlage 4) Nach dem jeweiligen Gespräch Aushändigung Anlage 7 mit entsprechendem Hinweis 6) Auswahlentscheidung / Rangfolge / Auswahlvorschlag Begründete Rangfolge erstellen ggf. unter Abwägung von gewünschten Zusatzqualifikationen u.ä. Auswahlvorschlag (Anlage 5) 7) Unterlagen fristgerecht an die NLSchB fortlaufend, spätestens bis , Uhr Auswahlvorschlag/Rangfolge mit nachvollziehbarer Begründung (Anlage 5), Bew.-Liste aus stabil.niedersachsen und eigene Liste der Bewerbungen (Anlage 1) begründete Auswahl der einzuladenden Bewerberinnen/Bewerber und Auswahlkriterien Protokolle aller Vorstellungsgespräche (Anlage 4), Stellungnahme des Schulpersonalrates (PR), Gleichstellungsbeauftragte (G) bzw. Vertrauensperson für Schwerbehinderte der Schule (SBV) zum Vorschlag (Anlage 6). (Bewerbungsunterlagen der Platzierten.) an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Fr. Vossfeldt oder Frau Mau, Dez.2, direkt auf den Tisch Postfach Hannover

5 Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, Dezernat Erläuterungen zum Einstellungsverfahren zum gem. Erlass März 2017 Allgemein Mit Einführung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen entscheidet die Schulleiterin / der Schulleiter in allen Angelegenheiten, in denen nicht eine Konferenz oder der Schulvorstand zuständig ist unter Beteiligung der Schulgremien (Schulpersonalrat, Gleichstellungsbeauftragte ggf. für die Schule zust. Vertrauensperson für Schwerbehinderte). Im Einstellungsverfahren werden die Gremien der Behörde (Schulbezirkspersonalrat (SBPR), Gleichstellungsbeauftragte (GL), ggf. Vertrauensperson für Schwerbehinderte (SBV)) ebenfalls beteiligt. Die Schulgremien sind aber auf jeden Fall zu beteiligen und nehmen daher u.a. an den Vorstellungsgesprächen teil. Bei Bedarf Auswahlkommission (s. Erlass zum Auswahlverfahren SVBL 06/11) Gemäß o.g. Erlass kann die Schulleiterin / der Schulleiter zwecks Beratung im Einstellungsverfahren eine Auswahlkommission bilden incl. der Gremien der Schule (Schulpersonalrat, Gleichstellungsbeauftragte ggf. für die Schule zust. Vertrauensperson für Schwerbehinderte ). Die Gremien der Behörde (Schulbezirkspersonalrat (SBPR), Gleichstellungsbeauftragte (GL), ggf. Vertrauensperson für Schwerbehinderte (SBV)) sind ebenfalls im Verfahren zu beteiligen. Zu 1) Festlegung von Auswahlkriterien Es werden von der Schulleiterin / dem Schulleiter bzw. von der Auswahlkommission Kriterien für die Auswahl und Anzahl der Bewerberinnen / Bewerber sowie für die Vorstellungsgespräche Ablauf / Themen und Auswahlkriterien / erwünschte* Anforderungen festgelegt, damit die Bedingungen für alle Bewerberinnen und Bewerber gleich sind. Dabei sind rechtliche Vorgaben zu beachten (u.a. Erlass zum Auswahlverfahren, SVBL 06/11). * Erwünschte zusätzliche Anforderungen sind zusätzliche Kriterien, die lediglich bei der Auswahlentscheidung / beim Abwägungsprozess zwischen mehreren Bewerbungen herangezogen werden können. Beispiele: Unterrichtserfahrung, (als Unterrichtserfahrung gelten unterrichtliche Tätigkeiten, die nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes mindestens insgesamt 6 Monate betragen und an einer Schule, Volkshochschule und/oder ähnlichen Einrichtungen erfolgten. Die Tätigkeiten sind durch Dienstzeitbescheinigungen, Ablichtungen der Arbeitsverträge o. ä. nachzuweisen. Nachhilfeunterricht, Hausaufgabenhilfe gelten grundsätzlich nicht als Unterrichtserfahrung in diesem Sinne), abgeschlossene Berufsausbildung / sonstige Tätigkeiten, die für die Arbeit in der Schule förderlich sind, Fortführung von bereits erteiltem Unterricht an dieser Schule, Stärkung der Kontinuität der Arbeit der Schule durch besondere Befähigungen/Zusatzqualifikationen der Bewerberinnen/Bewerber, besonderes Schulprofil. Zu 2) Eingang der Bewerbungen Die Bewerbung (gem. Erlass) erfolgt durch Übersenden der erforderlichen Bewerbungsunterlagen in Papierform an die jeweilige Schule (persönlich, per Fax oder per Post) bis spätestens , vormittags. Der fristgerechte Eingang sowie die Vollständigkeit der Unterlagen sind zu prüfen.

6 - 6 - Zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen zählen: unterschriebener Bewerbungsbogen, unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses über die bestandene 1. Staatsprüfung / bzw. Master of Education, unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses über die bestandene (2.) Staatsprüfung - ohne Zeugnis der Staatsprüfung bewerbungsfähig sind Lehrkräfte, -die ihre Ausbildung bis zum beenden (ggf. vorläufige Zeugnisbescheinigung), -die ihre Ausbildung bis zum beenden, tabellarischer Lebenslauf, ggf. weitere Nachweise gem. Angaben auf dem Bewerbungsbogen. Bewerbungsbogen Die Angaben zum Lehramt / Lehrbefähigungsfächer / Bewerbernote sind auf diesem Bogen bereits von der Niedersächsischen Landesschulbehörde geprüft und können so in die von Ihnen zu erstellende Bewerberliste übernommen werden, sofern die Ausbildung abgeschlossen ist. Im Bewerbungszeitraum finden fortlaufend die Prüfungen statt. Falls mit den Bewerbungsunterlagen die vorläufige Bescheinigung der Prüfung mit eingereicht wird, muss die Bewerbernote ggf. neu berechnet werden. Besonderheiten zu den Bewerbernoten sowie zur Ermittlung der Bewerbernote sind im Anhang (S.10/11) nachzulesen. Bestimmte angegebene zusätzliche Qualifikationen müssen durch Zeugnisse oder Bescheinigungen nachgewiesen werden; u.a.: Deutsch als Fremdsprache; Zertifikat für Sportförderunterricht; Erwerb des Montessori-Diploms; abgeschlossene Berufsausbildung; Rettungsschwimmabzeichen; an HS/RS/OBS: Zusatzqualifikation Informatik. Beamte / unbefristet beschäftigte Lehrkräfte aus anderen Bundesländern müssen eine Freigabeerklärung beifügen. Bewerbungsunterlagen von Interessierten ohne eine für die jeweilige Schulform vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, sog. Quereinsteiger, sind nicht an die Schule(n) zu schicken, da eine Bewerbung erst in der 2. Auswahlrunde und dann nur nachrangig und nach Prüfung der Unterlagen durch die Niedersächsische Landesschulbehörde erfolgen kann. Zu 3) Anfertigen einer Bewerberliste (Anlage 1) Reihenfolge: 1.) Zunächst werden alle Bewerbungen mit passendem Lehramt und den ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächern bzw. dem ausgeschriebenem Lehrbefähigungsfach sortiert (es gibt keine Reihenfolge in der Wertigkeit bei der Auflistung der Lehrbefähigungsfächer). Grundschulen: Realschulen: HS, OBS: OBS (gymnasial): Förderschulen: gleichrangig: GH/GHR; gleichrangig: RS/GHR; gleichrangig: GH/GHR/RS; GY; (ggf. gleichrangig Lehramt berufsbild.* Schulen) Sonderpäd. *Bei Bewerbungen mit der Lehrbefähigung für berufsbild. Schulen bitte nachfragen.

7 - 7 - Erst danach folgen Bewerbungen mit anderen Lehrämtern mit den ausgeschriebenen Fächern bzw. dem ausgeschriebenen Fach: Grundschulen: Realschulen: HS, RS, OBS: OBS (gymnasial): Förderschulen: nachrangig: 1. Lehramt RS; 2. Lehramt GY nachrangig: 1. Lehramt GH, 2. Lehramt GY und berufsbild.* Schulen; nachrangig: Lehramt GY und berufsbild.* Schulen; nachrangig: 1. Lehramt RS, 2. Lehramt GHR, 3. Lehramt GH Erst nach möglicher Umwidmung ohne Fachrichtung: Lehramt GH/GHR/RS; Gy = nur Tarifbeschäftigung möglich *Bei Bewerbungen mit der Lehrbefähigung für berufsbild. Schulen bitte nachfragen. 2.) Sortierung nach der Bewerbernote (siehe auch S.10/11) Die nach den vorgenannten Kriterien ermittelten Bewerberinnen und Bewerber sind aufsteigend mit der besten Note beginnend in einer Liste der geeigneten Bewerbungen (Beispiel: Anlage 1) zusammenzustellen. 1. Ausbildung abgeschlossen, 2. zum Ausbildung beendend - Informationen auf S. 10/11 beachten -, 3. zum Ausbildung beendend - Informationen auf S. 10/11 beachten -. Als gleichrangig trotz der Bewerbernote 0,0- gelten die gemäß 35 ff NLVO durch das MK gleichgestellten oder anerkannten Lehrkräfte weitere Informationen siehe Anhang (S. 10). Bei Eingang von vielen Bewerbungen kann die Eintragung in die Liste auf ca. 20 beschränkt werden -mit einer Notiz über die Gesamtanzahl und der Note: z.b.: insgesamt 35 Bewerbungen bis 5,9. Auslassungen innerhalb der Dezimalstelle einer Note (Bsp. 2,1) sind nicht zulässig! Ausgeschriebene erwünschte Zusatzqualifikationen gelten nicht als Sortierungsmerkmal, sondern finden ggf. im Abwägungsprozess Beachtung. Zu 4) Abrufen der Stellenbewerberliste aus dem stabil-portal Abgleich , Uhr Die eigene Bewerberliste wird mit der Stellen-Bewerber-Liste aus dem Internet abgeglichen. In der 1. Auswahlrunde sind nur Bewerberinnen / Bewerber auf der Stellen-Bewerber-Liste, die sich fristgerecht beworben haben, fristgerecht auf die konkrete Stellen beworben haben und deren Lehrbefähigungsfächer mit der Ausschreibung übereinstimmen / bzw. die das geforderte Fach bei der Ausschreibung Fach/bel. vorweisen. Die von der Schule aufgestellte Bewerberliste bzw. Internetliste ist daraufhin zu prüfen, ob sich Schwerbehinderte unter den Bewerbungen befinden farbig unterlegte Zeile (ggf. steht die Anzahl auf der 1. Seite). Sollte das der Fall sein, muss umgehend die für diese Schule zuständige Vertrauensperson beteiligt werden. Näheres unter Schul-Login / Themen / Interessenvertretung / Schwerbehindertenvertretung / Vertrauensperson / Aufgaben&Rechte. Idealtypisch stimmen beide Listen überein. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesschulbehörde; es dürfen nur Lehrkräfte eingeladen werden, die auf der Liste stehen und sich ordnungsgemäß bei der Schule beworben haben.

8 - 8 - Zu 5) Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen Vorstellungszeitraum: max Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind unabhängig von der Note einzuladen (siehe oben). Die Notenbesten (abgeschlossene Ausbildung) müssen auf jeden Fall eingeladen werden, da gem. Beamtenstatusgesetz die Bewerbernote ein wesentliches Auswahlkriterium darstellt. Die Auswahl erfolgt gemäß 9 BeamtStG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Laut Erlass sind zur Sicherstellung der Personalversorgung grundsätzlich Lehrkräfte, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen oder diese bis zum beenden, vorrangig zu berücksichtigen. Lehrkräfte, die ihre Ausbildung bis zum beenden, sind bis zum Vorliegen der Note der Staatsprüfung auf der Grundlage der Note des Masterabschlusses bzw. der Ersten Staatsprüfung in das Auswahlverfahren mit einzubeziehen. Die Einladungen sind nach der Reihenfolge der Bewerberliste vorzunehmen. Auslassungen innerhalb einer Dezimalstelle der Note (Bsp. 2,1) sind nicht zulässig, so dass von der Anzahl der Einladungen von der ggf. zuvor festgelegten Anzahl abzuweichen ist. Auslassungen von ganzen Noten bedürfen einer ausführlichen, justiziablen Begründung. Liegen sehr viele geeignete Bewerbungen vor, kann die Liste beginnend mit der besten Note auf die Bewerbungen begrenzt werden, aus denen eine ausreichende Anzahl für die Vorstellungsgespräche ausgewählt werden können (s. Auswahlkriterien). Zusätzlich zu den schulischen Gremien sind auf jeden Fall auch die Gremien der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu den Vorstellungsgesprächen einzuladen. Bitte benutzen Sie hierzu das Einladungsformular (Anlage 3) und senden Sie es je 1x an die jeweils angegebene Fax-Nummer: Schulbezirkspersonalrat (SBPR), Gleichstellungsbeauftragte/r (GL) im Falle der Bewerbung von Schwerbehinderten Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover (SBV). Zu 6) Führen der Vorstellungs-(Auswahl)gespräche Die Vorstellungsgespräche haben das Ziel, einen persönlichen Eindruck von den Bewerberinnen und Bewerbern zu gewinnen und festzustellen, ob sie auf Grund der festgelegten Auswahlkriterien für diese Stelle an der Schule geeignet sind. Über den Verlauf jedes Gesprächs ist ein aussagekräftiges Protokoll zu führen - nur Stichworte reichen nicht aus (Anlage 4). Im Anschluss an das jeweilige Gespräch geben Sie bitte das Rückäußerungsformular (Anlage 7) mit dem Hinweis mit, dass dieses erst nach dem Stellenangebot durch die Niedersächsische Landesschulbehörde zum Einsatz kommen wird. Achtung: Falls die Bewerberin/der Bewerber in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, ist zu klären, ob eine einvernehmliche, termingerechte Vertragsauflösung möglich ist. Bitte im Protokoll vermerken.

9 - 9 - Zu 7) Auswahlentscheidung / Rangfolge / Auswahlvorschlag Nach den Vorstellungsgesprächen erfolgt ggf. durch die Auswahlkommission unter Beteiligung der schulischen Gremien - eine Auswahlentscheidung über die Rangfolge des Auswahlvorschlages (Anlage 5). Für den Abwägungsprozess sind neben der Bewerbernote, die schulischen Auswahlkriterien (s. dort) sowie der persönliche Eindruck aus dem Vorstellungsgespräch mit hinzuzuziehen. Die Ausbildungsnote darf nur als Tendenz zur Feststellung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung mit herangezogen werden. Bitte beachten: Anlage 5: Die Auswahlentscheidung ist vergleichend zu begründen; ein Hinweis auf das Protokoll ist nicht ausreichend. Ein Notensprung bedarf einer ausführlichen und nachvollziehbaren Begründung. Beispielhaft kurze Formulierungsmöglichkeiten für die Begründung der Auswahlentscheidung: Die Bewerberin/der Bewerber überzeugt durch fundierte Ausführungen in allen festgelegten Themenbereichen und bringt zusätzlich die für die Schule gewinnbringende (Zusatz-)Qualifikation xy mit; daher Platz 1. Die Bewerberin/der Bewerber überzeugt im Vergleich zu Platz 1 überwiegend in, deshalb Platz 2. Platz 3 weist zwar die beste Bewerbernote auf, stellt aber im Gegensatz zu den Vorplatzierten nur in einigen Bereichen (xy ) überzeugende Ausführungen dar / überzeugt nicht in den Bereichen (yx ). Anlage 6 Die Stellungnahme der schulischen Gremien ist in dieser Anlage zu dokumentieren. Zu 8) Unterlagen fortlaufend an die NLSchB jedoch spätestens bis , Uhr Der Auswahlvorschlag (Anlage 5) wird mit den anderen Unterlagen sofort nach Beendigung des Auswahlverfahrens - spätestens jedoch bis zum , Uhr - an die Niedersächsische Landesschulbehörde geschickt. Eine abschließende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung erfolgt durch die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Unterlagen der vorgeschlagenen Bewerberinnen / Bewerber sind in folgender Reihenfolge vorzulegen: 1. Auswahlvorschlag/Rangfolge mit nachvollziehbarer Begründung (Anlage 5), 2. Bew.-Liste aus stabil.niedersachsen und 3. eigene Liste der Bewerbungen (Anlage 1) 4. begründete Auswahl der einzuladenden Bewerberinnen/Bewerber und Auswahlkriterien 5. alle Protokolle der Vorstellungsgespräche (Anlage 4), 6. Stellungnahme des Schulpersonalrates (PR), Gleichstellungsbeauftragte (GL) bzw. Vertrauensperson für Schwerbehinderte der Schule (SBV) zum Vorschlag (Anlage 6). 7. Bewerbungsunterlagen der Platzierten. Von den in den Schulen eingegangenen Bewerbungsunterlagen werden nur die bei der Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, eingereicht, die auf dem Auswahlvorschlag als Bewerberinnen und Bewerber stehen.

10 Alle Übrigen sind ca. zwei Monate in den Schulen aufzubewahren. Nach dieser Frist können sie auf Anforderung zurückgegeben oder sachgerecht vernichtet werden. Es wird empfohlen, auf Fragen der Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Auswahlentscheidung Auskunft darüber zu geben, auf welchem Rangplatz sie stehen (bzw. dass sie nicht vorgeschlagen wurden). Die Auswahlentscheidung wird aber von der Niedersächsischen Landesschulbehörde getroffen und von dort mitgeteilt. Anhang: Besonderheiten bei der Bewerbernote: Es sind grundsätzlich die Lehrkräfte vorrangig zu berücksichtigen, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen oder diese bis zum beenden. Bis zum Vorliegen der Note der (2.) Staatsprüfung sind diese Lehrkräfte im Auswahlverfahren, die mit der Bew.-Note >5,1 in der Bewerberliste stehen, auf der Grundlage der Note des Masterabschlusses bzw. der 1. Staatsprüfung mit einzubeziehen. Die Ausbildungsnote (= Ausbildungsnachweise), sofern beigefügt, kann nur im Abwägungsprozess bei der Auswahlentscheidung mit in Betracht gezogen werden. Erst danach kommen die Bewerberinnen/Bewerber in Frage, die die Ausbildung zum beenden. Dann gilt auch in diesem Bewerberkreis, dass die Note des Masterabschlusses bzw. der 1. Staatsprüfung zu beachten ist. Als gleichwertig gelten auch die gemäß 35 ff NLVO durch das MK gleichgestellten oder anerkannten Lehrkräfte mit der Bewerbernote 0,0, die eine Lehramtsausbildung in einem Land der Europäischen Union oder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz abgeschlossen und eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben (direkte Anerkennung oder nach absolviertem Anpassungslehrgang oder nach abgelegter Eignungsprüfung) bzw. die Lehrkräfte, die vom Land Niedersachsen die NBQFG-Gleichwertigkeit vorlegen. Die Bewerbernote 9 steht bei pensionierten Lehrkräften. Ermittlung der Bewerbernote Die Bewerbernote berechnet sich bei zweiphasiger Ausbildung folgendermaßen (hier ist zu runden): Beispiel 1: Beispiel 2: Gesamtnote des Zeugnisses der 1. Staatsprüfung/Masterabschluss einfach 1,2 1, 2 Gesamtnote des Zeugnisses der (2.) Staatsprüfung dreifach 1,1 x 3 = 3,3 1,7 x 3 = 5,1 Summe von 1. und 2. addieren und durch 4 dividieren ergibt die für die Auswahlentscheidung maßgebliche Bewerbernote-eine Stelle nach dem Komma wird gerundet. 4,5 : 4 = 1,12 =1,1 6,3 : 4 = 1,57 =1,6 Noch keine Note für das 2. Examen: Gesamtnote des Zeugnisses der 1. Staatsprüfung/Masterabschluss einfach Platzhalter für 2. Examen = 7,0 = dreifach Summe von 1. und 2. addieren und durch 4 dividieren ergibt die Bewerbernote 1,2 7,0 x 3 22,2:4=5.55= 5,6 Zum Nachvollziehen (z.b. bei Bewerbernoten aus anderen Bundesländern): Maßgebend für die Ermittlung der Bewerbernote ist die in den Zeugnissen der 1. Staatsprüfung/Master of Education und (2.) Staatsprüfung ausgewiesene Gesamtnote: Die Gesamtnote ist mit einer Dezimalstelle nach dem Komma zu werten, wenn diese Angabe im Zeugnis als Gesamtergebnis ausdrücklich ausgewiesen ist, z. B. Gesamtergebnis Gut (2,4). Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: Gesamtnote: 3,4 = 3,4 Gesamtnote: 3 = 3 (auch wenn ggf. Einzelnoten mit Dezimalstellen aufgelistet sind)

11 Ist im Zeugnis keine Gesamtnote angegeben, so ist diese aus den einzelnen Noten arithmetisch mit einer Dezimalstelle zu ermitteln; hierbei ist nicht zu runden (2,16=2,1). Übersichten der Landkreise: Regionalabteilung Braunschweig 101 Braunschweig, Stadt 102 Salzgitter, Stadt 103 Wolfsburg, Stadt 151 Gifhorn 152 Göttingen 153 Goslar 154 Helmstedt 155 Northeim 156 Osterode am Harz 157 Peine 158 Wolfenbüttel Regionalabteilung Hannover 201 Hannover, Stadt 251 Diepholz 252 Hameln-Pyrmont 253 Hannover, Region (ohne Stadt) 254 Hildesheim 255 Holzminden 256 Nienburg (Weser) 257 Schaumburg Regionalabteilung Lüneburg 351 Celle 352 Cuxhaven 353 Harburg 354 Lüchow-Dannenberg 355 Lüneburg 356 Osterholz 357 Rotenburg (Wümme) 358 Heidekreis 359 Stade 360 Uelzen 361 Verden Regionalabteilung Osnabrück 401 Delmenhorst, Stadt 402 Emden, Stadt 403 Oldenburg, Stadt 404 Osnabrück, Stadt 405 Wilhelmshaven, Stadt 451 Ammerland 452 Aurich 453 Cloppenburg 454 Emsland 455 Friesland 456 Grafschaft-Bentheim 457 Leer 458 Oldenburg, Landkreis 459 Osnabrück, Landkreis 460 Vechta 461 Wesermarsch 462 Wittmund

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