Geschäftsordnung des Präsidiums (GO Präsidium) der Verbandsgruppe Hannover im Skatverband Niedersachsen-Bremen e.v. in der Fassung vom
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- Lars Siegel
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1 Geschäftsordnung des Präsidiums i.d.f. vom 21. Januar 2017 Seite 1 / 6 Geschäftsordnung des Präsidiums (GO Präsidium) der Verbandsgruppe Hannover im Skatverband Niedersachsen-Bremen e.v. in der Fassung vom Allgemeines Gemäß 20 Absatz 2 g) der Satzung der Verbandsgruppe Hannover. gibt sich das Präsidium die nachfolgende Geschäftsordnung. Die Aufgaben des Präsidiums sind zusammenfassend im 20 der Satzung der Verbandsgruppe Hannover beschrieben. Seine Aufgaben nimmt das Präsidium folgendermaßen wahr: 1.1 durch Sitzungen des Präsidiums. Die Einladung zur Sitzung erfolgt durch den Präsidenten, der auch den Vorsitz führt. Im Verhinderungsfall werden diese Aufgaben durch einen Vertreter entsprechend der unter 19 Absatz 1 der Satzung aufgeführten Reihenfolge wahrgenommen. 1.2 durch eigenverantwortliche Bearbeitung der den einzelnen Mitgliedern des Präsidiums übertragenen Aufgaben. Näheres ergibt sich aus der unter Punkt 3 dieser GO aufgeführten Aufgabenverteilung des Präsidiums. 2. Sitzungen des Präsidiums 2.1 Die Einladung zu einer Sitzung hat grundsätzlich zwei Wochen vorher schriftlich oder fernmündlich unter Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte zu erfolgen. 2.2 Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Präsidiumsmitglieder anwesend ist. 2.3 Über die Sitzungen sind Niederschriften (Protokolle) zu fertigen. 2.4 Die Niederschriften (Protokolle) sind den Mitgliedern des Präsidiums innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung zuzustellen. 2.5 Allgemein interessierende Beschlüsse sind in geeigneter Form zu publizieren. 2.6 Sitzungen des Präsidiums sind nicht öffentlich. Es dürfen nur die endgültigen Entscheidungen wiedergegeben werden, nicht aber die unterschiedlichen Meinungen der einzelnen Mitglieder. 2.7 Der Sitzungsleiter (Versammlungsleiter) kann andere Personen zu den Sitzungen einladen, wenn es für einzelne Tagungsordnungspunkte notwendig erscheint. Eingeladene haben in vollem Umfang die Vertraulichkeit zu wahren. 2.8 Mitglieder des Präsidiums haben das Recht, während der Sitzung Anträge einzubringen. Anträge zur GO haben dabei den Vorrang. Der Sitzungsleiter hat die Pflicht, über Anträge zur Geschäftsordnung vorrangig abstimmen zu lassen.
2 Geschäftsordnung des Präsidiums i.d.f. vom 21. Januar 2017 Seite 2 / Antrag auf Ende der Debatte kann nur von einem Mitglied des Präsidiums gestellt werden, das noch nicht zu diesem Punkt der Tagesordnung gesprochen hat Beschlüsse werden mit Mehrheit der teilnehmenden Präsidiumsmitglieder gefaßt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung eines Antrages. Sind Stellungnahmen oder Entscheidungen des Präsidiums unumgänglich, so entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Sitzungsleiters. 3. Aufgabenverteilung des Präsidiums 3.1 Der Präsident (-in) Der Präsident vertritt die Verbandsgruppe Hannover gerichtlich und außergerichtlich, jeweils zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied gemäß 19 der Satzung. Nach innen vertritt der Präsident die Verbandsgruppe Hannover allein. Er ist bei seinen Entscheidungen an die Beschlüsse der Organe gebunden, kann aber Sachentscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen sofort treffen. Über wesentliche Entscheidungen ist das Präsidium nachträglich zu unterrichten. Der Präsident koordiniert die Arbeit innerhalb des Präsidiums, hält Verbindung zu den Vorständen der Mitglieds-Vereine und zu den Präsidenten der anderen Verbandsgruppen des Landesverbandes sowie zu dessen Präsidium und repräsentiert die Verbandsgruppe Hannover bei Veranstaltungen. Aufgrund der geographischen Ausdehnung der Verbandsgruppe Hannover erfolgt die Repräsentation ggf. durch einen Vertreter des Präsidenten. Er leitet die Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlung. Er erarbeitet alljährlich zusammen mit anderen Präsidiumsmitgliedern den Jahresbericht der Verbandsgruppe Hannover. Er ist zuständig für die Beschaffung und Bevorratung von Verbandsabzeichen und Urkunden. 3.2 Der Kassenwart (-in) Dem Kassenwart obliegt die gesamte Verwaltung der Finanzen des Verbandsgruppe Hannover und die Vertretung des Präsidenten gemäß 19 I der Satzung i.v.m. Nr. 1.1 dieser Geschäftsordnung, bei Abwesenheit. Er haftet persönlich für die Richtigkeit des Kassenbestandes und berichtet dem Präsidium auf Aufforderung über die Kassenlage. Ohne Belege dürfen keine Geldmittel, auch nicht vorübergehend, aus der Kasse entnommen werden. Der Kassenwart zieht zu Beginn eines jeden Jahres die Beiträge von den Vereinen ein und erstellt aufgrund der Stärkemeldungen der Vereine eine
3 Geschäftsordnung des Präsidiums i.d.f. vom 21. Januar 2017 Seite 3 / 6 Mitgliederübersicht, die er - wie den Beitrag - termingerecht an den SkVNB weiterleitet. Gleiches gilt für die anderen von den Vereinen bzw. an die Vereine zu zahlenden Beträge (z. B. Startgeld, Kartengeld, Zuschüsse). Er erstellt zum Ende des Jahres den Kassenbericht sowie den Etat des kommenden Jahres und läßt die Kasse prüfen. Der Kassenwart kauft die Ehrenpreise nach Vorgabe des dafür zuständigen Mitglieds des Präsidiums ein. Der Kassenwart wickelt mit den Vereinen und mit der Geschäftsstelle des DSkV die Anträge auf Grand-Ouvert-Urkunden entsprechend den Festlegungen des DSkV ab. Weiteres wird durch die Spesenordnung der Verbandsgruppe Hannover in der jeweils gültigen Fassung geregelt. 3.3 Der Turnierwart (-in) Dem Turnierwart obliegen die technische Organisation und die Leitung der Meisterschaften und der Veranstaltungen in der Verbandsgruppe. Er erarbeitet dafür Vorschläge und Richtlinien. Der erste Spielleiter wird in der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch den Ligaobmann (zgl. stellv. Turnierwart) vertreten. Der Turnierwart koordiniert alle Maßnahmen zur Durchführung der Veranstaltungen der Verbandsgruppe Hannover. Dem Turnierwart obliegt das Passwesen der Verbandsgruppe und hält dicht Verbindung zum Ligaobmann bzgl. Spielberechtigungen im Ligaspielbetrieb. Er ist zuständig für die Informationen an den SkVNB und die Vereine in Bezug auf die Teilnehmer an den Deutschen Meisterschaften. Er steht den Vereinen auf Anforderung bei der Durchführung ihres Spielbetriebs beratend zur Verfügung. Er ist zuständig für die Erstellung und die Führung der Ranglisten der Verbandsgruppe Hannover. Er beschafft und bevorratet die Spiellisten und Spielkarten für den Eigenbedarf des Verbandsgruppe. Er erstellt die Stärkemeldung der Verbandsgruppe und legt anhand der gemeldeten Einzelmitglieder die Quoten für die Meisterschaften der Verbandsgruppe für das lfd. Jahr fest. Die Stärkemeldung sendet er an den Kassenwart zur weiteren Veranlassung. 3.4 Der Ligaobmann (stellv. Turnierwart) Der Ligaobmann organisiert den gesamten Ligaspielbetrieb in der VG30, in der Verbandsliga und Bezirksliga.
4 Geschäftsordnung des Präsidiums i.d.f. vom 21. Januar 2017 Seite 4 / 6 Weiter vertritt er den Turnierwart bei Abwesenheit und unterstützt den Turnierwart bei der Ausrichtung von Turnieren innerhalb der Verbandsgruppe 30. Der Ligaobmann teilt den teilnehmen Mannschaften den Spielplan, die Ergebnisse und alle sonstigen Informationen in geeigneter Weise mit. Er leitet die letzten zentralen Spieltage der Ligasaison an einem gemeinsamen Ort und spricht die Örtlichkeit vorher mit dem Präsidium ab. Ansonsten ist er an 6 und 7 der Spielordnung gebunden. 3.5 Die Damenreferent/in Die Damenreferentin ist zuständig für die Vertretung der Dameninteressen. Sie steht den Vereinen in diesem Sinne beratend zur Verfügung und ist die Kontaktperson für die Damenreferentin des SkVNB. Sie erarbeitet Vorschläge und Richtlinien, die der Ausbildung und der Gewinnung von weiblichen Mitgliedern dienen. Eine solche Erarbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Verbandsgruppen und der Damenreferentin des SkVNB. Sie ist verantwortlich für die Durchführung und die Organisation von Damenveranstaltungen der Verbandsgruppe Hannover, soweit sie nicht in das Ressort des Spielleiters fallen. 3.6 Der Jugendreferent (-in) Dem Jugendreferent obliegt die gesamte Jugendarbeit der Verbandsgruppe Hannover. Er erarbeitet Vorschläge und Richtlinien, die der Ausbildung und der Gewinnung von jugendlichen Mitgliedern dienen. Eine solche Erarbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den anderen Verbandsgruppen und dem Präsidium des SkVNB. Er steht den Vereinen bei deren Jugendarbeit beratend zur Verfügung. Er ist verantwortlich für die Durchführung und die Organisation der Jugendmeisterschaften der Verbandsgruppe Hannover, soweit sie nicht gemeinsam mit den Meisterschaften für Damen, Herren und Senioren durchgeführt werden. 3.7 Der Schriftführer (-in) Dem Schriftführer obliegt die Fertigung und Versendung der Niederschriften (Protokolle) über die Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlungen der Verbandsgruppe Hannover. Er unterstützt den Präsidenten und den Spielleiter bei Erstellung und Versand der jährlichen Rundbriefe an die Vereine. Der Schriftführer wirkt außerdem am sonstigen Schriftverkehr des Skatverbandes Niedersachsen-Bremen e.v. aktiv mit.
5 Geschäftsordnung des Präsidiums i.d.f. vom 21. Januar 2017 Seite 5 / 6 Er unterstützt den Sitzungsleiter / Versammlungsleiter bei der Vorbereitung und der Durchführung der Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlung. Der Schriftführer ist zuständig für das Pressewesen in enger Abstimmung und Unterstützung des übrigen Präsidiums. Kontakte zur Presse und zu anderen öffentlichen Medien werden von ihm geführt. Er unterstützt die Vereine bei ihrer Pressearbeit insbesondere mit dem Schwerpunkt der Mitgliederwerbung. Die Verbandsgruppe betreffende Medienangelegenheiten (z. B. Informationen, Mitteilungen), soweit sie auch im Innenverhältnis von Interesse sind, stimmt er mit dem Präsidenten ab. 3.8 Der Schiedsrichterobmann Der Schiedsrichterobmann betreut die Schiedsrichter der Verbandsgruppe Hannover und ist Kontaktperson für den Schiedsrichterobmann des SkVNB entsprechend der Schiedsrichterordnung des DSkV. Er unterstützt den Schiedsrichterobmann des Landesverbands bei der Planung und ggf. bei der Durchführung der Schiedsrichterlehrgänge. Er ermittelt den Bedarf an Skatordnungen, die er für die Durchführung seiner Aufgaben auf Verbandsgruppenebene benötigt, und meldet dan Bedarf an den Schiedsrichterobmann des SkVNB. Der Schiedsrichterobmann führt selbstständig Schiedsrichterlehrgänge durch. Weiter versucht er einen jährlichen Schiedsrichterpokal durchzuführen. 3.9 Der Internetbeauftragte (IB) Der IB ist in sachlicher/technischer Abstimmung mit dem IB des SkVNB verantwortlich für den Auftritt der Verbandsgruppe im Internet / die Pflege der Homepage der Verbandsgruppe, die Einrichtung und Pflege der Grunddaten von Mitglieds-Vereinen. Dazu gehört insbesondere die zeitnahe Aktualisierung von Informationen zu geplanten Veranstaltungen und des Ligabetriebs der Verbandsgruppe und der dort erzielten Ergebnisse. Er steht den IB der Vereine bei Bedarf unterstützend zur Verfügung. 4. Allgemeine Bestimmungen 4.1 Die Tätigkeiten der Mitglieder des Präsidiums und der Mitglieder des Landesverbandsgerichts sind ehrenamtlich. Kosten und Spesen der Mitglieder des Präsidiums werden entsprechend der geltenden Spesenordnung der Verbandsgruppe Hannover abgerechnet.
6 Geschäftsordnung des Präsidiums i.d.f. vom 21. Januar 2017 Seite 6 / 6 Nach ihrem Ausscheiden aus dem Präsidium, durch Abwahl oder Rücktritt, haben die Mitglieder des Präsidiums alle in ihrem Besitz befindlichen Materialien und Akten der Verbandsgruppe an diese zurückzugeben. 4.2 Jedes Präsidiumsmitglied kann nach Abstimmung im Präsidium die Mitglieder der Vereinsvorstände, die seinem Ressort entsprechende Aufgaben wahrnehmen, zu Informations- und Beratungszwecken einladen (Ausschüsse). 4.3 Die gegenseitige Vertretung ist wie folgt geregelt: Präsident / Kassenwart Schriftführer / Präsident Turnierwart / Ligaobmann Damenreferent / Jugendreferent Der Kassenwart wird im Verhinderungsfalle durch den Schriftführer vertreten. Zur Sicherstellung des Informationsflusses und der Kontinuität der Aufgabendurchführung ist jedes Mitglied des Präsidiums verpflichtet, seinen Vertreter über die wesentlichen Vorgänge auf dem Laufenden zu halten. Davon unabhängig erhält der Präsident und im Verhinderungsfall sein Vetreter von jedem Vorgang einen Nebenabdruck, soweit sie sich die Bearbeitung des Vorganges nicht selbst vorbehalten haben. 5. Inkrafttreten der Geschäftsordnung Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung 2017 am , dass Präsidium umzugliedern bzw. zu erweitern, war diese Neufassung der Geschäftsordnung erforderlich. Diese Neufassung tritt somit mit Wirkung zum in Kraft.
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