#öaab-info. Entlastungen für alle Pendlerinnen und Pendler tritt das größte Pendlerreformpaket seit 25 Jahren in Kraft.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "#öaab-info. Entlastungen für alle Pendlerinnen und Pendler tritt das größte Pendlerreformpaket seit 25 Jahren in Kraft."

Transkript

1 #öaab-info eine information des öaab Entlastungen für alle Pendlerinnen und Pendler 2013 tritt das größte Pendlerreformpaket seit 25 Jahren in Kraft. Foto: ÖAAB Die Neuerungen auf einen Blick: Ausweitung der Pendlerpauschale auf Teilzeitkräfte und Wochenpendler Einführung des Pendlereuro Verdoppelung des Pendlerzuschlags für Kleinverdienerinnen und Kleinverdiener Steuerfreies Jobticket für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Nr. 01a März 2013 Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1010 Wien, P.b.b. Sponsoring-Post Znr. 02Z033906

2 2 3 INFO PENDLER Mehr Geld für Pendlerinnen und Pendler Pendlereuro durchgesetzt Die Neuerungen auf einen Blick Einführung des Pendlereuro bringt mehr Geld ins Börsel Pendlereuro-Plakate.indd 1 Künftig gibt es zusätzlich zur Pendlerpauschale einen Pendlereuro, das heißt 1 Euro pro Kilometer Arbeitsweg im Jahr (jeweils für den Hin- und Retourweg von der Wohn- zur Arbeitsstätte) als Absetzbetrag, also direkt ausgezahlt und zwar unabhängig vom Einkommen, sowohl für Bezieherinnen und Bezieher der kleinen und großen Pendlerpauschale :51:00 Verdopplung des Pendlerzuschlags Alle Kleinverdienerinnen und Kleinverdiener, die mit ihrem geringen Verdienst keine Lohnsteuer zahlen, erhalten ab 2013 als Pendler bis zu 290 Euro Pendlerzuschlag (statt bisher 141 Euro). Ausweitung der Pendlerpauschale auf Teilzeitkräfte & Wochenpendler Sie haben künftig aliquote Ansprüche. Bisher musste man mindestens 11 Mal pro Monat zu seinem Arbeitsplatz pendeln, um eine Pendlerpauschale zu erhalten. Künftig gibt es bereits für einen Pendeltag pro Woche ein Drittel, für zwei Arbeitstage pro Woche zwei Drittel und ab 11 Arbeitstagen pro Monat die volle Pauschale. Davon profitieren v.a. viele berufstätige Frauen, die bisher gar keine Ansprüche hatten. Steuerfreies Jobticket für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2013 können Betriebe all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nicht nur wie bisher Bezieherinnen und Beziehern der Pendlerpauschale) freiwillig ein Jobticket zur Verfügung stellen. Diese Netzkarte (gleichgültig für welche Strecke) ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Impressum: Herausgeber: Wiener Pressverein Medieninhaber: Wiener Pressverein (Vorstand: Dir. Walter Mayr, Dr. Kurt Wagner, Petra Reisinger-Bangerl, BOR Rudolf Habeler) Blattlinie: Wiener Programm des ÖAAB Chefredaktion: Mag. Nikola König Redaktion und Anzeigenverwaltung: Sabine Egerer, Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien, 01/ Layout: Albrecht Oppitz Herstellung: Druckerei Ferdinand Berger & Söhne GmbH, Wiener Strasse 80, 3580 Horn. Namentlich gezeichnete Artikel müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.

3 INFO PENDLER 3 Im Frühjahr 2012 hat der ÖAAB eine bundesweite Kampagne zur Reform der Pendlerpauschale gestartet und bis Ende des Jahres mit der Regierung ein Maßnahmenpaket für die Pendlerinnen und Pendler verhandelt. Nun steht das Endergebnis fest: Es bringt ab 2013 jährlich rund 150 Millionen Euro mehr für unsere Pendlerinnen und Pendler. Damit ist uns die größte Reform seit Einführung der Pendlerpauschale durch Alois Mock vor 25 Jahren gelungen. ÖAAB-Bundesobfrau Johanna Mikl-Leitner 150 Millionen Euro mehr für unsere Pendlerinnen und Pendler Das Pendlerpaket wurde im Nationalrat beschlossen und tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Die Neuerungen für Pendlerinnen und Pendler im Überblick: Das bisherige System der kleinen und großen Pendlerpauschale mit Freibeträgen wird beibehalten, jedoch werden die Anspruchsvoraussetzungen verbessert und viele Ungerechtigkeiten beseitigt. Teilzeitkräfte und Wochenpendler haben künftig aliquote Ansprüche. Bisher musste man mindestens elf Mal pro Monat zu seinem Arbeitsplatz pendeln, um Pendlerpauschale zu erhalten. Künftig gibt es bereits für einen Pendeltag pro Woche ein Drittel, für zwei Arbeitstage pro Woche zwei Drittel und ab drei Arbeitstagen pro Woche wie bisher - die volle Pauschale. Neu ist, dass alle Pauschalbezieherinnen und -bezieher einmal im Jahr zusätzlich einen Pendlereuro pro Kilometer Arbeitsweg (jeweils für den Hin- und Retourweg von der Wohn- zur Arbeitsstätte) als Absetzbetrag erhalten und zwar unabhängig von Einkommen und Zumutbarkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer zahlen, wird der Pendlerzuschlag von 141 auf 290 Euro angehoben. Zusammen mit der Negativsteuer in der Höhe von 110 Euro erhalten somit Personen, die weniger als Euro brutto verdienen bis zu 400 Euro Steuergutschrift. Die Berechnung erfolgt über die jährlich geleisteten Sozialversicherungsbeiträge. Künftig bekommt man jedoch 18 statt bisher 15 Prozent der SV-Beiträge als Steuerguthaben zurück. Als zusätzliche Maßnahme wird der Pendlerzuschlag auch für Einkommen mit niedriger Lohnsteuer abgestuft, damit es zu keinen steuerlichen Nachteilen kommt können Betriebe allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nicht nur jenen, die pendeln) freiwillig ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel gratis zur Verfügung stellen. Diese Netzkarte (gleichgültig für welche Strecke) ist steuerfrei. Foto: MEV

4 4 INFO PENDLER Pendlerpauschale Die derzeitigen Richtsätze der Pendlerpauschale gelten auch für diese wurden zuletzt für das Arbeitsjahr 2011 um rund 10 Prozent erhöht. Die Pendlerpauschale senkt die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Je nach Höhe des Einkommens erhält man daher zwischen 36,5 und 50 Prozent des Pendlerpauschalbetrages effektiv von der Steuer zurück. Anspruchsvoraussetzungen: Bis 31. Dezember 2012 gibt es die Pendlerpauschale nur dann, wenn man den Arbeitsweg mindestens elf Mal pro Monat zurücklegt und keine kostenlose Transportmöglichkeit hat. Feiertage, Urlaube und Krankenstände sind dabei nicht zu berücksichtigen. Die Pendlerpauschale steht auch für Karenz urlaube zu, die nicht über ein Kalenderjahr hinausreichen. NEU: Die Elf-Tagesklausel wird abgeschafft: Wer mindestens einmal in der Woche vom Wohnort zur Arbeitsstätte pendelt, erhält die Pendlerpauschale zu einem Drittel. Wer zwei Mal in der Woche pendelt, erhält die Pendlerpauschale zu zwei Dritteln. Wer drei Mal in der Woche pendelt, erhält die Pendlerpauschale in vollem Umfang. Bei mehreren Wohnsitzen ist die Pendlerpauschale nur einmal zu berücksichtigen. Wenn Familienheimfahrten als Werbungskosten berücksichtigt werden, besteht kein Anspruch auf Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte. Werkverkehrsregelung: Wer überwiegend einen kostenlosen Werkverkehr nützen kann, hat keinen Anspruch auf Pendlerpauschale. Erwachsen für die Beförderung im Werkverkehr Kosten, so sind diese als Werbungskosten zu berücksichtigen. Wer vom Wohnsitz zur Einstiegstelle des Werkverkehrs mit einem eigenen Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel anreisen muss, kann sich diese Wegstrecke nach den Kriterien der Pendlerpauschale abgelten lassen. KLEINE PENDLERPAUSCHALE öffentliches Verkehrsmittel zumutbar Entfernung Betrag pro Jahr bis km / 2010 seit 2011 / darüber 1.735, GROSSE PENDLERPAUSCHALE öffentliches Verkehrsmittel unzumutbar Entfernung Betrag pro Jahr bis km / 2010 seit 2011 / , , , darüber 3.151,

5 INFO PENDLER 5 Neue Dienstwagenregelung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug (Dienstfahrzeug) auch privat nutzen dürfen (Sachbezug), haben ab 2013 keinen Anspruch auf Pendlerpauschale mehr. Beantragung: Die Beantragung der Pendlerpauschale erfolgt wie bisher im Betrieb mit dem Formular L34 und kann vom Dienstgeber bereits bei der Gehaltsberechnung berücksichtigt werden. Bei der Arbeitnehmerveranlagung kann die Pendlerpauschale fünf Jahre rückwirkend unter Punkt 718 als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die große Pendlerpauschale erhält man auch in Zukunft wie bisher bereits ab zwei Kilometern Arbeitsweg, wenn die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist sowie bei permanentem Bereitschaftsdienst. Für Behinderte, die einen Ausweis gemäß 29b Straßenverkehrsordnung (StVO) besitzen, ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln jedenfalls unzumutbar. Sie erhalten die große Pendlerpauschale. Die kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erst ab 20 Kilometern Arbeitsweg zu, wenn die Fahrt von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zumutbar ist. Zumutbarkeit Zumutbarkeitsbestimmungen: Als Wegzeit gilt die Zeit vom Verlassen des Wohnsitzes bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz. Wer keine Gleitzeit hat und z.b. fahrplanbedingt zu früh am Arbeitsplatz ist, kann die Wartezeit bis zum Arbeitsbeginn als Wegzeit definieren. Ist die Wegzeit bei Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lang, wird die längere Wegzeit gewertet. Da die Zumutbarkeitsbestimmungen für alle Neuanträge auf Pendlerpauschale im Jahr 2012 reformiert wurden, gibt es für 2012 zwei unterschiedliche Regelungen: In der Altregelung ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für bestehende Pendlerpauschalen- Bezieherinnen und -Bezieher unzumutbar, wenn folgende Wegzeiten überschritten wurden: unter 20 Kilometer Wegstrecke (1½ Stunden), ab 20 Kilometer (2 Stunden), ab 40 Kilometer (2½ Stunden). Für Personen, die 2012 erstmals einen Antrag auf Pendlerpauschale stellen, gilt seit 1. Jänner 2012, dass öffentliche Verkehrsmittel unabhängig von der Länge des Arbeitsweges für Wegzeiten bis zu 1½ Stunden generell zumutbar und bei über 2½ Stunden Wegzeit generell unzumutbar sind. Zwischen 1½ und 2½ Stunden Wegzeit gilt ein öffentliches Verkehrsmittel nur dann als unzumutbar, wenn dieselbe Wegstrecke mit einem Fahrzeug drei Mal schneller bewältigt werden kann. ÖAAB-Forderung: Vereinfachung und Verbesserung der Zumutbarkeitsbestimmungen Der ÖAAB möchte die derzeitigen Zumutbarkeitsbestimmungen praxisnäher und gerechter gestalten und steht diesbezüglich in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium. Wir fordern, dass die Zumutbarkeit für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel verkürzt wird und besser auf die tatsächliche Länge des Arbeitsweges abgestimmt wird. NEU: Entfernungsrechner Installierung eines elektronischen Routenplaners auf der Homepage des Finanzministeriums Ein elektronischer Routenplaner soll die Entfernung vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz berechnen und die Zumutbarkeit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln feststellen. Dies soll die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Behörden entlasten und strittige Fälle vermeiden.

6 6 INFO PENDLER NEU: Pendlereuro Ab 2013 wird allen Pendlerinnen und Pendlern mit dem Pendlereuro ein zusätzlicher Steuervorteil gewährt, um der steigenden Kostenbelastung Rechnung zu tragen. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag. Der Jahresbetrag errechnet sich, indem die einfache Entfernung vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte je Kilometer mit zwei Euro multipliziert wird. Dieser Fixbetrag steht allen Bezieherinnen und Beziehern der großen und kleinen Pendlerpauschale unabhängig von ihrem Einkommen gleichermaßen zu. Es ist keine Deckelung nach oben vorgesehen. Personen, die weniger als elf Tage im Monat zur Arbeit pendeln, haben nach der Drittel-Regelung (siehe Pendlerpauschale) einen aliquoten Anspruch Wochenpendler erhalten ein Drittel des Pendlereuro, Teilzeitkräfte mit einer Zwei-Tagesarbeitswoche zwei Drittel des Pendlereuro. Beantragung: Die Berücksichtigung des Pendlereuro erfolgt durch den Arbeitgeber. Dazu haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie bei der Pendlerpauschale eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben und auch Änderungen der Verhältnisse (Wohnsitzwechsel) zu melden. BEISPIELE PENDLEREURO Ist die Arbeitsstätte von der Wohnung 25 km entfernt, gebührt der Pendlereuro in der Höhe von 50 Euro zusätzlich zur Pendlerpauschale. Bei einem Arbeitsweg von 90 km gebührt der Pendlereuro in Höhe von 180 Euro. Wochenpendler erhalten in diesem Fall ein Drittel (60 Euro) - Teilzeitkräfte mit einer Zwei-Tagesarbeitswoche zwei Drittel (120 Euro). NEU: Pendlerzuschlag Pendlerzuschlag wird ab 2013 auf 290 Euro erhöht Personen, die weniger als Euro brutto im Monat bzw Euro netto im Jahr verdienen und somit keine Lohnsteuer zahlen, erhalten derzeit einen Pendlerzuschlag in der Höhe von 141 Euro, wenn sie mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf die Pendlerpauschale hatten. Für diese Pendlerinnen und Pendler wird der Pendlerzuschlag ab dem 1. Jänner 2013 von 141 auf 290 Euro angehoben. Zusammen mit der Negativsteuer in der Höhe von 110 Euro erhalten diese Personen somit bis zu 400 Euro Steuergutschrift. Als Berechnungsbasis dienen die jährlich geleisteten Sozialversicherungsbeiträge. Künftig bekommt man 18 statt bisher 15 Prozent der SV-Beiträge als Steuerguthaben zurück. BEISPIEL PENDLERZUSCHLAG Diese neue Regelung hat den Vorteil, dass jemand, der im Jahr Euro SV-Beiträge leistet, 180 statt bisher 150 Euro Negativsteuer erhält. Ab einem monatlichen Einkommen von Euro brutto werden 2.236,10 Euro SV-Beiträge im Jahr geleistet und 400 Euro Negativsteuer in voller Höhe ausgeschöpft. IHR VORTEIL - BEISPIELE FÜR DIE NEUEN REGELUNGEN Eine Teilzeitkraft arbeitet an zwei Tagen in der Woche: Eine Teilzeitkraft hat einen Arbeitsweg (vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte) von 25 Kilometern und verdient 770 Euro brutto im Monat. Bisher hatte sie keinen Anspruch, weil die Mindestvoraussetzung von elf Pendlertagen nicht erfüllt wurde.» künftig stehen ihr 290 Euro mehr pro Jahr - durch Anspruch auf Pendlerzuschlag zur Verfügung! Eine Arbeitnehmerin mit einem Arbeitsweg von 58 Kilometern: Gleichgültig, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind oder nicht, in jedem Fall gebührt der Pendlereuro in der Höhe von einem Euro pro Kilometer Arbeitsweg (Hin- und Rückweg)» künftig 58 Euro mehr pro Jahr (zusätzlich zur Pendlerpauschale)

7 INFO PENDLER 7 NEU: Pendlerausgleichsbetrag Als zusätzliche Maßnahme wird der Pendlerzuschlag als Pendlerausgleichsbetrag in der Höhe von 290 Euro auch für Einkommen mit niedriger Lohnsteuer ab einem jährlichen Jahresnettoeinkommen von bis Euro eingeschliffen. Damit wird es zu keinen steuerlichen Nachteilen für diese Personengruppe kommen. Der Anspruch auf Negativsteuer ging bisher zur Gänze verloren, sobald man Lohnsteuer bezahlte. Man erhielt maximal die geleistete Lohnsteuer als Steuerguthaben zurück. Damit sich eine Gehaltserhöhung bzw. eine Steuerpflicht NEU: Jobticket Jobticket für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Seit 1. Jänner 2011 können Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Streckenkarte oder Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel gratis zur Verfügung stellen. Dieses sogenannte Jobticket ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber steuerfrei und sozialversicherungsabgabenfrei. Das Jobticket galt bisher nur für Wegstrecken zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstätte für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die grundsätzlich Anspruch auf die Pendlerpauschale haben. Diese Einschränkung fällt ab 1. Jänner 2013 weg. Das Jobticket wird künftig allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung stehen - auch in jenen Fällen, in denen der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt. Das Jobticket darf nicht auf andere Personen übertragbar sein. Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und den Namen der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers beinhalten. In jedem Fall führt eine Gehaltsumwandlung auch in Zukunft zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. in geringem Ausmaß künftig nicht mehr negativ auswirken kann, wird mit dem Pendlerausgleichsbetrag gewährleistet, dass Erwerbstätige, mit einem Verdienst knapp über der Lohnsteuerjahresfreigrenze von Euro immer mindestens ein Steuerguthaben von 290 Euro erhalten. D.h. bei einer Steuerleistung von einem Euro steht ein Pendlerausgleichsbetrag in Höhe von 289 Euro als Negativsteuer zu, bei einer Steuerleistung von 2 Euro gebühren 288 Euro Ausgleichsbetrag usw. Zusätzlich zum Ausgleichsbetrag steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Pendlereuro zu. BEISPIEL JOBTICKET Betriebe können ab 2013 jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nur kurze Arbeitswege haben, z.b. Wienerinnen und Wiener, die in Wien arbeiten, freiwillig ein Jobticket gewähren. Das Jobticket ist ein Anreiz, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Ein Pendler mit 50 Kilometern Arbeitsweg fährt z.b. täglich mit dem Auto nach Wien und steigt bei einer Park&Ride-Anlage auf das innerstädtische Verkehrsnetz um. Für die ersten 40 Kilometer von der Wohnung zur Park&Ride-Anlage gebührt die kleine oder große Pendlerpauschale, für die restlichen 10 Kilometer kann man das steuerfreie Jobticket in Anspruch nehmen. Zusätzlich erhält man einmal jährlich den Pendlereuro in der Höhe von 100 Euro. Ein Wochenpendler hat einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort: Die Entfernung Hauptwohnsitz - Arbeitsstätte beträgt 114 Kilometer. Bisher hatten Wochenpendler keinen Anspruch.» künftig Euro große Pendlerpauschale od. 672 Euro kleine Pauschale (1/3 von bzw Euro)» und 76 Euro zusätzlich durch den Pendlereuro (1/3 von 228 Euro) Eine Teilzeitkraft verdient Euro brutto im Monat: Eine Arbeitnehmerin arbeitet drei bis vier Tage pro Woche und pendelt 40 Kilometer zur Arbeit» bisher nur 76,53 Euro Lohnsteuer retour (kein Anspruch auf Negativsteuer)» künftig 290 Euro Pendlerausgleichsbetrag und 80 Euro zusätzlich durch den Pendlereuro

8 Alle Infos und Buchung auf oebb.at * SparSchiene-Tickets ab 9,- (innerhalb von Österreich), ab 19,- (von Österreich in diverse Städte Europas), 2. Klasse, Preis pro Person und Richtung, kontingentiertes Angebot, Nutzung von mindestens einem Fernverkehrszug, Mindestentfernung 150 km pro Richtung (für Fahrten innerhalb von Österreich), Umtausch und Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Keine VORTEILScard-Ermäßigung. Alle Informationen (wie auch zur Erstattung) und Buchung unter oebb.at oder für Fahrten ins europäische Ausland auch beim ÖBB-Kundenservice und an der Personenkasse.

Tipps für Pendler tritt das größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand 10. Dez.

Tipps für Pendler tritt das größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand 10. Dez. Tipps für Pendler 2013 tritt das größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand 10. Dez. 2012 Der ÖAAB-Bundesvorstand setzte mit dem Pendlereuro ab 2013 jährlich

Mehr

Tipps für Pendlerinnen und Pendler

Tipps für Pendlerinnen und Pendler Tipps für Pendlerinnen und Pendler 2013 tritt das bisher größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand Dezember 2012 Der ÖAAB und die FCG setzten mit dem Pendlereuro

Mehr

HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Seit 1. Jänner 2016 ist für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer spürbar, wofür Arbeiterkammer und ÖGB lange gekämpft

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung 16. (1) 1. bis 5. 16. Abs. 1 Z 1 bis Z 5 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung

Mehr

Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form der Pendlerpauschales nur zu wenn,

Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form der Pendlerpauschales nur zu wenn, Pendlerpauschale Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven ArbeitnehmerInnen (nicht den Pensionisten) unabhängig von den

Mehr

Pendlerpauschale ab 2014

Pendlerpauschale ab 2014 Pendlerpauschale ab 2014 Neue Kriterien für das Pendlerpauschale durch neue Pendlerverordnung 2014 Im März 2013 wurde die Erweiterung der Pendlerförderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese beinhaltete

Mehr

2113 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 5 VORBLATT

2113 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 5 VORBLATT 2113 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 5 VORBLATT Problem: Das Pendlerpauschale kommt derzeit nur für Arbeitnehmer, die an mindestens elf Tagen im Kalendermonat

Mehr

Pendlerpauschale ab 2013

Pendlerpauschale ab 2013 Pendlerpauschale ab 2013 Am 20. März 2013 wurde die Erweiterung der Pendlerförderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das Gesetz rückwirkend ab 1. Jänner 2013 in Kraft getreten - mit Ausnahme

Mehr

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil

Erläuterungen. I. Allgemeiner Teil 1 von 6 Erläuterungen I. Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte für die Änderungen im Einkommensteuergesetz 1988: Die Pendlerförderung soll ausgeweitet werden. Das Pendlerpauschale soll anteilig auch für

Mehr

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Pendlerpauschale und Pendlereuro Pendlerpauschale und Pendlereuro Grundsätzlich sind die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei allen aktiven Arbeitnehmern (nicht bei Pensionisten) durch den Verkehrsabsetzbetrag in

Mehr

Personalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Pendlereuro. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Pendlereuro. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Pendlereuro August 2014 INHALTSVERZEICHNIS FAHRTKOSTENZUSCHUSS ( 20B GEHG)... 3 ANSPRUCH...

Mehr

Personalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Dezember 2008 FAHRTKOSTENZUSCHUSS ( 20b GehG) Anspruch haben alle Kolleginnen und

Mehr

Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Personalvertretung Die Nr. 1 in Service

Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Personalvertretung Die Nr. 1 in Service ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Jänner 2013 1. INHALTSVERZEICHNIS FAHRTKOSTENZUSCHUSS ( 20B GEHG)... 3 ANSPRUCH...

Mehr

Informationen zum Pendlerrechner. Ein Service für Pendler/innen.

Informationen zum Pendlerrechner. Ein Service für Pendler/innen. Informationen zum Pendlerrechner Ein Service für Pendler/innen. Pendlerrechner ein steuerrechtliches Instrument Der Pendlerrechner setzt die rechtlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes und der Pendlerverordnung

Mehr

Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Personalvertretung Die Nr. 1 in Service

Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. Personalvertretung. Personalvertretung Die Nr. 1 in Service ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Oktober 2011 INHALTSVERZEICHNIS FAHRTKOSTENZUSCHUSS ( 20B GEHG)... 3 ANSPRUCH...

Mehr

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale - Fahrtkostenzuschuss Wichtig! Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss ist an den Anspruch auf die Pendlerpauschale ab dem Tag der

Mehr

Pendlerpauschale ab 2014

Pendlerpauschale ab 2014 Pendlerpauschale ab 2014 Am 25.06.2014 trat die Änderung der ursprünglichen PendlerVO vom 19.09.2013 in Kraft. Am selben Tag wurde auch der überarbeitete Pendlerrechner auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Mehr

LOHNSTEUER AKTUELL 2014 / Reg.Rat. Heinz BERNOLD

LOHNSTEUER AKTUELL 2014 / Reg.Rat. Heinz BERNOLD LOHNSTEUER AKTUELL 2014 / 2015 Reg.Rat. Heinz BERNOLD PENDLERFÖRDERUNG AB 2013, 2014, 2015 (PENDLERVERORDNUNGEN, PENDLERRECHNER) Auszüge aus den LStR Wartungserlässe 2014 ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2014 (Auszug)

Mehr

Steuertipps für Pendler

Steuertipps für Pendler Besser informiert! Steuertipps für Pendler Bilderbox 1 www.ooe-oeaab.at Viele Pendler bedienen den Pendlerrechner falsch oder verzichten auf die OÖ. Fernpendlerbeihilfe und verschenken damit viel Geld.

Mehr

ÄNDERUNG DES ESTG 1988 RÜCKWIRKENDE PENDLERFÖRDERUNG

ÄNDERUNG DES ESTG 1988 RÜCKWIRKENDE PENDLERFÖRDERUNG ÄNDERUNG DES ESTG 1988 RÜCKWIRKENDE PENDLERFÖRDERUNG im JAHR 2013 (BGBl. I 53/2013) Pendlerpauschale NEU ab 1.1.2013 Pendler-EURO NEU ab 1.1.2013 Pendlerzuschlag NEU ab 1.1.2013 Jobticket NEU ab 1.1.2013

Mehr

Die Pendlerpauschale in Österreich - ungerecht und unökologisch. NR Georg Willi Verkehrssprecher der Grünen

Die Pendlerpauschale in Österreich - ungerecht und unökologisch. NR Georg Willi Verkehrssprecher der Grünen Die Pendlerpauschale in Österreich - ungerecht und unökologisch NR Georg Willi Verkehrssprecher der Grünen Jänner 2015 1 Die Pendlerpauschale ist ein sog. Freibetrag. Das heißt: der/die Arbeitnehmer_in

Mehr

Die Reform des Pendlerpauschales

Die Reform des Pendlerpauschales Die Reform des Pendlerpauschales Die bisherige Regelung Das Pendlerpauschale in seiner bis 2012 geltenden Form hatte dringenden Reformbedarf. Besserverdienende und AutofahrerInnen profitierten überproportional,

Mehr

Massenbeförderungsmittel (Öffi) verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg. Kürzeste Zeitdauer Öffi > 60 min + 1 min/öffi-km

Massenbeförderungsmittel (Öffi) verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg. Kürzeste Zeitdauer Öffi > 60 min + 1 min/öffi-km Pendler_14 16.03.2014 COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN Kleines und großes Pendlerpauschale ab 1.1.2014 abhängig von der Zumutbarkeit, ein Massenbeförderungsmittel zu benützen und von der Entfernung zwischen

Mehr

"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988)

Jobticket - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988) Information BMF - VI/7 (VI/7) 5. Juni 2013 BMF-010222/0059-VI/7/2013 "Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988) Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/1391-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Christine X, Adr., vom 23. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt

Mehr

MEHR GELD FÜRS PENDELN

MEHR GELD FÜRS PENDELN MEHR GELD FÜRS PENDELN Die Arbeiterkammer setzt sich für Pendlerinnen und Pendler ein WENN SIE PENDELN MÜSSEN: SO KOMMEN SIE ZU IHREM GELD Die bestehenden Möglichkeiten sollten Sie angesichts der explodierenden

Mehr

PENDLERPAUSCHALE PENDLEREURO PENDLERRECHNER

PENDLERPAUSCHALE PENDLEREURO PENDLERRECHNER PERSONALVERTRETUNG ZENTRALAUSSCHUSS der Landeslehrer an Berufsschulen beim Amt der NÖ Landesregierung Vorsitz: Mag. Belinda Kalab 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Tor z.landhaus 02742/9005/16520, Fax:

Mehr

Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer/innen im Jahr 2013

Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer/innen im Jahr 2013 Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer/innen im Jahr 2013 Pflegefreistellung wird ausgeweitet ÖAAB setzt langjährige Forderung durch: Ab 1.1.2013 haben alle Eltern Anspruch auf Pflegefreistellung, unabhängig

Mehr

Mehr Netto vom Brutto

Mehr Netto vom Brutto Mehr Netto vom Brutto Steuer-Tarifreform 2016 für Arbeitnehmer/innen Stark für Sie. Interessantes für Jeden 1. Antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Gutschriftsfällen Die Arbeitnehmerveranlagung muss

Mehr

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Was tun beim Kauf aus dem Ausland?... 2 2. Erfreuliche Änderungen für Pendler... 2 3. Sind Gefahrenzulagen steuerfrei?... 3 4. Neue Abgabe

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 2 GZ. RV/0502-F/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des bfadr, vom 12. Oktober 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 4 GZ. RV/0125-L/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, Adresse 1, vertreten durch Steuerberatung, Adresse3, vom 01.12.2010 gegen

Mehr

Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler

Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler Pressegespräch, Mittwoch, 11. Oktober 2017 Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler TEILNEHMER: Gaby Schaunig, LHStv. in Günther Goach, Präsident Irene Hochstetter-Lackner,

Mehr

Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen - steuerfrei für die Mitarbeiter, absetzbar für Unternehmen.

Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen - steuerfrei für die Mitarbeiter, absetzbar für Unternehmen. Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen - steuerfrei für die Mitarbeiter, absetzbar für Unternehmen. Dr. Wolfgang König Geschäftsführer INTAX & consult4value Steuerberater Inhalt Jobticket Zuschuss des Arbeitgebers

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/2048-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Rainer Hack, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 7311 Neckenmarkt,

Mehr

Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer

Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2014 auf einen Blick: Pendlereuro in EUR pro Jahr und km der einfachen Wegstrecke

Mehr

Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels 2. Pendlerrechner 3.

Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels 2. Pendlerrechner 3. 1 von 8 Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines

Mehr

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Pendlerpauschale und Pendlereuro Pendlerpauschale und Pendlereuro Grundsätzlich sind die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei allen aktiven Arbeitnehmern (nicht bei Pensionisten) durch den Verkehrsabsetzbetrag in

Mehr

ÖGWT Mitarbeiterschulung

ÖGWT Mitarbeiterschulung ÖGWT Mitarbeiterschulung StB Dr. Stefan Steiger März 2013 Lebenslauf Dr. Stefan Steiger geboren: Eisenstadt, 20.12.1967 1987-1994 Studium BWL (Mag. + Dr.) WU Wien 1994-2000 Berufsanwärter PWT, Neudörfl

Mehr

Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis

Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis Steuerrecht Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis ZEITSCHRIFT FÜR STEUER UND BERATUNG APRIL 2013 04 www.taxlex.at 121 168 Schriftleitung: Top Thema EuGH zu BGZ Leasing Unternehmenssteuerrecht/Ertragsteuern

Mehr

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/5100562/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 25.06.2014, zu Steuernummer 123/4567 betreffend

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2742-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, wohnhaft in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Einkommensteuer

Mehr

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0635-G/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 7. Juli 2005 betreffend

Mehr

Checkliste 2013. Pendlerregelung neu. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013. Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung wissen sollten Seite 2

Checkliste 2013. Pendlerregelung neu. Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013. Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung wissen sollten Seite 2 5/2013 Checkliste 2013 Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013 Beilage Pendlerregelung neu Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung wissen sollten Seite 2 INHALT: 1 Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung

Mehr

Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld

Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld Wenn einem Arbeitnehmer für Dienstfahrten oder Dienstreisen Fahrtkosten erwachsen, steht ihm i.d.r. ein Kostenersatz durch den Dienstgeber zu. Als Vergütung der Fahrtkosten

Mehr

Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH & Co KG

Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH & Co KG Ausgabe März 2013 GUT ZU WISSEN: - Pendlerförderung rückwirkend ab 1. Jänner 2013 neu beschlossen - Verweis auf Kollektivvertrag ist für den Ausbildungskostenrückersatz nicht ausreichend - Lohnsteuerprüfung

Mehr

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für... A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände, zum

Mehr

Entfernungspauschale

Entfernungspauschale Entfernungspauschale 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 und Absatz 2 EStG (Auszug aus dem BMF-Schreiben vom 3.01.2013) Allgemeines I - Fahrten Wohnung / 1. Tätigkeitsstätte Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich

Mehr

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Höherversicherung 15 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 4 GZ. RV/0030-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R O, Adr, vom 25. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck

Mehr

Steuerliche Zuckerl für die Pendler und deren Fahrten

Steuerliche Zuckerl für die Pendler und deren Fahrten Ausgabe 29 DAS KANZLEIMAGAZIN AUSWIRKUNGEN DER REFORM DER PENDLERPAUSCHALE 2013 EDITORIAL Steuerliche Zuckerl für die Pendler und deren Fahrten Im Rahmen der Reform der Pendlerpauschale (deren neue Regeln

Mehr

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Jänner 2016 Sonderausgaben Topf-Sonderausgaben Dazu zählen

Mehr

ÖGWT Mitarbeiterschulung Graz. April 2014

ÖGWT Mitarbeiterschulung Graz. April 2014 ÖGWT Mitarbeiterschulung Graz April 2014 Rückwirkende Erhöhung des Zuschusses von Kinderbetreuungskosten Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kinderbetreuungskosten wurden rückwirkend mit 01.01.2013 von 500,--

Mehr

Der Pendlerrechner 2.0 aus Arbeitgebersicht

Der Pendlerrechner 2.0 aus Arbeitgebersicht Der Pendlerrechner 2.0 aus Arbeitgebersicht Berücksichtigung von Pendlerpauschale und Pendlereuro im Rahmen der Lohnverrechnung VON MAG. FRANZ PROKSCH In SWK-Heft 22/2014, 969 ff., wurden die wesentlichen

Mehr

DIE NEUE ARBEITNEHMERFÖRDERUNG. WIR FÖRDERN ARBEITNEHMERiNNEN!

DIE NEUE ARBEITNEHMERFÖRDERUNG. WIR FÖRDERN ARBEITNEHMERiNNEN! DIE NEUE ARBEITNEHMERFÖRDERUNG WIR FÖRDERN ARBEITNEHMERiNNEN! DIE NEUE ARBEITNEHMERFÖRDERUNG DAS LAND KÄRNTEN FÖRDERT ARBEITNEHMERiNNEN Für die Fahrt zur Arbeit sowie für Aus- und Weiterbildung kann eine

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Das Wichtigste im Überblick

Das Wichtigste im Überblick A.1.2. ABSETZBETRÄGE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Höhe Auswirkungen: Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Das Wichtigste im Überblick 494 jährlich mit einem Kind 669

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0588-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 18. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf

Mehr

Alles über Reisegebühren

Alles über Reisegebühren Eine Informationsbroschüre Ihrer I FCG- Personalvertreter/innen nnen Feber 2014 Alles über Reisegebühren Stand 2013 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserer Informationsbroschüre Alles über Reisengebühren

Mehr

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit

Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat

Mehr

Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien

Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Steuerliche Familienförderung in Österreich WUSSTEN SIE, DASS in Österreich in die steuerliche Familienförderung jährlich zirka 2 Mrd. Euro investiert werden?

Mehr

MEHR NETTO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

MEHR NETTO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN MEHR NETTO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Menschen haben endlich mehr Geld im Börsel. Sie können sich wieder mehr leisten. Und das stützt auch die Kaufkraft, den Konsum und die Wirtschaft. Erwin Zangerl,

Mehr

a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich

a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich Der Bundesfinanzhof hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass auch bei der Pauschalbesteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens

Mehr

Steuer-NEWSLETTER CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1

Steuer-NEWSLETTER CHECKLISTE STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015... 1 Steuer-NEWSLETTER Ausgabe 8c/2015 CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1 STEUERTIPPS FÜR ARBEITGEBER & MITARBEITER... 1 1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer...

Mehr

EINE NEUE SOZIALLEISTUNG IN ÖSTERREICH

EINE NEUE SOZIALLEISTUNG IN ÖSTERREICH http:// www.hauptverband.at Nr. 42 20. Dezember 2007 Obergrenze für Rezeptgebühren EINE NEUE SOZIALLEISTUNG IN ÖSTERREICH Befreiung ab Erreichen der 2%-Nettoeinkommensgrenze Bestehende Befreiungen bleiben

Mehr

FAHRTKOSTENZUSCHUSS FÜR BERUFSPENDLERiNNEN

FAHRTKOSTENZUSCHUSS FÜR BERUFSPENDLERiNNEN Arbeiterkammer Kärnten Bahnhofplatz 3 921 Klagenfurt am Wörthersee FAHRTKOSTENZUSCHUSS FÜR BERUFSPENDLERiNNEN AntragstellerIn Nachname Vorname Akademischer Grad Geschlecht männl. weibl. Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)

Mehr

Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld

Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld Wenn einem Arbeitnehmer für Dienstfahrten oder Dienstreisen Fahrtkosten erwachsen, steht ihm i.d.r. ein Kostenersatz durch den Dienstgeber zu. Als Vergütung der Fahrtkosten

Mehr

NEWSLETTER: AUSGABE

NEWSLETTER: AUSGABE Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem

Mehr

PRESSEKONFERENZ. Für unser soziales Niederösterreich: Mehr Chancengleichheit durch ein besseres Niederösterreichisches Förderwesen

PRESSEKONFERENZ. Für unser soziales Niederösterreich: Mehr Chancengleichheit durch ein besseres Niederösterreichisches Förderwesen PRESSEKONFERENZ Für unser soziales Niederösterreich: Mehr Chancengleichheit durch ein besseres Niederösterreichisches Förderwesen LHStv. Heidemaria Onodi Landesvorsitzende der SPÖ NÖ Dr. Josef Leitner

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Lohnpfändung> Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution ARBEIT WIR SIND FÜR SIE DA!

Lohnpfändung> Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution ARBEIT WIR SIND FÜR SIE DA! Lohnpfändung> ARBEIT Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution WIR SIND FÜR SIE DA! DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene

Mehr

Gabriela KORECKY Bilanzbuchhalterin

Gabriela KORECKY Bilanzbuchhalterin KLIENTENBRIEF VOM DEZEMBER 2012 DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN IM ÜBERBLICK Zahlungsanweisungen ab 01. Jänner 2013 Da Zahlungen ab 01.01.2013 ausschließlich unter der Angabe von IBAN und BIC

Mehr

Was bringt die Steuerreform?

Was bringt die Steuerreform? Was bringt die Steuerreform? 2016: Die wichtigsten Eckpunkte der Steuerreform Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Das bedeutet, steuerpflichtige Löhne und Gehälter werden ab 2016 in

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 7 GZ. RV/3237-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., geb. XX.XX.19XX, A-whft., vom 5. Juli 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid

Mehr

ENTFERNUNGSPAUSCHALE. für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

ENTFERNUNGSPAUSCHALE. für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ENTFERNUNGSPAUSCHALE für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben, die das Bundesfinanzministerium

Mehr

Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird?

Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird? Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird? Immer wieder ist die Wegstrecke ein Diskussionsthema, vorallem beim großen Pendlerpauschale. Diese Info gibt Ihnen einen Praktikerüberblick

Mehr

Die Steuerreform aus Sicht der Arbeitnehmer

Die Steuerreform aus Sicht der Arbeitnehmer Die Steuerreform aus Sicht der Arbeitnehmer Mit der Steuerreform 2015/2016, die am 7. Juli 2015 vom Nationalrat beschlossen und mit 1.1.2016 in Kraft tritt, soll eine gesamte Steuerentlastung in Höhe von

Mehr

Fraktion GLB KPÖ in der AK-Stmk.

Fraktion GLB KPÖ in der AK-Stmk. Antrag 1 Steuerreform evaluieren PendlerInnen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Steuerreform entlastet PendlerInnen mit geringem oder mittlerem Einkommen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 3 GZ. RV/0123-F/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., L-Straße 34, Gde A, Deutschland, vom 20. November 2006 gegen den Bescheid

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0076-G/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch MGI Ennstal, Steuerberatung Liezen GmbH, 8940 Liezen, Fronleichnamweg

Mehr

Flotte 2017 Der Branchentreff

Flotte 2017 Der Branchentreff Flotte 2017 Der Branchentreff Gerhard Nolle Themenübersicht Werkstatt-/Monteurfahrzeuge 2 1 Viele Firmen unterhalten einen Fahrzeugpool, um den Mitarbeitern für dienstliche Fahrten ein Firmenfahrzeug zu

Mehr

öaab-bilanz Bildungsteilzeit Anrechnung der Karenzzeiten Mehr Geld für Familien Jobticket Pendler-Euro Lehre mit Matura

öaab-bilanz Bildungsteilzeit Anrechnung der Karenzzeiten Mehr Geld für Familien Jobticket Pendler-Euro Lehre mit Matura # öaab-bilanz 2008-2013: die erfolge des öaab www.oeaab.com Weniger Lohnsteuer Mehr Abschreibmöglichkeiten Mehr Geld für Familien Altersteilzeit neu Jobticket Schutz des arbeitsfreien Sonntags Bessere

Mehr

GA BAB Seite 1 (04/2012) 63. Änderungen

GA BAB Seite 1 (04/2012) 63. Änderungen GA BAB Seite 1 (04/2012) 63 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung

Mehr

Höherversicherung PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Höherversicherung PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Höherversicherung 15 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Begutachtungsentwurf. LStR-Wartungserlass 2013

Begutachtungsentwurf. LStR-Wartungserlass 2013 Begutachtungsentwurf LStR-Wartungserlass 2013 Im Rahmen der laufenden Wartung 2013 werden gesetzliche Änderungen aufgrund der Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 (BGBl. I Nr. 53/2013), die Änderung

Mehr

Reisekosten-Novelle BGBl

Reisekosten-Novelle BGBl Seite 1 Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis ARD 5786/7/2007 Heft 5786 v 13072007 Neue Vorschriften Reisekosten-Novelle 2007 - BGBl Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das UStG 1994 und das ASVG geändert

Mehr

Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl Teil I Seite 2131)

Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl Teil I Seite 2131) Dok.-Nr.: 5234286 Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 - S-2351 / 09 / 10002 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 03.01.2013 Entfernungspauschalen; Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November

Mehr

Mag. Friedrich Hahn Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten Tel: 02742/40750, 0664/

Mag. Friedrich Hahn Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten Tel: 02742/40750, 0664/ Mag. Friedrich Hahn Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten Tel: 02742/40750, 0664/4354419 E-Mail: hahn@fh-wirtschaftstreuhand.at 1 Tarife 2016 Steuertarif bis 2015 Steuertarif neu ab 2016 Tarifstufe Tarifstufe

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0458-F/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde S, H XXX, vom 8. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/2184-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des O, 3292, vom 15. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs

Mehr

Mag. Nikola König Politikreferentin Albrecht Oppitz Pressereferent

Mag. Nikola König Politikreferentin Albrecht Oppitz Pressereferent Das bringt 2013 Das neue Jahr bringt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einige neue Regelungen, die im Vorjahr im Parlament beschlossen wurden. Hier ein Überblick über die Änderungen, die für arbeitende

Mehr

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV)

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Der Antrag auf Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung kann mit dem Formular L1 beim zuständigen Finanzamt oder per Internet (https://finanzonline.bmf.gv.at)

Mehr