Flotte 2017 Der Branchentreff
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- Hannah Baumann
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1 Flotte 2017 Der Branchentreff Gerhard Nolle Themenübersicht Werkstatt-/Monteurfahrzeuge 2 1
2 Viele Firmen unterhalten einen Fahrzeugpool, um den Mitarbeitern für dienstliche Fahrten ein Firmenfahrzeug zu überlassen. Um eine private Nutzung dieser Poolfahrzeuge nachweislich auszuschließen, wird den Fahrzeugnutzern betriebsintern oft eine Fahrtenbuchführung auferlegt. Es genügt allerdings ein schriftliches Nutzungsverbot des Arbeitgebers für private Zwecke. Es kommt dann nicht zum Ansatz eines geldwerten Vorteils. Auf eine Fahrtenbuchführung kann verzichtet werden. 3 Beispiel: 25 Außendienstmitarbeitern stehen 15 Firmenfahrzeuge für dienstliche Fahrten zur Verfügung. Jedem Mitarbeiter ist schriftlich vom Arbeitgeber untersagt worden, die Fahrzeuge für Privatfahrten zu nutzen. Bei den 25 Außendienstmitarbeitern ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen, da die Firmenfahrzeuge nicht zur privaten Nutzung überlassen worden sind und das schriftliche Nutzungsverbot des Arbeitgebers genügt, um vom Ansatz eines geldwerten Vorteils anzusehen. 4 2
3 Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenwagen aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck (für nicht mehr als fünf Kalendertage im Kalendermonat) überlassen, sind die durchgeführten Privatfahrten mit 0,001% des Bruttolistenpreises zu versteuern. Einem Autoverkäufer ist die private Nutzung der Vorführwagen schriftlich untersagt worden. Aus besonderem Anlass nimmt der Arbeitnehmer nach Absprache mit dem Arbeitgeber einen Vorführwagen ( EUR) über das Wochenende mit nach Hause und fährt privat 200 Km. Geldwerter Vorteil: 0,001% von EUR: 30 Ct x 200 Km: 60 EUR 5 Werkstatt-/Monteurfahrzeuge Der BFH hat entschieden, dass eine Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung nach der 1%-Methode nicht bei Fahrzeugen vorzunehmen ist, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt und für die Nutzung zu privaten Zwecken nicht geeignet ist. Diese Regelung kann auch für Werkstatt-/Monteurfahrzeuge gelten, die entsprechend ausgestattet sind (z.b. zweisitziger Kastenwagen, fensterloser Aufbau mit Materialschränken und Abtrennung zwischen Lade- und Fahrgastraum. 6 3
4 Werkstatt-/Monteurfahrzeuge Es wird empfohlen, eine Befreiung für die Versteuerung der reinen Privatnutzung (1%-Regelung) für solche Werkstatt-/Monteurfahrzeuge über das zuständige Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist allerdings grundsätzlich ein geldwerter Vorteil in Höhe von monatlich 0,03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer anzusetzen. Diese Versteuerung entfällt nur, wenn der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat oder im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes das Fahrzeug mit nach Hause nimmt. 7 Der Arbeitgeber hat bezüglich Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Möglichkeit die Lohnsteuer insoweit mit 15% zu pauschalieren und zu übernehmen, als der Arbeitnehmer Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen könnte. Die Werbungskostenpauschale wird dem geldwerten Vorteil 0,03% (Wohnung/erste Tätigkeitsstätte) gegengerechnet. Allerdings verliert der Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug, soweit eine Pauschalierung mit 15% durchgeführt wurde. 8 4
5 Die mit 15% löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch Sozialversicherungsbeiträge. SV-Beiträge Arbeitgeber: 19,425% bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen. Die Entfernungspauschale beträgt für jeden Entfernungs-Km 0,30 EUR. Aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug an 15 Tagen monatlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt. 9 Bruttolistenpreis des Fahrzeugs: EUR Entfernung Wohnung/erste Tätigkeitsstätte: 40 Kilometer Arbeitgeber übernimmt pauschale Lohnsteuer 1% des Listenpreises auf 100 EUR abgerundet: 357,00 EUR 0,03% des Listenpreises x 40 Km: 428,40 EUR abzüglich Werbungskostenpauschale: 40 Km x 0,30 EUR x 15 Tage (pauschal) - 180,00 EUR Geldwerter Vorteil monatlich 605,40 EUR 10 5
6 Für wöchentliche Familienheimfahrten mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeug wird kein geldwerter Vorteil angesetzt. Fährt der Arbeitnehmer jedoch mehr als einmal in der Woche an den Ort des eigenen Hausstands, ist diese zusätzliche Heimfahrt mit 0,002% vom Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer zu versteuern. Auch bei Familienheimfahrten für die lohnsteuerlich kein geldwerter Vorteil anzusetzen ist, liegt umsatzsteuerlich ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Dies ist momentan im Fokus der Steuerprüfung! 11 Beispiel einer Lohnsteueraußenprüfung: Der Geschäftsführer fährt wöchentlich mit seinem Firmenwagen am Wochenende an seinen 500 Kilometer entfernten Familienwohnsitz Der Listenpreis des Fahrzeugs beträgt EUR. Bei wöchentlichen Familienheimfahrten besteht keine Lohnsteuerpflicht. Der Arbeitgeber hat für diese Fahrten keine Umsatzsteuer abgeführt. Der Prüfungszeitraum der Lohnsteueraußenprüfung betrifft die letzten 4 Jahre. 12 6
7 Nachforderungsberechnung der Steuerprüfung: 0,002% aus EUR x 500 Km x 46 Fahrten/Jahr x 4 Jahre: EUR 19/119 aus EUR: ,52 EUR USt-Nachforderung Praxistipp: Abfrage Firmenwagennutzer, ob Familienheimfahrten zwischen zwei Wohnsitzen stattfinden. Falls ja, Umsatzsteuer ermitteln und abführen. 13 BEGLEITEN / VERBINDEN / FÖRDERN 7
1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung
7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung
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