PRESSEKONFERENZ. Für unser soziales Niederösterreich: Mehr Chancengleichheit durch ein besseres Niederösterreichisches Förderwesen

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1 PRESSEKONFERENZ Für unser soziales Niederösterreich: Mehr Chancengleichheit durch ein besseres Niederösterreichisches Förderwesen LHStv. Heidemaria Onodi Landesvorsitzende der SPÖ NÖ Dr. Josef Leitner Geschäftsführer der SPÖ NÖ Mittwoch, 14. November 2007

2 Für unser soziales Niederösterreich In einem der reichsten Länder der Welt ist die Bekämpfung von Armut Pflicht! 1. Ausgangssituation Jede/r achte NiederösterreicherIn ist armutsgefährdet, das sind oder 12,9% (!) (Vorjahr: 11,8%) Menschen - etwa so viele, wie in den sieben größten NÖ Städten (St. Pölten, Wr. Neustadt, Baden, Klosterneuburg, Krems, Amstetten, Mödling) zusammen leben! Die Armutsgefährdungsquote in NÖ (Datenbasis 2005) war die vierthöchste aller Bundesländer nach Kärnten (16,3%), dem Burgenland (15,2%) und Tirol (14,0%); Vorarlberg weist ebenfalls 12,9% auf. 2. Definition der Armutsgefährdung Armutsgefährdung wird über das Einkommen definiert, weil dieses am einfachsten messbar ist. Menschen/Haushalte mit weniger als 60% des Medianeinkommens werden als armutsgefährdet bezeichnet (das Medianeinkommen sagt aus, dass 50% der Menschen/Haushalte weniger und 50% der Menschen/Haushalte mehr Einkommen zur Verfügung haben). Armutsgefährdungsschwellen für unterschiedliche Haushaltstypen 2005 Haushaltstyp Jahreswert netto in Euro Monatswert netto in Euro Jahreswert durch 14 Einpersonenhaushalt Erwachsener und 1 Kind Erwachsene Erwachsener und 1 Kind Erwachsener und 2 Kinder Erwachsener und 3 Kinder Einkommensanalyse 2006 der AKNÖ Jedenfalls bestätigt die neueste Einkommensanalyse der AKNÖ auf Datenbasis 2006 diese Werte (1.713 brutto/monat = Jahresnettoeinkommen = netto/monat mal 14; 60% davon sind 744 ) NÖ Ö Medianeinkommen 2006 (Brutto/Monat) Veränderungen % % Bruttoeinkommenszuwachs zu ,6 + 2,7% + 42,0 + 2,4% Bruttorealeinkommenszuwachs zu ,2% + 1,0% Nettorealeinkommenszuwachs (monatlich) zu ,0 + 0,5% + 4,3 + 0,3% Nettorealeinkommenszuwachs (monatlich) zu ,5 + 0,8% + 1,7 + 0,1%

3 3. Maßnahmenpaket für ein sozialeres NÖ Förderwesen Jährlicher NÖ Armutsbericht Ein effektives Armutsvermeidungsprogramm kann hier nur auf genauen Analysen aufgebaut sein deswegen sehen wir die Erstellung eines jährlichen NÖ Armutsberichtsberichtes als Notwendigkeit an, um Armut/Armutsgefährdung sowohl qualitativ als auch quantitativ besser erfassen, die Treffsicherheit von Förderungen genau überprüfen und neue Maßnahmen zielgruppengerecht planen zu können. Darüber hinaus sind nachvollziehbare Einkommensparameter für die Feststellung der Förderbarkeit und Förderhöhe angebracht. Familienhilfe Die Familienhilfe steht nach dem Ablauf des Kinderbetreuungsgeldes bis zum 42. Lebensmonats zur Verfügung. Grundlage für die Gewährung der Familienhilfe ist das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen. Wenn Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, wird auch nur die Differenzsumme zum Kinderbetreuungsgeld vom Land ausbezahlt. Da die maximale Fördersumme vom Land 436 entspricht kann diese Förderung während des Kindergeldbezuges auch nicht in Anspruch genommen werden. Erst nach Ende des Kindergeldbezuges kann diese Förderung bedürftigen Familien helfen. Um einen flächendeckenden Fördereffekt zu erzielen, ist es wichtig, die Einkommensgrenzen so zu erhöhen, dass Haushalte bis zur Armutsgefährdungsschwelle gefördert werden. Weiters muss die Familienhilfe auf die neue Situation der verschiedenen Bezugsmöglichkeiten des Kindergeldes angepasst werden. Schülerbeihilfe bis zur 9. Schulstufe Um Fördermittel aus dem Topf der Schülerbeihilfe zu bekommen, ist ein Notenschnitt von 2,8 sowie einwandfreies Verhalten des/der Schülers/in Vorraussetzung. Die Einkommensgrenze mit netto ist für Familien mit einem Kind sehr gering angesetzt. Bei Familien mit mehreren Kindern wird die Einkommensgrenze pro Kind nur um 150 angehoben.

4 Der Passus einwandfreies Verhalten geht nicht konform mit der Betragensbewertung in der Schule. Der Notendurchschnitt sollte den anderen Bildungsförderungen angepasst werden und generell 3,0 betragen. Die Einkommensgrenze mit netto ist zu gering, da sie nur in besonders berücksichtigenswürdigen Fällen (getrennter Haushalt der Unterhaltspflichtigen, Kinderreichtum, ) überschritten werden darf. Genaueres wird nicht angeführt. Die Anpassung der Einkommensgrenze an die Armutsgefährdungsschwelle für Haushalte ist sinnvoll. Diese Forderungen gelten auch für die Ausbildungsbeihilfe des Landes für die 9. Schulstufe. Schulstarthilfe Die Schulstarthilfe wird in der Höhe von 100 gewährt, wenn ein Kind die erste Klasse besucht. Voraussetzung ist auch, dass die Familie mindestens zwei Kinder hat. Diese Förderung sollte bereits beim ersten Kind gelten. Eine Einkommensgrenze in der Höhe des Medianeinkommens wäre hier sinnvoll. Haushaltstyp Jahres Median Einkommen Netto Monats Median Einkommen Netto Jahreswert netto durch 14 1 Erwachsener und 1 Kind Erwachsener und 1 Kind Erwachsener und 2 Kinder Erwachsener und 3 Kinder

5 Beihilfe für Fahrt zur Berufsschule für Lehrlinge Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche SchülerInnen) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt. Es gibt keine Einkommenshöchstgrenze. Für Berufschulfahrten muss eine grundsätzliche Kostenrückerstattung eingeführt werden, sofern öffentliche Verkehrsmittel nachweislich benutzt werden und die einfache Wegstrecke 25 km übersteigt. Für die private Anreise über 80 km Wegstrecke sollen grundsätzlich 50% der Fahrtkosten rückerstattet werden. Die NÖ Pendlerhilfe Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe vom Land Niederösterreich erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regionalund Eilzüge beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 25 km beträgt und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt. Ausschließlich Bezugnahme auf das Individualeinkommen (Pendeln ist Belastung des/der Einzelnen). Finanziell ohnehin belastende Krankenstände werden nicht mehr berücksichtigt (Nebeneffekt: Entbürokratisierung der Förderung). Steuerfreie EinkommensbezieherInnen (bis zu brutto pro Monat) erhalten 100% des Preises einer Jahreskarte. Dies ist auch eine Entschädigung dafür, dass sie nur 110 Negativsteuer + 90 Pendlerpauschale pro Jahr erhalten. EinkommensbezieherInnen (über1.130 brutto) bis zum NÖ Medianeinkommen erhalten 50% des Preises einer Jahreskarte

6 NÖ Bildungsförderung Eine Bildungsförderung (max ) in Höhe von 50% bzw. 80% der Kurskosten (innerhalb von 6 Jahren ab Erstantragstellung) erhalten ArbeitnehmerInnen ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten SozialhilfebezieherInnen ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs für den Hauptschulabschluss oder die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung besuchen Der Besuch von Maturaschulen sowie Zusatzausbildungen (vom Staplerschein bis zum Werkmeister) sollen sowohl für Lehrlinge als auch für ArbeitnehmerInnen mit Lehrabschlussprüfung als höchster Ausbildung bis zur Höhe von kostenlos sein. Die Förderhöhe muss daher für diese Personengruppe von auf angehoben werden. AMS - BezieherInnen sind von der Bildungsförderung ausgeschlossen. Dies sollte geändert werden, sofern ihre Ausbildung nicht vom AMS oder anderen öffentlichen Institutionen finanziert wird. Aufgrund des steigenden Pflegebedarfs muss auch angedacht werden, die Ausbildung im Pflegebereich (z.b. Kosten für die Ausbildung zum/zur PflegehelferIn ca ) besser zu unterstützen.

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