1. Förderungen des Arbeitsmarktservice österreichweit Förderungen des WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds)... 5
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- Victor Kästner
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1 Inhalt 1. Förderungen des Arbeitsmarktservice österreichweit Förderungen des WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds) Förderungen in Niederösterreich Förderungen im Burgenland Förderungen in der Steiermark Förderungen in Salzburg
2 Informationen zu Fördermöglichkeiten Die meisten Institutionen, die Förderungen gewähren stellen hohe Ansprüche an die Qualität der zu fördernden Weiterbildungsangebote. Daher können zumeist nur Kurse / Ausbildungen gefördert werden, die in Kursinstituten absolviert werden, deren Qualität überprüft und zertifiziert ist. ppc training verfügt über die folgenden Zertifizierungen: Daher ist das gesamte Kursangebot von ppc training förderbar. Folgende Institutionen können Ihre Teilnahme an einem unserer Kurse ganz oder teilweise fördern: Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) WAFF Wiener ArbeitnehmerInnenföderungsfonds Land Niederösterreich Land Burgenland Land Steiermark Land Salzburg Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, Weiterbildungskosten ganz oder teilweise zu fördern. Bitte erkundigen Sie sich jeweils bei der Behörde / Institution, die die jeweilige Förderung gewährt, nach den genauen Bestimmungen. 2
3 1. Förderungen des Arbeitsmarktservice österreichweit für Einzelpersonen (Individuelle Kurskostenförderung) Das AMS fördert unter bestimmten Bedingungen die Kursteilnahme von arbeitsuchenden und beschäftigten Personen. Dabei stellt das AMS meist Bedingungen an Dauer, Wochenstundenanzahl und Kosten des ausgewählten Weiterbildungsangebotes, um Kurskosten ganz oder teilweise übernehmen zu können. Die Entscheidung, ob eine Kursteilnahme gefördert wird oder nicht, liegt aber jedenfalls bei Ihrem / Ihrer AMS-BeraterIn oder gegebenenfalls bei dem / der AbteilungsleiterIn der Regionalen Geschäftsstelle des AMS. So können Sie um Kurskostenförderung ansuchen: - Sie wählen einen geeigneten Kurs aus unserem Kursangebot (sollten Sie dazu unsere Unterstützung benötigen, stehen wir gerne für ein individuelles, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.) - Wir erstellen einen unverbindlichen, schriftlichen Kostenvoranschlag für Sie - Sie präsentieren den Kostenvoranschlag Ihrem / Ihrer AMS-BeraterIn und können begründen, warum dieser Kurs ihre berufliche Weiterentwicklung positiv beeinflussen wird - der / die AMS BeraterIn entscheidet über die Bewilligung der Förderung - Sie melden sich zum gewählten Kurs an und informieren uns bei Ihrer Anmeldung, dass Ihre Kursteilnahme gefördert wird. In der Regel übernimmt das AMS 100 % der Kurskosten für Sie. für Einzelpersonen in Bildungskarenz Wenn Sie eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart wurde, kann die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes beantragt werden. Eine Bildungskarenz kann innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Mindestausmaß der Kursstunden pro Woche: 20 (bei betreuungspflichtigen Kindern unter 7 Jahren-16) Das Weiterbildungsgeld kann im Gesamtzeitraum von 4 Jahren bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen je nach der gesamten Dauer einer vereinbarten Bildungskarenz für zwei Monate bis zu maximal einem Jahr ausbezahlt werden. Bei einer Freistellung gegen Entfall der Bezüge liegt der mögliche Zeitraum des Bezuges des Weiterbildungsgelds zwischen 6 Monaten bis zu einem Jahr. Die Beantragung erfolgt entweder über das eams Konto oder durch persönliche Vorsprache beim AMS. Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld. jedoch mindestens EUR 14,53 täglich (das entspricht der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes). 3
4 für Unternehmen - ESF-Beihilfen Förderung für Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen mit dem Ziel die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern. Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird. Förderbar sind: - ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre - ArbeitnehmerInnen ab 45 bis 49 Jahre - TeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden - Frauen, die als höchste abgeschlossene Ausbildung eine Lehre oder mittlere Schule aufweisen - ArbeitnehmerInnen, die an Qualifizierungsmaßnahmen m Rahmen der Sonderregelung Gesundheit und Sozialwesen teilnehmen Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR ,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF. 4
5 2. Förderungen des WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds) für Einzelpersonen Weiterbildungstausender Unterstützung berufsbezogener Aus- und Weiterbildungen von beschäftigten WienerInnen. Personen mit maximal Pflichtschulabschluss: 90 % der Kurskosten, max ,- bei Aus- und Weiterbildungen. 90 % der Kurskosten bis max ,- wenn ein (erstmaliger) Lehrabschluss angestrebt wird. 90% der Kurskosten bis max , wenn ein zusätzlicher Lehrabschluss angestrebt wird oder wenn ein anderer Abschluss (z.b. Matura, Berufsreifeprüfung) angestrebt wird. Personen mit einem Nettoeinkommen von max pro Monat, nach ASVG beschäftigt: 50 % der Kurskosten, max ,-, ausgenommen sind Neue Selbständige und Personen in Bildungskarenz Der Antrag auf Förderung muss vor Kursanmeldung persönlich beim waff gestellt werden. Es werden keine Teilabschnitte oder einzelne Semester gefördert. Bildungskonto Unterstützung berufsbezogener Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen, Ausmaß der Förderung: - Beschäftigte: 50% der Kurskosten, bis zu 200,- - für zum Zeitpunkt des Kursbeginns arbeitslos und arbeitsuchend gemeldete Personen: 50% der Kurskosten bis zu 300,- Der Antrag auf Förderung muss spätestens drei Monate nach Ende des Kurses, Semesters (oder nach der Ablegung der Prüfung) beim waff eingebracht werden. Es werden keine Teilabschnitte oder einzelne Semester gefördert. Bildungsbonus Förderungen für Personen, die sich umgehend nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre weiterbilden wollen. Voraussetzungen: - erfolgreich abgeschlossene Lehre - Kursbeginn innerhalb von 2 Jahren nach Lehrabschluss - der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildung beim waff gestellt werden - Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses in Wien - Die maximale Förderung beträgt 200,- - Der Bildungsbonus kann auch in Kombination mit dem Bildungskonto und dem Weiterbildungstausender des waff in Anspruch genommen werden! Tel.: 01/ oder unter 5
6 für Unternehmen Personalentwicklung im Bereich Soft Skills Unterstützung für KMU s in Wien bei der Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen in den Bereichen - Kommunikationsfähigkeit - Verkaufstechnik - Lernfähigkeit - Teamfähigkeit Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate. Ausmaß der Förderung: 50% der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Schulungen, maximal pro Unternehmen innerhalb eines Jahres. Personalentwicklung in der Sachgüterproduktion Unterstützung für Wiener Unternehmen, die in der Sachgüterproduktion oder in produktionsnahen Dienstleistungen tätig sind. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate Ausmaß der Förderung 50% der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Schulungen, maximal pro Unternehmen innerhalb eines Jahres. Personalentwicklung im Bereich interkultureller Kompetenz Unterstützung für Wiener Unternehmen bei der Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen in den Bereichen - interkulturelle Kommunikation - Konfliktlösungsfähigkeit Tel.: 01/ oder unter 3. Förderungen in Niederösterreich Förderungen für - ArbeitnehmerInnen - KinderbetreuungsgeldbezieherInnen - WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz - Personen, die beim AMS gemeldet sind und keine finanzielle Leistung vom AMS erhalten - SozialhilfebezieherInnen - ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind Antragstellung muss innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen erfolgen Ausmaß der Förderung: 40 % bis 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt
7 4. Förderungen im Burgenland Förderungsvoraussetzungen: - Individuelle Förderungen dürfen nur gewährt werden, wenn der/die FörderwerberIn seinen/ihren Hauptwohnsitz im Burgenland hat FörderungsempfängerInnen: - Speziell gefördert werden Weiterbilungsmaßnahmen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushal Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, - die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation des Antragstellers/der Antragstellerin zu verbessern; und - die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen, d.s. insbesondere das AMS, die WIBAG (Selbständigkeit), und die Erwachsenenbildung (Nachholen von Pflichtschulabschlüssen). Förderungshöhe: - Die Zuschüsse gemäß 9 können nach Maßgabe der Mittel und nach Art des Förderungsfalles bis zu 364,- betragen - Die Zuschüsse gemäß 9 können bis zu einem Ausmaß von 100% der nachgewiesenen Kosten der Vorbereitung auf die und Ablegung der Berufsreifeprüfung betragen. Die Einkommensgrenzen des 15 finden in diesen Förderungsfällen keine Anwendung. Förderungszuschüsse gemäß 6 und 12 können nur gewährt werden, wenn das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen des Antragstellers EURO 2.876,- nicht übersteigt. Förderungszuschüsse gemäß 9 können nur gewährt werden, wenn das monatliche Bruttoeinkommen des Antragstellers im Zeitraum der Bildungsmaßnahme EURO 2.876,- nicht übersteigt. Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Förderungszuschüssen für generelle Förderungsmaßnahmen sind jeweils vor dem Beginn der Maßnahmen einzubringen. Dem Antrag sind eine Projektbeschreibung und eine Kostenaufstellung beizufügen. Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6, Hauptreferat Sozialwesen Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Tel. 057/
8 5. Förderungen in der Steiermark Bildungsscheck für Beschäftigte 50+ FörderungsempfängerInnen: - Beschäftigte Personen ab dem Alter von 50 Jahren Förderungsvoraussetzungen: - Der ordentliche Wohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen - Die Kosten der Weiterbildung dürfen nicht vom Unternehmen oder von Dritten getragen werden Förderungsgegenstand: - Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen, d.h. Qualifizierungen, die entweder unmittelbar im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung sind. Darunter können auch persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen (soft skills), wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Rhetorik etc., oder Schlüsselqualifikationen wie Sprachen und EDV etc. fallen. - Ausgenommen sind Studien- und Prüfungsgebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse Förderungshöhe: - Die Gesamtförderung beträgt maximal 500,- pro Person - Gefördert werden bis zu 50% der Kurskosten - Die Kosten müssen pro Kurs mindestens 200,- betragen. - Der Bildungsscheck kann auch in Tranchen, d.h. für mehrere Kurse bis zu einer Gesamtförderung in Höhe von 500,- in Anspruch genommen werden. Laufzeit: Die Förderung kann für berufsorientierte Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden, die zwischen dem und dem begonnen wurden. Förderungsanträge: - Anträge sind mit dem dafür aufgelegten Antragsformular und den beizulegenden Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A11 Soziales, Hofgasse 12, 8010 Graz, einzubringen. Für Unternehmen: Bis zu 50% Förderung für zukunftsorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in EPU und KMU: Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh) fördert betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit der Förderungsaktion Weiter!Bilden. Für MitarbeiterInnen oder auch UnternehmerInnen gibt es 30% Zuschuss zu den Weiterbildungskosten im Bereich Innovation, Technologie, Export oder Betriebswirtschaft. GründerInnen und Ein-Personen- Unternehmen (EPU) können mit einem Bonus von jeweils 10% rechnen. 8
9 FörderungsempfängerInnen: - Die Förderung gilt für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen in der Steiermark (bis 249 MA) Förderungsgegenstand: Förderungsfähig sind betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, an denen MitarbeiterInnen bzw. UnternehmerInnen im Umfang von mindestens 24 Einheiten à 45 Minuten teilnehmen und die folgenden Themenbereichen zuzuordnen sind: - Innovationsunterstützende oder technische Weiterbildung (z.b. Fertigungstechnik, Elektrotechnik, Umwelttechnik, Informationstechnologie, Kreativitätstechniken) - Exportunterstützende Weiterbildung (z.b. Sprachen, Vertrieb, Marketing, interkulturelle Kompetenzen) - Betriebswirtschaftliche Weiterbildung (z.b. Buchhaltung, Rechnungswesen, Controlling, Führung und Management) Förderungshöhe: Gefördert werden 30% der externen Weiterbildungskosten. Unternehmen, die ihre erste bestehende Gewerbeberechtigung innerhalb der letzten fünf Jahre aktiviert haben, können einen zusätzlichen Gründungsbonus in Höhe von 10% erhalten. Für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) steht ebenfalls ein 10%iger Bonus bereit (Gründungs- und EPU-Bonus können auch kombiniert werden). Der max. Förderungsbetrag je Ansuchen beträgt 1.800,-. Pro Kalenderjahr können zwei Ansuchen gestellt werden. Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh Nikolaiplatz Graz Tel. 0316/ foerderung@sfg.at 9
10 6. Förderungen in Salzburg Salzburger Bildungsscheck: FörderungsempfängerInnen: - ArbeitnehmerInnen - Freie DienstnehmerInnen - Lehrlinge - WiedereinsteigerInnen - Arbeitslose - Selbständig Erwerbstätige mit in Summe max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen - MindestsicherungsbezieherInnen Förderungsvoraussetzungen: - Der/die AntragstellerIn muss zum Zeitpunkt der Antragstellung den Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte im Bundesland Salzburg haben, sowie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Förderungsgegenstand: Es werden ausschließlich berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Förderungsanträge: Das Förderungsansuchen muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden. Das Ansuchen ist auf elektronischem Weg einzubringen. Höhe der Förderung: Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dieser beträgt maximal 50% der dem/der AntragstellerIn erwachsenen Kurskosten unter Berücksichtigung folgender maximaler Förderobergrenzen: - Im Regelfall 830, ,- für Personen über 20 Jahre, welche über keine abgeschlossene Ausbildung bzw. nur über den Pflichtschulabschluss verfügen sowie für Personen über 50 Jahre ,- für die Vorbereitung und Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung und UnternehmerInnen-Ausbildung Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Postfach Salzburg Tel post@salzburg.gv.at 10
11 7. Diese Datenbank ist sehr hilfreich, um sich im Dschungel der vielfältigen Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildung zurecht zu finden. Durch die Angabe diverser Kriterien (z.b. Alter, Wohnort, Beschäftigungsverhältnis und Mitgliedschaften), besteht die Möglichkeit, den optimalen Überblick über die Förderungen zu erhalten, die individuell in Frage kommen. Die angegebenen Kontaktadressen erlauben eine direkte Kontaktaufnahme mit den FördergeberInnen. ppc training übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit / Vollständigkeit der Angaben. Die Gewährung von Förderungen obliegt ausschließlich den jeweiligen FördergeberInnen. Stand: Februar
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