Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus"

Transkript

1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Der Amtschef G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_3\LZ\VO\Ressort- und Verbandsanhörung\57424 Zuleitungsschreiben Verbandsanhörung - r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München Versand nur per II.3 - II - I.1 - I - ZS1 - MD ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Vedder_K Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, II.3-5 S Telefon: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit; hier: Verbandsanhörung Anlage: Verordnungsentwurf mit Vorblatt und Begründung Sehr geehrte Damen und Herren, um das Aufgabenprofil der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu schärfen und die Befugnisse des Parlamentarischen Beirats klar zu definieren, ist die Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu ändern. Zu diesem Zweck hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erarbeitet. Die Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit regelt die Aufgaben und Organisation der Landeszentrale. Die Verordnung wurde zuletzt im Jahr 1995 geändert; die seitdem eingetretenen Veränderungen in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Arbeit der Landeszentrale, beispielsweise im Hinblick auf veränderte Zielgruppen, Telefon: MD@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2 - Themen und Herausforderungen, machen eine Aktualisierung der Verordnung erforderlich. Die bislang knappe Aufgabenbeschreibung der Landeszentrale ist zu konkretisieren, um der Landeszentrale ein prägnanteres Profil zu geben. Darüber hinaus ist der Parlamentarische Beirat, der die Arbeit der Landeszentrale seit Jahrzehnten begleitet, bislang nicht in der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit verankert. Um den Parlamentarischen Beirat noch stärker in die Arbeit der Landeszentrale einzubeziehen, bedürfen Funktion und Befugnisse des Parlamentarischen Beirats einer rechtlichen Regelung. Zu den Einzelheiten wird auf beiliegenden Verordnungsentwurf samt Vorblatt und Begründung verwiesen. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und gegebenenfalls Stellungnahme per an Frau ORRin Vedder (karin.vedder@stmuk.bayern.de sowie cc an karin.lobinger@stmuk.bayern.de) bis spätestens 26. Juni Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir von Ihrem Einverständnis mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf aus. Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Kufner Ministerialdirigent

3 Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (ZPolBiV) Vorblatt A. Problem Die Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit regelt die Aufgaben und Organisation der Landeszentrale. Die Verordnung wurde zuletzt im Jahr 1995 geändert; die seitdem eingetretenen Veränderungen in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Arbeit der Landeszentrale, beispielsweise im Hinblick auf veränderte Zielgruppen, Themen und Herausforderungen, machen eine Aktualisierung der Verordnung erforderlich. Die bislang knappe Aufgabenbeschreibung der Landeszentrale ist zu konkretisieren, um der Landeszentrale ein prägnanteres Profil zu geben. Darüber hinaus ist der Parlamentarische Beirat, der die Arbeit der Landeszentrale seit Jahrzehnten begleitet, bislang nicht in der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit verankert. Um den Parlamentarischen Beirat noch stärker in die Arbeit der Landeszentrale einzubeziehen, bedürfen Funktion und Befugnisse des Parlamentarischen Beirats einer rechtlichen Regelung. B. Lösung Um das Aufgabenprofil der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu schärfen und die Befugnisse des Parlamentarischen Beirats klar zu definieren, erlässt die Staatsregierung eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit.

4 - 2 - C. Alternativen Keine. D. Kosten 1. Kosten für den Staat und die Kommunen Keine. Die Änderungen konkretisieren lediglich die inhaltliche Ausrichtung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und schaffen für die Tätigkeit des Parlamentarischen Beirats, der die Arbeit der Landeszentrale seit Jahrzehnten begleitet, eine Rechtsgrundlage. 2. Kosten für die Wirtschaft und den Bürger Keine.

5 UK Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Vom.2013 Auf Grund des Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS I), zuletzt geändert durch Gesetze vom 10. November 2003 (GVBl S. 816, 817), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung: 1 Die Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BayRS UK), geändert durch Verordnung vom 28. November 1995 (GVBl S. 811), wird wie folgt geändert: 1. Der Überschrift wird der Klammerzusatz (ZPolBiV) angefügt Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus errichtete Landeszentrale für politische Bildungsarbeit untersteht dem Staatsminister für Unterricht und Kultus gemäß Art. 51 Abs. 1 der Verfassung wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

6 - 4 - bb) Es werden folgende Sätze 2 bis 4 angefügt: 2 Dabei ist es insbesondere Ziel der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, die demokratische Kompetenz zu stärken, zur Toleranz- und Werteerziehung beizutragen, politisches Bewusstsein zu fördern, zu zivilgesellschaftlichem Engagement und Teilhabe an politischen Prozessen zu ermutigen und durch Aufklärungsarbeit extremistischen Haltungen, Auffassungen und Positionen entgegenzuwirken. 3 Zur Tätigkeit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit gehören ferner die Darstellung und Aufbereitung wesentlicher geschichtlicher, gesellschaftlicher und politischer Zusammenhänge, insbesondere im Hinblick auf die politischen Ordnungen in Bayern, Deutschland und Europa. 4 Zudem erstreckt sich die Tätigkeit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit auf die Vermittlung politischer Bildung durch die didaktische Erschließung solcher historischer Orte, die die politische und kulturelle Identität des Landes wesentlich prägen. b) Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit den Schulen sowie allen Einrichtungen und Vereinigungen zusammen, welche sich der staatsbürgerlichen Erziehung und Fortbildung widmen, darunter insbesondere die Stiftung Bayerische Gedenkstätten und die weiteren zeitgeschichtlichen Dokumentationseinrichtungen in Bayern erhält folgende Fassung: 3 (1) Für die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit wird im Benehmen mit dem Parlamentarischen Beirat nach Ausschreibung eine hauptamtliche Direktorin oder ein hauptamtlicher Direktor bestellt. (2) Die Direktorin oder der Direktor bewirtschaftet mit der Verwaltungsleitung die für die sachliche Arbeit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit vor-

7 - 5 - gesehenen Mittel nach Maßgabe der vom Staatsminister für Unterricht und Kultus erteilten Weisungen. (3) Die Direktorin oder der Direktor veröffentlicht spätestens am 1. Mai jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Haushaltsjahr erhält folgende Fassung: 4 (1) 1 Zur Sicherstellung der Überparteilichkeit wird die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch einen Parlamentarischen Beirat begleitet. 2 Die inhaltlichen Schwerpunkte des Jahresprogramms der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit werden im Einvernehmen mit dem Parlamentarischen Beirat festgelegt und deren Umsetzung durch ihn im Rahmen des Art. 51 Abs. 1 der Verfassung beaufsichtigt. 3 Hierzu wird dem Parlamentarischen Beirat mindestens zweimal im Jahr, auf Verlangen des Parlamentarischen Beirats auch öfter, berichtet. 4 Die Mitglieder des Parlamentarischen Beirats haben das Recht, jederzeit diesbezügliche Auskünfte einzuholen sowie Anregungen einzubringen. 5 In diesem Zusammenhang stellt ihnen die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit die jährliche Planung zum Haushaltsvollzug zur Verfügung. (2) 1 Die Mitglieder des Parlamentarischen Beirats werden vom Landtag bestellt. 2 Der Parlamentarische Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. 3 Auf seinen Wunsch erhält er organisatorische Unterstützung durch die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit wird aufgehoben. 7. Der bisherige 6 wird 5 und wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird aufgehoben b) Die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.

8 - 6-2 Diese Verordnung tritt am in Kraft.

9 - 7 - Begründung A. Allgemeines Die Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit regelt die Aufgaben und Organisation der Landeszentrale. Die Verordnung wurde zuletzt im Jahr 1995 geändert; die seitdem eingetretenen Veränderungen in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Arbeit der Landeszentrale, beispielsweise im Hinblick auf veränderte Zielgruppen, Themen und Herausforderungen, machen eine Aktualisierung der Verordnung erforderlich. Die bislang knappe Aufgabenbeschreibung der Landeszentrale ist zu konkretisieren, um der Landeszentrale ein prägnanteres Profil zu geben. Darüber hinaus ist der Parlamentarische Beirat, der die Arbeit der Landeszentrale seit Jahrzehnten begleitet, bislang nicht in der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit verankert. Um den Parlamentarischen Beirat noch stärker in die Arbeit der Landeszentrale einzubeziehen, bedürfen Funktion und Befugnisse des Parlamentarischen Beirats einer rechtlichen Regelung. B. Zwingende Notwendigkeit einer normativen Regelung Gegenstand der Änderungsverordnung ist die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, die beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus errichtet ist. Die Einrichtung der Behörden im Einzelnen obliegt nach Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung der Staatsregierung. Bei der Präzisierung des Aufgabenbereichs der Landeszentrale sowie bei der Regelung der Mitwirkungsbefugnisse des Parlamentarischen Beirats handelt es sich um Fragen, die in der Verordnung über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu regeln sind.

10 - 8 - C. Zu den einzelnen Vorschriften Zu 1 Nr. 2: Die Verordnung wird an die geltende Zuständigkeitsverteilung zwischen den Staatsministerien angepasst. Zudem wird aus Gründen der Klarstellung auf Art. 51 Abs. 1 der Verfassung verwiesen, wonach jeder Staatsminister gemäß den vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien der Politik seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag führt. Zu 1 Nr. 3: Mit der Konkretisierung der Aufgaben sollen das Profil und die Ausrichtung der Landeszentrale weiter geschärft werden. Die Stärkung der demokratischen Kompetenz, die Förderung eines politischen Bewusstseins sowie die Ermutigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement sind von zentraler Bedeutung, um extremistischen Tendenzen entgegenzuwirken und die Bürgerinnen und Bürger zur Teilhabe an politischen Prozessen zu befähigen. Die Konkretisierung des Aufgabenbereichs stellt dabei keine Abkehr von der bisherigen Ausrichtung der Landeszentrale, sondern eine Fortführung und Weiterentwicklung ihrer Tätigkeit dar. Der spezifische Bildungsauftrag der Landeszentrale wird durch die ausdrückliche Nennung der Zusammenarbeit mit den Schulen hervorgehoben. Da sich die Bildungsarbeit der Landeszentrale aber an die gesamte Bevölkerung richtet, arbeitet sie darüber hinaus mit allen Einrichtungen und Vereinigungen zusammen, die sich der staatsbürgerlichen Erziehung und Fortbildung widmen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Zusammenarbeit mit den zeitgeschichtlichen Dokumentationseinrichtungen, vor allem mit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, zu deren Aufgaben die Unterstützung der historisch-politischen Bildungsarbeit der Schulen, der Jugendarbeit und anderer Bildungsträger gehört. Angesichts des Zwecks der Stiftung, die Gedenkstätten auch als Lernorte für künftige Generationen zu erhalten und dazu beizutragen, dass das Wissen über das historische Geschehen weitergetragen wird, ergänzen sich die Zielsetzungen der Landeszentrale sowie der Stiftung Bayerische Gedenkstätten.

11 - 9 - Zu 1 Nr. 4: Zur Sicherstellung der Überparteilichkeit wird die Landeszentrale bei der Erfüllung ihrer Aufgaben seit Jahrzehnten durch einen Parlamentarischen Beirat begleitet, der bislang nicht in der Verordnung verankert war. Um Funktion und Befugnisse des Beirats zu regeln, werden entsprechende Vorschriften geschaffen (vgl. 4). Bei der Bestellung des Direktors erfolgt eine Beteiligung des Parlamentarischen Beirats in Form einer Anhörung; die beamtenrechtlichen Regelungen über die Zuständigkeiten bei Funktionsübertragungen bleiben somit unberührt. Die Besonderheiten des Tätigkeitsprofils des Dienstpostens des Direktors erfordern die Festlegung eines spezifischen Anforderungsprofils für die Bewerberauswahl. Damit besteht ein besonderes dienstliches Interesse, geeignete Bewerber durch Ausschreibung zu ermitteln. Für Rechts-, Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten ist in der Landeszentrale eine Verwaltungsleitung eingerichtet, die gemeinsam mit dem Direktor die für die sachliche Arbeit der Landeszentrale vorgesehenen Mittel bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung erfolgt nach Maßgabe der vom Staatsminister für Unterricht und Kultus im Rahmen des Art. 51 Abs. 1 der Verfassung erteilten Weisungen, wobei der Begriff der Weisung sowohl allgemeine als auch besondere Weisungen umfasst. Aus Gründen der Transparenz wird der Tätigkeitsbericht der Landeszentrale nicht nur der Staatsregierung, dem Präsidenten des Landtags und dem Parlamentarischen Beirat vorgelegt, sondern auch im Internet veröffentlicht. Zu 1 Nr. 5: Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit wird zur Sicherstellung der Überparteilichkeit seit Jahrzehnten von einem Parlamentarischen Beirat bei ihrer Arbeit begleitet, ohne dass dies bislang eine Grundlage in der Verordnung gefunden hat. Durch die Neufassung des 4 wird der Parlamentarische Beirat in der Verordnung verankert. Aufgabe des Beirats ist es, die Landeszentrale bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kontinuierlich zu begleiten. Hierzu werden dem Beirat verschiedene Mitwirkungsrechte und Informationsansprüche eingeräumt. Um den Beirat beispielsweise noch stärker in die Arbeit der Landeszentrale einzubeziehen, werden die inhaltlichen Schwerpunkte des Jahresprogramms der Landeszentrale im Einvernehmen mit dem

12 Beirat festgelegt und deren Umsetzung durch ihn beaufsichtigt. Diese Beaufsichtigung ist zugleich Ausdruck der in Art. 51 Abs. 1 der Verfassung festgeschriebenen Verantwortung jedes Staatsministers gegenüber dem Landtag. Die Entscheidung über Größe, Zusammensetzung und Organisation des Parlamentarischen Beirats liegt wie bisher in der Verantwortung des Landtags. 4 Abs. 2 enthält deshalb nur Regelungen zu den äußeren Rahmenbedingungen seiner Arbeit. Die bisherige Regelung in 4, wonach der Direktor für einzelne Aufgaben Arbeitsausschüsse bilden konnte, wird mangels Regelungsbedarfs aufgehoben. Auch ohne ausdrückliche Regelung steht es dem Direktor frei, Arbeitsausschüsse zu konkreten Anlässen oder einzelnen Themen zu bilden und dadurch auch externen Sachverstand in die Arbeit der Landeszentrale einzubeziehen. Zu 1 Nr. 6: Die bisher in 5 getroffene Reglung wird im Hinblick auf 3 Abs. 3 aufgehoben. Zu 1 Nr. 7: Der bisherige 6 Abs. 2 ist gegenstandslos und wird daher aufgehoben. Zu 2: 2 regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus \\zeus\gruppen\stmuk\abteilungen\abteilung II\Referat II_1\RRin Neburg\Vergaberecht\Versicherung Schülerfirma\Zuschlag und weiteres Vorgehen\Zu versendende

Mehr

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig Spaenle, MdL C:\Temp\120223 Gemeinsames Anschreiben M_r (2).doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_3\Pantke\Hochbegabte\Hochbegabtenklassen\KMS AUssschreibung 2012.doc Bayerisches Staatsministerium für

Mehr

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Nummer 13 München, den 12. Juli 2011 Jahrgang 2011 Inhaltsübersicht Datum Seite I. Rechtsvorschriften

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Ceglarek\2007\September\94424_AP2008_KMS_sept_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Allgemeines\Word\Schreiben\Schreiben allgemein\2014\sondermaßnahme FOS- BOS\Anschreiben

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Per E-Mail Die Präsidentin des Landtags

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_6\FS moderne Fremdsprachen\KMS\KMS Abitur mod FS 2013_rAbd.doc Bayerisches

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_6\Personal V.6\StK\Stellenausschreibung Referentenstelle StK und StMWi_r.docx

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Huber\Abschlussprüfung\AP0607\88225_AP2007_KMS_sept_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

THÜRINGER LANDTAG. Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/4970 4. Wahlperiode 12.03.2009. G e s e t z e n t w u r f. der Landesregierung

THÜRINGER LANDTAG. Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/4970 4. Wahlperiode 12.03.2009. G e s e t z e n t w u r f. der Landesregierung Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/4970 4. Wahlperiode 12.03.2009 THÜRINGER LANDTAG G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung IV\2013\Ref. IV.7\54986_Schriftliche Anfrage_Felbinger_Schulpsychologen-a.doc Bayerisches Staatsministerium

Mehr

zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften 17. Wahlperiode 09.09.2014 Drucksache 17/3016 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften A) Problem 1. Die LBS Bayerische Landesbausparkasse wurde

Mehr

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

1. Schulgeld an Förderschulen - Urteil des Bundessozialgerichts

1. Schulgeld an Förderschulen - Urteil des Bundessozialgerichts INFORMATIONSDIENST ( 3 ) Kinder und Jugendliche Ausgabe 06/2013 19.07.2013 Der Infodienst enthält folgende Punkte: 1. Schulgeld an Förderschulen - Urteil des Bundessozialgerichts 2. Schulprofil Inklusion

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_1\RR Richter\Schüler, SMV,\Schülerfahrten\Trendsportarten\OWA_Trendsportarten_Stand März 2013 - a.doc

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK \\Zeus\gruppen\StMUK\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_6\Fischer\Lehrgänge Schulwandern 2007-2008\Einladung aller Referendare OWA Seminarschulen1007_a.doc

Mehr

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Abdruck Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen mit Kopien für die Kreisverwaltungsbehörden Bezirke nachrichtlich Bayerischer Städtetag Prannerstraße

Mehr

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG)

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG) Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom 18.10.2012/Nr. 35 Seite 1815 Präsidium: Nach Stellungnahme des Senats vom 05.09.2012 hat das Präsidium am 25.09.2012 die erste Änderung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_9\Strothmann\Nachteilsausgleich\KMS_ergänzende Hinweise_Nachteilsausgleich_Version zur Abstimmung_Kommentare_a.doc

Mehr

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013 Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, anliegend übersende ich den von der

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_5\Kammler\Oberstufe 2009\Schreiben\Info Schulen_Febr_0802-14_Ka.doc Bayerisches Staatsministerium für

Mehr

Gesetz.. und VerordnUltgsblatt

Gesetz.. und VerordnUltgsblatt B 1612 Bayeriscltes 415 Gesetz.. und VerordnUltgsblatt Nr. 19 München, den 16. Oktober 1996 Datum Inhalt Seite 3. 9.1996 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit in richterrechtlichen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Mayerl\Rupprecht\februar\7249.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_4\1Gromes\Privatschulen\Phorms-Schule München - Schriftliche Anfrage MdL Gehring, Antwort_6055_R.doc

Mehr

Az. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht

Az. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht Az. IB2-1468.191-0 Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern über die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern für das Prüfungsjahr 2012 (01.07.2012 30.06.2013) Nach 22 Abs.

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4196 24.06.2015. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4196 24.06.2015. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4196 24.06.2015 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt Sehr geehrter Herr Präsident, als

Mehr

Bundesrat Drucksache 336/08. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Bundesrat Drucksache 336/08. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Bundesrat Drucksache 336/08 20.05.08 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi - K Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn,

Mehr

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset- Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4764 25. 10. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_8\Ganztagsschulen_Antragsverfahren und Übersichten\Offene Ganztagsschule 2015_2016\Neue

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes Bundesrat Drucksache 811/04 28.10.04 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern In - Fz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes A. Ziel 1. Der Ausgleich

Mehr

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt B 1612 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 477 München, den 20. November Nr. 19 2014 Datum I n h a l t Seite 17.11.2014 Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die behörd

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/127. zur Überleitung von Zuständigkeiten in der Gesundheit, im Arbeitsschutz und in der Ernährung

16. Wahlperiode Drucksache 16/127. zur Überleitung von Zuständigkeiten in der Gesundheit, im Arbeitsschutz und in der Ernährung Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/127 09.12.2008 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Überleitung von Zuständigkeiten in der Gesundheit, im Arbeitsschutz und in der Ernährung A) Problem

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 12 / 2022 09. 10. 97. 12. Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 12 / 2022 09. 10. 97. 12. Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2022 09. 10. 97 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Aufhebung der Staatsschuldenverwaltung Baden-Württemberg A. Zielsetzung Die Staatsschuldenverwaltung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an - alle Haupt-/Mittelschulen - Staatlichen Schulämter - Regierungen

Mehr

Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte

Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 07. September 1999 beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Mehr

Vereinbarung des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen über den kirchlichen Dienst in der Polizei

Vereinbarung des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen über den kirchlichen Dienst in der Polizei Polizeiseelsorgevereinbarung Sachsen 502 Vereinbarung des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen über den kirchlichen Dienst in der Polizei Vom 30. September 1996

Mehr

Volksinitiative "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit tur gute Bildung" Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs.

Volksinitiative Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit tur gute Bildung Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-

Mehr

Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3081 4. Wahlperiode 06.06.2007

Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3081 4. Wahlperiode 06.06.2007 Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3081 4. Wahlperiode 06.06.2007 G e s e t z e n t w u r f der Fraktion der SPD Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen Tourismus, Marketing und Wirtschaftsförderung. (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 5.000,00 EURO.

(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen Tourismus, Marketing und Wirtschaftsförderung. (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 5.000,00 EURO. E I G E N B E T R I E B S A T Z U N G Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Tourismus, Marketing und Wirtschaftsförderung der Samtgemeinde Amelinghausen 17.12.2002 in der Fassung der 2. Änderung vom 22.12.2011

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per E-Mail An alle Gymnasien (per OWA) Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser

Mehr

17. Wahlperiode 14.10.2014 Drucksache 17/3337

17. Wahlperiode 14.10.2014 Drucksache 17/3337 17. Wahlperiode 14.10.2014 Drucksache 17/3337 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Schwerpunktsetzung von Aufgaben bei den Regierungen sowie zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen

Mehr

Datenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen

Datenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus flayv^hi*» sidäl6nin i»iniin lex umflichtund Kölns. 6032/ Mfothtn Herrn Rolf Habermann Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Staatsministerium

Mehr

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Goethestraße 27 18209 Bad Doberan Telefon: 038203/77690 Telefax: 038203/776928 Datenschutzbeauftragter Schütte, Goethestraße 27, 18209 Bad Doberan

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_5\Ganztagsschulen\Offene Ganztagsschule 2014_2015\01 OWA-Schreiben Info Schulen\014

Mehr

Tel.: (030) 13 889-0 Durchwahl 13 889 App.:

Tel.: (030) 13 889-0 Durchwahl 13 889 App.: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit An der Urania 4-10,10787 Berlin Anden Vorsitzenden der Piratenfraktion

Mehr

Fachschaftsvertretung der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie

Fachschaftsvertretung der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie Fachschaftsvertretung der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie Universität Erlangen-Nürnberg Studierendenvertretung Turnstraße 7 91054 Erlangen Bayerischer Landtag Referat für Eingaben und

Mehr

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1123 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Hannover, den 15.01.2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_6\FS moderne Fremdsprachen\KMS\KMS Profilbildung moderne Fremdsprachen- 211_r.doc Bayerisches Staatsministerium

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz 80097 München Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts München Tal 33 80331 München Rechtsanwaltskammer

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

An den Vorsitzenden des Sozialausschusses Herrn Andreas Beran, MdL. - im Hause - Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 15/4426

An den Vorsitzenden des Sozialausschusses Herrn Andreas Beran, MdL. - im Hause - Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 15/4426 Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Wissenschaftlicher Dienst An den Vorsitzenden des Sozialausschusses Herrn Andreas Beran, MdL - im Hause - Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 15/4426

Mehr

Bayerischer Staatsanzeiger

Bayerischer Staatsanzeiger Bayerischer Staatsanzeiger Nummer 11 / 71. Jahrgang München, 13. März 2015 - 2 - Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung

Mehr

Finanz- und Beitragsordnung

Finanz- und Beitragsordnung Finanz- und Beitragsordnung Finanzordnung der Jungen Liberalen Bayern e.v. vom 08.11.1998 [beschlossen auf dem 47. Landeskongress in Landau/Niederbayern, geändert auf dem 85. Landeskongress am 04.05.2014

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei

Mehr

{l (1".-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l""'_. d.\.\., April 2014

{l (1.-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l'_. d.\.\., April 2014 Ministerium für Schule und Weiterbildung des landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an - die staatlichen Mittelschulen - die Staatlichen Schulämter -

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem

Mehr

Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz - LOG NRW

Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz - LOG NRW Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz - vom 10. Juli 1962 Die blau markierten Änderungen treten am 01.01.2008 in Kraft. Link zur Vorschrift im SGV. NRW. 2005: Inhalt:

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 1/2011 18. Mai 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 1 Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10773 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung A.

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung Bundesrat Drucksache 186/04 04.03.04 Verordnungsantrag des Landes Hessen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung A. Problem und Ziel Die Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de) Präsidentin des Bayer.

Mehr

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. August 2012 Az.: III.5 5 0 4207

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/11268 17. Wahlperiode 31. 10. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Mehr

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50 25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-

Mehr

Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses

Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15 /1304 (zu Drs. 15/11208) 25. 11. 02 Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Mehr

Suchtmedizin. Anästhesiologie. Pharmakologie/Toxikologie. Rechtsmedizin. Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sozialwissenschaft.

Suchtmedizin. Anästhesiologie. Pharmakologie/Toxikologie. Rechtsmedizin. Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sozialwissenschaft. Aufruf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Interessenbekundung als Sachverständige oder Sachverständiger im Ausschuss für Betäubungsmittel nach 1 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Dieser Aufruf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/9447 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) A. Problem

Mehr

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München

Mehr

unddiebereinigungvereinzelterredaktionsversehenimumsetzungsgesetzerforderlich

unddiebereinigungvereinzelterredaktionsversehenimumsetzungsgesetzerforderlich Deutscher Bundestag Drucksache 17/1394 17. Wahlperiode 19. 04. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_3\Hahn\2011\April\42008_Unterricht und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf_r.doc Bayerisches

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum

Mehr

Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) Vom 15. Februar 2005 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Dieses

Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) Vom 15. Februar 2005 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Dieses Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) Vom 15. Februar 2005 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen

Mehr

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Bundesrat Drucksache 604/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Wi Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni

Mehr

Betriebssatzung 8.05

Betriebssatzung 8.05 Betriebssatzung 8.05 der Stadt Essen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Essener Systemhaus der Stadt Essen vom 28. Juni 2006 zuletzt geändert durch Satzung vom 26. März 2010 Der Oberbürgermeister

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung

Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Berg Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Berg Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts Deutscher Bundestag Drucksache 16/8954 16. Wahlperiode 24. 04. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts A. Problem und Ziel AufgrundgesellschaftlicherEntwicklungenundveränderterWertvorstellungen,

Mehr

- 2 - In welcher finanziellen Höhe wird sich der Bund insgesamt an den Kosten für die Sicherheit des G7-Gipfels beteiligen?

- 2 - In welcher finanziellen Höhe wird sich der Bund insgesamt an den Kosten für die Sicherheit des G7-Gipfels beteiligen? Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben Dr. Marcel Huber, MdL Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz

Mehr

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.

Mehr

Abschrift. Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Sachsen

Abschrift. Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Sachsen Abschrift Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Sachsen Quelle: Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei über die Beflaggung der Dienstgebäude im Freistaat Sachsen (VwV Beflaggung) Datum: 18.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3750 6. Wahlperiode 25.02.2015. nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3750 6. Wahlperiode 25.02.2015. nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3750 6. Wahlperiode 25.02.2015 GESETZENTWURF nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt Bundesrat Drucksache 333/15 04.08.15 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Fz - Wi Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in

Mehr

Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß 17c Absatz 2 KHG.

Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß 17c Absatz 2 KHG. Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß 17c Absatz 2 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Mehr

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN

Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN zur rechtlichen Problematik internationales Familienrecht - u.a. anwendbares Recht für geltend gemachte Ansprüche erstellt im Auftrag

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.

Mehr

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t A) Problem In Deutschland sterben jährlich ca. 117.000 Personen vor dem

Mehr

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt B 1612 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 497 München, den 14. August Nr. 15 2013 Datum I n h a l t Seite Bekanntmachung des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5293 6. Wahlperiode 05.04.2016

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5293 6. Wahlperiode 05.04.2016 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5293 6. Wahlperiode 05.04.2016 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

Mehr

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger

Mehr