Ausbildungsangebot. Funktionsträger Bevölkerungsschutz. Update Juni

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1 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Ausbildung 2018 Ausbildungsangebot Funktionsträger Bevölkerungsschutz Update Juni 2017

2 Impressum Herausgegeben vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz Geschäftsbereich Ausbildung Juni 2017 Design und Layout: BABS / sonnenbern.ch, Designagentur, Bern Druck: BBL, Bern Fotos/Icons: BABS / sonnenbern.ch

3 Überblick 1 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄger Bevölkerungsschutz Führung Führungsunterstützung und Polycom Einsatz und ABC-Schutz Kulturgüterschutz Juni INTEGRIERTES MANAGEMENTSYSTEM ISO 9001 / OHSAS 18001

4 2 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄGER Bevölkerungsschutz Verteiler Anzahl Exemplare Papier elektronisch Amtsstellen und Organisationen des Bevölkerungsschutzes Für den Bevölkerungsschutz zuständige Amtsstelle des Kantons 3 Für den Zivilschutz zuständige Amtsstelle des Kantons 3 Schweizerischer Zivilschutzverband (SZSV) 5 Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr (RK MZF) Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) Bundesamt für Polizei (fedpol) Schweizerisches Polizei-Institut (SPI) Schweizerischer Feuerwehrverband (SFV) Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) Der Interverband für Rettungswesen (IVR) Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) Schweiz. Verein für Such- und Rettungshunde (REDOG) Paul Scherrer Institut (PSI) Institut de radiophysique CHUV Schweizerische Bundesbahnen (SBB) Lötschbergbahn (BLS) Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sport (VBS) Generalsekretariat VBS Koordinierter Sanitätsdienst (KSD) Höhere Kaderausbildung der Armee (HKA) Management-, Informations- und Kommunikationsausbildung (MIKA) Bundesstellen Generalsekretariate aller Departemente Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) Konsularische Direktion (KD) Eidgenössisches Personalamt (EPA) Bundesamt für Umwelt (BAFU) Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Bundesamt für Strassen (ASTRA) Ausländische Partner Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Deutschland Technisches Hilfswerk (THW) Deutschland Amt für Zivilschutz und Landesversorgung des Fürstentums Liechtenstein Weitere Exemplare können bestellt werden bei: Bundesamt für Bevölkerungsschutz Geschäftsbereich Ausbildung Ausbildungszentrum Kilchermatt Schwarzenburg kurse@babs.admin.ch

5 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄGER Bevölkerungsschutz 3 Vorwort Wir freuen uns, Ihnen unser Ausbildungsangebot vorlegen zu können. Es enthält die für das Jahr 2018 im Bevölkerungsschutz vorgesehenen Ausbildungsveranstaltungen des Geschäftsbereichs Ausbildung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. Das Angebot richtet sich vor allem an Funktionsträger, die im Rahmen der Notorganisationen von Gemeinden, Regionen und Kantonen in Einzelfällen auch in Betrieben Aufgaben in den Bereichen von Führung, Führungsunterstützung und Polycom, Einsatz und ABC-Schutz sowie Kulturgüterschutz wahrzunehmen haben. Für die Ausbildung des Lehrpersonals verweisen wir auf das separate Ausbildungsangebot für das Lehrpersonal Bevölkerungsschutz. Wir freuen uns, wenn wir Sie in einem unserer Kurse für Ihre Funktion ausbilden dürfen. BUNDESAMT FÜR BEVÖLKERUNGSSCHUTZ Geschäftsbereich Ausbildung Hinweis: - Das Ausbildungsangebot richtet sich sowohl an männliche als auch an weibliche Interessierte. Im vorliegenden Dokument wird auf die zusätzliche Nennung der weiblichen Bezeichnungen verzichtet. - Die Ausbildung der Spezialisten in der psychologischen Nothilfe wird neu durch den Koordinierten Sanitätsdienst (KSD) organisiert. Link:

6 4 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄGER Bevölkerungsschutz sverzeichnis Seite Vorwort 3 Allgemeine Hinweise zu den Ausbildungsveranstaltungen 5 Veranstaltungen für 1) AdZS (Bund) 2) AdZS (Kanton) 3) FO Kanton 4) Fachkräfte (ABC und Polycom) 5) Übrige Führung Kaderkurs für Zivilschutzkommandanten 7 Weiterbildungskurs für Zivilschutzkommandanten im Kanton 8 Grundkurs Systematische Problemlösung 9 Grundkurs Grundlagen der Stabsarbeit 10 Grundkurs Umgang mit Medien 11 Fachkurs Zivil-Militärische Zusammenarbeit 12 Fachkurs Ziviler Stabschef in ausserordentlichen Lagen 13 Führungsunterstützung und Polycom Kaderkurs für Chefs Lage 14 Kaderkurs für Gruppenführer Telematik 15 Kaderkurs für Chefs Telematik 16 Fachkurs für Endgeräte-Ausbilder 17 Fachkurs für Endgeräte-Programmierer (TPS) 18 Fachkurs für System-Programmierer (TWP) 19 Einsatz und ABC-Schutz Kaderkurs für Chefs logistische Koordination 20 Zusatzkurs für Sachkundige Strahlenschutz in Notfallorganisationen 21 Zusatzkurs Beratungsstelle Radioaktivität 22 Fachkurs Atomwarnposten "AWP-Base" 23 Strahlenschutzsachverständige Gepäckröntgenanlagen (GPA) 24 Grundkurs Hotline 25 Kulturgüterschutz Kaderkurs für Chefs Kulturgüterschutz 26 Ausbildungskalender Anmeldeformular... Legende : 1) Angehörige des Zivilschutzes (AdZS, Ausbildungszuständigkeit des Bundes) 2) Angehörige des Zivilschutzes (AdZS, Ausbildungszuständigkeit der Kantone) 3) Angehörige von Führungsorganen Stufe Kanton 4) Fachkräfte (ABC-Schutz, POLYCOM) 5) Übrige (Angehörige von Führungsorganen Stufe Region/Gemeinde, kantonale und kommunale Verwaltungen, Private, Dritte) = Pflichtdienst für AdZS = Dienstleistung gemäss Bedarf

7 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄGER Bevölkerungsschutz 5 Allgemeine Hinweise zu den Ausbildungsveranstaltungen 1. Zertifizierte Institution Der Geschäftsbereich Ausbildung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ist nach der ISO-Norm zertifiziert. Die Norm definiert grundlegende Anforderungen an Lerndienstleistungen und Lerndienstleister in der Aus- und Weiterbildung. Die Norm bezieht sich auf die folgenden Bereiche: Bestimmen des Lernbedarfs, Erarbeiten, Gestalten und Erbringen von Lerndienstleistungen, Monitoring und Evaluation. 2. Zulassungsbedingungen Die für den Besuch der einzelnen Ausbildungsveranstaltungen sind den jeweiligen Beschreibungen zu entnehmen und sind verbindlich. Für Angehörige des Zivilschutzes gelten die Weisungen über die Absolvierung und Durchführung der Zivilschutzkurse (WZSK). Das hauptberufliche Lehrpersonal ist nur dann berechtigt, eine der angebotenen Ausbildungsveranstaltungen zu absolvieren, wenn an der Lehrpersonalschule keine entsprechende Ausbildung angeboten wird. Für die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals wird nachdrücklich auf die Broschüre Ausbildungsangebot für das Lehrpersonal Bevölkerungsschutz verwiesen. 3. Anmeldung / Aufgebot und Einladung Teilnehmende sind auf dem Dienstweg, d.h. über die zuständige höchste Dienst- oder Kommandostelle (Stufe Kanton/Bund) oder über die für den Bevölkerungsschutz/Zivilschutz zuständige Amtsstelle des Kantons beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Ausbildungszentrum, Kilchermatt 2, 3150 Schwarzenburg, anzumelden. Für schutzdienstpflichtige Teilnehmende erfolgt die Anmeldung über PISA. Für nicht schutzdienstpflichtige Teilnehmende ist das offizielle Anmeldeformular auf unserer Homepage auszufüllen. 4. Unterricht / Kursunterlagen Der Unterricht erfolgt in der Regel in Klassen mit 5 bis 10 Teilnehmenden. Die Kursunterlagen sind gemäss den anlassbezogenen Weisungen in den Kurs mitzubringen. 5. urlaub, Dienstverschiebung, Dispensation / Abmeldung Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub. Gesuche sind gemäss den administrativen Bestimmungen, die dem Aufgebot/der Einladung beiliegen, einzureichen. Ein Ausbildungsdienst des Zivilschutzes gilt als geleistet, wenn mindestens 90 Prozent der im Arbeitsprogramm festgelegten Ausbildungszeit absolviert worden ist. 6. Durchführungsentscheid Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich der Geschäfts bereich Ausbildung des BABS vor, die Ausbildungsveranstaltung zu annullieren. Die angemeldeten Personen werden via die zuständige Meldestelle über den Entscheid informiert. Nach Rücksprache, und sofern freie Plätze verfügbar sind, werden die angemeldeten Personen auf eine spätere Veranstaltung umgebucht. Eine Umbuchung erfolgt durch die zuständige Meldestelle mittels einer schriftlichen Bestätigung. 7. Beurteilung der Teilnehmenden / Bestätigung Angehörige des Zivilschutzes werden beurteilt, sofern der Kurs mindestens fünf Tage dauert. Die Beurteilung erfolgt gemäss den Empfehlungen für die Beurteilung und Kaderauswahl im Zivilschutz Die Teilnehmenden erhalten für jede besuchte Veranstaltung eine Bestätigung oder ein Zertifikat, sofern der Ausbildungsdienst zu 80 Prozent (90 Prozent bei Zivilschutzkursen) geleistet wurde. 8. urlaubsregelung an Wochenenden in zweiwöchigen Veranstaltungen des Zivilschutzes Sofern nicht anders im Arbeitsprogramm vermerkt, werden die Teilnehmenden am Freitagnachmittag der ersten Woche in den allgemeinen Urlaub entlassen. Die Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgt am Montagmorgen. 9. tragung Kursgebühren Die in den Kursbeschreibungen aufgeführten Kursgebühren sind für das Jahr 2018 gültig. Die für ausländische Teilnehmende richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Unterkunft und Verpflegung Die Teilnehmenden werden in Doppelzimmern unter gebracht. Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer zur Alleinbenützung werden soweit möglich gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Den Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) in Pflichtdiensten, sowie den Angehörigen der Armee (AdA) wird die Verpflegung und die Unterkunft in Doppelzimmern unentgeltlich angeboten. 10. Reise Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) in Pflichtdiensten erhalten zusammen mit dem Aufgebot einen Promo-Code, mit dem sie unentgeltlich im Ticketshop der SBB eine Fahrkarte für die Strecke Wohnort Kursort beziehen können. Fahrkarten für Urlaube gemäss Ziffer 8 und Rückreise an den Wohnort werden am Kursort ausgestellt. Angehörige der Armee (AdA) erhalten von ihrer aufbietenden Stelle einen entsprechenden Marschbefehl. Für die übrigen Teilnehmenden gehen die Reisekosten zu Lasten ihrer Arbeitgeber bzw. ihrer zuständigen Kommando- oder Meldestelle. 11. Versicherung Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) und Angehörige der Armee (AdA) sind während der Ausbildungsveranstaltung inkl. Urlaub an Wochenenden bei der Eidgenössischen Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Für die übrigen Teilnehmenden ist die Versicherung Sache ihres Arbeitgebers bzw. ihrer zuständigen Kommando- oder Meldestelle. 12. Sold / Vergütungen Angehörige des Zivilschutzes in Pflichtdiensten (siehe Seite 4) erhalten den Sold gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die Funktionen, die Grade und den Sold im Zivilschutz (FGSV).

8 6 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄGER Bevölkerungsschutz Allgemeine Hinweise zu den Ausbildungsveranstaltungen Preise (ab ) Unterkunft im Eidg. Ausbildungszentrum Schwarzenburg (Preise pro Person in Schweizer Franken pro Nacht) Doppelzimmer mit TV 1 2 Nächte und mehr Nächte 27. Doppelzimmer mit TV zur Alleinbenützung (soweit verfügbar) 1 2 Nächte und mehr Nächte 43. (Aufpreis) Einzelzimmer mit eigener Nasszelle und TV (soweit verfügbar) 1 2 Nächte und mehr Nächte 64. (Aufpreis) Zahlung bar, mit Maestro- oder Postcard Verpflegung Frühstück 9. Mittagessen 14. Abendessen 13. Zahlung bar, mit Maestro, Postcard, VISA, Mastercard 1 Falls die Unterkunft im Doppelzimmer in den Kursgebühren inbegriffen ist (alle Preise inkl MwSt). 13. Informationen im Internet Das Ausbildungsangebot 2018 finden Sie im Internet unter: Auskünfte Bundesamt für Bevölkerungsschutz Geschäftsbereich Ausbildung Ausbildungszentrum Kilchermatt Schwarzenburg Tel Fax kurse@babs.admin.ch

9 Führung 7 Kaderkurs für Zivilschutzkommandanten 1) AdZS Bund Angehende Zivilschutzkommandanten oder Zivilschutzkommandant-Stellvertreter Ausbildung als Zugführer Betreuung oder Zugführer Unterstützung absolviert Ausnahmen mit Verfügung des Kantons gemäss Art. 2 und 3 der Weisungen über die Absolvierung und Durchführung der Zivilschutzkurse (WZSK) Dauer 2 mal 5 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können den Zivilschutz in organisatorischer Hinsicht führen Wiederholungskurse vorbereiten, durchführen und auswerten den Zivilschutz im Einsatz führen Grundlagen der Führungstechnik Aufgaben und Stellung des Zivilschutzkommandanten Aufgaben und Einsatz des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophen- und Nothilfe Lösen von planerischen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen Einsatzplanung, Personal und Ausbildung Ausbildungsmethodik in Wiederholungskursen Führung des Zivilschutzes im Einsatz Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate 1) Angehörige des Zivilschutzes Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG (Ausbildungszuständigkeit Bund) Daten + Sprachen Kurs (Teil 1) und (Teil 2) d / f Kurs (Teil 1) und (Teil 2) d Kurs (Teil 1) und (Teil 2) d Die beiden Kursteile bilden eine Einheit. Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen den Kursteilen 1 und 2 der verschiedenen Kurse.

10 8 FÜHRUNG Weiterbildungskurs für Zivilschutzkommandanten im Kanton 1) AdZS Bund Zivilschutzkommandanten und Zivilschutzkommandant-Stellvertreter Ausbildung als Zivilschutzkommandant oder Zivilschutzkommandant-Stellvertreter Dauer 1 bis 2 Tage Ort Nach Vereinbarung Die Teilnehmenden können ihren anspruchsvollen Führungs- und Ausbildungsaufgaben in einem sich veränderndem Umfeld gerecht werden Neuerungen auf ihre Organisation übertragen und umsetzen Spezifische Lernziele gemäss Vereinbarung mit dem Kanton Je nach Vereinbarung mit dem Kanton, wobei folgende Themen im Vordergrund stehen: Einführung von Neuerungen Zusammenarbeit mit Partnern im Bevölkerungsschutz Kantonale, regionale und kommunale Führungsorganisation Vorträge, Lehrgespräch, Übungen, Einzel- und Gruppenarbeiten 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Daten + Sprachen Nach Vereinbarung

11 Grundkurs Systematische Problemlösung (gilt für AdZS als WBK) FÜHRUNG 9 1) AdZS Bund / 2) AdZS Kanton / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehörige von Führungsorganen (Chefs, Ressortchefs und Chefs der Sachbereiche Führungsunterstützung gemäss Entscheid Chef Führungsorgan) sowie Schutzdienstpflichtige in Kaderfunktionen, die sich Grundkenntnisse in der systematischen Problemlösung aneignen wollen Für AdZS: Kaderfunktion im Zivilschutz Dauer 2 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können Situationen systematisch analysieren mit verschiedenen Techniken Lösungen erarbeiten und darstellen eine der Situation angepasste Entscheidung treffen die aus der Entscheidung folgenden Massnahmen definieren und umsetzen Grundlagen zur systematischen Problemlösung Beurteilung der persönlichen Problemlösungstechnik Training der Führungstätigkeiten anhand von Fallbeispielen Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Lernszenarien und Lehrübungen 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 2) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Kantone) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft (EO, Sold und Reise durch den Kanton) Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d / f Kurs d

12 10 FÜHRUNG Grundkurs Grundlagen der Stabsarbeit (gilt für AdZS als WBK) 1) AdZS Bund / 2) AdZS Kanton / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehörige von Führungsorganen (Chefs, Ressortchefs und Chefs der Sachbereiche Führungsunterstützung gemäss Entscheid Chef Führungsorgan) sowie Schutzdienstpflichtige in Kaderfunktionen, die sich Grundkenntnisse in der Stabsarbeit aneignen wollen Für AdZS: Kaderfunktion im Zivilschutz Dauer 2 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können die Stabsarbeit als dynamischen Prozess zum Lösen von komplexen Problemstellungen verstehen verschiedene Techniken für die Leitung eines Stabes anwenden Lösungsvarianten erarbeiten und präsentieren eine der Situation angepasste Entscheidung unter Zeitdruck fassen Grundlagen der Stabsarbeit Führungstätigkeiten Stabsarbeit anhand von Fallbeispielen Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Lernszenarien und Lehrübungen 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 2) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Kantone) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft (EO, Sold und Reise durch den Kanton) Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d / f Kurs d

13 FÜHRUNG 11 Grundkurs Umgang mit Medien (gilt für AdZS als WBK) in Zusammenarbeit mit der Management-, Informations- und Kommunikationsausbildung der Armee (MIKA) 1) AdZS Bund / 2) AdZS Kanton / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehörige von Führungsorganen (Chefs, Ressortchefs und Chefs der Sachbereiche Führungsunterstützung gemäss Entscheid Chef Führungsorgan), sowie Schutzdienstpflichtige in Kaderfunktionen, die sich Kenntnisse im Umgang mit Medien aneignen wollen Für AdZS: Kaderfunktion im Zivilschutz Dauer 2 Tage Ort Bern / Schwarzenburg Die Teilnehmenden sind orientiert über die Vielfalt der Medienlandschaft Schweiz die Bedürfnisse und die Arbeitsweise von Medienschaffenden die Grundsätze für das Verfassen einer Pressemitteilung ihre eigene Medienwirksamkeit die Wirkung von Onlinemedien (Social Media) Die Teilnehmenden können sich vor Kamera und Mikrofon sicher und mediengerecht verhalten eine Medienkonferenz vorbereiten und effizient durchführen Vielfalt und Charakteristiken innerhalb der Medienlandschaft Schweiz Grundsätzliches zur Zusammenarbeit mit Medienschaffenden Vorbereiten und Durchführen von Statements und Interviews Vorbereiten und Durchführen einer Medienkonferenz Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate Lernszenarien und Lehrübungen 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 2) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Kantone) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft (EO, Sold und Reise durch den Kanton) Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d Kurs d / f

14 12 FÜHRUNG Fachkurs Zivil-Militärische Zusammenarbeit 3) FO Kanton / 5) Übrige Chef / Stabschef / Chef Einsatz / Chef Logistische Koordination in einem zivilen Führungsorgan, Gesamteinsatzleiter bei Grossereignissen, Verantwortliche für die Schulung von zivilen Führungsorgane der Regionen und Gemeinden Erfahrung im Bereich der Stabsarbeit von Vorteil Dauer 3 Tage Ort Armee-Ausbildungszentrum Luzern (AAL) oder Schwarzenburg Die Teilnehmenden können die Prozesse militärischer Hilfeleistung bei Katastrophen und Notlage erklären auf Basis der eigenen Führungstätigkeiten militärische Hilfe korrekt anfordern einen Abspracherapport mit militärischen Partnern durchführen Grundlagen der subsidiären, militärischen Hilfeleistung Mittel und Möglichkeiten der Katastrophenhilfe durch die Armee Aufgaben der Kantonalen Verbindungsstäbe der Territorialregionen Ressourcenmanagement Bund Lehrgespräche, Präsentationen und Gruppenarbeiten Übung mit Stabsarbeit, integriert in den Technischer Lehrgang B Zivil- Militärische Zusammenarbeit / Territorialdienst der HKA 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d / f

15 FÜHRUNG 13 Fachkurs Ziviler Stabschef in ausserordentlichen Lagen 3) FO Kanton / 5) Übrige Chefs, Stabschefs sowie ihre Stellvertreter und Angehörige von kantonalen Führungsorganisationen oder Städten; Stabchefs und Stellvertreter von Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz, der Armee und von Krisenstäben in der Verwaltung; Stabschef und Stellvertreter von regionalen oder grösseren Gemeindeführungsstäben Kenntnisse in der systematischen Problemlösung von Vorteil Dauer Teil 1, Basiswissen: 4 Tage Teil 2, Anwendungsstufe: 3 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden sind orientiert über das Aufgabenspektrum des zivilen Führungsstabes in den Phasen Vorbeugung, Bewältigung und Regeneration gemäss dem integralen Risikomanagement die Schnittstellen zu den Partnerorganisationen, der Politik und der Einsatzleitung an der Front die wichtigsten Aspekte betreffend die zivil-militärische Zusammenarbeit Die Teilnehmenden können die Aufgaben des zivilen Führungsstabes in oben genannten Phasen nennen die verschiedenen Techniken für die Leitung eines Stabs anwenden Grundlagen zu integralem Risikomanagement, Führungsstäben, Führungsprozessen und Stabsarbeit sowie Führung im Einsatz Informationen zur Rolle des Bundes, zu den Leistungsprofilen der NAZ und der Partner des Bevölkerungsschutzes sowie zum Nationalen ABC-Schutz Planung und Vorbereitung im Bevölkerungsschutz in einem Kanton, Krisenbewältigung in Firmen sowie Kommunikation im Einsatz Zusammenarbeit mit der Armee Aus- und Weiterbildung Stabstraining am Führungsstandort und Besuch eines kantonalen Führungsstandortes Auswertung und Transferarbeit Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Fachreferate Lernszenarien und Lehrübungen 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Findet im 2019 statt

16 14 Führungsunterstützung und Polycom Kaderkurs für Chefs Lage 1) AdZS Bund / 3) FO Kanton / 5) Übrige Verantwortliche für den Sachbereich Lage in zivilen Führungsorganen und/oder Zivilschutzstäben sowie Führungsgehilfen des Sachbereichs Lage in Blaulichtorganisationen mit Kenntnissen im Bereich der Führungstätigkeiten Für AdZS: Funktionsbezogene Grundausbildung als Stabsassistent Dauer 5 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können zentrale Grundsätze des Zusammenwirkens von Einsatzmitteln mit zivilen Führungsorganen bei ausserordentlichen Lagen überblicken sowie den Stellenwert der Führungsunterstützung im Sachbereich Lage erkennen ihre funktionsspezifischen Aufgaben im Rahmen der Vernetzung zwischen Führungsund Lageverarbeitungszyklus wahrnehmen Lagebilder generieren, analysieren und interpretieren, Lagebeurteilungen durchführen und moderieren Lagevorträge präsentieren den für ihre Funktionsausübung notwendigen Leistungsauftrag erkennen bzw. anpassen Eigenheiten von besonderen wie ausserordentlichen Lagen sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für einen Chef Lage Kernprozesse im Sachbereich Lage aus der Optik eines Chefs Lage Wechselbeziehung zwischen Führungstätigkeiten und Lageverarbeitungszyklus Zusammenwirken im Lageverbund zwischen Einsatzleitungen, Basiseinrichtungen und Führungsorganen Praxisnahes Ausbilden im Sachbereich Lage Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate Lernszenarien und Lehrübungen 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d / f Kurs d Kurs d / f

17 FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG UND POLYCOM 15 Kaderkurs für Gruppenführer Telematik 1) AdZS Bund / 5) Übrige Angehende Gruppenführer Telematik Für AdZS: Funktionsbezogene Grundausbildung als Stabsassistent Dauer 10 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können eine Gruppe führen (Ausbildung und Einsatz) die Telematikmittel erstellen, betreiben, unterhalten und instandhalten ihren Zuständigkeitsbereich organisieren die Ausbildung der Stabsassistenten im Bereich Telematik sicherstellen Führungs- und Ausbildungsgrundsätze Telematiknetze, Telematikmittel und Telematikinstallationen an Führungsstandorten Aufgaben, Organisation und Unterlagen des Sachbereichs Telematik Themen aus POLYCOM Endgeräte-Ausbilder Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate Lernszenarien und Lehrübungen 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d / f Kurs d / f

18 16 FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG UND POLYCOM Kaderkurs für Chefs Telematik 1) AdZS Bund / 3) FO Kanton / 5) Übrige Verantwortliche für den Sachbereich Telematik in zivilen Führungsorganen und/oder Zivilschutzstäben Gruppenführer Telematik Dauer 5 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können die fachtechnischen und gesetzlichen Grundlagen umsetzen die Aufgaben im Bereich Personal und Material umsetzen ein Telematikkonzept und ein Übungskonzept (technisch/taktisch) erstellen die Telematik leiten und koordinieren Fachtechnische und gesetzliche Grundlagen Erweiterte Telematiksysteme (Informationen zur telematischen Zukunftsplanung) Verantwortlichkeiten im Bereich Personal und Material Kenntnisse über die Alarmierung Erstellung eines Telematik- und Übungskonzepts Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate Lernszenarien und Lehrübungen 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d / f

19 Fachkurs für Endgeräte-Ausbilder (gilt für AdZS als Zusatzkurs oder WBK) FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG UND POLYCOM 17 1) AdZS Bund / 4) Fachkräfte / 5) Übrige Endgeräte-Ausbilder Interessierte von Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) Für AdZS: Grundausbildung Dauer 4 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden sind orientiert über die Netzwerkstruktur und die Entwicklungstendenzen von POLYCOM die Funktionen und Möglichkeiten eines Dispatching-Systems Die Teilnehmenden können die in ihrem Tätigkeitsbereich verfügbaren Betriebsarten und Funktionen erklären, am Endgerät einstellen und anwenden die in ihrem Tätigkeitsbereich verwendeten Endgeräte selbständig korrekt bedienen und unterhalten die Ausbildung der Endgeräte-Anwender nach methodischen Grundsätzen planen und vorbereiten POLYCOM-Systemübersicht Endgeräte Grundlagen TPH 900 Endgeräte Anwendung Ausbildung Grundlagen Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten E-Learning 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 4) Fachkräfte (Systemnutzer POLYCOM) 5) Übrige Teilnehmende (Private) Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person und Tag zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurse d Kurse f Kurse i Weitere Kursdaten nach Vereinbarung

20 18 FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG UND POLYCOM Fachkurs für Endgeräte-Programmierer (TPS) 4) Fachkräfte System- und Netzverantwortliche Neues Personal von technischen Diensten ohne POLYCOM-Vorkenntnisse System- und Netzverantwortliche Mitarbeiter von technischen Diensten Dauer 4 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden sind orientiert über erweiterte ausgewählte Grundlagen der Systemtechnik POLYCOM Die Teilnehmenden können nach einer Repetition die Betriebsarten und Funktionen erklären, am Handfunkgerät einstellen und anwenden an der Terminal Programming Station (TPS) alle Funktionen erklären, die Endgeräte systematisch programmieren und den Datentransfer vorbereiten an der Terminal Programming Station (TPS) die erlernten Tätigkeiten organisationsbezogen ohne Unterstützung ausführen Endgeräte Repetition Systemtechnik Grundlagen Terminal Programming Station (TPS) Grundlagen Terminal Programming Station (TPS) Training Der Unterricht erfolgt im Rahmen von Kleinklassen mit 4 Teilnehmenden Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten 4) Fachkräfte (Systemnutzer POLYCOM) Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurse d Kurse f Weitere Kursdaten nach Vereinbarung

21 FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG UND POLYCOM 19 Fachkurs für System-Programmierer (TWP) 4) Fachkräfte System- und Netzverantwortliche Personal von technischen Diensten Fachkurs Endgeräte-Programmierer (TPS) besucht Dauer 4 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden sind orientiert über erweiterte ausgewählte Grundlagen der Systemtechnik POLYCOM Die Teilnehmenden können die Tactical Working Position (TWP) unter Berücksichtigung von technischen und taktischen Vorgaben systematisch anwenden in einem bestehenden Regionalnetz ohne Unterstützung Anpassungen vornehmen Systemtaktik Grundlagen Tactical Working Position (TWP) Grundlagen Tactical Working Position (TWP) Training Der Unterricht erfolgt im Rahmen von Kleinklassen mit 4 Teilnehmenden Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten 4) Fachkräfte (Systemnutzer POLYCOM) Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurse d Kurse f Weitere Kursdaten nach Vereinbarung

22 20 Einsatz und ABC-Schutz Kaderkurs für Chefs logistische Koordination 1) AdZS Bund / 3) FO Kanton / 5) Übrige Verantwortliche für den Sachbereich logistische Koordination in zivilen Führungsorganen und/oder Zivilschutzstäben Für AdZS: Rechnungs- und Haushaltführer oder Chef logistisches Element Dauer 5 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können ihre Vorgesetzten und die Angehörigen eines Führungsorgans in logistischen Fragen beraten und unterstützen den Sachbereich logistische Koordination leiten die Führungstätigkeiten bezogen auf die Logistik anwenden logistische Massnahmen und Mittel koordinieren logistische Elemente bilden und einsetzen Grundlagen der Logistik Logistische Aufgaben im Bevölkerungsschutz Koordination der Logistik (Abläufe und Hilfsmittel) Fallstudien (Aufgaben der logistischen Koordination im Einsatz aufgrund konkreter Beispiele) Einsatzplanungen Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate Lernszenarien und Lehrübungen 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d / f

23 EINSATZ UND ABC-SCHUTZ 21 Zusatzkurs für Sachkundige Strahlenschutz in Notfallorganisationen 1) AdZS Bund / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehende Sachkundige Strahlenschutz in Notfallorganisationen und angehende A-Spürer Für AdZS: Grundausbildung Dauer 4 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können der radiologischen Situation und dem Auftrag entsprechend verpflichtete Personen/Formationen bezüglich Strahlenschutzmassnahmen instruieren einsatzverantwortliche Personen bezüglich Strahlenschutzmassnahmen beraten Die Teilnehmenden gelten nach Absolvierung des Kurses als Sachkundige im Bereich Strahlenschutz in Notfallorganisationen im Sinne der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung Notfallorganisationen und ihr Umfeld Aufgaben des Sachkundigen Grundkenntnisse im Bereich ionisierender Strahlungen Grundkenntnisse und Vorschriften im Strahlenschutz Geräte- und Materialkenntnisse Messtechnik Fallbeispiel Erfolgskontrolle Einsatzvorbereitungen Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate Praktische Arbeiten (Messungen) 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d / f Kurs d / f

24 22 EINSATZ UND ABC-SCHUTZ Zusatzkurs Beratungsstelle Radioaktivität 1) AdZS Bund / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehende Modulchefs der Beratungsstellen Radioaktivität Für AdZS: Grundausbildung Empfohlen wird die Ausbildung zum Sachkundigen Strahlenschutz in Notfallorganisationen Dauer 3 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können flexibel als Modulchef in einer Beratungsstelle Radioaktivität eingesetzt werden Konzept der Beratungsstelle Grundlagen der Radioaktivität und des Strahlenschutz Durchführung von Kontaminationsmessungen Aufbau und Betrieb der Beratungsstelle Referate, Gruppenarbeiten und praktische Arbeiten 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d Kurs f

25 EINSATZ UND ABC-SCHUTZ 23 Fachkurs Atomwarnposten "AWP-Base" 4) Fachkräfte Personal der AWP-Base-Organisation Personal der AWP-Base-Organisation Dauer 2 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden kennen die Einsatzprozeduren für die AWP-Einsätze "Überprüfung der Dosisleistung" und "NADAM-Alarm" und können diese selbständig ausführen das Material, die Messgeräte und die Einsatzunterlagen Strahlenschutz-Grundlagen (inkl. Selbstschutz) Messorganisation bei erhöhter Radioaktivität Schutzmaterial und Messgeräte Messung und Meldung der Dosis und Dosisleistung Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate Praktische Arbeiten (Messungen) 4) Fachkräfte (AWP) Zu Lasten Bund gemäss Art. 4, Abs. 3 der Verordnung über die Nationale Alarmzentrale (VNAZ) inkl. Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d

26 24 EINSATZ UND ABC-SCHUTZ Strahlenschutzsachverständige Gepäckröntgenanlagen (GPA) 4) Fachkräfte Angehörige des VBS und der RUAG Spezialisten der Armee (AdA) Mitarbeiter des VBS, der RUAG oder Spezialisten der Armee (AdA) Dauer 1 Tag Ort Spiez Die Teilnehmenden können selbstständige Ausbildungen für das Bedienpersonal GPA durchführen kennen die Prüfungsmassnahmen von Sicherheitseinrichtungen an der GPA kennen die Ansprechpartner im Strahlenschutz Die Teilnehmenden gelten nach Absolvierung des Kurses als Strahlenschutzbeauftragter Gepäckröntgenanlagen im Sinne der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung Gesetzliche Grundlagen: Strahlenschutzgesetz/-verordnung und Bewilligungswesen Aufgaben und Pflichten des Sachverständigen: Rechtsstellung, interne Weisungen, Vorgehen bei Störfällen Strahlenwechselwirkungen: Dosimetrie und Dosisbegriffe, Abschirmung und Abschwächung Strahlengefährdung/Strahlenbiologie: Strahlenfrüh-/Strahlenspätschäden, Strahlenexposition des Menschen Strahlenmessung: Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik, Dosisleistungs- und Ortsdosismessung Praktischer Strahlenschutz Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Praktische Arbeiten Abschlussprüfung 4) Fachkräfte (Strahlenschutzsachverständige GPA) Zu Lasten Bund gemäss bundesinternen Vereinbarungen (SLA) Reise und Verpflegung: Spesenabrechnung in der entsprechenden Verwaltungseinheit Daten + Sprachen Kurs d Kurs d

27 EINSATZ UND ABC-SCHUTZ 25 Grundkurs Hotline 1) AdZS Bund / 2) AdZS Kanton / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehörige des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe, Zivilschutz), der Armee und der Verwaltung, die im Ereignisfall als Mitarbeitende einer Hotline eingesetzt werden Von einer Organisation als Mitarbeitende einer Hotline ausgewählt Dauer 2 Tage Ort Schwarzenburg Die Teilnehmenden können Anrufe sachgerecht beantworten und verarbeiten schwierige Gespräche strukturiert führen sich in der Funktion als Hotline-Mitarbeitende abgrenzen sich vor Kritik und Vorwürfen schützen Verarbeiten der Meldungen im IES Kommunikation am Telefon, Führen eines strukturierten Gesprächs Umgang mit Stress Abgrenzungstechniken Umgang mit Kritik Trainings mit Coaching Vorträge, Lehrgespräche, Trainings in Rollenspielen 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 2) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Kantone) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft (EO, Sold und Reise durch den Kanton) Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Nach Vereinbarung

28 26 Kulturgüterschutz Kaderkurs für Chefs Kulturgüterschutz 1) AdZS Bund / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehende Chefs Kulturgüterschutz Für AdZS: Kulturgüterschutz-Spezialist Für Übrige: Tätigkeit in einer kulturellen Institution im Kanton (Archiv, Bibliothek, Museum) Dauer 5 Tage Orte Kurs 1 Kurs 2 Kurs 3 Seedorf UR (Tn aus ländlichen Gebieten) Schwarzenburg BE (Tn aus städtischen Gebieten) Couvet NE (Tn aus der Romandie) Die Teilnehmenden sind über die Aufgaben/Pflichten des Chefs KGS und der Partnerorganisationen orientiert Die Teilnehmenden können den Dienst organisieren und führen die Inventarisation vornehmen und die Einsatzplanung erstellen die geplanten Schutzmassnahmen im Notfall umsetzen Vertiefen des Fachwissens Aufgaben und Möglichkeiten des Chefs Kulturgüterschutz im Alltag, im Schadenfall, bei einem Aufgebot zur Katastrophen- und Nothilfe sowie bei bewaffneten Konflikten Erarbeiten der Grundlagen für das Erstellen bzw. Nachführen der Einsatzvorbereitungen im Fachdienst Vermitteln der Grundsätze der Stabsarbeit anhand konkreter Arbeiten Anleitung zum Gestalten von Ausbildungsdiensten Lehrgespräch, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten Vorträge und Referate 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF pro Person/Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft Daten + Sprachen Kurs d Kurs d Kurs f

29 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄGER Bevölkerungsschutz Ausbildungskalender 2018 (aktualisierter Stand siehe unter 27 Januar Februar Woche Fachkurs für Endgeräte-Programmierer (TPS) d Woche Fachkurs für Endgeräte-Ausbilder d Woche Kaderkurs für Chefs Lage d / f Woche Kaderkurs für Zivilschutzkommandanten, Kurs 1, Teil 1 d / f März Woche Fachkurs für Endgeräte-Ausbilder f Woche Fachkurs für System-Programmierer (TWP) d Woche Fachkurs Zivil-Militärische Zusammenarbeit d / f April Woche Grundkurs Umgang mit Medien d Woche Kaderkurs für Zivilschutzkommandanten, Kurs 1, Teil 2 d / f Woche Zusatzkurs für Sachkundige Strahlenschutz in Notfallorganisationen d / f Woche Kaderkurs für Chefs Kulturgüterschutz d Woche Kaderkurs für Chefs Lage d Mai Woche Kaderkurs für Zivilschutzkommandanten, Kurs 2, Teil 1 d Woche Fachkurs für Endgeräte-Programmierer (TPS) f Woche Kaderkurs für Gruppenführer Telematik d / f Juni Woche Grundkurs Systematische Problemlösung d / f Woche Strahlenschutzsachverständige Gepäckröntgenanlagen (GPA) d Woche Grundkurs Grundlagen der Stabsarbeit d / f Woche Fachkurs Atomwarnposten "AWP-Base" d Woche Fachkurs für System-Programmierer (TWP) f Woche Zusatzkurs Beratungsstelle Radioaktivität d Juli Woche Kaderkurs für Zivilschutzkommandanten, Kurs 2, Teil 2 d Woche Kaderkurs für Chefs Kulturgüterschutz d Woche Zusatzkurs Beratungsstelle Radioaktivität f August Woche Kaderkurs für Chefs logistische Koordination d / f Woche Fachkurs für Endgeräte-Ausbilder f Woche Fachkurs für Endgeräte-Programmierer (TPS) d Korrekturen bestätigt: Datum:... Unterschrift:...

30 28 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄGER Bevölkerungsschutz Ausbildungskalender 2018 (aktualisierter Stand siehe unter September Woche Kaderkurs für Gruppenführer Telematik d / f Woche Grundkurs Umgang mit Medien d / f Woche Kaderkurs für Zivilschutzkommandanten, Kurs 3, Teil 1 d Woche Fachkurs für Endgeräte-Ausbilder i Woche Kaderkurs für Chefs Lage d / f Woche Kaderkurs für Chefs Kulturgüterschutz f Oktober Woche Fachkurs für System-Programmierer (TWP) d Woche Fachkurs für Endgeräte-Ausbilder d Woche Zusatzkurs für Sachkundige Strahlenschutz in Notfallorganisationen d / f Woche Grundkurs Systematische Problemlösung d Woche Grundkurs Grundlagen der Stabsarbeit d Woche Fachkurs für Endgeräte-Ausbilder d November Woche Fachkurs für Endgeräte-Programmierer (TPS) f Woche Kaderkurs für Chefs Telematik d / f Woche Kaderkurs für Zivilschutzkommandanten, Kurs 3, Teil 2 d Woche Fachkurs für System-Programmierer (TWP) f Dezember Woche Strahlenschutzsachverständige Gepäckröntgenanlagen (GPA) d Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Ausbildungskalender nicht vollständig ist und einige Kurse (wie z.bsp. für die Polycom- oder Führungsausbildung) nach Vereinbarung stattfinden.

31 Ausbildungsangebot 2018 FUNKTIONSTRÄGER Bevölkerungsschutz 29 Persönliche Notizen

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