Arbeitsmarktpolitische Reformansätze seit Hartz

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1 Arbeitsmarktpolitische Reformansätze seit Hartz Der Bundeskongress beschließt: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen und organisatorischen Veränderungen auf der Grundlage des Berichtes der Hartz- 5 Kommission bezieht ver.di folgende Grundsatzpositionen: 1. Arbeitsmarktpolitik und Lohnersatzleistungen sind als öffentliche Dienstleistungen zu erhalten Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) bietet ihren Kunden die Leistungen gleichermaßen nach arbeitsmarkt- und sozialpolitischen und nicht ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. 3. Arbeitslosenhilfeempfängerinnen/-empfänger, Nichtleistungsbezieherinnen/-bezieher sowie Berufsrückkehrerinnen/- kehrer haben gleichen Zugang zu den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik und erhalten Leistungen nach Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). 4. Keine Absenkungen der Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe. 5. Die Selbstverwaltung der BA ist mit Kontroll- und Mitbestimmungsmöglichkeiten auszustatten. 6. Der Umbau der BA zur modernen Dienstleistungsagentur muss dahin führen, dass die Kunden kompetente, persönliche gut ausgebildete Ansprechpartner vorfinden, die im Sinne des Fallmanagements beraten. 7. Die Einführung des einheitlichen Personalrechtes bei der BA ist überfällig und bedarf der zügigen Umsetzung. 3. Ergänzungslieferung vom

2 Die Rationalisierungseffekte aus dem Umbau der Bundesanstalt sind hinsichtlich einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels in der Vermittlung und Beratung zu nutzen. 9. Der Bereich Arbeitsmarktinspektoren verbleibt bei der BA, so wie es bisher alle Sachverständigen für richtig erachtet haben Die berufliche Weiterbildung muss gewährleisten, dass durch sie, allen Gruppen von Arbeitslosen, gerade auch den Jugendlichen ohne Berufsabschluss und den Langzeitarbeitslosen, faire Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erwachsen. 11. Die Aufgaben der Familienkasse sollen bei der BA verbleiben, da es bisher keine andere Stelle gibt, die diese Leistungen effizienter anbieten kann. 12. Neben den Veröffentlichungen zu den Kosten der Arbeitslosigkeit sollen auch die Kosten der Fördermittel an Arbeitgeber (Lohnkostenzuschüsse, Zuschüsse für Job-Rotation und ähnliches) veröffentlich werden. 13. Arbeitsmarktpolitik muss als beschäftigungswirksame Politik gleichermaßen dazu beitragen, die Versorgung der Wirtschaft mit geeigneten Arbeitskräften sicherzustellen und Arbeitslosigkeit möglichst durch präventive Maßnahmen zu verhindern, über Vermittlung in Arbeit bzw. andere geeignete integrative Maßnahmen und gleichwertige Lebensverhältnisse, auch für Menschen, die zurzeit ohne Arbeit sind, zu fördern. Begründung: Das Angebot arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen bedarf der Modernisierung und Anpassung an die veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes. Die Erneuerung der BA ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. ver.di unterstützt eine umfassende Reform der BA, die die BA in ihrem sozialstaatlichen Auftrag als Ergänzungslieferung vom

3 leistungsfähigen Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen stärkt und ihre Attraktivität für Erwerbstätige und Arbeitgeber 75 gleichermaßen erhöht. ver.di orientiert sich hierbei an arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen, die Dienstleistungen, Art und Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente sowie die zukünftige Organisation der Arbeitsmarktpolitik leiten 80 sollten ver.di fordert eine Verstärkung präventiver Ansätze, die der Arbeitslosigkeit vorbeugen. Bei bestehender Arbeitslosigkeit müssen die rasche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt nachhaltig gefördert und die negativen Folgen eingetretener Arbeitslosigkeit ausgeglichen werden. Arbeitsförderung darf nicht zur Aushöhlung tariflicher und sozialstaatlicher Regelungen führen. Die BA muss in der Lage sein, für Erwerbstätige und Arbeitgeber Dienstleistungen mit hoher Qualität und bestem Kundenservice anzubieten. Beide Kundengruppen haben einen gleichen Anspruch auf qualitativ hochwertige und an ihren Ansprüchen und Bedürfnissen ausgerichtete Dienstleistungen. Damit die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wirksam eingesetzt werden können, ist die Kooperation mit anderen Institutionen und Akteuren zu verbessern. Arbeitsmarktpolitik muss in ein beschäftigungspolitisch abgestimmtes Konzept aller Politikbereiche und der zentralen Beschäftigungsakteure zur Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eingebunden sein. Die BA muss insbesondere auf der regionalen Ebene struktur- und beschäftigungswirksame Netzwerke weiterentwickeln. Der Handlungsspielraum zur Erprobung neuer Organisationsformen arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen sollte insbesondere auf der regionalen Ebene erweitert werden. Die öffentliche Erfolgs- und Qualitätskontrolle ist sicherzustellen. Der Reformprozess muss von den Beschäftigten mitgestaltet und aktiv getragen werden. Er muss ihre Kompetenz als die ent- 3. Ergänzungslieferung vom

4 scheidende Ressource in die Waagschale werfen und entwikkeln. Die Gewinnung und Ausbildung der BA-Beschäftigten muss an den neuen Aufgaben orientiert und die Weiterbildung entsprechend ausgebaut werden. Der Reformprozess muss die BA zu einem attraktiven Arbeitsfeld für hochmotivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln. Hartz Kommission, Ergebnisse und Einschätzung von ver.di a) Ausgangssituation Bei Prüfungen des Bundesrechnungshofes wurde bekannt, dass die Statistik über die Vermittlung von Arbeitslosen nicht immer so 125 geführt ist, wie es gewünscht war Erste Maßnahme: Der Präsidenten der BA wird durch die Bildung eines dreiköpfigen Vorstands ersetzt. Die Geschäftspolitik wird ausschließlich durch den Vorstand festgelegt. Der ehrenamtliche Vorstand wird aufgelöst, die Selbstverwaltung (Verwaltungsrat) wird in ihrer Größe auf 21 reduziert. Die Mitbestimmung der Selbstverwaltung beschränkt sich auf das Anhörungsrecht der Selbstverwaltung bzw. die Berichtspflicht des Vorstandes. Private Vermittler und Einführung der Vermittlungsgutscheine. Damit ist das Monopol der Bundesanstalt bei Vermittlung und Anwerbung im Ausland aufgehoben. Zweite Maßnahme: Berufung der Kommission: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die zur Aufgabe hat, Ergänzungslieferung vom

5 ein Konzept für den künftigen Aufgabenzuschnitt (Aufgabenkonzentration auf die Kernbereiche im Zentrum stehen Vermittlung und Beratung); ein Konzept für eine neue Organisationsstruktur (Organisatorischer Umbau); ein Organisationsmodell zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vorzulegen; ein Durchführungskonzept zu entwickeln. b) Mitarbeit in der Kommission Die Kommission besteht aus Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Politik, Wissenschaft, Unternehmensberatungen, Ländern und Kommunen. Der Vorsitz hat Dr. Peter Hartz. ver.di hat sich zur aktiven und konstruktiven Mitarbeit in der Hartz-Kommission entschieden. Der Bundesvorstand hat zwölf Kernforderungen zur Grundlage der Kommissionsarbeit beschlossen Die BA ist als eine Säule des Sozialstaates in ihrer grundsätzlichen Funktion und Aufgabenstellung zu erhalten. Ihre wichtige sozialpolitische Aufgabe nimmt sie dergestalt war, dass sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland einerseits absichert bei Verlust des Arbeitsplatzes (Zahlung von Lohnersatzleistungen), andererseits Unterstützung und Hilfe gewährt, um als Betroffene/Betroffener einen neuen Arbeitsplatz zu finden. 2. ver.di wird sich konstruktiv und kritisch in die Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt einbringen. ver.di unterstützt den Reformprozess in der BA. ver.di wird sich dafür einsetzen, dass der eingeleitete Reformprozess AA 2000 weiter entwickelt und umgesetzt wird. ver.di stellt 3. Ergänzungslieferung vom

6 die Mitarbeit in der Strukturkommission unter das Motto Arbeitsamt 2000 plus. 3. Die BA nimmt im Arbeitsmarkt eine wichtige unterstützende Funktion war. Die arbeitsmarktpolitische Funktion der BA ist gerade in Zeiten von strukturpolitischen Veränderungen (Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft, Strukturveränderungen und Globalisierung) von großer Bedeutung. Diese Aufgaben und Funktionen der BA sind daher weiter zu entwickeln und auszubauen. Die Kernaufgaben sind Verhütung und Abbau von Arbeitslosigkeit sowie die Gewährung von Unterstützungshilfen bei Arbeitsausfall. Deshalb müssen auch in Zukunft folgende Aufgaben durch die BA wahrgenommen werden: Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung, Arbeits- und Berufsberatung, Arbeitsmarktpolitik, Zahlung von Unterstützungsleistungen, Qualifizierung Selbstverwaltung 215 Die BA ist auch weiterhin eine Einrichtung der Versicherten und wird überwiegend aus ihren Beiträgen finanziert. Dem müssen auch künftig die Einflussmöglichkeiten der Selbstverwaltung entsprechen, zum Beispiel Vorschlagsrecht bei der Besetzung des Vorstandes ver.di unterstützt die Einführung von effizienten Führungsund Ablaufstrukturen mit flachen Hierarchien und einem beteiligungsorientierten Personalmanagement. Die BA kann dabei auf eine Personalressource mit qualifizierten und motivierten Beschäftigten zugreifen. Der Vernichtung von Arbeitsplätzen bei der BA wird ver.di entgegentreten Ergänzungslieferung vom

7 ver.di unterstützt Reformen, die die Vermittlung stärken und ihre Erfolgsbilanz verbessern. Die inneren Strukturen der BA sind zu entbürokratisieren. 7. ver.di unterstützt die Reform der Vermittlungsstatistik mit dem Ziel von Transparenz, Validität und Klarheit. 8. Die Beschäftigten der BA brauchen den Wettbewerb mit privaten Vermittlern nicht zu fürchten, wenn gleiche Chancen bestehen. Dazu zählen unter anderem Zertifizierung von privaten Vermittlern, TÜV auch für Private, Bonussystem nicht an der Zahl der Beauftragung, sondern am Umfang erfolgreicher Vermittlung orientieren. 9. Landesarbeitsämter 245 Bedeutung, Organisation und Struktur der Landesarbeitsämter sind unter Berücksichtigung der bisherigen und künftigen Aufgabenstellung zu überprüfen. 10. Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe Die Möglichkeiten aus dem Job-AQTIV-Gesetz, Sozialhilfeempfänger auf Kosten der Arbeitsämter zu qualifizieren, soweit durch den Träger der Sozialhilfe der Lebensunterhalt gesichert ist, reicht nicht aus. Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Kooperation muss gesetzlich präzisiert und Hemmnisse wie Datenschutz und nicht kompatible Datenverarbeitungssysteme müssen beseitigt oder angepasst werden. Die Arbeitsförderung für Menschen, denen außer Arbeit nichts fehlt, ist innerhalb der Arbeitsverwaltung zu organisieren. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde abgelehnt. Die Folgen wären eine Absenkung der Arbeitslosenhilfe, zusätzliche Belastungen für die kommunalen 3. Ergänzungslieferung vom

8 Haushalte und auf Dauer auch eine Kürzung der Sozialhilfesätze. 11. Die BA erfüllt eine wichtige arbeitsmarktpolitische Aufgabe im Rahmen der Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung von Arbeitssuchenden Diese Aufgabe muss ihr verbleiben. 12. Eingriffe in das Leistungsrecht schaffen keine neuen Arbeitsplätze. Sie verschärfen vielmehr die ohnehin schon belastende Situation insbesondere von älteren Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden. Einschnitte beim Arbeitslosengeld lehnt ver.di ab. c) Kommissionsergebnis Die Kommission hat am 16. August 2002 Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der BA der Bundesregierung vorgelegt, die in 13 so genannten Reformmodulen eingebettet sind Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber Verbesserter Service für Kunden JobCenter 2. Familienfreundliche Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung 3. Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit 4. Jugendliche Arbeitslose Ausbildungszeit-Wertpapier 5. Förderung älterer Arbeitsnehmer und BridgeSystem Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Kein Nachschub für Nürnberg Beschäftigungsbilanz Bonussystem für Unternehmen 8. Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA) Betriebsnahe Weiterbildung - Integration schwer Vermittelbarer Ergänzungslieferung vom

9 Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch Ich-AG und Familien-AG mit vollwertiger Versicherung Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen 10. Personal Transparentes Controlling Effiziente IT- Unterstützung aller Prozesse Aufbauorganisation Selbstverwaltung Arbeitsmarktforschung Change 310 Management 11. Umbau der Landesarbeitsämter zu Kompetenz-Center für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung Start mit den neuen Bundesländern Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit Job-Floater Masterplan Beitrag der Profis der Nation ver.di unterstützt alle Vorschläge, die zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zu einer Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik beitragen. Alle Organisationsebenen sind aufgefordert sich für eine Arbeitsmarktpolitik einzusetzen, die sich dem Prinzip der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben verpflichtet sehen. Dabei sind insbesondere alle Maßnahmen, die mit der Umsetzung des so genannten Hartz-Konzeptes verknüpft sind, hinsichtlicht ihrer Auswirkungen auf Männer und Frauen (Gender Mainstreaming) zu prüfen. Insbesondere sollen die Maßnahmen darauf hin untersucht werden, inwieweit sie frauendiskriminierende Anteile beinhalten. ver.di unterscheidet bei der Bewertung der Ergebnisse nach folgenden 335 Kategorien: unterstützenswerte Vorschläge, 2. noch auszugestaltende Vorschläge, 3. abzulehnende Vorschläge. 3. Ergänzungslieferung vom

10 Zur Kategorie 1: unterstützenswerte Vorschläge Beschleunigte Vermittlung Maßnahmen, die zu einer schnelleren Vermittlung beitragen und lange Zeiten der Arbeitslosigkeit vermeiden helfen. Dienstleistungen aus einer Hand Die Zersplitterung der Unterstützungsleistungen aufzuheben und ein ganzheitliches Unterstützungsangebot zu schaffen, kann für die Betroffenen erhebliche Vorteile bringen. Weniger und kürzere Wege für Arbeitssuchende durch ein JobCenter, verbunden mit einem Abbau von Bürokratie Die Zusammenarbeit von Sozial- und Arbeitsämtern kann ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Hemmnissen bei der Arbeitsaufnahme sein. Ein besseres Dienstleistungsangebot für Arbeitgeber durch die BA ist sinnvoll. Die Vermittlung für die Arbeitgeber kann damit optimiert werden. Keine Leistungskürzung 365 Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe soll die Höhe und Dauer der Leistung gemäß den Kommissionsberatungen dem SGB III entsprechen. Beschäftigungsfördernde Kredite (Job-Floater) In der deutschen Wirtschaftspolitik sind Investitionszuschüsse oder Lohnkostenzuschüsse historisch gewachsen und durchaus üblich. Kredite mit günstigen Zinsen und Rückzahlungsbedingungen an die feste Einstellung eines Arbeitslosen zu knüpfen, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Dies ist vor dem Hintergrund der Eigenkapitalschwäche von Kleinund Mittelbetrieben in den neuen Bundesländern ein guter Ansatz. An dieser Stelle wird die Förderung des Mittelstandes eng mit der Beschäftigungsförderung verbunden Ergänzungslieferung vom

11 380 Umbau der Bundesanstalt für Arbeit Der Umbau der BA in eine zweistufige Verwaltung mit einer Zentrale und den Job-Centern, die den lokalen Bedarf bedienen, mit einem Kompetenz-Center in jedem Bundesland mit eigenständigen operativen Aufgaben im Bereich der Beschäftigungsförderung und -entwicklung kann eine positive Weiterentwicklung sein. Sie bietet eine Chance, näher an den Bedürfnissen der Arbeitslosen und Arbeitgeber zu arbeiten und eine aktive Rolle in der regionalen Arbeitsmarktpolitik einzunehmen. Auf die veränderte Aufgabenstellung haben die Verantwortlichen der BA ihr Personalkonzept auszurichten. Der gesamte Umbauprozess ist beteiligungsorientiert zu gestalten und mit einer Rahmenvereinbarung zu unterlegen. ver.di steht für tarifvertragliche Regelungen zur Verfügung, die den neuen erhöhten Anforderungen Rechnung tragen. ver.di steht außerdem ein für einen qualitativen Anspruch bei der Reorganisation der BA und der Arbeitsämter. Dezentralisierte Verantwortung, Fallmanagement, Beratungsleistungen für Unternehmen begründen hohe Anforderungen an das Vermittlungs- und Beratungspersonal. Der Auftrag zur Schnelligkeit der Vermittlung erhöht außerdem den Leistungsdruck und birgt in sich die Gefahr zu einfachen und nicht zieladäquaten Lösungsversuchen. Eine genaue Zieldefinition, einschließlich des Gender- und Frauenförderungszieles, nachvollziehbare Handlungsgrundsätze für Verantwortungsträgerinnen/-träger und ausführende Beschäftigte und angemessene Qualifizierung sind daher unerlässlich, um Fehlergebnisse zu vermeiden. Die vorgesehene Stärkung der Selbstverwaltung mit wesentlich mehr Rechten gegenüber dem Vorstand ist ein Schritt in die richtige Richtung. 3. Ergänzungslieferung vom

12 Zur Kategorie 2: Noch auszugestaltende Vorschläge Minijobs Die Regelung der Minijobs ist ein problematischer Bereich. Die Kommission hat sie auf Beschäftigungen in privaten Haushalten eingegrenzt. Sie gilt nur für Arbeitslose und Nichterwerbstätige, um ihnen einen Einstieg in reguläre Beschäftigung zu bieten. Für diese Dienstleistungen soll die Geringfügigkeitsgrenze auf 500 angehoben, der Beitragseinzug (Sozialversicherungsbeiträge) vereinfacht und eine steuerliche Förderung eingeführt werden. In Anbetracht der vorliegenden Zahlen, dass von geschätzten drei Millionen im Haushalt tätigen Personen lediglich sozialversicherungsrechtlich angemeldet sind, sollte befristet getestet werden, ob damit tatsächlich positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt und bei den Einnahmen der Sozialversicherung erzielt werden. Die im Papier weiterhin angedachte Ausweitung auf bereits Beschäftigte und andere Wirtschaftsbereiche muss abgelehnt werden, weil damit zahlreiche, bisher versicherte Teilzeitbeschäftigungen weiter aufgesplittet und sozialversicherungsfrei würden. Personal-Service-Agenturen Ausbau der Zeitarbeit Der Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA), die mittels vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung Arbeitslose schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren sollen, kann ein erfolgreicher Ansatz sein. Faktisch sind jedoch bei der Umsetzung dieses Vorschlags noch viele Voraussetzungen zu schaffen, damit die PSA für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer positive Effekte bringen können. Auch die vermittlungsorientierte Leiharbeit kann dazu führen, dass reguläre unbefristete Arbeitsplätze durch Leiharbeit ersetzt werden Schon heute lässt sich beobachten, dass Leihunternehmen Teile von Betrieben komplett übernehmen. Eine weitere Ge- 3. Ergänzungslieferung vom

13 fahr ist, dass kommerzielle Leihunternehmen die PSA nutzen, um ihre regulären Beschäftigten durch geförderte Arbeitslose zu ersetzen. Solche Strategien müssen ausgeschlossen werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Leihunternehmen benötigen einen besonderen Schutz. Die klassischen gewerkschaftlichen Druckmittel zur Regelung der Arbeitsund Einkommensbedingungen sind nicht wirksam einsetzbar. Deshalb kann mit Leiharbeit Druck auf bestehende tarifliche Regelungen für Stammbelegschaften gemacht werden. Eine weitere Deregulierung der Leiharbeit muss diesem Schutzbedürfnis Rechnung tragen. Deshalb haben bei einem Einsatz die Bedingungen des Entleihunternehmens für die entliehenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab der ersten Stunde zu gelten. Dies ist der wirksamste und einfachste Schutz gegen die Ausgliederung von Betriebsteilen in Leiharbeitsunternehmen und der damit verbundenen Verlagerung von betrieblichen Risiken auf die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Davon abweichend kann es Ausnahmen nur durch Tarifverträge beschränkt auf die Arbeitsbedingungen (außer Arbeitsentgelt, Arbeitszeit) geben. Eine gesetzliche Regelung der Leiharbeit, die sich an dem Entwurf der europäischen Richtlinie orientiert und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gleichstellt mit den Stammbelegschaften (Diskriminierungsverbot), ist eine zentrale Voraussetzung zur Einrichtung der PSA. Die Höhe des Entgelts ist für die Phase vor dem ersten Verleih, für die verleihfreie Zeit und für die Zeit der Qualifizierung festzulegen. In der PSA muss die Höhe des Entgelts über dem Arbeitslosengeldanspruch liegen. 3. Ergänzungslieferung vom

14 Damit bundesweit die gleichen Bedingungen für PSA- Beschäftigte gelten, ist eine entsprechende Vereinbarung notwendig. Diese Vereinbarung ist zwischen ver.di und den anderen Einzelgewerkschaften mit dem BA-Vorstand zu treffen. Er ist die Grundlage für die Vertragsbeziehungen zwischen JobCenter und Personal-Service-Agenturen Neben den Entgelt- und Arbeitsbedingungen können in dem Vertrag auch die zu erfüllenden Qualitätskriterien für die Betreiber einer PSA festgelegt werden. Missbrauch und Mitnahmeeffekte sind auszuschließen. Die PSA darf nicht dazu missbraucht werden, soziale Schutzbestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für den Arbeitnehmerverleih außerhalb der PSA aufzuweichen. Auch für den gewerblichen Verleih müssen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten wirksamer kontrolliert werden. Die Effizienz der PSA muss insbesondere in Hinblick auf Wiedereingliederungseffekte regelmäßig evaluiert werden. Ich-AG und Familien-AG Mit der Ich- und Familien-AG will die Hartz-Kommission die Ursachen der Schwarzarbeit bekämpfen. Mit dem Konzept soll anknüpfend an die Existenzgründungs-Unterstützung durch Überbrückungsgeld und mit Hilfe von dessen Umwidmung über das Arbeitslosengeld Beschäftigung statt Schwarzarbeit subventioniert werden. Die Gründung von Ichbzw. Familien-AG aus der Schwarzarbeit heraus kann ein Ansatz sein, der bessere Chancen hat, tatsächlich in die Selbstständigkeit überzugehen, wenn bereits ein Kundenstamm vorhanden ist. Ein Großteil der Schwarzarbeit wird allerdings im Bereich des Handwerks geleistet Hier kann die Ich- oder Familien-AG zu einer Überführung der Schwarzarbeit in legale Beschäftigungsformen kaum beitragen, da der Beschäftigungsnachweis (Meisterzwang) den Marktzugang erschwert und damit der Übergang von der 3. Ergänzungslieferung vom

15 Ich-AG in die Selbstständigkeit nicht möglich ist. Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Lockerung wird in diesen Fällen nicht ausreichen. Die Hartz-Kommission will einen Verdrängungseffekt ausschließen. Die Möglichkeit, eine Ich-AG zu gründen, sollte auf diejenigen beschränkt sein, die an einem bestimmten Stichtag arbeitslos gemeldet sind. So wird verhindert, dass prekäre Selbstständigkeit auf einer unsicheren Grundlage geschaffen und Scheinselbständigkeit subventioniert wird. 545 Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe 550 Die Hartz-Kommission hat die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II empfohlen. Nach den Diskussionen in der Kommission soll mit der Zusammenlegung keine Leistungskürzung verbunden sein, so dass sich das Arbeitslosengeld II einkommensabhängig an der heute bestehenden Arbeitslosenhilfe zu orientieren hat Durch die Zusammenführung von Sozialhifeempfängerinnen/-empfänger und anspruchsberechtigten Arbeitslosenhilfeempfängerinnen/-empfänger nach dem SGB III kann es aufgrund der unterschiedlichen Zugänge Probleme bei der Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes II geben. Für ver.di ist klar, dass es kollektiv wirkende Kürzungen der Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld II) nicht geben darf. Auch die Sozialhilfeempfängerinnen/-empfänger, die Arbeitslosengeld II erhalten, sind sozialversicherungsrechtlich so zu stellen, wie heute Arbeitslosenhifeempfängerinnen/-empfänger. Beschäftigungsbilanz und Bonussystem für Unternehmen 570 Die Hartz-Kommission hat unter dem Titel Kein Nachschub für Nürnberg alle Unternehmen aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden. Die JobCenter und Kompetenz-Center sollen sie mit einer Beschäftigungsberatung unterstützen. 3. Ergänzungslieferung vom

16 Dabei sollen die Unternehmen angeregt werden, freiwillig Beschäftigungsbilanzen zu erstellen, um ihre soziale Verantwortung zu dokumentieren. Eine solche Bilanz gibt Aufschluss über Struktur und Entwicklung der Beschäftigten. Sie sind ein Ansatzpunkt für die Beschäftigungsberatung durch die BA. Für Unternehmen, die eine positive Beschäftigungsentwicklung nachweisen, soll ein Bonus der Arbeitslosenversicherung vorgesehen werden. Mit dem Bonus soll ein Anreiz zur Beschäftigungsförderung und -sicherung geschaffen werden. Ein solcher Bonus widerspricht dem Gedanken der solidarischen Versicherung, der einen Risikoausgleich darstellt. Die Gefahr von Missbrauch und Mitnahmeeffekten ist beträchtlich. Es ist dennoch zu erörtern, ob beschäftigungspolitisch aktive und vorbildliche Unternehmen, die auch in schwierigen Zeiten ihre Probleme nicht durch Personalabbau lösen, durch geeignete Anreize unterstützt werden können. Dies sollte mit verbindlichen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gleichstellung von Frauen in Unternehmen verbunden werden. Qualifikationsbedarfe flächendeckend angehen und nicht einseitig an kurzfristigen Interessen der Wirtschaft orientieren Die Hartz-Kommission hat die berufliche Weiterbildung als eine wesentliche Aufgabe der Betriebe bezeichnet. Die außerbetriebliche Weiterbildung am Qualifikationsbedarf der Wirtschaft und an den Bedürfnissen des einzelnen Arbeitssuchenden ist anzustreben. Eine stärkere Verpflichtung der Betriebe zur Weiterbildung bzw. Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu können, ist gesellschaftlich und auch gesamtwirtschaftlich notwendig. 610 Nach den Ergebnissen der Hartz-Kommission wird der Qualifikationsbedarf eine einfache Abbildung des betrieblichen Bedarfs sein, den die Betriebe in der Regel nur für kurzfristi Ergänzungslieferung vom

17 ge Anforderungen festlegen können. Dies fördert die Verengung der Qualifizierung und deren Reduktion auf fachlichfunktionale Qualifikationen. So richtig das Ziel aktiver Arbeitsmarktpolitik mit einer möglichst baldigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist, so richtig ist es aber auch, dass dieses Ziel nicht umschlagen darf in einen kurzfristigen Vermittlungsvorgang, der lediglich quantitative Aspekte der zukünftigen Arbeit berücksichtigt und die rasche Wiedereingliederung als einziges Kriterium hat. Wiedereingliederungsmaßnahmen für Gruppen wie Langzeitarbeitslose, Jugendliche ohne Berufsabschluss, Berufsrückkehrerinnen/-rückkehrer müssen mit Inhalten versehen sein, die neben fachlichen Aspekten auch persönlichkeitsfördernde Elemente enthalten, wie Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Selbstreflexion und Fähigkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt selbst zu orientieren und zu organisieren. Die Förderung solcher Maßnahmen zur Persönlichkeitsbildung ist ein wesentlicher Beitrag zur erfolgreichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Notwendig sind 635 breite Basisqualifikationen, die über produkt- und arbeitsplatzspezifische Kenntnisse hinausgehen und ermöglichen, sich Veränderungen anzupassen und mobil zu sein, 640 die Unterstützung der Brücken- und Identitätsfunktion von Weiterbildung Ein Gesamtkonzept zur Feststellung von Qualifikationsbedarfen könnte vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie dem Bundesinstitut für Berufsbildung entwikkelt werden. Sie hätten Kriterien für kurz- und mittelfristige Bedarfe von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu liefern und dafür Instrumente zu entwickeln. Die Angebotsplanung muss gleichzeitig im Rahmen regionaler Qualifikationsund Weiterentwicklungsplanung eingebunden sein. 3. Ergänzungslieferung vom

18 Zu Kategorie 3: Abzulehnende Vorschläge 1. Ausbildungszeit-Wertpapier, 2. ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Lohnversicherung und BridgeSystem, 3. Kosten bei der Weiterbildung: Bei der Weiterbildung sollen aus den vorliegenden Daten bundeseinheitliche Durchschnittssätze entwickelt werden, um nicht erklärbare regionale und trägerbezogene Preisdifferenzen bei den Maßnahmekosten abzuschaffen. ver.di setzt sich für eine Bundesgesetz zur berufliche Weiterbildung ein. d) Umsetzung Für die Umsetzung der Kommissionsvorschläge wird konstatiert, dass eine zum Teil völlige Umkehrung der Ergebnisse erfolgt ist. Die Zustimmung von ver.di zum Kommissionsbericht war gebunden an die Forderungen: keine kollektiven Leistungskürzungen, keine Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau, Minijobs beschränkt auf haushaltsnahe Dienstleistungen, Beteiligung der Beschäftigten der BA am Umbauprozess gebunden Nun ist die Bewertung der Kommissionsvorschläge ein Teil der Realität. Zwischenzeitlich hat uns die Wirklichkeit mit Ergebnissen konfrontiert, die unser Einverständnis nicht erhalten. Die politische Umsetzung der Kommissionsergebnisse vermittelt die Botschaft, dass Arbeitslosigkeit ein Problem der Arbeitslosen und nicht das Ergebnis gesamtwirtschaftlicher Fehlentwicklungen ist Ergänzungslieferung vom

19 Nunmehr werden die Arbeitlosen durch verschärfte Zumutbarkeitskriterien und kollektive Leistungskürzungen unter Druck gesetzt. Die Deregulierungsmechanismen führen zu einem verschärften Verdrängungswettbewerb, der keine zusätzlichen Arbeitsplätze schafft. Vielmehr wird gute und teure Arbeit durch schlechte und billige Arbeit ersetzt. Demgegenüber werden die Arbeitgeber nicht in die Pflicht genommen. Während an die Arbeitslosen enorme Anforderungen gestellt werden, freuen sich die Arbeitgeber über eine Vielzahl von Entlastungen und Zuwendungen. Das Bild vom Menschen, der es sich in den Nischen unserer Gesellschaft bequem macht, um auf Kosten der Allgemeinheit ein üppiges Leben zu führen, ist ein unwürdiger Umgang mit Millionen Langzeitarbeitslosen. Nur wer Arbeitsplätze neu schafft bringt Menschen in Arbeit Empfehlung der Antragskommission Annahme mit Änderungen: Erster Absatz [Zeilen 3 bis 5] wird gestrichen. Ziffer 3 [Zeilen 15 bis 19] wird gestrichen und durch "Neben Arbeitslosenhilfeempfängerinnen/-empfänger sollen auch erwerbsfähige Sozialhilfeemfängerinnen/-empfänger Leistungen nach SGB III erhalten." Dadurch erledigt folgende Anträge: B241; B242 Entscheidung des Bundeskongresses wie Empfehlung abweichend von Empfehlung 3. Ergänzungslieferung vom

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